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Oeffentliche Verkehrsanlagen - alle aktuell unbeschränkt

Maßnahmen an Öffentlichen Verkehrsanlagen - alle aktuell unbeschränkt aus der Maßnahmenverwaltung Dresden (MVDD)

Hydraulische Nachweise zweier Brückenbauwerke am Iktebach und Mühlenteich

Das Projekt "Hydraulische Nachweise zweier Brückenbauwerke am Iktebach und Mühlenteich" wird/wurde gefördert durch: Ingenieurbüro N. Behler. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Wuppertal, Institut für Grundbau-, Abfall- und Wasserwesen, Abteilung Bauingenieurwesen, Lehr- und Forschungsgebiet Wasserwirtschaft und Wasserbau.Im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme der Stadt Jülich wurden die Entwässerungsgräben 'Mühlenteich' und 'Iktebach' im Bereich der Kreuzungen mit der geplanten Erschließungsstraße hydraulisch nachgewiesen. Hierzu wurden mit dem Programmsystem HEC-Ras eindimensionale numerische Modelle erstellt.

Forschungsprogramm Stadtverkehr (FoPS), Anpassung von verkehrlichen Infrastrukturen aufgrund des Stadtumbaus

Das Projekt "Forschungsprogramm Stadtverkehr (FoPS), Anpassung von verkehrlichen Infrastrukturen aufgrund des Stadtumbaus" wird/wurde gefördert durch: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Es wird/wurde ausgeführt durch: IVAS - Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme.Stadtumbauprozesse wirken sich durch Veränderung der Stadtstrukturen auch auf die Nachfrage im Verkehrsbereich aus. Bezogen auf Stadt- und Straßenbahnen ergeben sich daraus Fragen der Effizienz. Im Projekt sollen Strategien entwickelt werden, die hinsichtlich der schienengebundenen ÖPNV-Systeme zu tragfähigen Entscheidungen führen und dabei alle Handlungsoptionen von Rückbau bis Umbau oder Ergänzung einbeziehen. Grundlagen sind dabei neben wirtschaftlichen Faktoren auch die Entwicklungsziele der Stadt, Umweltfragen sowie 'weiche' Standortfaktoren. Hintergrund und Anlass: Hintergrund des Projektes ist der demografische Wandel sowie der von Bevölkerungsrückgang und Wanderungsbewegungen ausgelöste oder beschleunigte Strukturwandel in den Städten. Auf diesen Strukturwandel wurde in der Vergangenheit in ganz Deutschland mit dem Instrument des gebietsbezogenen Stadtumbaus reagiert. Stadtumbauprozesse führen aber stets auch zu Anpassungserfordernissen bezüglich Planung, Finanzierung sowie Organisation und Betrieb der verkehrlichen Infrastruktur. In diesem Projekt soll besonders der Bereich von Stadt- und Straßenbahnen infrastrukturseitig beleuchtet werden. Hier müssen Unterhalts- oder Rückbaukosten auf verschiedenen Ebenen mit Standort- und Attraktivitätsvorteilen abgewogen werden. Dabei ist stets auch den Anforderungen an Lärm-, Emissions- und Klimaschutz sowie Energieeffizienz Rechnung zu tragen. Dies erfordert eine frühzeitige Verzahnung und Integration der verkehrlichen Prozesse mit dem Stadtumbau, um dauerhaften Fehlentwicklungen hinsichtlich der perspektivischen Tragfähigkeit der Straßenbahnsysteme vorzubeugen. Auch die Rückkopplungswirkungen der Infrastrukturentwicklung auf stadtstrukturelle Prozesse gilt es dabei im Auge zu behalten.

Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen

Das Rechtsamt ist im Bereich Stadtentwicklung zuständig für die Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit dem Wegerecht, dem Bau und der Unterhaltung öffentlicher Verkehrsanlagen, dem Bauordnungsrecht, dem Bauverwaltungsrecht, dem Gewässerausbau, dem Hochwasserschutz, dem Recht der Bauleit- und Landschaftsplanung, dem Bauberufsrecht und dem Bauvergabewesen. Durch das Rechtsamt wird die Funktion der Gewerbeaufsicht über die Unternehmen des Personen- und Güterkraftverkehrsgewerbes ausgeübt. Daneben nimmt das Rechtsamt Aufgaben im Zusammenhang mit der Ausübung der Rechtsaufsicht über den Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen sowie folgende Körperschaften des öffentlichen Rechts wahr: Architektenkammer, Ingenieurkammer und in Hamburg bestehende Wasser- und Bodenverbände. Im Bereich Umwelt ist das Rechtsamt zuständig insbesondere auf den Gebieten des Naturschutz-, Gewässerschutz-, Grünanlagen-, Kleingarten-, Gentechnik-, Immissionsschutz, Abfall-, Schornsteinfeger-, Stoff-, Atom-, Bodenschutz- und Chemikalienrechts sowie des fachübergreifenden Umweltrechts. Das Rechtsamt bearbeitet grundsätzliche und spezielle Rechtsangelegenheiten des Senats und der Behördenleitung, berät die Ämter der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sowie die Bezirksverwaltung und übt die ihm übertragenen Aufsichtsfunktionen aus. Dem Rechtsamt sind die VOB-Prüf- und Beratungsstelle Hamburg und die Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zugeordnet.

VESTRA INFRAVISION

Straßenplanungsfachsoftware für die Entwurfsphase, Grunderwerb, Kanal-/Leitungsplanung, Bauabrechnung, Bohrpunkte, BIM-Methode, Geländemodell, Planableitung und 3D-Visualisierung BIM-Anwendungsfälle: • 010 Bedarfserfassung und -modellierung • 030 Planungsvarianten • 040 Visualisierung • 080 Planableitung Fach- Teilmodelle welche mit Vestra INFRAVISION erstellt werden können: FM Umgebung • TM DGM • TM Gebäude • TM Grunderwerb FM Verkehrsanlage (Bestand) • TM Ausstattung (VA-B) • TM Entwässerung (VA-B) • TM Erdbau (VA-B) • TM Fahrbahn (VA-B) FM Verkehrsanlage • TM Ausstattung (VA) • TM Entwässerung (VA) • TM Erdbau (VA) • TM Fahrbahn (VA) FM Baugrund • TM Aufschluss • TM Bodenschicht verwendete Standards: OKSTRA, ALKIS-NAS, IFC, BCF, ISYBAU, LandXML, WM(T)S, LAS, CityGML, OpenstreetMap

Moeglichkeiten zur Kostenreduzierung bei der Verkehrserschliessung von Grundstuecken und Gebaeuden

Das Projekt "Moeglichkeiten zur Kostenreduzierung bei der Verkehrserschliessung von Grundstuecken und Gebaeuden" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hannover, Institut für Verkehrswirtschaft, Straßenwesen und Städtebau, Fachgebiet Planung, Entwurf und Betrieb von Straßenverkehrsanlagen.Problemstellung und Zielsetzung: Dem kosten- und flaechensparenden Bauen kommt aufgrund der zunehmend geringer werdenden Bauflaechen, den weiter ansteigenden Bodenpreisen sowie der anhaltenden Nachfrage nach kostenguenstigem Wohnraum weiterhin eine grosse Bedeutung zu. Die Diskussionen um kostensparendes Bauen beschraenken sich jedoch nicht ausschliesslich auf den Hochbau, sondern beziehen auch eine wirtschaftliche verkehrliche Erschliessung ein. Zur Bau- und Wohnkosteneinsparung neuer Wohngebiete stehen bei der verkehrlichen Erschliessung neuer Wohngebiete durch eine bessere Ausnutzung der verkehrlich genutzten Raeume unterschiedliche Moeglichkeiten zur Verfuegung, wie z.B. - eine Minimierung der Flaecheninanspruchnahme fuer Verkehrsanlagen (bis hin zur Minimalerschliessung), - eine Optimierung der Oeffentlichen Nutzung von Strassenraeumen (Mehrfachnutzungen), - eine Modifikation der Differenzierung in der Ausweisung privater und oeffentlicher Stellplaetze (Mehrfachnutzungen ausserhalb der Grundstuecke) und - ein stufenweiser Ausbau und Betrieb der Verkehrsanlagen. 2. Untersuchungsaufbau: Unter Beruecksichtigung eines ganzheitlichen Planungsansatzes lagen die Untersuchungsschwerpunkte auf einer umfangreichen Literaturanalyse, einer theoretisch angelegten Diskussion der Einsparmoeglichkeiten anhand von Fallbeispielen sowie auf empirischen Untersuchungen zum ruhenden und fliessenden Kraftfahrzeugverkehr und zu Flaechenbilanzen. Aus den Untersuchungen wurden Ergebnisse und Empfehlungen hinsichtlich der Moeglichkeiten fuer Mehrfachnutzungen und fuer einen stufenweisen Ausbau und Betrieb sowie fuer die Planung von Erschliessungsstrassennetzen und fuer den Planungsablauf erarbeitet. Abschliessend werden Handlungsempfehlungen zur Umsetzung gegeben.

Öffentliche Beleuchtung in Berlin

Für die öffentliche Beleuchtung ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Abteilung Tiefbau – verantwortlich. Die Stromnetz Berlin GmbH führt im Auftrag der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt den Betrieb, die Wartung, die Instandhaltung und die Schadensbeseitigung der öffentlichen Beleuchtung einschließlich der beleuchteten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen durch. Sollten Sie Störungen bzw. Schäden an den öffentlichen Beleuchtungsanlagen Berlins feststellen, wenden Sie sich bitte an die Stromnetz Berlin GmbH (siehe Kontaktangaben). Die Pflicht zur Beleuchtung öffentlicher Straßen ist im Berliner Straßengesetz (BerlStrG) festgeschrieben. Nach § 7 Abs. 5 Satz 1 BerlStG sind die öffentlichen Straßen in ihrer Gesamtheit zu beleuchten, soweit es im Interesse des Verkehrs und der Sicherheit erforderlich ist. Damit ist die Beleuchtung Bestandteil der Straßenbaulast Berlins. Zur öffentlichen Beleuchtung zählen die Beleuchtungsanlagen an Straßen und Plätzen, Anstrahlungen und beleuchtete Verkehrszeichen (z.B. an Fußgängerüberwegen). Die öffentliche Beleuchtung umfasst rund 205.000 Elektroleuchten und rund 20.000 Gasleuchten im Straßenland Berlins (Stand 02/2024). Die Zuständigkeit für die Beleuchtung der Bundesautobahn liegt seit dem 01.01.2021 bei der Autobahngesellschaft des Bundes. Das Handbuch zum Lichtkonzept Berlin ist auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bei den Regelwerken zur Stadtgestaltung zu finden. Die Vorgaben für das Anbringen von Wahlwerbung an Masten der öffentlichen Beleuchtung sind hier zu finden. Weitere Informationen Bild: Linus Lintner Umrüstung der Gasleuchten in Lichtenrade Weitere Informationen Bild: Linus Lintner Umrüstung der Gasleuchten in Charlottenburg, Hermsdorf, Moabit, Wedding und Wilmersdorf Weitere Informationen Bild: SenMVKU Umrüstung der Gasleuchten in Gesundbrunnen und Rudow Weitere Informationen Bild: Linus Lintner Pilotprojekt Hasenheide Weitere Informationen Bild: Linus Lintner Pilotprojekt Springpfuhlpark Weitere Informationen Bild: Linus Lintner Beleuchtung im Görlitzer Park Weitere Informationen Bild: Kardorff Ingenieure Lichtplanung GmbH Besondere Projekte Weitere Informationen Bild: Linus Lintner Fragen und Antworten zur Gasbeleuchtung Weitere Informationen

Chronik der öffentlichen Toiletten in Berlin

Die ersten öffentlichen „Bedürfnisanstalten“ in Berlin wurden im Jahr 1876 errichtet. Es handelte sich um reine Pissoirs, die im Volksmund „Café Achteck“ genannt wurden. Im Jahr 1993 errichtete die Firma Wall erstmals in Berlin eine automatische öffentliche Toilette. Im Jahr 1993 schlossen die WALL Verkehrsanlagen GmbH und das Land Berlin, vertreten durch den Eigenbetrieb Berliner Stadtreinigungsbetriebe und die Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe einen Vertrag, der die Neuerrichtung und den Betrieb von vollautomatischen öffentlichen Toilettenanlagen regelte. Zur Finanzierung wurde der Firma Wall das Recht eingeräumt, Werbeanlagen im öffentlichen Straßenland zu errichten und zu betreiben. Nach 25 Jahren endete dieser Toilettenvertrag zum 31. Dezember 2018. Von den anfänglich 285 öffentlichen Toiletten wurden über diesen Vertrag zuletzt noch 259 öffentliche Toiletten betrieben. Durch das Auslaufen des Toilettenvertrages bestand nach 25 Jahren erstmals wieder die Möglichkeit, den Bedarf und die bedarfsgerechte Ausstattung der öffentlichen Toiletten zu ermitteln und die künftige Versorgung an diesem Bedarf auszurichten. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2017 für das Land Berlin ein Toilettenkonzept erstellt, in welchem zunächst der Bestand erfasst und der Bedarf an öffentlichen Toilettenanlagen erarbeitet wurde. Ein wesentlicher Grundsatz bei der künftigen Ausgestaltung der Toilettenversorgung war dabei die Entscheidung, Errichtung und Betrieb der Toiletten von der Erteilung von Werberechten zu entkoppeln. Die Bedarfsanalyse im Toilettenkonzept wurde in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern, Seniorenvertretungen, den Behinderten- und Tourismusverbänden und weiteren Interessengruppen erstellt. In diesem Beteiligungsprozess wurden vorhandene Standorte bewertet und neue Standorte identifiziert, Ausstattungsmerkmale festgelegt und mögliche Kooperationspartner vorgeschlagen. Zum Toilettenkonzept Im November 2017 startete dann die europaweite Ausschreibung für die Beschaffung, Errichtung und den Betrieb der öffentlichen Toilettenanlagen. Dabei wurde dem Toilettenkonzept entsprechend eine Grundversorgung an öffentlichen Toilettenanlagen mit der Option, auch Toilettenanlagen für eine verbesserte Versorgung errichten und betreiben lassen zu können, ausgeschrieben. Das Verfahren ist im Juni 2018 mit dem Zuschlag an die Wall GmbH erfolgreich abgeschlossen worden. Neben dem Betrieb von 38 Bestandstoilettenanlagen wurde die Errichtung und der Betrieb von zunächst 193 neuen barrierefreien Toilettenanlagen vereinbart, zahlreiche mit zusätzlichem Pissoir und Wickeltischen ausgestattet. Die Anzahl der Standorte in der Grundversorgung wurde damit gegenüber dem Toilettenkonzept auf 281 öffentliche Toilettenanlagen erhöht. Finanziert werden die neuen Berliner Toilettenanlagen grundsätzlich aus dem Landeshaushalt; für die Beschaffung und Errichtung von 68 Berliner Toiletten an touristisch relevanten Standorten wurden ergänzend Bundes- und Landesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ verwendet. Mit dem Toilettenvertrag werden hohe Anforderungen an den Betrieb der Toilettenanlagen gestellt. Der Vertrag sieht hohe Qualitätsstandards für den Betrieb, insbesondere die Reinigung und Instandhaltung, vor, deren Einhaltung regelmäßig kontrolliert wird. Eine speziell für Berlin entwickelte Toiletten-App ermöglicht eine Navigation zur nächstgelegenen Toilette, zeigt den Betriebszustand der Toilette an und enthält eine digitale Bezahlfunktion. Nutzende haben die Möglichkeit, die Toilettenanlage zu bewerten und Mängel zu melden. Vor Beginn der Serienproduktion erhielten die Menschen in Berlin am 11. und 12. September 2018 die Gelegenheit, die neue Toilettenanlage in Augenschein zu nehmen. Dafür wurde der Prototyp einer Berliner Toilette mit zwei Plätzen und einem Pissoir am Molkenmarkt in Berlin-Mitte aufgestellt. Insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter von Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren nutzten die Möglichkeit, die neue Berliner Toilette einer genauen Prüfung zu unterziehen. Hierbei gingen wertvolle Hinweise und Anregungen ein, wie die Berliner Toilette weiter verbessert werden könnte. Seit 2019 wurde mit dem Austausch der alten City-Toiletten durch die neuen Berliner Toiletten begonnen; der Aufbau der 193 neuen Berliner Toiletten der Grundversorgung konnte in der ersten Jahreshälfte 2021 abgeschlossen werden. Im August 2020 wurde die verbesserte Versorgung mit 85 weiteren neuen Toilettenstandorten beauftragt, deren Aufbau zu Ende April 2022 abgeschlossen wurde. Mit Stand Ende 2022 stehen nunmehr insgesamt 278 über den Toilettenvertrag durch die Wall GmbH betriebene Berliner Toiletten zur Verfügung; zusammen mit WC-Centern, Café Achtecks und weiteren Bestandstoilettenanlagen betreibt die Wall GmbH nun 325 öffentliche Toiletten auf der Grundlage des Berliner Toilettenvertrags. Zusammen mit Toiletten in Gebäuden und auf Friedhöfen sowie sonstigen Toilettenanlagen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, gibt es in Berlin insgesamt 475 öffentliche Toilettenanlagen, die sowohl in der „Berliner Toilette“-App als auch im Geoportal Berlins verzeichnet sind. Für die Benutzung der automatischen Berliner Toiletten war ursprünglich ein Benutzungsentgelt von 50 Cent vorgesehen. Infolge einer Einbruchserie ab Dezember 2021, die hohe Geld- und Sachschäden verursachte, wurde im Rahmen eines Testbetriebes ein neues temporäres Zugangssystem erprobt. Seit Juli 2024 ist das neue Entgeltmodell eingeführt worden: Alle 107 Berliner Toiletten mit Pissoirs auf der Rückseite können kostenfrei genutzt werden, während die Nutzungsgebühr von 50 Cent bei den übrigen 171 Berliner Toiletten bargeldlos zahlbar ist. Zur Entwicklung des Zugangssystems Im Rahmen des Pilotprojekts “Klimafreundliche Parktoiletten für Berlin” wurden ab Mai 2023 insgesamt 24 klimafreundliche Trockentoiletten in allen Berliner Bezirken errichtet. Die Nutzung der Toiletten ist kostenlos. Klimafreundliche Parktoiletten für Berlin Presserückschau

Ersatzneubau der Hellersdorfer Brücken

Planungsphase Die Hellersdorfer Brücken befinden sich im Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Hellersdorf und überführen im Zuge der Eisenacher Straße mit der „Hellersdorfer Brücke“ die Wuhle und mit der „östlichen Hellersdorfer Brücke“ die neue Wuhle. Beide Brücken überführen den Bereich des Wuhletals in direkter Nachbarschaft zu den südwestlich angrenzenden „Gärten der Welt“. Im nördlichen Verlauf der Wuhlearme befinden sich flankierend zum Wuhletalwanderweg eine öffentlich gewidmete wohnungsnahe Grünanlage (der Wiesenpark). Östlich verläuft parallel zur Wuhle ein Wohngebiet an der Gothaer Straße. Zur Erreichung einer durchgängig leistungsfähigen Verkehrsverbindung sind die Brückenbauwerke im Zuge des Ersatzneubaus im Kontext der angrenzenden bezirklichen Straßenbaumaßnahme an das Berliner Mobilitätsgesetzes anzupassen. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Vorlaufende und angrenzende Bauvorhaben Fragen und Antworten Die Eisenacher Straße befindet sich im Berliner Stadtbezirk, Marzahn-Hellersdorf und ist Bestandteil des örtlichen Straßennetzes. Sie verbindet in Ost-West-Richtung zwischen den Knotenpunkten der Gothaer Straße und des Blumberger Damms die Ortsteile Hellersdorf und Marzahn. Aufgrund des derzeit schlechten Fahrbahnzustandes, der ungenügenden Beleuchtung sowie des unzureichenden Platzangebotes für den Fuß- und Radverkehr plant der Bezirk Marzahn-Hellersdorf, die Neugestaltung der Eisenacher Straße im Ausbaubereich zwischen den Knotenpunkten. Im Straßenverlauf der Eisenacher Straße wird unmittelbar an der Ortsteil-Grenze mit der östlichen Hellersdorfer Brücke die „neue Wuhle“ und im unmittelbaren Anschluss in westliche Richtung mit der Hellersdorfer Brücke die „Wuhle“ gequert. Die vorhandenen Gehwegbreiten beider Brücken sind unzureichend und stellen daher eine Verkehrsbeeinträchtigung für den Fuß- und Radverkehr dar. Im Kontext mit der bezirklichen Straßenbaumaßnahme wird daher auch vor dem Hintergrund der Einstufung der Eisenacher Straße in das Radwegvorrangnetz eine Verbesserung der derzeitigen Fuß- und Radwegführung für den Lückenschluss im Bereich der Hellersdorfer Brücken erforderlich. Im Zusammenhang mit den Brückenbaumaßnahmen wird die Radverkehrsanlage im Baubereich erneuert. Hierbei erfolgt, unter der Maßgabe der prognostischen Radverkehrszuwächse und der Bedeutung dieser Radverkehrsverbindung, eine Anpassung für den Bereich des Rad- und Gehwegs auf eine beidseitig nutzbare Breite von 5,70 m je Fahrtrichtung. Infolge der angepassten Breite des Brückenbereiches wird neben der Erhaltung und Verbesserung der verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit der Straßenverbindung auch die Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr in beiden Bereichen der Verkehrsanlage erhöht und das Ziel der Erhaltung einer durchgängigen Radverkehrsanlage zwischen den angrenzenden Knotenpunkten sowie eine konfliktfreie Radverkehrsführung erreicht. Bei der Aufteilung des zur Verfügung stehenden Verkehrsraums für die Abwicklung der vorhandenen Verkehre werden die Belange des ÖPNV, des Rad- und Fußverkehrs sowie des Wirtschafts- und Individualverkehrs im Hinblick auf die vorhandenen und prognostizierten Verkehrsströme und die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage in seiner Gesamtheit berücksichtigt. Um die Beeinträchtigungen für die Anwohner sowie die Nutzer des Verkehrsweges so niedrig wie möglich zu halten, soll der Ersatzneubau der Brücken möglichst im zeitlichen Kontext mit der bezirklichen Straßenbaumaßnahme stehen. Das Bauvorhaben befindet sich derzeit in der Phase der Ausschreibung der Bauleistung. Im Zuge der Planung zum Ersatzneubau wurden die umweltrechtlichen Belange untersucht und bewertet. Es wurde eine UVP-Vorprüfung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass keine Auslösekriterien zur Durchführung einer UVP gegeben sind. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden auf ein erforderliches Mindestmaß beschränkt und sind umfassend im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) identifiziert und bewertet. Bestandteil des LBP ist ebenso die Erarbeitung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Im Zuge der naturnahen Wiederherstellung der Eingriffsflächen erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des BNatSchG (§ 40) die Ansaat mit gebietsheimischen Arten. Erfahrungswerte belegen hier zudem die gute ökologische Funktion für die hiesigen Biotope, insbesondere auch im Hinblick auf ihre Habitatfunktion für die Fauna. Da sich der bauliche Eingriffsbereich überwiegend im Naturraum des Wuhletals befindet, wird im Rahmen der Planung und späteren Bauausführung weiterhin eine insektenfreundliche Beleuchtung berücksichtigt. Voraussichtliche Bauzeit: Beginn 2025 Der Ersatzneubau der Hellersdorfer Brücken sieht wieder die Errichtung zweier Brückenbauwerke vor. Der Ausbaubereich der Verkehrsanlage wird entsprechend den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes neugestaltet. Beide Brücken sollen in Verbindung mit dem Ausbau der Eisenacher Straße, im Besonderen auf Grund der zu geringen Bauwerksbreite, die eine gefährliche Engstelle für den Fuß- und Radverkehr darstellt, aber auch hinsichtlich einer uneingeschränkten Traglast rück- und als gemeinsamer Brückenzug mit dem Namen („Hellersdorfer Brücken“) neugebaut werden. Die Baumaßnahme beinhaltet weiterhin eine geringfügige Anpassung der Wuhle im Bauwerksbereich eine Umverlegung der vorhandenen Leitungen in einen Düker nördlich der Brücken die Schaffung einer Querungsmöglichkeit des Wuhlewanderweges mit Bedarfslichtsignalanlage den ersatzlosen Rückbau der vorhandenen Verrohrung südlich der Brücke den Aufbau einer einseitigen Beleuchtung mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln Die vorgesehene Baumaßnahme erfolgt unter den Rahmenbedingungen einer möglichst kurzen Bauzeit, dem Schutz von Natur und Umwelt und der Nachhaltigkeit der gewählten Bauweise. Bauwerkskonzept Das neue Bauwerk der Hellersdorfer Brücke bleibt in der bestehenden Straßenachse der Eisenacher Straße, muss jedoch aufgrund der im Boden verbleibenden Bestandsgründung in Richtung Osten verschoben werden. Dies bedingt eine geringfügige Anpassung des Flusslaufes. Beide Brücken werden als jeweils einfeldrige integrale Rahmenbauwerke in Stahlbeton ausgebildet. Die Rahmenstile mit biegesteif angebundenen Parallelflügeln gründen tief auf einreihigen Bohrpfählen mit einem Durchmesser von 60 cm. Die integrale Bauweise garantiert eine lange Nutzungsdauer der Brücken. Unterhaltungsaufwendige Lager und Übergangskonstruktionen entfallen. Im Zuge des Ersatzneubaus der Brücken werden die Geländer durchgehend neu gestaltet, erhalten eine aufgelockerte Struktur und schließen mit Postamenten ab, die den Brückennamenszug tragen. Damit fügt sich der Brückenzug gestalterisch in das naturnahe Umfeld und schafft in der Wahrnehmung eine Verbindung der Ortsteile Marzahn und Hellersdorf zu den angrenzenden Gärten der Welt. Vom 27. Februar bis 12. März 2023 fand eine Online-Beteiligung statt. Es konnten eigene Ideen anregt und die Ideen der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern kommentiert werden. Online-Beteiligung auf meinBerlin Am 28. Mai 2024 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung im Besucherzentrum der Gärten der Welt statt, bei der Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen stellen konnten. Informationen hierzu können der Präsentation auf meinBerlin entnommen werden. Informationsveranstaltung auf meinBerlin Auf Grund bautechnologischer Zwangspunkte und zur Sicherstellung des Bauablaufs wird die Baumaßnahme unter Vollsperrung der Eisenacher Straße für den Kraftfahrzeugverkehr über einen Zeitraum von 1,5 Jahren durchgeführt. Der voraussichtliche Beginn ist für Ende 2025 vorgesehen. Während dieser Zeit erfolgt die vorgesehenen Umfahrung in West-Ost-Richtung analog zur derzeitigen Umleitung sowohl nördlich als auch südlich über das übergeordnete Verkehrsnetz, die Landsberger Allee / Landsberger Chaussee beziehungsweise die Cecilienstraße. Die Erschließung der Eisenacher Straße westlich der Hellersdorfer Brücken einschließlich aller Zugänge der Gärten der Welt ist weiterhin aus Richtung West über den Blumberger Damm möglich. Für die gemeinsame Benutzung durch den Fuß- und Radverkehr wird in unmittelbarer Nähe nördlich der bestehenden Brücken eine bauzeitliche Querungsmöglichkeit eingerichtet. Die Nutzbreite der über 2 Behelfskonstruktionen und angrenzende Fangedämme nahezu eben verlaufende Wegstrecke beträgt 2,50 m. Der Aufbau der Querungsmöglichkeit und die Umverlegung der vorhandenen Leitungen erfolgen im Vorfeld der Brückenbaumaßnahme über einen Zeitraum von ca. 3 Monaten. Im Nachgang der erforderlichen Vollsperrung werden weitere 3 Monate für die Komplettierung und Ausstattung der Bauwerke veranschlagt. Der BVG-Linienbusverkehr wird während der gesamten Bauzeit im Baufeld unterbrochen. Der ÖPNV (Buslinie 195) wird analog zum Kraftfahrzeugverkehr umgeleitet. Die Umleitung des ÖPNV verläuft auf bereits vorhandenen ÖPNV-Strecken und nutzt die vorhandenen Bushaltestellen. Es ist vorgesehen, dass die Bushaltestellen „Bärensteinstraße“ (Fahrtrichtung Ost), „Eisenacher Straße/ Gärten der Welt“ (beidseits) und „Suhler Straße“ (beidseits) während der Bauzeit außer Betrieb genommen werden. Straßenbaumaßnahme Eisenacher Straße Seit dem IV. Quartal 2022 wird der Bereich der Eisenacher Straße grundhaft ausgebaut. Das Bauvorhaben erstreckt sich vom Knotenpunkt Blumberger Damm bis zum Knotenpunkt Gothaer Straße. Der Knotenpunkt Gothaer Straße wird ebenfalls neu gebaut. Die Baumaßnahme wird durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf geplant und umgesetzt und spart den Bereich der Hellersdorfer Brücken über die Wuhle und die neue Wuhle aus. Die Baudurchführung erfolgte zunächst halbseitig mit dem Neubau der Verkehrsflächen und der Aufrechterhaltung des Durchgangsverkehrs im Zuge einer Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Ost. Zur Kompensierung witterungsbedingt eingetretener Verzögerungen, Sicherstellung eines reibungslosen Gesamtbauablaufes, dem termingerechten Anschlusses der Brückenbaumaßnahme an die fertiggestellte Straßenbaumaßnahme, und der damit verbundenen Minimierung der Gesamtbeeinträchtigungen im Baufeld wurde seitens des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf für die bezirkliche Straßenbaumaßnahme mit der Verkehrslenkung Berlin für die abschließenden Arbeiten im Bereich der Fahrbahn (Aufbringung einer fugenlosen dauerhaften Asphaltdecke sowie Arbeiten am straßenbegleitenden Grünstreifen) eine schrittweise Vollsperrung einzelner Abschnitte abgestimmt. Die Maßnahme der Vollsperrung beginnt am 17.03.2025 . Anliegende können in diesem Zeitraum die Zufahrtsmöglichkeiten sowohl zu den angrenzenden Anwohnerstraßen als auch zum Parkplatz der Gärten der Welt mit wechselnder Verkehrsführung nutzen. Der Durchgangsverkehr soll über die Cecilienstraße und die Landsberger Allee geleitet werden. Die Buslinie 195 wird in beide Fahrtrichtungen über die Haltestellen der Linie 197 geführt. Ein Schreiben des Bezirksamtes hat die Anlieger über die detaillierten Planungen informiert. Am 28.04.2025 bietet das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf um 16:30 Uhr eine öffentliche Baustellenbegehung an , um Anliegenden und weiteren Interessierten das Bauprojekt entlang der Eisenacher Straße vorzustellen. Treffpunkt ist der Parkplatz am Eingang Nord der „Gärten der Welt“. Pressemitteilung des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf vom 10.03.2025 Anmeldungen für die Baustellenbegehung werden per E-Mail – buero.buergermeisterin@ba-mh.berlin.de oder unter der Telefonnummer (030) 90293-2002 entgegengenommen. Im beigefügten Plan ist der Umleitungsverkehr für diesen Bauzustand dargestellt. Nach Abschluss der Straßenbauarbeiten östlich und westlich des Brückenbereiches wird die Vollsperrung der bezirklichen Straßenbaumaßnahme in diesen Bereichen aufgehoben. Die Eisenacher Straße wird ab diesem Tag jedoch lediglich als Sackgasse aus beiden Richtungen bis zum Brückenbauwerk für den Verkehr nutzbar sein. In diesem Teil beginnen dann die Arbeiten zum Brückenersatzneubau. Die diesbezügliche bauzeitliche Verkehrsführung ist bereits oben beschrieben. Bauvorbereitende Arbeiten (Leitungsumverlegungen) für den Ersatzneubau der Brückenbauwerke werden im Bauschatten der bezirklichen Vollsperrung bereits ab Juni 2025 durchgeführt. Vorlaufend zur Ersatzneubau der Hellersdorfer Brücken erfolgt nördlich des Baufeldes die Dükerung verschiedener Versorgungsleitungen. Die Planung und Baudurchführung dieser Baumaßnahme erfolgt durch die Leitungsträger NBB, Stromnetz und Telekom in einem selbstständigen Bauvorhaben ab Juni 2025.

Öffentliche Beleuchtung in Berlin

Für die öffentliche Beleuchtung ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Abteilung Tiefbau – verantwortlich. Die Stromnetz Berlin GmbH führt im Auftrag der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt den Betrieb, die Wartung, die Instandhaltung und die Schadensbeseitigung der öffentlichen Beleuchtung einschließlich der beleuchteten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen durch. Sollten Sie Störungen bzw. Schäden an den öffentlichen Beleuchtungsanlagen Berlins feststellen, wenden Sie sich bitte an die Stromnetz Berlin GmbH (siehe Kontaktangaben). Die Pflicht zur Beleuchtung öffentlicher Straßen ist im Berliner Straßengesetz (BerlStrG) festgeschrieben. Nach § 7 Abs. 5 Satz 1 BerlStG sind die öffentlichen Straßen in ihrer Gesamtheit zu beleuchten, soweit es im Interesse des Verkehrs und der Sicherheit erforderlich ist. Damit ist die Beleuchtung Bestandteil der Straßenbaulast Berlins. Zur öffentlichen Beleuchtung zählen die Beleuchtungsanlagen an Straßen und Plätzen, Anstrahlungen und beleuchtete Verkehrszeichen (z.B. an Fußgängerüberwegen). Die öffentliche Beleuchtung umfasst rund 205.000 Elektroleuchten und rund 20.000 Gasleuchten im Straßenland Berlins (Stand 02/2024). Die Zuständigkeit für die Beleuchtung der Bundesautobahn liegt seit dem 01.01.2021 bei der Autobahngesellschaft des Bundes. Das Handbuch zum Lichtkonzept Berlin ist auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bei den Regelwerken zur Stadtgestaltung zu finden. Die Vorgaben für das Anbringen von Wahlwerbung an Masten der öffentlichen Beleuchtung sind hier zu finden. Weitere Informationen Bild: Linus Lintner Fotografie Umrüstung der Gasleuchten in Lichtenrade Weitere Informationen Bild: Linus Lintner Umrüstung der Gasleuchten in Charlottenburg, Hermsdorf, Moabit, Wedding und Wilmersdorf Weitere Informationen Bild: SenMVKU Umrüstung der Gasleuchten in Gesundbrunnen und Rudow Weitere Informationen Bild: SenMVKU Pilotprojekt Hasenheide Weitere Informationen Bild: SenMVKU Pilotprojekt Springpfuhlpark Weitere Informationen Bild: Kardorff Ingenieure Lichtplanung GmbH Besondere Projekte Weitere Informationen Bild: Linus Lintner Fragen und Antworten zur Gasbeleuchtung Weitere Informationen

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