WMS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind. Neben der Abgrenzung der städtischen Ökosystemgebiete werden auch die Gebietsgrenzen (LAU) von Kommunen sowie die für die Ausnahmemöglichkeit nach Art. 8 Abs. 1 S. 2 W-VO relevanten Daten zu Stadtzentren und städtischen Räume nach DEGURBA zur Verfügung gestellt.
WFS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind. Neben der Abgrenzung der städtischen Ökosystemgebiete werden auch die Gebietsgrenzen (LAU) von Kommunen sowie die für die Ausnahmemöglichkeit nach Art. 8 Abs. 1 S. 2 W-VO relevanten Daten zu Stadtzentren und städtischen Räume nach DEGURBA zur Verfügung gestellt.
Planungsphase Die Neue Gertraudenbrücke liegt im Bezirk Mitte im Zuge der B1 (Leipziger Straße – Spittelmarkt – Gertraudenstraße). Sie besteht aus zwei Teilbauwerken und überspannt als Einfeldbrücke den Spreekanal. Die Brücke wurde in den 1970er Jahren im Zuge der Neuordnung des Straßenzuges Leipziger Straße – Spittelmarkt – Gertraudenstraße errichtet. Auf Basis der aktuell durchgeführten Bauwerksprüfungen mussten Sofortmaßnahmen in Form von Lastbeschränkungen auf 3,5 Tonnen ergriffen werden, um die sichere Nutzung der Brücke weiterhin zu gewährleisten. Die Brücke kann aufgrund der Konstruktion, des Bauwerkszustandes und des gestiegenen Verkehrsaufkommens den derzeitigen und künftigen Verkehrslasten nicht mehr dauerhaft standhalten. Die Restnutzungsdauer der Neuen Gertraudenbrücke ist stark eingeschränkt. Insbesondere aus Zwangsspannungen im Auflagerbereich sind Schadensbilder entstanden, die nur durch massive Eingriffe in die Bausubstanz korrigiert werden können und demnach einem Neubau gleichkommen. Aus wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten ist daher die Instandsetzung der Brücke nicht zielführend. Nur durch einen Ersatzneubau kann ein bezüglich Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit verlässliches Bauwerk für den Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Das Vorhaben Der Bau Vorbereitende Maßnahmen Verkehrsführung Nachhaltigkeit, Innovation und umweltbezogene Maßnahmen Zahlen und Daten Die Neue Gertraudenbrücke muss mittelfristig durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Das Bauwerk wird die derzeitigen und zukünftigen Verkehrslasten zuverlässig aufnehmen können. So werden zum Beispiel die zwingend notwendigen Vorsorgemaßnahmen vorgesehen, um bei Bedarf die Führung einer Straßenbahn über das neue Bauwerk ermöglichen zu können. Die Planung für den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes sieht die Anhebung des umliegenden Geländes auf Brückenniveau vor, um die Unterführung zu beseitigen und alle Verkehrsteilnehmer auf eine Ebene zu bringen. Zur Realisierung ist der Ersatzneubau sowie die Erhöhung der umliegenden Uferwände des Spreekanals erforderlich. Die neu entstehende Querung der Uferwege mit der Gertraudenstraße wird mit Lichtsignalanlagen ausgerüstet. Aufgrund der resultierenden umfangreichen Eingriffe in die umliegenden Flächen des Spittelmarktes, der Fischerinsel (Geländer der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH) sowie der historischen Gertraudenbrücke wird es eine gesamtheitliche Neugestaltung der Freiflächen geben, die umfangreiche Neupflanzungen und die Schaffung von Verweiloasen mit Sitzgelegenheiten umfasst. Bei der Umsetzung des Ersatzneubaus der Neuen Gertraudenbrücke werden die im Umfeld der Brücke befindlichen Baumaßnahmen, wie der Ersatzneubau der Mühlendammbrücke berücksichtigt. Im Zuge des Ersatzneubaus der Neuen Gertraudenbrücke ist eine Grundinstandsetzung der historischen Gertraudenbrücke vorgesehen. Voraussichtliche Bauzeit: Ende 2026 bis Ende 2029 Die Vorplanung ist abgeschlossen. Derzeit wird die Entwurfsplanung erarbeitet. Konkrete Angaben zum Bau können erst nach Abschluss der weiteren Planung erfolgen. Von Januar bis ca. Juli 2026 finden im gesamten Umfeld der Neuen Gertraudenbrücke Baugrunderkundungen statt. Ab Oktober 2026 werden die erforderlichen Baumfällungen zur Schaffung der Baufreiheit insbesondere an den beiden Uferwegen vorgenommen. Der vorhanden Tiny Forst „Gertraudenhain“ wird voraussichtlich im Herbst 2026 an einen anderen Standort umgesetzt, um die erforderliche Baufreiheit im Bereich des Spittelmarktes zu gewährleisten. Der Ersatzneubau der Neuen Gertraudenbrücke steht im engen Zusammenhang mit weiteren Bauvorhaben im Straßenverlauf der B1. Hier sind insbesondere der Ersatzneubau der Mühlendammbrücke zu nennen. Die Baumaßnahmen sollen so koordiniert werden, dass in der Regel im betroffenen Abschnitt der B1 ein eingeschränkter Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer in beide Richtungen möglich bleibt. Dies kann im Bereich der Neuen Gertraudenbrücke darüber erreicht werden, dass die beiden vorhandenen Überbauten einzeln abgerissen und ersetzt werden, sodass für den Verkehr immer ein Überbau zur Verfügung steht. Die beidseitigen Uferwege müssen für den Zeitraum der Bauausführung gesperrt werden. Die Verkehrsführung wird sich erst im fortlaufenden Planungsprozess weiter konkretisieren. Der Ersatzneubau der Neuen Gertraudenbrücke, der Uferwände sowie die Gestaltung des Umfeldes sind zukunftsorientiert und nachhaltig. Mit der gewählten Baukonstruktion als integrales Brückenbauwerk kann im Gegensatz zur Bestandsbrücke zukünftig auf den Einbau von unterhaltungsaufwendigen Übergangskonstruktionen und Brückenlager verzichtet werden. Zukunftsorientiert lässt die Brückenkonstruktion einen nachträglichen Einbau einer Straßenbahntrasse zu, sodass zukünftig der ÖPNV ausgebaut und gestärkt wird. Die Reduzierung der Überbaubreite gegenüber dem Bestand spiegelt die zukünftige Verkehrsentwicklung wider. Weiterhin wird die Spannweite optimiert, was zu einer Reduzierung der Brückenfläche führt und somit Material eingespart, welches wiederum energieeffizienter und umweltfreundlicher ist. Das Umfeld der Neuen Gertraudenbrücke wird neu gestaltet und mit klimaresilienten Pflanzungen ausgestattet. Dies bedeutet, dass standortgerechte, tiefwurzelnde Pflanzenarten gewählt werden, die mit dem kontinental geprägten Stadtklima harmonieren und den Boden feucht sowie kühl halten. Weiterhin wird das “Schwammstadt”-Prinzip umgesetzt. Pflanzflächen werden so gestaltet, dass das Regenwasser lokal gespeichert wird und vor Ort versickern kann, sodass die Pflanzen auch bei Hitze versorgt werden. Ebenso werden flächendeckende Begrünungen vorgesehen, die den Boden beschatten, um die Verdunstung zu minimieren und den Boden vor Austrocknung zu schützen. Die zwingend erforderlichen Baumfällungen werden im Projektbereich sowie im unmittelbaren Umfeld durch umfangreiche Pflanzung von Bäumen kompensiert. Mittel bis langfristig wird damit die Verschattungssituation im Projektbereich signifikant verbessert. Gesamtkosten für das Land Berlin: ca. 40 Mio. Euro
Planungsphase Die östliche Bucher-Straßen-Brücke (ÖBS) befindet sich im Stadtbezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz und überführt die Bucher Straße über je 2 S-Bahn und Fernbahngleise der Deutsche Bahn (DB) AG. Über Rampen / Dammbauwerke grenzt die ÖBS in südöstlicher Richtung an die Straße Am Brendegraben sowie an die Hauptanschlussstelle (HAS) Bucher Straße der A 114 und in nordwestlicher Richtung an die LSA (Lichtsignalanlagen) gesteuerte Pankgrafenstraße. Die Bucher Straße / Hobrechtsfelder Chaussee ist mit 23.000 Kfz/Werktag im Querschnitt (Stand 03/2014) verkehrlich belastet und nimmt nördlich der A 114 eine übergeordnete Verbindungsfunktion (Stufe ll) für die Ortsteile Französisch Buchholz, Karow und Buch wahr. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Die östliche Bucher-Straßen-Brücke (BW 19209, kurz ÖBS) überquert im Zuge der Bucher Straße die Gleisanlagen der DB AG (Fernbahnstrecke 6087 und S 8 [S Zeuthen/Grünau S Hohen Neuendorf]). Das Brückenbauwerk wurde 1974 mit vorgespannten Fertigteilträgern errichtet. Bei der Herstellung der Fertigteile wurde Hennigsdorfer Spannstahl der Sorte St140/160 verwendet. Der verwendete ölschlussvergütete Spannstahl des VEB(Volkseigener Betrieb) Stahl- und Walzwerks Hennigsdorf gilt als stark gefährdet gegenüber wasserstoffinduzierter Spannungsrisskorrosion. Durch regelmäßige Brückenprüfungen konnten schwerwiegende Schäden am Brückenbauwerk festgestellt werden, welche in Summe zu einer schlechten Zustandsnote des Bauwerks geführt haben. Neben der Verkehrssicherheit ist die Situation im Berliner Nordost-Raum und den angrenzenden Brandenburgischen Landkreisen geprägt von einer ständigen Zunahme der Stadt-Umland-Verflechtungen. Dieser Zuwachs ergibt sich u. a. durch anhaltende Suburbanisierungsprozesse sowohl bezogen auf die Wohnbevölkerung als auch auf gewerbliche Standorte und zudem infolge verändertem Verkehrsverhalten. Der nordöstliche Verflechtungsraum, speziell der Bezirk Pankow von Berlin ist auch bezogen auf die Entwicklung neuer Flächen für Wohn- und Gewerbegebiete besonders aktiv. Da diese Prozesse noch nicht abgeschlossen sind, muss mit weiteren Zuwächsen im Verkehr gerechnet und damit grundsätzlich eine Zunahme der Verkehrsbelastung gegenüber den heutigen Bestandszahlen prognostiziert werden. Zur Erhaltung und Verbesserung der Verkehrssicherheit und der verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit ist es zwingend erforderlich, die östliche Bucher-Straßen-Brücke durch einen Neubau zu ersetzen. Im Planungsprozess des Ersatzneubaus ist neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit auch die Verkehrsentwicklung zu berücksichtigen. Damit der Ersatzneubau dem zukünftigen Verkehrsaufkommen der östl. Bucher Straße gerecht werden kann, ist vorgesehen, den neuen Straßenquerschnitt der östlichen Bucher-Straßen-Brücke auf drei Fahrbahnstreifen à 3,25 m mit beidseitig anschließenden Gehweganlagen à 2,00 m sowie Radwegen einschl. Sicherheits-, Beleuchtungsstreifen à 3,00 m zu erweitern. Der neue Straßenquerschnitt wird von der Straße Am Brendagraben bis zur Pankgrafenstraße geführt. Nördlich der östlichen Bucher-Straßen-Brücke ist zur Weiterentwicklung und Engpassbeseitigung im Berliner S-Bahnnetz eine Wendeanlage mit Abstellkapazitäten zu errichten. Weiterhin ist es erforderlich, einen zusätzlichen S-Bahnhof im Bereich der Brücke zu errichten, um den Bedarf aus dem Flächennutzungsplan sowie der Bedarfsplanung des Berliner Nahverkehrs gerecht zu werden. Der S-Bahnhof wird durch Zugänge auf dem Brückenbauwerk mit einer Bushaltestelle auf, vor oder hinter der Brücke an das Straßennetz angeschlossen. Voraussichtliche Bauzeit: noch in Planung Das Brückenbauwerk besteht aus einem Überbau, weshalb es erforderlich wird zunächst eine Behelfsumfahrung zu errichten, um den Verkehr auf der Bucher Straße aufrecht zu erhalten. Im Nachgang der Errichtung der Behelfsbrücke erfolgt der Rückbau des Bestandsbauwerkes inklusive 30 m Rampe und der Bau des Ersatzneubaus. Der Ersatzneubau überspannt stützenfrei mit rund 60 m die zweigleisige S-Bahnstrecke 6009 (S-Bahnlinie S 8 [S Zeuthen/Grünau S Hohen Neuendorf]), den Bahnhof Bucher Straße mit weiteren zwei Gleisen sowie die Fernbahnstrecke 6087 (Regionalexpresslinie RE 5 [Rostock/Stralsund Lutherstadt Wittenberg/Falkenberg (Elster)], Regionalbahnlinie RB 12 [Templin Berlin-Lichtenberg]). Neben der Verlängerung der lichten Weiten um ca. 30 m aufgrund des neuen Bahnhofs unterhalb der Brücke, ist es erforderlich, das Brückenbauwerk und die Rampen für den neuen Regelquerschnitt um rund 10 m zu verbreitern. Die Gradiente der Bauwerke wird an den Bestand angepasst und für den zukünftigen Verkehr optimiert, um allen Verkehrsteilnehmern eine möglichst angenehme Nutzung zu ermöglichen. Ergänzend zu den Verbreiterungen der Verkehrswege wird eine Straßenbeleuchtung für den gesamten Streckenabschnitt vorgesehen. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist nach dem aktuellen Planungsstand für das Jahr 2026 vorgesehen. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Bucher Straße wird vor Beginn der Rückbauarbeiten eine Behelfsbrücke errichtet, um eine Umfahrungsstrecke einzurichten. Ziel und Inhalt der Planungsaufgabe ist es, die Verkehrseinschränkungen so gering wie möglich zu halten. Konkrete Angaben zur Verkehrsführung können erst nach Abschluss der Vorplanung erfolgen.
Veranlassung Für umweltverträgliches und nachhaltiges Bauen ist die Kenntnis der Freisetzung von (Schad-)Stoffen über den gesamten Lebenszyklus der Bauwerke von besonderer Bedeutung. Bisher ist allerdings nicht ausreichend bekannt, welche Substanzen beim Einbau, Rückbau und während der Nutzung der Bauwerke freigesetzt werden und inwieweit diese Stoffe die Qualität von Wasser, Boden oder Luft negativ beeinflussen. Zur Untersuchung der Umweltverträglichkeit werden deshalb in diesem Vorhaben systematische Auslaugversuche mit verschiedenen Bauprodukten durchgeführt. Die freigesetzten Stoffe werden durch eine Kombination von chemischen und biologischen Analysen detektiert, identifiziert und hinsichtlich ihrer ökotoxikologischen Effekte untersucht. Auf der Basis dieser Ergebnisse werden unter Berücksichtigung von Expositionsszenarien zudem praxisfähige Prüf- und Bewertungsverfahren für Bauprodukte entwickelt. Ziele - Analyse und ökotoxikologische Bewertung stofflicher Emissionen aus Materialien wie Beton, Geokunststoffe, Elastomere und Korrosionsschutzanwendungen im Stahlbau in Wasser und Boden - Untersuchung des Einflusses verschiedener Witterungseinflüsse auf die Bildung von Transformationsprodukten und die Stofffreisetzung - Aufstellen von Freisetzungsszenarien für Stoffe aus Bauprodukten - Entwicklung von Konzepten für die Bewertung der Umweltverträglichkeit von Bauprodukten - Aufbau einer Rechercheplattform für die Auswahl umweltfreundlicher Baustoffe/Baumaterialien Für die Errichtung von Verkehrsbauwerken wie z.B. Brücken, Schleusentore, Ufersicherungen oder Offshore-Windenergieanlagen werden verschiedenste Baustoffe verwendet. Dabei handelt es sich meist um komplexe, teils reaktive Formulierungen mit Zusatzmitteln und Prozesschemikalien. Für alle Verkehrsträger (Straße, Schiene und Wasserstraße) gilt, dass viele Substanzen beim Bau, Ausbau, Betrieb und Rückbau in die Umwelt gelangen können. Die genaue chemische Zusammensetzung der Baustoffe ist allerdings oftmals nicht bekannt. Durch Verwitterungsprozesse (UV, Regen) können zudem auch unbekannte Transformationsprodukte gebildet und freigesetzt werden. Das Schwerpunktthema 204 des BMDV-Expertennetzwerks entwickelt Konzepte zur Untersuchung und Bewertung der Umweltverträglichkeit von Baustoffen hinsichtlich der Freisetzung von Substanzen und deren ökotoxikologischer Relevanz.
Dieser Dienst beschreibt das ATKIS-Basis-DLM. Die hier zugrunde liegenden Daten wurden nach Vorgabe der AdV Produktspezifikation ATKIS-Basis-DLM-Shape in der Version 1.1 modelliert.:Diese Ebene beinhaltet alle Objekte der Objektart AX_Ortslage (52001).„‚Ortslage' ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche. Die Ortslage enthält neben 'Wohnbaufläche', 'Industrie- und Gewerbefläche', 'Fläche gemischter Nutzung', 'Fläche besonderer funktionalerPrägung' auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehendenFlächen des Verkehrs, von Gewässern, von Flächen, die von 'Bauwerke und sonstige Einrichtungen' für Erholung, Sport und Freizeit belegt sind, sowie von 'Vegetationsflächen'.“ [OK]Ihre Ausdehnung überdeckt in der Regel Flächenobjekte aus allen anderen Ebenen.
Dieser Dienst beschreibt das ATKIS-Basis-DLM. Die hier zugrunde liegenden Daten wurden nach Vorgabe der AdV Produktspezifikation ATKIS-Basis-DLM-Shape in der Version 1.1 modelliert.:„Die Objektartengruppe mit der Bezeichnung 'Bauwerke, Anlagen und Einrichtungen für den Verkehr' und der Kennung '53000’sind … Anlagen, die dem Verkehr dienen.“ [OK]
Das Basis-DLM beschreibt die topographischen Objekte im Vektorformat objektstrukturiert, attributiert und mit einem einheitlichen Raumbezug. Zum Inhalt gehören neben den Objekten der Objektartengruppen "Siedlung", "Verkehr", "Vegetation", "Gewässer", "Administrative Gebietseinheiten" und "Reliefformen" auch Bauwerke und Einrichtungen auf Siedlungsflächen und für den Verkehr sowie besondere Angaben zum Gewässer. Der Umfang der im Basis-DLM in Sachsen geführten Objekte und Attribute ist in den sächsischen Bestandsdaten festgelegt.
Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (ATKIS-Basis-DLM) ist ein digitaler, objektstrukturierter Vektordatenbestand. Er bestimmt die topographischen Objekte der realen Welt nach Lage und Form, nach Namen und Eigenschaften. Des Weiteren sind objektbezogene Sachdaten so verknüpft, dass der Datenbestand in einer GIS-Anwendung genutzt werden kann. Um eine bundesweite inhaltliche Einheitlichkeit der Daten zu erreichen, wird das Basis-DLM mit Hilfe eines aus dem AAA-Anwendungsschema abgeleiteten Objektartenkataloges (ATKIS-OK Basis-DLM), der Vorschriften zum Inhalt und zur Modellierung der topographischen Informationen für den AdV-Grunddatenbestand und die Länderlösungen enthält, definiert. Zum Inhalt gehören neben den Objekten der Objektartengruppen 'Siedlung', 'Verkehr', 'Vegetation', 'Gewässer', 'Administrative Gebietseinheiten' auch Bauwerke und Einrichtungen auf Siedlungsflächen und für den Verkehr sowie besondere Angaben zum Gewässer. Die Lagegenauigkeit beträgt für die wesentlichen linearen Objekte (Straßenachsen, Fahrbahnachsen, Bahnstrecken und Gewässerachsen) +/- 3m. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (ATKIS-Basis-DLM) ist ein digitaler, objektstrukturierter Vektordatenbestand. Er bestimmt die topographischen Objekte der realen Welt nach Lage und Form, nach Namen und Eigenschaften. Des Weiteren sind objektbezogene Sachdaten so verknüpft, dass der Datenbestand in einer GIS-Anwendung genutzt werden kann. Um eine bundesweite inhaltliche Einheitlichkeit der Daten zu erreichen, wird das Basis-DLM mit Hilfe eines aus dem AAA-Anwendungsschema abgeleiteten Objektartenkataloges (ATKIS-OK Basis-DLM), der Vorschriften zum Inhalt und zur Modellierung der topographischen Informationen für den AdV-Grunddatenbestand und die Länderlösungen enthält, definiert. Zum Inhalt gehören neben den Objekten der Objektartengruppen 'Siedlung', 'Verkehr', 'Vegetation', 'Gewässer', 'Administrative Gebietseinheiten' auch Bauwerke und Einrichtungen auf Siedlungsflächen und für den Verkehr sowie besondere Angaben zum Gewässer. Die Lagegenauigkeit beträgt für die wesentlichen linearen Objekte (Straßenachsen, Fahrbahnachsen, Bahnstrecken und Gewässerachsen) +/- 3m. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1176 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 2 |
| Land | 1104 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 32 |
| Zivilgesellschaft | 11 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 95 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 9 |
| Umweltprüfung | 6 |
| unbekannt | 1084 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 16 |
| Offen | 1179 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1190 |
| Englisch | 18 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 2 |
| Datei | 6 |
| Dokument | 10 |
| Keine | 74 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 1112 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 73 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1178 |
| Luft | 54 |
| Mensch und Umwelt | 1195 |
| Wasser | 54 |
| Weitere | 1195 |