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WMS Tempo 30 nachts Hamburg

Dieser WMS (Web Map Service) enthält die Straßenabschnitte in Hamburg, auf denen nachts (22-6h) aus Lärmschutzgründen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet ist. Die Abschnitte werden durch das Verkehrszeichen Nr. 274-30 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) in Kombination mit dem Zusatzzeichen Nr. 1040-30 (22-6h) und dem Verkehrszeichen Nr. 1012-36 (Lärmschutz) angekündigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS Tempo 30 nachts Hamburg

Der WFS (Web Featrue Service) enthält die Straßenabschnitte in Hamburg, auf denen nachts (22-6h) aus Lärmschutzgründen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet ist. Die Abschnitte werden durch das Verkehrszeichen Nr. 274-30 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) in Kombination mit dem Zusatzzeichen Nr. 1040-30 (22-6h) und dem Verkehrszeichen Nr. 1012-36 (Lärmschutz) angekündigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Tempo 30 nachts Hamburg

Dieser Datensatz wird nicht mehr gepflegt. Sie finden die Strecken mit Tempo 30 nachts nun im Datensatz "Zulässige Höchstgeschwindigkeiten Hamburg" im Layer Sonderregelungen zulässige Höchstgeschwindigkeiten.

Tempo-30-Zonen Wuppertal (Flächen)

<p>Der Datensatz enthält die Umringspolygone der insgesamt 164 Tempo-30-Zonen im Wuppertaler Stadtgebiet. Er wurde im Zeitraum 08/2008 bis 09/2008 vom Ressort "Straßen und Verkehr" in einer konzertierten Aktion durch Digitalisierung der vorhandenen analogen Akten und Pläne, insbesondere der verkehrsrechtlichen Anordnungen, erzeugt. Das Attribut "URL" enthält für jede Zone einen Hyperlink auf einen PDF-Übersichtsplan mit allen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in dieser Zone. Als Kartengrundlage für die Konstruktion der Umringspolygone der Tempo-30-Zonen wurde die Digitale Grundkarte DGK verwendet. Der Datenbestand unterliegt sehr seltenen Änderungen, da die potenziellen Flächen für die Ausweisung von Tempo-30-Zonen seit einigen Jahren erschöpft sind. Änderungen der Tempo-30-Zonen werden vom Ressort Straßen und Verkehr veranlasst, das solche Änderungen dem datenführenden Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten zeitnah mitteilt. Dort wird der Datensatz mit einem Geoinformationssystem aktualisiert. Seit Anfang 2016 wird hierbei als Digitalisiergrundlage die Amtliche Basiskarte ABK verwendet. Die als Open Data bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.</p> <p> </p>

Tempo-30-Zonen Wuppertal (Flächen)

<p>Der Datensatz enthält die Umringspolygone der insgesamt 164 Tempo-30-Zonen im Wuppertaler Stadtgebiet. Er wurde im Zeitraum 08/2008 bis 09/2008 vom Ressort "Straßen und Verkehr" in einer konzertierten Aktion durch Digitalisierung der vorhandenen analogen Akten und Pläne, insbesondere der verkehrsrechtlichen Anordnungen, erzeugt. Das Attribut "URL" enthält für jede Zone einen Hyperlink auf einen PDF-Übersichtsplan mit allen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in dieser Zone. Als Kartengrundlage für die Konstruktion der Umringspolygone der Tempo-30-Zonen wurde die Digitale Grundkarte DGK verwendet. Der Datenbestand unterliegt sehr seltenen Änderungen, da die potenziellen Flächen für die Ausweisung von Tempo-30-Zonen seit einigen Jahren erschöpft sind. Änderungen der Tempo-30-Zonen werden vom Ressort Straßen und Verkehr veranlasst, das solche Änderungen dem datenführenden Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten zeitnah mitteilt. Dort wird der Datensatz mit einem Geoinformationssystem aktualisiert. Seit Anfang 2016 wird hierbei als Digitalisiergrundlage die Amtliche Basiskarte ABK verwendet. Die als Open Data bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.</p> <p> </p>

Quartiersmobilität gestalten

Die weiterhin zunehmende Motorisierung, die Notwendigkeit einer umwelt- und klimaschutzorientierten Verkehrswende und der stärker werdende Ruf nach einer Rückgewinnung von Straßenraum für den Fuß- und Radverkehr, für Aufenthalt, Spiel und Bepflanzung rücken die Quartiersmobilität und Verkehrsberuhigung erneut in den Fokus. Dieser Leitfaden greift Instrumente der flächenhaften Verkehrsberuhigung der 1980er Jahre auf und verknüpft sie mit den Praxiserfahrungen aktueller, kommunaler Straßenraumgestaltungen. Die zahlreichen Beispiele und Umsetzungsempfehlungen richten sich an Interessierte aus Politik, Verwaltung, Planungsbüros und Bevölkerung. Veröffentlicht in Broschüren.

Quartiersmobilität gestalten

Die weiterhin zunehmende Motorisierung, die Notwendigkeit einer umwelt- und klimaschutzorientierten Verkehrswende und der stärker werdende Ruf nach einer Rückgewinnung von Straßenraum für den Fuß- und Radverkehr, für Aufenthalt, Spiel und Bepflanzung rücken die Quartiersmobilität und Verkehrsberuhigung erneut in den Fokus. Dieser Leitfaden greift Instrumente der flächenhaften Verkehrsberuhigung der 1980er Jahre auf und verknüpft sie mit den Praxiserfahrungen aktueller, kommunaler Straßenraumgestaltungen. Die zahlreichen Beispiele und Umsetzungsempfehlungen richten sich an Interessierte aus Politik, Verwaltung, Planungsbüros und Bevölkerung. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Ausbau Siegtalradweg an der B 62 zwischen Dasberg und Wallmenroth

Die geplante Ausbaulänge des Radweges beträgt ca. 870 m (ca. 830 m links und ca. 40 m rechts). Der Ausbau erstreckt sich von NK 5212219 bis NK 5213134 von Station 2,041 bis Station 2,915. Straßenbaulastträger ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Ausbaubreite soll links 2,50 m und rechts ca. 1,60 m als Einfahrschleuse in die B 62 betragen. Es ist Vollausbau vorgesehen. Der Radweg liegt überwiegend außerorts (bis etwa Bau-km 0+809), die letzten ca. 61 m innerhalb der OD (ca. 21 m links und 40 m rechts). Zur Entwässerung wird zwischen dem 1,00 m (in Dammquerlage 1,50 m) breiten Bankett der B 62 und dem 0,50 m breiten Bankett des Radweges ein i.d.R. 2,00 m breiter Grünstreifen angelegt, der aus einer 1,00 m bis 1,50 m breiten Mulde und einem Böschungs-/Angleichungsstreifen besteht. Im Bereich der Dammlage um Bau-km 0+480 entfällt die Mulde. Auf den ersten 30 m und den letzten 280 m ist der Radweg nur durch einen ca. 50 m breiten Sicherheitsstreifen mit einer Bordanlage von der B 62 getrennt. Die Fahrbahn der B 62 wird bis Bau-km 0+768 zum nordöstlich geplanten Radweg hin verbreitert, so dass sie bis Bau-km 0+543 eine Grundbreite von 6,50 m zzgl. erforderlicher Kurvenverbreiterung erreicht. Ab Bau-km 0+543 kommt der Radweg wegen der vorhandenen Bebauung unmittelbar hinter einer Bordanlage zu liegen: die B 62 wird hier auf ca. 6 20 m verbreitert, zusätzlich wird noch eine ca. 30 cm breite Rinne angelegt. Von Bau-km 0+768 bis zum Bauende wird die B 62 auf einer Länge von ca. 103 m umgebaut. Sie erhält um Bau-km 0+820 eine ca. 12 m lange und bis zu 2,55 m breite Mittelinsel mit einer 4,0 m breiten Querungshilfe für Radfahrer und Fußgänger. Diese Mittelinsel übernimmt auch die Funktion einer Verkehrsberuhigung im Ortseingangsbereich. Unmittelbar nach der Mittelinsel wird die vorh. "Dasbergstraße" wieder an die B 62 angeschlossen. Die überdimensionierte Einfahrtsöffnung am Fahrbahnrand der B 62 mit ca. 36 m wird dabei zugunsten von Grünflächen zurückgebaut. Neben dem nördlichen Fahrbahnrand dieser Gemeindestraße wird der vorhandene Gehweg bis zum Ende des Radweges verlängert. Die Fußgänger aus der Ortslage können so die geplante Querung mitbenutzen und erhalten auf der südwestlichen Seite Anschluss an einen vorhandenen unbefestigten Fußweg. Der nordwestlich der B 62 im Zweirichtungs-Verkehr geführte Radweg erhält hier mittels Ein- und Ausfahrschleusen eine normgerechte Auflösung im markierten Radfahr- und Schutzstreifen innerhalb des B 62-Fahrbahnquerschnittes. Die Verbreiterung der Fahrbahnbreite der B 62 auf mindestens 6,50 m ermöglicht einen sicheren Begegnungsverkehr. Die Trennung der verschiedenen Verkehrsarten (Radfahrer und KFZ) führt zusätzlich zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit, da Überholvorgänge und Stopp-, anfahr- und Rangiervorgänge verringert werden. Die geplante Mittelinsel ermöglicht Radfahrern und Fußgängern ein sicheres Kreuzen der Bundesstraße. Zudem bewirkt sie eine Geschwindigkeitsreduzierung mit verkehrsberuhigender Wirkung im Ortseingangsbereich.

Neue Vorschläge für eine autofreie Friedrichstraße

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz stellt heute erstmals Anrainer*innen, Gewerbetreibenden und weiteren Betroffenen und Interessierten Varianten für einen neuen Verkehrsversuch auf der Friedrichstraße vor – der die Voraussetzung für eine neu gestaltete autofreie Friedrichstraße ist. Die Vorschläge, die Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese skizzieren wird, werden im Anschluss und in einem weiteren Verständigungsprozess analysiert und diskutiert. Der Entwurf der Senatsverwaltung sieht vor, von Anfang Juni bis Ende November 2020 – also ein halbes Jahr lang – einen Verkehrsversuch für einen autofreien Abschnitt zwischen Leipziger Straße und Französischer Straße und einen verkehrsberuhigten Bereich am Checkpoint Charlie durchzuführen. Damit soll erprobt werden, welche Auswirkungen auf den Fuß-, Rad-, Kfz- und Lieferverkehr entstehen und welcher Mehrwert für die Stadtgesellschaft und die Nutzer*innen der Friedrichstraße erzeugt werden kann. Ziel ist es, die Aufenthalts- und Lebensqualität für Berlinerinnen und Berliner sowie für Touristen zu erhöhen, die Attraktivität der Innenstadt an dieser zentralen Stelle zu steigern und damit auch Gewerbe und Einzelhandel zu stärken. Mit der Verkehrsberuhigung am Checkpoint Charlie soll zudem dieser historisch hoch bedeutsame Berliner Ort besser begehbar und erlebbar werden.

Die Friedrichstraße wird zur Fußgängerzone

Der rund 500 Meter lange Teilabschnitt der Friedrichstraße zwischen Französischer und Leipziger Straße wird, wie angekündigt, dauerhaft zur Fußgängerzone. Die dafür nötige offizielle Umwidmung (die sogenannte Teileinziehung) der Straße wird am 27. Januar 2023 im Amtsblatt verkündet und via Sofortvollzug am Montag, den 30. Januar 2023, auf dieser Rechtsgrundlage wirksam. Von diesem Tag an ist der Abschnitt damit endgültig autofrei. Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch: „Metropolen auf der ganzen Welt setzen Konzepte für Verkehrsberuhigung und autofreie Innenstädte um, von New York über London, Paris, Madrid und Brüssel bis nach Singapur. Auch Berlin denkt seine historische Mitte neu: Die Friedrichstraße als dauerhafte Fußgängerzone ist ein wichtiger Baustein im Kontext der Verkehrswende-Projekte zwischen Rathausforum, Checkpoint Charlie und Unter den Linden. Wir führen diese Maßnahmen zusammen, um den alten Kern der Hauptstadt dauerhaft lebenswert, klimarobust und attraktiv für die Berlinerinnen und Berliner und ihre Gäste zu gestalten.“ Bezirksstadträtin Dr. Almut Neumann: „Die Friedrichstraße braucht einen Neustart mit einer modernen Idee für öffentliche Räume. Nicht mehr der Autoverkehr soll dominieren, sondern es zählen die Bedürfnisse von Fußgängerinnen und Fußgängern, von Touristinnen und Touristen, von Familien mit Kindern, von Menschen, die zum Shopping mit Bus, Bahn oder Fahrrad unterwegs sind. Ich setze darauf, dass wir mit den Anrainer*innen der Friedrichstraße einen konstruktiven Weg finden, um aus diesem zentralen Ort im historischen Berlin wieder eine zukunftsträchtige Einkaufs- und Verweilstraße auf dem Niveau anderer Metropolen in der Welt zu machen.“ Vorausgegangen war ein gut einjähriger Verkehrsversuch bis zum Herbst 2021, dessen Ergebnisse eine valide Grundlage für das weitere Vorgehen erbrachten: Vier von fünf befragten Passanten sprachen sich für eine Verstetigung der autofreien Friedrichstraße aus, die Aufenthaltsqualität konnte durch bessere Luft, weniger Lärm, weniger Unfälle und mehr Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger klar verbessert werden. Verkehrliche Herausforderungen wurden gelöst, indem der Durchgangsradverkehr seit November 2022 durch eine neue Fahrradstraße in der parallelen Charlottenstraße abgewickelt wird – zudem sind mittels eines detaillierten Verkehrskonzepts optimierte Lösungen für den Lieferverkehr, für den Kfz-Verkehr, für Behindertenparkplätze und für den Zugang zu örtlichen Parkhäusern gefunden worden. Dabei wurden Anregungen und Kritik insbesondere der Anrainer*innen und auch der Berliner Wirtschaftsverbände abgewogen und berücksichtigt. Zunächst werden im autofreien Abschnitt der Friedrichstraße hochwertige Sitzmöbel aufgestellt, eine Begrünung der Elemente erfolgt jahreszeitbedingt im Frühjahr. Auf Informationsstelen an den Zugängen zur Fußgängerzone werden die Ziele der Umwidmung sowie die neu geltenden Verkehrsregeln erläutert. Durch die Verlagerung des Durchgangsradverkehrs entstehen in der neuen Fußgängerzone deutlich mehr Flächen etwa für gastronomische Angebote, aber auch zum Beispiel für Kunst und Kultur. Ein neues Planungsbüro dient als Anlaufstelle mit direkter Ansprechpartnerin für Belange der Anrainer*innen in Sachen Sondernutzung des öffentlichen Straßenlands. Nach erfolgter Umwidmung können unmittelbar auch die Vorbereitungen für die mittelfristige Gestaltungsplanung der Friedrichstraße beginnen. Ziel ist die Entwicklung eines modernen Stadtraums im Kontext der zahlreichen Verkehrswende- und Stadtumbau-Projekte in der historischen Mitte der Hauptstadt: von der Neugestaltung Unter den Linden mit mehr Bäumen und Grün und weniger Kfz-Verkehr über das verkehrsberuhigte Rathausforum/Marx-Engels-Forum, den Umbau des Molkenmarkts, den Ersatzneubau für die Mühlendamm- und die Gertraudenbrücke samt Spittelmarkt, die Neugestaltung der Leipziger Straße im Zuge der Straßenbahn-Planung vom Alexanderplatz bis zum Kulturforum bis hin zum verkehrsberuhigten Checkpoint Charlie und zum Gendarmenmarkt. Das detaillierte Gestaltungs- und Beteiligungsverfahren für die Friedrichstraße im Rahmen eines Gesamtkonzepts für Berlins alte Stadtmitte soll zeitnah entwickelt werden.

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