API src

Found 53 results.

Related terms

Weiße Ware wird grüner

Neue UBA-Studie zur Marktentwicklung „grüner“ Produkte Der Umsatz „grüner“ Produkte wächst bis auf wenige Ausnahmen konstant. Das ergibt eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) zur Marktentwicklung besonders umweltrelevanter Produkte. Insbesondere bei großen Haushaltsgeräten, so genannter Weißer Ware, steigt der Anteil umweltfreundlicher Produkte deutlich an. So zeichnen sich mittlerweile rund die Hälfte der angebotenen Gefriergeräte durch hohe Energieeffizienz aus. Ähnlich hoch fällt der Anteil energieeffizienter Waschmaschinen und Kühlschränke aus. Damit ist klar: „Grüne“ Produkte taugen für den Massenmarkt. In anderen Branchen wie der Lebensmittelherstellung fällt der Anteil umweltfreundlicher Produkte deutlich geringer aus. Hier entsprachen 2011 weniger als fünf Prozent aller Lebensmittel den Kriterien des EU-Bio-Gütesiegels. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes, betont: „Die Studie zeigt, dass die Nachfrage nach umweltfreundlichen Alltagsprodukten steigt. Wenn wir diesen Trend beschleunigen, können „grüne“ Produkte zur Erfolgsstory für die Umwelt werden.“ Herausragende Zuwachsraten weisen vor allem elektrische Haushaltsgeräte mit hohen Energieeffizienzstandards auf. Beispielsweise stieg der Marktanteil energieeffizienter Kühlschränke von 2010 bis 2011 von 28,6 Prozent auf 38,2 Prozent an. Bezogen auf das jeweilige Gesamtangebot eines Haushaltsgerätes haben energieeffiziente Gefriergeräte derzeit einen Marktanteil von 50 Prozent, bei Waschmaschinen liegt dieser bei 40 Prozent, bei Geschirrspülmaschinen bei 38 Prozent. Fast zweistellige Wachstumsraten sind auch beim Umsatz mit Biolebensmittel zu beobachten. Am gesamten Lebensmittelmarkt machen sie allerdings nur 3,7 Prozent aus. Jochen Flasbarth: „Industrie, Handel und Politik können bei „grünen“ Produkten auf ein gutes Marktumfeld bauen. Die Bereitschaft, umweltfreundliche und nachhaltig produzierte Produkte zu kaufen, ist hoch. Häufig übersteigt sie die tatsächlichen Verkaufszahlen deutlich.“ Beispielsweise sagen 34 Prozent der Befragten, dass sie zukünftig verstärkt Biolebensmittel kaufen würden, 24 Prozent gaben dies in Bezug auf Ökostromangebote und 12 Prozent für freiwillige Kompensationszahlungen für emittierte Treibhausgase an. Die Basis für diese Ergebnisse bildet eine Studie zur Marktentwicklung von 24 besonders umweltrelevanten Produkten, die das Schweizer Institut INFRAS im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellte. Jenseits zufällig auftauchender Wachstumszahlen soll damit eine fundiertere Marktbeobachtung „grüner“ Produkte ermöglicht werden. Das Umweltbundesamt plant das ⁠ Monitoring ⁠ „Grüne Produkte“ alle zwei Jahre zu wiederholen. Damit kann die Marktentwicklung „grüner“ Produkte systematischer verfolgt und gezielter vorangetrieben werden. Untersucht wurden jeweils Umsatz und Marktanteil der Produkte, die derzeit die höchsten umweltrelevanten Standards erfüllen, wie Energie- und Materialverbrauch. Insgesamt gaben Konsumenten in Deutschland im Jahr 2011 gut 36 Milliarden Euro für die in der Studie untersuchten „grünen“ Produkte aus. Das entspricht rund 2,4 % der privaten Konsumausgaben. Davon floss der größte Teil in Höhe von 14 Milliarden Euro in energetische Sanierungen und energieeffiziente Geräte. Die Ausgaben für Öffentlichen Verkehr, Car-Sharing und Hybridautos lagen bei 13 Milliarden. Knapp 8 Milliarden Euro wurden für Biolebensmittel und Produkte aus nachhaltiger Fischerei ausgegeben. Eine untergeordnete Rolle spielten „grüne“ Produktalternativen bei sonstigen Konsumgütern wie Textilien oder Reinigungsmittel mit knapp 1,5 Milliarden Euro. Darüber hinaus legten Konsumenten knapp 22 Milliarden Euro in Finanzanlagen mit ökologischem und sozialem Zusatznutzen an. Die genauen Marktentwicklungen unterscheiden sich in den einzelnen Konsumfeldern. Im Bereich Wohnen werden Gebäude und Haushaltsgeräte energieeffizienter. Der Bezug von Ökostrom gewinnt immer mehr an Bedeutung. Weil der Energiebedarf der Gebäude aber nur langsam sinkt und quantitative Ansprüche an Wohnraum und Ausstattung steigen, nehmen die CO 2 -Emissionen im Bereich Wohnen nur leicht ab. Im Falle der Mobilität bleibt das Auto das mit Abstand am häufigsten verwendete Verkehrsmittel in Deutschland. Der öffentliche Verkehr bleibt unter 10 %, Car-Sharing unter 1 % Marktanteil. Allerdings zeigen multimodale Verkehrsdienstleistungen dynamische Entwicklungen. Ambivalent sind auch die Daten im Bereich Ernährung. Während sich beim Fleischkonsum wenig ändert, hat das ⁠ MSC ⁠-Label für nachhaltige Fischerei den Sprung in den Massenmarkt geschafft. Bei den sonstigen Konsumgütern wie Textilien, Möbel und Reinigungsmittel fehlt es an verlässlichen Marktdaten, weshalb hier nur bedingt Aussagen getroffen werden können. Rückläufig sind die Spenden für Umweltschutzzwecke. Die Bereitschaft der Konsumenten für „grüne“ Geldanlagen und freiwillige Kompensationszahlungen wächst hingegen.

Further development of public transport in and after the pandemic

The coronavirus pandemic and the increased use of digital formats that it has triggered is resulting in changes in public transport. Fear of infection and changed work conditions caused demand to drop in 2020/2021 in Germany. Measures such as the 9-euro ticket have proven that it takes innovative approaches to make public transport more attractive. This study investigates the changes in demand for public transport services during the coronavirus pandemic and shows that occupancy control measures can also help to prevent overcrowding on the public transport system. In conclusion, the study also analyses and evaluates alternative fare schemes. Veröffentlicht in Texte | 120/2022.

Erster „Blauer Engel“ für „Mobilitätskarten“

Mobilitätskarten: Der Schlüssel für vernetzte Mobilität Für ihre Mobilitätskarte „HANNOVERmobil“ erhält der Verkehrsverbund Großraum-Verkehr-Hannover GmbH (GVH) als Erster das Umweltzeichen „Blauer Engel“ für sogenannte „Mobilitätskarten“. Mobilitätskarten umfassen eine klassische Monatskarte für Bus und Bahn, bieten den Nutzerinnen und Nutzern aber mindestens zwei weitere Mobilitätsbausteine – etwa den Zugriff auf Carsharing-Angebote, Leihfahrräder oder eine BahnCard für den Regional- und Fernverkehr; denkbar sind auch verbilligte Taxifahrten oder eine kostenlose Aufbewahrung für Einkäufe oder Gepäck in der Nähe des Bahnhofs. Die Mobilitätskarten sollen den Umstieg auf öffentliche Transportmittel erleichtern und das Reisen bequemer machen. Parallel kann man online bequem prüfen, wie sich die Bus- oder Bahnreise mit dem Carsharing-Auto oder Leihfahrrad kombinieren lässt. Michael Angrick, Fachbereichsleiter im Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠), übergab die Urkunde für den ersten „Blauen Engel“ heute in Hannover: „Eine Mobilitätskarte bildet zusammen mit dem Smartphone den Schlüssel für eine intelligente Mobilität der Zukunft. Vernetzte und integrierte Mobilitätsangebote wie ‚HANNOVERmobil‘ sind flexibel nutzbar, kostengünstiger als ein eigenes Auto und bieten die Möglichkeit, auf die Anschaffung eines eigenen Autos zu verzichten ohne dabei weniger mobil zu sein.“ Ulf Mattern, Geschäftsführer der Großraum-Verkehr Hannover GmbH (GVH): „Wir sind stolz darauf, als erstes Verkehrsunternehmen den ‚Blauen Engel‘ für unsere Mobilitätskarte zu erhalten. Mobilität aus einer Hand, ist das Leitmotiv des Großraum-Verkehr Hannover. Das Angebot verknüpft verschiedene Bausteine wie Bus und Bahn, Carsharing, eine BahnCard 25 und weitere Dienstleistungen zu einem Mobilitätspaket aus einer Hand. Mit diesem Angebot kann das eigene Auto ersetzt werden.“ Werden verschiedene Verkehrsmittel so eng kombiniert, entstehen weniger Treibhausgase und Luftschadstoffe als bei der durchschnittlichen Pkw-Nutzung. Das ist ressourcenschonend und beansprucht weniger Flächen, die insbesondere in Städten oft Mangelware sind. Untersuchungen zum stationsgebundenen Carsharing zeigen, dass durch ein Carsharing-Fahrzeug je nach örtlichen Verhältnissen fünf bis zehn Fahrzeuge eingespart werden können. Attraktive Angebote in Verbindung mit der Mobilitätskarte führen zu einer Verkehrsverlagerung auf den ⁠ Umweltverbund ⁠. Das ist aktiver kommunaler Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠. Damit eine Mobilitätskarte den „Blauen Engel“ tragen darf, muss sie strenge Anforderungen erfüllen: Kommunen mit mehr als 250.000 Einwohnern müssen mindestens drei Mobilitätsbausteine anbieten. In kleineren Einzugsgebieten müssen mindestens zwei Bausteine enthalten sein. Der Baustein ÖPNV ist für alle Angebote obligatorisch. Das Angebot muss eine Verlagerung hin zu umweltfreundlichen Verkehrsmitteln bewirken. Aus diesem Grund muss eine jährliche Nutzerbefragung zum privaten Pkw-Besitz der Neukunden durchgeführt werden. Aus dieser soll hervorgehen, ob sich der Pkw-Besitz verringert. Die Anbieter müssen eine einheitliche Registrierung für alle Angebotsbausteine gewährleisten. Zudem muss das Angebot günstiger sein als die Summe der Einzelbausteine. Mit rund 19 Prozent hat der Verkehrssektor einen wesentlichen Anteil an den ⁠ CO2 ⁠-Emissionen in Deutschland (2012: 154 Millionen Tonnen). Zum Schutz von Umwelt und Gesundheit und aus stadtplanerischen Erwägungen ist es daher erstrebenswert, Angebote zu schaffen, die einen Pkw-Besitz überflüssig machen, beispielsweise Mobilitätskarten. Sie verknüpfen verschiedene Verkehrsdienstleistungen und sind eine umweltgerechte Alternative. Das Umweltzeichen für Mobilitätskarten soll durch verschiedene Mobilitätsbausteine und flexible Angebote eine nachhaltige Mobilität ohne eigenes Fahrzeug ermöglichen.

Umwelt- und Kostenvorteile ausgewählter innovativer Mobilitäts- und Verkehrskonzepte im städtischen Personenverkehr

In Städten und Ballungsräumen stellen die verkehrsbedingten CO 2 -Emissionen, Lärm- und Luftschadstoffemissionen sowie der Flächenverbrauch des Verkehrs zum Teil eine erhebliche Belastung der Umwelt und des Klimas dar. Um die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit einzuhalten und die Lebensqualität und die Attraktivität von Städten und Ballungsräumen zu steigern, ist eine Reduktion der verkehrsinduzierten Umweltbelastungen unabdingbar. Innovative Verkehrsangebote sind daher wichtiger denn je, um eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf den ⁠ Umweltverbund ⁠ (Fuß- und Radverkehr, ÖPNV) oder energieeffizientere Verkehrsmittel zu erreichen. Eine Vielzahl urbaner Verkehrsdienstleistungen, die den Umweltverbund stärken und Multimodalität fördern, wurde bereits entwickelt und realisiert, beispielsweise sind Carsharing und öffentliche Fahrradvermietsysteme mittlerweile in zahlreichen Städten vorhanden. Bislang fehlte jedoch eine systematische und vergleichende Analyse dieser Angebote auf ihre tatsächlichen Wirkungen zur Verbesserung der ⁠ Klima ⁠- und Umweltbilanz. Auch wurde bislang nicht untersucht, welche die Erfolgs- und Hemmnisfaktoren bei der Umsetzung sind und wie die Integration der neuen Angebote in den ÖPNV gelingen kann. Das Forschungsprojekt widmete sich diesen Fragestellungen. Neben dem Verlagerungspotenzial und den Emissionseinsparungen wurde auch die Flächeneinsparung im ruhenden Verkehr durch integrierte Verkehrsdienstleistungen ermittelt und szenarienbasiert bis ins Jahr 2020 bzw. 2030 prognostiziert. Betrachtet wurden deutschlandweit alle Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern. Veröffentlicht in Texte | 87/2016.

UVP-Vorprüfungsergebnis LNr. 63 - Leitungsumlegung ETL Nr. 03 und ETL Nr. 146 - Brundorf / Gasunie Deutschland Transport Services GmbH

Die Firma Gasunie Deutschland Transport Services GmbH plant die Umlegung der beiden parallel verlaufenden Erdgasleitungen ETL 03 (Bremen – Bremerhaven, DN 250) und ETL 146 (Habichthorst – Heerstedt, DN 400). Die geplanten Leitungen sollen um ca. 100 m nach Südosten verlegt werden. Die Gesamtlänge der geplanten Leitungen beträgt jeweils ca. 550 m. Diese Maßnahme ist erforderlich, da auf dem jetzigen Standort eine Supermarktkette die Erweiterung ihrer Flächen plant. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Schwanewede im Landkreis Osterholz. Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG besteht für ein Änderungsvorhaben, bei dem keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, eine Pflicht zur Durchführung einer Vorprüfung, wenn für das Vorhaben nach Anlage 1 UVPG die angegeben Prüfwerte für die Vorprüfung erstmals oder erneut erreicht oder überschritten wird und eine Vorprüfung ergibt, dass die Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Gemäß Nr. 19.2.4 der Anlage 1 UVPG ist für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, ausgenommen Anlagen, die den Bereich eines Werksgeländes nicht überschreiten, mit einer Länge von weniger als 5 km und einem Durchmesser von mehr als 300 mm, eine standortbezogene Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

PFV Erdgastransportleitung ETL 178 der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH von Walle nach Wolfsburg Abschnitt 100/200

Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH plant die Verlegung einer Gastransportleitung ETL 178 von Walle nach Wolfsburg. Das Vorhaben umfasst den Neubau einer etwa 33 km langen Erdgastransportleitung mit max. 84 bar Betriebsdruck und einem Nenndurchmesser von DN 400 zwischen der Station Walle und dem VW-Werksgelände in Wolfsburg. Anschlussnehmer ist die Volkswagen Kraftwerk GmbH die beabsichtigt, ihre Kraftwerke zukünftig mit Erdgas statt mit Kohle zu befeuern. Die Leitung wird überwiegend in offener Bauweise, in einzelnen Abschnitten auch in Horizontalspülbohrverfahren (HDD), verlegt werden. Für die Bereitstellung der benötigten Gasmengen ist die Leistung der bestehenden Leitung ETL 26 mit einer Nennweite (DN) von 250 mm für die geplante Belieferung der neuen Gaskraftwerke nicht ausreichend. Daraus folgend ist der Netzausbau zwischen Walle und Wolfsburg erforderlich. Das Vorhaben soll in den vier Abschnitten 100, 200, 300 und 400 realisiert werden. Mit dem vorgelegten Planfeststellungsantrag werden die Abschnitte 100 und 200 beantragt. Das Vorhaben erstreckt sich über Teile der Stadt Braunschweig, des Landkreises Gifhorn und der Stadt Wolfsburg und kreuzt dabei geschützte Landschaftsbestandteile und ausgewiesene Naturschutzgebiete. Für die Abschnitte 300 und 400, die auf dem Werksgelände der Volkswagen AG errichtet werden sollen, wurde ein gesonderter Planfeststellungsantrag eingereicht. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde in § 5 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) die Möglichkeit eingeräumt, die Erörterung durch eine Onlinekonsultation zu ersetzen. Aufgrund der weiterhin geltenden Kontaktbeschränkungen des nach § 1 Abs. 1 der Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 10. Juli 2020 (Nds. GVBl. 2020, S. 226) wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Erörterung durch eine Onlinekonsultation ersetzt. Online-Konsultation: 07.09.2020 bis 21.09.2020 Datum des Antrags auf vorzeitigen Baubeginn: 05.10.2020 Zulassung des vorzeitigen Baubeginns: 01.12.2020 Zulassung des Planfeststellungsbeschlusses: 12.02.2021 Berichtigung der Rechtsbehelfsbelehrung Da die Rechtsbehelfsbelehrung unter Teil X. des Planfeststellungsbeschlusses fehlerhaft war, wird dies durch die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses mit der berichtigten Rechtsbehelfsbelehrung geheilt. Aufgrund der andauernden Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus erfolgt die Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG im Internet. Die berichtigte Rechtsbehelfsbelehrung kann vom 27.05.2021 bis einschließlich 10.06.2021 im UVP-Portal des Landes Niedersachsen (untenstehendes Dokument "PFB ETL 178 Abschnitte 100-200 Rechtsbehelfsbelehrung berichtigt") eingesehen werden.

Raumordnungsverfahren für den Neubau der Energietransportleitung 182 (ETL 182) von Elbe Süd nach Achim

Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) plant den Neubau der ETL 182 einschließlich notwendiger technischer Einrichtungen zwischen den bestehenden Netzpunkten „Elbe Süd" südlich der Elbe auf Höhe der Elbinsel Lühesand in der Gemeinde Steinkirchen im Landkreis Stade und „Achim" am Standort der bestehenden Verdichterstation in der Stadt Achim im Landkreis Verden. Die neue Erdgasleitung soll diese beiden Netzpunkte mit einem aktuell geplanten Durchmesser von DN 1400 (1,40 m) verbinden und mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 84 bar betrieben werden. Die geplante Leitung hat je nach Trassenalternative eine Länge von ca. 86 km, 88,5 km bzw. 98 km und durchquert von Nord nach Süd die niedersächsischen Landkreise Stade, Rotenburg (Wümme), Harburg und Verden. Anlass für die Planungen ist der Transportbedarf für Gas, der durch die neu entstehenden Flüssiggas-Terminals (LNG) in Brunsbüttel und Stade/Bützfleth ausgelöst wird. Für das Vorhaben besteht gemäß § 3 LNG-Beschleunigungsgesetz die besondere Dringlichkeit und die energiewirtschaftliche Notwendigkeit. Die schnellstmögliche Durchführung dieses Vorhabens dient dem Ziel einer sicheren und diversifizierten Gasversorgung in Deutschland. Die Inbetriebnahme der ETL 182 ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Die GUD hat mit Schreiben vom 11.08.2023 die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) beantragt. Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg führt als obere Landesplanungsbehörde das ROV für den Neubau der ELT 182 durch.

Plangenehmigungsverfahren nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für den Neubau und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 180.100 vom Covestro Energiekorridor West bis Covestro Nordost, 2. Bauabschnitt des Gesamtvorhabens ETL 180

Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH aus Hannover hat für das o. g. Bauvorhaben Planunterlagen beim Amt für Planfeststellung Energie SH eingereicht und die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens gem. §§ 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6, 43b EnWG i.V.m. § 74 Abs. 6 VwVfG angeregt. Die Antragstellerin ist Fernleitungsnetzbetreiberin gem. EnWG und hat aufgrund eines Netzanschlussbegehrens der RWE Supply & Trading GmbH Unterlagen dazu erarbeitet, wie eine im Elbehafen Brunsbüttel vorgesehene schwimmende LNG-Anlage – sogenannte FSRU (floating storage and regasification unit) – so in das Gasnetz eingebunden werden kann, dass die volle Lieferkapazität der FSRU in das Fernleitungsnetz eingespeist werden kann und die provisorischen Installationen der ETL 185 in Richtung SH Netz demontiert werden können. Hierzu dient das Gesamtvorhaben ETL 180 (1. und 2. Bauabschnitt). Die ETL 180.100 ermöglicht zudem die spätere Anbindung des geplanten landbased Terminal an das Gasnetz. Das AfPE sieht für diesen Antrag die Voraussetzungen für eine Bearbeitung im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahrens gem. § 43 b EnWG i. V. m. § 74 Abs. 6 VwVfG als gegeben an. Die Voraussetzung aus § 74 Abs. 6 S. 1 Nr. 3 VwVfG, dass nicht andere Rechtsvorschriften eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorschreiben, die den Anforderungen des § 73 Abs. 3 S. 1 und Abs. 4-7 entsprechen muss, ist dabei dadurch erfüllt, dass es sich bei der ETL 180.100 um ein Vorhaben gem. § 4 Abs. 1 LNGG handelt, dessen beschleunigte Zulassung geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden. In diesem Ausnahmefall sind die Vorschriften des UVPG nicht anzuwenden, so dass keine UVP durchzuführen ist. Das Vorhaben stellt den Lückenschluss zwischen der ETL 185 und der geplanten ETL 180 (1. Bauabschnitt) dar. Die Errichtung der ETL 180.100 umfasst die Verlegung der ca. 3,5 km langen Gasleitung vom Schieberplatz S2 der ETL 185 auf dem Covestro Gelände im West-Ost-Energiekorridor bis zum Bereich Holstendamm im Industriegebiet Brunsbüttel mit Anschluss an die voraussichtlich parallel im Bau befindliche ETL 180 (1. Bauabschnitt) für die Anbindung der in Brunsbüttel geplanten schwimmenden LNG-Anlage (Floating Storage and Regasification Unit – FSRU) an das Gasfernleitungsnetz, die Errichtung aller für den Betrieb erforderlichen ober- und untertägigen Anlagen sowie den Betrieb der Leitung und der zugehörigen Nebenanlagen. Dazu gehören insbesondere • die Gasleitung mit einer Länge von ca. 3,5 km und einem Nenndurchmesser von 800 mm (DN 800) mit den zugehörigen Kommunikationskabeln, • die Mess- und Regelstation (MuR 980) • die Schieberstation für den Anschluss an das geplante landbased Terminal (180-S0.1) • die erforderlichen Schilder- und Messpfähle mit den zugehörigen Erdkabeln • die erforderlichen Schutzstreifen sowie Wegerechte für die dauerhafte Unterhaltung der über- und untertägigen Anlagen Der Antrag umfasst ebenfalls die bauzeitlich erforderlichen Anlagen, insbesondere • Arbeitsstreifen mit einer Regelbreite von ca. 30 m • die Herstellung oder Nutzung vorhandener Zufahrten von privaten Wegen ins Baufeld Die neu zu errichtende Leitung soll dabei größtenteils oberirdisch, auf vorhandener oder neu zu errichtender Infrastruktur wie Rohrbrücken und Sleeperanlagen auf dem Werksgelände der Covestro AG verlegt werden. Eine unterirdische Verlegung findet lediglich auf dem Gelände der MuR-Station sowie zur Querung des Holstendammes mit Anbindung an die ETL 180 statt. Der Armaturenplatz befindet sich mittig auf dem West-Ost-Energiekorridor und dient dem späteren Anschluss des landbased Terminals von GLNG. Inhalt und Lage der genannten sowie ggf. nicht ausdrücklich erwähnter Maßnahmenteile sind aus den Planunterlagen ersichtlich. Das Vorhaben erstreckt sich auf dem Gebiet der Stadt Brunsbüttel im Kreis Dithmarschen. Weder die Errichtung und der Betrieb von LNG-Terminals in Brunsbüttel noch dafür vorgesehene Hafenausbauten sind Gegenstand dieses Plangenehmigungsverfahrens, sondern jene Anlagen unterliegen gesonderten Zulassungsverfahren. Mit der Plangenehmigung vom 28.02.2023 (Az.: AfPE L - 667 - PFV Erdgas LNG Brunsbüttel-Hetlingen 2. BA) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) die Pläne für das o.g. Bauvorhaben genehmigt. Die Plangenehmigung sowie die genehmigten Planunterlagen können auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden. Im Zuge der nun begonnenen Bauausführung und der dabei durchgeführten Abstimmung und Planung hat die Vorhabenträgerin neue Erkenntnisse gewonnen, die eine Anpassung der genehmigten Planung erfordern. Mit Schreiben vom 30.05.2023 hat sie daher beim AfPE eine Planänderung vor Fertigstellung gem. § 43d EnWG i. V. m. § 76 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Wesentlicher Inhalt der Planänderung ist die Anpassung der Lage der Mess- und Regelstation 980 Brunsbüttel Covestro Nordost einschließlich Anpassung der ETL 180.100. Eine genaue Beschreibung der Änderungsmaßnahmen können Sie den eingereichten Planänderungsunterlagen entnehmen, die Ihnen auf dieser Internetseite zum Download zur Verfügung stehen. Mit dem Änderungsbescheid vom 12.07.2023 (Az.: AfPE L - 667 - PFV Erdgas LNG Brunsbüttel-Hetlingen 2. BA) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) die geänderten Pläne für das o.g. Bauvorhaben genehmigt. Der Änderungsbescheid sowie die genehmigten Planänderungsunterlagen können auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden.

Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für den Neubau und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 180 (1. Abschnitt) vom geplanten LNG-Terminal in Brunsbüttel bis zum Anschluss an die vorhandenen Leitungen ETL 126 und ETL 9198 im Bereich Hetlingen

Die Vorhabenträgerin, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, hat beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) für das Bauvorhaben einen Antrag auf Planfeststellung nach dem EnWG gestellt. Das zum Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes SH gehörende AfPE ist sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständig. Diese Entscheidung erfolgt mittels eines Planfeststellungsbeschlusses. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen der Vorhabenträgerin und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Projekt, für das nach Ziff. 19.2.1 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen wäre. Die ETL 180 gehört jedoch zu den Vorhaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 i.V.m. Nr. 1.3 der Anlage des LNGG, für die gemäß § 4 LNGG unter bestimmten Voraussetzungen das UVPG nicht anzuwenden ist. Die Planfeststellungsbehörde sieht die in § 4 LNGG und Art. 2 Abs. 4 der UVP-Richtlinie genannten Voraussetzungen eines Ausnahmefalls zur Abwendung einer Krise der Gasversorgung für dieses Vorhaben als erfüllt an, so dass die Regelungen des UVPG nicht anzuwenden sind. Die Vorhabenträgerin hat bereits angekündigt, im Laufe des Planfeststellungsverfahrens einen Antrag auf Zulassung eines vorzeitigen Baubeginns gemäß § 44c EnWG zu stellen, der nach derzeitigem, insofern noch vorläufigen Planungsstand voraussichtlich insbesondere folgende Vorhabenteile umfassen wird: Gehölzeinschlag, Anbringen von Fledermauskästen, Anbringen von Nistkästen für Brutvögel, Aufstellung Amphibienzäune, Ausbau/Ertüchtigung von Zuwegungen, Beweissicherung von Straßen und Wegen, Vergrämungsmaßnahmen (z.B. durch Aufstellen von Vergrämungsstäben, intensives Mähen, Abzug von Mutterboden), Setzen von Grundwassermesspegeln, Analytik des Grundwassers (aus Grundwasserpegeln) im Trassenbereich sowie von Oberflächengewässern, Durchführung Beweissicherungsmaßnahmen, HDD-Bohrungen (insbesondere längere Querungen), Mikrotunnel. Anmerkungen hierzu wird die Planfeststellungsbehörde ebenfalls innerhalb der unten als Einwendungsfrist genannten Zeitspanne (bis 01.08.2022) entgegennehmen. Das Gesamtvorhaben hat die Anbindung der am Standort Brunsbüttel geplanten LNG-Kapazitäten an das Gasfernleitungsnetz zum Gegenstand. Das Vorhaben umfasst in seinem 1. Abschnitt die Verlegung der o. g. Leitung vom geplanten landgebundenen LNG-Terminal in Brunsbüttel bis zu der Anbindestelle an die Bestandsleitungen des Gasfernleitungsnetzes östlich von Haseldorf, die Errichtung aller für den Betrieb erforderlichen ober- und untertägigen Anlagen sowie den Betrieb der Leitung und der zugehörigen Nebenanlagen. Dazu gehören insbesondere • die Gasleitung mit einer Länge von ca. 54 km und einem Nenndurchmesser von 800 mm (DN 800) mit den zugehörigen Kommunikationskabeln, • die Station Brunsbüttel (inkl. mobile Molchstation) mit den zugehörigen Erdkabeln für die Stromversorgung, • die Station Haseldorf (inkl. mobile Molchstation) mit den zugehörigen Erdkabeln für die Stromversorgung, • die drei Schieberplätze Beidenfleth, Horst und Kurzenmoor mit den zugehörigen Erdkabeln für die Stromversorgung, • die erforderlichen Anodenfelder, Schilder- und Messpfähle mit den zugehörigen Erdkabeln für die Stromversorgung sowie Tiefenerder, • die erforderlichen Schutzstreifen sowie Wegerechte für die dauerhafte Unterhaltung der über- und untertägigen Anlagen. Der Antrag umfasst ebenfalls die bauzeitlich erforderlichen Anlagen, insbesondere • Arbeitsstreifen mit einer Regelbreite von ca. 35 m (Ausnahmen: 40 m in Be-reichen tiefer Grüppen sowie max. 21 m in ökologisch sensiblen Bereichen), • bauzeitliche Zufahrten über vorhandene und teilweise zu befestigende Straßen und Wege sowie temporär herzustellende Wege ins Baufeld, • Umschlagplätze. Geplant ist eine in der Erde verlegte Rohrleitung mit einer Regelverlegetiefe von 1,20 m Erdüberdeckung bzw. 1 m Mindestüberdeckung), die überwiegend in offener Grabenbauweise errichtet werden soll. Dabei werden zahlreiche Gewässer und Verkehrswege gequert. Inhalt und Lage der genannten sowie ggf. nicht ausdrücklich erwähnter Maßnahmenteile sind aus den Planunterlagen ersichtlich. Das Vorhaben erstreckt sich auf Gebiete der Gemeinde Brunsbüttel im Kreis Dithmarschen, der Gemeinden Büttel, Landscheide, Sankt Margarethen, Nortorf, Dammfleth, Beidenfleth, Hodorf, Bahrenfleth, Neuenbrook, Krempe, Grevenkop, Süderau, Sommerland, Horst (Holstein), Kiebitzreihe und Altenmoor im Kreis Steinburg sowie der Gemeinden Raa-Besenbek, Seester, Groß Nordende, Uetersen, Neuendeich, Moorrege, Haselau, Haseldorf, Hetlingen und Heist im Kreis Pinneberg. Weder die Errichtung und der Betrieb von LNG-Terminals in Brunsbüttel noch dafür vorgesehene Hafenausbauten sind Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens, sondern jene Anlagen unterliegen gesonderten Zulassungsverfahren. Gleiches gilt für den geplanten 2. Abschnitt des Gesamtvorhabens in Gestalt der Anbindung des in Brunsbüttel geplanten Standortes einer schwimmenden LNG-Anlage (Floating Storage and Regasification Unit – FSRU) an das Gasfernleitungsnetz über eine etwa 2 km lange Verbindungsleitung zwischen der ETL 180 (1. Abschnitt) und der ETL 185, mittels derer die FSRU kurzfristig an das Verteilnetz angeschlossen wird. Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 22.03.2023 (Az.: AfPE L - 667-PFV Erdgas LNG Brunsbüttel-Hetlingen) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) die Pläne für das o.g. Bauvorhaben festgestellt. Die festgestellten Unterlagen können auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden. Im Zuge der nun begonnenen Bauausführung und der dabei durchgeführten Abstimmung und Planung hat die Vorhabenträgerin neue Erkenntnisse gewonnen, die eine Anpassung der festgestellten Planung erfordern. Mit Schreiben vom 17.04.2023 hat sie daher beim AfPE eine Planänderung vor Fertigstellung gem. § 43d EnWG i. V. m. § 76 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die beantragte Planänderung umfasst die folgenden Maßnahmen: 1. Verlängerung des Mikrotunnels 03 (Gemarkung Altenmoor) 2. Anpassung von Arbeitsbereichen entlang der gesamten Baustelle 3. Durchführung von Entlastungsbohrungen für zwei Unterquerungen mittels Horizontalspülbohrverfahren (HDD 2/Gemarkung St. Margarethen und HDD 6/Gemarkung Grevenkop) 4. Änderung der Gebäude für Technik an den Stationen Beidenfleth, Horst, Kurzenmoor und Haseldorf 5. Errichtung einer zusätzlichen Tiefenanode (Gemarkung Bahrenfleth) 6. Änderung Zuwegung Scheedeweg und Errichtung einer temporären Behelfsbrücke über die Deichwettern (Gemarkung Kurzenmoor) 7. Eingriffsermittlung für die zusätzlichen bau- und anlagenbedingten Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes. Eine genaue Beschreibung der Änderungsmaßnahmen können Sie den eingereichten Planänderungsunterlagen entnehmen, die Ihnen auf dieser Internetseite zum Download zur Verfügung stehen. Mit dem Änderungsbescheid vom 05.05.2023 sowie dem Planänderungsbeschluss vom 17.05.2023 (Az.: AfPE L - 667-PFV Erdgas LNG Brunsbüttel-Hetlingen) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) die geänderten Pläne für das o.g. Bauvorhaben festgestellt. Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Pasteurallee 1, 30655 Hannover, hat mit Schreiben vom 11.08.2023 eine weitere Änderung der mit Beschluss vom 22.03.2023 festgestellten Pläne beantragt. Die beantragte Planänderung umfasst Anpassungen im Rahmen der Wasserhaltungsmaßnahmen (insb. Änderungen der Wasserentnahmemengen und der Einleitmengen), Umtrassierung der Leitung und Änderung von Fremdleitungsquerungen im Bereich von km 5+070 bis 5+210 (Gemeinde Landscheide). Mit dem Planänderungsbeschluss vom 08.09.2023 (Az.: AfPE L - 667-PFV Erdgas LNG Brunsbüttel-Hetlingen) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) die geänderten Pläne für das o.g. Bauvorhaben festgestellt. Die Unterlagen können auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden.

Erdgastransportleitung ETL 180 Brunsbüttel - Hetlingen/Stade

Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH plant den Neubau einer Erdgastransportleitung von Brunsbüttel nach Stade bzw. Hetlingen. Hintergrund des Vorhabens ist, dass das regionale Erdgastransportleitungsnetz in Brunsbüttel nicht über ausreichende Kapazitäten verfügt, um die avisierten Mengen, die ab der für das Jahr 2022 vorgesehenen Inbetriebnahme des LNG-Terminals in Brunsbüttel in das Erdgasnetz einzuspeisen sind, zu transportieren. Aus kapazitiven und netzhydraulischen Gründen ist ein Anschluss der geplanten Leitung an das bestehende Leitungsnetz zwischen der Gemeinde Hetlingen und Stade realisierbar. Für die Trassenfindung ergeben sich mehrere Möglichkeiten beidseitig der Elbe. In jedem Fall ergibt sich eine voraussichtliche Leitungslänge zwischen 50 und 55 km. Die Leitung ist mit einem Durchmesser von 800 mm und einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 84 bar geplant. Für den Schutzstreifen sind 10 m zu berücksichtigen, für den Arbeitsstreifen zwischen 30 und 35 m. Die Verlegetiefe erfordert mindestens 1 m Erdüberdeckung. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration, Abteilung Landesplanung, führt hierzu das Raumordnungsverfahren nach §§ 15 f. ROG i.V.m. §§ 14 ff. LaplaG durch.

1 2 3 4 5 6