Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) ist ein Dienstleistungsunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg und gehört zur Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Mit seinen rund 450 Mitarbeitenden sorgt er u. a. dafür, dass beim Halten und Parken alles rund läuft.
Der LBV kümmert sich weiter um alle wichtigen Dokumente rund um den Straßenverkehr. Egal, ob z. B. Führerschein oder Fahrzeug-Zulassungsbescheinigung – hier wird alles erstellt, geprüft und aktualisiert. Auch Ausnahmegenehmigungen zum Halten und Parken, Parkerleichterungen für Schwerbehinderte, sowie Bewohner- und Besucherparkausweise, gibt es u. a. hier. Der LBV ist damit der Ansprechpartner für Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und andere Organisationen.
Zusätzlich bietet der LBV einen speziellen Fahrzeugservice für Behörden und Sonderfahrzeuge der Stadt Hamburg an. Er unterstützt diese auch beim Management ihrer Fahrzeugflotte.
Ein weiterer wichtiger Bereich ist das Verkehrs-Management. Dazu gehören die Entwicklung von Bewohnerparkgebieten und die Überwachung des Parkraums. Der LBV achtet darauf, dass Parkgebühren bezahlt werden und geht gegen Parkverstöße vor, die die Sicherheit oder den Verkehrsfluss beeinträchtigen - bspw. beim Parken in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen. Auch die Kontrolle von Ausnahmegenehmigungen und der Regeleinhaltung für das Bewohner- und Besucherparken gehören dazu.
Mit dem neuen Straßenzug „Westumfahrung Bahnhofstraße“ wird eine neue Verbindung zwischen den Straßen An der Wuhlheide und Mahlsdorfer Straße geschaffen, um die verkehrlich stark belastete Bahnhofstraße zu entlasten und damit den Verkehrsfluss für die Straßenbahntrasse, den Busverkehr sowie den Rad- und Fußverkehr deutlich zu verbessern.
Das Vorhaben umfasst insbesondere:
- den Straßenneubau von der Straße An der Wuhlheide zwischen Rudolf-Rühl-Allee und der Geschäftsstelle des Wirtschaftsrat 1. FC Union e.V., weiter entlang des Stadions „An der Alten Försterei", des Sportkomplexes Hämmerlingstraße und des Stadtforst Wuhlheide -einschließlich Querung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hämmerlingstraße- bis zur Hämmerlingstraße Nord (Abschnitt 1),
- die Herstellung eines neuen Knotenpunktes zwischen der Straße „An der Wuhlheide" und der neuen Straßenverbindung im Neubauabschnitt,
- den Ausbau beziehungsweise Umbau der Straße Am Bahndamm von der Hämmerlingstraße Nord bis zum Knotenpunkt (KP) mit der Mahlsdorfer Straße/Stellingdamm/Bahnhofstraße (Abschnitt 2),
- die Anbindung der Hämmerlingstraße Süd an den Straßenneubauabschnitt in Höhe der EÜ Hämmerlingstraße und die verkehrliche Abbindung der Schubert Straße (Herstellung Wendehammer),
- den Neubau des Brückenbauwerks über die „Wuhle" (Gewässer 2. Ordnung)
und die Neuordnung von vorhandenen Wegebeziehungen im Bereich des
„Wuhlewanderweges Ost",
- die bauliche Anpassung vorhandener Straßeneinmündungen von Hämmerlingstraße Nord bis KP Mahlsdorfer Straße/Stellingdamm/Bahnhofstraße sowie den Umbau/Neubau vorhandener Geh- und Radwege sowie Gehwegüberfahrten/Grundstückszufahrten,
- den Bau eines Regenwasserkanals, teilweise den Abbruch oder die Umverlegung vorhandener Entwässerungsanlagen (das Retentionsbodenfilterbecken ist nicht Bestandteil dieses Planfeststellungsverfahrens) und die Neu- und Umverlegung von Kabeltrassen/Leitungen,
- die Berücksichtigung von Lärmschutzmaßnahmen und die Umsetzung von Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) infolge der Eingriffe in Natur und Landschaft.
Der Güterverkehr in Deutschland ist für erhebliche Belastungen der Umwelt und des Klimas verantwortlich. Er wächst weiter deutlich, so stieg die inländische Güterverkehrsleistung zwischen 1991 und 2019 um 75 %, insbesondere der Straßengüterverkehr (Umweltbundesamt 2022). Auch die Kommunen werden durch den innerstädtischen Güterverkehr stark belastet. Nutzfahrzeuge haben einen überproportionalen Anteil an den innerstädtischen Emissionen in die Luft von Feinstaub, Stickoxiden und Treibhausgasen. Sie verursachen belastende Lärmemissionen und gefährden die Sicherheit des Verkehrs, vor allem durch Konflikte zwischen dem Güterverkehr und Fuß- bzw. Radverkehr. Die Kommunen sind auch durch das Lkw-Parken in Wohn- und Gewerbegebieten belastet. Parkende und durchfahrende LKW vermindern die Aufenthaltsqualität und Attraktivität von Quartieren und wirken sich negativ auf den Verkehrsfluss aus. Nicht zuletzt belasten sie die Infrastruktur und verursachen so erhebliche Kosten.
Gleichzeitig ist der urbane Güterwirtschaftsverkehr das Rückgrat für umfassende Ver- und Entsorgungsfunktionen und eine zentrale Säule ökonomischer Aktivitäten. Der Wirtschaftsverkehr in urbanen Räumen muss zudem spezifischen Anforderungen gerecht werden, denen allein mit negativplanerischen Ansätzen (Durchfahrverbote, Lieferzeitfenster) nicht adäquat begegnet werden kann. Hierfür ist ein Gesamtrahmen erforderlich, der eine nachhaltige urbane Logistik ermöglicht, beispielsweise durch unternehmerische Kooperation und komplexe Governance-Ansätze, intelligenten Lager- und Umschlagstrukturen oder umfassende Ladeinfrastrukturen für eine Energiewende vor Ort.
An dieser Stelle setzt das beabsichtigte Vorhaben an und hat das Ziel, die Bedeutung der urbanen Logistik für Kommunen systematisch aufzuarbeiten und vor allem Lösungen für die zunehmenden Belastungen zu entwickeln. Dabei soll der Fokus auf den kleineren Großstädten und Mittelstädten liegen, die bislang ganz überwiegend nicht über Wirtschaftsverkehrskonzepte bzw. personelle, organisatorische und finanzielle Ressourcen verfügen, um dem städtischen Güterverkehr eine nachhaltige Richtung zu geben.
Der genaue Zuschnitt der Untersuchungsräume soll im Projekt basierend auf der Klassifikation der Regionalstatistische Raumtypologie (RegioStaR 7) des BMDV entwickelt werden. Dafür sollen typische Netzwerkstrukturen erfasst und exemplarisch für einzelne Branchen oder Versorgungsfunktionen auch Knotenpunkte, also Lagerstandorte, Lagerkapazitäten und Umschlagpunkte untersucht werden. Die KEP-Dienste sollen nicht Schwerpunkt des Vorhabens sein, weil für diese bereits viele Lösungsansätze und Untersuchungen vorliegen.
Planungsphase Die geplante Baumaßnahme “Straße An der Schule” befindet sich im Berliner Ortsteil Mahlsdorf des Bezirks Marzahn-Hellersdorf. Mit der Hönower Straße wird zurzeit Mahlsdorf-Nord, mit dem Hultschiner Damm in Mahlsdorf-Süd an das übergeordnete Straßennetz (B1/B5) angebunden. Mit der Herstellung der neuen Straßenverbindung – Straße An der Schule wird die Zielstellung verfolgt, mittels Verlagerung der Verkehrsströme auf eine leistungsfähige Trasse östlich der jetzigen, sehr stark belasteten Verkehrsachse zwischen Mahlsdorf-Nord und Mahlsdorf-Süd Möglichkeiten für die notwendige Reorganisation und verkehrliche Entlastung des historischen Ortskerns zu bewirken. Gleichzeitig werden dadurch die Defizite im Verkehrsfluss beseitigt und eine Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht. Das Vorhaben Der Bau Der heute entlang des Straßenzuges Hönower Straße – Hultschiner Damm stattfindende Verbindungsverkehr von Mahlsdorf-Nord nach Mahlsdorf-Süd mit seiner Verknüpfung zu einer der Hauptradialen im Osten Berlins, der B1/B5, soll auf die zum Teil neu entstehende Trasse Hönower Straße – Pestalozzistraße – An der Schule – Hultschiner Damm verlagert werden. Die westlich der Straße An der Schule liegende Bestandstrasse “Hönower Straße und der Hultschiner Damm zwischen Pestalozzistraße und Gut Mahlsdorf” soll zukünftig in dem entlasteten Bereich nur für den ÖPNV und den Erschließungsverkehr freigegeben werden. In einer parallelen Planung ist vorgesehen, die in der Hönower Straße und dem Hultschiner Damm vorhandene eingleisige Tram-Trasse vom Bahnhof Mahlsdorf bis zur Rahnsdorfer Straße zweigleisig auszubauen. Dieser Ausbau ist nicht Bestandteil der vorliegenden Planung. Die Vorhabenträger sind die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Die Ausführung dieser Baumaßnahme wird im Nachgang zur Straße An der Schule erfolgen. In der Informationsveranstaltung am 21. August 2019 wurden die aktuellen Bearbeitungsstände der Vorplanung für die Vorhaben “Ausbau Straße An der Schule” und “Zweigleisiger Ausbau der Straßenbahninfrastruktur zwischen Rahnsdorfer Straße und S-Bhf Mahlsdorf” präsentiert. Nach einer Einführung zum aktuellen Sachstand der Vorhaben boten vier Themenräume mit unterschiedlichen Schwerpunkten die Möglichkeit, sich vertiefend über die Vorhaben zu informieren und den Dialog mit Fachleuten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der BVG zu suchen. Die Hinweise bzw. Fragen, die sich in der Veranstaltung ergeben haben, befinden sich in der Auswertung und werden in die abschließende Bearbeitung der Vorplanung einfließen. Weitere Informationen sowie Protokolle zu den Veranstaltungen Voraussichtliche Bauzeit: noch in Planung Die Genehmigungsplanung wurde im April 2023 abgeschlossen und als Planfeststellungsunterlage nach § 73 Abs. 1 VwVfG zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 22 Abs. 1 und 2 BerlStrG bei der Anhörungsbehörde Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Anfang Mai 2023 eingereicht. Der Ablauf bzw. die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die Planfeststellungsunterlage wurde nach § 73 Abs. 2 und 3 VwVfG öffentlich ausgelegt, Einwendungen der Betroffenen nach § 73 Abs. 4 VwVfG und Stellungnahmen der Behörden (respektive Träger öffentlicher Belange) nach § 73 Abs. 3a VwVfG konnten bereits eingebracht werden. Derzeit erfolgt die Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen. Der Erörterungstermin nach § 73 Abs. 6 VwVfG ist für Ende 2025 avisiert. Weitere Informationen erhalten Sie unter Planfeststellungsverfahren . Der Baubeginn ist nach aktuellem Verfahrensstand für 2027 angestrebt.
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