Enthalten sind Flughäfen mit weniger als 50.000 Flugbewegungen, innerhalb von Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.
Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Sachsen. Umrisse der Gemeinden (Stand 2016) mit geschätzter Anzahl der Betroffenen je nach Lautstärkeklasse.
Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Sachsen Darstellung des Bestands an kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen über 3 Millionen Kfz/Jahr.
Hauptverkehrsstraßennetz, Haupteisenbahnstreckennetz, Großflughäfen sowie Ballungsräume mit einer Einwohnerzahl von über 100 000 mit Straßen, Schienen, Flughäfen und Industriegebieten, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
Lärmbelastung in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen, Haupteseinbahnstrecken und Großflughäfen, sowie innerhalb von Ballungsräumen entsprechend der Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
Lärmbelastung (Lnight) in der Umgebung von Flughäfen mit weniger als 50.000 Flugbewegungen, in Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG. Berichtzeitraum: 2017
Lärmbelastung (Lden) in der Umgebung von Straßen, in Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.
Lärmbelastung (Lnight) in der Umgebung von Straßen, in Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.
Lärmbelastung (Lden/Lnight) in Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG. Der Metadatensatz enthält Verlinkungen zu allen Daten innerhalb der Ballungsräume, die entsprechend der Richtlinie zu erheben sind.
Lärmbelastung (Lden) in der Umgebung von Flughäfen mit weniger als 50.000 Flugbewegungen/Jahr, in Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.
Origin | Count |
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Land | 155 |
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Gesetzestext | 1 |
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Text | 147 |
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