Erfassung des Ist-Zustandes mit dem Ziel, Aussagen ueber gesundheitliche Auswirkungen machen zu koennen und gewonnene Erkenntnisse bei Stadtplanung zu verwerten.
Gegenueberstellung der einzelnen Laermentstehungsmechanismem; Grenzschichtlaerm/Flugtechnik/erdgebundene Schnellverkehrstechnik.
Sowohl in der ad-hoc-Arbeitsgruppe ERGA-NOISE der Europaeischen Kommission, als auch in der Expertengruppe Geraeusche (GRB) der ECE werden Moeglichkeiten zur Pruefung und Regelung der Geraeuschemission von Kraftfahrzeugen und des Reifen-Fahrbahn-Geraeusches diskutiert und Grenzwerte fuer die Geraeuschemission festgelegt. Um die umweltpolitisch dringend notwendigen Verbesserungen der verkehrsbedingten Geraeuschemission zu erreichen, ist die BASt vom BMV beauftragt worden, laufend Entwuerfe zur Aenderung der bestehenden Richtlinien bzw. Regelungen zu erstellen.
Lärmschutzwände oder -wälle stellen wirkungsvolle Abschirm-Maßnahmen dar. Deren Grenzen sind jedoch aus geometrischen Gegebenheiten bei breiten Verkehrswegen oder / und hoher Nachbarbebauung bald erreicht. Der Autobahnknoten Bindermichel in Linz liegt in relativ dicht bebautem Gebiet und war schalltechnisch zu 'sanieren'. Dazu wurde im Rahmen eines Ideenwettbewerbes ein Konzept erarbeitet, bei dem der großflächige Knoten selbst mit einer Zeltkonstruktion überdacht wurde, sodass trotz der notwendigen Öffnungen für Lüftung und Brandschutz eine ausreichende Schallpegelreduktion in den besiedelten Gebieten erzielt werden konnte. Die anschließenden, mehrspurigen, jedoch nicht verzweigten Straßenabschnitte wurden konventionell überbaut, wobei die Dachflächen in das städtebauliche Konzept integriert wurden, um voneinander getrennte Stadtteile wieder zu verbinden. Zum selben Anwendungsbereich derartiger schalltechnischer Simulationsberechnungen zählen z.B. auch Lärmemissionen von Schienenwegen oder Haustechnikanlagen. Dazu wurden für einen großen Kinokomplex in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Wohngebäuden in Klagenfurt die leistungsfähigen - damit aber auch lauten - Lüftungsgeräte gezielt positioniert und gegen die Wohnbebauung mit Lärmschutzwänden abgeschirmt.
Mit der Verkehrsfreigabe der Südlichen Blumberger Damm Brücke am 28.10.2025 kann wieder eine wichtige Verkehrsverbindung für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf für den Verkehr bereitgestellt werden. Sie dient insbesondere zur Anbindung des Unfallkrankenhauses Berlin und als wichtige Nord-Süd-Verbindung zwischen Landsberger Allee und der Bundesstraße B1/5. Die feierliche Freigabe erfolgte durch die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Ute Bonde und die Bezirksstadträtin für Soziales und Bürgerdienste des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf, Juliane Witt. Pressemitteilung vom 28.10.2025 Ausführungsphase Die Südliche Blumberger Damm Brücke liegt im Ortsteil Biesdorf des Stadtbezirkes Marzahn-Hellersdorf. Das Brückenbauwerk überführt im Zuge des Blumberger Damms die Gleisanlagen der Deutsche Bahn AG mit zwei S-Bahngleisen und einem Fernbahngleis. Parallel zu den Gleisanlagen verläuft nördlich der Wuhlgartenweg als Geh- und Radweg, welcher ebenfalls von der Südlichen Blumberger Damm Brücke überspannt wird. Als Nord-Süd-Verbindung zwischen Landsberger Allee und der Bundesstraße B1/5 gehört der Blumberger Damm als übergeordnete Straßenverbindung zu den stark frequentierten Straßen Berlins. Daneben hat das Brückenbauwerk auch eine wesentliche Bedeutung für die örtliche Infrastruktur und für die Erreichbarkeit der unmittelbar angrenzenden medizinischen Versorgungszentren (Unfallkrankenhaus Berlin (UKB), Augenklinik sowie Geriatrischen Klinik). Der Wuhlgartenweg (Geh- und Radweg) ist Bestandteil des Zubringers für den Europaradweg R1 und trägt somit zur touristischen Entwicklung der Region bei. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Fragen und Antworten Die 1987 in Fertigteilbauweise hergestellte Brücke weist erhebliche Schäden an der Tragkonstruktion auf. Außerdem wurde in den Überbau-Fertigteilen Spannstahl verbaut, welcher mit zunehmendem Alter die Tragfähigkeit der Brücke gefährdet (wasserstoffinduzierte Spannungsrisskorrosion). Neben dem Ingenieurbauwerk weist auch der angrenzende, in Betonbauweise ausgeführte Fahrbahnrampenbereich starke Schäden in Form von Unebenheiten, Plattenversätzen, Rissen, Kantenabbrüchen, offenen Fugen und großflächigen Asphaltflickstellen auf. Der im Bereich der Brücke vorhandene Radweg besitzt nur eine unzureichende Breite und ist zwischen angrenzendem Gehweg und Fahrbahn abgetreppt ausgebildet. Überdies befinden sich im Radwegsbereich Beleuchtungsmasten, die ein zusätzliches Gefährdungspotential darstellen und den Radfahrer zum Ausweichen auf die Fahrbahn oder den Gehweg zwingen. Der damit insgesamt sehr schlechte bauliche Zustand macht einen Ersatzneubau des vorhandenen Brückenbauwerkes aus konstruktiven und verkehrstechnischen Gründen zwingend erforderlich. Mit dem Neubau der Brücke werden die Gleisanlagen und der Wuhlgartenweg ohne Zwischenunterstützungen überspannt. Diese stützenfreie Konstruktion und die vorgesehenen verklinkerten Schrägflügel lassen das neue Brückenbauwerk offen und freundlich wirken. Die nordöstlich vorhandene Treppenanlage verbindet den Blumberger Damm mit dem Wuhlgartenweg, wird im Zuge des Brückenneubaus erneuert und im Rahmen der örtlichen Möglichkeiten an die Bedarfe der Barrierefreiheit angepasst. Das neue Brückenbauwerk bleibt in seiner Lage im Wesentlichen unverändert. Analog zum Bestandsbauwerk wird auch die neue Brücke aus zwei Teilbauwerken bestehen. Je Teilbauwerk werden 2 Richtungsfahrbahnen, ein Radfahrstreifen und ein Gehweg überführt. Die beiden Teilbauwerke werden als integrale Rahmenbauwerke ausgebildet. Die Widerlager bzw. Rahmenstiele werden über Fundamentplatten flach gegründet. Jeweils 6-stegige Plattenbalken bilden die beiden nebeneinanderliegenden Überbauten. Die Stege und Untergurte der Plattenbalken werden als vorgespannte Doppelverbundträger im Werk hergestellt. Nach dem Transport der Träger auf die Baustelle erfolgt der Einhub und die Verbindung zu einem Gesamtüberbau. Der Ersatzneubau des Brückenbauwerkes erfolgt unter weitestgehender Aufrechterhaltung des Verkehrs auf dem Blumberger Damm und auf dem Wuhlgartenweg in 5 Bauphasen. In den Bauphasen 1 und 2 werden in halbseitiger Bauweise die beiden Teilbauwerke der Brücke hergestellt. In den daran anschließenden Bauphasen 3-5 werden die Verkehrsflächen auf dem Blumberger Damm vervollständigt und der Wuhlgartenweg hergestellt. Aus konstruktiven Erfordernissen werden im Zuge des Brückenneubaus auch die angrenzenden Fahrbahnrampenbereiche nördlich und südlich der Brücke bis zu den Knotenpunkten Altentreptower Straße und Frankenholzer Weg grundhaft erneuert und an die neuen verkehrlichen Anforderungen angepasst. Im gesamten Ausbaubereich werden beidseitig des Blumberger Damms fahrbahnbegleitende Radwege (Radfahrstreifen) angelegt. Die Beleuchtungsmasten werden im Böschungsrandbereich angeordnet, die Bushaltestellen zu Gunsten des Fußverkehrs in den Dammbereich verschoben. Damit wird mit dem Ziel der Erhaltung einer durchgängigen Radverkehrsanlage zwischen den angrenzenden Knotenpunkten eine konfliktfreie Radverkehrsführung erreicht. Die derzeit in einem für den Fuß- und Radverkehr sehr unbefriedigenden und unsicheren Zustand befindliche Radverkehrsanlage sowie der angrenzende Gehweg werden neu geordnet und sicher gestaltet. Bei der Aufteilung des zur Verfügung stehenden Verkehrsraums für die Abwicklung der vorhandenen Verkehre wurden die Belange des ÖPNV, des Rad- und Fußverkehrs sowie des Wirtschafts- und Individualverkehrs im Hinblick auf die vorhandenen und prognostizierten Verkehrsströme und die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage in seiner Gesamtheit berücksichtigt. Hierbei mussten die örtlichen und fachspezifischen Zwangspunkte beachtet werden. Im Zusammenhang mit der Brückenbaumaßnahme wird der Wuhlgartenweg im Baubereich erneuert und in Richtung Osten begradigt. Hierbei erfolgt, unter der Maßgabe der prognostischen Radverkehrszuwächse und der Bedeutung dieser Radverkehrsverbindung, eine Verbreiterung für den Bereich des Rad- und Gehwegs auf insgesamt 6,0 m. Mit dem Ersatzneubau wird damit neben der Erhaltung und Verbesserung der verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit der Straßenverbindung auch die Verkehrssicherheit für Fuß- und Radfahrer*innen in beiden Bereichen der Verkehrsanlage erhöht. Im Zuge der Planung zum Ersatzneubau wurden auch die umweltrechtlichen Belange untersucht. Neben dem Natur- und Artenschutz wurde hierbei ebenfalls der Aspekt des Lärmschutzes (Erfordernis der Lärmvorsorge sowie bauzeitliche Lärmbelastung) durch einen Lärmschutzgutachter bewertet. Durch den Ersatzneubau der Brücke sowie den grundhaften Ausbau der Fahrbahnrampenbereiche werden in Gradiente und Straßenbegrenzungslinie keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem Bestand hervorgerufen, die den Anspruch einer Lärmvorsorge infolge der Umsetzung der Baumaßnahme begründen. Im Zusammenhang mit der Brückenbaumaßnahme besteht daher aus gesetzlichen Erfordernissen keine Möglichkeit der Umsetzung von Lärmvorsorgemaßnahmen. Gegenüber dem derzeitigen Bestand des Blumberger Damms ist jedoch zukünftig durch einen neuen, ebenen Fahrbahnbelag in Asphaltbauweise gegenüber der aktuellen Situation (Betonbauweise mit starken Unebenheiten) von einer wahrnehmbaren Minderung des Verkehrslärms auszugehen. Mit Fertigstellung aller Bauleistungen erfolgt eine entsprechende grundstückbezogene Absicherung sowie eine Bepflanzung der böschungsseitigen Flächen. Aufgrund der örtlichen Randbedingungen und der vorwiegenden Aufrechterhaltung des Straßen- und Bahnverkehrs wird die Bauzeit voraussichtlich ca. 4,5 Jahre betragen. Die Gesamtbauzeit ist neben den erforderlichen, einzuhaltenden technologischen Bauabläufen maßgeblich abhängig von dem mit der Deutschen Bahn vereinbarten Sperrpausenkonzept. Darüber hinaus sind die geplanten Bauabläufe durch die weitgehende Aufrechterhaltung der Durchgangsverkehre insbesondere für den ÖPNV, die Erreichbarkeit des UKB und der angrenzenden Wohngebiete sowie die Berücksichtigung einer minimalen Beeinträchtigung der Anwohnerschaft durch Lärmemissionen in den Nachtstunden beeinflusst. Voraussichtliche Bauzeit: 2021 bis 2025 Die ersten Bauleistungen im Mai 2021 fanden zunächst an den Bahnanlagen statt, welche durch die Südliche Blumberger Damm Brücke überspannt werden. Hier waren zwei S-Bahnstromkabelsysteme vom Typ 30kV rückzubauen und in geänderter Trasse einschließlich Kabeltiefbau neu herzustellen. Der 1. Bauabschnitt umfasste den vollständigen Rück- und Ersatzneubau des östlichen Teilbauwerkes der Südlichen Blumberger Damm Brücke und wurde im April 2023 fertiggestellt. Der 2. Bauabschnitt umfasste den vollständigen Rück- und Ersatzneubau des westlichen Teilbauwerkes der Südlichen Blumberger Damm Brücke und wurde im Dezember 2024 fertiggestellt. Im Jahr 2025 erfolgt der grundhafte Straßenneubau in den Anschlussbereichen der Brücke. Die Gesamtfertigstellung ist noch im Jahr 2025 geplant. Vom 27. Februar bis 12. März 2023 fand eine Online-Beteiligung statt. Es konnten eigene Ideen anlegt und die Ideen der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommentiert werden. Online-Beteiligung auf meinBerlin Die Baumaßnahme wurde im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit Bundes- und Landesmitteln gefördert.
Geräusche sind ein Bestandteil unseres Lebens – und dies besonders in einer Großstadt wie Berlin. Das unmittelbare Nebeneinander von Wohnen, Arbeit und Freizeit, das Leben auf engem Raum, lebhafter Verkehr und ein vielfältiges kulturelles Leben führen fast zwangsläufig dazu, dass Menschen von den Geräuschen Anderer gestört oder sogar in ihrer Gesundheit beeinträchtigt werden. Die Lärmwirkungsforschung zeigt, dass Lärm nicht nur stören, sondern auch erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen kann. Deshalb ist jeder von uns dazu aufgerufen, Lärm zu vermeiden. Aber welche Geräusche sind zumutbar? Wie können Lärmpegel gemindert werden? Was kann und muss jede/r Einzelne nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch im öffentlichen Raum tun, um unseren empfindlichen Hörsinn zu schonen? In der Stadt gibt es unzählige Lärmquellen, wie zum Beispiel Verkehrslärm, Hupkonzerte, Fangesänge, Partylärm, Gewerbelärm oder Geräusche von Baumaschinen. Das sorgt nicht nur für Frust, Ärger oder sogar Aggressionen, sondern wirft auch Fragen auf: Muss ich mir das gefallen lassen? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es bei Ruhestörungen? An wen kann ich mich wenden, damit Ruhe einkehrt? Die nachfolgenden Seiten liefern Antworten: Wie kann ich Lärm vermeiden? Oft werden Geräusche unter Missachtung des Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme gedankenlos verursacht. Viele Geräusche können durch zeitliche, örtliche, technische oder organisatorische Maßnahmen entweder ganz verhindert oder zumindest reduziert werden. Weitere Informationen Ruhestörung durch Lärm: An wen kann ich mich wenden? Verwaltungsbehörden sind für die Verfolgung von Ruhestörungen zuständig, durch die gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen wird. Bei Verstößen gegen privatrechtliche Vereinbarungen sollte die zuständige Hausverwaltung oder im Bereich von Kleingartenanlagen der jeweilige Verband eingeschaltet werden. Weitere Informationen Rechtsvorschriften zum Lärmschutz Hier werden die wichtigsten landes- und bundesrechtlichen Regelwerke im Lärmschutz vorgestellt. Weitere Informationen Typische Lärmbelästigungen – 16 Beispiele Jede(r) von uns kennt Situationen, in denen Lärmbelästigungen durch verschiedene Geräuschquellen (z. B. aus Gewerbe-, Bau- oder Freizeitlärm) auftreten können. Folgende Seite listet konkrete Situationen beispielhaft auf und ordnet sie jeweils rechtlich ein. Weitere Informationen Zuständigkeiten und Kontakte Die folgende Seite liefert Informationen zu Stellen, an die Sie sich wenden können. Weitere Informationen Weitere Informationen und Dokumente zum Lärmschutz Luft-Wärmepumpen, Laubbläser, Baulärm und Lärmschutz in der Bauleitplanung sind Stichworte, zu denen Sie hier weitere Informationen finden. Weitere Informationen Auch das Umweltportal Berlin bietet darüber hinaus umfangreiche Informationen zum Thema Lärm. Übrigens: Ein ruhiges Gespräch bewirkt meist mehr als lautstarke Auseinandersetzungen. Nur Toleranz und Rücksichtnahme führen zu einem guten Miteinander. Berlin bietet bei aller Hektik und Lautstärke viele besinnliche Orte, an denen Sie Ruhe genießen können.
Bild: SenMVKU T30-Konzept nachts Im „T30-Konzept nachts“ überprüft die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt systematisch die verkehrslärmbelasteten Berliner Straßen: Hierbei wird die Notwendigkeit einer Absenkung der zulässigen nächtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde auf 30 Kilometer pro Stunde zum Gesundheitsschutz der Anwohnenden stadtweit untersucht. Weitere Informationen Bild: Marc Vorwerk Verhaltensbedingter Verkehrslärm Mit der wissenschaftlichen Untersuchung der Einsatzmöglichkeiten des Lärmblitzers „Hydre“ besteht die Möglichkeit eine neue Technologie zu erproben, die ereignisbezogen sehr laute Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr erfasst. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Präventionsfilm Verkehrslärm Ziel des Films ist es, präventiv schon bei den zumeist jungen Fahrschülerinnen und Fahrschülern ein Bewusstsein für ein faires Miteinander im Straßenverkehr zu schaffen und auf die Wirkungen von Lärm von motorisiertem Verkehr hinzuweisen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU, Hintergrundkarte: Geoportal Berlin, Brandenburg-Karte: basemap.de (Datenquellen: © GeoBasis-DE |MapLibre) Machbarkeitsuntersuchung östlicher Berliner Eisenbahnaußenring Die Machbarkeitsuntersuchung östlicher Berliner Außenbahnring wurde im Rahmen des freiwilligen Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ durchgeführt, das die Untersuchung, Planung und Realisierung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen an Lärmschwerpunkten umfasst. Weitere Informationen
Berlin verfügt über breit gefächerte Datengrundlagen für die Bereiche Umwelt, Gesundheit, Soziales und Stadt(-entwicklung). In der Regel erfolgt für die einzelnen Bereiche, oft vorgegeben durch gesetzliche Verpflichtungen, eine themenspezifische Beobachtung und Veröffentlichung. Die Berichterstattung zu den Themenfeldern erfolgt damit weitgehend unabhängig voneinander, ohne Verschneidungen. Die Zusammenführung unterschiedlicher Datensätze aufgrund der differierenden methodischen Vorgehensweisen, abweichenden Erhebungszyklen sowie sich unterscheidender Detaillierungsgrade stellt methodisch eine große Herausforderung dar. Der Berliner Umweltgerechtigkeitsansatz soll gegenüber den fachlichen Einzelbetrachtungen einen übergreifenden Blick auf die Gesamtsituation geben, indem er vorhandene sektorale Daten auswertet und diese Daten auf kleinräumiger Ebene aggregiert. Diese kleinräumige Ebene wird durch die sogenannten Planungsräume (PLR) gebildet, sie stellen mit 542 Gebieten die differenzierteste Stufe im dreistufigen System der Lebensweltlich orientierten Räume (LOR) in Berlin dar (Stand 01.01.2021, vgl. Abb. 1 und SenStadtWohn 2020). Die Planungsräume dienen vor allem gesamtstädtischen Monitorings, etwa zur Entwicklung des Wohnungsmarkts, zur Umweltgerechtigkeit und zur sozialen Stadtentwicklung. Berlinweit ergibt sich ein Einwohnerdurchschnitt von rund 6.970 Einwohnerinnen und Einwohner pro PLR (Einwohnerstand vom 31.12.2018). Neben dieser raumbezogenen Grundlage: Lebensweltlich orientierte Räume, Raumhierarchie Planungsräume (PLR), Stand 01.01.2021 wurden für die 5 betrachteten Kernindikatoren folgende Datengrundlagen herangezogen: Kernindikator Lärmbelastung : Strategische Lärmkarten 2017, einschließlich Neuberechnung der durch die Schließung des Flughafens Tegel zum 04.05.2021 zu berücksichtigenden Lärmminderungen, Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Kernindikator Luftbelastung : Stationsdaten NO 2 2019 und Modellierungsdaten PM 2,5 2018, Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Kernindikator Thermische Belastung : Klimamodell Berlin 2015 (Umweltatlas), Karte Bewertungsindex Physiologisch Äquivalente Temperatur (PET) und Karte Lufttemperatur, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Kernindikator Grünversorgung : „Versorgungsanalyse für die städtische Versorgung mit Grünflächen (VAG)“ 2020, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Kernindikator Soziale Benachteiligung : Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2021 (MSS), Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berliner Umweltgerechtigkeitskarte: ergänzende Informationen zur einfachen Wohnlage : Mietspiegel 2021, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur Bevölkerungsdichte zum 31.12.2021, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Für die abschließende Darstellung überlagert eine Ebene „weitgehend unbewohnte Fläche“ den PLR-Raumbezug, so dass die Karten sich auf die bewohnten Siedlungsgebiete konzentrieren. „Als „weitgehend unbewohnte Flächen” sind zusammengefasst: Außenbereichsnutzungen (Wald, Wasser, Landwirtschaft), großflächige Grünanlagen sowie bauliche Nutzungen, die nicht dem Wohnen dienen (Gewerbe und Industrie, Verkehrsanlagen, Technische Infrastruktur)“ (SenSW 2019, S. 78). Es muss darauf hingewiesen werden, dass es sich bei der Abgrenzung der “weitgehend unbewohnten Flächen” um eine generalisierte Darstellung handelt, die keinen exakt bestimmten Grenzen folgt.
Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Sachsen Darstellung des Bestands an kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen über 3 Millionen Kfz/Jahr.
| Origin | Count |
|---|---|
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