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INSPIRE-WFS SL Verkehrsnetze Tourismus - Nutzungsarte der Straße - OGC WFS Interface

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze umgesetzte Daten, der Tourismus Zentrale des Saarlandes bereit.:Eine Klassifikation, die auf den physischen Eigenschaften des Straßenabschnitts beruhen.

Flughäfen in Ballungsräumen zur Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG: Ballungsräume 2016

Enthalten sind Flughäfen mit weniger als 50.000 Flugbewegungen, innerhalb von Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.

Tempo-30-Zonen Wuppertal (Beschilderung)

<p>Der Datensatz enthält die punktförmigen Beschilderungsstandorte der insgesamt 164 Tempo-30-Zonen im Wuppertaler Stadtgebiet. Er wurde im Zeitraum 08/2008 bis 09/2008 vom Ressort "Straßen und Verkehr" in einer konzertierten Aktion durch Digitalisierung der vorhandenen analogen Akten und Pläne, insbesondere der verkehrsrechtlichen Anordnungen, erzeugt. Das Attribut "BEZEICH" enthält eine Typisierung der Schilder, mit denen die Tempo 30-Zonen gekennzeichnet werden ("1": Beginn einer Zone, "2": Ende einer Zone, "3": doppelseitiges Schild Beginn / Ende einer Zone). Als Kartengrundlage für die Digitalisierung der Beschilderungsstandorte wurde die Digitale Grundkarte DGK verwendet. Der Datenbestand unterliegt sehr seltenen Änderungen, da die potenziellen Flächen für die Ausweisung von Tempo-30-Zonen seit einigen Jahren erschöpft sind. Änderungen der Tempo-30-Zonen und der zugehörigen Beschilderung werden vom Ressort Straßen und Verkehr veranlasst, das solche Änderungen dem datenführenden Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten zeitnah mitteilt. Dort wird der Datensatz mit einem Geoinformationssystem aktualisiert. Seit Anfang 2016 wird hierbei als Digitalisiergrundlage die Amtliche Basiskarte ABK verwendet. Die als Open Data bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.</p> <p> </p>

Dynamisches Koordinierungsnetz Hamburg

Dynamisches Koordinierungsnetz Der Erhalt der Infrastruktur ist von elementarer Bedeutung für die Entwicklung im Hamburger Großraum. Daher gehören Baustellen im Straßenraum zum normalen Bild - zum Leidwesen von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern. Vielfach sind es jedoch nicht Arbeiten an der Straße selbst, die zu Behinderungen führen, sondern die vielen Ver- und Entsorgungsleitungen im Straßenkörper oder die Bauvorhaben Privater. Ca. 25.000 Arbeitsstellen pro Jahr im Hamburger Straßennetz, davon über 3.700 auf den wichtigen Hauptverkehrsstraßen, erfordern daher eine sorgfältige Koordinierung, um Behinderungen für den Verkehrsfluss auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Das ist die Aufgabe der Stabsstelle „Verkehrsflussverbesserung“ im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer. Hier werden die eingehenden Informationen aller Straßenbaudienststellen, Leitungsunternehmen und privaten Bauherren gesammelt und ausgewertet. Die so aufbereiteten Informationen werden für die wichtigsten Baustellen auf dem dynamischen Koordinierungsnetz in Hamburg erfasst. Bei der Baustellenkoordinierung ist es das Ziel, zeitgleiche Baustellen z. B. auf wichtigen parallelen Straßen zu verhindern, so dass dem Verkehr störungsfreie Alternativrouten zur Verfügung stehen. Allerdings kann eine noch so gute Koordinierung natürlich keine Staus absolut verhindern. Das Hamburger Straßennetz ist teilweise hoch ausgelastet und in der morgendlichen, wie abendlichen Rushhour auch streckenweise überlastet. Um eine nachhaltige, Koordinierung in der Freien und Hansestadt Hamburg erreichen zu können, werden zusätzlich zu den Hauptverkehrsstraßen alle Bezirksstraßen von besonderer verkehrlicher Bedeutung in das Koordinierungsnetz der Baustellenkoordinierung aufgenommen. Das zusätzlich zu koordinierende Netz wird in Abstimmung mit den Bezirksämtern, der Straßenverkehrsbehörde und weitere Beteiligten festgelegt und dynamisch angepasst.

Zählstellenbereiche von Straßenverkehrszählungen Hamburg

Dieser Datensatz enthält die Zählstellenbereiche aller seit dem Jahr 2004 von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) (seit 2020 "Behörde für Verkehr und Mobilitätswende" BVM) durchgeführten Verkehrszählungen im öffentlichen Straßennetz der Freien und Hansestadt Hamburg.

Mobilitaet - 9 bis 12 Uhr

Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Geodaten aus dem Bereich Mobilität im Saarland dar.:Raster 1000m symbolisiert nach dem Attribut "Anteil attraktiver Wege ÖV" im Zeitraum zwischen 9 und 12 Uhr.

Mobilitaet - 9 bis 12 Uhr

Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Geodaten aus dem Bereich Mobilität im Saarland dar.:Raster 1000m symbolisiert nach dem Attribut "Anteil attraktiver Wege Zu-/Abbringer" im Zeitraum zwischen 9 und 12 Uhr.

Mobilitaet - Anzahl Wege

Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Geodaten aus dem Bereich Mobilität im Saarland dar.:Raster 500m symbolisiert nach dem Attribut "Anzahl Wege"

Kommission verklagt Deutschland vor dem EU-Gerichtshof wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen

Die Europäische Kommission gab am 10. Dezember 2015 ihren Beschluss bekannt, gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof eine Klage zu erheben. Grund hierfür ist die Nichtumsetzung der Richtlinie 2006/40/EG über Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen, in der die Verwendung von Fahrzeug-Kältemitteln mit geringerem Treibhauspotenzial sowie ein schrittweises Abschaffen bestimmter fluorierter Treibhausgase vorgeschrieben wird. Die Kommission behauptet, Deutschland habe gegen die EU-Rechtsvorschriften verstoßen, indem es zuließ, dass der deutsche Fahrzeug-Hersteller Daimler AG Fahrzeuge auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht hat, die nicht der Richtlinie über Klimaanlagen in Fahrzeugen entsprachen, und es versäumte, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Die Daimler AG machte Sicherheitsbedenken bezüglich der in der Richtlinie vorgeschriebenen Kältemittel geltend. Diese Bedenken fanden keine Unterstützung seitens der übrigen Kraftfahrzeug-Hersteller und wurden von dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission, die 2014 eine zusätzliche Risikoanalyse durchführte, verworfen. Trotz Kontakten zwischen der Kommission und den deutschen Behörden im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren unternahm Deutschland keine weiteren Schritte gegen die Ausstellung von Typgenehmigungen für nicht vorschriftsmäßige Kraftfahrzeuge und traf keine Abhilfemaßnahmen gegen den Hersteller. Mit der Klage gegen Deutschland vor dem Gerichtshof bezweckt die Kommission, sicherzustellen, dass die Klimazielsetzungen dieser Richtlinie erfüllt werden und dass das EU-Recht einheitlich in der gesamten EU angewendet wird, so dass allen Wirtschaftsteilnehmern gerechte Wettbewerbsbedingungen garantiert werden.

Wasch- und Reinigungsmittelgesetz

§ 1(1) Wasch- und Reinigungsmittel dürfen nur so in den Verkehr gebracht werden, dass nach ihrem Gebrauch jede vermeidbare Beeinträchtigung der Beschaffenheit der Gewässer, insbesondere im Hinblick auf den Naturhaushalt und die Trinkwasserversorgung, und eine Beeinträchtigung des Betriebs von Abwasseranlagen unterbleibt. 1994 wird das Umweltbundesamt beauftragt, Informationen der Hersteller über die Rahmenrezepturen zu dokumentieren.

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