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Modellstadtprojekt 'Umweltfreundlicher Verkehr' (Planung und Umsetzung)

Integrative Verkehrskonzepte fuer Mittelzentren Brandenburgs mit dem Ziel der Verkehrsvermeidung, Verkehrsverminderung, Verkehrsverlagerung. Modellstaedte sind Neuruppin, Oranienburg und Senftenberg.

Neubau der A 39, 7. Bauabschnitt und OU Ehra - Ergänzendes und Planänderungsverfahren

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat bis zur Übernahme durch die Autobahngesellschaft des Bundes in ihren Geschäftsbereichen Lüneburg und Wolfenbüttel im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in mehreren Abschnitten die Planungen für den Bau der ca. 105 km langen Bundesautobahn A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg betrieben. Mit dem 01.01.2021 ist die Planungszuständigkeit sowohl für die neuen als auch für die laufenden Autobahnplanungen auf die Autobahngesellschaft des Bundes übergegangen. Der 7. Planungsabschnitt der A 39 umfasst den Neubau der A 39 zwischen der Anschlussstelle L 289 nordwestlich von Ehra und der Anschlussstelle B 188 östlich von Weyhausen, den Neubau einer Tank- und Rastanlage zwischen Jembke und Tappenbeck sowie die Verlegung der B 248/L 289 zu der nördlich von Ehra geplanten Anschlussstelle des Abschnitts, so dass im Zuge der verlegten Straßen eine vollständige Umfahrung der Ortsdurchfahrten von Ehra entsteht. Der Abschnitt verläuft zwischen den Ortschaften Lessien und Ehra, führt westlich an den Ortschaften Barwedel und Jembke vorbei und endet östlich von Tappenbeck in der künftigen Anschlussstelle B 188 bei Weyhausen. Er weist eine Länge von 14,2 km (Bau-km 0+530 bis Bau-km 14+730) auf. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 09.10.2014 eingeleitet und mit der erneuten öffentlichen Auslegung von Planänderungsunterlagen 2017 fortgesetzt, bevor am 30.04.2018 der das Ausgangsverfahren abschließende Planfeststellungsbeschluss erging. Der im Ausgangsverfahren ergangene Planfeststellungsbeschluss vom 30.04.2018 wurde beklagt und durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.07.2019, Az. 9 A 13.18, für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt (vgl. hierzu auch die Presseinformation des BVerwG vom 11.07.2019, https://www.bverwg.de/pm/2019/55). Das Bundesverwaltungsgericht beanstandete, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbeziehung der L 289 und der B 248 als notwendige Folgemaßnahmen des Autobahnvorhabens nicht gegeben seien. Ferner sei das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot im Planfeststellungsbeschluss nicht ausreichend abgearbeitet worden. Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass Vorkommen des Lebensraumtyps 9190 „Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur“ und der Anhang-II-Art Hirschkäfer möglicherweise in das FFH-Gebiet „Vogelmoor“ (DE-3430-301) hätten einbezogen werden müssen. Die Rechtsfehler können im Wege des ergänzenden Verfahrens behoben werden. Insbesondere hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschlossen sei, für die Teilvorhaben auf der Grundlage von § 17 Abs. 1 Satz 4 FStrG in Verbindung mit § 78 Abs. 1 VwVfG oder § 38 Abs. 6 NStrG ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchzuführen. In einem ergänzenden Verfahren könnte auch der Verstoß gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot geheilt sowie der Frage nachgegangen werden, ob die Vorkommen des Lebensraumtyps 9190 und der Anhang-II-Art Hirschkäfer in das FFH-Gebiet Vogelmoor einbezogen werden müssen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Hieraus folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Zulassungsentscheidung im Übrigen in Bestandskraft erwachsen ist. Daher sind hinsichtlich des Autobahnvorhabens insbesondere die planfestgestellte Trassenführung, das Rastanlagenkonzept mit dem gewählten Standort der Tank- und Rastanlage zwischen Jembke und Tappenbeck, das Kompensationskonzept mit den planfestgestellten Umweltbegleitmaßnahmen sowie das Immissionsschutzkonzept mit den planfestgestellten Schutzvorkehrungen, soweit diese durch Planänderungen und Planergänzungen nicht berührt werden, rechts- und bestandskräftig festgestellt. Zur Beseitigung der Rechtsfehler hat der regionale Geschäftsbereich Wolfenbüttel der NLStBV vor diesem Hintergrund die Einleitung und Durchführung eines ergänzenden und Planänderungsverfahrens beantragt. Das beantragte ergänzende Verfahren bezieht sich entsprechend den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts auf die Durchführung einer ergänzenden habitatschutzrechtlichen Betrachtung, auf die Neuordnung der Straßenentwässerung, einschließlich der Umplanung der planfestgestellten Regenrückhaltebecken zu Retentionsbodenfiltern, sowie auf die Teilverlegungen der L 289 (im Auftrag des Landes) und der B 248 (im Auftrag des Bundes) im Zusammenhang mit der nördlich von Ehra planfestgestellten Anschlussstelle. Einbezogen wurde ferner die Verlegung der mit Ausgangsplanfeststellungsbeschluss vom 30.04.2018 in der Gemarkung Grußendorf vorgesehene und durch Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Az. 9 A 16.18) gesondert angefochtene Ersatzaufforstung (Maßnahmenblatt 12.1 E FCS) auf gleichwertige landeseigene Domänenflächen in der Gemarkung Oerrel. Darüber hinaus wurde die Maßnahmenfläche 6.7 A und 6.8 A auf demselben Flurstück verschoben. Für die Teilverlegungen der L 289 und B 248 im Zuge der Anschlussstelle Ehra wurden mit dem Ziel maßgeblicher Verkehrsentlastungen für die betroffenen Ortsdurchfahrten ein umfassendes Planungskonzept erarbeitet und eine Variantenuntersuchung neu durchgeführt. Die zu Grunde gelegte Abgrenzung des FFH-Schutzgebietes Vogelmoor (DE-3430-301) wurde unter Beteiligung des NLWKN überprüft. Die Straßenentwässerung entlang der planfestgestellten Baustrecke wurde auf der Grundlage aktualisierter wassertechnischer Unterlagen einschließlich eines Fachbeitrages, der die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen, insbesondere die Auswirkungen der Straßenentwässerung auf die betroffenen Wasserkörper nach den Qualitätsanforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und den hierzu ergangenen Verordnungen, insbesondere der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und der Grundwasserverordnung (GrwV) untersucht und bewertet, neugeordnet. Die vorzusehenden Retentionsbodenfilter zur bestmöglichen Minimierung stofflicher Einträge aus der Straßenentwässerung in die betroffenen Wasserkörper wurden in das Verfahren einbezogen. Weiterhin wird anstelle der Aufforstung einer privaten Fläche in der Gemeinde Sassenburg, Gemarkung Grußendorf, eine gleichwertige Fläche der öffentlichen Hand in der Samtgemeinde Hankensbüttel, Gemarkung Oerrel, als Kompensationsmaßnahme zur Aufforstung vorgesehen. Nach Durchführung des Anhörungsverfahrens ist der Planfeststellungsänderungs- und -ergänzungsbeschluss am 28.06.2024 ergangen. Der Beschluss, der zusammen mit dem Ausgangsplanfeststellungsbeschluss vom 30.08.2018 zu einer einheitlichen Zulassungsentscheidung verbunden ist, wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht durch eine Klägerin des Ausgangsverfahrens, eine anerkannte Umweltvereinigung, erneut beklagt (Az. 9 A 15.24). Mit Urteil vom 08.07.2026 hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage abgewiesen (vgl. Pressemitteilung Nr. 54/2026 des BVerwG). Damit ist die Planfeststellung für den 7. Bauabschnitt der A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg verbunden mit einer nördlichen Umfahrung von Ehra im Zuge der dortigen Autobahnanschlussstelle unanfechtbar.

Verkehrsminimierende Siedlungsstrukturen

Verkehrssektor emittiert relevante Mengen Ultrafeiner Partikel

<p> <p>Ultrafeine Partikel (UFP) in der Atemluft gefährden Mensch und Umwelt, da sie bis in die Bronchien und Lungenbläschen gelangen können. Solche Partikel entstehen etwa bei Verbrennungsprozessen in Motoren. Die Weiterentwicklung von Messgeräten macht es seit einiger Zeit möglich, UFP im Abgas zu identifizieren. Eine Daten- und Literaturanalyse zeigt den Wissenstand von UFP im Verkehr auf.</p> </p><p>Ultrafeine Partikel (UFP) in der Atemluft gefährden Mensch und Umwelt, da sie bis in die Bronchien und Lungenbläschen gelangen können. Solche Partikel entstehen etwa bei Verbrennungsprozessen in Motoren. Die Weiterentwicklung von Messgeräten macht es seit einiger Zeit möglich, UFP im Abgas zu identifizieren. Eine Daten- und Literaturanalyse zeigt den Wissenstand von UFP im Verkehr auf.</p><p> Wie hoch sind die Emissionen Ultrafeiner Partikel im Verkehr und woher stammen sie? <p>Zum Verkehrssektor zählen der straßengebundene Verkehr, der Luftverkehr, der Schiffsverkehr, der schienengebundene Verkehr und auch mobile Maschinen und Geräte (non-road). Die Kenntnisse über UFP-Emissionen aus Messungen sind in verschiedenen Bereichen des Verkehrs unterschiedlich stark ausgeprägt. Im Straßen- und Luftverkehr wird die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/emission">Emission</a> der Partikelanzahl (PN) über Grenzwerte gesetzlich begrenzt. Hier liegen mehr Messdaten zu UFP-Emissionen im Abgas als für andere Verkehrsbereich vor. Diese gemessenen Emissionen stellten eine solide Basis für die Ermittlung von UFP-Emissionsfaktoren im abgeschlossenen Forschungsvorhaben dar. Bei mobilen Maschinen, Binnenschiffen und Schienenfahrzeugen bestehen zwar auch teilweise PN-Grenzwerte, aber vor allem für ältere Motoren liegen kaum Messdaten zur Partikelanzahl vor. Auch die Literaturrecherche lieferte dazu nur unzureichend Informationen. Daher mussten die UFP-Emissionen dieser Bereiche mithilfe von Analogieschlüssen zum Straßenverkehr abgeschätzt werden.</p> <p>Demnach verursachten im Jahr 2022 mobile Maschinen und Geräte (NRMM), zu denen beispielsweise Baumaschinen, Traktoren oder Rasenmäher gehören, den größten Anteil an den UFP-Emissionen, gefolgt vom Straßenverkehr und dem Luftverkehr. Bahn (Dieselloks) und Binnenschifffahrt hatten einen deutlich geringeren Anteil am gesamten UFP-Ausstoß und werden deshalb bei der weiteren Betrachtung vernachlässigt.</p> Wie wird sich der Ausstoß in Zukunft entwickeln? <p>Die Modellrechnung in Form von Szenarien zeigt für das Jahr 2030 gegenüber 2022 eine Reduktion der UFP-Emissionen des Verkehrs um 36 Prozent, da sich die Emissionen vor allem im Straßenverkehr, und in geringerem Maße auch bei NRMM, infolge der strengeren Abgasnormen und der Flottenerneuerung reduzieren. Der Anstieg von Flugbewegungen und damit des Kraftstoffverbrauchs hat im Luftverkehr einen Anstieg der UFP-Emissionen zur Folge.</p> Wie können die Emissionen gesenkt werden? <p>Die Studie liefert auf Basis der Ergebnisse Vorschläge für Maßnahmen und Instrumente für die einzelnen Verkehrsbereiche, um die UFP-Emissionen in Zukunft weiter zu senken:</p> <p>Im <strong>Straßenverkehr</strong> können Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung sowie (als neues Instrument) die Ausweisung von Zero-Emission-Zones in die nur Fahrzeuge ohne schädliche Abgasemissionen, wie beispielsweise E-Autos, einfahren dürfen, die Emissionen von UFP reduzieren. Zudem spielt die periodische technische Inspektion (PTI) / Hauptuntersuchung eine wichtige Rolle, da Fahrzeuge mit unentdeckten Schäden oder Manipulationen am Partikelfilter je Kilometer etwa hundert Mal mehr UFP emittieren als Fahrzeuge mit funktionierendem Filter. Eine verlässliche und preiswerte On-Board-Sensorik für die kontinuierliche Messung der Partikelanzahl im Fahrbetrieb ist bislang nicht verfügbar, so dass die Überprüfung als Teil der Hauptuntersuchung sehr wesentlich für eine erfolgreiche Identifizierung von defekten und manipulierten Partikelfiltern ist und bleiben wird.</p> <p>Für <strong>mobile Maschine und Geräte</strong> sind Maßnahmen am effektivsten, die dazu führen, dass mehrheitlich Fahrzeuge mit Partikelfiltern in den Bestand kommen (Partikelfilternachrüstung, Stilllegung von Altfahrzeugen).</p> <p>Im <strong>Luftverkehr</strong> wurden vor allem die Verwendung von synthetischen Kraftstoffen und strenge Emissionsgrenzwerte für neue Triebwerke als zielführende Maßnahmen identifiziert.</p> <p>Der Einfluss von <strong>Binnenschiffen und Schienenfahrzeugen</strong> am Gesamt-UFP-Aufkommen aus Abgasen spielen nach Einschätzung der Autorinnen*Autoren nur eine untergeordnete Rolle, so dass keine Maßnahmen vorgeschlagen werden.</p> Welchen weiteren Forschungsbedarf gibt es? <p>Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/120090">Studie</a> zeigt großen Bedarf an Messdaten von UFP, um anstelle von wissenschaftlich fundierten Annahmen mit gesicherten Daten rechnen zu können. Sie weist auch darauf hin, dass diese Studie sich nicht mit den Sekundärpartikeln oder mit Abriebemissionen von Bremsen und Reifen beschäftigt hat. Sekundärpartikel entstehen durch Nukleation (Bildung neuer Partikel) aus kondensierbaren Gasen. Dies geschieht zum Beispiel. beim Abkühlen des heißen Abgases nach dem Verlassen des Endrohrs in die kältere Umgebungsluft. Die emittierten leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffe kondensieren dann an Tröpfchen und bilden sehr kleine Partikel in der Luft.</p> <p>Ebenso bedarf es noch einem Vergleich mit anderen Sektoren, um die Menge an UFP aus dem Verkehr gegenüber anderen Quellen konkret einordnen zu können. Denn überall, wo Verbrennungsprozesse auftreten (Verkehr, Kraftwerke, Heizungs- und Industrieanlagen, Holz- und Biomasseverbrennung) entstehen auch ultrafeine Partikel.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Unterstuetzung der Informationstagung 'Laermbekaempfung durch Verkehrsberuhigung in Heilbaedern und Kurorten'

Autoarmer Tourismus - aber wie?

2. Bremer Fahrradkongress - STADT LAND RAD; Fahrradtourismus fuer Staedte und Regionen

Sport und Oekologie

An der Schnittstelle zwischen Oekologie und Sport besteht sowohl auf theoretischer-systematischer als auch auf empirischer Ebene ein Forschungsdefizit. Zur qualitativen Identifikation umweltbelastender Potentiale des Sports wurde ein theoretisches Modell entwickelt. In diesem Modell werden potentiell umweltbelastende Handlungselemente sowie der Bedingungszusammenhang, in dem die umweltbelastenden Potentiale sportbezogener Handlungen stehen, aufgeschluesselt. An ausgewaehlten Sportarten werden quantitative Daten zur potentiellen Umweltbelastung und Daten zu den umweltbezogenen Kognitionen der Aktiven erhoben. Aus den Ergebnissen sollen Moeglichkeiten individueller Handlungsalternativen und strukturellen Veraenderungen abgeleitet werden. Zum Mobilitaets- und Materialbedarf im alltagskulturellen Sport erfolgte 1994 eine Untersuchung an 779 Volleyballmannschaften aus Bayern und 49 Erst- und Zweitligisten aus der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Damit wurden 57 Prozent aller bayerischen Mannschaften im Erwachsenenbereich und 70 Prozent der deutschen Erst- und Zweitligamannschaften erfasst.

Dispo-Speed-Verfahren

Güterverkehr der Zukunft: klimaneutral, elektrifiziert, verlagert

<p> <p>Ohne den Güterverkehr wären Ladenregale leer und die Wirtschaft stünde still. Doch der Transport von Waren und Abfall verursacht Lärm, Luftschadstoffe und immer mehr Treibhausgase. Um dem zu begegnen, empfiehlt das Umweltbundesamt in seiner Vision für das Jahr 2045: Transporte stärker auf Züge und Schiffe verlagern, Lkw und Binnenschiffe batterieelektrisch antreiben und auch Transporte vermeiden.</p> </p><p>Ohne den Güterverkehr wären Ladenregale leer und die Wirtschaft stünde still. Doch der Transport von Waren und Abfall verursacht Lärm, Luftschadstoffe und immer mehr Treibhausgase. Um dem zu begegnen, empfiehlt das Umweltbundesamt in seiner Vision für das Jahr 2045: Transporte stärker auf Züge und Schiffe verlagern, Lkw und Binnenschiffe batterieelektrisch antreiben und auch Transporte vermeiden.</p><p> <p>Der Güterverkehr verursacht rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors in Deutschland und wächst zudem deutlich stärker als der Personenverkehr. Der Güterverkehr nahm zwischen 1991 und 2022 um rund 75 Prozent zu, im Personenverkehr fiel das Wachstum mit 22 Prozent deutlich geringer aus. Aktuelle Verkehrsprognosen zeigen, dass die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/verkehrsleistung">Verkehrsleistung</a> des Güterverkehrs bis zum Jahr 2051 um 46 Prozent zunehmen wird im Vergleich zum Jahr 2019, wenn nicht umgesteuert wird.</p> <p>Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA):<em> „Die Entwicklungen im Güterverkehr zeigen deutlich, dass die Verkehrswende trotz der sektorübergreifenden Betrachtung im überarbeiteten Klimaschutzgesetz dringend notwendig ist. Mit einer Zunahme des Güterverkehrs werden wir die Klimaziele ohne stärkeres Handeln nicht erreichen. Politik und Wirtschaft sind jetzt gefordert, die Weichen für einen umweltschonenden Güterverkehr zu stellen – auch wenn sich die Effekte zeitlich verzögert einstellen. Gleichzeitig können wir alle unseren Beitrag leisten, indem wir hinterfragen, ob und wie schnell wir ein bestimmtes Gut tatsächlich brauchen.“ </em></p> <p>Globale und nationale Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen im Güterverkehr tragen dazu bei, die gesamte Logistikbranche mit den mehr als drei Millionen Beschäftigten allein in Deutschland zukunftsfähig, dauerhaft leistungsfähig und resilienter zu machen.</p> Eine Vision und mehr als 70 Maßnahmenempfehlungen <p>Das UBA legt mit seiner <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/110449">Broschüre „Schwere Lasten. Große Aufgabe. Ein Ziel. – Umweltschonender Güterverkehr: international, national, lokal“</a> eine Vision für einen umweltschonenden Güterverkehr im Jahr 2045 vor. Sie richtet sich sowohl an politische als auch wirtschaftliche Entscheidungsträger*innen, die auf globaler, nationaler und kommunaler Ebene agieren. Um die Vision Realität werden zu lassen, wurden über 70 Maßnahmen erarbeitet und zusammengestellt, die vor allem die Elektrifizierung und Verlagerung im Güterverkehr voranbringen können.</p> <p>Konkrete Vorgaben im Sinne des Ordnungsrechts (zum Beispiel CO2-Flottenzielwerte oder Quoten für alternative Kraftstoffe) spielen genauso eine Rolle wie ökonomische Instrumente, die CO2-Emissionen im Güterverkehr verteuern oder Emissionsrechte verknappen (beispielsweise der nationale Emissionshandel für Brennstoffe).</p> <p>Die mit den ökonomischen Instrumenten generierten Einnahmen sollten genutzt werden, um gezielte Anreize hin zu umweltfreundlichem, treibhausgasneutralem Wirtschaften im Güterverkehr zu setzen. Zudem sollten diese Mittel für Maßnahmen verwendet werden, die Hemmnisse einer Verkehrsverlagerung aus dem Weg räumen. Dazu gehören zum Beispiel die zuverlässige Finanzierung der Schieneninfrastruktur.</p> Elektrifizierung und Verlagerung als Schlüssel zum umweltschonenden Güterverkehr <p>Um bis zum Jahr 2045 einen treibhausgasneutralen, resilienten, emissionsarmen, bezahlbaren und generationengerechten Güterverkehr zu erreichen, ist wichtig, dass der Güterverkehr weiter und umfassend elektrifiziert wird. Dafür sind batterieelektrische Antriebe bei Lkw und Binnenschiffen, Oberleitungen für Schienen und – wo passend eventuell auch – für Straßen und mit Hilfe von erneuerbarem Strom generierte Kraftstoffe im internationalen See- und Luftverkehr notwendig. Damit die Versorgung des Güterverkehrssektors jedoch möglichst vollständig mit erneuerbaren Energien erfolgen kann, ist es gleichzeitig notwendig, den Energiebedarf zu senken und den Güterverkehr noch stärker auf Effizienz auszurichten. So sollten möglichst viele Transporte von Lkw und Flugzeugen auf Züge und (Binnen-)Schiffe verlagert werden, da diese Verkehrsmittel deutlich energieeffizienter sind.</p> <p>Der Transport auf der Schiene ist bereits überwiegend elektrifiziert. Damit zukünftig mehr Güter mit der Bahn transportiert werden können, müssen erstens die bisherigen Kapazitäten erhöht werden. Zweitens muss dieses Transportsystem flexibler und zuverlässiger werden. Mit Hilfe von Automatisierung, Digitalisierung und strategischem Ausbau kann das gelingen.</p> <p>Die Binnenschifffahrt kann neben der Bahn zu einer bedeutenden Säule im zukünftigen Güterverkehr werden. Flachgehende, batterieelektrische und vollautomatisierte Schiffe können Waren umweltschonend, effizient und auch unter schwierigeren Bedingungen, beispielsweise bei niedrigerem Wasserstand, transportieren. Im internationalen Güterverkehr sollte die See- der Luftfracht vorgezogen werden, da der Warentransport per Flugzeug bis zu 200-mal mehr Treibhausgasemissionen freisetzt als per Schiff. Das heißt aber nicht, dass es keine Transporte mehr mit dem Flugzeug gibt – nur eben deutlich weniger als ohne diese Verlagerung.</p> <p>Auch die Kombination verschiedener Verkehrsmittel inklusive des Aufbaus entsprechender Umladepunkte zwischen diesen wird entscheidend sein, um die Vision zu verwirklichen und sollte daher gestärkt werden.</p> <p>Die Lebensqualität in Städten und Gemeinden kann deutlich gesteigert werden, wenn der Güterverkehr stärker bei der Verkehrsplanung berücksichtigt wird, alternative Transportkonzepte mit Lastenrädern und Mikrodepots erarbeitet und umgesetzt werden.</p> Ein weiterer wichtiger Baustein: Verkehrsvermeidung <p>Eine umfassende Verkehrsverlagerung und eine Energiewende im Verkehr sollten durch Ansätze zur Verkehrsvermeidung unterstützt werden. Dazu zählt beispielsweise der Einsatz digitaler Lösungen zur Bündelung von Transporten, aber auch nachhaltige Warenangebote wie langlebige, reparaturfähige, regionale und lokale Produkte.</p> <p>Doch auch individuelle Konsumentscheidungen – wohnortnahe Einkäufe oder Onlinebestellungen mit sehr kurzen Lieferfristen – sind entscheidend dafür, ob der Güterverkehr reduziert wird oder zunimmt. Politisch gesetzte Rahmenbedingungen, zum Beispiel durch die Förderung nachhaltiger Produkte&nbsp;oder Bestelloptionen, können hier helfen, Veränderungen herbeizuführen und gesellschaftliche Akzeptanz zu fördern.</p> Diskussion der UBA-Vision mit der Logistikbranche <p>Die Erarbeitung der UBA-Vision für einen umweltschonenden Güterverkehr wurde begleitet durch fachliche Austausche mit Stakeholdern aus der verladenden Wirtschaft, der Politik und Gesellschaft. In einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/103108">Kolloquienreihe</a> mit 18 Veranstaltungen und einem Expertenworkshop wurden – auch jenseits der bekannten Diskurse – Wege diskutiert, wie der Güterverkehr umweltschonender aufgestellt werden kann. Das Ergebnis ist eine Fachbroschüre mit zahlreichen Maßnahmenvorschlägen, die am 12. und 13. Juni 2024 auf dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/107806">UBA-Forum „mobil &amp; nachhaltig“</a> vorgestellt wird.</p> </p><p>Informationen für...</p>

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