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Autoarmer Tourismus - aber wie?

Sport und Oekologie

An der Schnittstelle zwischen Oekologie und Sport besteht sowohl auf theoretischer-systematischer als auch auf empirischer Ebene ein Forschungsdefizit. Zur qualitativen Identifikation umweltbelastender Potentiale des Sports wurde ein theoretisches Modell entwickelt. In diesem Modell werden potentiell umweltbelastende Handlungselemente sowie der Bedingungszusammenhang, in dem die umweltbelastenden Potentiale sportbezogener Handlungen stehen, aufgeschluesselt. An ausgewaehlten Sportarten werden quantitative Daten zur potentiellen Umweltbelastung und Daten zu den umweltbezogenen Kognitionen der Aktiven erhoben. Aus den Ergebnissen sollen Moeglichkeiten individueller Handlungsalternativen und strukturellen Veraenderungen abgeleitet werden. Zum Mobilitaets- und Materialbedarf im alltagskulturellen Sport erfolgte 1994 eine Untersuchung an 779 Volleyballmannschaften aus Bayern und 49 Erst- und Zweitligisten aus der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Damit wurden 57 Prozent aller bayerischen Mannschaften im Erwachsenenbereich und 70 Prozent der deutschen Erst- und Zweitligamannschaften erfasst.

Unterstuetzung der Informationstagung 'Laermbekaempfung durch Verkehrsberuhigung in Heilbaedern und Kurorten'

Umwelt- und Klimaschutz in der Logistik

Ein wirkungsvoller Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ im Güterverkehr umfasst Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung, der Verkehrsvermeidung, der Effizienzsteigerung und nicht zuletzt der alternativen Antriebe. Der vorliegende Forschungsbericht zeigt konkrete Maßnahmen, wie der Umwelt- und Klimaschutz in der logistikbezogenen Wertschöpfung unterstützt werden kann. Die Bewertung der Maßnahmen macht deutlich, dass alternative Antriebe in Kombination mit Photovoltaik auf Hallendächern und der Installation von Wärmepumpen einen beträchtlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Doch auch zahlreiche weitere Maßnahmen für Effizienzsteigerungen bei Transport, Umschlag und Lagerung, die im Abschlussbericht zusammengestellt und bewertet wurden, zahlen auf den Klimaschutz ein - von der effizienten Temperatursteuerung in Logistikimmobilien bis zum Zugdrachen für Seeschiffe. Der Forschungsbericht richtet sich an Unternehmen, Politik, Verwaltung und Gesellschaft und zeigt strukturiert und umfassend Maßnahmen einer umweltorientierten Logistik auf. Veröffentlicht in Texte | 32/2025.

Neubau der A 39, 7. Bauabschnitt und OU Ehra - Ergänzendes und Planänderungsverfahren

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat bis zur Übernahme durch die Autobahngesellschaft des Bundes in ihren Geschäftsbereichen Lüneburg und Wolfenbüttel im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in mehreren Abschnitten die Planungen für den Bau der ca. 105 km langen Bundesautobahn A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg betrieben. Mit dem 01.01.2021 ist die Planungszuständigkeit sowohl für die neuen als auch für die laufenden Autobahnplanungen auf die Autobahngesellschaft des Bundes übergegangen. Der 7. Planungsabschnitt der A 39 umfasst den Neubau der A 39 zwischen der Anschlussstelle L 289 nordwestlich von Ehra und der Anschlussstelle B 188 östlich von Weyhausen, den Neubau einer Tank- und Rastanlage zwischen Jembke und Tappenbeck sowie die Verlegung der B 248/ L 289 zu der nördlich von Ehra geplanten Anschlussstelle des Abschnitts, so dass im Zuge der verlegten Straßen eine vollständige Umfahrung der Ortsdurchfahrten von Ehra entsteht. Der Abschnitt verläuft zwischen den Ortschaften Lessien und Ehra, führt westlich an den Ortschaften Barwedel und Jembke vorbei und endet östlich von Tappenbeck in der künftigen Anschlussstelle B 188 bei Weyhausen. Er weist eine Länge von 14,2 km (Bau-km 0+530 bis Bau-km 14+730) auf. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 9. Oktober 2014 eingeleitet und mit der erneuten öffentlichen Auslegung von Planänderungsunterlagen 2017 fortgesetzt, bevor am 30.04.2018 der das Ausgangsverfahren abschließende Planfeststellungsbeschluss erging. Der im Ausgangsverfahren ergangene Planfeststellungsbeschluss vom 30. April 2018 wurde beklagt und durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2019, Az. 9 A 13.18, für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt (vgl. hierzu auch die Presseinformation des BVerwG vom 11.07.2019, https://www.bverwg.de/pm/2019/55). Das Bundesverwaltungsgericht beanstandete, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbeziehung der L 289 und der B 248 als notwendige Folgemaßnahmen des Autobahnvorhabens nicht gegeben seien. Ferner sei das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot im Planfeststellungsbeschluss nicht ausreichend abgearbeitet worden. Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass Vorkommen des Lebensraumtyps 9190 „Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur“ und der Anhang-II-Art Hirschkäfer möglicherweise in das FFH-Gebiet „Vogelmoor“ (DE-3430-301) hätten einbezogen werden müssen. Die Rechtsfehler können im Wege des ergänzenden Verfahrens behoben werden. Insbesondere hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschlossen sei, für die Teilvorhaben auf der Grundlage von § 17 Abs. 1 Satz 4 FStrG in Verbindung mit § 78 Abs. 1 VwVfG oder § 38 Abs. 6 NStrG ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchzuführen. In einem ergänzenden Verfahren könnte auch der Verstoß gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot geheilt sowie der Frage nachgegangen werden, ob die Vorkommen des Lebensraumtyps 9190 und der Anhang-II-Art Hirschkäfer in das FFH-Gebiet Vogelmoor einbezogen werden müssen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Hieraus folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Zulassungsentscheidung im Übrigen in Bestandskraft erwachsen ist. Daher sind hinsichtlich des Autobahnvorhabens insbesondere die planfestgestellte Trassenführung, das Rastanlagenkonzept mit dem gewählten Standort der Tank- und Rastanlage zwischen Jembke und Tappenbeck, das Kompensationskonzept mit den planfestgestellten Umweltbegleitmaßnahmen sowie das Immissionsschutzkonzept mit den planfestgestellten Schutzvorkehrungen, soweit diese durch Planänderungen und Planergänzungen nicht berührt werden, rechts- und bestandskräftig festgestellt. Zur Beseitigung der Rechtsfehler hat der regionale Geschäftsbereich Wolfenbüttel der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vor diesem Hintergrund die Einleitung und Durchführung eines ergänzenden und Planänderungsverfahrens beantragt. Das beantragte ergänzende Verfahren bezieht sich entsprechend den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts auf die Durchführung einer ergänzenden habitatschutzrechtlichen Betrachtung, auf die Neuordnung der Straßenentwässerung, einschließlich der Umplanung der planfestgestellten Regenrückhaltebecken zu Retentionsbodenfiltern, sowie auf die Teilverlegungen der L 289 (im Auftrag des Landes) und der B 248 (im Auftrag des Bundes) im Zusammenhang mit der nördlich von Ehra planfestgestellten Anschlussstelle. Einbezogen wurde ferner die Verlegung der mit Ausgangsplanfeststellungsbeschluss vom 30.04.2018 in der Gemarkung Grußendorf vorgesehene und durch Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Az. 9 A 16.18) gesondert angefochtene Ersatzaufforstung (Maßnahmenblatt 12.1 E FCS) auf gleichwertige landeseigene Domänenflächen in der Gemarkung Oerrel. Darüber hinaus wurde die Maßnahmenfläche 6.7 A und 6.8 A auf demselben Flurstück verschoben. Für die Teilverlegungen de L 289 und B 248 im Zuge der Anschlussstelle Ehra wurden mit dem Ziel maßgeblicher Verkehrsentlastungen für die betroffenen Ortsdurchfahrten ein umfassendes Planungskonzept erarbeitet und eine Variantenuntersuchung neu durchgeführt. Die zu Grunde gelegte Abgrenzung des FFH-Schutzgebietes Vogelmoor (DE-3430-301) wurde unter Beteiligung des NLWKN überprüft. Die Straßenentwässerung entlang der planfestgestellten Baustrecke wurde auf der Grundlage aktualisierter wassertechnischer Unterlagen einschließlich eines Fachbeitrages, der die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen, insbesondere die Auswirkungen der Straßenentwässerung auf die betroffenen Wasserkörper nach den Qualitätsanforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und den hierzu ergangenen Verordnungen, insbesondere der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und der Grundwasserverordnung (GrwV) untersucht und bewertet, neugeordnet. Die vorzusehenden Retentionsbodenfilter zur bestmöglichen Minimierung stofflicher Einträge aus der Straßenentwässerung in die betroffenen Wasserkörper wurden in das Verfahren einbezogen. Weiterhin wird anstelle der Aufforstung einer privaten Fläche in der Gemeinde Sassenburg, Gemarkung Grußendorf, eine gleichwertige Fläche der öffentlichen Hand in der Samtgemeinde Hankensbüttel, Gemarkung Oerrel, als Kompensationsmaßnahme zur Aufforstung vorgesehen.

2. Bremer Fahrradkongress - STADT LAND RAD; Fahrradtourismus fuer Staedte und Regionen

Modellstadtprojekt 'Umweltfreundlicher Verkehr' (Planung und Umsetzung)

Integrative Verkehrskonzepte fuer Mittelzentren Brandenburgs mit dem Ziel der Verkehrsvermeidung, Verkehrsverminderung, Verkehrsverlagerung. Modellstaedte sind Neuruppin, Oranienburg und Senftenberg.

Dispo-Speed-Verfahren

Verkehrsminimierende Siedlungsstrukturen

Neubau der Straße An der Schule

Planungsphase Die geplante Baumaßnahme “Straße An der Schule” befindet sich im Berliner Ortsteil Mahlsdorf des Bezirks Marzahn-Hellersdorf. Mit der Hönower Straße wird zurzeit Mahlsdorf-Nord, mit dem Hultschiner Damm in Mahlsdorf-Süd an das übergeordnete Straßennetz (B1/B5) angebunden. Mit der Herstellung der neuen Straßenverbindung – Straße An der Schule wird die Zielstellung verfolgt, mittels Verlagerung der Verkehrsströme auf eine leistungsfähige Trasse östlich der jetzigen, sehr stark belasteten Verkehrsachse zwischen Mahlsdorf-Nord und Mahlsdorf-Süd Möglichkeiten für die notwendige Reorganisation und verkehrliche Entlastung des historischen Ortskerns zu bewirken. Gleichzeitig werden dadurch die Defizite im Verkehrsfluss beseitigt und eine Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht. Das Vorhaben Der Bau Der heute entlang des Straßenzuges Hönower Straße – Hultschiner Damm stattfindende Verbindungsverkehr von Mahlsdorf-Nord nach Mahlsdorf-Süd mit seiner Verknüpfung zu einer der Hauptradialen im Osten Berlins, der B1/B5, soll auf die zum Teil neu entstehende Trasse Hönower Straße – Pestalozzistraße – An der Schule – Hultschiner Damm verlagert werden. Die westlich der Straße An der Schule liegende Bestandstrasse “Hönower Straße und der Hultschiner Damm zwischen Pestalozzistraße und Gut Mahlsdorf” soll zukünftig in dem entlasteten Bereich nur für den ÖPNV und den Erschließungsverkehr freigegeben werden. In einer parallelen Planung ist vorgesehen, die in der Hönower Straße und dem Hultschiner Damm vorhandene eingleisige Tram-Trasse vom Bahnhof Mahlsdorf bis zur Rahnsdorfer Straße zweigleisig auszubauen. Dieser Ausbau ist nicht Bestandteil der vorliegenden Planung. Die Vorhabenträger sind die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Die Ausführung dieser Baumaßnahme wird im Nachgang zur Straße An der Schule erfolgen. In der Informationsveranstaltung am 21. August 2019 wurden die aktuellen Bearbeitungsstände der Vorplanung für die Vorhaben “Ausbau Straße An der Schule” und “Zweigleisiger Ausbau der Straßenbahninfrastruktur zwischen Rahnsdorfer Straße und S-Bhf Mahlsdorf” präsentiert. Nach einer Einführung zum aktuellen Sachstand der Vorhaben boten vier Themenräume mit unterschiedlichen Schwerpunkten die Möglichkeit, sich vertiefend über die Vorhaben zu informieren und den Dialog mit Fachleuten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der BVG zu suchen. Die Hinweise bzw. Fragen, die sich in der Veranstaltung ergeben haben, befinden sich in der Auswertung und werden in die abschließende Bearbeitung der Vorplanung einfließen. Weitere Informationen sowie Protokolle zu den Veranstaltungen Voraussichtliche Bauzeit: noch in Planung Die Genehmigungsplanung wurde im April 2023 abgeschlossen und als Planfeststellungsunterlage nach § 73 Abs. 1 VwVfG zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 22 Abs. 1 und 2 BerlStrG bei der Anhörungsbehörde Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Anfang Mai 2023 eingereicht. Der Ablauf bzw. die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die Planfeststellungsunterlage wurde nach § 73 Abs. 2 und 3 VwVfG öffentlich ausgelegt, Einwendungen der Betroffenen nach § 73 Abs. 4 VwVfG und Stellungnahmen der Behörden (respektive Träger öffentlicher Belange) nach § 73 Abs. 3a VwVfG konnten bereits eingebracht werden. Derzeit erfolgt die Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen. Der Erörterungstermin nach § 73 Abs. 6 VwVfG ist für Ende 2025 avisiert. Weitere Informationen erhalten Sie unter Planfeststellungs­verfahren . Der Baubeginn ist nach aktuellem Verfahrensstand für 2027 angestrebt.

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