An der Schnittstelle zwischen Oekologie und Sport besteht sowohl auf theoretischer-systematischer als auch auf empirischer Ebene ein Forschungsdefizit. Zur qualitativen Identifikation umweltbelastender Potentiale des Sports wurde ein theoretisches Modell entwickelt. In diesem Modell werden potentiell umweltbelastende Handlungselemente sowie der Bedingungszusammenhang, in dem die umweltbelastenden Potentiale sportbezogener Handlungen stehen, aufgeschluesselt. An ausgewaehlten Sportarten werden quantitative Daten zur potentiellen Umweltbelastung und Daten zu den umweltbezogenen Kognitionen der Aktiven erhoben. Aus den Ergebnissen sollen Moeglichkeiten individueller Handlungsalternativen und strukturellen Veraenderungen abgeleitet werden. Zum Mobilitaets- und Materialbedarf im alltagskulturellen Sport erfolgte 1994 eine Untersuchung an 779 Volleyballmannschaften aus Bayern und 49 Erst- und Zweitligisten aus der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Damit wurden 57 Prozent aller bayerischen Mannschaften im Erwachsenenbereich und 70 Prozent der deutschen Erst- und Zweitligamannschaften erfasst.
Fachtagung blickt auf den aktuellen Stand der Lärmsituation und der Lärmwirkungsforschung Dauerhafter Lärm ist eine Belastung für Körper und Psyche, kann krank machen und im schlimmsten Fall sogar zu Herzinfarkten und Schlaganfällen führen. Jeder vierte Mensch in Deutschland lebt in einer Region, in der die Belastung durch Verkehrslärm zu hoch ist. Allein durch den Straßenverkehr sind 16 Millionen Menschen regelmäßig einem Geräuschpegel von über 55 Dezibel ausgesetzt. Dies mindert nicht nur die Lebensqualität vieler Menschen, sondern erhöht auch das Krankheitsrisiko, insbesondere für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Damit ist Lärm ein gravierendes Umweltproblem. Das Umweltbundesamt (UBA) befasst sich seit seiner Gründung 1974 mit dem Schutz vor Lärm. Die Fachtagung „50 Jahre UBA – 50 Jahre Schutz vor Lärm“ am 30.01.2024 in Dessau beleuchtet aktuelle Fragen zum Thema Lärmschutz. Zunehmender Verkehr, immer dichtere Besiedlung und neue Lärmquellen: Trotz zahlreicher Erfolge in den vergangenen Jahrzehnten im Bereich des Lärmschutzes sind noch immer viele Menschen in Deutschland von Lärm betroffen. UBA -Präsident Dirk Messner: „Es besteht ein erheblicher Handlungsbedarf auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene, um das Erkrankungsrisiko der Bevölkerung durch Lärm deutlich zu verringern. Wir müssen unsere Städte ruhiger machen.“ Mit welchen Maßnahmen der Schutz der Bevölkerung vor Lärm verbessert werden kann, wird auf der Fachtagung „50 Jahre UBA – 50 Jahre Schutz vor Lärm“ vorgestellt und diskutiert. Die aktuellen Ergebnisse der bundesweiten Lärmkartierung des UBA zeigen, dass allein durch den Straßenverkehr rund 16 Millionen Menschen einem Geräuschpegel von über 55 Dezibel ausgesetzt sind. Auch der Schienenverkehr (rund 3,6 Millionen Betroffene) und der Luftverkehr (rund 800.000 Betroffene) tragen dazu bei, dass etwa 25 Prozent der Menschen in Deutschland in Gebieten leben, in denen die Belastung durch Verkehrslärm zu hoch ist. Deshalb müssen die bestehenden Instrumente und Maßnahmen zum Schutz vor Lärm noch effizienter und zielgerichteter eingesetzt werden. Eine deutliche Minderung der Beeinträchtigungen durch den Verkehrs- und Anlagenlärm lässt sich nur durch eine Kombination verschiedener Einzelinstrumente erreichen – von der Fahrzeug- und Anlagentechnik über das Steuerrecht bis hin zur Verkehrs- und Stadtplanung. In einem umfassenden Konzept zur Lärmminderung sind neben der Verkehrsvermeidung und der Verlagerung von Verkehr auf umweltschonendere Verkehrsmittel Maßnahmen zur Begrenzung der Geräuschemissionen wichtig. Instrumente zur Minderung der Geräuschemissionen zielen auf leisere Fahrzeuge und Anlagen, Betriebsweisen und Fahrwege. Im Hinblick darauf müssen vor allem die Emissionsgrenzwerte konsequent an den fortschreitenden Stand der Technik angepasst werden. Die Entwicklung lärmarmer Technologien muss wiederum durch marktwirtschaftliche Anreize gefördert werden. Das UBA hat seit seiner Gründung 1974 die wissenschaftlichen Grundlagen für zahlreiche Rechtsvorschriften zum Lärmschutz erarbeitet und damit einen wichtigen Beitrag zum Lärmschutz geleistet. So beruht die Verkehrslärmschutzverordnung, die 1990 erlassen wurde und Lärmschutzmaßnahmen an neuen oder wesentlich geänderten Straßen und Schienenwegen vorschreibt, auf der wissenschaftlicher Arbeit der UBA-Fachleute. Auch an der Novellierung der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, dem wichtigsten Regelwerk zum Schutz vor Industrie- und Gewerbelärm, hat das UBA maßgeblich mitgewirkt. Um die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Lärm weiter zu reduzieren, sind nach wie vor erhebliche Anstrengungen erforderlich. Das UBA unterstützt diesen Prozess mit Aufklärung, wissenschaftlichen Analysen und fundierten Bewertungen. Die Fachtagung findet am 30.01.2024 im Hörsaal des UBA in Dessau-Roßlau statt. Nähere Informationen zum Programm finden Sie unter folgendem Link: Fachtagung „50 Jahre UBA – 50 Jahre Schutz vor Lärm“
Ein wirkungsvoller Umwelt- und Klimaschutz im Güterverkehr umfasst Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung, der Verkehrsvermeidung, der Effizienzsteigerung und nicht zuletzt der alternativen Antriebe. Der vorliegende Forschungsbericht zeigt konkrete Maßnahmen, wie der Umwelt- und Klimaschutz in der logistikbezogenen Wertschöpfung unterstützt werden kann. Die Bewertung der Maßnahmen macht deutlich, dass alternative Antriebe in Kombination mit Photovoltaik auf Hallendächern und der Installation von Wärmepumpen einen beträchtlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Doch auch zahlreiche weitere Maßnahmen für Effizienzsteigerungen bei Transport, Umschlag und Lagerung, die im Abschlussbericht zusammengestellt und bewertet wurden, zahlen auf den Klimaschutz ein - von der effizienten Temperatursteuerung in Logistikimmobilien bis zum Zugdrachen für Seeschiffe. Der Forschungsbericht richtet sich an Unternehmen, Politik, Verwaltung und Gesellschaft und zeigt strukturiert und umfassend Maßnahmen einer umweltorientierten Logistik auf. Veröffentlicht in Texte | 32/2025.
Integrative Verkehrskonzepte fuer Mittelzentren Brandenburgs mit dem Ziel der Verkehrsvermeidung, Verkehrsverminderung, Verkehrsverlagerung. Modellstaedte sind Neuruppin, Oranienburg und Senftenberg.
Planungsphase Die geplante Baumaßnahme “Straße An der Schule” befindet sich im Berliner Ortsteil Mahlsdorf des Bezirks Marzahn-Hellersdorf. Mit der Hönower Straße wird zurzeit Mahlsdorf-Nord, mit dem Hultschiner Damm in Mahlsdorf-Süd an das übergeordnete Straßennetz (B1/B5) angebunden. Mit der Herstellung der neuen Straßenverbindung – Straße An der Schule wird die Zielstellung verfolgt, mittels Verlagerung der Verkehrsströme auf eine leistungsfähige Trasse östlich der jetzigen, sehr stark belasteten Verkehrsachse zwischen Mahlsdorf-Nord und Mahlsdorf-Süd Möglichkeiten für die notwendige Reorganisation und verkehrliche Entlastung des historischen Ortskerns zu bewirken. Gleichzeitig werden dadurch die Defizite im Verkehrsfluss beseitigt und eine Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht. Das Vorhaben Der Bau Der heute entlang des Straßenzuges Hönower Straße – Hultschiner Damm stattfindende Verbindungsverkehr von Mahlsdorf-Nord nach Mahlsdorf-Süd mit seiner Verknüpfung zu einer der Hauptradialen im Osten Berlins, der B1/B5, soll auf die zum Teil neu entstehende Trasse Hönower Straße – Pestalozzistraße – An der Schule – Hultschiner Damm verlagert werden. Die westlich der Straße An der Schule liegende Bestandstrasse “Hönower Straße und der Hultschiner Damm zwischen Pestalozzistraße und Gut Mahlsdorf” soll zukünftig in dem entlasteten Bereich nur für den ÖPNV und den Erschließungsverkehr freigegeben werden. In einer parallelen Planung ist vorgesehen, die in der Hönower Straße und dem Hultschiner Damm vorhandene eingleisige Tram-Trasse vom Bahnhof Mahlsdorf bis zur Rahnsdorfer Straße zweigleisig auszubauen. Dieser Ausbau ist nicht Bestandteil der vorliegenden Planung. Die Vorhabenträger sind die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Die Ausführung dieser Baumaßnahme wird im Nachgang zur Straße An der Schule erfolgen. In der Informationsveranstaltung am 21. August 2019 wurden die aktuellen Bearbeitungsstände der Vorplanung für die Vorhaben “Ausbau Straße An der Schule” und “Zweigleisiger Ausbau der Straßenbahninfrastruktur zwischen Rahnsdorfer Straße und S-Bhf Mahlsdorf” präsentiert. Nach einer Einführung zum aktuellen Sachstand der Vorhaben boten vier Themenräume mit unterschiedlichen Schwerpunkten die Möglichkeit, sich vertiefend über die Vorhaben zu informieren und den Dialog mit Fachleuten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der BVG zu suchen. Die Hinweise bzw. Fragen, die sich in der Veranstaltung ergeben haben, befinden sich in der Auswertung und werden in die abschließende Bearbeitung der Vorplanung einfließen. Weitere Informationen sowie Protokolle zu den Veranstaltungen Voraussichtliche Bauzeit: noch in Planung Die Genehmigungsplanung wurde im April 2023 abgeschlossen und als Planfeststellungsunterlage nach § 73 Abs. 1 VwVfG zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 22 Abs. 1 und 2 BerlStrG bei der Anhörungsbehörde Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Anfang Mai 2023 eingereicht. Der Ablauf bzw. die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die Planfeststellungsunterlage wurde nach § 73 Abs. 2 und 3 VwVfG öffentlich ausgelegt, Einwendungen der Betroffenen nach § 73 Abs. 4 VwVfG und Stellungnahmen der Behörden (respektive Träger öffentlicher Belange) nach § 73 Abs. 3a VwVfG konnten bereits eingebracht werden. Derzeit erfolgt die Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen. Der Erörterungstermin nach § 73 Abs. 6 VwVfG ist für Ende 2025 avisiert. Weitere Informationen erhalten Sie unter Planfeststellungsverfahren . Der Baubeginn ist nach aktuellem Verfahrensstand für 2027 angestrebt.
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