Als Hauptverbreitungsgebiet eines Rohstoffes wird ein großräumig unbegrenztes, geologisch heterogen aufgebautes Gebiet mit möglichen und wahrscheinlichen, bisher im Einzelnen noch nicht untersuchten oder bekannten Rohstoffvorkommen oder –lagerstätten bezeichnet. Hier dargestellt werden die Hauptverbreitungsgebiete von Festgesteinen, die u. a. Granite, Gneise, Gesteine vulkanischen Ursprungs, Sandsteine, Kalk-und Dolomitsteine umfassen. Festgesteine sind nach Sanden und Kiesen die zweitwichtigsten Baurohstoffe. Sie finden sowohl als Natursteine in gebrochener Form, z.B. als Beton- und Asphaltzuschlagsstoff und im Straßen- und Verkehrswegebau, als auch als Naturwerksteine, u. a. in der Fassadengestaltung, der Denkmalpflege oder dem Garten- und Landschaftsbau, Verwendung. Als Attribute angehängt sind Rohstoffgruppe, Rohstoff, Flächenkategorie und Steckbrief. Ein mit den Flächen verknüpfter Steckbrief liefert Informationen unter Anderem bezüglich der Gesteinsentstehung und -eigenschaften, Gewinnung, Verwendung und wirtschaftlicher Bedeutung des vorgestellten Rohstoffes. Als Datengrundlage für die Modellierung der Hauptverbreitungsgebiete diente die Digitale Geologische Karte 1:25.000 (dRK25), deren geologischen Einheiten den rohstoffgeologischen Einheiten zugeordnet wurden, die Karte oberflächennaher Rohstoffe (KOR200) im Maßstab 1:200.000, Flächen der Regionalplanung im Maßstab 1:100.000 (VR/VB), Rohstoffgewinnungsflächen und die Lagerstättenkarte von Bayern 1:500.000. Bitte beachten: Der vorliegende Datensatz ist nicht tagesaktuell. Der Darstellungsmaßstab ist 1:2.000.000 bis 1:120.000.
Als Hauptverbreitungsgebiet eines Rohstoffes wird ein großräumig unbegrenztes, geologisch heterogen aufgebautes Gebiet mit möglichen und wahrscheinlichen, bisher im Einzelnen noch nicht untersuchten oder bekannten Rohstoffvorkommen oder –lagerstätten bezeichnet. Hier dargestellt werden die Hauptverbreitungsgebiete von Sanden und Kiesen, die mengenmäßig gesehen die wichtigsten Baurohstoffe sind. Verwendet werden Sande und Kiese z.B. als Zuschlag für Beton, Putzmörtel bzw. Estrich und im Straßen- und Wegebau. Als Attribute angehängt sind Rohstoffgruppe, Rohstoff, Flächenkategorie und Steckbrief. Ein mit den Flächen verknüpfter Steckbrief liefert Informationen unter Anderem bezüglich der Gesteinsentstehung und -eigenschaften, Gewinnung, Verwendung und wirtschaftlicher Bedeutung des vorgestellten Rohstoffes. Als Datengrundlage für die Modellierung der Hauptverbreitungsgebiete diente die Digitale Geologische Karte 1:25.000 (dRK25), deren geologischen Einheiten den rohstoffgeologischen Einheiten zugeordnet wurden, die Karte oberflächennaher Rohstoffe (KOR200) im Maßstab 1:200.000, Flächen der Regionalplanung im Maßstab 1:100.000 (VR/VB), Rohstoffgewinnungsflächen und die Lagerstättenkarte von Bayern 1:500.000. Bitte beachten: Der vorliegende Datensatz ist nicht tagesaktuell. Der Darstellungsmaßstab ist 1:2.000.000 bis 1:120.000. (Stand 2020)
Wiedergabe der Geltungsbereiche aller Flurbereinigungsverfahren der Landeshauptstadt Dresden. Das Flurbereinigungsverfahren dient gemäß dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes am 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) zur Neuordnung der Grundstücke, um die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern. Gleichzeitig kann auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen erfolgen, so z. B. der ländliche Wegebau oder die Umsetzung des Hochwasserschutzes. Mit Beschluss des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz - SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 wurde die Landeshauptstadt Dresden "Obere Flurbereinigungsbehörde" und es wurden ihr sämtliche Aufgaben und Befugnisse übertragen, die nach dem Flurbereinigungsgesetz der Flurbereinigungsbehörde obliegen.
Wiedergabe der Geltungsbereiche aller Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz der Landeshauptstadt Dresden. Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) sind ein substantieller Bestandteil der ländlichen Entwicklung. Dabei erfolgt in den Verfahren i.d.R. nicht nur die Neuordnung der Grundstücke sondern auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen, wie z.B. ländlicher Wegebau, Anlage von Hochwasserrückhaltemaßnahmen, die Gestaltung von Biotopen und Gewässern.
Wiedergabe der Geltungsbereiche aller Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz der Landeshauptstadt Dresden. Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) sind ein substantieller Bestandteil der ländlichen Entwicklung. Dabei erfolgt in den Verfahren i.d.R. nicht nur die Neuordnung der Grundstücke sondern auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen, wie z.B. ländlicher Wegebau, Anlage von Hochwasserrückhaltemaßnahmen, die Gestaltung von Biotopen und Gewässern.
Wiedergabe der Geltungsbereiche aller Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz der Landeshauptstadt Dresden. Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) sind ein substantieller Bestandteil der ländlichen Entwicklung. Dabei erfolgt in den Verfahren i.d.R. nicht nur die Neuordnung der Grundstücke sondern auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen, wie z.B. ländlicher Wegebau, Anlage von Hochwasserrückhaltemaßnahmen, die Gestaltung von Biotopen und Gewässern.
Wiedergabe der Geltungsbereiche aller Flurbereinigungsverfahren der Landeshauptstadt Dresden. Das Flurbereinigungsverfahren dient gemäß dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes am 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) zur Neuordnung der Grundstücke, um die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern. Gleichzeitig kann auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen erfolgen, so z. B. der ländliche Wegebau oder die Umsetzung des Hochwasserschutzes. Mit Beschluss des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz - SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 wurde die Landeshauptstadt Dresden "Obere Flurbereinigungsbehörde" und es wurden ihr sämtliche Aufgaben und Befugnisse übertragen, die nach dem Flurbereinigungsgesetz der Flurbereinigungsbehörde obliegen.
Wiedergabe der Geltungsbereiche aller Flurbereinigungsverfahren der Landeshauptstadt Dresden. Das Flurbereinigungsverfahren dient gemäß dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes am 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) zur Neuordnung der Grundstücke, um die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern. Gleichzeitig kann auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen erfolgen, so z. B. der ländliche Wegebau oder die Umsetzung des Hochwasserschutzes. Mit Beschluss des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz - SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 wurde die Landeshauptstadt Dresden "Obere Flurbereinigungsbehörde" und es wurden ihr sämtliche Aufgaben und Befugnisse übertragen, die nach dem Flurbereinigungsgesetz der Flurbereinigungsbehörde obliegen.
Radverkehrsnetz zum Thema Touristische Radwege im Landkreis Nienburg/Weser
Flurneuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) sind ein substantieller Bestandteil der Ländlichen Entwicklung. Dabei erfolgt in den Verfahren i.d.R. nicht nur die Neuordnung der Grundstücke sondern auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen, wie z.B. ländlicher Wegebau, Anlage von Hochwasserrückhaltemaßnahmen, die Gestaltung von Biotopen und Gewässern.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 252 |
| Europa | 7 |
| Kommune | 13 |
| Land | 127 |
| Weitere | 11 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 53 |
| Zivilgesellschaft | 11 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 227 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Taxon | 4 |
| Text | 44 |
| Umweltprüfung | 70 |
| unbekannt | 32 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 120 |
| Offen | 244 |
| Unbekannt | 16 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 374 |
| Englisch | 29 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 12 |
| Bild | 2 |
| Datei | 11 |
| Dokument | 100 |
| Keine | 188 |
| Unbekannt | 4 |
| Webdienst | 8 |
| Webseite | 98 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 228 |
| Lebewesen und Lebensräume | 334 |
| Luft | 167 |
| Mensch und Umwelt | 378 |
| Wasser | 151 |
| Weitere | 380 |