§ 56 Überleitungs- und Schlussbestimmungen (1) Wenn bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes Talsperren und Speicherbecken mit Wasserfahrzeugen befahren werden dürfen, ist eine neue Zulassung nach der auf Grund des § 46 Nummer 2 erlassenen Rechtsverordnung nicht nötig. (2) Für die Fortführung der beim Inkrafttreten dieses Gesetzes anhängigen Verfahren zum Ausbau oder Neubau einer Bundeswasserstraße gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes, wenn eine Sachentscheidung bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes noch nicht ergangen ist. (3) Soweit bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Rhein-Main-Donau Aktiengesellschaft, die Neckar Aktiengesellschaft, die Donaukraftwerk Jochenstein Aktiengesellschaft und die Mittelweser-Aktiengesellschaft vertraglich verpflichtet sind, Bundeswasserstraßen auszubauen oder neu zu bauen, ist eine neue Übertragung nach § 12 Absatz 5 nicht nötig. (4) Die der Rhein-Main-Donau Aktiengesellschaft in Durchführung des Main-Donau-Staatsvertrages vom 13. Juni 1921 übertragene Aufgabe wird durch die Aufhebung des Rhein-Main-Donau-Gesetzes vom 11. Mai 1938 (§ 57 Absatz 1 Nummer 5) nicht berührt. (5) Vor dem 17. Dezember 2006 beantragte Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes in der ab dem 17. Dezember 2006 geltenden Fassung weitergeführt. § 11 Absatz 2 des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes bleibt unberührt. (6) § 14c gilt auch für Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen, die vor dem 17. Dezember 2006 erlassen worden sind, soweit der Plan noch nicht außer Kraft getreten ist. (7) Wurde für eine Maßnahme nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 vor dem 09. Juni 2021 ein Verfahren zur Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen nach § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder ein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren nach § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes eingeleitet, so führt die zuständige Landesbehörde dieses Verfahren nach dem bis zum 09. Juni 2021 geltenden Recht fort. (8) Sind dem bisherigen Träger einer Maßnahme nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, für die vor dem 09. Juni 2021 noch kein Verfahren zur Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen nach § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder kein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren nach § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes eingeleitet worden, Kosten entstanden, so kann er hierfür keine Erstattung vom Bund verlangen. (9) Für das Planfeststellungsverfahren gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 ( BGBl . I Seite 102), das zuletzt durch Artikel 24 Absatz 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I Seite 2154) geändert worden ist, das nach Maßgabe dieses Gesetzes anzuwenden ist. Satz 1 gilt entsprechend, wenn das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung anzuwenden ist und dieses auf das Verwaltungsverfahrensgesetz verweist. Stand: 29. Dezember 2023
Das Projekt "Analyse der Umweltauswirkungen der 17 vordringlichsten Verkehrstrassen durch die neuen Bundeslaender" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Dortmund, Fachbereich Raumplanung, Fachgebiet Landschaftsökologie und Landschaftsplanung, UVP-Forschungsstelle durchgeführt. Eine Zielvorstellung ist es, die Verbesserung der Infrastruktur in den fuenf neuen Laendern bei allen Verkehrstraegern und auf allen Ebenen so schnell wie moeglich voranzutreiben. Weil der Bundesregierung die dafuer erforderliche Zeit als viel zu lange erscheint, brachte sie das 'Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz' in den Deutschen Bundestag ein (zwischenzeitlich dort verabschiedet) und will zudem fuer einzelne Verkehrsprojekte Investitionsmassnahmegesetze erlassen. Dabei besteht die Gefahr, dass die Belange des Naturschutzes 'auf der Strecke bleiben'. Die Bearbeiter geben einen kurzen Ueberblick ueber die Gesetzesvorhaben, benennen die 17 Trassen der Verkehrsprojekte 'Deutsche Einheit' und zeigen Umwelteffekte auf, wie sie bei jedem Bau von Strassen, Bahnlinien und Wasserwegen festzustellen sind. Schwerpunkt der Arbeit ist jedoch die Darstellung der zum Teil gravierenden Ein- und Auswirkungen der Verkehrstrassen 'Deutsche Einheit' auf Natur und Landschaft, die erstmals in einer Gesamtschau fuer alle 17 vorgesehenen Projekte zusammengetragen wurden.