Ziele des Forschungsprojekts waren zu bestimmen, ob der in einem früheren Projekt überarbeitete Gebrauchstauglichkeitstest zur Feststellung der Wirksamkeit von Bioziden zur Gebindekonservierung in weißer Innenraumwandfarbe auch für andere Beschichtungsmaterialien für Innenräume wie Lasuren, Vorlacke und Decklacke verwendet werden kann und ob konservierungsmittelfreie, weiße Innenwandfarben, die im Heimwerkerbaumarkt erhältlich sind, frei von mikrobiologischer Kontamination sind. Das Umweltzeichen Blauer Engel zeigt den Verbraucherinnen und Verbrauchern die ökologisch bessere Produktalternative auf. Der 2015 entwickelte Gebrauchstauglichkeitstest ist auf die Produktgruppe der Lacke übertrag- und anwendbar. Veröffentlicht in Texte | 174/2020.
Die Zertifizierung von Lasuren, Vorlacken und Decklacken durch den Blauen Engel erfolgt derzeit durch Beurteilung der Zusammensetzung ihrer Formulierung oder durch Verwendung eines Emissionstests (nach DIN EN 16402). Aufgrund des Wassergehalts dieser Produkte müssen Konservierungsmittel hinzugefügt werden, um das Produkt vor dem Abbau durch Mikroorganismen zu schützen und damit seine Haltbarkeit während der Lagerung im Gebinde zu verlängern. Das Hauptziel dieses Forschungsprojekts war es zu bestimmen, ob der in einem früheren Projekt (FKZ: 3715373040) überarbeitete Gebrauchstauglichkeitstest ("Biotest") zur Feststellung der Wirksamkeit von Bioziden zur Gebindekonservierung in weißer Innenraumwandfarbe auch für andere Beschichtungsmaterialien für Innenräume wie Lasuren, Vorlacke und Decklacke verwendet werden kann. Es wurden gealterte (bei 40˚C) und nicht gealterte Produkte untersucht. Die Studie zeigte, dass es Unterschiede in der Empfindlichkeit der verschiedenen Beschichtungen gegenüber den verwendeten Mikroorganismen gab. Die Ergebnisse sind detailliert im Bericht wiedergegeben, ebenso wie drei Richtlinienformulierungen für die verschiedenen Produktarten, die nach Rücksprache mit Vertretern der beteiligten Branchen definiert wurden. Ein weiteres Ziel war es festzustellen, ob konservierungsmittelfreie, weiße Innenwandfarben, die im Heimwerkerbaumarkt erhältlich sind, frei von mikrobiologischer Kontamination sind. Aufgrund der Entscheidung des Umweltbundesamtes (Dezember 2018), Konservierungsmittel in Wandfarben mit dem Blauen Engel nicht zuzulassen, haben gekennzeichnete, konservierungsmittelfreie, weiße Innenraumwandfarben zunehmend an Bedeutung gewonnen. Erste Untersuchungen zur Besiedlung von konservierungsmittelfreien Farben wurden mit zwei alkaliphilen Bakteriengattungen durchgeführt, die aus einer konservierungsmittelfreien Farbe isoliert worden waren. Quelle: Forschungsbericht
Der Trinkwasserbedarf Berlins wird zum überwiegenden Teil aus dem Grundwasser gedeckt. Die Trinkwasserversorgung wird durch die Berliner Wasser-Betriebe gewährleistet. Das von den Berliner Wasser-Betrieben geförderte Wasser wird als "echtes" Grundwasser oder als Uferfiltrat (Wasser der oberirdischen Gewässer, das nach der Bodenpassage und damit verbundener Elimination von Schadstoffen durch die Brunnen in Ufernähe gefördert wird) gewonnen. Zum Teil wird Oberflächenwasser in Grundwasseranreicherungsanlagen künstlich versickert und dann aus dem Grundwasser entnommen. Nur zu einem geringen Teil wurde bis 1991 für Zwecke der Trinkwassergewinnung Oberflächenwasser aus dem Müggelsee eingesetzt. Neben den Berliner Wasser-Betrieben bestehen noch eine Anzahl kleinerer Förderanlagen, sog. Eigenwasserversorgungsanlagen , die für private, meist industrielle Zwecke oder für öffentliche Einrichtungen Grundwasser fördern. Bei Grundwasserhaltungen während Baumaßnahmen wird ebenfalls Grundwasser entnommen. Dies geschieht je nach Bautätigkeit an unterschiedlichen Standorten und in schwankenden Mengen. Berlin wird von 16 Wasserwerken der Berliner Wasser-Betriebe versorgt. Die Brunnen dieser Wasserwerke werden durch Wasserschutzzonen oder Wasserschutzgebiete geschützt. In diesen Gebieten sind bestimmte Handlungen untersagt, um das Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen. Von den insgesamt 7 im Westteil der Stadt befindlichen Wasserwerken sind Riemeisterfenn und Spandau durch die alliierte Wasserschutzzonen-Anordnung aus dem Jahre 1946 geschützt, für die anderen sind strengere Schutzgebietsverordnungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. dem Berliner Wassergesetz (BWG) erlassen worden. Für die Wasserwerke Tegel und Jungfernheide wurden die Schutzgebietsverordnungen erst vor kurzem festgesetzt und die Schutzgebietsgrenzen und die Nutzungseinschränkungen festgelegt, für Spandau liegt ein entsprechender Entwurf vor (vgl. Tab. 1). Die 9 übrigen, 8 davon im Ostteil der Stadt und das Wasserwerk Stolpe im Norden Berlins außerhalb der Stadtgrenze, sind nach dem Wassergesetz der ehemaligen DDR und seiner 3. Durchführungsverordnung (vom 2. 7. 1982) geschützt. Technische Grundlage ist die TGL 24348/01-02, nach der die Wasserschutzgebiete ausgewiesen wurden. Bei der Wasserschutzgebietsausweisung stellte die Grenze zwischen West-Berlin und der ehemaligen DDR für beide Stadtteile Berlins ein Problem dar. Entgegen den natürlichen, geologischen und morphologischen Gegebenheiten des Gebietes mußten die Schutzgebiete zwangsläufig an der Grenze enden. Bei der Neuausweisung der Trinkwasserschutzgebiete kann dieses Problem nun einfacher gelöst werden. Bei der Darstellung des Ost- und Westteils der Stadt in einer gemeinsamen Karte muß auf die unterschiedlichen Kriterien in den Ausweisungsverfahren und damit auch auf die Inhalte der Verbote und beschränkt zulässigen Handlungen in den einzelnen Schutzzonen aufmerksam gemacht werden. West-Berlin Im Westteil der Stadt sind sowohl Wasserschutzgebiete nach dem Wasserhaushaltsgesetz, als auch Wasserschutzzonen nach der alliierten Anordnung festgesetzt. Wasserschutzgebiete werden nach § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes bzw. § 22 des Berliner Wassergesetzes festgesetzt. Sie sind in drei Schutzzonen mit unterschiedlichem Schutzstatus unterteilt, in denen bestimmte Handlungen verboten oder für nur beschränkt zulässig erklärt werden. Die Abgrenzung der Schutzgebiete und die Beschreibung der Nutzungseinschränkungen sind in den entsprechenden Verordnungen zur Ausweisung der jeweiligen Wasserschutzgebiete festgelegt. Die Größe der Schutzzonen wird nach den im DVGW-Regelwerk "Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete" festgelegten Radien bemessen. Danach beträgt die Ausdehnung der Zone I im allgemeinen mindestens 10 m allseitig um die Brunnen, die Zone II reicht von der Grenze der Zone I bis zu einer Linie, von der aus das Grundwasser etwa 50 Tage bis zum Eintreffen in der Fassungsanlage benötigt. Zone III umfaßt das Gebiet von der Außengrenze der Zone II bis zur Grenze des unterirdischen Wassereinzugsgebietes. Reicht das Einzugsgebiet weiter als 2 km ist eine Unterteilung in eine Schutzzone III A und III B möglich. Diese Richtlinie hat jedoch nur Empfehlungscharakter und wurde in West-Berlin bisher nicht in dieser Form umgesetzt. Hier hat die Zone II eine Ausdehnung von 100 m um die Brunnen. Zone III reicht von der Grenze der Zone II nur bis zum 500 m-Radius um die Entnahmestelle. Die Ausweisung der Wasserschutzgebiete entsprechend oben genannter Richtlinie hätte zu erheblichen Nutzungskonflikten geführt. Die starren Radien, die um die Brunnen gezogen wurden, berücksichtigen jedoch nicht die unterschiedlichen hydrologischen und geologischen Bedingungen im Einzugsbereich der einzelnen Wasserfassungen. Aus diesem Grunde werden die Verordnungen zur Zeit überarbeitet. Für die Wasserschutzgebiete Tegel und Jungfernheide, die gerade neu festgesetzt wurden, wurden die Grenzen nach anderen Kriterien, dem sogenannten Isochronenkonzept , ermittelt (vgl. Abb. 3). Die Größe des Wasserschutzgebietes und seine geometrische Gestaltung in verschiedene Schutzzonen wird im Isochronenkonzept rein hydraulisch über die Fließzeit eines Wasserteilchens zur Entnahmestelle festgelegt. Die Linien gleicher Fließzeit nennt man Isochronen. Der Festlegung der Isochronen und damit der Schutzgebietsgrenzen gehen hydrogeologische Untersuchungen für das entsprechende Gebiet voraus, aus denen ein regionales Grundwasserströmungsmodell entwickelt wird. Ziel dieses Konzeptes ist es, im Fall einer Kontamination des Bodens bzw. des Grundwassers ausreichend Zeit für die Schadensbekämpfung zur Verfügung zu haben. Für die Schutzzone I bleibt es bei der Größe von 10 m allseitig um die Entnahmestelle. Die Größe der Schutzzone II wird beim innerstädtischen Wasserwerk Jungfernheide zum Beispiel durch die 50 Tage-Isochrone, die Größe der Schutzzone III A durch die 500 Tage-Isochrone und die der Schutzzone III B durch die 2 500 Tage-Isochrone bestimmt. Im Rahmen der Neufassung der Wasserschutzgebietsverordnungen nach dem Isochronenkonzept wird auch eine Ergänzung und Erweiterung der Nutzungseinschränkungen innerhalb der Schutzgebiete vorgenommen. Im Landschaftsprogramm Berlin (1988) sind die im Westteil der Stadt gelegenen Wassergewinnungsgebiete als Vorranggebiet Grundwasserschutz ausgewiesen. Diese behörden- aber nicht rechtsverbindliche planerische Ausweisung soll der prioritären Sanierung vorhandener Belastungen bzw. der Vermeidung der Ansiedlung potentiell grundwassergefährdender Anlagen in einem Gebiet von zwei Kilometern um die Förderbrunnen dienen. Wasserschutzzonen sind nach § 4 der Magistratsanordnung vom 8.10.1946 festgesetzte Gebiete mit weniger weitgehenden Nutzungseinschränkungen. Dieser Verordnung ging ein entsprechender Befehl der Alliierten Kommandantur voraus, der in der ganzen Stadt galt. Die Schutzzonen sind in eine engere, im 100 m-Radius um die Brunnen und eine weitere Schutzzone im 500 m-Radius gegliedert. Für alle Gebiete, die zur Zeit noch durch die Magistratsanordnung geschützt sind, werden in den kommenden Jahren Wasserschutzgebietsverordnungen nach dem Berliner Wassergesetz erarbeitet, die die Magistratsanordnung ersetzen werden. Ost-Berlin In Ost-Berlin sind die Wasserschutzgebiete nach DDR-Recht festgesetzt worden. Rechtliche Grundlage ist das Wassergesetz der DDR mit seiner 3. Durchführungsverordnung vom 2.7.1982 über Schutz- und Vorbehaltsgebiete. Die Ost-Berliner Schutzgebiete sind durch Beschluß der 14. Stadtverordnetenversammlung von Berlin am 19.10.1984 verbindlich festgelegt worden. Die technische Grundlage, nach der Wasserschutzgebiete ausgewiesen wurden, war in der DDR die TGL 24348 /01-02 (verbindlich ab 1.9.1980). Hier werden drei bzw. vier Schutzzonen unterschieden, jedoch wurden meist nur drei Zonen festgelegt. Zur Fassungszone (Schutzzone I) gehören der unmittelbare Bereich um die Brunnen bzw. Brunnengalerien. Die Ausdehnung beträgt mindestens 5 m allseitig um den Brunnen. Die Schutzzone II sollte so ausgedehnt sein, daß eventuell auftretende mikrobielle und biologisch abbaubare Verunreinigungen des Wassers bei Eintritt des Wassers in die Brunnen eliminiert worden sind. Das ist im allgemeinen nach einer Aufenthaltszeit des verunreinigten Wassers im Untergrund von 30-50 Tagen bis zur Wiedergewinnung gewährleistet. Die Grenze der Zone II wird unter Berechnung der Fließgeschwindigkeiten des Grundwassers festgelegt. Die Grenzen sind deshalb je nach Untergrundbeschaffenheit unterschiedlich und verlaufen in etwa 300-600 m Entfernung von den Brunnen. Die Ausdehnung der Zone III reicht maximal bis zur unterirdischen oder oberirdischen Einzugsgebietsgrenze. Die Zonen II und III sind also in Ost-Berlin wesentlich größer als im Westteil der Stadt. Auch in der ehemaligen DDR war die Ausweisung der Wasserschutzgebiete mit einem erweiterten Isochronenkonzept nach der neuen TGL von April 1989 (TGL 43850) geplant. Diese TGL, die auch wesentlich erweiterte Nutzungsbeschränkungen und Verbote vorsah, wurde aber für die Ost-Berliner Wasserschutzgebiete nicht mehr umgesetzt. Außerdem wurden in der ehemaligen DDR noch sogenannte Vorbehaltsgebiete festgesetzt, die für eine zukünftige Wasserversorgung vorgesehen waren, in denen aktuell jedoch kein Grundwasser gefördert wird. In diesen Gebieten gelten besondere Nutzungseinschränkungen, die im Wassergesetz der DDR bzw. in der TGL 43271 vom September 1984 festgelegt sind. Bis zur Neuausweisung der Wasserschutzgebiete nach bundesdeutschem Recht (in ca. 8-10 Jahren) sollen die in Ost-Berlin festgesetzten Wasserschutzgebiete im Rahmen einer Ergänzung des Berliner Wassergesetzes aufgenommen werden und mit vergleichbaren Nutzungseinschränkungen weitergelten. Die Wasserschutzgebiete im Umland Berlins sind ebenfalls nach dem damals geltenden DDR-Recht ausgewiesen worden. Die Neuausweisung und Änderung von Schutzgebieten und die damit verbundene Änderung des Schutzstatus bzw. der Flächengröße kann erst nach Verabschiedung eines brandenburgischen Wassergesetzes geschehen. Nutzungseinschränkungen in Wasserschutzgebieten Neben den unterschiedlichen Verfahren zur Bestimmung von Schutzgebietsgrenzen in Ost und West und der daraus resultierenden unterschiedlichen Flächengrößen gibt es auch erhebliche Diskrepanzen hinsichtlich der Auflagen und Nutzungseinschränkungen in diesen Gebieten. Sind in der Schutzzone I nach bundesdeutschem Recht alle Handlungen – bis auf die notwendigen Maßnahmen zum Zweck der Wasserversorgung – verboten, ist in der ehemaligen DDR die landwirtschaftliche Nutzung als Mähwiese, ein kurzzeitiges, kontrolliertes Überweiden durch Schafe in Abhängigkeit von den Standortverhältnissen, der Einsatz von festen organischen Düngemitteln sowie die forstliche Nutzung bei Einhaltung bestimmter Bewirtschaftungsgrundsätze gestattet. In der Schutzzone II waren nach DDR-Recht im Bergbau Bohrungen, außer für die Wassergewinnung, bedingt erlaubt, die Bebauung war unter bestimmten Auflagen möglich. Die Lagerung und der Transport von flüssigen organischen Düngemitteln war ebenso nicht konsequent verboten wie der Bau von Verkehrswegen (einschließlich der entsprechenden Konsequenzen, z. B. Winterdienst unter Verwendung von Tausalzen). Die Schutzbestimmungen für Zone III erlaubten im Bergbau Ton-, Sand- und Kiesgruben sowie Steintagebaue. Der Deponiebetrieb von Rückstandstoffen und der Umgang mit Mineralöl und Mineralölprodukten und anderen wassergefährdenden Flüssigkeiten waren möglich. Diese in den jeweiligen Schutzzonen unter bestimmten Auflagen zulässigen Handlungen sind Beispiele aus der TGL vom Dezember 1979. Die neue TGL vom April 1989 (TGL 43850) war in vielen Punkten präziser formuliert und sah wesentlich weitergehende Nutzungseinschränkungen und Verbote vor, die teilweise über die in den alten Bundesländern geltenden Vorschriften hinausgingen. Nach ihr ist jedoch in Ost-Berlin kein Wasserschutzgebiet mit dem entsprechenden Schutzstatus mehr ausgewiesen worden. Der Schutzstatus für die einzelnen Schutzzonen für Ost- und West-Berlin ist also nicht miteinander vergleichbar, da es nach den in Ost-Berlin geltenden Festsetzungen nach der alten TGL wesentlich weniger Nutzungseinschränkungen gab. Neben den Berliner Wasser-Betrieben bestehen noch eine Anzahl kleinerer Förderanlagen, die für private, meist industrielle Zwecke oder für öffentliche Einrichtungen Grundwasser fördern. In diesen Eigenwasserversorgungsanlagen wird von den Nutzern selbst Grundwasser gefördert und gegebenenfalls aufbereitet. Das Wasser wird somit nicht als fertiges Endprodukt von den Berliner Wasser-Betrieben bezogen. Diese Anlagen werden zumeist von industriellen und gewerblichen Betrieben errichtet und unterhalten, aber auch von staatlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Bädern. Das von ihnen geförderte Grundwasser wird als Trink-, Betriebs-, Kühl- und Sprengwasser genutzt. Ebenso wie die Berliner Wasser-Betriebe benötigen auch diese Eigenwasserversorgungsanlagen nach dem Wasserhaushaltsgesetz bzw. dem Berliner Wassergesetz zur Wasserförderung eine behördliche Erlaubnis oder Bewilligung unter Festsetzung von Benutzungsbedingungen und Auflagen.
Steckbrief für Experimente in Untertagelaboren Beteiligung am Mont Terri Experiment „Microbial activity“ Kurztitel/ ggf. Akronym: MA Untertagelabor: Mont Terri (Schweiz, Opalinuston) Ziel des Experiments: Das übergeordnete Ziel des Experiments ist ein besseres Verständnis des Einflusses von Mikroorganismen auf ein Endlagersystem im Opalinuston. Dazu hat das Experiment unterschiedliche Fragestellungen bearbeitet (siehe Experimentbeschreibung un ten). In seiner aktuellen Funktion dient es als Plattform für mikrobielle Analysen und Kompe tenz zur Unterstützung anderer Experimente im Felslabor Mont Terri. Forschungsfeld: Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen Gesamtlaufzeit des Experiments: Juli 2003 (Phase 9) – Dezember 2026 (Phase 31; Verlän gerung möglich) Laufzeit der BGE Beteiligung am Experiment: Juli 2021 (Phase 27) – Dezember 2026 (Phase 31; Verlängerung möglich) Finanzielle Beteiligung der BGE: Mont Terri PhaseZeitraum Kosten (CHF) 27Juli 2021 – Juni 2022625 28Juli 2022 – Juni 20231.250 29Juli 2023 – Dezember 20246.375 Weiterführende Informationen: Startseite (mont-terri.ch) Experimentbeschreibung Seit dem Start des MA Experiments war es an unterschiedlichen Fragestellungen beteiligt. In den ersten Phasen des Experiments (Phasen 9 bis 22) sollte es die mikrobielle Gemeinschaft in ungestörtem und gestörtem Opalinuston und in Porenwasser charakterisieren. Dazu wurden Proben von mehreren anderen Experimenten gewonnen, die im Mont Terri Felslabor durch geführt wurden. Diese Proben wurden mit unterschiedlichen Methoden charakterisiert um Er kenntnisse über die Anzahl von Mikroorganismen und die Zusammensetzung der mikrobiellen Gemeinschaft zu gewinnen. Die Charakterisierung der mikrobiellen Gemeinschaft erlaubt eine Abschätzung von möglichen Auswirkungen auf ein Endlagersystem im Opalinuston, z. B. im Hinblick auf Gasbildung und Korrosion. Ergebnisse dieser Phasen wurden im Technical Report 2012-20 zusammengefasst. Als wesentliche Erkenntnisse nennt der Bericht, dass in ungestör tem Opalinuston die Anzahl der Mikroben wahrscheinlich klein ist und diese metabolisch inak DokID: 11992027 – Stand:11.01.2024 www.bge.de Seite 1 von 2 Steckbrief für Experimente in Untertagelaboren tiv sind. Allerdings wurde anerkannt, dass diese Ergebnisse auf Grund technischer Limitierun gen der verfügbaren Methoden weiterer Bestätigung bedürfen. Im Gegensatz zu den unge störten Proben zeigten die gestörten Proben (das heißt nach Beeinflussung durch das Abteu fen eines Bohrloches oder Installation von Experimentausrüstung) eine höhere Häufigkeit von aktiven Mikroben. Diese Ergebnisse stimmen mit der Erwartung überein, dass das Auffahren und die Errichtung eines Endlagers eine mikrobielle Kontamination mit sich bringen, die be rücksichtigt werden muss. In den Phasen 23 bis 24 war das Experiment im europäischen MIND (Microbiology In Nuclear waste Disposal) Programm involviert. Der Bioreaktor des MA Experiments wurde genutzt um die Annahme zu überprüfen, dass in Abwesenheit von Sulfat Methan gebildet wird. Allerdings konnte diese Annahme mit dem ursprünglichen Aufbau des Experimentes nicht bestätigt wer den. Daher wurde das Experiment in Phase 25 unter Zufuhr von Mikronährstoffen weiterge führt, die die Methanbildung anregen könnten. Seit Phase 26 dient das MA Experiment als Unterstützung für andere Experimente im Felsla bor Mont Terri indem es Zugang zu einem Netzwerk von Experten und Laboren auf dem Ge biet der Mikrobiologie bereitstellt. Momentan werden erweiterte zukünftige Aktivitäten disku tiert, die ein besseres Verständnis zum Einfluss von Mikroorganismen auf ein Endlagersystem im Opalinuston ermöglichen sollen. Experimentpartner: Agence nationale pour la gestion des déchets radioactifs (ANDRA; Frankreich), Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR; Deutschland), Federaal agentschap voor nucleaire controle (FANC; Belgien), Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA; Schweiz), Nuclear Waste Services (NWS; Vereinigtes Königreich), Nuclear Waste Management Organization (NWMO; Kanada), Helmholtz Forschungszentren: Zentrum für Umweltforschung, Geoforschungszentrum Potsdam, Forschungszentrum Jülich, Helmholtz Zentrum Dresden Rossendorf und Karlsruher Institut für Technologie (UFZ, GFZ, FZJ, HZDR, KIT; Deutschland) DokID: 11992027 – Stand:11.01.2024 www.bge.de Seite 2 von 2
FAQ: Absenkung der Raumtemperatur in Herbst und Winter In der Ukraine fürchten wegen des russischen Krieges täglich Menschen um Leib und Leben. In Deutschland hat die aggressive russische Politik zu einer Energiekrise geführt. Um Gas zu sparen, empfiehlt das UBA, die Heiztemperatur zu optimieren. Denn die beste Energie ist die, die gar nicht verbraucht wird. Zu kalt sollte die Heizung aber nicht eingestellt werden, sonst droht Schimmel. Es wird derzeit intensiv diskutiert, ob und in welchem Ausmaß man im Herbst und Winter die Raumlufttemperaturen in Wohnungen und Büros senken kann, um Heizenergie einzusparen. Im Gespräch ist eine Temperaturabsenkung von 1-2 Grad während des Tages. Einzelne Wohnungsgesellschaften waren sogar mit Vorschlägen, die Raumtemperaturen auf 16-18 °C zu senken, an die Öffentlichkeit gegangen. Zu starke Temperaturabsenkungen bergen aber ein erhebliches Risiko für Schimmelbefall und gesundheitlich negative Folgen. Welche Temperaturabsenkungen aus gesundheitlicher Sicht akzeptabel sind und was Betroffene im Herbst und Winter beachten sollen, um Schimmelrisiken zu vermeiden, mindestens aber zu minimieren, wird im Folgenden dargelegt. Im Zuge der Maßnahmen zum Gassparen kündigen immer mehr Wohnungsunternehmen an, im Herbst die Temperatur der Heizungsanlagen drosseln zu wollen. Begünstigt die Drosselung der Temperatur der Heizkörper und anderer Heizungen wie Fußbodenheizungen die Entstehung von Schimmelpilz in Wohnungen? Unter welchen Bedingungen steigt die Gefahr von Schimmelbildung durch niedrigere Temperatur in den Wohnungen? Die folgenden Ausführungen gelten schwerpunktmäßig für Wohnungen. Eine generelle Absenkung der Raumlufttemperaturen in regelmäßig genutzten Wohnräumen erhöht das Schimmelrisiko. Wärmere Luft kann physikalisch mehr Feuchte aufnehmen als kältere. Im Umkehrschluss erhöht kältere Raumluft die Gefahr für höhere relative Luftfeuchte und für Feuchtekondensation (= Bildung eines flüssigen Wasserfilms) entlang kühler Oberflächen. Besonders gefährdet sind kalte Außenwände, kühle Oberflächen im Raum, aber auch Nischenbereiche, wo anfallende Feuchte nur schwer durch das Lüften abtransportiert werden kann. Eine Erhöhung der relativen Luftfeuchte über Tage und Wochen oberhalb von mehr als 60 % (der genaue Wert kann je nach Gebäudetyp und Dämmstandard variieren) kann bereits binnen weniger Tage das Wachstum von Schimmelpilzen begünstigen. Wie kann man eine gute und behagliche Wohnraumatmosphäre beibehalten? Aus hygienischer Sicht (präventiver Gesundheitsschutz) sind folgende Punkte zu beachten (Link: vgl. Schimmelleitfaden des UBA, 2017 ): Bei Absenkung von Innenraumlufttemperaturen in der Heizperiode unter 16-18 °C steigt das Risiko für Schimmelbildung in genutzten Wohnungen zum Teil massiv. Schimmel in Innenräumen erhöht das Risiko für die Entstehung und Verschlimmerung von Asthma und für weitere mit Schimmel assoziierte gesundheitliche Probleme. Empfohlen wird in Wohnungen tagsüber die Raumtemperaturen nicht unter 19-20 °C zu senken, nachts kann (über Nachtabsenkung) 18 °C eingestellt werden. Weitere Absenkungen erhöhen das Schimmelrisiko deutlich. Ältere Gebäude mit schlecht gedämmten Außenwänden erhöhen bei gleicher Innenraumtemperatur das Risiko für Kondenswasserbildung an kalten Flächen deutlich mehr als Neubauten oder energetisch sanierte Gebäude gemäß. Aber auch diese Gebäude sind nicht frei von Schimmelbefall, wenn nicht ausreichend geheizt und gelüftet wird. Viele Personen auf engem Raum erhöhen die Wasserdampfabgaben (ein Drei-Personenhaushalt produziert ca. 6-12 Liter Wasser als Dampf in der Wohnung. Je mehr Wasserdampf produziert wird, umso wichtiger wird regelmäßiges Lüften.) In Gebäuden mit schlechter Wärmedämmung sollte man im Winter keine massiven Möbel oder Betten direkt an die Außenwände stellen. Zur Vorbeugung von Schimmelbildung sind Gegenstände einige Zentimeter entfernt von der Außenwand aufzustellen, damit dort angereicherte Feuchte beim Lüften abtransportiert werden kann. Verstärkt betroffen sind Personen und Familien mit niedrigem ökonomischen Status bzw. Armutsgefährdete, z.B. weil diese häufig in schlechter gedämmten Wohnhäusern leben. Könnte die Einführung von Fenstern, die sich nicht mehr kippen, sondern ausschließlich zur Gänze öffnen lassen, der Schimmelpilzbildung in Wohnungen entgegenwirken? Im Zusammenhang mit der Prävention von Schimmel in Wohngebäuden kommt dem Lüften die wichtige Aufgabe zu, überschüssige Feuchte nach außen abzutransportieren. Im Wohnbereich reicht im Winter das mehrmalige Lüften am Tag über weit geöffnete Fenster (Stoßlüftung). Dauerhafte Kipplüftung wird im Winter wegen der starken Energieverluste nicht empfohlen. Auch wird man bei dauerhaft abgesenkten Raumlufttemperaturen (dauerhaft unter 18 °C) und gleichzeitiger Nutzung von Wohnungen nicht allein durch Lüften das Schimmelrisiko vermeiden können. Man müsste dazu dann über Stunden Lüften im Winter. Dies dürfte aus Komfortgründen niemand akzeptieren. Es soll immer gelüftet und geheizt werden. Wie kann man Schimmel auch bei geringeren Raumtemperaturen vermeiden? Ausreichend Lüften, vor allem nach Feuchtespitzen (Kochen, Duschen, Wäschetrocknen) Raumtemperatur und Luftfeuchte in Räumen regelmäßig verfolgen. Digitale Raumluftfeuchtemesser bzw. Thermohygrometer sind für wenige Euro im Baumarkt erhältlich. In allen Räumen spätestens oberhalb von 60 % relativer Feuchte vermehrt lüften. Nach außen und nicht in benachbarte Räume lüften. Bei Fensterlüftung Fenster komplett öffnen (Stoßlüften). Dauerkippstellung der Fenster vermeiden, da dies im Winter nur zu verstärkten Wärmeverlusten führt, jedoch kaum zum raschen Lüftungserfolg beiträgt. In Wohnungen sollen im Winter 2-3 mal am Tag für jeweils ca. 5 Minuten zum Lüften ein oder mehrere Fenster weit geöffnet werden. Im Schlafzimmer soll morgens nach dem Aufstehen für 5-10 Minuten bei weit offenem Fenster gelüftet werden, da hier der Wasserdampfanfall über Nacht durch Schwitzen und Atmen meist hoch ist. In Küche und Bad sollen unmittelbar nach dem Kochen oder Duschen für 5-10 Minuten die Fenster weit geöffnet werden. Nasse Fliesen im Bad sollte man mit einem Abzieher wischen. In Büros sollte alle 2-3 Stunden kurz für 3-5 Minuten das Fenster geöffnet werden. Möglichst alle genutzten Räume einer Wohnung beheizen. Die Innentüren zu kühleren Räumen geschlossen halten. Die für Bürogebäude aktuell diskutierte Nicht-Beheizung von Fluren und Korridoren ist nur dann hygienisch vertretbar, wenn die Räume zu den beheizten Büros geschlossen bleiben. Ansonsten besteht die Gefahr des Eintrages wärmerer, mit Feuchte beladener Luft aus den Büros in die kühleren Flure, wo die Feuchte sich verstärkt abscheiden könnte. Abhilfe: Auch die Flure unbedingt regelmäßig belüften! In schlecht gedämmten Wohnungen keine massiven Möbel (Schränke, Bett) direkt an die Außenwände stellen. Mindestens 3-5 Zentimeter Abstand von der Außenwand einhalten. Lassen sich die Warmwassertemperaturen senken, ohne Gefahr des Legionellen-Keimwachstums? Trinkwasser muss bis unmittelbar vor der Mischarmatur entweder kalt oder heiß sein. Wenn das nicht sichergestellt ist, besteht ein Risiko für das Wachstum von Legionellen. Um das Wachstum von Legionellen im Warmwasser und deren Freisetzung z.B. beim Duschen zu vermeiden, muss bei Großanlagen mit mehr als 400 Litern Speicherinhalt oder mehr als drei Litern Warmwasser in den Leitungen die Temperatur am Trinkwassererwärmer dauerhaft auf 60 °C eingestellt sein. An keiner Stelle in der Trinkwasserinstallation dürfen die Warmwassertemperaturen unter 55 °C absinken. Wenn der Temperaturverlust zwischen dem Warmwasserspeicher und Entnahmearmaturen oder anderen Teilen der Trinkwasserinstallation höher ist als 5 °C muss der hydraulische Abgleich überprüft und neu justiert werden. Der Betrieb von Trinkwassererwärmern oder Speichern bei höheren Temperaturen, beispielsweise durch „Legionellenschaltungen“, ist weder sinnvoll noch wirksam. Der Betrieb von Großanlagen der Trinkwasserinstallationen bei geringeren Temperaturen entspricht nicht den Anforderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Daher besteht ein erhebliches Haftungsrisiko für die Betreiber der Trinkwasser-Installationen, wenn die Betriebstemperaturen abgesenkt werden. Trinkwasserinstallationen mit kleineren Warmwasserspeichern und geringeren Mengen Warmwasser in den Leitungen sollten in Anlehnung an die Temperaturanforderungen für Großanlagen betrieben werden, auch wenn bei diesen Anlagen das Risiko einer Verkeimung mit Legionellen geringer ist. Eine Aussage, ob eine Trinkwasserinstallation mit Legionellen verkeimt ist oder nicht, kann nur anhand der Untersuchung von Wasserproben durch eine zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle erfolgen.
Energie und Rohstoffe aus Kläranlagen Zum Tag des Wassers am 22. März: Kläranlagen können viel mehr leisten, als nur Abwasser von Schadstoffen reinigen. Zum Beispiel wertvolle Rohstoffe wie Phosphor und Stickstoff liefern oder Energie erzeugen. Der Stand der Technik in Deutschland im Überblick. In Deutschland wird Abwasser fast flächendeckend in öffentlichen Kläranlagen behandelt. Für mehr als 95 Prozent des behandelten Abwassers stellt die biologische Abwasserbehandlung den Stand der Technik dar. Abwasser als Rohstofflieferant Die im Abwasser noch enthaltenen Nährstoffe bleiben häufig ungenutzt. Dabei sind dort noch Schätze zu heben: Phosphor und Stickstoff können beispielsweise zur Herstellung von Dünger genutzt werden. Die Daten zeigen: Mit denen im Abwasser verfügbaren Phosphorvorkommen könnten etwa die Hälfte der jährlichen Phosphormineralimporte eingespart werden. Bei Stickstoffdünger wird der energieintensive Schritt der Mineralisierung von Ammoniak zu molekularem Stickstoff, der in die Atmosphäre entweicht, eingespart. Der auf diese Weise gewonnene Stickstoffdünger muss nicht nach dem energieaufwändigen Haber-Bosch-Verfahren hergestellt werden, das etwa 1,4 Prozent der jährlich weltweit erzeugten Energie benötigt. Eine Weiterentwicklung und Implementierung geeigneter Phosphor-Rückgewinnungstechniken aus Abwasser bzw. Klärschlamm oder Klärschammasche, als auch von Stickstoff (Ammoniak), trägt so bei zur Ressourcenschonung und zu einer nachhaltigen Abwasserwirtschaft. UBA-Seite zum Phosphorrecycling UBA-Texte 98/2015 : „Bewertung konkreter Maßnahmen einer weitergehenden Phosphorrückgewinnung aus relevanten Stoffströmen sowie zum effizienten Phosphoreinsatz“ UBA-Hintergrundpapier zur Klärschlammentsorgung (2013) Abwasser als Energiequelle Kläranlagen verbrauchen sehr viel Energie. Doch es gibt bereits Kläranlagen, die energieautark arbeiten. So kann aus dem Klärschlamm durch Faulung Klärgas gewonnen werden, welches dann zur Energieerzeugung genutzt werden kann. Im Rahmen des Umweltinnovationsprogramms unterstützt das Bundesumweltministerium innovative Projekte zur Erreichung der Energieeffizienz auf Kläranlagen. Anlagen zur Abwasserwärmenutzung sind bereits heute bei entsprechenden Voraussetzungen wirtschaftlich konkurrenzfähig. Aus dem organischen Material, das auf der Kläranlage anfällt, können zudem verschiedene Ausgangssubstanzen hergestellt werden wie Biomasse für die Energiegewinnung, Monomere für die Herstellung von Biopolymeren, Ethanol usw. Diese Anwendungsbereiche werden noch untersucht oder bereits im kleintechnischen Maßstab umgesetzt. Die vorliegenden Forschungsergebnisse sind erfolgsversprechend. Schwerpunkt Energieeffiziente Abwasseranlagen im Umweltinnovationsprogramm Wie sauber kann Abwasser werden? Die Technik der biologischen Abwasserbehandlung war in den 1980er Jahren zur Reduzierung der Nährstoffe im Abwasser konzipiert worden. So sollte der Eutrophierung der Gewässer entgegengewirkt werden. Konventionelle Kläranlagen sind jedoch nicht ausgelegt für die Eliminierung organischer Mikroverunreinigungen (Chemikalien aus Produkten des täglichen Bedarfs, Arzneimittel usw.) und mikrobiologischer Kontaminationen, die heute ein Problem darstellen. Es gibt jedoch verschiedene Ansätze, deren Eintrag in Gewässer zu reduzieren: Den Eintrages an der Quelle zu reduzieren, z. B. durch Verbote und Ersatz von Stoffen oder indem eine weitergehende Abwasserbehandlung wie eine vierte Reinigungsstufe auf großen Kläranlagen und Kläranlagen an sensiblen Gewässern eingeführt wird UBA-Positionspapier zur 4. Reinigungsstufe UBA-Texte 26/2015 zu Abwasserabgabe und 4. Reinigungsstufe UBA-Texte 85/2014 und 60/2016 zu Maßnahmen zur Verminderung des Eintrags von Mikroverunreinigungen Abwasser wiederverwerten? In wasserknappen Regionen der Welt spielt die Wiederverwendung von behandeltem Abwasser eine bedeutende Rolle, um knappe Trinkwasserressourcen zu schützen. Dazu gehören die trocknen Gebiete der südeuropäischen Mittelmeeranrainer. Auf EU-Ebene werden gegenwärtig Mindestqualitätsanforderungen für die Abwasserwiederverwendung in der Landwirtschaft und zur Grundwasseranreicherung erarbeitet. Deutschland setzt sich dabei für hohe Standards ein, die auch langfristig dem Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit gerecht werden. In Deutschland gibt es aber fast überall genug Wasser. Zudem ist noch unsicher, ob nicht das Grundwasser unter der Abwasserwiederverwendung leiden könnte. Daher gibt es bei uns keinen wesentlichen Bedarf für diese Anwendung. UBA-Texte 34/2016 zu Rahmenbedingungen für die umweltgerechte Nutzung von behandeltem Abwasser zur landwirtschaftlichen Bewässerung
Hochwasser an der niedersächsischen Elbe: Scheitelwerte weitestgehend erreicht/ Wasser wird längere Zeit auf hohem Niveau bleiben Hochwasser an der niedersächsischen Elbe: Scheitelwerte weitestgehend erreicht/ Wasser wird längere Zeit auf hohem Niveau bleiben An den Pegeln Schnackenburg, Lenzen, Hitzacker und Dömitz hat sich der Scheitelwert eingestellt, der sich in den nächsten Tagen voraussichtlich auf einem hohem Niveau halten wird. Der Hochwasserscheitel befindet sich zwischen Wittenberge und Dömitz. Das Wehr Neuwerben wurde am 10.6.13 abends aufgrund des Deichbruchs in Fischbeck wieder geschlossen, um eine zusätzliche Gefährdung Havelbergs zu vermeiden. Die Tendenz einer Überschreitung von fast 50 cm über dem bisher höchsten gemessenen Wasserständen an den Pegeln Schnackenburg bis Dömitz wird sich voraussichtlich auch an den unterhalb gelegenen Pegeln in etwa in dieserder Größenordnung fortsetzen. Ebenfalls muss an den unterhalb gelegenen Pegeln auch mit einer Verweildauer des Wasserstandes auf einem hohem Niveau über mehrere Tage gerechnet werden. Im Rahmen des Gewässerkundlichen Landesdienstes nimmt der NLWKN derzeit regelmäßig Proben des Elbewassers und untersucht sie in eigenen Laboren oder im Labor der Umweltbehörde Hamburg. Die bisherigen Befunde bis zum 9. Juni geben keinen Hinweis auf zusätzliche Keimbelastungen durch das Hochwasser. Auch kritische Schwermetallbelastungen sind bis zum 10. Juni nicht verzeichnet worden. Der NLWKN Lüneburg beobachtet die Entwicklung der Wasserstände und wird über die weitere Entwicklung des Hochwassers informieren. Die Vorhersagen für die Wasserstände an der Elbe gibt es hier . Die Vorhersagen für die Wasserstände an der Elbe gibt es hier . Die durchschnittlichen und höchsten Pegelstände an der Elbe vom Hochwasser August 2002, April 2006 und Januar 2011 sowie die aktuellen Wasserstände von Juni 2013: Die durchschnittlichen und höchsten Pegelstände an der Elbe vom Hochwasser August 2002, April 2006 und Januar 2011 sowie die aktuellen Wasserstände von Juni 2013: Angaben in Zentimetern am Pegel Angaben in Zentimetern am Pegel Durch-schnittlicher Wasserstand Durch-schnittlicher Wasserstand Hochwasser August 2002 Hochwasser August 2002 Hochwasser April 2006 Hochwasser April 2006 Hochwasser Januar 2011 Hochwasser Januar 2011 Aktueller Wasserstand 09.06.13 ca. 16:30 Uhr Aktueller Wasserstand 09.06.13 ca. 16:30 Uhr Schnackenburg Schnackenburg 279 279 751 751 745 745 721 721 7,76 7,76 Damnatz Damnatz 295 295 751 751 762 762 770 770 8,20 8,20 Hitzacker Hitzacker 267 267 750 750 763 763 770 770 8,18 8,18 Neu Darchau Neu Darchau 270 270 732 732 749 749 749 749 7,92 7,92 Bleckede Bleckede 680 680 1125 1125 1138 1138 1146 1146 11,91 11,91 Hohnstorf Hohnstorf 492 492 870 870 911 911 923 923 9,50 9,50
To protect groundwater as a drinking water resource from microbiological contamination, protection zones are installed. While travelling through these zones, concentrations of potential pathogens should decline to levels that pose no risks to human health. Removal of viruses during subsurface passage is influenced by physicochemical conditions, such as oxygen concentration, which also affects virus survival. The aim of our study was to evaluate the effect of redox conditions on the removal of viruses during sand filtration. Experiments in glass columns filled with medium-grained sand were conducted to investigate virus removal in the presence and absence of dissolved oxygen. Bacteriophages MS2 and PhiX174, as surrogates for human enteric viruses were spiked in pulsed or in continuous mode and pumped through the columns at a filter velocity of about 1 m/d. Virus breakthrough curves were analyzed by calculating total viral elimination and fitted using one-dimensional transport models (CXTFIT and HYDRUS-1D). While short-term experiments with pulsed virus application showed only small differences with regard to virus removal under oxic and anoxic conditions, a long-term experiment with continuous dosing revealed a clearly lower elimination of viruses under anoxic conditions. These findings suggest that less inactivation and less adsorption of viruses in anoxic environments affect their removal. Therefore, in risk assessment studies aimed to secure drinking water resources from viral contamination and optimization of protection zones, the oxic and anoxic conditions in the subsurface should also be considered.<BR>Quelle: http://www.sciencedirect.com/science/
Die Nordland Papier GmbH ist ein Tochterunternehmen der finnischen UPM-Kymmene Corporation. Die im Jahr 1967 gegründete Feinpapierfabrik produziert derzeit auf vier Papier- und zwei Streichmaschinen ungestrichene und gestrichene Schreib- und Druckpapiere. Die Papierfabrik am Standort Dörpen im Emsland ist die größte ihrer Art in Europa. Am Standort sind ca. 1.700 Mitarbeiter beschäftigt. Das Werk hat eine Jahreskapazität von 1,3 Mio. Tonnen. Das für die Produktion benötigte Frischwasser wird unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Regeneration des Grundwassers aus acht Tiefbrunnen entnommen. Das bei der Papierproduktion anfallende Abwasser wird in der Abwasserreinigungsanlage mechanisch und biologisch gereinigt, bevor es in die Ems eingeleitet wird. Der Strombedarf der Fabrik wird zu 100 Prozent durch Fremdbezug gedeckt. Der für die Papiertrocknung benötigte Dampf wird auf fünf gasbetriebenen Kesseln und einem elektrisch betriebenen Kessel erzeugt. Die Nordland Papier GmbH hat seit Beginn der Produktion im Jahr 1969 durch Schließen von Wasserkreisläufen und den sparsamen Einsatz von Frischwasser den Wassereinsatz kontinuierlich gesenkt und ist mit einem Frischwasserbedarf von weniger als vier Litern pro Kilogramm Papier Benchmark im Feinpapierbereich. Die Möglichkeiten, den Frischwasserbedarf weiter zu verbessern, sind nahezu ausgeschöpft. Hinzu kommt, dass es durch weitere Kreislaufschließungen zu einem Anstieg der Leitfähigkeit und der mikrobiellen Belastung im Prozesswasser kommt. Mit dem erstmalig in der Feinpapierproduktion praktizierten Ansatz, Abwasser mit Hilfe von Ultrafiltration und Umkehrosmose so aufzubereiten, dass es als Frischwasserersatz wiederverwertet werden kann, hat die Nordland Papier GmbH ein wegweisendes Demonstrationsprojekt zur Reduzierung der Umweltbelastung der Papierherstellung realisiert. Dazu wurde im Frühjahr 2018 auf dem Werksgelände ein neues Gebäude für die Prozesswasserrückgewinnung errichtet. Mittels Schachtpumpen wird nach der Abwasser-reinigungs-Anlage (ARA) aus dem Zulauf zur Ems eine Teilmenge von ca. 150 Kubikmeter pro Stunde des mechanisch biologisch gereinigtem Prozesswassers der neuen Prozess-Wasser-Aufbereitungsanlage (PWA) zugeführt. Durch Ultrafiltration (1. Stufe) und Umkehrosmose (2. Stufe) werden die im mechanisch biologisch gereinigtem Prozesswasser noch vorhandenen Feststoffe, die gelösten Salze und Bakterien / Keime abgetrennt. Das aus der Umkehrosmose gewonnene Permeat erfüllt die hohen Anforderungen an das Frischwasser, die für die Produktion von hochweißem Feinpapier erforderlich sind. Das erzeugte Permeat wird zu 100 Prozent ins Frischwasser dosiert. Die abfiltrierten Stoffe aus der Ultrafiltration werden in den Rücklaufschlamm zur Biologie gegeben. Das Konzentrat aus der Umkehrosmose wird mit dem verbliebenen Abwasser der Abwasserreinigungsanlage (ARA) zur Ems geleitet, ohne die organische Belastung dieses Abwassers dadurch zu erhöhen. Bei voller Kapazitätsausnutzung der PWA verringert sich die spezifische Abwassermenge von 2,7 Kubikmeter pro Tonne Papier auf ca. 2,0 Kubikmeter pro Tonne Papier und der Frischwasserverbrauch von 3,6 Kubikmeter pro Tonne Papier auf ca. 3,1 Kubikmeter pro Tonne Papier. Mit der Rückführung des Konzentrats aus der Ultrafiltration in die Belebungskaskade der Biologie wird eine verbesserte Reinigungsleistung der gesamten ARA erreicht. Die verbesserte Abbauleistung wird durch die Reduzierung bei der täglichen CSB- und BSB-Fracht nachgewiesen. Die deutliche Reduzierung der Abwassermenge respektive des Frischwasserbedarfs um ca. 15 bis 20 Prozent stellt einen wichtigen Beitrag zur Ressourceneffizienz dar und steht im Einklang zu den von UPM gesteckten Zielen aus der UPM-Biofore-Strategie. Mit der Rückführung vom 30 Grad Celsius warmen Permeat ins Prozesswasser der Fabrik wird eine erhebliche Menge an Wärmeenergie in den Prozess zurückgeführt. Bei einer durchschnittlichen Permeatmenge von 80 Kubikmeter pro Stunde entspricht das einer Rückführung von ca. 1,67 Megawatt Wärmeleistung. Bei gut 8.200 Betriebsstunden der Fabrik ergibt sich eine jährliche Wärmeleistung von 13.700 Megawatt, die in den Prozess zurückgeführt wird. In der gleichen Größenordnung wird die Umwelt in Bezug auf Wärmeenergie entlastet. Mit der Rückführung der Wärmeleistung wird zusätzlich der CO 2 Ausstoß um 1.384 Tonnen im Jahr durch die vermiedene Dampferzeugung reduziert. Auch wirtschaftlich führt die Rückführung der Wärmeleistung zu einer deutlichen Reduzierung der Energiekosten. Branche: Papier und Pappe Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: Nordland Papier GmbH Bundesland: Niedersachsen Laufzeit: 2017 - 2018 Status: Abgeschlossen
The EU Bathing Waters Directive requires Member States to identify popular bathing places in fresh and coastal waters and monitor them for indicators of microbiological pollution (and other substances) throughout the bathing season which runs from May to September
Origin | Count |
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Bund | 242 |
Europa | 15 |
Land | 15 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 236 |
Text | 15 |
unbekannt | 21 |
License | Count |
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geschlossen | 22 |
offen | 235 |
unbekannt | 15 |
Language | Count |
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Deutsch | 256 |
Englisch | 35 |
Resource type | Count |
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Dokument | 9 |
Keine | 160 |
Webseite | 108 |
Topic | Count |
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Boden | 176 |
Lebewesen & Lebensräume | 244 |
Luft | 157 |
Mensch & Umwelt | 272 |
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