Wasserbasierte Formulierungen zeigen eine Anfälligkeit für mikrobielle Verkeimung, die aktuell nur über den Einsatz geeigneter Biozide unterbunden werden kann. Bedingt durch die gesetzliche Limitierung der Methylisothiazolinon-Einsatzmenge (MIT) auf maximal 15 ppm für die Begrenzung des bakteriellen Wachstums, steht kein weiteres biozides Mittel mit einem solchen Wirkspektrum zur Verfügung. Alternative Ansätze wie ein hoher pH-Wert, z.B.bei Silikatfarben, können bei Hydro-Lacken und wässrigen Beizen nicht verfolgt werden. Dieses Defizit soll zur Vervollständigung einer ökologischeren, wasserbasierten Strategie für Lacke und Beizen durch den Einsatz geeigneter natürlicher Substanzen wie ätherischen Ölen und anderen Pflanzenextrakten ausgeglichen werden. Diese aus biogenen Rohstoffen isolierten biobasierten Feinchemikalien besitzen oft ein nachgewiesenermaßen breites Wirkspektrum. Besondere Herausforderungen beim Einsatz ätherischer Öle ergeben sich jedoch aus ihrem oftmals intensiven Geruch, der schlechten Wasserlöslichkeit und ihrer hohen Flüchtigkeit. Kompensiert werden sollen diese Nachteile durch die Mikroverkapselung dieser Biorohstoffe mit Hilfe der ebenfalls biobasierten Cyclodextrine. Damit wird gleichzeitig die Abhängigkeit von erdölbasierten Bioziden als Beitrag zur Ressourcenschonung reduziert.
Wasserbasierte Formulierungen zeigen eine Anfälligkeit für mikrobielle Verkeimung, die aktuell nur über den Einsatz geeigneter Biozide unterbunden werden kann. Bedingt durch die gesetzliche Limitierung der Methylisothiazolinon-Einsatzmenge (MIT) auf maximal 15 ppm für die Begrenzung des bakteriellen Wachstums, steht kein weiteres biozides Mittel mit einem solchen Wirkspektrum zur Verfügung. Alternative Ansätze wie ein hoher pH-Wert, z.B.bei Silikatfarben, können bei Hydro-Lacken und wässrigen Beizen nicht verfolgt werden. Dieses Defizit soll zur Vervollständigung einer ökologischeren, wasserbasierten Strategie für Lacke und Beizen durch den Einsatz geeigneter natürlicher Substanzen wie ätherischen Ölen und anderen Pflanzenextrakten ausgeglichen werden. Diese aus biogenen Rohstoffen isolierten biobasierten Feinchemikalien besitzen oft ein nachgewiesener-maßen breites Wirkspektrum. Besondere Herausforderungen beim Einsatz ätherischer Öle ergeben sich jedoch aus ihrem oftmals intensiven Geruch, der schlechten Wasserlöslichkeit und ihrer hohen Flüchtigkeit. Kompensiert werden sollen diese Nachteile durch die Mikroverkapselung dieser Biorohstoffe mit Hilfe der ebenfalls biobasierten Cyclodextrine. Damit wird gleichzeitig die Abhängigkeit von erdölbasierten Bioziden als Beitrag zur Ressourcenschonung reduziert.
Wasserbasierte Formulierungen zeigen eine Anfälligkeit für mikrobielle Verkeimung, die aktuell nur über den Einsatz geeigneter Biozide unterbunden werden kann. Bedingt durch die gesetzliche Limitierung der Methylisothiazolinon-Einsatzmenge (MIT) auf maximal 15 ppm für die Begrenzung des bakteriellen Wachstums, steht kein weiteres biozides Mittel mit einem solchen Wirkspektrum zur Verfügung. Alternative Ansätze wie ein hoher pH-Wert, z.B.bei Silikatfarben, können bei Hydro-Lacken und wässrigen Beizen nicht verfolgt werden. Dieses Defizit soll zur Vervollständigung einer ökologischeren, wasserbasierten Strategie für Lacke und Beizen durch den Einsatz geeigneter natürlicher Substanzen wie ätherischen Ölen und anderen Pflanzenextrakten ausgeglichen werden. Diese aus biogenen Rohstoffen isolierten biobasierten Feinchemikalien besitzen oft ein nachgewiesener-maßen breites Wirkspektrum. Besondere Herausforderungen beim Einsatz ätherischer Öle ergeben sich jedoch aus ihrem oftmals intensiven Geruch, der schlechten Wasserlöslichkeit und ihrer hohen Flüchtigkeit. Kompensiert werden sollen diese Nachteile durch die Mikroverkapselung dieser Biorohstoffe mit Hilfe der ebenfalls biobasierten Cyclodextrine. Damit wird gleichzeitig die Abhängigkeit von erdölbasierten Bioziden als Beitrag zur Ressourcenschonung reduziert.
Nr.: 12/2021
Halle (Saale), 20.07.2021
Wenn ausreichend Lüften nicht geht: Ventilatorgestützte
Fensterlüftungssysteme sorgen für mehr Frischluft und
weniger Keime
Zentrale raumlufttechnische Anlagen oder regelmäßige Fensterlüftung in
Aufenthalts-, Arbeits- und Klassenräumen sind die effektivste Art für frische
und keimarme Luft zu sorgen.
Unzureichend belüftete Räume werden auch durch mobile Luftreiniger
nicht nutzbar
Räume, deren Fenster sich nicht ausreichend öffnen lassen und die auch
nicht über geeignete gebäudetechnische Belüftungsanlagen verfügen sind
grundsätzlich nicht als Aufenthalts-, Arbeits- oder Klassenräume geeignet.
Müssen diese aus zwingenden Gründen dennoch dafür genutzt werden, hat
eine raumlufttechnische Ertüchtigung, die mit baulichen Veränderungen
verbunden ist, absoluten Vorrang gegenüber anderen Versuchen, die
Luftqualität zu beeinflussen.
Minimierung der baulichen Eingriffe mit FLS
Für eine Verbesserung der Lüftungseffizienz bei gleichzeitiger Minimierung
der baulichen Eingriffe hat das Max-Planck-Institut für Chemie (MPIC)
sogenannte ventilatorgestützte Fensterlüftungssysteme (FLS) im Sinne
einer Brückentechnologie entwickelt. In der einfachsten technischen
Ausführung der FLS wird ein Abluftventilator möglichst hoch in ein Fenster
oder in die Außenwand eingebaut. Die Frischluftzufuhr erfolgt durch ein
anderes geöffnetes Fenster. Bei den benötigten Bauteilen ist ein Rückgriff
auf sehr preisgünstige, leichte und transparente Materialien möglich.
Erläuterung des Max-Planck-Instituts für Chemie zu FLS
Pressemitteilung
Die Präsidentin
praesidentin@
lau.mlu.sachsen-anhalt.de
Ergänzende mobile Luftreiniger nur in Einzelfällen
Nur in Einzelfällen kann unter bestimmten Rahmenbedingungen der
Einsatz eines mobilen Luftreinigers in Betracht gezogen werden. Zum einen
ist zu beachten, dass deren Wirksamkeit von technischen Spezifikationen
Landesamt für Umweltschutz
06116 Halle (Saale)
Tel.: 0345 5704-101
Fax: 0345 5704-190
www.lau.sachsen-anhalt.de
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abhängt, die individuell auf die Raumnutzungsbedingungen abgestimmt
sein müssen. Außerdem sind die Mindestanforderungen nach der SARS-
CoV-2-Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
einzuhalten:
1. ausschließlicher Einsatz als Ergänzung zu Lüftungsmaßnahmen
2. Gewährleistung einer sachgerechten Aufstellung, eines
bestimmungsgemäßen Betriebs und einer sachgerechten regelmäßigen
Wartung/Instandhaltung (Reinigung, Dichtsitzprüfung, Filterwechsel
usw.) durch zu beteiligende Fachfirmen
3. Sicherstellung bestimmter technischer Produktspezifikationen, z. B.
Verwendung von Hepa-Filtern in Geräten, deren Wirkungsweise auf
einer reinen Aerosolabscheidung beruhen
4. Gewährleistung, dass durch den Betrieb der Geräte keine
gesundheitsgefährdenden Stoffe oder Reaktionsprodukte (z. B. Ozon,
Stickstoffoxide) in nennenswerten, die Innenraumluftqualität
beeinträchtigenden Mengen, freigesetzt werden.
Überprüfung der Raumluftqualität
Da die Keimbelastung der Luft nicht ohne weiteres messbar ist, kann
stellvertretend die CO2-Konzentration als leicht messbarer indirekter
Indikator für die Luftqualität herangezogen werden: Wenn eine CO2-
Konzentration von 1000 ppm - die sogenannte Pettenkofer-Zahl - dauerhaft
unterschritten wird, sind nach derzeitigem Kenntnisstand auch die
virenbelasteten Aerosole hinreichend verdünnt. CO2-Sensoren für alle
Arbeits-, Aufenthalts- und Klassenräume sowie die Vorhaltung eines
leistungsstärkeren, digitalen CO2-Messgerätes pro Gebäude für
Detailanalysen werden daher empfohlen.
Fachliche Beurteilung von Handlungsoptionen von Lüftungs-/
Luftreinigungsmaßnahmen in Aufenthaltsräumen (insbesondere
Klassenräume) vor dem Hintergrund der Vermeidung und Begrenzung der
Infektionsübertragung durch Aerosole
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