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Botanische Ortskartierungen

Für alle 60 Orte (14 politische Gemeinden) im Biosphärenreservat liegen botanische Ortskartierungen vor. 1. Kreis Bautzen Gmd. Guttau: Guttau, Brösa, Kleinsaubernitz, Wartha, Lömischau, Neudorf, Halbendorf, Lieske, Ruhethal Gmd.Königswartha: Opppitz, Neuoppitz Gmd. Großdubrau: Crosta, Sdier, Klix, Spreewiese, Särchen, Neusärchen, Commerau, Göbeln, Kauppa, Jetscheba Gmd. Radibor: Milkel, Lippitsch, Wessel, Droben, Lomske 2. Niederschlesischer Oberlausitzkreis Gmd. Quitzdorf am See: Petershain, Horscha Gmd. Hohendubrau: Dauban Gmd. Klitten: Zimpel, Tauer, Dürrbach, Kaschel, Klein Radisch, Klein Ölsa Gmd. Mücka: Mücka, Förstgen, Leipgen Gmd. Uhyst: Uhyst, Drehna, Mönau, Rauden Gmd. Kreba-Neudorf. Kreba-Neudorf, Zschernske, Lache Gmd. Boxberg: Bärwalde Gmd. Rietschen - 3. Kreis Kamenz Gmd. Lohsa: Litschen, Friedersdorf, Driewitz, Lippen, Mortka, Hermsdorf, Weißig, Steinitz, Neusteinitz, Kolbitz, Womiatke Gmd. Knappensee: Groß Särchen, Wartha, Koblenz Durch die das Biosphärenreservat werden weitere botanische Kartierungen innerhalb von Ortschaften sporadisch, i.d.R. im Rahmen von Bauantragstellungen, durchgführt.

Regenerierung

Regenerierungen betreffen die Schutzzone IV des Biosphärenreservates, d.h. Gebiete, die durch die vorausgegangene Nutzung geschädigt oder übernutzt wurden. Hierzu zählen übergroße ausgeräumte Ackerflächen, ehemalige Intensivtierhaltungen, bergbaubeeinflusste Bereiche sowie Mülldeponien. Ziele der Regenerierung sind die Wiedereingliederung der Bereiche der Schutzzone IV in nachhaltige Bewirtschaftungszyklen sowie Lebensräume für Pflanzen und Tiere und charakteristische Landschaftsbilder zu schaffen. Die Regenerierung der einzelnen Flächen erfolgt auf Grundlage von Regenerierungsplänen, die flächenbezogenen Konzeptionen entsprechen. Sie sollen Zielnutzungen, Sanierungsoptionen und Auswirkungen der Sanierung auf die Bereiche Natur, Wirtschaft und Sozialfunktion beschreiben und abwägen. Dabei ist die Eigendynamik der Natur weitestgehend zu nutzen.

Projekte zur Gebietsentwicklung

Projekte und Maßnahmen zur Gebietsentwicklung werden im Rahmen des regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft mit folgenden Zielen durchgeführt: - Stärkung des Arbeitsmarktes - Ausbau der Wirtschaftsstruktur, Einführung innovativer Unternehmen, Technologien und Produkte - Ausbau der Infra- und Siedlungsstruktur - Nachhaltige Landnutzung (Erhaltung der Kulturlandschaft) - Entwicklung des Tourismus und der Naherholung - Bewahrung und Unterstützung der kulturellen Traditionen - Naturschutz und Landschaftspflege Diese Projekte zur Förderung der regionalen/ lokalen Wirtschaft sowie des Klein- und Mittelstandes umfassen z.B. das jährliches Abfischen der Schwarzen Lache oder den jäjhrlich im September stattfindenden Naturmarkt, der den regionalen Klein- und Kleinsterzeugern landwirtschaftlicher, gärtnerischer und handwerklicher Produkte eine Präsentations- und Vermarktungsmöglichkeit bietet und gleichzeitig die Erhaltung und Förderung der sorbischen Kultur unterstützt.

Regionales Entwicklungskonzept

Das Regionale Entwicklungsknzept (REK) Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft beinhaltet Projekte und Maßnahmen zur Gebietsentwicklung mit folgenden Zielen: - Stärkung des Arbeitsmarktes - Ausbau der Wirtschaftsstruktur, Einführung innovativer Unternehmen, Technologien und Produkte - Ausbau der Infra- und Siedlungsstruktur - Nachhaltige Landnutzung (Erhaltung der Kulturlandschaft) - Entwicklung des Tourismus und der Naherholung - Bewahrung und Unterstützung der kulturellen Traditionen - Naturschutz und Landschaftspflege

Siedlungsentwicklungskonzeptionen

Der Schutzzweck des Biosphärenreservates besteht nach § 3 Abs. (2) 10. BRVO in der Erhaltung, Pflege und Entwicklung gebietstypischer Siedlungsstrukturen mit traditionellem Dorfcharakter. Auf dieser Grundlage wurden in den Jahren 1997 bis 2007 in einer Reihe von Gemeinden Örtliche Entwicklungskonzeptionen erstellt (siehe Übersicht). Die Planer untersuchten dabei jeweils die historische Entwicklung der einzelnen Dörfer, erfassten bei der Bestandsaufnahme die ortstypische Architektur, wirtschaftliche, kommunale und soziale Strukturen sowie Naturdenkmale und nach § 26 SächsNatSchG besonders geschützte Bio-tope. Im Ergebnis dieser Erfassungen wurde eine Stärken- und Schwächenanalyse erarbei-tet, aus dem in gemeinsamen Beratungen mit interessierten Bürgern (Arbeitskreisen) Maßnahmekataloge erarbeitet wurden. Die Örtlichen Entwicklungskonzeptionen bilden heute die Grundlage u.a. für hauptsächlich kommunale, aber auch private Bau- und Umgestal-tungsmaßnahmen in den Dörfern sowie für die Verbesserung der sozialen, kommunalen und wirtschaftlichen Infrastruktur.

Tourismus und Erholung

Die nachhaltige Nutzung des Biosphärenreservates zu Tourismus- und Erholungszwecken beinhaltet die künftige Erhaltung der reichen Naturausstattung. Die Erhaltung der bemerkenswerten Artenvielfalt ist das Hauptkriterium, an der die ökologische Tragfähigkeit der Erholungsnutzung gemessen wird. Diese widerspiegelt sich in der langfristigen Wirtschaftlichkeit der Tourismuseinrichtungen, womit gleichzeitig eine soziale Verträglichkeit gesichert werden soll. Entsprechende Leitbilder wurden entwickelt (Gästestruktur, Beherbergungsangebot/ Gastronomie, Infrastruktur, Fremdenverkehrsmarketing und -organisation).

Naturwacht

Im Rahmen der Erfüllung des Schutzzweckes des Biosphärenreservates hat die Naturwacht insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen: - Beratung aller Landnutzer - Überwachung der Einhaltung der Schutzbestimmungen im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Naturwacht - Verhütung (und Unterbindung) von Zuwiderhandlungen gegen die Schutzbestimmungen - Überwachung von Auflagen aus Bewirtschaftungs- und Fördermittelverträgen mit Land-, Teich- und Forstwirtschaft - Kontrolle und Begleitung von Artenschutzmaßnahmen - Informationsweitergabe sowie Unterstützung bei Durchführung von Schul- und Bildungsprogrammen, Tagungen etc. - Durchführung von Exkursionen im Bereich Naturschutz und Ökologie - Unterstützung von Forschungsarbeiten durch technische und organisatorische Hilfestellungen - Beobachtung und Probenahmen - Erfassung statistischer Daten nach Einzelauftrag - Mithilfe bei der Durchführung von Artenschutzprogrammen

naturschutzfachliche Bewertungen

Stellungnahmen zu Planungen, Gutachten, Berichten und Vorhabensanträgen hinsichtlich der naturschutzfachlichen sowie landschaftsästhetischen Bewertung des Einflusses von Vorhaben auf Flora, Fauna und Lebensräume und damit den Schutzzweck des Bioshärenreservates Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft. Die Vorhaben umfassen i.w. die Bereiche Wasserwirtschaft, Fischerei, Verkehrs- und Bergbau, Siedlungs- und Tourismusentwicklung, Forst- und Landwirtschaft, Artenschutz.

Biotop- Landschaftspflege

Mit dem Ziel, die Pflege der Landschaft durch angepaßte Wirtschaftsweisen in den regulären Bewirtschaftungsrhythmus zu integrieren, erfolgt die Pflege im Biosphärenreservat so weit als möglich durch Pflege im Rahmen extensiver Nutzungen durch Integration von Naturschutz und Landwirtschaft (pflegliche Nutzung). Demgegenüber beschränkt sich die "klassische "Biotoppflege im wesentlichen auf naturschautzfachlich besonders wertvolle Einzelflächen, die spezifische Artenschutzmaßnahmen erfordern. Die Biotop- und Landschaftspflege umfaast dabei - Grünlandpflege - Heidepflege (Anwendung verschiedener Methoden zur Erhaltung und Pflege von Zwergstrauchheiden) - Offenlandprojekte (Sukzessionsverminderung durch Elche, Konik, Ziegen, Schafe). Rechtlicher Bezug: Agrarumweltmaßnahmen (RL AuW): Verpflichtungszeitraum 5 Jahre Landschaftspflege (RL NE): Verpflichtungszeitraum 5 Jahre bzw. bis 2013/2014 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen und der ökologischen Waldmehrung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung – RL AuW/2007)

biotische Daten

biotische Daten (Flora, Fauna, Vegetation)

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