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Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz in Brandenburg - Download-Service (WFS-LFU-BIMSCHG)

Der Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten zu Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3) Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden.

Produktionserweiterung der ESN Deutsche Tischtennis Technologie GmbH am Standort Hofheim in Unterfranken

Die Firma ESN Deutsche Tischtennis Technologie GmbH stellt in Hofheim i.UFr. Tischtennisschlägerbeläge her und verfügt hierfür bereits über eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Anlage zum Vulkanisierung von Natur- oder Synthesekautschaut unter Verwendung von Schwefel oder Schwefelverbindungen nach Ziffer 10.7.1.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Die Erweiterung des Standorts umfasst insgesamt mehrere Stufen, die im Laufe der nächsten Jahre umgesetzt werden sollen. Der vorliegende Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb einer neuen Produktionshalle inkl. eines Verbindungsbaus zum bestehenden Produktionsgebäude sowie den Umbau der bestehenden Produktion. Die zu verarbeitende Menge an Kautschuk steigt von 200 kg/h auf 220 kg/h an. Hintergrund des Vorhabens ist vor allem die Produktions- bzw. Kapazitätssteigerung sowie die energetische Optimierung des Standorts.

Feststellung der UVP-Pflicht gemäß §5 UVPG für das Genehmigungsverfahren der Elektrowerke Weisweiler GmbH, Dürener Straße 487, 52249 Eschweiler

Die Elektrowerk Weisweiler GmbH, Dürener Straße 487, 52249 Eschweiler beantragt nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage zur Herstellung von Nichteisenmetallen aus Erzen gemäß Ziffer 3.3 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in 52249 Eschweiler, Dürener Straße 487, Gemarkung Weisweiler, Flur 1 Flurstücke 771, 303, 304, 307 bis 310, 312, Flur 3 Flurstücke 80, 204, 209, 238, Flur 16 Flurstücke 354, 355, Flur 21 Flurstücke 43, 476, 495 bis 499, 505, 511, 512 Flur 22 Flurstücke 9, 209, 241, 257, 261, 262, 271, 272, 275, 276, 278 bis 280, 282, 296, 298, 308, 470, 471, 515 Antragsgegenstand ist im Wesentlichen die Errichtung und Betrieb einer zusätzlichen Abluftreinigungsanlage zur Entstaubung der Abluft aus dem Elektrolichtbogenofen 74.

Errichtung und Betrieb von 6 Windenergieanlagen im "Windpark Kirchohmfeld"

Die Firma Windpark Kichohmfeld Gmbh, Ella-Barowsky-Straße 44 in 10829 Berlin, stellte mit Datum vom 19.01.2024, in geänderter Form eingereicht am 25.02.2025 und zuletzt geändert am 12.06.2025, beim Landkreis Eichsfeld den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. Nr. 1.6.2 (V) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) zur Errichtung und zum Betrieb von sechs Windenergieanlagen im „Windpark Kirchohmfeld“ auf den Standorten 37339 Leinefelde-Worbis/ OT Kirchohmfeld, Gemarkung Kirchohmfeld, Flur 1 – Flurstücke 56/3, 73/1, 79/1 und 106/2, Flur 2 – Flurstücke 23/1 und 222/1 sowie Flur 5 – Flurstück 15/3. Gegenstand dieses Antrags ist die Errichtung und der Betrieb von sechs Windenergieanlagen vom Typ VESTAS V172 mit einer Nabenhöhe von je 175 m, einer Gesamthöhe von je 261 m und einer Nennleistung von jeweils 7,2 MW auf den o. g. Standorten im „Windpark Kirchohmfeld“. Auf Antrag des Vorhabenträgers gemäß § 19 Abs. 3 BImSchG wird das Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Planfeststellungsverfahren zur Erteilung der abfallrechtlichen Planfeststellung für die Fortführung und den Neubau der Untertagedeponie (Deponie der Klasse IV) im Steinsalzbergwerk Heilbronn, Vorhabenträgerin Südwestdeutsche Salzwerke AG

Die Südwestdeutsche Salzwerke AG (SWS), 74076 Heilbronn, betreibt in Baden-Württemberg an den Standorten Heilbronn und Bad Friedrichshall-Kochendorf zwei Steinsalzbergwerke. Zudem betreibt die SWS im Steinsalzbergwerk Heilbronn auf Grundlage des abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses vom 11.08.1998 eine Untertagedeponie für gefährliche Abfälle aus industriellen Prozessen. Für einige der abgelagerten Abfälle ist die Entsorgung in einer Untertagedeponie rechtlich die einzige zulässige Entsorgungsmöglichkeit. Damit ist die Untertagedeponie im Steinsalzbergwerk Heilbronn ein wichtiger Bestandteil der Entsorgungsinfrastruktur in Baden-Württemberg. Entsprechend des derzeitigen abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses ist der Betrieb der Untertagedeponie bis 31.12.2028 befristet. Eine Verlängerung oder Erweiterung des bisherigen Deponiebereichs ist nicht möglich. Zur Fortführung der Abfallbeseitigung unter Tage einschließlich der hierzu gehörigen übertägigen Betriebseinrichtungen beantragt die SWS daher mit Schreiben vom 12.12.2025 die Erteilung der abfallrechtlichen Planfeststellung für eine neue Untertagedeponie in einem neu aufgefahrenen Bereich des Steinsalzbergwerks Heilbronn (unterhalb der Gemarkung Obereisesheim). Bei dem beantragten Deponiebereich handelt es sich um einen Teil des bestehenden Bergwerks, dessen Hohlräume bereits gezielt für die Abfallentsorgung aufgefahren wurden. Lage und Größe der vorgesehenen Ablagerungskammern sind eigens auf diesen Zweck abgestimmt worden, wodurch die neue Untertagedeponie in einem eigenständigen Ablagerungsbereich, getrennt vom übrigen Grubenbetrieb und von der Salzgewinnung, betrieben werden kann. Die für die Beseitigung beantragten Abfälle entsprechen dabei denen der bisherigen Untertagedeponie. Die übertägig bestehende und aktuell in Umbau befindliche Deponieannahmestelle auf dem Betriebsgelände des Bergwerks Heilbronn soll mit zusätzlichen Anpassungen künftig auch für den beantragten neuen Untertagedeponiebereich genutzt werden. Die Deponieannahmestelle umfasst vor allem ein Annahmegebäude mit Labor- und Probenahmeräumen, Geschäfts- und Sozialräumen sowie eine angeschlossene Halle für die Anlieferung und Entladung der Abfälle. Das beantragte Vorhaben bedarf der abfallrechtlichen Planfeststellung gemäß § 35 Absatz 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Ziffer 12.1 der Anlage 1 zum UVPG die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Antrag der SWS beinhaltet auch die mit Planfeststellungsbeschluss zu konzentrierende immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die übertägige Zwischenlagerung von Abfällen gemäß §§ 4 Abs. 1, 6 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und § 1 Abs. 1 i. V. m. Ziffer 8.12.1.1 und 8.12.2 des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV). Die Abfallzwischenlagerung erfolgt im Bereich der bestehenden Deponieannahmestelle und dient der Vorbereitung der Abfälle zur Untertagever-bringung. Für den abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschluss einschließlich der konzentrierenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wird ein Geltungszeitraum von 30 Jahren beantragt.

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen im Windpark Gruppenbühren, Landkreis Oldenburg

Die wpd Windpark 471 GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, hat beim Landkreis Oldenburg, Bauordnungsamt, Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen, als zuständige Genehmigungsbehörde nach §§ 4, 10 BImSchG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen im Windpark Gruppenbühren beantragt. Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Vestas V-172-7.2 EnVetus mit einer Nabenhöhe von 164 m, einer Gesamthöhe von 250 m sowie einem Rotordurchmesser von 172 m. Die Leistung je Anlage beträgt 7,2 MW. Sechs vorhandene Bestandsanlagen sollen zurückgebaut werden. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit § 1, § 2 und Nr. 1.6 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) der Genehmigungspflicht. Die Antragstellerin hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Diesem Antrag wurde stattgegeben. Für das Vorhaben besteht damit nach § 7 Abs. 3 UVPG eine UVP-Pflicht. Für das UVP-pflichtige Vorhaben wurde der erforderliche UVP-Bericht vorgelegt.

Sauwohl Immo GmbH – Umnutzung der Schweinezucht und -mastanlage in eine Hähnchenmastanlage am Standort Braunsbedra OT Großkayna

Zwischen den Gemeindeteilen Großkayna und Roßbach der Stadt Braunsbedra befindet sich die Schweinezucht- und –mastanlage der ehemaligen SAZA GmbH Großkayna. Diese wurde zuletzt mit Bescheid Nr. 56-44008/95/60 vom 20.12.1996 wesentlich geändert und verfügt über folgende Kapazitäten gemäß 4. BImSchV: Schweinemastanlage mit 2 200 Jungsauen- und 26 000 Mastplätzen (Nr. 7.1.7.1GE); Sauenzucht mit 5 528 Sauen- und 48 Eberplätzen (Nr. 7.1.8.1GE); Ferkelaufzucht mit 25 200 Ferkelplätzen (Nr. 7.1.9.1G); Anlage zur Lagerung von Gülle bzw. Gärrest in 8 Becken mit insgesamt 85 056 m³ Lagerkapazität (Nr. 9.36V).Derzeit befinden sich keine Tiere in der Stallanlage. Die Anlage zur Lagerung von Gülle und Gärrest wird weiterhin betrieben. Hier werden die Gärreste der benachbarten Biogasanlage der GLL Geiseltal GmbH & Co. KG gelagert. Die Schweinezucht- und Mastanlage soll in eine Hähnchenmastanlage umgenutzt werden. Nach den Prinzipien der Haltungsform 3 (siehe auch haltungsform.de) sollen: in der Variante 1 bis zu 870 000 Tiere mit dem Einsatz von Minderungstechniken für Geruch in Höhe von 35% und für Ammoniak in Höhe von 55% oder in der Variante 2 bis zu 600 000 Tiere mit dem Einsatz von Minderungstechniken für Ammoniak in Höhe von 40% gehalten werden. Mit mehr als 40 000 Mastgeflügelplätzen ist die Anlage nach Nummer 7.1.3.1GE des Anhang 1 der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig.

Errichtung und Betrieb einer Lageranlage (G219) zur Lagerung von Black Mass und Abfällen aus der CAM-Produktion auf demBetriebsgelände der BASF Schwarzheide GmbH in 01986 Schwarzheide; Vorhaben-ID Süd-G00523

Die Firma BASF Schwarzheide GmbH, Schipkauer Straße 1 in 01986 Schwarzheide, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Schipkauer Straße 1, 01986 Schwarzheide in der Gemarkung Schwarzheide, Flur 6, Flurstück 470 eine Anlage zum Lagern von Abfällen über einen Zeitraum von jeweils mehr als einem Jahr mit einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je Tag zu errichten und zu betreiben. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummer 8.14.2.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach der Nummer 8.9.1.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Weiterhin fällt das beantragte Vorhaben gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Versickerung von Niederschlagswasser. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Ertüchtigung des bestehenden Gebäudes G219 auf dem Blockfeld G200 auf dem Betriebsgelände der BASF Schwarzheide GmbH und dessen Nutzung als Lageranlage für die Lagerung von Abfällen aus der Herstellung und dem Recycling von Lithiumionen-Batterien, darunter Black Mass (getrocknet oder pyrolysiert) und Abfälle aus der Produktion von kathodenaktiven Materialien (unter anderem Fehlchargen, Filterstäube), mit einer Aufnahmekapazität von 90 Tonnen pro Tag und einer Gesamtlagerkapazität von 2 500 Tonnen. Die Umschlagmenge beträgt 5 000 Tonnen pro Jahr. Bei Black Mass handelt es sich um ein pulverisiertes Stoffgemisch, unter anderem bestehend aus Mischoxiden von Nickel, Cobalt, Mangan, Aluminium und Lithium, Metallen (zum Beispiel Kupfer, Eisen und Aluminium), Lithiumsalzen, Graphit sowie Lösungsmitteln und Polymeren, das teilweise als wassergefährdend, störfallrelevant beziehungsweise als Gefahrstoff deklariert ist. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für Oktober 2023 vorgesehen.

WestfalenWIND Planungs GmbH & Co. KG (SG-37, HB-38, HB-39, DT-09, HB-40, DT-10, DT-11)

Immissionsschutz Bekanntmachung der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (allgemeine Vorprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG) Die WestfalenWIND Planungs GmbH & Co. KG, Vattmannstraße 6, 33100 Paderborn, beantragt gemäß § 16b Abs. 7 Satz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung für jeweils eine Änderung des Anlagentyps vor Errichtung (Typände-rung) der mit Bescheid vom 26.03.2025 genehmigten Windenergieanlagen (WEA) auf der Gauseköte in den Außenbereichen der Gemeinde Schlangen, der Stadt Horn-Bad Meinberg und der Stadt Detmold. Gegenstand des Genehmigungsantrages ist die Änderung des genehmigten Anlagentyps ENERCON E-160 EP5 E2 hin zu dem Anlagentyp ENERCON E-160 EP5 E3 R1. Hinsichtlich der Standorte der sieben genehmigten WEA ergeben sich durch den Antrag keine Änderungen. Das beantragte Vorhaben unterliegt dem immissionsschutzrechtlichen Genehmi-gungsvorbehalt nach § 16b Abs. 7 Satz 3 BImSchG i. V. m. der Nr. 1.6.2 (V) des An-hangs I zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (4. BImSchV). Windfarmen sind als UVP-Vorhaben in der Anlage 1 (Liste der UVP-pflichtigen Vorha-ben) des UVPG unter der Nr. 1.6.2 Spalte 2 genannt, sodass für das hier beantragte Änderungsvorhaben im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG zu prüfen ist, ob das Änderungs-vorhaben zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Um-weltauswirkungen hervorrufen kann.

Windenergieanlagen in Sachsen

Der Datensatz umfasst Informationen zu Windenergieanlagen gemäß 4. BImSchV in Sachsen. Die dazugehörigen Dienste (WMS und WFS) klassifizieren nach dem Anlagenstatus (im Betrieb, vor Inbetriebnahme, im Genehmigungsverfahren) sowie nach der Leistung der Anlagen (≤ 2 MW, > 2 und ≤ 4 MW, > 4 MW). Der publizierte Datenstand nach Länderinformationssystem Anlagen (LIS-A) ist der 31.03.2026.

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