Der Datensatz enthält die im ForstGIS des Landesbetriebes Forst Brandenburg geführten Flächen. Das sind die Waldflächen nach §2 LWaldG sowie die sonstigen Betriebsflächen (kein Wald im Sinne §2 LWaldG).
Der Layer stellt das wirtschaftliche Eigentum des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) flurstücksgenau dar. Dabei werden Flurstücke im Teil- bzw. Miteigentum des LFB wegen möglicher Einschränkungen in der Bewirtschaftung ebenso wie Flächen, die dem LFB aus dem Bereich des Naturschutzes bzw. Nationalen Naturerbes zugegangen sind, besonders kenntlich gemacht. Der Layer stellt das wirtschaftliche Eigentum des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) flurstücksgenau dar. Dabei werden Flurstücke im Teil- bzw. Miteigentum des LFB wegen möglicher Einschränkungen in der Bewirtschaftung ebenso wie Flächen, die dem LFB aus dem Bereich des Naturschutzes bzw. Nationalen Naturerbes zugegangen sind, besonders kenntlich gemacht.
Der Datensatz enthält die Texte der forstlichen Waldeinteilung. Sie dienen der kartographischen Ausgestaltung der Forstgrundkarte.
Der Datensatz enthält Linienelemente für die kartographische Ausgestaltung der Forstgrundkarte: Brücken, Überhaken, Fließrichtungspfeile, Leitungsblitze.
Klassifizierung der aktuellen Baumartenvergesellschaftung des maximalen Flächenanteils innerhalb des Bestandes bzw. der Teilfläche.
Das Land Brandenburg ist in 14 Forstämter unterteilt. Die 14 Forstämter entsprechen den 14 Brandenburger Landkreisen. Die 4 kreisfreien Städte bilden kein eigenständiges Forstamt, sondern sind den jeweiligen Nachbarforstämtern zugeordnet. Die Forstämter sind zuständig für hoheitliche und gemeinwohlorientierte Aufgaben im gesamten Wald Brandenburgs. Sie erledigen die nach dem Landeswaldgesetz zugewiesenen Aufgaben, sind als Ordnungsbehörde zuständig für Genehmigungen, für die Sicherung der Interessen für den Wald als Träger öffentlicher Belange und unterstützen die Waldbesitzer bei der Bewirtschaftung ihres Waldes durch Rat und Anleitung. Zu ihren Tätigkeiten gehören weiterhin der Waldschutz, die Waldbrandüberwachung sowie die Waldpädagogik.
Das Revier ist die 2. Ebene der Forstverwaltungsstruktur (1. Ebene Forstamt). Jedes Forstamt ist in mehrere Reviere (min. 9, max. 24) untergliedert. Die Grenzen der Forstreviere sind i.d.R. gemarkungsscharf. Die Zuordnung ergibt sich aus der Zuordnung Gemarkung-Revier.
Der Datensatz enthält die Rettungspunkte des Landesbetriebes Forst Brandenburg. Rettungspunkte sind vor Ort beschildert. Der Standort wird durch die Rettungspunktnummer identifiziert.
Die Abteilung ist ein zusammenhängender bzw. aus beieinanderliegenden Flächen zusammengesetzter Waldteil, der ein Waldgebiet untergliedert. Die Abteilung hat geographische Bedeutung für die Übersichtlichkeit und zur Ortsbestimmung. Das Abteilungsnetz ist historisch gewachsen und dauerhaft angelegt. Die Grenzlinien der Abteilungen dienen der räumlichen Ordnung, v.a. der Walderschließung für forstliche Nutzungen und den Waldschutz.
Der Datensatz enthält die Grenzen der forstlichen Waldeinteilung, die Linien des forstlichen Wegenetzes sowie Gewässerlinien, Leitungstrassen, (permanente) Zäune und Böschungen. Zusätzlich werden im Datensatz Linien zur generalisierten Ableitung des forstlichen Abteilungsnetzes und der Waldgebiete geführt.