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Geochemical parameters in peat depth profiles from ombrotrophic bogs in North and Central Europe. Fochteloër Veen, the Netherlands

This dataset contains geochemical variables measured in six depth profiles from ombrotrophic peatlands in North and Central Europe. Peat cores were taken during the spring and summer of 2022 from Amtsvenn (AV1), Germany; Drebbersches Moor (DM1), Germany; Fochteloër Veen (FV1), the Netherlands; Bagno Kusowo (KR1), Poland; Pichlmaier Moor (PI1), Austria and Pürgschachen Moor (PM1), Austria. The cores AV1, DM1 and KR1 were taken using a Wardenaar sampler (Royal Eijkelkamp, Giesbeek, the Netherlands) and had diameter of 10 cm. The cores FV1, PM1 and PI1 had an 8 cm diameter and were obtained using an Instorf sampler (Royal Eijkelkamp, Giesbeek, the Netherlands). The cores FV1, DM1 and KR1 were 100 cm, core AV1 was 95 cm, core PI1 was 85 cm and core PM1 was 200 cm. The cores were subsampeled in 1 cm (AV1, DM1, KR1, FV1) and 2 cm (PI1, PM1) sections. The subsamples were milled after freeze drying in a ballmill using tungen carbide accesoires. X-Ray Fluorescence (WD-XRF; ZSX Primus II, Rigaku, Tokyo, Japan) was used to determine Al (μg g-1), As (μg g-1), Ba (μg g-1), Br (μg g-1), Ca (g g-1), Cl (μg g-1), Cr (μg g-1), Cu (μg g-1), Fe (g g-1), K (g g-1), Mg (μg g-1), Mn (μg g-1), Na (μg g-1), P (μg g-1), Pb (μg g-1), Rb (μg g-1), S (μg g-1), Si (μg g-1), Sr (μg g-1), Ti (μg g-1) and Zn (μg g-1). These data were processed and calibrated using the iloekxrf package (Teickner & Knorr, 2024) in R. C, N and their stable isotopes were determined using an elemental analyser linked to an isotope ratio mass spectrometer (EA-3000, Eurovector, Pavia, Italy & Nu Horizon, Nu Instruments, Wrexham, UK). C and N were given in units g g-1 and stable isotopes were given as δ13C and δ15N for stable isotopes of C and N, respectively. Raw data C, N and stable isotope data were calibrated with certified standard and blank effects were corrected with the ilokeirms package (Teickner & Knorr, 2024). Using Fourier Transform Mid-Infrared Spectroscopy (FT-MIR) (Agilent Cary 670 FTIR spectromter, Agilent Technologies, Santa Clara, Ca, USA) humification indices (HI) were determined. Spectra were recorded from 600 cm-1 to 4000 cm-1 with a resolution of 2 cm-1 and baselines corrected with the ir package (Teickner, 2025) to estimate relative peack heights. The HI (no unit) for each sample was calculated by taking the ratio of intensities at 1630 cm-1 to the intensities at 1090 cm-1. Bulk densities (g cm-3) were estimated from FT-MIR data (Teickner et al., in preparation).

Vorhersage der Stabilität von Lebensgemeinschaften aus dem Beitrag einzelner Arten zu Resistenz, Resilienz und Erholung

Ökologische Stabilität ist der Schlüssel zur Vorhersage der Folgen von Umweltveränderungen, denn sie umfasst Aspekte der Antwort auf verschiedene Störungsszenarien, zum Beispiel die Fähigkeit, Veränderungen zu widerstehen, diese zu absorbieren oder sich von ihnen zu erholen. Die wichtigsten Fortschritte bei der wissenschaftlichen Bewertung der ökologischen Stabilität in jüngster Zeit ergaben sich aus i) der Anerkennung der mehrdimensionalen Natur der Stabilität, ii) der Unterscheidung zwischen der Stabilität funktioneller Eigenschaften eines Ökosystems und der Stabilität der Zusammensetzung der Gemeinschaft und iii) der Erkenntnis der Bedeutung der räumlichen Dynamik für das Verständnis der lokalen Stabilitätseigenschaften. Trotz dieser Fortschritte wird unser Verständnis der Stabilität (und ihrer Verwendung in den Ökologie- und Umweltwissenschaften) immer noch durch unsere Unfähigkeit behindert, die Stabilität der Gemeinschaft anhand artspezifischer Leistungen und Merkmale vorherzusagen. Das Verständnis der Beiträge der Arten zur Stabilität ist das Hauptziel dieses Projektantrages. Wir werden Metriken verfeinern und testen, die die Reaktionen der Arten auf sich ändernde Umgebungen erfassen, und diese Metriken verwenden, um die Stabilität von Lebensgemeinschaften anhand der Leistung einzelner Arten vorherzusagen und die vorhergesagte Stabilität mit der beobachteten zu vergleichen. Die Arbeit ist in vier Arbeitspakete unterteilt, die Simulationen und Datenanalyse (WP 1) kombinieren mit drei experimentellen Arbeitspaketen zunehmender Komplexität (WP2-4). Die Metaanalyse in WP 1 verwendet kürzlich entwickelte Methoden zur Zerlegung von Stabilität, um Arten zu identifizieren, die zur Stabilität oder Verwundbarkeit in verschiedenen Arten von Ökosystemen und Organismen beitragen. Für die Experimente werden marine Planktongemeinschaften unterschiedlichen Trends und Temperaturschwankungen ausgesetzt sein. Diese Experimente werden von einem Bottom-up-Ansatz ausgehen, bei dem Arten mit bekannten Reaktionen zu Artenpaaren und Zusammenstellungen mit geringer Diversität kombiniert werden, wobei die erwartete mit der beobachteten Stabilität verglichen wird (WP 2). In WP 3 werden wir mithilfe eines Metacommunity-Setups testen, wie die Vorhersagbarkeit von Stabilitätsaspekten wie Resistenz, Resilienz, Erholungsfähigkeit und zeitliche Stabilität von der Konnektivität im Raum abhängt. Schließlich werden wir Mesokosmen verwenden, um zu testen, ob dieselben Merkmale die Stabilität der Phytoplanktongemeinschaft in Abwesenheit oder Gegenwart eines generalistischen Zooplankton-Verbrauchers beeinflussen.

Produktverantwortung Mehrwegangebotspflicht Aktionen zu Elektroschrott Vorschriften zur Produktverantwortung Abfallrechtliche Marktüberwachung Initiativen

Nach dem Verursacherprinzip tragen Hersteller und diejenigen, die Produkte in den Verkehr bringen oder importieren, die umfassende Entsorgungsverantwortung für deren umweltgerechte Verwertung und Beseitigung. Jährlich fallen über 18 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle in Deutschland an und der Verbrauch steigt weiterhin. Um diesen Entwicklungen entgegen zu wirken und Abfälle von Einwegverpackungen zu vermeiden, ist das Angebot von Mehrwegverpackungen essentiell. Dies soll durch die Mehrwegsangebotspflicht unterstützt werden. Elektroschrott stellt einen der am schnellsten wachsenden Abfallströme dar. Die immer stärkere Verbreitung und die schnelle Modellfolge im Elektronikbereich beanspruchen die natürlichen Ressourcen der Erde in hohem Maße. Die in den Geräten enthaltenen Schadstoffe belasten die Umwelt. Aus Umwelt- und Ressourcensicht ist somit eine lange Nutzungsdauer anzustreben, an deren Ende eine möglichst vollständige Erfassung und hochwertige Behandlung der Elektroaltgeräte stehen sollte. Hinweise zur korrekten Entsorgung von Elektroschrott für die Bürgerinnen und Bürger sind beispielsweise im Faltblatt des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt zu finden. Jede Aktion zur Förderung der Sammlung, der Reparatur, der Wiederverwendung oder Wiederverwertung von Elektroschrott ist im Rahmen des Internationalen Elektroschrott-Tages am 14. Oktober jeden Jahres willkommen! Für weitere Informationen zum Aktionstag besuchen Sie den entsprechenden Bereich der Website des WEEE-Forums . Hier können Sie auch eine eigene Aktion registrieren. Die abfallrechtlichen Grundlagen sind im dritten Teil des Kreislaufwirtschaftsgesetzes formuliert. Ziel ist es Produkte so zu gestalten, dass Ressourcen geschont, das Entstehen von Abfällen vermindert, eine Wiederverwertung ermöglicht und schließlich eine umweltverträgliche Verwertung oder Beseitigung der zu Abfall gewordenen Produkte sicher gestellt werden. Die wesentlichen Instrumente der Produktverantwortung sind Rücknahmepflichten der Hersteller für ihre zu Abfall gewordenen Produkte sowie die Festlegung von Sammel- und Verwertungsanforderungen. Aber auch konkrete Anforderungen an die Produktgestaltung sind festgelegt. Ansatzpunkt hierbei ist die Annahme, dass die Hersteller die Zusammensetzung, die Inhaltsstoffe und die Auswirkungen ihrer Produkte am besten kennen. Sie sind somit am ehesten in der Lage, diese nach der Nutzungsphase in Wert- und Schadstoffe zu trennen und einer Wiederverwendung oder einer hochwertigen Verwertung zuzuführen. Die Produktverantwortung wurde in Deutschland insbesondere für Verpackungen, Altöl, Batterien, Altfahrzeuge sowie Elektroaltgeräte eingeführt. Regelungen sind beispielsweise in den folgenden abfallrechtlichen Vorschriften zu finden: ElektroG - Elektrogesetz für das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten Das Elektrogesetz regelt, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräte getrennt gesammelt und umweltverträglich entsorgt werden. Zum untergesetzliches Regelwerk des ElektroG gehört die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung , welche insbesondere die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten beschränkt. Außerdem gilt die Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten . Sie enthält weitergehende Anforderungen an die Behandlung von Elektroaltgeräten einschließlich der Verwertung und des Recyclings. Informationen zur Entsorgung von Elektroaltgeräten Informationen des BMU zum ElektroG Website der Stiftung elektro-altgeräte register (ear) BattG - Batteriegesetz für das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren Am 1.1.2021 ist das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren in Kraft getreten. Wesentliche Elemente der Gesetzesänderung sind auf den Seiten des Bundesumweltministeriums veröffentlicht. Derzeit gibt es folgende Rücknahmesysteme am Markt: Herstellereigenes Rücknahmesystem der Stiftung GRS Batterien CCR REBAT Öcorecell DS Entsorgungs- und Dienstleistungs-GmbH Das Verzeichnis der genehmigten Eigenrücknahmesysteme ist auf den Seiten der Stiftung Elekroaltgeräte-Register ear hier zu finden. VerpackG - Verpackungsgesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen Das mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes eingeführte Verbot des Inverkehrbringens von leichten Kunststoff-Tragetaschen gilt ab dem 01.01.2022. Weitere Änderungen des Verpackungsgesetzes enthält das Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz. Dessen überwiegender Teil ist am 03.07.2021 in Kraft getreten. Es enthält wesentliche Neuerungen: eine verpflichtende Mindestrezyklat-Einsatzquote für bestimmte Einwegkunststoff-Getränkeflaschen (ab 2025), eine Pflicht zum Angebot von alternativen Mehrwegverpackungen beim Inverkehrbringen von Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen und von Einweg-Getränkebechern (ab 2023), eine Pflicht zur Getrenntsammlung von bestimmten Einwegkunststoff-Getränkeflaschen, die v.a. über eine Ausweitung der Pfandpflicht auf nahezu alle Einwegkunststoff-Getränkeflaschen sowie auf alle Getränkedosen 2022 erreicht werden soll (ab 2022, für mit Milch oder Milcherzeugnissen befüllte Flaschen erst ab 2024)  und eine Prüfpflicht für Betreiber von Online-Marktplätzen, ob die bei ihrer Plattform gelistete Hersteller im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich bei einem dualen System beteiligt haben. - Informationen zur Entsorgung von Verpackungsabfällen EWKVerbotsV - Einwegkunststoff-Verbotsverordnung für das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff Künftig sollen bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten sein, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt. Das Verbot betrifft Produkte wie Wattestäbchen, Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff. Auch To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus geschäumtem expandiertem Polystyrol (auch bekannt als Styropor) sollen nicht mehr auf den Markt kommen. Die Verordnung setzt die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie um und ist am 3.7.2021 in Kraft getreten. EWKKennzV – Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung über die Beschaffenheit und Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten Die EWKKennzV setzt weitere Teilaspekte der EU-Einwegkunststoffrichtlinie um. So dürfen ab dem 03.07.2024 Einweg-Getränkebehälter aus Kunststoff nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Kunststoffverschlüsse und -deckel für die gesamte Nutzungsphase fest mit den Behältern verbunden sind. Daneben wird geregelt, dass ab dem 03.07.2021 bestimmte Einwegkunststoffprodukte auf ihrer Verpackung (Hygieneeinlagen, Tampons und Tamponapplikatoren, Feuchttücher, Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern) oder auf dem Produkt (Getränkebecher) eine Kennzeichnung tragen. Die Kennzeichnung soll auf zu vermeidende Entsorgungsmethoden hinweisen. Ebenso soll deutlich werden, dass das Produkt Kunststoff enthält und welche negativen Auswirkungen eine unsachgemäße Entsorgung für die Umwelt hat. Die EWKKennzV ist am 03.07.2021 in Kraft getreten. AltfahrzeugV - Altfahrzeugverordnung für die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesumweltministeriums . Ebenfalls in diesen abfallrechtliche Vorschriften geregelt sind produktbezogene Anforderungen zur Marktüberwachung. Mit der Marktüberwachungsverordnung der EU 2019/1020 wurden die Vorschriften zur Marktüberwachung modernisiert, insbesondere mit Blick auf die digitalen Märkte. Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall hat Informationen zur Marktüberwachung hier veröffentlicht, unter anderem das Marktüberwachungskonzept in der Fassung vom Mai 2022. Länderübergreifende Servicestelle Marktüberwachung www.batterie-zurueck.de ElektroG Wie.Was. Wo.Warum Kampagne Plan E Weniger ist mehr - zur Vermeidung von Plastikmüll

Abfallrechtliche Marktüberwachung

Die Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 ist seit dem 16.07.2021 vollständig in Kraft. Sie schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen für eine gemeinschaftliche Marktüberwachung. Produkte, die in die Union eingeführt oder in ihr hergestellt werden unterliegen den entsprechenden Harmonisierungsvorschriften. Der Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1020 enthält 70 Harmonisierungsvorschriften, für die die Marktüberwachungsbestimmungen gelten. Die Verordnung (EU) 2019/1020 enthält keine Marktüberwachungsbestimmungen für den europäisch nicht harmonisierten Produktbereich. Daher wurden die maßgeblichen Bestimmungen dieser Verordnung im Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten ( Marktüberwachungsgesetz – MüG ), soweit angemessen, durch Entsprechungsklauseln auf den europäisch nicht harmonisierten Non-food-Produktbereich übertragen. Das MüG trat am 16. Juli 2021 in Kraft und schafft einheitliche Marktüberwachungsbestimmungen für den europäisch harmonisierten und den europäisch nicht harmonisierten Non-food-Produktbereich. Das MüG enthält darüber hinaus Bußgeldvorschriften, da sich Regelungen für Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung nach nationalem Recht bestimmen. § 47 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bildet die rechtliche Grundlage für die Marktüberwachung im Bereich der Abfallwirtschaft. Dieser Paragraph stellt die Verbindung zum Marktüberwachungsgesetz her, indem er festlegt, dass die Bestimmungen des MüG auch für die Überwachung von Produkten gelten, die den abfallrechtlichen Vorschriften unterliegen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Marktüberwachung im Abfallbereich nach einheitlichen Standards erfolgt und mit den allgemeinen Marktüberwachungsbestimmungen harmonisiert ist. Die Marktüberwachung von Produkten nach den harmonisierten abfallrechtlichen Vorschriften umfasst die Überwachung von Fahrzeugen, Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien und Akkumulatoren sowie Verpackungen. Gegenstand der Marktüberwachung ist die Einhaltung der Beschaffenheitsanforderungen (Stoffverbote/-beschränkungen) sowie sonstiger Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Produkten (z. B. Kennzeichnungspflichten). Die stichprobenartige Kontrolle der Einhaltung der Stoffgrenzwerte und Stoffbeschränkungen ist, gemäß Nr. 10 Absatz 4 in Verbindung mit Nr. 18 Absatz 3 Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben des allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ZustKat Ord ASOG) , u.a. Aufgabe der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Die Anforderungen sind in folgenden Richtlinien und Verordnungen vorgegeben: 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge (Altfahrzeug-Richtlinie) 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS II-Richtlinie) 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG (EU-Batterierichtlinie) 2023/1542/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien ( EU-Batterieverordnung ) 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. September 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungsrichtlinie) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt ( Einwegkunststoffrichtlinie ) Die entsprechenden europäischen Richtlinien im Abfallrecht sind, soweit erforderlich, durch folgende Gesetze bzw. Verordnungen in deutsches Recht umgesetzt worden: Fahrzeuge: Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) Batterien: Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) Elektro- und Elektronikgeräte: Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) Verpackungen: Verpackungsgesetz (VerpackG) Einwegkunststoffe: Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) und Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2019/1020 erstellt jeder Mitgliedstaat der EU mindestens alle vier Jahre eine übergreifende nationale Marktüberwachungsstrategie. Die aktuelle nationale Marktüberwachungsstrategie ist auf den Seiten des Deutschen Marktüberwachungsforums (DMÜF) und nachfolgend als PDF-Download zu finden. Das aktuelle Marktüberwachungskonzept des Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) finden Sie auf den Informationsseiten der LAGA oder nachfolgend als PDF-Download.

Die Auswirkung der mittelalterlichen Klimaanomalie auf die Hypoxie in der Ostsee: Ein gekoppelter benthisch-pelagischer Modellierungsansatz

Der Klimawandel während der mittelalterlichen Klimaanomalie (MCA) und der kleinen Eiszeit (LIA) führte zur Ausdehnung bzw. Verringerung der hypoxischen Bodenbedeckung in der Ostsee. Hier schlagen wir eine Modellierungsstudie vor, um Mechanismen, durch die der Klimawandel zu den beobachteten Trends geführt hat, systematisch zu analysieren und Modellergebnisse anhand von geochemischen Sedimentkerndaten zu validieren. Das Zusammenspiel zwischen physikalischen und biogeochemischen Prozessen führt zu einer komplexen Dynamik, die den Sauerstoffgehalt in der Ostsee steuert. Die Sedimente spielen eine wichtige Rolle, indem sie sowohl als Quelle als auch als Senke für Phosphat fungieren, das den wichtigsten biolimitierenden Nährstoff bildet. Es ist jedoch kaum bekannt, wie der Klimawandel während der MCA zur Ausbreitung von Hypoxie führte. Es wurden bereits verschiedene Auslöser vorgeschlagen, um die Ausbreitung der Hypoxie während der MCA zu erklären, wie z.B. eine erhöhte Produktion von Cyanobakterien unter wärmeren Bedingungen, eine erhöhte / verringerte Stratifikation aufgrund sich ändernder Niederschlagsmuster und eine sedimentäre Freisetzung von Phosphaten. Im ersten Teil des Projekts (Arbeitspaket AP1) werden wir ein modernes Ökosystemmodell verwenden, um Szenarien zu identifizieren, die den Zusammenhang zwischen Klimawandel und Hypoxie im Mittelalter erklären können. Das Modell wird durch die Implementierung eines frühen diagenetischen Moduls verbessert, das chemische Profile im Sediment vertikal auflösen kann (AP2). Für biogeochemische Reaktionen werden temperaturabhängige Ratenausdrücke implementiert. Das Sedimentmodul wird zunächst auf den aktuellen Zustand der Sedimente kalibriert (AP3). Szenarien aus AP1, die die Sauerstofftrends erfolgreich erklären können, werden anschließend in Modellläufen vom Mittelalter bis zur Gegenwart getestet (AP4). Die Simulation des Mittelalters kann durch verschiedene Sedimentproxies validiert werden, die Trends in den Redoxbedingungen des Tiefenwassers, in der Zufuhr von Metallen aus Schelfe in tiefere Becken, welche die Sequestrierung von Phosphat beeinflusst, und in der Menge an in Sedimenten erhaltenem Phosphor und organischer Substanz rekonstruieren können. Die erwarteten Ergebnisse des Projekts sind die Zuordnung der Ausbreitung von Hypoxie während der MCA zu einem Mechanismus und ein verbessertes Verständnis der Rolle der benthischen Dynamik, die die Eutrophierung als Reaktion auf den Klimawandel beeinflusst.

Energieeffizienteres Recyclingverfahren von Altpapier

Die Papierfabrik Palm GmbH & Co. KG, mit Unternehmenssitz in Aalen (Baden-Württemberg), plant Wellpappenrohpapier aus Altpapier zukünftig äußerst energieeffizient bei hoher Qualität herzustellen. Im Vergleich zu konventioneller Technik wird der Energieverbrauch mit einer neuen Technologie um 27 Prozent reduziert. Das Pilotprojekt wird aus dem Umweltinnovationsprogramm mit über 770.000 Euro gefördert. Wellpappenrohpapiere, die das Ausgangsprodukt für Verpackungen sind, werden in einem ständig optimierten Recyclingprozess zu 100 Prozent aus verschiedenen Sorten Altpapier hergestellt. Dabei kommt es vor, dass auch noch wertvolle verwertbare Fasern gemeinsam mit den im Altpapier vorhandenen Störstoffen aussortiert werden und dem Prozess verloren gehen. Daher ist es sinnvoll, die Auflöseaggregate den jeweiligen Festigkeitseigenschaften der verwendeten Altpapiere anzupassen. Mit einer neuartigen Zerfaserungstechnologie für Altpapier soll das bei der Papierfabrik Palm umgesetzt werden. Ziel des innovativen Projektes ist es, die Faserausbeute bei geringerem Energieeinsatz auf nahezu 100 Prozent zu erhöhen. Die technische Lösung hinter dem optimierten Recyclingprozess ist das 'Green Pulping Concept', bei dem zwei Pulpingtechnologien miteinander verknüpft werden. Bei einer jährlichen Produktionsmenge von 750.000 Tonnen Wellpappenrohpapiere kann das Familienunternehmen so 7.440 Megawattstunden Energie einsparen und als Folge dessen den Ausstoß von CO2-Emissionen um 2.403 Tonnen verringern. Bedingt durch die hohe Festigkeit des aufbereiteten Papiers werden zudem weniger chemische Additive eingesetzt und das Kreislaufwasser wird entlastet. Die innovative Technologie ist grundsätzlich auch auf andere Papierfabriken übertragbar, sodass ein Multiplikatoreffekt für die gesamte Branche möglich ist. Mit dem Umweltinnovationsprogramm wird die erstmalige, großtechnische Anwendung einer innovativen Technologie gefördert. Das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und sollte Demonstrationscharakter haben.

Munition compound data for water samples collected from German and Danish waters of Baltic Sea during ALKOR cruise AL603 in October 2023

This dataset consists of munition compound data from the analysis of water samples collected along a cruise track that went through German and Danish waters of the western Baltic Sea in October 2023 during ALKOR cruise AL603. The cruise track started and ended in the Bay of Kiel, via the Little Belt, Bay of Aarhus, Great Belt and Bay of Mecklenburg. Water column samples were collected from 99 stations. Surface and deep-water samples were collected using a rosette of Niskin bottles. A CTD sensor package was also mounted on the the Niskin rosette frame. Samples (1L) were extracted onboard onto solid phase extraction (SPE) columns. Munition compounds were eluted from the SPE columns using acetonitrile, concentrated and reconstituted in 50% methanol/water. The samples were analyzed by ultra high-performance liquid chromatography and high-resolution, atmospheric pressure chemical ionization mass spectrometry.

Munition compound data for water samples collected from the south-western Baltic Sea during ALKOR cruise AL583 in October 2022

Water column samples were collected from 62 sampling stations along a transect stretching from Flensburg Fjord to the Bay of Mecklenburg in October 2022 during ALKOR cruise AL583. Here, we present metadata and munition compound data for the samples. Surface, mid-depth and deep-water samples were collected using a rosette of Niskin bottles. A CTD sensor package was also mounted on the Niskin rosette frame. Samples (1L) were extracted onboard onto solid phase extraction (SPE) columns. Munition compounds were eluted from the SPE columns using acetonitrile, concentrated and reconstituted in 50% methanol/water. The samples were analyzed by ultra high-performance liquid chromatography and high-resolution, atmospheric pressure chemical ionization mass spectrometry.

Wiederverwertungskreislauf von Stahldruckfarben, Verduennern und Reinigern sowie ihrer Verpackung

Erarbeitung von Mindestanforderungen an die Verpackung von Lebensmitteln

Feststellung des zur Qualitaetserhaltung notwendigen Verpackungsaufwandes von Lebensmitteln in Abhaengigkeit von Umschlagszeit und Ausseneinfluessen; Minimierung des Verpackungsmaterials, Vermeidung von Ueber- und Mogelverpackung und damit Verringerung des Verpackungsmuells. Austauschmoeglichkeiten von Packstoffen.

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