This dataset provides carbonate chemistry and hydrological measurements supporting the analysis of the stability of alkalinity and carbon transport potential in the Elbe Estuary, northern Germany. It includes (1) results from laboratory incubation experiments using water samples from the Elbe conducted in 2023, (2) historical water chemistry monitoring records from multiple stations, and (3) monthly flow discharge measurements from the Neu Darchau gauging station. Experimental data were collected from the experiments varying salinity and seasonal conditions, and parameters measured include pH, temperature, and total alkalinity. Major ion concentrations (Na+, K+, Ca2+, Mg2+, Cl-, SO42-) were reconstructed from stoichiometry. The saturation states of calcite and aragonite, as well as pCO2, were calculated using the phreeqpython geochemical package. Historical data, covering carbonate chemistry and major ions at several stations and over multiple years, were collected from digitized sources and FGG Elbe. Together, this dataset facilitates the investigation of long-term trends in the carbonate system and carbon transport in the land ocean transition zone of the Elbe River.
Die Papierfabrik Palm GmbH & Co. KG, mit Unternehmenssitz in Aalen (Baden-Württemberg), plant Wellpappenrohpapier aus Altpapier zukünftig äußerst energieeffizient bei hoher Qualität herzustellen. Im Vergleich zu konventioneller Technik wird der Energieverbrauch mit einer neuen Technologie um 27 Prozent reduziert. Das Pilotprojekt wird aus dem Umweltinnovationsprogramm mit über 770.000 Euro gefördert. Wellpappenrohpapiere, die das Ausgangsprodukt für Verpackungen sind, werden in einem ständig optimierten Recyclingprozess zu 100 Prozent aus verschiedenen Sorten Altpapier hergestellt. Dabei kommt es vor, dass auch noch wertvolle verwertbare Fasern gemeinsam mit den im Altpapier vorhandenen Störstoffen aussortiert werden und dem Prozess verloren gehen. Daher ist es sinnvoll, die Auflöseaggregate den jeweiligen Festigkeitseigenschaften der verwendeten Altpapiere anzupassen. Mit einer neuartigen Zerfaserungstechnologie für Altpapier soll das bei der Papierfabrik Palm umgesetzt werden. Ziel des innovativen Projektes ist es, die Faserausbeute bei geringerem Energieeinsatz auf nahezu 100 Prozent zu erhöhen. Die technische Lösung hinter dem optimierten Recyclingprozess ist das 'Green Pulping Concept', bei dem zwei Pulpingtechnologien miteinander verknüpft werden. Bei einer jährlichen Produktionsmenge von 750.000 Tonnen Wellpappenrohpapiere kann das Familienunternehmen so 7.440 Megawattstunden Energie einsparen und als Folge dessen den Ausstoß von CO2-Emissionen um 2.403 Tonnen verringern. Bedingt durch die hohe Festigkeit des aufbereiteten Papiers werden zudem weniger chemische Additive eingesetzt und das Kreislaufwasser wird entlastet. Die innovative Technologie ist grundsätzlich auch auf andere Papierfabriken übertragbar, sodass ein Multiplikatoreffekt für die gesamte Branche möglich ist. Mit dem Umweltinnovationsprogramm wird die erstmalige, großtechnische Anwendung einer innovativen Technologie gefördert. Das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und sollte Demonstrationscharakter haben.
Als oberste Landesabfallbehörde hat die Abteilung Abfallwirtschaft der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft die Entsorgungssicherheit und die Sauberkeit in Hamburg zu gewährleisten. Sie erarbeitet die Abfallwirtschaftspläne für Hamburg und ist für die kommunale wie die private Abfallwirtschaft in Hamburg ministeriell zuständig. Ihr obliegt die fachliche Steuerung der Stadtreinigung Hamburg mit den Aufgabenfeldern kommunale Abfallentsorgung, Wegereinigung und Winterdienst sowie öffentliche Toiletten. Außerdem nimmt sie zentrale Vollzugsaufgaben u.a. in den Bereichen nationale und internationale Nachweisverfahren, Schiffsentsorgung sowie Genehmigung und Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen wahr. Die Abteilung Abfallwirtschaft repräsentiert die Freie und Hansestadt Hamburg in der Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) und in anderen Gremien und Arbeitskreisen. Sie ist Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen in allen Fragen, die mit der Abfallwirtschaft zusammenhängen.
Beratungsschwerpunkte: Oekologie im Buerobereich, Umweltmanagementsysteme, Verpackungsproblematik.
Three research questions of the project: 1. What global, European and Swiss climate GHG-policies will follow after 2012 and what will be their performance in the long run (up to 2050)? 2. What policies will foster mitigation in the transportation and building and real estate sectors, how can they be made acceptable and what is the role of voluntary approaches? 3. What will be the economic impacts of climate change on tourism and what are the opportunities for mitigation and adaptation?
Die Biologische Kohlenstoffpumpe (BCP) steuert die Zufuhr, Verwertung und Speicherung von Kohlenstoff in den Weltmeeren. Ein mechanistisches Verständnis der BCP erfordert kontinuierliche Beobachtungen, welche Biologie, Ozeanographie und Geochemie über Zeit, Wasserschichten und Umweltbedingungen verknüpfen. Solche Beobachtungen der BCP im Südlichen Ozean fehlen, und erfordern autonome Technologien. Basierend auf autonomen Probennehmern und Sensoren, gibt YIPPEE ganzjährige Einblicke in die taxonomischen und funktionellen Merkmale der BCP im Weddellmeer. Dieses "letzte Eisgebiet" mit zentraler Bedeutung für das globale Klima ist ein natürliches Labor für das Verständnis polarer Prozesse und ihrer Reaktion auf den Klimawandel. Die Verankerung wurde zwischen März 2021 und März 2022 erfolgreich ausgebracht. Vorläufige Analysen von eDNA und Umweltparametern bestätigen die Konsistenz des Datensatzes. Drei Arbeitspakete beleuchten die biologische Vielfalt und funktionelle Genomik über ein komplettes Jahr im Kontext von Wassermassen, Eisbedeckung und Nährstoffkonzentrationen. Essenziell ist die hochauflösende biologische und ökologische Probenahme, welche Dynamiken in der photischen Zone mit geochemischen Flüssen in die Tiefsee verbindet. eDNA-Sequenzierung wird Populationen - von Bakterien bis Metazoen - während spezifischer Ökosystemzustände darstellen, sowie deren zeitliche und ökologische Konnektivität. Dies wird Übergangsperioden und zentrale Wendepunkte im Jahreszyklus aufdecken: die Schwelle des Tageslichts, welches Phytoplanktonwachstum auslöst, bakterielle Aktivitäten nach dem ersten photosynthetischen Impuls, sowie die Sukzession von Protisten und Zooplankton. Die Sequenzierung von Long-Read-Metagenomen wird funktionelle Signaturen saisonaler Ökosystemzustände aufzeigen und den Beitrag biogeochemischer Pfade über Umweltgradienten quantifizieren, was eine Klassifizierung des Jahreszyklus in Perioden der Autotrophie und (Chemo-)Heterotrophie sowie der zugrundeliegenden Stoffwechselwege ermöglicht. Genetische Funktionen, welche während hoher Eisbedeckung vorherrschen, schaffen einen Bezugswert für das "wahre" Weddellmeer vor den Auswirkungen des Klimawandels. Drittens eröffnet der Vergleich antarktischer und arktischer Dynamiken eine bipolare Perspektive auf die funktionale Saisonalität und den Aufbau biologischer Gemeinschaften. Dieses hochauflösende Bild der wichtigsten Taxa, genetischen Vielfalt, ökologischen Netzwerke und Nährstoffflüsse erstellt ein einzigartiges Bild der antarktischen BCP, und polarer Ökosysteme im Allgemeinen. YIPPEE steht im Einklang mit ~10 anderen SPP-Projekten und zentralen SPP-Zielen, einschließlich angeregter Langzeitbeobachtungen. Alle Daten und bioinformatischer Code werden sofort veröffentlicht. Zusätzlich zu wissenschaftlichen Publikationen werden die Ergebnisse über eine interaktive Web-App und gesellschaftliche Kommunikationskanäle verbreitet.
Die Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 ist seit dem 16.07.2021 vollständig in Kraft. Sie schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen für eine gemeinschaftliche Marktüberwachung. Produkte, die in die Union eingeführt oder in ihr hergestellt werden unterliegen den entsprechenden Harmonisierungsvorschriften. Der Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1020 enthält 70 Harmonisierungsvorschriften, für die die Marktüberwachungsbestimmungen gelten. Die Verordnung (EU) 2019/1020 enthält keine Marktüberwachungsbestimmungen für den europäisch nicht harmonisierten Produktbereich. Daher wurden die maßgeblichen Bestimmungen dieser Verordnung im Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten ( Marktüberwachungsgesetz – MüG ), soweit angemessen, durch Entsprechungsklauseln auf den europäisch nicht harmonisierten Non-food-Produktbereich übertragen. Das MüG trat am 16. Juli 2021 in Kraft und schafft einheitliche Marktüberwachungsbestimmungen für den europäisch harmonisierten und den europäisch nicht harmonisierten Non-food-Produktbereich. Das MüG enthält darüber hinaus Bußgeldvorschriften, da sich Regelungen für Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung nach nationalem Recht bestimmen. § 47 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bildet die rechtliche Grundlage für die Marktüberwachung im Bereich der Abfallwirtschaft. Dieser Paragraph stellt die Verbindung zum Marktüberwachungsgesetz her, indem er festlegt, dass die Bestimmungen des MüG auch für die Überwachung von Produkten gelten, die den abfallrechtlichen Vorschriften unterliegen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Marktüberwachung im Abfallbereich nach einheitlichen Standards erfolgt und mit den allgemeinen Marktüberwachungsbestimmungen harmonisiert ist. Die Marktüberwachung von Produkten nach den harmonisierten abfallrechtlichen Vorschriften umfasst die Überwachung von Fahrzeugen, Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien und Akkumulatoren sowie Verpackungen. Gegenstand der Marktüberwachung ist die Einhaltung der Beschaffenheitsanforderungen (Stoffverbote/-beschränkungen) sowie sonstiger Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Produkten (z. B. Kennzeichnungspflichten). Die stichprobenartige Kontrolle der Einhaltung der Stoffgrenzwerte und Stoffbeschränkungen ist, gemäß Nr. 10 Absatz 4 in Verbindung mit Nr. 18 Absatz 3 Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben des allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ZustKat Ord ASOG) , u.a. Aufgabe der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Die Anforderungen sind in folgenden Richtlinien und Verordnungen vorgegeben: 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge (Altfahrzeug-Richtlinie) 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS II-Richtlinie) 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG (EU-Batterierichtlinie) 2023/1542/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien ( EU-Batterieverordnung ) 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. September 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungsrichtlinie) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt ( Einwegkunststoffrichtlinie ) Die entsprechenden europäischen Richtlinien im Abfallrecht sind, soweit erforderlich, durch folgende Gesetze bzw. Verordnungen in deutsches Recht umgesetzt worden: Fahrzeuge: Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) Batterien: Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) Elektro- und Elektronikgeräte: Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) Verpackungen: Verpackungsgesetz (VerpackG) Einwegkunststoffe: Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) und Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2019/1020 erstellt jeder Mitgliedstaat der EU mindestens alle vier Jahre eine übergreifende nationale Marktüberwachungsstrategie. Die aktuelle nationale Marktüberwachungsstrategie ist auf den Seiten des Deutschen Marktüberwachungsforums (DMÜF) und nachfolgend als PDF-Download zu finden. Das aktuelle Marktüberwachungskonzept des Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) finden Sie auf den Informationsseiten der LAGA oder nachfolgend als PDF-Download.
Hier erhalten sie Informationen zum Aufkommen und zur Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten in Sachsen-Anhalt. Neben der Abfallbilanz werden spezielle Wertstoffarten detaillierter betrachtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stellen jährlich Daten und Informationen über die ihnen überlassenen Siedlungsabfälle zur Verfügung. Das Landesamt für Umweltschutz in Sachsen-Anhalt wertet diese Informationen aus und veröffentlicht eine Gesamtbilanz. Die jährlichen Abfallbilanzen ermöglichen sowohl einen Überblick als auch detaillierte Auskünfte über Aufkommen, Verwertung oder Beseitigung von Siedlungsabfällen und nachweispflichtigen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Zudem lassen sich im Jahresvergleich Tendenzen und Trends erkennen. Unter dem Begriff feste kommunale Siedlungsabfälle (FKA) werden hier die nachfolgend genannten Abfallarten zusammengefasst: gemischte Siedlungsabfälle aus privaten Haushalten (Hausmüll) gemischte Siedlungsabfälle aus Gewerbebetrieben, die den örE überlassen werden (hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) Sperrmüll Straßenkehricht andere Siedlungsabfälle. Das spezifische Aufkommen an festen kommunalen Abfällen ist im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr auf demselben Niveau. Aufkommen insgesamt: 426.596 Mg einwohnerspezifisches Aufkommen: 196 kg/Einwohner Die durchschnittliche Aufkommensmenge an Hausmüll pro Einwohner für Sachsen-Anhalt lag im Jahr 2023 bei rund 142 kg. Hier gab es große Unterschiede zwischen den einzelnen Entsorgungsgebieten, wie die nachfolgende Abbildung zeigt. Zu den Wertstoffen zählen die Materialfraktionen: Papier, Pappe, Karton (PPK), Glas und Leichtverpackungen (LVP), Kunststoffe, Metalle und Holz, die keine Verpackungen sind, Bekleidung und Textilien und grundsätzlich auch Bioabfälle, welche in der Abfallbilanz in einem eigenen Kapitel ausführlicher betrachtet werden. Die Menge der erfassten Wertstoffe ohne Bioabfälle sank im Vergleich zu 2022 um rund 2 Kilogramm pro Einwohner. Aufkommen insgesamt (ohne Bioabfälle): 289.609 Mg einwohnerspezifisches Aufkommen (ohne Bioabfälle): 132,8 kg/Einwohner Bei der Fraktion PPK setzt sich der abnehmende Trend in den Aufkommensmengen seit 2021 fort. Unter dem Begriff Bioabfälle werden in der Bilanz das über die Biotonnen gesammelte Biogut, Grüngut aus privaten Haushalten sowie Grüngut aus öffentlichen Garten- und Parkanlagen zusammengefasst. Das spezifische Aufkommen an Bioabfällen insgesamt ist nach der erheblichen Abnahme im Jahr 2022 im Jahr 2023 wieder um rund 4 kg/Einwohner angestiegen. Aufkommen Bioabfälle insgesamt: 257.000 Mg spezifisches Aufkommen Bioabfälle: 118 kg/Einwohner Neben den Siedlungsabfällen enthält die Abfallbilanz auch Angaben über Aufkommen und Verbleib nachweispflichtiger gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle. Die Entsorgung der nachweispflichtigen Abfälle konzentriert sich hauptsächlich auf die Verwertung im Untertageversatz in chemisch-physikalischen und sonstigen Behandlungsanlagen sowie die Beseitigung auf ober- und untertägigen Deponien. Rund 80 % der 2023 in Sachsen-Anhalt entsorgten 1.998.602 Mg gefährlichen Abfälle wurden einer Verwertung zugeführt. Von den aus dem Ausland importierten gefährlichen Abfällen wurden rund 55 % verwertet. Eine detaillierte Zusammenstellung der Informationen zu Aufkommen, Verwertung und Beseitigung von Siedlungsabfällen und nachweispflichtigen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Sachsen-Anhalt für das Jahr 2023 bietet die Abfallbilanz 2023, welche auf dieser Seite zum Download bereitsteht. Weiterleitung zur Abfallbilanz 2023 (PDF, barrierefrei) Weiterleitung zu den Abfallbilanzen der Vorjahre Verpackungen sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil unseres Alltags und kaum noch wegzudenken. Sie bestehen aus unterschiedlichen Materialien wie zum Beispiel Glas, Papier, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Abhängig von den Anforderungen, die die Verpackung erfüllen soll, werden dabei auch Materialien kombiniert. Bei einem jährlichen Aufkommen von über 18 Millionen Tonnen (Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM), Mainz, Stand 06/2020) im gesamten Bundesgebiet sind Bürger, Wirtschaft und Politik gleichermaßen gefragt, die Verpackungen nach ihrer mitunter kurzen Lebenszeit richtig zu trennen, zu verwerten und im Idealfall schon vorher zu vermeiden. Tipps zur Vermeidung von Verpackungsabfällen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz . Vor allem Kunststoffabfälle und ihre Auswirkungen auf die Umwelt finden sich nach wie vor in den Schlagzeilen der aktuellen Diskussionen zu Verpackungsabfällen. Im Ergebnis dieser schon lang anhaltenden Diskussion wurden Hersteller von Produkten und Verpackungen frühzeitig zur Verantwortung gezogen, sodass vor allem Ziele wie Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen zur Sicherstellung des Umweltschutzes erfolgreich umgesetzt werden können. Europaweit gilt, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. In Deutschland wurde die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle inklusive der Anforderungen an die Hersteller durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) in deutsches Recht umgesetzt. Das VerpackG legt Anforderungen an die Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen fest und bildet damit ein Standbein für eine fortlaufende Wertschöpfung. Weiterhin werden mit dem VerpackG die Rahmenbedingungen zur Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle geschaffen, um die von der EU vorgegebenen Verwertungsquoten für die unterschiedlichen Verpackungsmaterialien zu erfüllen. In der Praxis werden in Deutschland die Sammlung, Sortierung und Verwertung nach den zuvor genannten Rahmenbedingungen von den dualen Systemen organisiert. Sie stimmen sich mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgern der einzelnen Landkreise über die Sammlung ab, teilen die Verpackungsabfälle untereinander auf und sorgen dafür, dass die verschiedenen Verpackungsmaterialien durch moderne Sortier- und Verwertungstechniken im Kreislauf geführt werden können. Derzeit gibt es in Deutschland 10 genehmigte Systeme, die sich den Markt der Verpackungen teilen. Genehmigt werden die dualen Systeme nicht bundesweit, sondern von den einzelnen Bundesländern. In Sachsen-Anhalt ist das LAU die zuständige Genehmigungsbehörde für die dualen Systeme. Im Dezernat 22 werden dazu die Genehmigungsanforderungen nach VerpackG geprüft. Sobald ein System die Anforderungen zur Sammlung und Verwertung erfüllt, wird es genehmigt. Hier können Sie eine Übersicht der in Sachsen-Anhalt genehmigten dualen Systeme als PDF-Datei öffnen . Beabsichtigen Sie selbst ein duales System zu betreiben, finden Sie hier weitere Infos zum Genehmigungsverfahren . Der laufende Betrieb der Systeme wird von der Zentralen Stelle überwacht. Dort werden unter anderem die Mengenströme der Systeme ausgewertet, in denen die Verwertung der Verpackungsabfälle dargelegt wird. Bei der Zentralen Stelle müssen sich außerdem alle Hersteller registrieren, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Jährlich müssen diese auch die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen bei der Zentralen Stelle einreichen. Das Herstellerregister ist öffentlich und kann über diesen Link geöffnet werden . Auf der Seite der Zentralen Stelle finden Sie darüber hinaus eine Vielzahl an Informationen, falls Sie selbst Hersteller sind und Verpackungen in Verkehr bringen. Klärschlamm ist der bei der Reinigung von kommunalem Abwasser insbesondere aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen anfallende Schlamm. Er besteht aus Wasser und Feststoffen. In der Kläranlage erfolgt die Behandlung des Schlammes in verschiedenen Verfahrensschritten solange, bis die Beschaffenheit für den jeweiligen Entsorgungsweg erreicht ist. In Sachsen-Anhalt werden 220 öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen (Stand 2020) betrieben und es fallen pro Jahr ca. 53.000 t Trockenmasse (TM) Klärschlamm an. Die Größenklassen (GK) ergeben sich aus den angeschlossenen Einwohnerwerten (EW). An die Abwasserbehandlungsanlagen GK 4b und GK 5 sind mehr als 50.000 EW angeschlossen. Somit sind diese Anlagen von der Änderung der AbfKlärV betroffen. Im Jahr 2020 wurde 26.857 t TM Klärschlamm, der auf öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen in Sachsen-Anhalt angefallen ist, thermisch entsorgt. Dem folgt die Kompostierung des Klärschlamms mit 14.300 t TM Klärschlamm und die direkte Ausbringung in der Landwirtschaft mit 10.057 t TM Klärschlamm. Mit der Novellierung der Klärschlammverordnung im Jahr 2017 wird die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen in Deutschland in zwei Schritten ab dem 1. Januar 2029 Pflicht. Die Phosphorrückgewinnung geht mit einer umfangreichen Einschränkung der Klärschlammausbringung zu Düngezwecken einher. Im Land Sachsen-Anhalt – wie auch in anderen Bundesländern – werden sich daraus neue Strukturen für die Verwertungswege von Klärschlämmen ergeben. Das Landesamt für Umweltschutz ließ in den Jahren 2021/2022 den aktuellen Stand zu Klärschlammaufkommen, Klärschlammentsorgung und den Möglichkeiten einer Phosphorrückgewinnung innerhalb eines Projektes erfassen sowie die zukünftige Entwicklung des Aufkommens und der Entsorgung von Klärschlämmen in Sachsen-Anhalt prognostizieren. Die Ergebnisse werden in dem Bericht „Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt – Stand und Prognose 2022“ vorgestellt. Bericht "Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt - Stand und Prognose 2022" (pdf-Dateien, 9,5 MB, barrierefrei) Bei Bioabfällen handelt es sich gemäß der Begriffsbestimmung im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) um biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Nahrungsmittel- und Küchenabfälle aus privaten Haushaltungen, aus dem Gasstätten-, Kantinen- und Cateringgewerbe, aus Büros und aus dem Groß- und Einzelhandel, mit den genannten Abfällen vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben und vergleichbare Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen. Auch die Bioabfallverordnung (BioAbfV) liefert in § 2 Abs. 1 eine Definition. Danach handelt es sich um Abfälle tierischer und pflanzlicher Herkunft oder aus Pilzmaterialien zur Verwertung, die durch Mikroorganismen, bodenbürtige Lebewesen und Enzyme abgebaut werden können. In Anhang 1 der BioAbfV sind die Abfälle, welche unter die o.g. Definition fallen detailliert aufgelistet. Seit 2015 sind überlassungspflichtige Bioabfälle getrennt zu sammeln. Die Umsetzung dieser Pflicht erfolgt durch die jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in den entsprechenden Abfallsatzungen. In Sachsen-Anhalt hat sich bereits die Pflicht-Biotonne weitestgehend etabliert. Eine ausführliche Darstellung der Mengen für Biogut aus der Biotonne, Grüngut aus privaten Haushalten sowie Grüngut aus öffentlichen Garten- und Parkanlagen findet sich in der Abfallbilanz des Landes Sachsen-Anhalt. Im Jahr 2022 wurden rund 135.000 t an Biogut über die Biotonne gesammelt, daraus ergibt sich ein durchschnittliches Aufkommen von 62 kg Biotonnenabfälle pro Einwohner. Die Verwertung der Bioabfälle erfolgt weitestgehend innerhalb von Sachsen-Anhalt. Bisher werden etwa 64 % der Bioabfälle kompostiert und nur 29 % in Vergärungsanlagen behandelt. Daraus lässt sich rückschließen, dass in Sachsen-Anhalt noch erhebliche Potenziale zur Stärkung der höherwertigen Verwertung (Vergärung mit anschließender Kompostierung der Gärreste) von Bioabfällen bestehen. Durch eine gesteigerte Getrenntsammlung in Kombination mit einer höherwertigen Verwertung von Bioabfällen würde eine konsistente Ausschöpfung der erschließbaren Potenziale zur nachhaltigen Energieerzeugung bewirken. Die höherwertige Verwertung von Bioabfällen durch Vergärung mit anschließender Kompostierung der Gärreste kombiniert die Stärken beider Verfahren und bietet gegenüber der Erfassung der Bioabfälle im Restabfall und der damit (in den meisten Fällen) einhergehenden thermischen Verwertung sowie der reinen Kompostierung, insbesondere in ökologischer Hinsicht, entscheidende Vorteile. Im Vergleich zur herkömmlichen Strategie der Bioabfallbehandlung reduziert sie Treibhausgasemissionen, ermöglicht die Nutzung erneuerbarer Energien, erhält Nährstoffe effizient, fördert den Humusaufbau nachhaltig und schont natürliche Ressourcen. Weiterhin kann eine Steigerung der getrennt gesammelten Bioabfälle in Kombination mit einer höherwertigen Verwertung einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Bioökonomie darstellen. Das Landesamt für Umweltschutz ließ im Jahr 2024 innerhalb des Projektes „Klimaschutz und Ressourcenschonung durch die Steigerung der Verwertung biogener Abfälle in Sachsen-Anhalt –Bioökonomie-“ das Potenzial der getrennt gesammelten Bioabfälle sowie die zukünftige Entwicklung des Aufkommens, der Entsorgung und die ökologischen Aspekte ermitteln. Die Ergebnisse werden in dem Abschlussbericht „Potenziale biogener Abfälle – Steigerung der Verwertung in Sachsen-Anhalt – Bioökonomie“ vorgestellt. Der Bericht dient als Erkenntnisquelle für die zuständigen Institutionen bei der zukünftigen Planung der Bioabfallbehandlung. Hier können Sie den Abschlussbericht „Potenziale biogener Abfälle – Steigerung der Verwertung in Sachsen-Anhalt – Bioökonomie“(pdf-Dokument) öffnen. Letzte Aktualisierung: 19.06.2025
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 990 |
| Europa | 226 |
| Global | 2 |
| Kommune | 3 |
| Land | 35 |
| Weitere | 348 |
| Wirtschaft | 3 |
| Wissenschaft | 394 |
| Zivilgesellschaft | 35 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 69 |
| Daten und Messstellen | 117 |
| Ereignis | 7 |
| Förderprogramm | 835 |
| Gesetzestext | 1 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Software | 2 |
| Taxon | 1 |
| Text | 457 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 118 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 177 |
| Offen | 1265 |
| Unbekannt | 27 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 969 |
| Englisch | 886 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 27 |
| Bild | 38 |
| Datei | 44 |
| Dokument | 76 |
| Keine | 721 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 6 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 672 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1043 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1184 |
| Luft | 872 |
| Mensch und Umwelt | 1451 |
| Wasser | 829 |
| Weitere | 1469 |