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Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2022

Die Studie ermittelt die Daten Deutschlands für die Berichterstattung nach Verpackungsrichtlinie (94/62/EG). Für die Meldung an die Europäische Kommission ist die Berechnungsmethode des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/665 maßgebend. Der Bericht dokumentiert das Aufkommen von Verpackungsabfällen sowie deren Recyclingmengen an den Messpunkten und an den Berechnungspunkten. Die Verpackungsabfälle wurden über die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) bestimmt. Die Zahlen sind aufgeschlüsselt hinsichtlich der Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier / Karton, Aluminium, Eisenmetalle, Holz und Sonstige dargestellt. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Im Jahr 2022 nahm der Verpackungsverbrauch im Vergleich zum Vorjahr um 3,4 % bzw. um 675 kt ab und lag bei 19,02 Mio. Tonnen. Insgesamt 18,45 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle wurden 2022 verwertet, 14,18 Mio. Tonnen stofflich und 4,27 Mio. Tonnen energetisch. Veröffentlicht in Texte | 156/2024.

Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2021

Die Studie ermittelt die Daten Deutschlands für die Berichterstattung nach Verpackungsrichtlinie (94/62/EG). Für die Meldung an die Europäische Kommission ist die Berechnungsmethode des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/665 maßgebend. Der Bericht dokumentiert das Aufkommen von Verpackungsabfällen sowie deren Recyclingmengen an den Messpunkten und an den Berechnungspunkten. Die Verpackungsabfälle wurden über die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) bestimmt. Die Zahlen sind aufgeschlüsselt hinsichtlich der Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier / Karton, Aluminium, Eisenmetalle, Holz und Sonstige dargestellt. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Im Jahr 2021 stieg der Verpackungsverbrauch im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 % bzw. um 915,2 kt auf 19,69 Mio. Tonnen. Insgesamt 18,97 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle wurden 2021 verwertet, 13,36 Mio. Tonnen stofflich und 5,59 Mio. Tonnen energetisch. Veröffentlicht in Texte | 162/2023.

Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2022

Die Studie ermittelt die Daten Deutschlands für die Berichterstattung nach Verpackungsrichtlinie (94/62/EG). Für die Meldung an die Europäische Kommission ist die Berechnungsmethode des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/665 maßgebend.Der Bericht dokumentiert das Aufkommen von Verpackungsabfällen sowie deren Recyclingmengen an den Messpunkten und an den Berechnungspunkten.Die Verpackungsabfälle wurden über die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) bestimmt. Die Zahlen sind aufgeschlüsselt hinsichtlich der Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier / Karton, Aluminium, Eisenmetalle, Holz und Sonstige dargestellt. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt.Im Jahr 2022 nahm der Verpackungsverbrauch im Vergleich zum Vorjahr um 3,4 % bzw. um 675 kt ab und lag bei 19,02 Mio. Tonnen. Insgesamt 18,45 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle wurden 2022 verwertet, 14,18 Mio. Tonnen stofflich und 4,27 Mio. Tonnen energetisch.

Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2021

Die Studie ermittelt die Daten Deutschlands für die Berichterstattung nach Verpackungsrichtlinie (94/62/EG). Für die Meldung an die Europäische Kommission ist die Berechnungsmethode des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/665 maßgebend.Der Bericht dokumentiert das Aufkommen von Verpackungsabfällen sowie deren Recyclingmengen an den Messpunkten und an den Berechnungspunkten.Die Verpackungsabfälle wurden über die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) bestimmt. Die Zahlen sind aufgeschlüsselt hinsichtlich der Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier / Karton, Aluminium, Eisenmetalle, Holz und Sonstige dargestellt. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt.Im Jahr 2021 stieg der Verpackungsverbrauch im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 % bzw. um 915,2 kt auf 19,69 Mio. Tonnen. Insgesamt 18,97 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle wurden 2021 verwertet, 13,36 Mio. Tonnen stofflich und 5,59 Mio. Tonnen energetisch.

Das neue Verpackungsgesetz

Das hohe Aufkommen an Verpackungsabfällen sowie neue gesetzliche Vorgaben sind derzeit intensiv diskutierte Themen. Bereits seit Anfang der 1990er Jahre bestand mit der Verpackungsverordnung eine Produktverantwortung der Hersteller für ihre Verpackungen. Danach sind Unternehmen für ihre Verpackungen verantwortlich â€Ì von der Herstellung bis zur Entsorgung. Dennoch bestehen aus Umweltsicht weiterhin enorme Herausforderungen hinsichtlich der Vermeidung oder zumindest Verringerung von Verpackungsabfällen sowie ihres Recyclings bzw. ihrer ressourcenschonenden Verwertung. Auch hat das teils pflichtwidrige Verhalten einiger Akteure in der Vergangenheit dazu geführt, dass das System der Entsorgung über den gelben Sack/die gelbe Tonne mehrfach kurz vor dem Zusammenbruch stand. Mit dem zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen neuen Verpackungsgesetz soll nun Vieles besser werden: höhere Recyclingquoten, Anreize für umweltfreundlichere Verpackungen, mehr Transparenz auf dem Markt und Kontrolle der Marktteilnehmer. Der Vortrag stellt den Hintergrund des neuen Verpackungsgesetzes sowie die wichtigsten Neuerungen kompakt vor und skizziert die Herausforderungen, vor denen die Vollzugsbehörden angesichts ihrer gesetzlichen Aufgaben stehen. Quelle: https://uppw.uni-halle.de

Verpackungsverbrauch steigt weiter; mehr Recycling

Verpackungsverbrauch steigt weiter; mehr Recycling In Deutschland fielen 2019 insgesamt 18,91 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das sind 0,2 Prozent mehr als 2018. Seit 2010 ist das Verpackungsaufkommen damit um 18,1 Prozent gestiegen. Die Quote der stofflichen Verwertung (Recycling) hat 2019 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 2,6 Prozentpunkte zugenommen. Die aktuellen Daten zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen wurden in dieser aktuellen Publikation zusammengefasst. Erstmalig wurden dabei nach der Erhebung entsprechend der bisherigen Methode, die Daten auch entsprechend der neuen Berechnungsmethode ausgewertet, die ab dem Berichtsjahr 2020 verpflichtend angewandt werden muss. Aufkommen an Verpackungen Das Verpackungsaufkommen in Deutschland liegt im Jahr 2019 mit 227,55 kg/Kopf im Verhältnis zu anderen Mitgliedstaaten und zum EU-Durchschnitt (EU27) von 177,38 kg/Kopf weiterhin sehr hoch. Im Vergleich zum Jahr 2018 ist er um 0,2 % bzw. um 47 kt (Kilotonnen = 1.000 t) auf 18,91 Mio. Tonnen angestiegen. Um von den aktuellen Höchstständen herunterzukommen sollte das Ziel das Verpackungsaufkommen insgesamt zu reduzieren entschlossen weiterverfolgt werden. Was die Daten zum privaten Endverbrauch von Verpackungen angeht, ist die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren eingeschränkt, weil die Berechnungsweise geändert wurde. Bis einschließlich 2018 wurden alle Verpackungen einbezogen, die in Haushalten oder vergleichbaren Anfallstellen anfallen (Anfallstellenprinzip). Ab 2019 wurden alle Verpackungen einbezogen, die nach dem Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister als systembeteiligungspflichtig ausgewiesen sind. Das Verpackungsaufkommen privater Endverbraucher lag 2019 bei 8,59 Mio. Tonnen und lag damit im Vergleich zum Vorjahr um 4 % bzw. 339 kt niedriger. Steigerung der Recyclingquoten Insgesamt 18,33 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle wurden 2019 verwertet, davon 13,53 Mio. Tonnen stofflich und 4,8 Mio. Tonnen energetisch (siehe Tabelle 1: In Deutschland angefallene und innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat verwertete oder in Abfallverbrennungsanlagen mit Energierückgewinnung verbrannte Verpackungsabfallmengen (2019) – Berechnung nach alter Methode vergleichbar zu Vorjahren). Die Quote der stofflichen Verwertung (Recycling) hat 2019 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 2,6 Prozentpunkte zugenommen. Für die einzelnen Materialarten fallen die stofflichen Verwertungsquoten nach der bisherigen Berechnungsmethode für das Jahr 2019 wie folgt aus: Glas: 84,1 % (+1,1 %-Punkte im Vergleich zum Vorjahr) Kunststoff: 55,5 % (+8,4 %-Punkte im Vergleich zum Vorjahr) Papier, Pappe, Karton: 89,5 % (+1,8 %-Punkte im Vergleich zum Vorjahr) Aluminium: 93,5 % (+3,4 %-Punkte im Vergleich zum Vorjahr) Stahl: 92,7 % (+0,8 %-Punkte im Vergleich zum Vorjahr) Holz: 24,3 % (-1,0 %-Punkte im Vergleich zum Vorjahr) Der deutliche Anstieg beim Recycling ist zu einem großen Teil auf die anspruchsvollen Quotenvorgaben des Verpackungsgesetzes zurückzuführen. Neues Berechnungsverfahren Die Daten wurden ergänzend zur derzeit gültigen Berechnungsmethode zusätzlich auch nach der neuen Berechnungsmethode des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/665, welcher für die Meldung an die Europäische Kommission für die Datenmeldung ab dem Berichtsjahr 2020 maßgebend ist, ausgewertet (siehe Tabelle 2: Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665). Beim Aufkommen müssen zukünftig Verpackungen, die aus mehr als einem Material bestehen, aufgeschlüsselt nach den in der Verpackung vorhandenen Materialien erfasst und gemeldet werden. Bisher wurden Verbunde vollständig dem Hauptmaterial zugeordnet. Durch die neue Zuordnung bleibt der Gesamtverbrauch von Verpackungen unverändert, da ausschließlich die Verteilung auf die Verpackungsmaterialien modifiziert wird. Die größten Massendifferenzen ergeben sich bei Papier mit -87,6 kt (-1,1%), Kunststoff mit +69,5 kt (+2,2%) und Aluminium mit +24,5 kt (+17,8%). Beim Recycling wurden bislang die Zuführungsmengen in die erste Recyclinganlage dokumentiert. Dabei galten Verfahren wie Störstoffabtrennung oder Reinigung, bei denen die sortierten Abfälle für das weitere Recycling aufbereitet wurden, bereits als Recyclingverfahren. In Zukunft sind die Mengen an Berechnungspunkten zu bestimmen. Die Berechnungspunkte liegen verbindlich beim Input in das letzte Recyclingverfahren, durch welches Abfallmaterialien tatsächlich zu Produkten, Materialien oder Stoffen weiterverarbeitet werden. Sie sind im Durchführungsbeschluss für jedes Material unterschiedlich definiert. Die Recyclingmenge reduziert sich im Vergleich zur bisherigen Berechnungsmethode um 1,4 Mio. Tonnen auf 12,1 Mio. Tonnen. Die Menge der energetisch verwerteten Verpackungen erhöht sich um 1,2 Mio. Tonnen auf 6 Mio. Tonnen. Im Gegensatz zum Aufkommen führen die neuen Vorgaben für die Ermittlung der Recyclingmengen und -quoten zu teils deutlichen Reduktionen. Für die meisten Materialien konnte Deutschland die ab 2025 geltenden anspruchsvolleren Recyclingquoten bereits 2019 einhalten. Glas 80,0% (Vorgabe 2025: 70%; Vorgabe 2030: 75%) Papier 80,6% (Vorgabe 2025: 75%; Vorgabe 2030: 85%) Aluminium 65,7% (Vorgabe 2025: 50%; Vorgabe 2030: 60%) Eisenmetalle 89,2% (Vorgabe 2025: 70%; Vorgabe 2030: 80%) Für folgende Materialien liegt Deutschland für 2019 noch unter den Vorgaben für 2025, so dass hier weitere Anstrengungen notwendig sind. Kunststoffe 43,7% (Vorgabe 2025: 50%; Vorgabe 2030: 55%) Holz 23,6% (Vorgabe 2025: 25%; Vorgabe 2030: 30%) Leichte Kunststofftragetaschen Die europäische Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) schreibt den Mitgliedsstaaten auch eine Reduktion des Verbrauchs leichter Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke kleiner als 50 µm bis 2020 auf höchstens 90 und bis 2026 auf höchstens 40 Stück pro Einwohner vor. Im Jahr 2019 wurden in Deutschland pro Einwohner 54 leichte Kunststofftragetaschen verbraucht. Diese Zahl enthält auch die sehr leichten Kunststofftragetaschen (<15 µm) die beispielsweise bei dem Kauf von losem Obst und Gemüse genutzt werden. Deutschland hält damit die europäischen Vorgaben sicher ein. Ab dem 1. Januar 2022 verbietet das deutsche Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen die in der Regel aufwendigere Vorverpackungen ersetzen.

Verpackungsverbrauch 2021 erneut gestiegen

Verpackungsverbrauch 2021 erneut gestiegen Im Jahr 2021 stieg der Verpackungsverbrauch in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 Prozent bzw. um 0,91 Mio. Tonnen auf insgesamt 19,69 Mio. Tonnen. Davon wurde der überwiegende Teil (18,97 Mio. Tonnen) verwertet - 13,36 Mio. Tonnen stofflich und 5,59 Mio. Tonnen energetisch. Damit konnte Deutschland bereits 2021 die meisten europäischen Zielvorgaben für das Jahr 2025 einhalten. Die Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigt auch für das Jahr 2021 einen deutlichen Anstieg der Verpackungsmengen in Deutschland. Die Studie ermittelte die Daten die Deutschland entsprechend der Verpackungsrichtlinie an die Europäische Kommission gemeldet hat. Die starke Zunahme des Verpackungsaufkommens ist insbesondere auf drei übergreifende Faktoren zurückzuführen. Nach dem Rückgang des Zukaufs von Holzpalletten im Jahr 2020 normalisierte sich dieser wieder, was zu einem starken Anstieg um 18,0 Prozent bei Holzverpackungen führte. Das Aufkommen von Kunststoffverpackungen stieg um 3,5 Prozent erneut deutlich an. Bei Papierverpackungen stieg das gewerbliche Aufkommen wieder auf ein Niveau vor dem Rückgang im Zusammenhang mit der Coronapandemie im Vorjahr, was zu einem Anstieg um 3,3 Prozent führte. Die Studie liefert Daten auf einem stark aggregierten Niveau. Betrachtet man das Verpackungsaufkommen von privaten Endverbrauchern, so gab es im Jahr 2021 einen Anstieg der Verpackungsmengen um 0,7 Prozent auf 8,8 Millionen Tonnen. Dies ist vor allem auf die Zunahme bei Papierverpackungen um 87.600 Tonnen (+ 2,8 Prozent) auf 3,2 Millionen Tonnen zurückzuführen. Die steigende Marktbedeutung des Versandhandels führt zu einer starken Zunahme von Kartonagen, Versandtaschen und Packpapier sowie zu schwereren Primärverpackungen, um den gestiegenen Anforderungen für den Versand zu genügen. Auch die Zunahme von Verbunden auf Papierbasis verstärkt den Zuwachs bei Papierverpackungen. Die Studie ermittelte die Verwertungsquote entsprechend europäischer Vorgaben am Input in das letzte Recyclingverfahren. Die Gesamtrecyclingquote hat mit -0,2 Prozent leicht abgenommen, was insbesondere auf die starke Zunahme beim Aufkommen von Holzverpackungen mit ihrer geringen Recyclingquote zurückzuführen ist. Vom gesamten Verpackungsabfallaufkommen wurden 67,9 Prozent dem letzten Recyclingprozess zugeführt, der Rest wurde größtenteils energetisch verwertet. Die einzelnen Materialien erreichten folgende Recyclingquoten: Glas 80,3 % Papier, Pappe 85,1 % Eisenmetalle 86,7 % Aluminium 62,4 % Kunststoffe 48,4 % Holz 31,6 % Damit hält Deutschland bereits im Jahr 2021 die meisten europäischen Zielvorgaben für das Jahr 2025 ein. Nur Kunststoffverpackungen lagen im Jahr 2021 noch 1,6 Prozent unter der Vorgabe für 2025. Seit dem Berichtsjahr 2020 ist die verwendete Quotenschnittstelle „Zuführung zum letzten Recyclingprozess“ zur Erhebung der Recyclingquoten verbindlich vorgegeben. Im Gegensatz zur bis dahin verwendeten Quotenschnittstelle führt sie dazu, dass Materialverluste bis zur Quotenschnittstelle rechnerisch von der Recyclingquote abgezogen werden. Dadurch sind die Recyclingquoten niedriger, als nach der Berechnung mit der alten Methode. Dieses Vorgehen wurde in Deutschland bereits seit dem Berichtsjahr 2019 durchgeführt. Vergleicht man aber die Werte an der alten Quotenschnittstelle (Input in die erste Verwertungsanlage) so würde die werkstoffliche Verwertung insgesamt einen Wert von 73,4 Prozent (2020 73,7 Prozent) erreichen.

Neuer Tiefststand: Immer weniger Mehrwegflaschen

Neuer Tiefststand: Immer weniger Mehrwegflaschen Immer weniger Getränke werden in Mehrwegflaschen abgefüllt. Die neueste Auswertung der Getränkeabfüllung in Deutschland zeigt, dass der Anteil von Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen 2016 auf einen neuen Tiefststand gesunken ist: rund 44 Prozent. Damit wird das in der Verpackungsverordnung vorgegebene Ziel von 80 Prozent am Gesamtverbrauch deutlich verfehlt. Der Mehrweganteil für die Getränkesegmente Wässer, Bier, Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke – also jene Getränkebereiche welche unter die Pfandpflicht fallen – erreichte im Jahr 2016 einen neuen Tiefststand. Das zeigt die neueste Auswertung der Getränkeabfüllung in Deutschland, die von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH für das Umweltbundesamt durchgeführt wurde. Der Anteil der Getränke, die in Mehrwegverpackungen abgefüllt wurden, betrug lediglich 42,8 Prozent. Zusammen mit dem leicht ansteigenden Anteil von 1,4 Prozent der ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen wurden 44,2 Prozent erzielt. Die Verpackungsverordnung gibt zur Stärkung von in Mehrweggetränkeverpackungen und ökologisch vorteilhaften Einwegverpackungen (MövE-Verpackungen) abgefüllten Getränken einen Anteil von 80 Prozent vor. Der Rückgang beträgt 1,3 Prozentpunkte gegenüber 2015. Mehrweg-Glasflaschen hatten 2016 einen Marktanteil von 29,2 Prozent. Das gesamte in Mehrweg-Glasflaschen verkaufte Getränkevolumen sank gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Prozent. Mehrweg-Kunststoffflaschen erreichten einen Marktanteil von 13,6 Prozent und verloren 4,2 Prozent ihres Getränkevolumens. Der Marktanteil von Getränkekarton stieg auf 1,1 Prozent. Die meisten Getränke werden in Einwegkunststoffflaschen abgefüllt: Der Marktanteil beträgt 52,2 Prozent, das Getränkevolumen stieg um 2,9 Prozent. Dosen erreichten einen Marktanteil von 3,2 Prozent, wobei das Getränkevolumen um 13,4 Prozent stieg. Die Abfüllmengen werden in Deutschland jährlich für die unterschiedlichen Packmittelgruppen sowie die pfandpflichtigen Getränkesegmente Wässer, Bier, Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke entsprechend der Verpackungsverordnung von der Bundesregierung bekannt gegeben. Der Anteil von in MövE-Verpackungen abgefüllten Getränken sank 2016 bei Wässern um 1,0 Prozentpunkte auf 38,7 Prozent, bei Bier um 0,8 Prozentpunkte auf 82,1 Prozent und bei Erfrischungsgetränken um 1,7 Prozentpunkte auf 28,8 Prozent. Die Berichte der letzten Jahre zeigen, dass der Anteil der Mehrwegverpackungen am Gesamtverbrauch von Getränkeverpackungen entgegen der Zielvorgaben sinkt und gleichzeitig der Anteil von Einwegverpackungen steigt. Auch veränderte Einzelhandelsstrukturen tragen dazu bei. So bieten Discounter meist ausschließlich Getränke in Einwegverpackungen an und verfügen nicht über Rücknahmesysteme für Mehrwegflaschen. Das 2003 eingeführte Einwegpfand für nicht ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen führte nur zu einer kurzzeitigen Stabilisierung in allen Getränkesegmenten abgesehen von Bier, dort stabilisierte sich der Mehrweganteil langfristig. Zwar wurden durch die Pfanderhebung Sammelmenge und -qualität der sortenreinen Wertstoffe aus Einweggetränkeverpackungen mit Pfand gesteigert, jedoch sank trotz dieser Maßnahme der Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen weiter. Mehrweggetränkeverpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung sind Verpackungen, die dazu bestimmt sind, nach Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden. Ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen sind Getränkekartonverpackungen, Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen und Folien-Standbodenbeutel. Alle anderen Getränkeverpackungen gehören nicht zu den ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen. Ab dem 1. Januar 2019 gilt das Verpackungsgesetz, darin werden die ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen in der Zielvorgabe nicht mehr berücksichtigt. Bei den in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränken soll zukünftig ein Anteil von 70 Prozent erreicht werden. Abfallvermeidung hat die höchste Priorität entsprechend der fünfstufigen Abfallhierarchie, die das Kernelement des deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-Abfallrahmenrichtlinie ist. Zur Vermeidung von Abfällen sind Mehrwegsysteme unverzichtbar. Einwegverpackungen sind kurzlebig und werden bereits nach einmaliger Nutzung entsorgt und recycelt. Hingegen werden Mehrweg-Glasflaschen bis zu 50-mal und PET-Mehrwegflaschen bis zu 20-mal wiederbefüllt. Der Ressourcen- und Energieverbrauch für Transport und Reinigung der Mehrwegflaschen ist in regionalen Kreisläufen geringer als der zusätzliche Herstellungsaufwand für Einwegflaschen. Je häufiger die Mehrwegflaschen wiederverwendet werden, je kürzer die Transportwege und je effizienter die Reinigungsprozesse sind, desto umweltfreundlicher sind die Flaschen. Deswegen ist aus Umweltsicht eine Steigerung des Mehrweganteils bei den Getränkeverpackungen erforderlich und die Erreichung der Zielvorgaben sollte angestrebt werden, um das Aufkommen von Verpackungsabfällen zu verringern und Ressourcen zu schonen.

Verpackungsabfälle

Verpackungsabfälle In Deutschland fielen im Jahr 2021 19,7 Mio. Tonnen an Verpackungsabfällen und damit 4,9 % mehr als im Vorjahr an. 67,9 % der Verpackungsabfälle wurden recycelt. Das entspricht einem Rückgang der Recyclingquote um 0,3 % gegenüber dem Jahr 2022 und liegt vor allem an einem Verbrauchsanstieg bei Holzpackmitteln. Insgesamt wurden 96,3 % der Verpackungsabfälle verwertet. Verpackungen überall Verpackungen gehören unvermeidlich zum Alltag. Ware wird mit Transportverpackungen zu den Händlern geliefert und mit Verkaufsverpackungen angeboten. Auf Um- und Verkaufsverpackungen werden Informationen über die Ware gegeben. Unternehmen nutzten im Jahr 2021 am häufigsten Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton. Danach folgten Verpackungen aus Holz, Kunststoff und Glas (siehe Tab. „Entwicklung des Verpackungsaufkommens in Tausend Tonnen“). Die Zahlen der Tabelle beziehen sich auf die Definitionen des Verpackungsgesetztes und unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Zuordnung der Verbundbestandteile geringfügig von den Zahlen entsprechend der Europäischen Verpackungsrichtlinie. Steigender Anfall an Verpackungsabfällen Die Entwicklung seit dem Jahr 1991 zeigt einen leicht schwankenden Verlauf des Verpackungsverbrauchs (siehe Abb. „Entwicklung des Verpackungsverbrauchs zur Entsorgung“). Die Menge des Verpackungsabfalls, die jährlich anfiel, bewegte sich zwischen 13,6 und 19,7 Millionen Tonnen (Mio. t) pro Jahr. Im Jahr 1991 waren es 15,6 Mio. t, 1996 nur noch 13,6 Mio. t. Seitdem gibt es eine steigende Tendenz mit einem Einbruch im Rezessionsjahr 2009 auf 15,1 Mio. t. Im Jahr 2021 stieg die Verpackungsabfallmenge auf den bislang höchsten Stand von 19,7 Mio. t. Gründe für den Anstieg der Verpackungsabfälle Die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und somit die Bedürfnisse als Konsumenten und Konsumentinnen verändern sich. Der Anteil der Ein- und Zweipersonenhaushalte sowie von Seniorinnen und Senioren nimmt zu. Beides hat zur Folge, dass kleinere Füllgrößen und/oder vorportionierte Einheiten gekauft werden, was sich wiederum erhöhend auf den Verpackungsverbrauch auswirkt. Verpackungen übernehmen heute neben dem Schutz des Inhalts auch zunehmend Funktionen wie: Dosierfunktion, Portionierungsfunktion, Aufbewahrungsfunktion und Handhabungsfunktion. Neben der Füllgröße wirkt sich auch dies steigernd auf den Verpackungsverbrauch aus (siehe Tab. „Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch“). Daneben haben sich die Verzehr- und Konsumgewohnheiten verändert. Nahrungsmittel, Getränke und Heimtierfutter führten im Jahr 2017 zusammen zu etwa 62,3 % des Verpackungsverbrauchs privater Endverbraucher. Veränderungen bei Verbrauch von Nahrungsmitteln (siehe Abb. „Verbrauch von Nahrungsmitteln“) und Getränken (siehe Abb. „Verbrauch von Getränken, Milch und Milchgetränken“) haben damit großen Einfluss auf die Verpackungsmenge. Auch die Zunahme von Vertriebswegen des Außer-Haus-Verbrauchs von Lebensmitteln, beispielsweise Fast Food und sonstige To-Go-Gastronomie (siehe Abb. „Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie“) sowie der steigende Zubereitungsgrad gekaufter Lebensmittel und Fertiggerichte erhöhen den Verpackungseinsatz. Der Versandhandel hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies wirkt sich erhöhend auf den Verpackungsverbrauch aus, wenn zusätzlich zur Primärverpackung weitere Versandverpackungen eingesetzt werden, deren Gewicht höher ist als die Versandverpackungen im Einzelhandel (pro Verkaufseinheit) und dies nicht durch den Wegfall von Tragetaschen kompensiert wird. Der Verbrauch von Papierverpackungen im Distanzhandel hat von 1996 bis 2017 um 607 % zugenommen (siehe Abb. „Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel“). Tab: Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Verbrauch von Nahrungsmitteln Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Getränken, Milch und Milchgetränken (Einweg und Mehrweg) Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Einweg und Mehrweg In Deutschland steht Leitungswasser in der Regel in sehr guter Qualität zur Verfügung, aus Abfallvermeidungs- und Umweltgesichtspunkten ist daher das Leitungswasser einem abgefüllten Wasser vorzuziehen. Dort wo dennoch Getränke gekauft werden, können Mehrwegverpackungen den Anfall von Verpackungsabfällen stark reduzieren. Bei Getränken schneiden Mehrwegflaschen in regionalen Kreisläufen besonders gut ab, da auch die transportbedingten Umweltbelastungen verringert werden. Während das Einwegpfand im Segment Bier den Mehrweganteil auf hohem Niveau stabilisiert hat, ist der Mehrweganteil in den anderen Getränkesegmenten wesentlich niedriger. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 42,6 % der pfandpflichtigen Getränke in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllt. Bis 2018 erfolgte die Auswertung bei den Getränkeverpackungen nach VerpackV, ab 2019 nach VerpackG. Plastiktüten werden häufig nur einmalig verwendet. Danach werden sie zu Abfall. Dabei lassen sich viele Plastiktüten vermeiden, wenn schon vor dem Einkauf an die Mitnahme von Tüten, Taschen oder Körben gedacht wird. Keinesfalls sollten Plastiktüten oder andere Abfälle in der Umwelt entsorgt werden. Durch eine Änderung der Verpackungsrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verbrauch von Plastiktüten bis 2020 auf maximal 90 Stück pro Kopf und Jahr und bis Ende 2025 auf 40 Stück pro Kopf und Jahr zu reduzieren. In Deutschland sollte dieses Ziel durch eine Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen zwischen dem Handelsverband und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erreicht werden. Handelsunternehmen, die sich an der Vereinbarung beteiligten, erhoben seit dem 01.07.2016 ein Entgelt bei der Abgabe von Kunststofftragetaschen. Der Verbrauch konnte dadurch bereits gesenkt werden. Lag der Pro-Kopf-Verbrauch im Jahr 2015 vor Beginn der Maßnahme noch bei 45 Kunststofftragetaschen pro Jahr und das Gesamtaufkommen bei 5,6 Milliarden, fielen im Jahr 2017 nur noch etwa 29 Taschen und im Jahr 2018 nur noch durchschnittlich 24 Taschen aus Kunststoff pro Kopf an. Das entsprach 2018 insgesamt einer Menge von ca. 2,0 Milliarden Taschen (siehe Abb. „Entwicklung des Plastiktütenverbrauchs“). Allerdings waren sehr leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 15 Mikrometern, die in Selbstbedienungszonen (SB) zum Beispiel für Obst und Gemüse abgegeben werden, von der Vereinbarung ausgeschlossen. Für Deutschland wurden früher ausschließlich die Kunststofftragetaschen im Kassenbereich für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen. Die Kunststofftragetaschen im SB-Bereich fallen daher zusätzlich an. Der Verbrauch von Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern (ohne SB-Bereich) sank im Jahr 2019 auf 18 Stück pro Einwohner, im Jahr 2020 auf 15 Stück pro Einwohner und im Jahr 2021 auf 11 Stück pro Einwohner. Wenn alle Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen werden, lag der pro Kopf-Verbrauch in 2019 bei 54 Kunststofftragetaschen, in 2020 bei 45 Kunststofftragetaschen und in 2021 bei 39 Kunststofftragetaschen. Deutschland hält damit die europäischen Vorgaben sicher ein und lag 2021 bereits unter den Vorgaben die ab dem Jahr 2026 gültig sind. Seit dem 1. Januar 2022 verbietet das deutsche Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen, die in der Regel aufwendigere Verkaufsverpackungen ersetzen. EU-Vorgaben zur Verwertung werden erhöht Im Jahr 1994 hat die Europäische Union (EU) die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungsrichtlinie) erlassen. Die EU orientierte sich hierbei an der deutschen Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) und gab Verwertungsquoten für Verpackungen in allen Mitgliedstaaten vor. Die Anforderungen wurden mit der Zeit erhöht, so auch durch die Novelle vom 30. Mai 2018 (Richtlinie EU 2018/852). Sie lauten aktuell: Bis zum 31.12.2025 müssen mindestens 65 % aller Verpackungsabfälle recycelt werden. Folgende Recyclingquoten müssen dabei für die einzelnen Materialien erzielt werden: Von Holz müssen 25 %, von Kunststoffen und Aluminium jeweils 50 %, von eisenhaltigen Metallen und Glas jeweils 70 %, und von Papier, Pappe und Karton müssen 75 % recycelt werden. Bis zum 31.12.2030 steigt die Recyclingquote für alle Verpackungen auf 70 %. Für die einzelnen Materialien müssen dann folgende Recyclingquoten erzielt werden: Von Holz müssen 30 %, von Kunststoffen 55 %, von Aluminium 60 %, von Glas 75 %, von eisenhaltigen Metallen 80 % und von Papier, Pappe und Karton müssen 85 % recycelt werden. Deutschland konnte die Anforderungen der Verpackungsrichtlinie bisher immer leicht erfüllen. Seit dem Berichtsjahr 2020 müssen die Mitgliedsstaaten allerdings eine neue Berechnungsmethode anwenden (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren“). Damit müssen die Verluste abgezogen werden, die bei den vorgelagerten Recyclingverfahren bis zur Zuführung in das letzte Recyclingverfahren anfallen. Der aktuelle Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen im Jahr 2021 ermittelt die Daten nach den neuen Vorgaben (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665). Dazu werden von der Verwertung nach bisheriger Vorgehensweise über Standardverlustquoten Abzüge für die Verluste bis zur Zuführung zum letzten Recyclingverfahren vorgenommen. Nähere Details können dem aktuellen Bericht entnommen werden. Im Bericht sind unter anderem Ergebnisse für unterschiedliche Anfallstellen der Verpackungsabfälle, Materialfraktionen und das Verpackungsaufkommen im Bezugsjahr 2021 dargestellt. Zur Erreichung der Ziele der Verpackungsrichtlinie muss bis 2025 die Recyclingquote bei Kunststoffen um 1,6 Prozentpunkte gesteigert werden. Bis 2030 müssen die Recyclingquoten bei Kunststoffen um 6,6 Prozentpunkte und die Recyclingquote über alle Materialarten um 2,1 Prozentpunkte gesteigert werden. Die Daten zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland werden jährlich im Auftrag des Umweltbundesamtes erhoben und veröffentlicht . Von den im Jahr 2021 in Deutschland angefallenen Verpackungsabfällen sind nach alter Berechnungsmethode 97,2 % stofflich oder energetisch verwertet worden. Die Verwertungsquote aller Verpackungsabfälle ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte gestiegen (siehe Tab. „Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 gültigen Quotenschnittstelle)“). Die stoffliche Verwertungsquote der Verpackungsabfälle fiel nach der alten Berechnungsmethode im Jahr 2021 um 0,3 % auf 74,0 % (siehe Tab. „Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren (bis 2020 gültige Quotenschnittstelle)“). Das ist im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten eine sehr gute Quote. Nach der neuen Berechnungsmethode entsprechen die Quoten der stofflichen Verwertung im Jahr 2021 folgenden Werten (siehe Tab. „Stoffliche Verwertung von Verpackungen“: Holz 31,6 % Kunststoffe 48,4 % Aluminium 62,4 % Glas 80,3 % Papier und Karton 85,1 % Eisenhaltige Metalle 86,7 % Insgesamt 67,9 % Aufgrund der technischen Entwicklung und der fortschrittlichen Abfallwirtschaft in Deutschland sind die Möglichkeiten allerdings bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Tab: Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren ... Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Tab: Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 ... Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Tab: Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Anspruchsvollere Verwertungsvorgaben durch das Verpackungsgesetz Knapp die Hälfte (44,6 %) aller Verpackungsabfälle fiel im privaten Endverbrauch an. Insgesamt wurden im Jahr 2022 die beim privaten Endverbrauch angefallenen quotierten Verpackungen zu 94,6 % stofflich oder energetisch verwertet (siehe Tab. „Verwertung von Verkaufsverpackungen – Private Endverbraucher“). Für einen Großteil der Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, sind in Deutschland die dualen Systeme zuständig. Für die dualen Systeme galten bis 31. Dezember 2018 die Quoten der deutschen Verpackungsverordnung. Der Verordnungsgeber hatte hiermit Vorgaben für die stoffliche Verwertung dieser Verpackungen aus Papier, Glas, Weißblech, Aluminium, Kunststoff und Verbundstoffen vorgegeben. Am 1. Januar 2019 trat das neue Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz) in Kraft und entwickelte die bis dahin bestehende Verpackungsverordnung im ökologischen Sinn weiter. Neuerungen des Verpackungsgesetzes umfassen unter anderem eine deutliche Anhebung der Recyclingquoten: Seit dem Jahr 2019 galten folgende Verwertungsquoten für duale Systeme, die sich auf die Beteiligungsmenge beziehen: Verpackungen aus Glas, Aluminium und eisenhaltigen Metallen mussten zu 80 % dem Recycling zugeführt werden, Verpackungen aus Kunststoff zu 58,5 % (werkstoffliche Verwertung), Getränkekartonverpackungen zu 75 %, sonstige Verbundverpackungen zu 55 % und Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton zu 85 %. Seit dem 1. Januar 2022 wurden die Recyclingquoten weiter erhöht und liegen für Glas, eisenhaltige Metalle, Aluminium und Papier, Pappe und Karton bei 90 %. Getränkekartonverpackungen müssen zu 80 % sowie sonstige Verbundverpackungen zu 70 % dem Recycling zugeführt werden. Bei Kunststoffverpackungen müssen 63 % der werkstofflichen Verwertung zugeführt werden. Ergänzt werden die Recyclingvorgaben mit einer Recyclingquote von 50 % bezogen auf alle in der Sammlung der Leichtverpackungen erfassten Abfälle. Die Verwertungsvorgaben des Verpackungsgesetzes beziehen sich nur auf Verpackungsabfälle, die in Zuständigkeit der dualen Systeme gesammelt und verwertet werden. Sie zeigen also einen Ausschnitt des Aufkommens und der Verwertung aller Verpackungen, da z.B. Verpackungsabfälle aus Großgewerbe und Industrie, aber auch bepfandete Einweggetränkeverpackungen. Die zugehörigen Daten liegen aufgrund unterschiedlicher Ermittlungswege aktueller vor als jene für alle Verpackungen insgesamt. Die Quotenvorgaben wurden im Durchschnitt von den Systemen bis in das Jahr 2021 in der Regel eingehalten. Die Verwertungsquoten der dualen Systeme lagen im Jahr 2021 meist deutlich über den rechtlichen Vorgaben. Seit 2022 sind höhere Quotenvorgaben zu erfüllen, diese stellen für Glas, Getränkekartonverpackungen und sonstige Verbundverpackungen eine Herausforderung für die Systeme dar. So sind in diesen Bereichen noch deutliche Steigerungen nötig. Die gesetzlich vorgegebene Gesamtrecyclingquote bezogen auf den Tonnen- bzw. Sackinhalt der LVP-Sammlung wurde mit 52,3 % erreicht. Bei verschiedenen Materialarten gab es Abzüge von den gemeldeten Mengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister aufgrund nicht nachgewiesener tatsächlicher Verwertung; diese sind bei den veröffentlichten Daten bereits berücksichtigt. (siehe Tab. „Verwertungsquoten der dualen Systeme 2022“).

3D-Druck aus Verpackungsmüll

Beim Catering auf Langstreckenflügen fällt eine große Menge an Verpackungsmüll an, welcher nach der Landung am Flughafen entsorgt werden muss. Die Fluglinie KLM Royal Dutch Airlines recycelt nun die anfallenden leeren PET-Flaschen, um diese in einem 3D-Druckprozess zu Werkzeugen für die Reparatur der Flugzeuge zu verarbeiten. Bisher kaufte die Fluglinie das zum 3D-Drucken benötigte Filament von externen Lieferanten ein. Nun werden die Tonnen an Kunststoffflaschen, die jedes Jahr am Amsterdamer Flughafen Schiphol anfallen an ein Recyclingunternehmen geliefert, welches daraus hochwertige Kunststoffpellets herstellt. Diese sind das Hauptmaterial für das 3D-Druck-Filament. Seit geraumer Zeit setzt das Unternehmen 3D-Drucker bei Reparatur und Wartung ein, um diese Prozesse zu beschleunigen. Beispielsweise werden beim Lackieren der Flugzeuge des Typs Boeing 737 spezielle 3D-gedruckte Stopfen eingesetzt, die verhindern, dass die Felgenlöcher überlackiert werden. Durch den Einsatz von Kunststoffpellets aus recyceltem PET konnten die Kosten für das 3D-Druck-Filament von 60 €/kg auf 17 €/kg reduziert werden. Bis 2030 will die Fluggesellschaft das Abfallaufkommen um 50 % gegenüber dem Jahr 2011 reduzieren. Dafür soll sowohl weniger Abfall produziert, als auch die Recyclingquote erhöht werden. Im Jahr 2018 konnte KLM das Abfallaufkommen bereits um 9 % senken und 28 % des anfallenden Abfalls rezyklieren.

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