Am 1. Januar 2019 wird in Deutschland die derzeit geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) durch das Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG)) vollumfänglich abgelöst. Es kommen neue Verpflichtungen und die 'Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister' hinzu. Diese hat vor allem die Aufgabe, ein öffentliches Register von Herstellern und Inverkehrbringern von Verpackungen einzurichten und zu führen.
Der NABU hat die Einweg-Lobby mit dem Dinosaurier des Jahres 2013 ausgezeichnet. Empfänger von Deutschlands peinlichstem Umweltpreis ist Wolfgang Burgard, Geschäftsführer des im Herbst gegründeten Bund Getränkeverpackungen der Zukunft (BGVZ). In dem Verband haben sich Getränke- und Verpackungshersteller und einige Handelsketten zusammengeschlossen. Zu den Gründern gehören Handelsunternehmen Aldi, Lidl, Lekkerland, der Getränkehersteller MEG, PepsiCo und Red Bull sowie der Dosenproduzenten Ball und Rexam.
Aktionstag „Nachhaltiges (Ab-)Waschen” am 10. Mai 2008 Etwa 630.000 Tonnen Waschmittel wandern jährlich über deutsche Ladentheken. Umgerechnet verbrauchen somit jede Bürgerin und jeder Bürger fast acht Kilogramm Waschmittel im Jahr. Rechnet man Reinigungs- und Pflegemittel hinzu, verdoppelt sich der Pro-Kopf-Verbrauch. Die Mehrzahl der Wasch- und Reinigungsmittel enthalten Duftstoffe. Über deren Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt ist aber vergleichsweise wenig bekannt. Klar ist jedoch: Manche duftenden Produkte enthalten Substanzen, von denen bekannt ist, dass sie häufig Kontaktallergien auslösen oder relevant für andere Unverträglichkeiten sein können. „Was wir als angenehm empfinden, muss für die Gesundheit und die Umwelt nicht automatisch gut sein. Deshalb sind auch die Hersteller und Vertreiber von Duftstoffen gefordert, die Forschung für mehr Wissen über die Risiken von Duftstoffen zu fördern”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes, anlässlich des Aktionstages „Nachhaltiges (Ab-)Waschen” am 10. Mai 2008. Insgesamt vermarktet die Industrie ca. 2500 bis 3000 Duftstoffe, davon etwa 15 Duftstoffe in Mengen über 1000 Tonnen. Eine für das Umweltbundesamt durchgeführte Studie ergab, dass es mindestens eine halbe Million Duftstoff-Allergiker in Deutschland gibt. Was viele nicht wissen: Ist einer der 26 Duftstoffe, die als besonders stark Allergie auslösend eingestuft sind, mit einem Gehalt größer als 0,01 Prozent in einem Wasch- oder Reinigungsprodukt enthalten, muss der Hersteller dies auf der Verpackung angeben. Ein kleiner Trost für Allergiker: Mittlerweile gibt es duftstofffreie Produkte im Handel. Und noch ein Tipp: Trocknet die Wäsche an der frischen Luft, hat sie einen angenehmen unverwechselbaren Geruch - auch ohne Zusatz von Duftstoffen. Das Umweltbundesamt unterstützt den jährlichen bundesweiten Aktionstag zum „Nachhaltigen (Ab-)Waschen”. In diesem Jahr informieren die Fachleute des Amtes zusammen mit der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt die Verbraucherinnen und Verbraucher speziell zum Thema Duftstoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln. Dazu gibt es am 20. Mai 2008 eine Informationsveranstaltung im Rathauscenter Dessau-Roßlau.
UBA empfiehlt Sicherheitsinfo auf der Verpackung Neue Messungen des Umweltbundesamtes (UBA) zeigen: Wer nach dem Zerbrechen einer Energiesparlampe sofort und gründlich lüftet, muss keine Gesundheitsrisiken durch Quecksilber befürchten. Diesen Sicherheitshinweis sollten die Hersteller allen Verpackungen beifügen, empfiehlt das UBA, dessen Präsident Jochen Flasbarth auch Nachholbedarf bei der Bruchsicherheit von Energiesparlampen sieht: „Splittergeschützte Modelle mit Plastik- oder Silikonmantel bieten schon heute Vorteile, da sie das sichere Aufräumen zerbrochener Lampen vereinfachen. Benötigt werden aber noch Lampen, aus denen das Quecksilber im Falle eines Bruches gar nicht erst austritt.“. Durch die neuen Messungen fand das UBA auch Hinweise, dass aus Energiesparlampen mit Amalgamtechnik deutlich weniger Quecksilber austritt, als aus solchen mit flüssigem Quecksilber. Den von der Europäischen Union (EU) beschlossenen Ausstieg aus der Glühbirnentechnik hält das UBA weiter für richtig, so Flasbarth: „Die bisherigen Glühlampen sind zu große Energieverschwender.“ Ab dem 1. September 2011 dürfen unter anderem Standardglühbirnen über 40 Watt, also auch die weit verbreitete 60-Watt-Birne, nicht mehr in den Handel gebracht werden. Das UBA hat bei vier neuwertigen Lampentypen die gesundheitlichen Risiken des Quecksilberdampfes nach Zerbrechen der Energiesparlampe untersucht. Versuche in einem Büroraum bestätigten eindeutig, dass schnelles und gründliches Lüften von 15 Minuten im Falle eines Bruches ausreichenden Schutz bietet. Danach können die Bruchreste bei weiter geöffnetem Fenster sachgerecht entsorgt werden. Ohne Lüften jedoch können gesundheitlich relevante Konzentrationen im Innenraum über mehrere Stunden auftreten und im ungünstigsten Falle bis zu zwei Tage andauern. Die untersuchten Produkte enthielten Quecksilber mit jeweils unterschiedlichen Anteilen von 1,5 bis 2 Milligramm (mg), dosiert als Flüssigquecksilber, Quecksilber-Eisen-Pille oder als Amalgam gebunden. Neuwertige Energiesparlampen mit Amalgam dampften bei den Versuchen des UBA deutlich weniger Quecksilber aus als Lampentypen mit anderer Quecksilbertechnik. Eine Studie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bestätigt das. Das UBA untersuchte die Energiesparlampen auch auf ihre Bruchsicherheit. Das Ergebnis: Bisher ist keine Lampe vollständig bruchsicher; die handelsüblichen Schutzhüllen verhindern nicht, dass Quecksilber austreten kann. Energiesparlampen mit Splitterschutz, die etwa einen Silikonüberzug besitzen, brechen allerdings nicht so schnell. Außerdem sind sie besser gegen Zerbersten geschützt, so dass sich der Scherbenbruch bei diesen Lampen einfacher beseitigen lässt. Allerdings ist das Angebot splittergeschützter Lampen noch sehr begrenzt. Flasbarth appelliert deshalb an die Industrie, das Angebot an bruchsicheren Lampen weiter zu erhöhen: „Zerbrechen die Lampen, darf grundsätzlich kein Quecksilber austreten. Mit bruchsicheren Hüllen und Splitterschutz lässt sich das zum Beispiel erreichen.“ Auf längere Sicht empfiehlt das UBA, Lampen zu entwickeln, die ganz ohne Quecksilber auskommen; etwa die bereits im Handel erhältliche LED-Technik. Energiesparlampen sind ein Ersatz für Glühlampen. Diese können die neuen EU-Effizienzvorschriften (EG 244/2009) vielfach nicht erfüllen und werden deshalb nach und nach vom Markt genommen. Ab dem 1. September 2011 dürfen Standardglühlampen mit mehr als 40 Watt nicht mehr auf den Markt gelangen. Ab dem Herbst 2012 gilt dies auch für Lampen mit mehr als 10 Watt; Lampen mit weniger Watt, wie bei Weihnachtsbeleuchtung, sind weiter erlaubt. Die Verordnung soll helfen, den erheblichen Stromverbrauch durch Haushaltslampen von rund 112 Milliarden Kilowattstunden in der EU im Jahre 2007 zu senken. Im günstigsten Falle kann der Stromverbrauch bis zum Jahr 2020 um 39 Milliarden Kilowattstunden gesenkt werden - das entspricht der Jahresleistung von rund 10 Großkraftwerken (mit je 800 Megawatt Leistung).
EU-weite Regelung spart bis 2020 rund 15,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr Die Bandbreite der Stromeffizienz bei Haushaltslampen ist groß. Der Einsatz effizienterer Lampen kann das Klima schützen und die Verbraucherinnen sowie Verbraucher können Geld sparen. Deshalb beschlossen am 8. Dezember 2008 die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission Mindesteffizienzanforderungen an Haushaltslampen. Schrittweise sollen Lampen mit geringerer Effizienz vom Markt verschwinden. Dies bedeutet das Aus für die meisten Glühlampen. Mit den beschlossenen Maßnahmen wird der Stromverbrauch der Privathaushalte EU-weit bis 2020 um 39 Terawattstunden pro Jahr und damit um fünf Prozent sinken. Rund 15,5 Millionen Tonnen klimaschädlichen Kohlendioxides lassen sich so sparen. Der „Glühlampenausstieg” erfolgt in vier Stufen. Mit der ersten Stufe sollen ab dem 1. September 2009 alle matten Glühlampen sowie jegliche Glühlampen mit einer Leistung über 75 Watt nicht mehr zum Verkauf stehen. Bis September 2010 sollen Standardglühlampen - gemeint sind Glühlampen mit Standardkolben, E27-Sockel, Lebensdauer 1.000 Stunden und ohne Kryptonfüllung - mit mehr als 60 Watt vom Markt verschwunden sein. Bis September 2011 solche mit mehr als 40 Watt. Ab 1. September 2012 sollen schließlich keine Glühlampen mit mehr als 10 Watt erhältlich sein. Für Halogenglühlampen gilt: Ab dem Jahr 2016 sollen nur noch die effizienteren Versionen in den Regalen zu finden sein. Kompaktleuchtstofflampen - umgangssprachlich auch Energiesparlampen genannt - sind bereits deutlich effizienter als Halogen- und andere Glühlampen. Dennoch dürfen ab der ersten Stufe auch hier nur noch besonders effiziente Modelle verkauft werden. Als Ersatz für die herkömmliche Glühlampe stehen Kompaktleuchtstofflampen und effiziente Halogenlampen zur Verfügung. In den letzten Jahren ist die Bandbreite der angebotenen Formen und Fassungen von Kompaktleuchtstofflampen gewachsen. Der kommende Glühlampenausstieg dürfte die Entwicklung noch beschleunigen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sind gut beraten, so früh wie möglich auf effiziente Lampen, vor allem die Kompaktleuchtstofflampen umzusteigen, denn neben dem klimaschädlichen Kohlendioxid lassen sich damit auch Stromkosten sparen”, rät Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). Die beschlossene Regelung umfasst auch Anforderungen an die Gebrauchseigenschaften der Lampen. Kompaktleuchtstofflampen beispielsweise müssen ab dem 1. September 2009 im Mittel mindestens 6.000 Stunden lang brennen können. Während der Lebensdauer sinkt bei allen Lampen der abgegebene Lichtstrom. Dafür setzt die Regelung Grenzen. Weitere Anforderungen betreffen die Anzahl der Schaltzyklen, die eine Lampe ohne Ausfall leisten muss, die Zeit, bis sie aufleuchtet sowie die Zeit, bis sie eine bestimmte Helligkeit erreicht. Für Kompaktleuchtstofflampen geringer Qualität bedeutet dies das Aus. Kompaktleuchtstofflampen enthalten, wie andere Leuchtstofflampen auch, Quecksilber, damit sie ihre Funktion erfüllen können. Quecksilber ist gesundheitsschädlich. Daher gehören diese Lampen, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder gar Glascontainer, sondern sind bei einer geeigneten Sammelstelle abzugeben. Nur dann kann Quecksilber getrennt erfasst und das Lampenglas verwertet werden. Die Rückgabe ist für Privatpersonen kostenlos. Die Rückgabepflicht ist aber leider nicht ausreichend bekannt. Außerdem sind die Rückgabemöglichkeiten häufig mit langen oder umständlichen Wegen verbunden. UBA-Vizepräsident Holzmann zieht daher die Schlussfolgerung: „Da die EU-Verordnung eine Marktverschiebung zugunsten der Kompaktleuchtstofflampen bringen wird, besteht dringender Handlungsbedarf, verbraucherfreundlichere Lösungen für ihre Rückgabe zu schaffen.” Für Elektrohandel und ‑handwerk biete die freiwillige Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung ausgedienter Leuchtstofflampen, auch über kommunale Sammelstellen oder Herstellersysteme, die Chance für eine höhere Kundenbindung. Insbesondere für das Gewerbe stehen zahlreiche Rückgabestellen zur Verfügung. Informationen über Rückgabemöglichkeiten können bei der kommunalen Abfallberatung und teilweise auch im Fachhandel bezogen werden. Die EU hat ebenfalls beschlossen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser informiert sein sollen. So müssen die Hersteller in Zukunft unter anderem den Quecksilbergehalt auf der Verpackung angeben. Die EU-Verordnung ist eine Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) und gilt direkt in allen Mitgliedstaaten. Das heißt, es ist keine Umsetzung in deutsches Recht notwendig.
Kläranlagen können auf herkömmlichem Weg Mikroplastik nicht vollständig aus Abwässern zurückhalten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Pilotstudie des Alfred-Wegener-Instituts, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI), die der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Auftrag gegeben haben. Als Mikropartikel werden alle Kunststoffteile bezeichnet, die kleiner als fünf Millimeter sind. Mikroplastik ist als ein Indikator für den Zustand der Meere in die europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) aufgenommen worden. Die Wissenschaftler untersuchten in einem sehr aufwändigen Verfahren Abwasser und Klärschlamm aus zwölf Kläranlagen im Verbandsgebiet des OOWV. „Die Studie liefert wertvolle Erkenntnisse über Plastikrückstände, die niemand bisher hatte. Durch die Anwendung modernster Verfahren können jetzt Kunststoffe, wie sie beispielsweise in Zahnpasta, Kosmetik, Fleece-Jacken und Verpackungen verwendet werden, auch im Abwasser konkret zugeordnet werden. Deshalb ist die Studie auch für den Gesetzgeber sowie für Hersteller und für die Industrie relevant“, erklärt OOWV-Geschäftsführer Karsten Specht. Ob der Großteil der gefundenen Mikroplastik-Partikel allerdings tatsächlich beispielsweise auf Kosmetikprodukte zurückzuführen ist oder ob sie durch den Abrieb alltäglicher Gebrauchsgegenstände eingetragen werden, muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch offen bleiben, sagt Mikrobiologe Dr. Gunnar Gerdts, der die Proben am Alfred-Wegener-Institut auf Helgoland analysierte.
Verpackungen aus bioabbaubaren Kunststoffen sind denen aus herkömmlichen Kunststoffen nicht überlegen Biologisch abbaubare Kunststoffe für Verpackungen, die aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden, haben insgesamt keinen ökologischen Vorteil. Durch den Anbau und die Verarbeitung von Pflanzen für diese Verpackungen versauern Böden und eutrophieren Gewässer stärker als durch die Herstellung herkömmlicher Kunststoffverpackungen. Zudem entstehen höhere Feinstaubemissionen. Auch die vermehrt angebotenen Bioplastiktüten haben damit keinen Umweltvorteil. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes. Diese sollte vor allem ermitteln, ob die Erleichterungen in der Verpackungsverordnung für bioabbaubare Kunststoffverpackungen aus ökologischer Sicht weiterhin gerechtfertigt sind. Eine entsprechende Sonderregelung läuft Ende des Jahres aus. „Verpackungen auf der Basis von so genannten Biokunststoffen haben unter dem Strich keine Umweltvorteile. Die Klimabilanz von Biokunststoffen ist zwar günstiger, dafür gibt es Nachteile bei anderen Umweltbelastungen,“ sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). „Die Ergebnisse sprechen dafür, die Sonderregelung für solche Verpackungen, wie etwa die Befreiung von der Rücknahmepflicht des Handels, nicht zu verlängern.“ Betrachtet man den gesamten Lebensweg biologisch abbaubarer Kunststoffverpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen - von der Herstellung bis zur Entsorgung - schneiden diese nicht günstiger als Verpackungen herkömmlicher Kunststoffe ab. Der CO 2 -Ausstoß fällt zwar geringer aus, ebenso der Verbrauch von Erdöl. In anderen Umweltbereichen kommt es aber zu größeren Belastungen - vor allem durch Düngemittel. Verwendet werden diese für die Pflanzen, aus denen die Kunststoffe gewonnen werden. Sie führen zur Eutrophierung von Gewässern und sauren Böden, und zwar in einem in stärkerem Umfang als bei der Herstellung herkömmlicher Kunststoffe. Damit ist auch klar, dass die derzeit vielfach angepriesenen Bioplastiktüten keine Umweltvorteile gegenüber herkömmlichen Plastiktüten bieten. Wirklich umweltfreundlich sind nur Mehrwegtaschen, etwa Stoffbeutel und Taschen aus anderen langlebigen Materialien. Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen konnten sich im Einzelhandel auch nicht durchsetzen. Im Bezugszeitraum der Studie 2009 hatten die Biokunststoffverpackungen einen Marktanteil von maximal 0,5 Prozent. Insgesamt wurden in Deutschland in 2009 2,645 Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen verbraucht. UBA -Präsident Flasbarth: „Das Umweltbundesamt empfiehlt, zukünftig Biokunststoffe nur dann zu fördern, wenn deren ökologische Überlegenheit im Vergleich zu herkömmlichen Kunststoffen belegt ist.“ Auch neuartige Kunststoffe wie Bio-Polyethylen, die unter anderem aus Zuckerrohr hergestellt werden, erfüllen diese Kriterien noch nicht in ausreichendem Maße. Ihre Herstellung muss noch weiter optimiert werden. Einen wesentlichen Beitrag kann dabei auch die Verwendung pflanzlicher Reststoffe leisten. Künftig könnten solche Kunststoffe aber Vorteile gegenüber herkömmlichen Kunststoffen aufweisen. In geringen Mengen werden sie derzeit für Flaschen und Tüten eingesetzt. Biokunststoffe sollten nach ihrem Gebrauch einfach und ohne großen Energieaufwand recycelt werden können. Für Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen gilt nach § 16 Absatz 2 der Verpackungsverordnung derzeit eine Sonderregelung, die ihre Markteinführung erleichtern soll: Hersteller und Vertreiber solcher Verpackungen müssen sich nicht an den vorhandenen Rücknahmesystemen für Verpackungen beteiligen. Als Getränkeverpackungen unterliegen sie auch nicht der Pfandpflicht, wenn sie zu mindestens 75 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sind. Vielmehr ist es Herstellern und Vertreibern überlassen, wie sie am effektivsten die von der Verpackungsverordnung geforderte möglichst hohe Verwertungsquote sicherstellen. Diese Erleichterungen sind bis zum 31. Dezember 2012 befristet. Die Studie des Institutes für Energie-und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) im Auftrag des UBA, sollte klären, ob dies aus Sicht des Umweltschutzes weiter gerechtfertigt sind. Jochen Flasbarth: „Die Studie zeigt, dass sich die Sonderregeln für Biokunststoffe in § 16 Absatz 2 der Verpackungsverordnung nicht bewährt haben. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts sprechen dafür, die Sonderregelungen für Verpackungen aus diesen Kunststoffen nicht fortzuführen.“ Die Studie „Untersuchung der Umweltwirkungen von Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen“ hat insgesamt 85 Ökobilanzen, Studien und Fachartikel ausgewertet. Dabei wurden alle Umwelt bezogenen Vor- und Nachteile der jeweiligen Verpackungen berücksichtigt. Darüber hinaus analysiert die Studie die Verwendung von Verpackungen im Einzelhandel, wobei sie die aktuelle Situation, aber auch Prognosen mit einbezieht.
Am 11. August 2016 veröffentlichte das Bundesumweltministerium einen Entwurf eines neuen Verpackungsgesetzes. Danach sollen die Kommunen in eigener Regie entscheiden, ob Verpackungsabfälle und andere Wertstoffe gemeinsam in einer Wertstofftonne gesammelt werden. Hauptziel des Gesetzes ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Verpackungshersteller sollen stärker dazu angehalten werden, die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen zu berücksichtigen. Die getrennte Sammlung von Abfällen soll noch effizienter und einfacher werden. Nachdem eine Einigung mit den Ländern auf das ursprünglich geplante Wertstoffgesetz nicht möglich war, konzentriert sich das Verpackungsgesetz auf die erforderliche ökologische Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung. In den kommenden Wochen können die Verbände zu dem Gesetzesentwurf Stellung nehmen. Das Umweltbundesamt sieht es kritisch, dass das ursprünglich geplante Wertstoffgesetz vom Tisch ist und somit keine einheitlichen Regeln geschaffen werden für die Sammlung von sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen wie Spielzeuge, Töpfe oder andere Haushaltsgegenstände zusammen mit Verpackungen. Kritisch sieht das UBA mit Blick auf die Abfallvermeidung außerdem, dass ein Monitoring der Mehrweg-Getränkeverpackungen zukünftig nicht mehr vorgeschrieben wird. Damit wird nicht transparent, inwieweit getroffene Maßnahmen wie die Kennzeichnungspflicht im Einzelhandel erfolgreiche Anreize zur Vermeidung setzen.
Gemeinsame Presseinformation des Umweltbundesamtes und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes Fünf Jahre REACH - positive Bilanz trotz sichtbarer Defizite REACH, die europäische Chemikalienverordnung, zeigt nach fünf Jahren positive Effekte. Die verantwortlichen Unternehmen haben ca. 5.500 Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur registriert und dazu wichtige Informationen eingereicht. Deshalb kann der Einsatz besonders besorgniserregender Chemikalien in den nächsten Jahren weiter begrenzt werden. „Das ist ein klarer Verdienst der europäischen Chemikalienverordnung REACH; sie bildet die Grundlage für eine wirksamere Regulierung von Chemikalien“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Die Qualität der von der Industrie vorzulegenden Stoff-Dossiers entspricht allerdings nicht immer den Vorgaben. Das zeigen diverse Stichproben. Flasbarth: „Durch fehlende Daten wird eines der wichtigsten Ziele von REACH gefährdet - die Risiken für Mensch und Umwelt zuverlässig einzuschätzen.“ Das REACH-Auskunftsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher hat jedoch kaum Vorteile gebracht. Um diese Auskunft zu erleichtern, hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit Unterstützung des UBA ein Online-Formular entwickelt. Für besonders besorgniserregende Stoffe fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) zudem eine Kennzeichnungspflicht. Die EG-Verordnung - Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals, kurz REACH - trat am 01. Juni 2007 in Kraft. Fünf Jahre nach Inkrafttreten von REACH sind die bisher erzielten Ergebnisse als Erfolg zu bewerten. Jochen Flasbarth: „Die ca. 28.000 Dossiers, die zur Registrierung von über 5.500 verschiedenen Stoffen eingereicht wurden, zeigen, dass REACH auf dem richtigen Weg ist.“ Durch REACH liegen Daten zu den wichtigsten Chemikalien in der EU vor – vor allem zu deren Wirkung auf Mensch und Umwelt. So wurden bereits über 70 Stoffe als besorgniserregend identifiziert. 14 Stoffe dürfen dadurch ab 2014 bzw. 2015 nicht mehr ohne Zulassung verwendet werden. Darunter befinden sich z. B. fruchtbarkeitsschädigende Weichmacher oder umweltrelevante Stoffe, wie das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan oder der Duftstoff Muschusxylol. Ca. 50 weitere Stoffe werden von den Mitgliedsstaaten pro Jahr überprüft. Bei allen Erfolgen der Verordnung sieht das Umweltbundesamt allerdings weiteren Verbesserungsbedarf. So entsprechen die bisher eingereichten Dossiers zu Chemikalien oft nicht den Vorgaben. Stichproben zeigen: die Informationen der Hersteller und Importeure sind zum Teil ungenau, bekannte Gefahren werden nicht erwähnt oder verharmlost. Auch werden Nanomaterialien in den Dossiers bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Dadurch kann es zur Unterschätzung des Risikos kommen. Des Weiteren gibt es Probleme bei den Auskunftsrechten über besonders besorgniserregende Chemikalien. Dieses wird von Verbraucherseite nur sporadisch genutzt, was an dem umständlichen und langwierigen Verfahren liegt – der Händler oder Hersteller muss erst innerhalb von 45 Tagen antworten. Um REACH noch effektiver umzusetzen, empfiehlt das UBA mehrere Maßnahmen und Verbesserungen. Zum einen appelliert es an die Industrie, auf eine gute Qualität der Dossiers zur Registrierung von Chemikalien zu achten. Dabei sollen die Registranten von den Behörden stärker unterstützt sowie die Anzahl an behördlichen Überprüfungen erhöht werden. Bei gravierenden Mängeln der Dossiers sollte die Möglichkeit bestehen, die Registrierung zu entziehen. Um die Auskunftsrechte für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern, haben das UBA und der BUND ein Online-Formular auf ihren Websites eingerichtet, auf der mittels eines Produkt-Strichcodes eine automatische REACH-Auskunft an den Handel erzeugt werden kann. Es wird demnächst als App verfügbar sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) fordert außerdem mehr Transparenz der Hersteller: „Zusätzlich helfen würde eine Kennzeichnungspflicht auf Verpackungen, die besonders besorgniserregende Stoffe klar ausweist. So müssten Verbraucherinnen und Verbraucher auch nicht mehr den umständlichen Weg über Händleranfragen gehen“, erklärt Vorstand Gerd Billen. Dessau-Roßlau, 31.05.2012
Um die abfallrechtliche Produktverantwortung auch gegen Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien und deren Verpackungen aus Ländern außerhalb der EU, sog. Drittländern, durchzusetzen, empfiehlt eine neue Studie das Kreislaufwirtschaftsrecht um zwei neue Akteure zu erweitern und diese mit einer Prüfpflicht zu belegen. Hersteller aus Drittländern vertreiben ihre Produkte in Europa meist über elektronische Marktplätze und lassen sie von Fulfilment-Dienstleistern lagern und versenden. Die Betreiber der elektronischen Marktplätze und die Fulfilment-Dienstleister treffen bisher keine Pflichten aus dem ElektroG, BattG und VerpackG, da sie weder Hersteller noch Vertreiber sind. Sie sind aber die ersten Akteure auf europäischem Boden, die wesentlich dazu beitragen, Produkte aus Drittländern in Europa in Verkehr zu bringen. Daher ist es notwendig, sie mit der Pflicht zu versehen, zu prüfen, ob die Hersteller dieser Produkte ihrer Produktverantwortung nachkommen und beispielsweise nach dem ElektroG ordnungsgemäß registriert sind. Veröffentlicht in Texte | 190/2020.
Origin | Count |
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Bund | 224 |
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Ereignis | 8 |
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unbekannt | 7 |
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