API src

Found 84 results.

Related terms

Partielles chemisches Recycling von Verpackungsmaterialien aus PLA

Vor dem Hintergrund der Etablierung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise stellen biobasierte Kunststoffe wie PLA eine der Möglichkeiten dar, die unvermeidliche Einspeisung von Neuware in den Kunststoffkreislauf mit einem möglichst geringen Verbrauch an fossilen Rohstoffen und reduzierten CO2-Emissionen zu gestalten. Das Vorhaben adressiert die Entwicklung eines chemischen Recyclingprozesses für PLA-Materialien bis zum Demonstrationsmaßstab sowie die Integration einer entsprechenden Demonstrationsanlage in eine Syntheselinie für flexible PLA-Grades. Die einzusetzenden PLA-Rezyklate stammen dabei aus post-industrial- und zugänglichen post-consumer-Quellen. Die wesentlichen Arbeitsziele des Vorhabens sind i) die Erarbeitung eines geeigneten Gesamtprozesses zur Herstellung von Dilactid aus Alt-PLA, ii) die Erarbeitung einer Matrix für Lactidausbeute und -qualität in Abhängigkeit von Alt-PLA-Inputqualitäten und Prozessparametern sowie iii) der Nachweis, dass derartig rezykliertes PLA in Neuware-Qualität vorliegt. Mit der Errichtung der vorgesehenen, in eine Syntheseanlage integrierten Recycling-Demonstrationsanlage soll erstmals die zirkuläre Produktion eines biobasierten Kunststoffes in Deutschland realisiert werden.

Partielles chemisches Recycling von Verpackungsmaterialien aus PLA, Teilprojekt B

Vor dem Hintergrund der Etablierung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise stellen biobasierte Kunststoffe wie PLA eine der Möglichkeiten dar, die unvermeidliche Einspeisung von Neuware in den Kunststoffkreislauf mit einem möglichst geringen Verbrauch an fossilen Rohstoffen und reduzierten CO2-Emissionen zu gestalten. Das Vorhaben adressiert die Entwicklung eines chemischen Recyclingprozesses für PLA-Materialien bis zum Demonstrationsmaßstab sowie die Integration einer entsprechenden Demonstrationsanlage in eine Syntheselinie für flexible PLA-Grades. Die einzusetzenden PLA-Rezyklate stammen dabei aus post-industrial- und zugänglichen post-consumer-Quellen. Die wesentlichen Arbeitsziele des Vorhabens sind i) die Erarbeitung eines geeigneten Gesamtprozesses zur Herstellung von Dilactid aus Alt-PLA, ii) die Erarbeitung einer Matrix für Lactidausbeute und -qualität in Abhängigkeit von Alt-PLA-Inputqualitäten und Prozessparametern sowie iii) der Nachweis, dass derartig rezykliertes PLA in Neuware-Qualität vorliegt. Mit der Errichtung der vorgesehenen, in eine Syntheseanlage integrierten Recycling-Demonstrationsanlage soll erstmals die zirkuläre Produktion eines biobasierten Kunststoffes in Deutschland realisiert werden.

Partielles chemisches Recycling von Verpackungsmaterialien aus PLA, Teilprojekt A

Vor dem Hintergrund der Etablierung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise stellen biobasierte Kunststoffe wie PLA eine der Möglichkeiten dar, die unvermeidliche Einspeisung von Neuware in den Kunststoffkreislauf mit einem möglichst geringen Verbrauch an fossilen Rohstoffen und reduzierten CO2-Emissionen zu gestalten. Das Vorhaben adressiert die Entwicklung eines chemischen Recyclingprozesses für PLA-Materialien bis zum Demonstrationsmaßstab sowie die Integration einer entsprechenden Demonstrationsanlage in eine Syntheselinie für flexible PLA-Grades. Die einzusetzenden PLA-Rezyklate stammen dabei aus post-industrial- und zugänglichen post-consumer-Quellen. Die wesentlichen Arbeitsziele des Vorhabens sind i) die Erarbeitung eines geeigneten Gesamtprozesses zur Herstellung von Dilactid aus Alt-PLA, ii) die Erarbeitung einer Matrix für Lactidausbeute und -qualität in Abhängigkeit von Alt-PLA-Inputqualitäten und Prozessparametern sowie iii) der Nachweis, dass derartig rezykliertes PLA in Neuware-Qualität vorliegt. Mit der Errichtung der vorgesehenen, in eine Syntheseanlage integrierten Recycling-Demonstrationsanlage soll erstmals die zirkuläre Produktion eines biobasierten Kunststoffes in Deutschland realisiert werden.

Analyse und Fortentwicklung der Verwertungsquoten des Verpackungsgesetzes als Lenkungsinstrument zur Ressourcenschonung

Ein zentrales Instrument des Verpackungsgesetzes zur Sicherung und Stärkung des Recyclings von Wertstoffen sind Quotenvorgaben für systembeteiligungspflichtige (haushaltsnahe) Verpackungen. Das Forschungsvorhaben legt die wissenschaftlichen Grundlagen für die Überprüfung der Anforderungen an das Recycling dieser Verpackungsabfälle und entwickelt Vorschläge zu deren Anpassung. Für nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen (Transportverpackungen sowie gewerblich Verkaufs- und Umverpackungen) werden Daten zu Anfallstellen, Anfallmengen und deren Verwertung aufbereitet. Auf dieser Basis analysiert das Vorhaben Hemmnisse und Verbesserungspotenziale für das Recycling dieser Verpackungsarten und gibt Empfehlungen zur Erschließung der Potenziale. Veröffentlicht in Texte | 44/2025.

Verpackungen aus dreidimensional geformten Cellulose-Composites

Recycling von Mehrlagen-Verbunden und -Textilien mittels integriertem Ansatz für das Delaminieren nach Bedarf (Debonding on Demand)

KI-Anwendungshub Kunststoffverpackungen - Innovationslabor: Ganzheitliche KI-basierte Optimierung von Kunststoffverpackungen mit Rezyklatanteil, Teilprojekt: Entwicklung eines anwendungsorientierten Tools für Verpackungsinverkehrbringer und -hersteller zur Bewertung der Nachhaltigkeit

Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Mindeststandard 2025

<p>Hersteller bestimmter Verpackungen müssen sich an dualen Systemen beteiligen, damit die Verpackungen gesammelt, sortiert und verwertet werden. Seit 2019 sind die Entgelte hierfür auch danach zu bemessen, wie gut sich eine Verpackung recyceln lässt. Der Mindeststandard dafür, wie die Recyclingfähigkeit zu ermitteln ist, wurde nun an neue Entwicklungen im Verpackungssektor angepasst.</p><p>Damit die Recyclingfähigkeit der Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, methodisch auf einheitlicher Basis ermittelt wird, veröffentlicht die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) seit 2019 jährlich bis zum 1. September einen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit.</p><p>Nach einem Konsultationsverfahren zum Entwurf des Mindeststandards hat die ZSVR in Abstimmung mit dem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und, soweit zielführend, in dem nun veröffentlichten<a href="https://www.verpackungsregister.org/stiftung-und-behoerde/mindeststandard">Mindeststandard 2025</a>berücksichtigt. Die Hintergründe zu Änderungen im Vergleich zum Vorjahr können dort ebenfalls eingesehen werden. Das UBA sieht den verbindlichen Mindeststandard als wichtige methodische Basis für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen an. Die Ausgabe 2025 unterscheidet sich optisch deutlich von den Vorgängerversionen. ZSVR und UBA greifen damit Bitten aus der Wirtschaft auf. Eines der Ziele war es, die Lesbarkeit und Zugänglichkeit für Anwender*innen weiter zu erhöhen – insbesondere für Unternehmen und Verpackungshersteller. Die neue, praxisnahe Struktur soll zudem einen sanften Übergang zu zukünftig EU-weit einheitlich geltenden Vorgaben unter der EU-Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR) vorbereiten.</p><p>Die Methodik, die der Bemessung zugrunde liegt, ist gleichgeblieben. Anhand der Praxis der Sortierung und Verwertung wird konkret gemessen, welcher Anteil der Verpackung für ein „zweites Leben“ in werkstofftypischen Anwendungen zur Verfügung steht, also zu neuen Produkten verarbeitet wird. Die Rechtsgrundlage für den Mindeststandard bleibt § 21 Verpackungsgesetz.<br>Erstmals begleitet eine einfach verständliche Anwendungshilfe den verbindlichen Mindeststandard. Sie zeigt mit Schritt-für-Schritt-Anleitung und Verpackungsbeispielen, wie Unternehmen die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen ermitteln können.<p>Für eine umweltfreundliche Verpackungsgestaltung sind neben der Recyclingfähigkeit weitere Faktoren von Bedeutung. Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite:<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/verpackungen/fragen-antworten-verpackungen-verpackungsabfaelle?sprungmarke=verpackung-umweltgerecht">Fragen und Antworten: Verpackungen und Verpackungsabfälle</a>.</p>

Verpackungsabfälle

<p>In Deutschland fielen im Jahr 2022 19,0 Mio. Tonnen an Verpackungsabfällen und damit 3,4 % weniger als im Vorjahr an. 68,5 % der Verpackungsabfälle wurden recycelt. Das entspricht einem Anstieg der Recyclingquote um 0,6 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2021. Insgesamt wurden 97,1 % der Verpackungsabfälle verwertet.</p><p>Verpackungen überall</p><p>Verpackungen gehören unvermeidlich zum Alltag. Ware wird mit Transportverpackungen zu den Händlern geliefert und mit Verkaufsverpackungen angeboten. Auf Um- und Verkaufsverpackungen werden Informationen über die Ware gegeben. Unternehmen nutzten im Jahr 2022 am häufigsten Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton. Danach folgten Verpackungen aus Holz, Kunststoff und Glas (siehe Tab. „Entwicklung des Verpackungsaufkommens in Tausend Tonnen“). Die Zahlen der Tabelle beziehen sich auf die Definitionen des Verpackungsgesetztes und unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Zuordnung der Verbundbestandteile geringfügig von den Zahlen entsprechend der Europäischen Verpackungsrichtlinie.</p><p>Steigender Anfall an Verpackungsabfällen</p><p>Die Entwicklung seit dem Jahr 1991 zeigt einen leicht schwankenden Verlauf des Verpackungsverbrauchs (siehe Abb. „Entwicklung des Verpackungsverbrauchs zur Entsorgung“). Die Menge des Verpackungsabfalls, die jährlich anfiel, bewegte sich zwischen 13,6 und 19,7 Millionen Tonnen (Mio. t) pro Jahr. Im Jahr 1991 waren es 15,6 Mio. t, 1996 nur noch 13,6 Mio. t. Seitdem gibt es eine steigende Tendenz mit einem Einbruch im Rezessionsjahr 2009 auf 15,1 Mio. t. Im Jahr 2022 fiel die Verpackungsabfallmenge erstmalig wieder auf 19,0 Mio. t.</p><p>Gründe für den Anstieg der Verpackungsabfälle</p><p>Die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und somit die Bedürfnisse als Konsumenten und Konsumentinnen verändern sich. Der Anteil der Ein- und Zweipersonenhaushalte sowie von Seniorinnen und Senioren nimmt zu. Beides hat zur Folge, dass kleinere Füllgrößen und/oder vorportionierte Einheiten gekauft werden, was sich wiederum erhöhend auf den Verpackungsverbrauch auswirkt. Verpackungen übernehmen heute neben dem Schutz des Inhalts auch zunehmend Funktionen wie:</p><p>Neben der Füllgröße wirkt sich auch dies steigernd auf den Verpackungsverbrauch aus (siehe Tab. „Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch“).</p><p>Daneben haben sich die Verzehr- und Konsumgewohnheiten verändert. Nahrungsmittel, Getränke und Heimtierfutter führten im Jahr 2017 zusammen zu etwa 62,3 % des Verpackungsverbrauchs privater Endverbraucher. Veränderungen bei Verbrauch von Nahrungsmitteln (siehe Abb. „Verbrauch von Nahrungsmitteln“) und Getränken haben damit großen Einfluss auf die Verpackungsmenge. Auch die Zunahme von Vertriebswegen des Außer-Haus-Verbrauchs von Lebensmitteln, beispielsweise Fast Food und sonstige To-Go-Gastronomie (siehe Abb. „Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie“) sowie der steigende Zubereitungsgrad gekaufter Lebensmittel und Fertiggerichte erhöhen den Verpackungseinsatz.</p><p>Der Versandhandel hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies wirkt sich erhöhend auf den Verpackungsverbrauch aus, wenn</p><p>Der Verbrauch von Papierverpackungen im Distanzhandel hat von 1996 bis 2017 um 607 % zugenommen (siehe Abb. „Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel“).</p><p>Einweg und Mehrweg</p><p>In Deutschland steht Leitungswasser in der Regel in sehr guter Qualität zur Verfügung, aus Abfallvermeidungs- und Umweltgesichtspunkten ist daher das Leitungswasser einem abgefüllten Wasser vorzuziehen. Dort wo dennoch Getränke gekauft werden, können Mehrwegverpackungen den Anfall von Verpackungsabfällen stark reduzieren. Bei Getränken schneiden Mehrwegflaschen in regionalen Kreisläufen besonders gut ab, da auch die transportbedingten Umweltbelastungen verringert werden. Während das Einwegpfand im Segment Bier den Mehrweganteil auf hohem Niveau stabilisiert hat, ist der Mehrweganteil in den anderen Getränkesegmenten wesentlich niedriger. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 34,3% der Getränke in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllt (siehe Abb. „Anteile ausgewählter Packmittel am Verbrauch aller Getränkesegmente 2019 bis 2023“). Bis 2018 erfolgte die Auswertung bei den Getränkeverpackungen nach VerpackV, ab 2019 nach VerpackG.</p><p>Plastiktüten werden häufig nur einmalig verwendet. Danach werden sie zu Abfall. Dabei lassen sich viele Plastiktüten vermeiden, wenn schon vor dem Einkauf an die Mitnahme von Tüten, Taschen oder Körben gedacht wird. Keinesfalls sollten Plastiktüten oder andere Abfälle in der Umwelt entsorgt werden. Durch eine Änderung der Verpackungsrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verbrauch von Plastiktüten bis 2020 auf maximal 90 Stück pro Kopf und Jahr und bis Ende 2025 auf 40 Stück pro Kopf und Jahr zu reduzieren. In Deutschland sollte dieses Ziel durch eine Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen zwischen dem Handelsverband und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erreicht werden. Handelsunternehmen, die sich an der Vereinbarung beteiligten, erhoben seit dem 01.07.2016 ein Entgelt bei der Abgabe von Kunststofftragetaschen. Der Verbrauch konnte dadurch bereits gesenkt werden. Lag der Pro-Kopf-Verbrauch im Jahr 2015 vor Beginn der Maßnahme noch bei 45 Kunststofftragetaschen pro Jahr und das Gesamtaufkommen bei 5,6 Milliarden, fielen im Jahr 2017 nur noch etwa 29 Taschen und im Jahr 2018 nur noch durchschnittlich 24 Taschen aus Kunststoff pro Kopf an. Das entsprach 2018 insgesamt einer Menge von ca. 2,0 Milliarden Taschen (siehe Abb. „Entwicklung des Plastiktütenverbrauchs“). Allerdings waren sehr leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 15 Mikrometern, die in Selbstbedienungszonen (SB) zum Beispiel für Obst und Gemüse abgegeben werden, von der Vereinbarung ausgeschlossen. Für Deutschland wurden früher ausschließlich die Kunststofftragetaschen im Kassenbereich für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen. Die Kunststofftragetaschen im SB-Bereich fallen daher zusätzlich an. Der Verbrauch von Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern (ohne SB-Bereich) sank im Jahr 2020 auf 15 Stück pro Einwohner, im Jahr 2021 auf 11 Stück pro Einwohner und im Jahr 2022 auf 10 Stück pro Einwohner. Wenn alle Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen werden, lag der pro Kopf-Verbrauch in 2020 bei 45 Kunststofftragetaschen, in 2021 bei 39 Kunststofftragetaschen und in 2022 bei 35 Kunststofftragetaschen. Deutschland hält damit die europäischen Vorgaben sicher ein und lag 2021 bereits unter den Vorgaben die ab dem Jahr 2026 gültig sind. Seit dem 1. Januar 2022 verbietet das deutsche Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen, sofern diese die übrigen Voraussetzungen nach Artikel 3 Nummer 1d der europäischen Verpackungsrichtlinie (94/62/EG zuletzt geändert durch (EU) 2018/852) erfüllen. In der Regel werden dadurch aufwendigere Verkaufsverpackungen ersetzt. Die Erhebungen zeigen, dass trotz des Verbotes noch leichte Kunststofftragetaschen abgegeben wurden. Als Gründe nennt die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM) in ihrer Erhebung:</p><p>Wichtig ist, dass das Verpackungsgesetz den Vollzugsbehörden durchaus Mittel in die Hand gibt, die Regelung durchzusetzen. Die Länder können jeden Einzelfall als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 100.000 € sanktionieren.</p><p>EU-Vorgaben zur Verwertung werden erhöht</p><p>Im Jahr 1994 hat die Europäische Union (EU) die<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1533736975927&amp;uri=CELEX:01994L0062-20180704">Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle</a>(Verpackungsrichtlinie) erlassen. Die EU orientierte sich hierbei an der deutschen Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) und gab Verwertungsquoten für Verpackungen in allen Mitgliedstaaten vor. Die Anforderungen wurden mit der Zeit erhöht, so auch durch die Novelle vom 30. Mai 2018 (Richtlinie EU 2018/852). Sie lauten aktuell:</p><p>Die am 12.2.2025 in Kraft getretene Europäische<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=oj:L_202500040">Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle</a>(PPWR – EU 2025/40) hat diese Recyclingvorgaben übernommen. Deutschland konnte die Anforderungen der Verpackungsrichtlinie bisher immer leicht erfüllen. Seit dem Berichtsjahr 2020 müssen die Mitgliedsstaaten allerdings eine neue Berechnungsmethode anwenden (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren (seit 2020 vorgeschriebene Berechnungsmethode)“). Damit müssen die Verluste abgezogen werden, die bei den vorgelagerten Recyclingverfahren bis zur Zuführung in das letzte Recyclingverfahren anfallen.</p><p>Der aktuelle Bericht zu<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aufkommen-verwertung-von-verpackungsabfaellen-in-18">Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen im Jahr 2022</a>ermittelt die Daten nach den neuen Vorgaben (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665). Dazu werden von der Verwertung nach bisheriger Vorgehensweise über Standardverlustquoten Abzüge für die Verluste bis zur Zuführung zum letzten Recyclingverfahren vorgenommen. Nähere Details können dem aktuellen Bericht entnommen werden. Im Bericht sind unter anderem Ergebnisse für unterschiedliche Anfallstellen der Verpackungsabfälle, Materialfraktionen und das Verpackungsaufkommen im Bezugsjahr 2022 dargestellt.</p><p>Zur Erreichung der Ziele der Verpackungsrichtlinie müssen bis 2030 die Recyclingquoten bei Kunststoffen um 3,9 Prozentpunkte und die Recyclingquote bei Holz um 0,2 Prozentpunkte gesteigert werden. Die Daten zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland werden jährlich im Auftrag des Umweltbundesamtes erhoben und<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aufkommen-verwertung-von-verpackungsabfaellen-in-18">veröffentlicht</a>.</p><p>Von den im Jahr 2022 in Deutschland angefallenen Verpackungsabfällen sind nach alter Berechnungsmethode 97,1 % stofflich oder energetisch verwertet worden. Die Verwertungsquote aller Verpackungsabfälle ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte gefallen (siehe Tab. „Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 gültigen Quotenschnittstelle)“). Die stoffliche Verwertungsquote der Verpackungsabfälle stieg nach der alten Berechnungsmethode im Jahr 2022 um 0,6 % Prozentpunkte auf 74,6 % (siehe Tab. „Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren (bis 2020 gültige Quotenschnittstelle)“). Das ist im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten eine sehr gute Quote.</p><p>Nach der neuen Berechnungsmethode entsprechen die Quoten des Recyclings im Jahr 2022 folgenden Werten (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren (seit 2020 vorgeschriebene Berechnungsmethode)“):</p><p>Aufgrund der technischen Entwicklung und der fortschrittlichen Abfallwirtschaft in Deutschland sind die Möglichkeiten allerdings bei weitem noch nicht ausgeschöpft.</p><p>Anspruchsvollere Verwertungsvorgaben durch das Verpackungsgesetz</p><p>Knapp die Hälfte (45,8 %) aller Verpackungsabfälle fiel im privaten Endverbrauch an. Insgesamt wurden im Jahr 2023 die beim privaten Endverbrauch angefallenen quotierten Verpackungen zu 94,8 % stofflich oder energetisch verwertet (siehe Tab. „Verwertung von Verkaufsverpackungen – Private Endverbraucher“). Für einen Großteil der Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, sind in Deutschland die dualen Systeme zuständig. Für die dualen Systeme galten bis 31. Dezember 2018 die Quoten der deutschen Verpackungsverordnung. Der Verordnungsgeber hatte hiermit Vorgaben für die stoffliche Verwertung dieser Verpackungen aus Papier, Glas, Weißblech, Aluminium, Kunststoff und Verbundstoffen vorgegeben.</p><p>Am 1. Januar 2019 trat das neue Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz) in Kraft und entwickelte die bis dahin bestehende Verpackungsverordnung im ökologischen Sinn weiter.<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/verpackungen">Neuerungen des Verpackungsgesetzes</a>umfassen unter anderem eine deutliche Anhebung der Recyclingquoten:</p><p>Die Verwertungsvorgaben des Verpackungsgesetzes beziehen sich nur auf Verpackungsabfälle, die in Zuständigkeit der dualen Systeme gesammelt und verwertet werden. Sie zeigen also einen Ausschnitt des Aufkommens und der Verwertung aller Verpackungen, da z.B. Verpackungsabfälle aus Großgewerbe und Industrie, aber auch bepfandete Einweggetränkeverpackungen nicht enthalten sind. Die zugehörigen Daten liegen aufgrund unterschiedlicher Ermittlungswege aktueller vor als jene für alle Verpackungen insgesamt.</p><p>Die Quotenvorgaben wurden im Durchschnitt von den Systemen bis in das Jahr 2021 in der Regel eingehalten. Die Verwertungsquoten der dualen Systeme lagen im Jahr 2021 meist deutlich über den rechtlichen Vorgaben. Seit 2022 sind höhere Quotenvorgaben zu erfüllen, diese stellen für Glas, Getränkekartonverpackungen und sonstige Verbundverpackungen eine Herausforderung für die Systeme dar. So sind in diesen Bereichen noch deutliche Steigerungen nötig. Die gesetzlich vorgegebene Recyclingquote (50,0 %) bezogen auf den Tonnen- bzw. Sackinhalt der LVP-Sammlung wurde im Jahr 2023 mit 51,2 % erreicht. Bei verschiedenen Materialarten gab es Abzüge von den gemeldeten Mengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister aufgrund nicht nachgewiesener tatsächlicher Verwertung; diese sind bei den veröffentlichten Daten bereits berücksichtigt (siehe Tab. „Verwertungsquoten der dualen Systeme 2023“).</p>

Evaluierung der Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes

<p>Eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes hat die Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes evaluiert und Vorschläge für deren Weiterentwicklung entwickelt. Ein Vergleich mit den Recyclingergebnissen gewerblicher Verpackungen zeigt ein vergleichbares Niveau bei Papier und Metallen, während bei Kunststoffen die haushaltsnahen Verpackungen höhere Recyclingzuführungsquoten erreichen.</p><p>Maßgebliches Ziel des Verpackungsgesetzes (VerpackG) ist es, Verpackungsabfälle zu vermeiden und zu verringern sowie diese dem Recycling zuzuführen. Als zentrales Instrument nutzt das VerpackG Verwertungs- und Recyclingquoten für systembeteiligungspflichtige Verpackungen (§ 16 Abs. 2 und Abs. 4 VerpackG). Diese Verpackungen fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an. Die Bundesregierung ist gemäß § 16 Abs. 7 VerpackG verpflichtet, diese Quoten zu evaluieren. Die vom Umweltbundesamt beauftragte Studie „Analyse und Fortentwicklung der Verwertungsquoten des Verpackungsgesetzes als Lenkungsinstrument zur Ressourcenschonung“ liefert die wissenschaftliche Grundlagen hierfür.</p><p>Zudem bietet die<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/analyse-fortentwicklung-der-verwertungsquoten-des">Studie</a>durch eine Länderanalyse einen umfassenden Überblick über Regelungen zur Erweiterten Herstellerverantwortung, Verwertungsquoten und Verwertungsergebnissen in Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Österreich. Darüber hinaus werden Daten zu Anfallstellen, Anfallmengen und Recyclingquoten für nicht-systembeteiligungspflichtige Transportverpackungen sowie nicht-systembeteiligungspflichtige Verkaufs- und Umverpackungen ermittelt und Handlungsempfehlungen abgeleitet.</p><p>Aufbauend auf dem Status quo der Quotenermittlung und der Verwertungsergebnisse werden fünf mögliche Szenarien für Recyclingzuführungsquoten modelliert und Regelungsvorschläge zur Anpassung des VerpackG abgeleitet.<br>Es wird insbesondere vorgeschlagen, die bisherigen Quotenvorgaben für sonstige Verbundverpackungen und jene für Getränkekartonverpackungen abzulösen. Verbunde auf Eisenmetall-, Aluminium- und Kunststoffbasis sollen gemeinsam mit der jeweiligen Hauptmaterialart nachgewiesen werden. Eigene Quotenvorgaben sollen stattdessen für Flüssigkeitskartons und faserbasierte Verbunde (auf Papierbasis) eingeführt werden.<p>Die Studie empfiehlt außerdem für die Materialart Kunststoffe zwischen einer werkstofflichen Recyclingquote und einer neu einzuführenden allgemeinen Recyclingquote zu differenzieren, in welcher dann weitere Formen des Recyclings, wie das chemische Recycling, anrechenbar sind. Die Recyclingquote soll dabei die Verwertungsquote in § 16 Abs. 2 Satz 2 VerpackG ablösen, welche das Recycling und die energetische Verwertung umfasst. Die Empfehlungen für die Anpassung der Recyclingquoten (Zuführung zum Recycling) stellt die Tabelle zusammenfassend dar.</p><p>Während die jährliche Studie „Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen" stets Gesamtverwertungsergebnisse für Verpackungen liefert, bietet dieses Vorhaben erstmals eine detailliertere Aufbereitung der Anfallstellen und der Verwertungsergebnisse gewerblicher (nicht-systembeteiligungspflichtiger) Verpackungen.</p><p>Die Ergebnisse zeigen, dass nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen im Jahr 2021 für die Materialfraktionen Papier, Pappe, Karton (PPK) und Metalle Quoten für die Zuführung zum Recycling von über 90 % erreichten, womit die für systembeteiligungspflichtige Verpackungen gültigen Quoten erfüllt wären. Glas spielt in diesem Bereich keine Rolle. Nicht-systembeteiligungspflichtige Kunststoffverpackungen (entspr. § 15 VerpackG) erreichten eine Recyclingzuführungsquote von 59,3 %. Diese Recyclingzuführungsquote setzt sich zusammen aus Kunststofftransportverpackungen (71,7 %), Kunststoffverpackungen im Gewerbe (51,7 %) und Mehrwegverpackungen (90 %). Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen sind in dieser Quote nicht eingerechnet. Eine Stoffstromübersicht nicht-systembeteiligungspflichtiger Kunststoffverpackungen findet sich in der Abbildung 25 der<a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/44_2025_texte.pdf">Studie auf Seite 224</a>. Systembeteiligungspflichtige Kunststoffe erreichten hingegen 2021 bereits eine Recyclingzuführungsquote von 65,5 %. Dies verdeutlicht, dass bei gewerblichen Kunststoffverpackungen ein erhebliches Verbesserungspotenzial im Recycling besteht, zumal diese Verpackungen im Gewerbe meist homogener und weniger verschmutzt anfallen. Daher schlägt die Studie die Einführung gewerblicher Erfassungssysteme für alle gewerblich anfallenden Kunststoffverpackungen vor.</p><p>Auch bei Holzverpackungen besteht mit einer Recyclingquote von 32,8 % Verbesserungspotential. Da der Rest energetisch verwertet und auch Frischholz in großem Umfang energetisch genutzt wird, werden für Holz jedoch keine Maßnahmen vorgeschlagen.</p>

1 2 3 4 57 8 9