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Partielles chemisches Recycling von Verpackungsmaterialien aus PLA, Teilprojekt B

Das Projekt "Partielles chemisches Recycling von Verpackungsmaterialien aus PLA, Teilprojekt B" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: SoBiCo GmbH.Vor dem Hintergrund der Etablierung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise stellen biobasierte Kunststoffe wie PLA eine der Möglichkeiten dar, die unvermeidliche Einspeisung von Neuware in den Kunststoffkreislauf mit einem möglichst geringen Verbrauch an fossilen Rohstoffen und reduzierten CO2-Emissionen zu gestalten. Das Vorhaben adressiert die Entwicklung eines chemischen Recyclingprozesses für PLA-Materialien bis zum Demonstrationsmaßstab sowie die Integration einer entsprechenden Demonstrationsanlage in eine Syntheselinie für flexible PLA-Grades. Die einzusetzenden PLA-Rezyklate stammen dabei aus post-industrial- und zugänglichen post-consumer-Quellen. Die wesentlichen Arbeitsziele des Vorhabens sind i) die Erarbeitung eines geeigneten Gesamtprozesses zur Herstellung von Dilactid aus Alt-PLA, ii) die Erarbeitung einer Matrix für Lactidausbeute und -qualität in Abhängigkeit von Alt-PLA-Inputqualitäten und Prozessparametern sowie iii) der Nachweis, dass derartig rezykliertes PLA in Neuware-Qualität vorliegt. Mit der Errichtung der vorgesehenen, in eine Syntheseanlage integrierten Recycling-Demonstrationsanlage soll erstmals die zirkuläre Produktion eines biobasierten Kunststoffes in Deutschland realisiert werden.

Partielles chemisches Recycling von Verpackungsmaterialien aus PLA, Teilprojekt A

Das Projekt "Partielles chemisches Recycling von Verpackungsmaterialien aus PLA, Teilprojekt A" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Angewandte Polymerforschung.Vor dem Hintergrund der Etablierung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise stellen biobasierte Kunststoffe wie PLA eine der Möglichkeiten dar, die unvermeidliche Einspeisung von Neuware in den Kunststoffkreislauf mit einem möglichst geringen Verbrauch an fossilen Rohstoffen und reduzierten CO2-Emissionen zu gestalten. Das Vorhaben adressiert die Entwicklung eines chemischen Recyclingprozesses für PLA-Materialien bis zum Demonstrationsmaßstab sowie die Integration einer entsprechenden Demonstrationsanlage in eine Syntheselinie für flexible PLA-Grades. Die einzusetzenden PLA-Rezyklate stammen dabei aus post-industrial- und zugänglichen post-consumer-Quellen. Die wesentlichen Arbeitsziele des Vorhabens sind i) die Erarbeitung eines geeigneten Gesamtprozesses zur Herstellung von Dilactid aus Alt-PLA, ii) die Erarbeitung einer Matrix für Lactidausbeute und -qualität in Abhängigkeit von Alt-PLA-Inputqualitäten und Prozessparametern sowie iii) der Nachweis, dass derartig rezykliertes PLA in Neuware-Qualität vorliegt. Mit der Errichtung der vorgesehenen, in eine Syntheseanlage integrierten Recycling-Demonstrationsanlage soll erstmals die zirkuläre Produktion eines biobasierten Kunststoffes in Deutschland realisiert werden.

Partielles chemisches Recycling von Verpackungsmaterialien aus PLA

Das Projekt "Partielles chemisches Recycling von Verpackungsmaterialien aus PLA" wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Angewandte Polymerforschung.Vor dem Hintergrund der Etablierung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise stellen biobasierte Kunststoffe wie PLA eine der Möglichkeiten dar, die unvermeidliche Einspeisung von Neuware in den Kunststoffkreislauf mit einem möglichst geringen Verbrauch an fossilen Rohstoffen und reduzierten CO2-Emissionen zu gestalten. Das Vorhaben adressiert die Entwicklung eines chemischen Recyclingprozesses für PLA-Materialien bis zum Demonstrationsmaßstab sowie die Integration einer entsprechenden Demonstrationsanlage in eine Syntheselinie für flexible PLA-Grades. Die einzusetzenden PLA-Rezyklate stammen dabei aus post-industrial- und zugänglichen post-consumer-Quellen. Die wesentlichen Arbeitsziele des Vorhabens sind i) die Erarbeitung eines geeigneten Gesamtprozesses zur Herstellung von Dilactid aus Alt-PLA, ii) die Erarbeitung einer Matrix für Lactidausbeute und -qualität in Abhängigkeit von Alt-PLA-Inputqualitäten und Prozessparametern sowie iii) der Nachweis, dass derartig rezykliertes PLA in Neuware-Qualität vorliegt. Mit der Errichtung der vorgesehenen, in eine Syntheseanlage integrierten Recycling-Demonstrationsanlage soll erstmals die zirkuläre Produktion eines biobasierten Kunststoffes in Deutschland realisiert werden.

KI-Anwendungshub Kunststoffverpackungen - Innovationslabor: Ganzheitliche KI-basierte Optimierung von Kunststoffverpackungen mit Rezyklatanteil, Teilprojekt: Entwicklung eines anwendungsorientierten Tools für Verpackungsinverkehrbringer und -hersteller zur Bewertung der Nachhaltigkeit

Das Projekt "KI-Anwendungshub Kunststoffverpackungen - Innovationslabor: Ganzheitliche KI-basierte Optimierung von Kunststoffverpackungen mit Rezyklatanteil, Teilprojekt: Entwicklung eines anwendungsorientierten Tools für Verpackungsinverkehrbringer und -hersteller zur Bewertung der Nachhaltigkeit" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: GreenDelta GmbH.

Umweltbewusst leben - Nr.: 2/2025

Willkommen zur neuen Newsletter-Ausgabe "Umweltbewusst leben"! Dem Lebensmitteleinzelhandel kommt eine Schlüsselrole zu, wenn es darum geht, unser Ernährungssystem nachhaltiger zu gestalten. Durch ressourcenschonende Produktion von Lebensmitteln, umweltfreundliche Verpackungen und die Vermeidung von Lebensmittelabfällen können Unternehmen ihren ökologischen Fußabdruck verringern. Was Supermarktketten tun können, um noch nachhaltiger zu werden, hat das UBA in einer neuen Studie untersucht. Außerdem finden Sie in dieser Ausgabe aktuelle Zahlen und Trends zum Verpackungsrecycling und Hinweise zur umweltschonenden Entsorgung von Medikamenten. Interessante Lektüre wünscht Ihr UBA-Team der Presse-und Öffentlichkeitsarbeit

Recyclinganlage für Verbundmaterialien - Wesentliche Änderung durch Substitution der regenerativen Nachverbrennung (RNV) gegen ein Blockheizkraftwerk (BHKW) mitsamt Errichtung und Betrieb zweier Gaskessel und eines Gaswäschers (saperatec GmbH)

Die saperatec GmbH betreibt am Standort in der Randelstr. 5 in Dessau-Roßlau eine Anlage zum Recycling von Verpackungsmaterialien. Diese ist geeignet verschiedene, als nicht-gefährliche Abfälle anfallende, mehrschichtige Verbundwerkstoffe mittels eines eigenen Behandlungsverfahrens in einzelne sortenreine Fraktionen wie Kunststoffe, Metalle und Papier-fasern zu trennen, um diese als Recyclingmaterial mit dem Ziel der Rohstoffeinsparung zur Wiederverwendung als Ausgangsstoff für unterschiedliche Produkte in den Stoffkreislauf zu-rückzuführen. Im Zuge der beantragten wesentlichen Änderung soll die bestehende regenerative Nachverbrennung gegen ein Blockheizkraftwerk und einen Gaswäscher substituiert so-wie zwei Gaskessel zur Bereitstellung von Wärmeenergie errichtet und betrieben werden. Damit verbunden sind anlagentechnische Änderungen im Verarbeitungsprozess, am Kühlkreislauf, der Abgas- und Abluftführung einschließlich der Änderung des Kamins sowie der örtlichen Verlegung der Abluftreinigungsanlage am Standort. Des Weiteren ist die Nutzung vorhandener Räumlichkeiten für die Einrichtung eines Technikums sowie eines Rückstelllagers und Änderungen im Bereich des Chemikalien- bzw. Stofflagers mitsamt der Errichtung eines Lagerbehälters zum Vorhalten eines notwendigen Hilfsstoffes geplant. Sonstige Änderungen der Abläufe des grundlegenden Verarbeitungsprozesses und der genehmigten Anlagenkapazität sind nicht vorgesehen.

Maßnahmen der EU für weniger Kunststoffmüll in Europa

Sachstand zur EU-Vorschrift betreffend Verringerung, Wiederverwendung und Recycling von Verpackungen, Auswirkung auf den Einzelhandel; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Europa und Eine Welt

Erläuterungen zu Teil 6

Erläuterungen zu Teil 6 Zu Absatz 6.1.5.2.1 ADR / RID 6-1 Zur Verwendung von Verpackungen zur Entsorgung oder zum Recycling von Lithiumbatterien siehe Nummer 4-3 der RSEB . Zu Absatz 6.2.1.1.9 ADR/RID 6-2 Die Norm ISO 3807:2013, zitiert in Absatz 6.2.2.1.3 und Unterabschnitt 6.2.4.1, deckt die in Absatz 6.2.1.1.9 ADR/RID genannten Anforderungen an Acetylenflaschen mit porösem Material einschließlich der Typprüfungen ab. Zu Absatz 6.5.4.4.2 ADR/RID 6-3 Die erforderliche geeignete Dichtheitsprüfung bezieht sich auf alle metallenen IBC , alle starren Kunststoff-IBC und alle Kombinations-IBC für flüssige Stoffe sowie alle metallenen IBC, alle starren Kunststoff-IBC und alle Kombinations-IBC für feste Stoffe, die unter Druck eingefüllt oder entleert werden. Zu Absatz 6.5.6.14.1 ADR/RID 6-4 Nach der Wiederaufbereitung eines IBC darf in dem Prüfbericht nach Absatz 6.5.6.14.1 ADR/RID unter Nummer 5 der "Hersteller des IBC" durch den "Wiederaufarbeiter des IBC (Hersteller im Sinne der GGVSEB )" ersetzt werden. Zu Unterabschnitt 6.7.2.18, 6.7.3.14, 6.7.4.13, 6.7.5.11, 6.8.1.5, 6.8.2.3, 6.9.2.6 ADR/RID und 6.13.4.4 ADR 6-5 Das Verfahren zur Baumusterzulassung von Tanks nach Kapitel 6.7, 6.8, 6.9, 6.10 ADR/RID und 6.13 ADR ausgenommen Tanks für Gase, die nach der ODV zu bewerten und zu kennzeichnen sind, richtet sich nach der Anlage 14 oder der Anlage 14a der RSEB. Zu Unterabschnitt und Abschnitt 6.7.2.20, 6.7.3.16, 6.7.4.15, 6.7.5.13, 6.8.2.5, 6.8.3.5, 6.9.2.10 ADR/RID und 6.13.6 ADR 6-6 Wenn an Tanks, die nicht nach der ODV gekennzeichnet sind, ein Tankschild oder eine zusätzliche Tafel mit Angaben verloren gegangen ist und die Stelle, die die erstmalige Prüfung vorgenommen hat, nicht mehr erreichbar ist, darf eine Stelle nach § 12 der GGVSEB aufgrund vorhandener Unterlagen das Ersatzschild anbringen und die bis zu diesem Termin durchgeführten Prüfungen nach ADR/RID bestätigen. Zu Absatz 6.8.2.1.4 und 6.8.2.1.9 ADR/RID 6-7 Für die Beurteilung zur ausreichenden Bemessung der Wanddicke des Tankkörpers gegen eine merkliche Schwächung während der Frist bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung mit Innenbesichtigung des Tanks kann das Verfahren nach der Anlage 17 der RSEB unter Berücksichtigung der Angaben in der Erklärung angewendet werden. Zu Absatz 6.8.2.1.27 ADR 6-8.S Bei der Befüllung von Tankfahrzeugen zur Beförderung flüssiger Stoffe mit einem Flammpunkt bis höchstens 60 °C ist der vorgeschriebene Erdungsanschluss durch deren Ausrüstung nach der Zwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (20. BImSchV vom 18. August 2014 ( BGBl. I Seite 1447), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I Seite 3146), in Verbindung mit der VOC -Richtlinie 94/63/ EG vom 20. Dezember 1994 ( ABl. Nummer L 365 Seite 24) auch erfüllt. Der Nachweis dieser Ausrüstung kann durch den "Untenbefüllungs-Sicherheits-Pass" nach dem VdTÜV-- Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e. V. -Merkblatt 959 erfolgen. Bei der Entleerung der Tankfahrzeuge erfolgt die Erdung durch den leitfähigen Abgabeschlauch (gekennzeichnet mit "Ω") oder durch den angeschlossenen Grenzwertgeber. Zu Absatz 6.8.2.2.1 ADR 6-9.S Die Anforderungen an die Dichtheit der Bedienungsausrüstung von Tanks sind auch von den Deckeln der Untersuchungsöffnungen (die Domdeckel einschließlich der sogenannten Fülllochdeckel) zu erfüllen. Es dürfen nur Domdeckel und Fülllochdeckel auf neuen Tanks nach den Bestimmungen des Kapitels 6.8 montiert werden, die den Normen nach Absatz 6.8.2.6.1 ADR entsprechen bzw. nach diesen erfolgreich geprüft wurden. Für die Montage der Deckel auf dem Tank müssen Montageanweisungen der Hersteller vorliegen und muss danach verfahren werden. Zu Absatz 6.8.2.2.2, 2. und 5. Anstrich, jeweils Satz 3 ADR/RID 6-10 Die zu treffenden Maßnahmen zur gefahrlosen Druckentlastung im Auslaufstutzen vor der vollständigen Entfernung der Verschlusseinrichtung können konstruktiver oder betrieblicher Art sein. Eine gefahrlose Druckentlastung über die Verschlusseinrichtung findet z. B. statt, wenn die zum Tank liegenden Absperreinrichtungen geöffnet sind und der Innendruck im Tank über eine Entspannungs- oder Lüftungseinrichtung abgeführt wurde oder wenn die zum Tank liegenden Absperreinrichtungen geschlossen sind und die Verschlusseinrichtung nur in drucklosem Zustand entfernt werden kann oder beim Lösen der Verschlusseinrichtung durch konstruktive Maßnahmen kraftschlüssiger oder formschlüssiger Art (Hebel, Nuten, Rillen, Bohrungen, ausreichende Gewindelänge usw. ) eine gefahrlose Druckentlastung stattfindet oder kein oder ein vernachlässigbar geringer Druckaufbau zwischen der Verschlusseinrichtung und der nächsten zum Tank liegenden Absperreinrichtung stattfinden kann (begrenztes Volumen) oder ein evtl. vorhandener Druck durch Betätigung einer Entspannungseinrichtung zwischen der Verschlusseinrichtung und der nächsten zum Tank liegenden Absperreinrichtung abgebaut wurde oder die Verschlusseinrichtung eine offene Verbindung zur Umgebung besitzt oder die Verschlusseinrichtung ein Blindflansch ist und darauf geachtet wird, dass nicht alle Schrauben vollständig entfernt werden, bevor der Flansch gelöst wird (verklebte Dichtung). Weitere geeignete Maßnahmen sind nicht ausgeschlossen. Zu Absatz 6.8.2.3.2 ADR/RID 6-11 Sofern Ausrüstungsteile keine separate Baumusterzulassung ( BMZ ) besitzen, muss jedes Teil im Rahmen der BMZ des Tanks bewertet werden. Eine Herstellererklärung hinsichtlich einer Normenkonformität von Ausrüstungsteilen reicht alleine nicht aus, um von dieser Prüfung vollständig abzusehen. Für die Bewertung können jedoch alle Prüfergebnisse berücksichtigt werden, die aus vorherigen Baumusterprüfverfahren stammen, die in einer ADR-Vertragspartei/einem RID-Vertragsstaat von einer dort zuständigen akkreditierten Prüfstelle des Typs A nach EN ISO/ IEC 17020:2012 oder der dort zuständigen Behörde erstellt wurden. Zu Absatz 6.8.2.3.3 ADR/RID 6-12 Werden in einer Baumusterzulassung (BMZ) Varianten zugelassen, so muss das zur Durchführung der Baumusterprüfung hergestellte Fahrzeug oder der Wagen (Prototyp) repräsentativ sein. Der Prototyp muss nicht die nach der BMZ zulässigen höchsten Belastungen und Beanspruchungen abbilden; diese sind rechnerisch darzulegen und zu bewerten. Zu Absatz 6.8.2.4.5 ADR 6-13.S In die Prüfbescheinigung von Tanks zur Beförderung von UN 1202 DIESELKRAFTSTOFF, der Norm EN 590:2013 + A1:2017 entsprechend, oder GASÖL oder HEIZÖL, LEICHT mit einem Flammpunkt gemäß EN 590:2013 + A1:2017 (Flammpunkt von 55 °C oder höher), die bis 31. Dezember 2001 unter die Regelung der Ausnahme 6 der GGAV in der Fassung des Artikels 1 der GefÄndV-- Gefahrgut-Änderungsverordnung vom 23. Juni 1999 (BGBl. I Seite 1435) gefallen sind, ist unter Berücksichtigung von Unterabschnitt 1.6.3.18 ADR sinngemäß folgender Vermerk aufzunehmen: "Tank darf im innerstaatlichen Verkehr für die Beförderung von UN 1202 Dieselkraftstoff, der Norm EN 590:2013 + A1:2017 entsprechend, oder Gasöl oder Heizöl, leicht mit einem Flammpunkt gemäß EN 590:2013 + A1:2017 ohne Flammendurchschlagsicherung betrieben werden." Diese Eintragung für UN 1202, der Norm EN 590:2013 + A1:2017 entsprechend, darf auch für DIESELKRAFTSTOFF nach DIN 51628 mit einem Flammpunkt, der der Norm EN 590:2013 + A1:2017 entspricht, verwendet werden. Werden diese Tanks auf ein neues Basisfahrzeug oder Achsaggregat umgesetzt, sind die Tanks für die Beförderung der o. g. Stoffe entsprechend dem jeweils geltenden ADR mit Flammendurchschlagsicherungen/Flammensperren auszurüsten (siehe auch Nummer 9-6.2.S der RSEB). Zu Absatz 6.8.2.5.1 ADR/RID 6-14.1 Die Angabe des äußeren Auslegungsdrucks ist obligatorisch. Bei Tanks mit einer Lüftungseinrichtung nach Absatz 6.8.2.2.6 ADR/RID ist ggf. die Angabe "0" zulässig. 6-14.2 Die Angabe des Buchstaben "S" muss nicht unbedingt hinter sondern kann auch in unmittelbarer Nähe der Volumenangabe erfolgen. Zu Absatz 6.8.2.5.2 und 6.8.3.5.11 ADR 6-15.S Bei festverbundenen Tanks und Batterie-Fahrzeugen ist die Angabe der Tankcodierung zulässig. Zu Absatz 6.8.3.4.13 ADR/RID 6-16 Hinsichtlich der Prüffristen der einzelnen Gefäße und Rohrleitungen gelten die Vorschriften nach Unterabschnitt 4.1.4.1 Verpackungsanweisung P 200 ADR/RID. Diese Prüffristen stehen nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Prüfungen nach Absatz 6.8.3.4.12 Satz 2 ADR/RID. Stand: 29. August 2023

Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Mindeststandard 2024

Hersteller bestimmter Verpackungen müssen sich an dualen Systemen beteiligen, damit die Verpackungen gesammelt, sortiert und verwertet werden. Seit 2019 sind die Entgelte hierfür auch danach zu bemessen, wie gut sich eine Verpackung recyceln lässt. Der Mindeststandard dafür, wie die Recyclingfähigkeit zu ermitteln ist, wurde nun an neue Entwicklungen im Verpackungssektor angepasst. Damit die Recyclingfähigkeit der Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, methodisch auf einheitlicher Basis ermittelt wird, veröffentlicht die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) seit 2019 jährlich bis zum 1. September einen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit. Nach einem Konsultationsverfahren zum Entwurf des Mindeststandards hat die ZSVR in Abstimmung mit dem UBA die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und, soweit zielführend, in dem nun veröffentlichten Mindeststandard 2024 berücksichtigt. Die Hintergründe zu Änderungen können dort ebenfalls eingesehen werden. Generelle Informationen zum Mindeststandard finden Sie auf der Homepage der ZSVR . Das UBA sieht den verbindlichen Mindeststandard als wichtige methodische Basis für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen an. Er gibt Mindestkriterien unter Berücksichtigung der Praxis der Sortierung und Verwertung vor. Bei der Bemessung der Recyclingfähigkeit sind danach mindestens folgende Anforderungen zu berücksichtigen: (1) Vorhandensein von Sortier- und Verwertungsinfrastruktur für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling für diese Verpackung, (2) Sortierbarkeit der Verpackung sowie, bei technischer Notwendigkeit, Trennbarkeit ihrer Komponenten, (3) Keine Recyclingunverträglichkeiten von Verpackungskomponenten oder enthaltenen Stoffen, die nach der Verwertungspraxis einen Recyclingerfolg verhindern können. Der Mindeststandard 2024 berücksichtigt die Ergebnisse der UBA-Eigenforschung zur Praxis der Sortierung und Verwertung 2022/2023 . Die neue Studie basiert auf umfangreichen Erhebungen von Sortier- und Verwertungsanlagen und beleuchtet die aktuellen Sortier- und Verwertungsinfrastrukturen von Verpackungsabfällen. Ermittelt wird die Wahrscheinlichkeit, dass eine Verpackung sortiert und einem hochwertigen werkstofflichen Recycling zugeführt wird. Dieser Kennwert wird für verschiedene Arten von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bestimmt, die in der Sammlung der dualen Systeme gesammelt werden. Der Mindeststandard ist eine in Branchenkreisen weithin akzeptierte Hilfestellung für die ökologische Verbesserung von Verpackungen. Zahlreiche Verpackungshersteller nutzen ihn zur Ermittlung der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen und eine daran anknüpfende Optimierung. Die Methode zur Ermittlung der tatsächlichen Recyclingfähigkeit wurde auch in der EU und international mit großem Interesse aufgenommen. Für eine umweltfreundliche Verpackungsgestaltung sind neben der Recyclingfähigkeit weitere Faktoren von Bedeutung. Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite .

eder Sachsen-Anhalter sammelt 145 kg Wertstoffe pro Jahr / Willingmann: „Recycling schont Rohstoffe und Umwelt“

Mit Blick auf den morgigen Weltrecyclingtag ruft Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann zu einem noch bewussteren Umgang mit Rohstoffen und Ressourcen auf: „Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Wer auf Mehrwegverpackungen setzt und Produkte auch mal ausleiht oder reparieren lässt, der trägt einen Teil zum Schutz unseres Planeten bei. Überall dort, wo sich Abfälle nicht vermeiden lassen, braucht es konsequentes Recycling, um Rohstoffe und Umwelt zu schonen. Für den notwendigen Wandel von der Wegwerfgesellschaft zur Kreislaufwirtschaft kann jeder seinen Teil leisten. Und wenn viele Menschen im Kleinen etwas tun, dann wird daraus etwas Großes.“ Recycling hat in Sachsen-Anhalt wachsende Bedeutung: Laut Abfallbilanz des Landesamtes für Umweltschutz hat jeder Einwohner 2020 durchschnittlich fast 145 Kilogramm Wertstoffe (ohne Bioabfälle) wie Papier, Leichtverpackungen und Glas getrennt gesammelt – das sind rund vier Kilogramm mehr als 2019. Am höchsten ist das Wertstoffaufkommen in den Landkreisen Stendal (184,1), Harz (183) und Börde (170,1); am geringsten in den kreisfreien Städten Halle (110,3) und Dessau-Roßlau (121,6) sowie im Landkreis Anhalt-Bitterfeld (130,1). Hinzu kommen im Landesschnitt ca. 122 Kilogramm biologisch abbaubare Abfälle. Zum Vergleich: Das Hausmüllaufkommen in Sachsen-Anhalt lag 2020 bei rund 142,6 Kilogramm je Einwohner. Möglich ist Recycling zum Beispiel bei Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Glas sowie bei Papier, Textilien oder Elektrogeräten. Abfälle lassen sich am besten recyceln, wenn sie korrekt getrennt werden und nicht mit anderen Abfällen vermischt im Restabfall landen: Papier und Pappe, egal Werbeprospekt oder Tee-Faltschachtel, gehören in die Blaue Tonne; für Glasverpackungen stehen Altglas-Container und für Leichtverpackungen die Gelbe Tonne oder gelbe Säcke zur Verfügung. Auch defekte Elektro- und Elektronikprodukte sowie leere Batterien sollen vom Restabfall getrennt gesammelt und dann im Handel oder auf Wertstoffhöfen entsorgt werden. Dadurch lassen sich die in den Geräten enthaltenen Rohstoffe zurückgewinnen und für ein „zweites Leben“ nutzen. In der Abfallhierarchie steht Recycling an dritter Stelle. Priorität haben Abfallvermeidung und die Vorbereitung zur Wiederverwendung (u.a. Reparatur); erst an vierter und letzter Stelle steht die thermische Verwertung in Abfallverbrennungsanlagen. Die Abfallhierarchie bietet auch eine gute Orientierung für das eigene Konsumverhalten: In erster Linie sollte das Entstehen von Abfällen soweit wie möglich vermieden werden, etwa durch Verwendung von Mehrwegbehältnissen, verstärktes Mieten oder die Reparatur von Geräten. Wer sich schon beim Kauf für ein langlebiges Produkt entscheidet, schont die Umwelt und das eigene Portmonee. Dies gilt auch, wenn gebrauchte aber noch funktionstüchtige Geräte weitergegeben statt entsorgt werden. Wenn dies alles keine Option mehr ist, steht Recycling auf dem Plan, das künftig weiter gestärkt werden soll. So müssen beispielsweise von 2025 an PET-Getränkeflaschen und ab 2030 alle Einweg-Plastikflaschen zu mindestens 25 Prozent aus recyceltem Kunststoff bestehen. Hintergrund: Der Weltrecyclingtag wurde 2018 ins Leben gerufen, um auf die Bedeutung von Recycling für den Erhalt wertvoller Primärressourcen aufmerksam zu machen. Laut aktuellem Ressourcenbericht des Umweltbundesamtes ist der deutsche Rohstoffkonsum im In- und Ausland in den vergangenen zehn Jahren zwar nahezu konstant geblieben; er liegt jedoch pro Kopf noch immer rund 30 Prozent über dem globalen Durchschnitt. Weltweit hat sich die Rohstoffentnahme in den vergangenen fünf Jahrzehnten mehr als verdreifacht und wird laut Studie ohne entsprechende Gegenmaßnahmen auch künftig weiter ansteigen – und dadurch globale Umweltprobleme wie Klimawandel, Bodendegradation, Wasserknappheit oder Biodiversitätsverlust verschärfen. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und Twitter.

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