Die absolute Verringerung des Verpackungsverbrauchs und eine bessere Kreislaufführung von Kunststoffen sind wichtige Ziele für den Umwelt- und Ressourcenschutz. Neben regulatorischen Vorgaben können ökonomische Anreize einen effektiven Beitrag zur Erreichung erwünschter Lenkungswirkungen leisten. In dem Forschungsvorhaben werden daher verschiedene ökonomische Instrumente erarbeitet und geprüft, die zur Vermeidung von Verpackungen und zur Förderung des Kunststoffrecyclings beitragen sollen. Ein zentraler Bestandteil sind zudem Überlegungen für ein nationales Instrument auf der Grundlage des EU-Eigenmittels auf nicht-recycelte Kunststoffverpackungsabfälle. Veröffentlicht in Texte | 87/2025.
Mehrwegverpackungen sind essentiell für die Vermeidung von Verpackungsabfällen. Sie können gegenüber Einwegverpackungen einen wichtigen Beitrag zu Umweltschutz und Ressourcenschonung leisten. Die Daten zum Einsatz von Mehrwegverpackungen in Deutschland zeigen, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, um Mehrwegsysteme zu stärken und dadurch dem zu hohen Verpackungsverbrauch entgegen zu wirken. Im Forschungsvorhaben wird daher untersucht, wie bestehende Mehrwegverpackungssysteme gefördert und optimiert werden können. Nachdem im Teilbericht der Schwerpunkt auf dem Bereich „Getränke“ lag, liegt im Abschlussbericht der Schwerpunkt auf dem Bereich „Versand“. Außerdem werden Abfallvermeidungspotentiale für den Einsatz von Mehrwegverpackungen in weiteren Anwendungsbereichen untersucht. Veröffentlicht in Texte | 61/2025.
<p>Verpackungsabfälle</p><p>In Deutschland fielen im Jahr 2022 19,0 Mio. Tonnen an Verpackungsabfällen und damit 3,4 % weniger als im Vorjahr an. 68,5 % der Verpackungsabfälle wurden recycelt. Das entspricht einem Anstieg der Recyclingquote um 0,6 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2021. Insgesamt wurden 97,1 % der Verpackungsabfälle verwertet.</p><p>Verpackungen überall</p><p>Verpackungen gehören unvermeidlich zum Alltag. Ware wird mit Transportverpackungen zu den Händlern geliefert und mit Verkaufsverpackungen angeboten. Auf Um- und Verkaufsverpackungen werden Informationen über die Ware gegeben. Unternehmen nutzten im Jahr 2022 am häufigsten Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton. Danach folgten Verpackungen aus Holz, Kunststoff und Glas (siehe Tab. „Entwicklung des Verpackungsaufkommens in Tausend Tonnen“). Die Zahlen der Tabelle beziehen sich auf die Definitionen des Verpackungsgesetztes und unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Zuordnung der Verbundbestandteile geringfügig von den Zahlen entsprechend der Europäischen Verpackungsrichtlinie.</p><p>Steigender Anfall an Verpackungsabfällen</p><p>Die Entwicklung seit dem Jahr 1991 zeigt einen leicht schwankenden Verlauf des Verpackungsverbrauchs (siehe Abb. „Entwicklung des Verpackungsverbrauchs zur Entsorgung“). Die Menge des Verpackungsabfalls, die jährlich anfiel, bewegte sich zwischen 13,6 und 19,7 Millionen Tonnen (Mio. t) pro Jahr. Im Jahr 1991 waren es 15,6 Mio. t, 1996 nur noch 13,6 Mio. t. Seitdem gibt es eine steigende Tendenz mit einem Einbruch im Rezessionsjahr 2009 auf 15,1 Mio. t. Im Jahr 2022 fiel die Verpackungsabfallmenge erstmalig wieder auf 19,0 Mio. t.</p><p>Gründe für den Anstieg der Verpackungsabfälle</p><p>Die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und somit die Bedürfnisse als Konsumenten und Konsumentinnen verändern sich. Der Anteil der Ein- und Zweipersonenhaushalte sowie von Seniorinnen und Senioren nimmt zu. Beides hat zur Folge, dass kleinere Füllgrößen und/oder vorportionierte Einheiten gekauft werden, was sich wiederum erhöhend auf den Verpackungsverbrauch auswirkt. Verpackungen übernehmen heute neben dem Schutz des Inhalts auch zunehmend Funktionen wie:</p><p>Neben der Füllgröße wirkt sich auch dies steigernd auf den Verpackungsverbrauch aus (siehe Tab. „Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch“).</p><p>Daneben haben sich die Verzehr- und Konsumgewohnheiten verändert. Nahrungsmittel, Getränke und Heimtierfutter führten im Jahr 2017 zusammen zu etwa 62,3 % des Verpackungsverbrauchs privater Endverbraucher. Veränderungen bei Verbrauch von Nahrungsmitteln (siehe Abb. „Verbrauch von Nahrungsmitteln“) und Getränken haben damit großen Einfluss auf die Verpackungsmenge. Auch die Zunahme von Vertriebswegen des Außer-Haus-Verbrauchs von Lebensmitteln, beispielsweise Fast Food und sonstige To-Go-Gastronomie (siehe Abb. „Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie“) sowie der steigende Zubereitungsgrad gekaufter Lebensmittel und Fertiggerichte erhöhen den Verpackungseinsatz.</p><p>Der Versandhandel hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies wirkt sich erhöhend auf den Verpackungsverbrauch aus, wenn</p><p>Der Verbrauch von Papierverpackungen im Distanzhandel hat von 1996 bis 2017 um 607 % zugenommen (siehe Abb. „Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel“).</p><p>Einweg und Mehrweg</p><p>In Deutschland steht Leitungswasser in der Regel in sehr guter Qualität zur Verfügung, aus Abfallvermeidungs- und Umweltgesichtspunkten ist daher das Leitungswasser einem abgefüllten Wasser vorzuziehen. Dort wo dennoch Getränke gekauft werden, können Mehrwegverpackungen den Anfall von Verpackungsabfällen stark reduzieren. Bei Getränken schneiden Mehrwegflaschen in regionalen Kreisläufen besonders gut ab, da auch die transportbedingten Umweltbelastungen verringert werden. Während das Einwegpfand im Segment Bier den Mehrweganteil auf hohem Niveau stabilisiert hat, ist der Mehrweganteil in den anderen Getränkesegmenten wesentlich niedriger. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 34,3% der Getränke in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllt (siehe Abb. „Anteile ausgewählter Packmittel am Verbrauch aller Getränkesegmente 2019 bis 2023“). Bis 2018 erfolgte die Auswertung bei den Getränkeverpackungen nach VerpackV, ab 2019 nach VerpackG.</p><p>Plastiktüten werden häufig nur einmalig verwendet. Danach werden sie zu Abfall. Dabei lassen sich viele Plastiktüten vermeiden, wenn schon vor dem Einkauf an die Mitnahme von Tüten, Taschen oder Körben gedacht wird. Keinesfalls sollten Plastiktüten oder andere Abfälle in der Umwelt entsorgt werden. Durch eine Änderung der Verpackungsrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verbrauch von Plastiktüten bis 2020 auf maximal 90 Stück pro Kopf und Jahr und bis Ende 2025 auf 40 Stück pro Kopf und Jahr zu reduzieren. In Deutschland sollte dieses Ziel durch eine Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen zwischen dem Handelsverband und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erreicht werden. Handelsunternehmen, die sich an der Vereinbarung beteiligten, erhoben seit dem 01.07.2016 ein Entgelt bei der Abgabe von Kunststofftragetaschen. Der Verbrauch konnte dadurch bereits gesenkt werden. Lag der Pro-Kopf-Verbrauch im Jahr 2015 vor Beginn der Maßnahme noch bei 45 Kunststofftragetaschen pro Jahr und das Gesamtaufkommen bei 5,6 Milliarden, fielen im Jahr 2017 nur noch etwa 29 Taschen und im Jahr 2018 nur noch durchschnittlich 24 Taschen aus Kunststoff pro Kopf an. Das entsprach 2018 insgesamt einer Menge von ca. 2,0 Milliarden Taschen (siehe Abb. „Entwicklung des Plastiktütenverbrauchs“). Allerdings waren sehr leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 15 Mikrometern, die in Selbstbedienungszonen (SB) zum Beispiel für Obst und Gemüse abgegeben werden, von der Vereinbarung ausgeschlossen. Für Deutschland wurden früher ausschließlich die Kunststofftragetaschen im Kassenbereich für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen. Die Kunststofftragetaschen im SB-Bereich fallen daher zusätzlich an. Der Verbrauch von Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern (ohne SB-Bereich) sank im Jahr 2020 auf 15 Stück pro Einwohner, im Jahr 2021 auf 11 Stück pro Einwohner und im Jahr 2022 auf 10 Stück pro Einwohner. Wenn alle Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen werden, lag der pro Kopf-Verbrauch in 2020 bei 45 Kunststofftragetaschen, in 2021 bei 39 Kunststofftragetaschen und in 2022 bei 35 Kunststofftragetaschen. Deutschland hält damit die europäischen Vorgaben sicher ein und lag 2021 bereits unter den Vorgaben die ab dem Jahr 2026 gültig sind. Seit dem 1. Januar 2022 verbietet das deutsche Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen, sofern diese die übrigen Voraussetzungen nach Artikel 3 Nummer 1d der europäischen Verpackungsrichtlinie (94/62/EG zuletzt geändert durch (EU) 2018/852) erfüllen. In der Regel werden dadurch aufwendigere Verkaufsverpackungen ersetzt. Die Erhebungen zeigen, dass trotz des Verbotes noch leichte Kunststofftragetaschen abgegeben wurden. Als Gründe nennt die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM) in ihrer Erhebung:</p><p>Wichtig ist, dass das Verpackungsgesetz den Vollzugsbehörden durchaus Mittel in die Hand gibt, die Regelung durchzusetzen. Die Länder können jeden Einzelfall als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 100.000 € sanktionieren.</p><p>EU-Vorgaben zur Verwertung werden erhöht</p><p>Im Jahr 1994 hat die Europäische Union (EU) die<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1533736975927&uri=CELEX:01994L0062-20180704">Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle</a>(Verpackungsrichtlinie) erlassen. Die EU orientierte sich hierbei an der deutschen Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) und gab Verwertungsquoten für Verpackungen in allen Mitgliedstaaten vor. Die Anforderungen wurden mit der Zeit erhöht, so auch durch die Novelle vom 30. Mai 2018 (Richtlinie EU 2018/852). Sie lauten aktuell:</p><p>Die am 12.2.2025 in Kraft getretene Europäische<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=oj:L_202500040">Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle</a>(PPWR – EU 2025/40) hat diese Recyclingvorgaben übernommen. Deutschland konnte die Anforderungen der Verpackungsrichtlinie bisher immer leicht erfüllen. Seit dem Berichtsjahr 2020 müssen die Mitgliedsstaaten allerdings eine neue Berechnungsmethode anwenden (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren (seit 2020 vorgeschriebene Berechnungsmethode)“). Damit müssen die Verluste abgezogen werden, die bei den vorgelagerten Recyclingverfahren bis zur Zuführung in das letzte Recyclingverfahren anfallen.</p><p>Der aktuelle Bericht zu<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aufkommen-verwertung-von-verpackungsabfaellen-in-18">Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen im Jahr 2022</a>ermittelt die Daten nach den neuen Vorgaben (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665). Dazu werden von der Verwertung nach bisheriger Vorgehensweise über Standardverlustquoten Abzüge für die Verluste bis zur Zuführung zum letzten Recyclingverfahren vorgenommen. Nähere Details können dem aktuellen Bericht entnommen werden. Im Bericht sind unter anderem Ergebnisse für unterschiedliche Anfallstellen der Verpackungsabfälle, Materialfraktionen und das Verpackungsaufkommen im Bezugsjahr 2022 dargestellt.</p><p>Zur Erreichung der Ziele der Verpackungsrichtlinie müssen bis 2030 die Recyclingquoten bei Kunststoffen um 3,9 Prozentpunkte und die Recyclingquote bei Holz um 0,2 Prozentpunkte gesteigert werden. Die Daten zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland werden jährlich im Auftrag des Umweltbundesamtes erhoben und<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aufkommen-verwertung-von-verpackungsabfaellen-in-18">veröffentlicht</a>.</p><p>Von den im Jahr 2022 in Deutschland angefallenen Verpackungsabfällen sind nach alter Berechnungsmethode 97,1 % stofflich oder energetisch verwertet worden. Die Verwertungsquote aller Verpackungsabfälle ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte gefallen (siehe Tab. „Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 gültigen Quotenschnittstelle)“). Die stoffliche Verwertungsquote der Verpackungsabfälle stieg nach der alten Berechnungsmethode im Jahr 2022 um 0,6 % Prozentpunkte auf 74,6 % (siehe Tab. „Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren (bis 2020 gültige Quotenschnittstelle)“). Das ist im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten eine sehr gute Quote.</p><p>Nach der neuen Berechnungsmethode entsprechen die Quoten des Recyclings im Jahr 2022 folgenden Werten (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren (seit 2020 vorgeschriebene Berechnungsmethode)“):</p><p>Aufgrund der technischen Entwicklung und der fortschrittlichen Abfallwirtschaft in Deutschland sind die Möglichkeiten allerdings bei weitem noch nicht ausgeschöpft.</p><p>Anspruchsvollere Verwertungsvorgaben durch das Verpackungsgesetz</p><p>Knapp die Hälfte (45,8 %) aller Verpackungsabfälle fiel im privaten Endverbrauch an. Insgesamt wurden im Jahr 2023 die beim privaten Endverbrauch angefallenen quotierten Verpackungen zu 94,8 % stofflich oder energetisch verwertet (siehe Tab. „Verwertung von Verkaufsverpackungen – Private Endverbraucher“). Für einen Großteil der Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, sind in Deutschland die dualen Systeme zuständig. Für die dualen Systeme galten bis 31. Dezember 2018 die Quoten der deutschen Verpackungsverordnung. Der Verordnungsgeber hatte hiermit Vorgaben für die stoffliche Verwertung dieser Verpackungen aus Papier, Glas, Weißblech, Aluminium, Kunststoff und Verbundstoffen vorgegeben.</p><p>Am 1. Januar 2019 trat das neue Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz) in Kraft und entwickelte die bis dahin bestehende Verpackungsverordnung im ökologischen Sinn weiter.<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/verpackungen">Neuerungen des Verpackungsgesetzes</a>umfassen unter anderem eine deutliche Anhebung der Recyclingquoten:</p><p>Die Verwertungsvorgaben des Verpackungsgesetzes beziehen sich nur auf Verpackungsabfälle, die in Zuständigkeit der dualen Systeme gesammelt und verwertet werden. Sie zeigen also einen Ausschnitt des Aufkommens und der Verwertung aller Verpackungen, da z.B. Verpackungsabfälle aus Großgewerbe und Industrie, aber auch bepfandete Einweggetränkeverpackungen nicht enthalten sind. Die zugehörigen Daten liegen aufgrund unterschiedlicher Ermittlungswege aktueller vor als jene für alle Verpackungen insgesamt.</p><p>Die Quotenvorgaben wurden im Durchschnitt von den Systemen bis in das Jahr 2021 in der Regel eingehalten. Die Verwertungsquoten der dualen Systeme lagen im Jahr 2021 meist deutlich über den rechtlichen Vorgaben. Seit 2022 sind höhere Quotenvorgaben zu erfüllen, diese stellen für Glas, Getränkekartonverpackungen und sonstige Verbundverpackungen eine Herausforderung für die Systeme dar. So sind in diesen Bereichen noch deutliche Steigerungen nötig. Die gesetzlich vorgegebene Recyclingquote (50,0 %) bezogen auf den Tonnen- bzw. Sackinhalt der LVP-Sammlung wurde im Jahr 2023 mit 51,2 % erreicht. Bei verschiedenen Materialarten gab es Abzüge von den gemeldeten Mengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister aufgrund nicht nachgewiesener tatsächlicher Verwertung; diese sind bei den veröffentlichten Daten bereits berücksichtigt (siehe Tab. „Verwertungsquoten der dualen Systeme 2023“).</p>
<p>Mehr Mehrwegverpackungen – Potentiale und Maßnahmen</p><p>Mehrwegverpackungen reduzieren Abfälle und kommen trotzdem in Deutschland wenig zum Einsatz. Durch verschiedene Maßnahmen könnte die Verwendung von Mehrwegverpackungen erhöht werden, zeigt nun ein Forschungsvorhaben. Auch in Bereichen, in denen bisher Einwegverpackungen überwiegen, bestehen beim Umstieg auf Mehrweg große Potentiale zur Abfallvermeidung.</p><p>Mehrwegverpackungen können in vielen Bereichen wesentlich zur Abfallvermeidung und Reduktion von Umweltbelastungen beitragen. Das bestätigt der<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/foerderung-von-mehrwegverpackungssystemen-zur-0">Abschlussbericht</a>des Forschungsvorhabens „Förderung von Mehrwegverpackungssystemen zur Verringerung des Verpackungsverbrauchs – Mögliche Maßnahmen zur Etablierung, Verbreitung und Optimierung von Mehrwegsystemen“, der jetzt veröffentlicht wurde.</p><p>Die Untersuchung zeigt: In 13 von 15 untersuchten Segmenten lässt sich der Verpackungsverbrauch durch den Einsatz von Mehrweg deutlich verringern – insbesondere im gewerblichen Bereich, etwa bei Transportverpackungen für Pflanzen. Auch Treibhausgasemissionen können dadurch reduziert werden.</p><p>Allerdings stehen nach wie vor Herausforderungen und Hemmnisse, einer breiten Umsetzung im Weg. Dazu zählen unter anderem Investitionskosten, Rückgabemöglichkeiten, logistische Herausforderungen sowie fehlende Standards und Informationsdefizite.</p><p>Das Forschungsvorhaben untersuchte konkrete Handlungsansätze zur Förderung von Mehrwegverpackungen in drei Bereichen:</p><p>Der hierzu bereits veröffentlichte<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/foerderung-von-mehrwegverpackungssystemen-zur%20">Teilbericht</a>identifiziert insbesondere eine rechtlich verbindliche Mehrwegquote im Sinne einer Mehrwegangebots- wie auch einer Mehrwegvertriebsquote, eine generelle Mehrwegquote für Getränkeverpackungen von 50 Prozent in Kombination mit einer Abgabenlösung oder Abgaben auf Einweggetränkeverpackungen als potentiell mögliche Maßnahmen zur Stärkung von Mehrweggetränkeverpackungen.</p><p><strong>2. Versandverpackungen</strong></p><p>Um Mehrwegversandverpackungen zu etablieren, stellen bisher Mehrkosten die größte Hürde dar. Die Förderung von Mehrwegverpackungen im Bereich „Versand“ wird durch Wiederverwendungsziele in Artikel 29 der neuen EU-Verpackungsverordnung (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202500040">Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle</a>) unterstützt. Für die Umsetzung der neuen Vorgaben in Deutschland kommen eine Kombination von Maßnahmen wie Abgaben auf Einwegversandverpackungen, eine Mehrwegquote und Berichtspflichten in Frage, so das Ergebnis des Forschungsvorhabens. Ergänzend sind Innovationsförderung für Mehrwegpoolsysteme, Standardisierung von Mehrwegverpackungen sowie Kampagnen und Umweltzeichen empfehlenswert.</p><p><strong>3. Weitere Anwendungsbereiche</strong></p><p>Auch ausgewählte Anwendungsbereiche, in denen bisher Einwegverpackungen dominieren, wie bestimmte Transportverpackungen, wurden untersucht. Die Analyse zeigt ein großes Potential, durch Mehrweg Abfälle zu vermeiden. Hohe Umlaufzahlen und geringe Umstellungsanforderungen gelten als besonders förderlich für den Umstieg auf Mehrwegverpackungen.</p><p>Der Bericht liefert zudem eine rechtliche Einordnung auf deutscher und EU-Ebene sowie Empfehlungen für politische und wirtschaftliche Maßnahmen zur Förderung und Verbreitung von Mehrwegverpackungssystemen.</p><p></p><p></p>
<p>Onlineshopping: Tipps für den umweltbewussten Einkauf im Internet</p><p>Nachhaltig online shoppen: Daran sollten Sie sich orientieren</p><p><ul><li>Egal, wo Sie einkaufen: Bevorzugen Sie umweltfreundliche Produkte.</li><li>Nehmen Sie sich Zeit für die Produktauswahl und vermeiden Sie so Retouren.</li><li>Bestellen Sie – wenn möglich – Waren gebündelt und vermeiden Sie Spontankäufe von einzelnen Produkten.</li><li>Lassen Sie ihr Paket nicht warten (nutzen Sie Pick-up-Points).</li><li>Nutzen Sie – wenn möglich – Mehrwegverpackungen oder lassen Sie sich Produkte ohne zusätzliche Versandverpackungen senden.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Einfach von der Couch zu Hause über den Laptop oder unterwegs mit dem Smartphone zu shoppen, ist für uns zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Das Überraschende dabei: Das Onlineshoppen kann unter bestimmten Umständen sogar emissionsärmer als der Einkauf im stationären Handel sein. Im konkreten Einzelfall lässt sich das allerdings nur selten genau beurteilen, welche Einkaufsvariante aus Umweltsicht die bessere wäre. In den folgenden Tipps erfahren Sie deshalb, wie Sie den Onlineeinkauf selbst umweltfreundlicher gestalten können.</p><p><strong>Umweltfreundliche Produkte bevorzugen:</strong>Für den Onlinehandel gilt das gleiche wie für den stationären Handel: Die meisten Umweltbelastungen eines Produktes entstehen bei der Herstellung und während der Nutzung, weniger jedoch beim Transport. Bevorzugen Sie deshalb auch beim Onlinekauf umweltfreundliche Produkte und achten Sie – unabhängig vom Einkaufsort – auf eine umweltschonende Nutzung.</p><p><strong>Retouren vermeiden durch bewusste Auswahl:</strong>Da im Onlinehandel die Ware nicht angefasst, ausprobiert und geprüft werden kann, kommt es häufig zu Rücksendungen. Die Retourenquoten sind besonders bei Kleidungsstücken und Schuhen sehr hoch. Dadurch werden das Transportaufkommen und zum Teil der Verpackungsverbrauch und der Ausschuss erhöht. Achten Sie deshalb bei Ihrem Einkauf im Internet darauf, sich vorab genau über das gewünschte Produkt zu informieren.</p><p><strong>Gebündelt bestellen:</strong>Werden zwei Bücher in einem Paket geliefert, verursacht das natürlich weniger Transportaufwand, als wenn jedes Buch einzeln verschickt wird. Wann immer möglich, sollten Sie deshalb:</p><p>In der Regel führen die Versandkosten dazu, dass diese Tipps automatisch berücksichtigt werden. Bei neuen Büchern oder bei Versandhändlern, die grundsätzlich versandkostenfrei liefern, ist die Verlockung zu Einzelbestellungen hingegen groß. Eine weitere Möglichkeit zur Bündelung von Bestellungen ist es, im Freundeskreis, mit Nachbar*innen oder im Kollegium gemeinsam zu bestellen.</p><p><strong>ACHTUNG</strong>: Lassen Sie sich nicht durch Schwellenwerte für die versandkostenfreie Lieferung zu zusätzlichen, nicht wirklich benötigten Bestellungen verleiten.</p><p><strong>Lassen Sie ihr Paket nicht warten:</strong>Für die Transportemissionen eines Pakets ist überraschenderweise weniger der gesamte Transportweg als vor allem die sogenannte "letzte Meile" entscheidend, also der Transport der Pakete vom letzten Paketzentrum bis zu Ihnen nach Hause. Besonders ungünstig ist es hier, wenn Zustellversuche erfolglos sind und diese "letzte Meile" deshalb wiederholt werden muss. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie das Paket beim ersten Zustellversuch erreicht:</p><p><strong>Mehrwegverpackungen nutzen:</strong>Einige Onlineshops bieten an, ihre Ware in Mehrwegversandverpackungen oder in der Originalverpackung ohne Extra-Versandverpackung zu senden. Nutzen Sie diese Möglichkeiten. Sie verringern dadurch den durch Versandverpackungen entstehenden Abfall und schonen Ressourcen. Verwenden Sie gegebenenfalls Kartons und Verpackungsmaterialien wieder.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong>Der Umsatz im Onlinehandel ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Insbesondere während der Corona-Pandemie gab es sprunghafte Anstiege und auch im Jahr 2023 ist der Umsatz nicht wieder auf das Niveau vor der Pandemie gesunken. 2023 lag der Umsatz rund 44,3% höher als 2019 vor der Pandemie1. Das hat Folgen für die Umwelt und das Wohlbefinden von Menschen, insbesondere in Ballungsräumen. Denn das erhöhte Transportaufkommen führt zu einer höheren Beanspruchung der Infrastruktur. Es gibt aber auch gute Nachrichten: Die Nutzung von Nachfülloptionen, der Kauf von nachhaltigeren Produkten und die Nutzung von Secondhand-Angeboten hat zugenommen. Bücher und Bekleidung sind online die beliebtesten Secondhand-Produkte.</p><p><em>Wird Ware retourniert, was im Jahr 2018 bei jedem siebten ausgelieferten Paket der Fall war, ist der Transport doppelt so aufwendig,<strong>zudem kommt es vor, dass retournierte Ware entsorgt wird</strong>.</em></p><p>2022 sagten laut Bitkom bereits 70 Prozent der befragten Online-Käufer*innen, sie schickten weniger Waren zurück und knapp die Hälfte (47 Prozent) achtet nach eigenen Angaben auf möglichst kurze Lieferwege, um die Umwelt zu schonen2.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong>Das Recht auf Widerruf ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und gilt bei fast allen online bestellten Waren. Demnach haben Sie grundsätzlich 14 Tage Zeit für den Widerruf. Innerhalb dieser Frist können die Käufer*innen die Ware ohne Angabe von Gründen zurücksenden, müssen aber den Widerruf der Bestellung schriftlich erklären. Viele Online-Marktplätze oder Shops bieten dafür Retourenscheine oder Formulare im Kundenportal an oder legen sie bereits der Sendung bei. Der Kaufpreis wird erstattet, die Kosten für die Retouren können aber den Käufer*innen auferlegt werden. Im Oktober 2020 ist außerdem ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten, das sich gegen die Vernichtung von Retouren oder Neuware richtet. Bisher fehlt jedoch eine Rechtsverordnung und somit gibt es noch keine rechtlich durchsetzbare Verpflichtung für die Händler.</p><p>Verbraucher*innen sollen auch gegen bestimmte unerlaubte Werbe- und Marketing- oder Geschäftspraktiken geschützt werden. In den Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken fallen irreführende und aggressive geschäftliche Handlungen, zum Beispiel wenn falsche Angaben zur Dauer von Rabattaktionen oder Lieferbeständen gemacht werden, die Verbraucher*innen täuschen können.</p><p><strong>Marktbeobachtung:</strong>Um den Onlinehandel weniger umweltschädlich zu gestalten, gibt es bereits Ideen für umweltfreundliche Zustellmöglichkeiten. Paketstationen sind beispielsweise in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Zurzeit (Stand Februar 2025) betreibt DHL bundesweit über 15.000 Packstationen3. Online-Plattformen betreiben bereits eigene Abhol-Stationen. Der Anteil an elektrisch angetriebener Lieferfahrzeuge wird voraussichtlich weiter steigen. Auch Micro Hubs (kleine Zwischenlager), Lastenräder und Ähnliches sollen vermehrt eingesetzt werden. Einige Online-Shops setzen bereits Mehrweg-Versandverpackungen ein.</p><p><strong>Quellen:</strong></p><p>1Netto-Angabe ohne Umsatzsteuer; Handelsverband Deutschland (2024): HDE Online-Monitor 2024; downloadbar unter<a href="https://einzelhandel.de/images/Online_Monitor_2024_1305_WEB.pdf">https://einzelhandel.de/images/Online_Monitor_2024_1305_WEB.pdf</a>; zuletzt abgerufen am 25.02.2025</p><p>2Bitkom e.V., Presseinformation vom 21.10.2021: Retouren: Onlinehändler erhalten jede siebte Bestellung zurück;<a href="https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Retouren-jede-siebte-Bestellung">https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Retouren-jede-siebte-Bestellung</a>; zuletzt abgerufen am 1.11.2023</p><p>3<a href="https://www.dhl.de/de/privatkunden/pakete-empfangen/an-einem-abholort-empfangen/packstation.html">DHL Packstation</a>; zuletzt abgerufen 25.02.2025</p>
Mehrwegverpackungen sind essentiell für die Vermeidung von Verpackungsabfällen. Sie können gegenüber Einwegverpackungen einen wichtigen Beitrag zu Umweltschutz und Ressourcenschonung leisten. Die Daten zum Einsatz von Mehrwegverpackungen in Deutschland zeigen, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, um Mehrwegsysteme zu stärken und dadurch dem zu hohen Verpackungsverbrauch entgegen zu wirken. Im Forschungsvorhaben wird daher untersucht, wie bestehende Mehrwegverpackungssysteme gefördert und optimiert werden können. Nachdem im Teilbericht der Schwerpunkt auf dem Bereich „Getränke“ lag, liegt im Abschlussbericht der Schwerpunkt auf dem Bereich „Versand“. Außerdem werden Abfallvermeidungspotentiale für den Einsatz von Mehrwegverpackungen in weiteren Anwendungsbereichen untersucht.
Die absolute Verringerung des Verpackungsverbrauchs und eine bessere Kreislaufführung von Kunststoffen sind wichtige Ziele für den Umwelt- und Ressourcenschutz. Neben regulatorischen Vorgaben können ökonomische Anreize einen effektiven Beitrag zur Erreichung erwünschter Lenkungswirkungen leisten. In dem Forschungsvorhaben werden daher verschiedene ökonomische Instrumente erarbeitet und geprüft, die zur Vermeidung von Verpackungen und zur Förderung des Kunststoffrecyclings beitragen sollen. Ein zentraler Bestandteil sind zudem Überlegungen für ein nationales Instrument auf der Grundlage des EU-Eigenmittels auf nicht-recycelte Kunststoffverpackungsabfälle.
Die Studie ermittelt die Daten Deutschlands für die Berichterstattung nach Verpackungsrichtlinie (94/62/EG). Für die Meldung an die Europäische Kommission ist die Berechnungsmethode des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/665 maßgebend. Der Bericht dokumentiert das Aufkommen von Verpackungsabfällen sowie deren Recyclingmengen an den Messpunkten und an den Berechnungspunkten. Die Verpackungsabfälle wurden über die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) bestimmt. Die Zahlen sind aufgeschlüsselt hinsichtlich der Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier / Karton, Aluminium, Eisenmetalle, Holz und Sonstige dargestellt. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Im Jahr 2022 nahm der Verpackungsverbrauch im Vergleich zum Vorjahr um 3,4 % bzw. um 675 kt ab und lag bei 19,02 Mio. Tonnen. Insgesamt 18,45 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle wurden 2022 verwertet, 14,18 Mio. Tonnen stofflich und 4,27 Mio. Tonnen energetisch. Veröffentlicht in Texte | 156/2024.
Die Rechtsgrundlage für die Produktverantwortung in der Abfallwirtschaft liegt im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dazu zählen insbesondere Vorgaben für die Entwicklung langlebiger Produkte, den Einsatz von Sekundärrohstoffen bei der Herstellung sowie die Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung nach Gebrauch. Das Verbot von Stoffen, Kennzeichnungspflichten sowie Rücknahmepflichten für Hersteller sowie den Handel unterstützen diese Ziele. Der Umfang der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung wird in einigen Gesetzen beziehungsweise Verordnungen für Verpackungen, Fahrzeuge, Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte konkretisiert: Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, tragen diejenigen, die Erzeugnisse entwickeln, herstellen, be- und verarbeiten oder vertreiben eine Produktverantwortung. Die Produktverantwortung ist im dritten Teil des KrWG in den §§ 23 – 27 beschrieben. Des Weiteren ermächtigt der § 23 Abs. 4 die Bundesregierung Rechtsverordnungen zur Präzisierung der Pflichten, die sich aus der Produktverantwortung ergeben, zu erlassen. Dazu wurde das untergesetzliche Regelwerk in Form des Batteriegesetzes (BattG), des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG), der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) und der Verpackungsgesetzes (VerpackG) erlassen. Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) regelt die Rücknahme von gebrauchten Batterien. Es bestimmt u. a. die Pflichten von Herstellern (§§ 4 und 5), der Vertreiber (§ 9) und der Endnutzer (§ 11). Die Entsorgung von gebrauchten Batterien wird über die Stiftung „Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien“ www.grs-batterien.de organisiert. Elektro- und Elektronikgeräte sind ein selbstverständlicher Teil unseres Alltags, für große Teile unseres heutigen Lebensstils sind sie unverzichtbar. Die Verkaufsmengen nehmen seit Jahren kontinuierlich zu: Wurden 2006 etwas mehr als 1,8 Mio. Tonnen Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr gebracht, waren es 2019 bereits fast 2,6 Mio. Tonnen. Die Sammelmenge, also die Menge der korrekt entsorgten Altgeräte, stieg im selben Zeitraum jedoch nur von etwa 0,8 auf 0,9 Mio. Tonnen. Für die Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten wird eine große Menge an Energie und Rohstoffen verwendet, darunter auch solche, die nur an wenigen Orten der Welt verfügbar sind und deren Abbau mitunter ohne Beachtung von Umweltschutz und Menschenrechten stattfindet. Darüber hinaus enthalten Elektro- und Elektronikgeräte häufig gefährliche Substanzen. Daher ist es besonders wichtig, durch eine hochwertige und fachgerechte Entsorgung zumindest einen Teil der Rohstoffe zurückgewinnen, den illegalen Export und die Verbreitung von Schadstoffen in der Umwelt zu verhindern. Die seit 2019 geltende gesetzliche Sammelquote wurde in Deutschland bisher verfehlt. Auf europäischer Ebene regelt die WEEE-Richtlinie die Entsorgung von Altgeräten und die RoHS-Richtlinie macht Vorgaben zur Beschränkung gefährlicher Stoffe. Diese sind mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) in nationales Recht umgesetzt und seit dem ersten Inkrafttreten bereits mehrfach geändert worden. Die Anforderungen an die Behandlung der Altgeräte wurden durch Inkrafttreten der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV) am 1. Januar 2022 neu geregelt. Die Rücknahme von Altgeräten ist in Deutschland grundsätzlich nach dem Prinzip der geteilten Produktverantwortung organisiert. Das heißt, die Hersteller müssen ihre Geräte zunächst registrieren. Die Sammlung von Altgeräten aus privaten Haushalten erfolgt über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Hersteller müssen reihum nach einem bestimmten Schlüssel die Abholung sowie die weitere Behandlung der gesammelten Geräte organisieren und finanzieren. Die Registrierung und Durchführung dieser so genannten Abholkoordination übernimmt die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear) als gemeinsame Stelle der Hersteller. Die Abgabe von Altgeräten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfolgt in der Regel an Wertstoffhöfen. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, Altgeräte fachgerecht zu entsorgen. Als Erkennungszeichen dient dieses von der Stiftung ear entwickelte Logo. Bei großen Geräten gilt hier das Prinzip der 1:1-Rücknahme: Das heißt, wird zum Beispiel ein neuer Kühlschrank gekauft, muss der Händler/Vertreiber das Altgerät kostenlos zurücknehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verkauf vor Ort oder über das Internet erfolgt. Kleine Geräte müssen in haushaltsüblichen Mengen auch ohne Kauf eines neuen Gerätes kostenlos angenommen werden (0:1-Rücknahme). Ab 01.07.2022 sind auch große Lebensmittelhändler verpflichtet, Elektro- oder Elektronikgeräte kostenlos zurückzunehmen. Auch hier gilt: 1:1-Rücknahme eines ähnlichen Altgerätes bei Neuverkauf; 0:1-Rücknahme beliebiger Kleingeräte bis max. 25 cm ( max. 3 Altgeräte pro Geräteart), auch ohne Neukauf eines Gerätes . Wichtig zu wissen ist, dass Altgeräte unter keinen Umständen in die häusliche Abfalltonne gehören! Jedes Elektro- und Elektronikgerät trägt aus diesem Grund die Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Abfalltonne. Auch die Mitnahme von Elektro- oder Elektronikaltgeräten im Rahmen von Schrottsammlungen ist illegal! Hinweise zur korrekten Entsorgung gibt das vom LAU herausgegebene Faltblatt sowie die Informationsplattform e-schrott-entsorgen.org . Diese Verordnung regelt die Rücknahmepflicht der Hersteller von Fahrzeugen (§ 3), die Überlassungspflicht des Letzthalters (§ 4) und die Entsorgungspflicht der Wirtschaftsbeteiligten (§ 5). Sie dient der Abfallvermeidung (§ 8). Verpackungen sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil unseres Alltags und kaum noch wegzudenken. Sie bestehen aus unterschiedlichen Materialien wie zum Beispiel Glas, Papier, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Abhängig von den Anforderungen, die die Verpackung erfüllen soll, werden dabei auch Materialien kombiniert. Bei einem jährlichen Aufkommen von über 18 Millionen Tonnen (Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM), Mainz, Stand 06/2020) im gesamten Bundesgebiet sind Bürger, Wirtschaft und Politik gleichermaßen gefragt, die Verpackungen nach ihrer mitunter kurzen Lebenszeit richtig zu trennen, zu verwerten und im Idealfall schon vorher zu vermeiden. Tipps zur Vermeidung von Verpackungsabfällen finden Sie hier auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Vor allem Kunststoffabfälle und ihre Auswirkungen auf die Umwelt finden sich nach wie vor in den Schlagzeilen der aktuellen Diskussionen zu Verpackungsabfällen. Im Ergebnis dieser schon lang anhaltenden Diskussion wurden Hersteller von Produkten und Verpackungen frühzeitig zur Verantwortung gezogen, sodass vor allem Ziele wie Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen zur Sicherstellung des Umweltschutzes erfolgreich umgesetzt werden können. Europaweit gilt, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. In Deutschland wurde die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle inklusive der Anforderungen an die Hersteller durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) in deutsches Recht umgesetzt. Das VerpackG legt Anforderungen an die Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen fest und bildet damit ein Standbein für eine fortlaufende Wertschöpfung. Weiterhin werden mit dem VerpackG die Rahmenbedingungen zur Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle geschaffen, um die von der EU vorgegebenen Verwertungsquoten für die unterschiedlichen Verpackungsmaterialien zu erfüllen. In der Praxis werden in Deutschland die Sammlung, Sortierung und Verwertung nach den zuvor genannten Rahmenbedingungen von den dualen Systemen organisiert. Sie stimmen sich mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgern der einzelnen Landkreise über die Sammlung ab, teilen die Verpackungsabfälle untereinander auf und sorgen dafür, dass die verschiedenen Verpackungsmaterialien durch moderne Sortier- und Verwertungstechniken im Kreislauf geführt werden können. Derzeit gibt es in Deutschland 11 genehmigte Systeme, die sich den Markt der Verpackungen teilen. Genehmigt werden die dualen Systeme nicht bundesweit, sondern von den einzelnen Bundesländern. In Sachsen-Anhalt ist das LAU die zuständige Genehmigungsbehörde für die dualen Systeme. Im Dezernat 22 werden dazu die Genehmigungsanforderungen nach VerpackG geprüft. Sobald ein System die Anforderungen zur Sammlung und Verwertung erfüllt, wird es genehmigt. Eine Übersicht der in Sachsen-Anhalt genehmigten dualen Systeme finden Sie hier. Beabsichtigen Sie selbst ein duales System zu betreiben, finden Sie hier weitere Infos zum Genehmigungsverfahren . Der laufende Betrieb der Systeme wird von der Zentralen Stelle überwacht. Dort werden unter anderem die Mengenströme der Systeme ausgewertet, in denen die Verwertung der Verpackungsabfälle dargelegt wird. Bei der Zentralen Stelle müssen sich außerdem alle Hersteller registrieren, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Jährlich müssen diese auch die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen bei der Zentralen Stelle einreichen. Das Herstellerregister ist öffentlich und kann hier gefunden werden. Auf der Seite der Zentralen Stelle finden Sie darüber hinaus eine Vielzahl an Informationen, falls Sie selbst Hersteller sind und Verpackungen in Verkehr bringen. Das VerpackG regelt ebenfalls den Umgang mit Einweg- und Mehrwegverpackungen. Zum Thema Einweg- und Mehrweg getränke verpackungen finden Sie weitere Informationen im Faltblatt "Dosenpfand" , welches das LAU herausgegeben hat. Falls Sie weitere Informationen zur Thematik Mehrwegangebotspflicht benötigen, steht Ihnen das FAQ vom MWU zur Verfügung. Letzte Aktualisierung: 02.02.2023
<p>Mehrwegquote bei Getränken weit von gesetzlichem Ziel entfernt</p><p>Im aktuellen Berichtsjahr 2022 hat die Mehrwegquote mit 33,5 Prozent das gesetzliche Ziel von 70 Prozent weiterhin deutlich verfehlt. Seit 2022 gilt die Pfandpflicht für nahezu alle Getränkesegmente, was sich auf die jährliche Erhebung des Anteils von Getränken in Mehrwegverpackungen auswirkt.</p><p>Jährlich wird der Einsatz von Getränkeverpackungen in Deutschland untersucht. Aufgrund der Ausweitung der Pfandpflicht ab dem Berichtsjahr 2022 wird die Mehrwegquote nun über alle Getränkesegmente hinweg ermittelt. Um dennoch eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren zu ermöglichen, werden auch die Zeitreihen zu den bis einschließlich 2021 pfandpflichtigen Getränkesegmenten fortgesetzt.</p><p>Für das Jahr 2022 zeigt eine Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes, dass 33,5 Prozent der verbrauchten Getränke in Mehrwegverpackungen abgefüllt wurden. Dies ist ein Anstieg um 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr.</p><p>Zum Vergleich, die mit dem alten Fokus vor der Pfandausweitung ermittelte Mehrwegquote betrug 2022 unverändert 42,6 Prozent.</p><p>In § 1 Abs. 3 Verpackungsgesetz ist als Ziel ein Anteil von in Mehrwegverpackungen abgefüllten Getränken in Höhe von 70 Prozent festgelegt. Diese Vorgabe wurde im Jahr 2022 erneut nicht erreicht. Das gesetzliche Ziel wurde um 36,5 Prozentpunkte unterschritten.</p><p>Die Daten zeigen, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, um Mehrwegsysteme zu stärken und dadurch unserem zu hohen Verpackungsverbrauch entgegen zu wirken. Denn jedes Mal, wenn eine Mehrwegflasche wiederbefüllt wird, spart dies den Abfall einer Einweggetränkeverpackung ein. Um das Mehrwegziel des Verpackungsgesetzes zu erreichen, muss der Anteil von Getränken in Mehrwegverpackungen deutlich erhöht werden.</p><p>Der Bericht zur Bundesweiten Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrweggetränkeverpackungen mit Bezugsjahr 2022 gibt es<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/bundesweite-erhebung-von-daten-verbrauch-von-2">hier zum nachlesen</a>.</p><p></p>
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