Die absolute Verringerung des Verpackungsverbrauchs und eine bessere Kreislaufführung von Kunststoffen sind wichtige Ziele für den Umwelt- und Ressourcenschutz. Neben regulatorischen Vorgaben können ökonomische Anreize einen effektiven Beitrag zur Erreichung erwünschter Lenkungswirkungen leisten. In dem Forschungsvorhaben werden daher verschiedene ökonomische Instrumente erarbeitet und geprüft, die zur Vermeidung von Verpackungen und zur Förderung des Kunststoffrecyclings beitragen sollen. Ein zentraler Bestandteil sind zudem Überlegungen für ein nationales Instrument auf der Grundlage des EU-Eigenmittels auf nicht-recycelte Kunststoffverpackungsabfälle. Veröffentlicht in Texte | 87/2025.
Mehrwegverpackungen sind essentiell für die Vermeidung von Verpackungsabfällen. Sie können gegenüber Einwegverpackungen einen wichtigen Beitrag zu Umweltschutz und Ressourcenschonung leisten. Die Daten zum Einsatz von Mehrwegverpackungen in Deutschland zeigen, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, um Mehrwegsysteme zu stärken und dadurch dem zu hohen Verpackungsverbrauch entgegen zu wirken. Im Forschungsvorhaben wird daher untersucht, wie bestehende Mehrwegverpackungssysteme gefördert und optimiert werden können. Nachdem im Teilbericht der Schwerpunkt auf dem Bereich „Getränke“ lag, liegt im Abschlussbericht der Schwerpunkt auf dem Bereich „Versand“. Außerdem werden Abfallvermeidungspotentiale für den Einsatz von Mehrwegverpackungen in weiteren Anwendungsbereichen untersucht. Veröffentlicht in Texte | 61/2025.
<p>Verpackungsverbrauch erneut gesunken, Recyclingquoten gestiegen </p><p>Der Verpackungsverbrauch ist in Deutschland im Jahr 2023 um 1.094.700 Tonnen auf rund 17,9 Mio. Tonnen und damit bereits das zweite Jahr in Folge gesunken. Der Rückgang entspricht 5,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Recyclingquote bei Verpackungen stieg hingegen um 0,9 Prozentpunkte und erreichte damit einen Wert von 69,4 Prozent.</p><p><strong>Aufkommen an Verpackungsabfällen</strong></p><p>Das Aufkommen an Verpackungsabfällen in Deutschland liegt im Jahr 2023 mit 215,19 kg/Kopf im Verhältnis zu anderen Mitgliedstaaten und zum EU-Durchschnitt (EU27) von etwa 178 kg/Kopf* trotz des Rückgangs weiterhin sehr hoch. Im Vergleich zum Jahr 2022 ist er um 5,8 % bzw. um 1.094,7 kt (Kilotonnen = 1.000 t) auf 17,9 Mio. Tonnen gesunken. Die EU-Verpackungsverordnung ((EU) 2025/40), welche am 12. August 2026 in Kraft treten wird, sieht Minderungsziele vor. So soll bis 2030 der Pro-Kopf-Verbrauch um 5 % sinken. Die absolute Minderung 2023 im Vergleich zum Jahr 2018 beträgt 938,1 kt und damit genau 5 %. Der Pro-Kopf-Verbrauch lag 2018 bei 227,5 kg und diesbezüglich beträgt die Minderung 5,4 %. Es bleibt abzuwarten, ob sich der Rückgang verstetigt und damit das Ziel in 2030 erreicht wird.</p><p>Das Aufkommen von Verpackungen privater Endverbraucher lag 2023 bei 8,42 Mio. Tonnen und damit im Vergleich zum Vorjahr um 3,3 % (bzw. 287,9 kt) niedriger.</p><p><strong>Steigerung der Recyclingquoten</strong></p><p>Im Jahr 2023 wurden 69,4 % aller Verpackungen recycelt, was einer Masse von 12.437,8 kt entspricht. Die Recyclingquote stieg damit um 0,9 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Anstiege der Recyclingquote gab es bei Glas, Papier, Aluminium, Kunststoffe und Holz. Bei Eisenmetall blieb die Recyclingquote auf hohen 86,8%.</p><p>Für die einzelnen Materialarten fallen die Recyclingquoten für das Jahr 2023 wie folgt aus:</p><p>Damit liegen die Recyclingquoten bei allen Materialien über den Quotenvorgaben für 2025. Um die Quotenvorgaben für 2030 einzuhalten muss das Recycling bei Kunststoffverpackungen um 2,8 Prozentpunkte gesteigert werden. Die restlichen Materialien haben bereits die Quotenvorgaben für 2030 erreicht.</p><p><strong>Leichte Kunststofftragetaschen sollen reduziert werden</strong></p><p>Die europäische Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) schreibt den Mitgliedsstaaten auch eine Reduktion des Verbrauchs leichter Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke kleiner als 50 µm seit 2020 auf höchstens 90 und bis 2026 auf höchstens 40 Stück pro Einwohner vor. Seit dem Jahr 2022 verbietet das deutsche Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen, die aus Hygienegründen erforderlich sind oder als Verkaufsverpackungen für lose Lebensmittel bereitgestellt werden, um Lebensmittelverschwendung zu verhindern. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland pro Einwohner 31 leichte Kunststofftragetaschen verbraucht. Diese Zahl enthält auch die sehr leichten Kunststofftragetaschen (<15 µm) die beispielsweise bei dem Kauf von losem Obst und Gemüse genutzt werden. Deutschland hält damit die europäischen Vorgaben sicher ein.</p><p>Die Europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG schreibt den Mitgliedsstaaten Berichterstattungspflichten vor, für welche die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung im Auftrag des Umweltbundesamtes die benötigten Daten erhoben hat. <a href="https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/env_waspac__custom_18343536/default/table%20">Die von Deutschland übermittelten Daten sind auf den Seiten von Eurostat zu finden</a>.</p><p>* Da noch nicht die Daten aller Mitgliedsstaaten veröffentlicht sind, wird sich der Durchschnitt voraussichtlich noch verändern.</p>
<p>Im Berichtsjahr 2023 hat Deutschland mit einer Mehrwegquote von 34,3 Prozent das gesetzliche Ziel von 70 Prozent weiterhin verfehlt. Die Studie bestimmt das abgesetzte Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen.</p><p>Jährlich wird der Einsatz von Getränkeverpackungen in Deutschland untersucht, um die Erreichung des in § 1 Abs. 3 Verpackungsgesetz festgelegten Zieles von 70 Prozent Anteil von in Mehrwegverpackungen abgefüllten Getränken zu überprüfen. Für das Jahr 2023 zeigt eine Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes, dass 34,3 Prozent der verbrauchten Getränke in Mehrwegverpackungen abgefüllt wurden. Dies ist ein Anstieg um 0,8 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Das gesetzliche Ziel wurde um 35,7 Prozentpunkte unterschritten.</p><p>Bezüglich des Konsumverhaltens ist festzustellen, dass der Verbrauch von Mineralwasser, Bier und Wein rückläufig ist, während der Konsum von Erfrischungsgetränken einen deutlichen Anstieg verzeichnet. Die drei am häufigsten verwendeten Verpackungsarten für Getränke sind Einweg-Kunststoffflaschen mit einem Anteil von 39,3 Prozent, gefolgt von Mehrweg-Glasflaschen mit 24,9 Prozent und Einweg-Getränkekartons mit 12,9 Prozent.</p><p>Aufgrund der Ausweitung der Pfandpflicht ab dem Berichtsjahr 2022, wird die Mehrwegquote nun über alle Getränkesegmente hinweg ermittelt. Um dennoch eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren zu ermöglichen, werden auch die Zeitreihen zu den bis einschließlich 2021 pfandpflichtigen Getränkesegmenten fortgesetzt. Zum Vergleich: Die mit dem alten Fokus vor der Pfandausweitung ermittelte Mehrwegquote betrug 63,7 Prozent im Jahr 2003 und 43,3 Prozent im Jahr 2023.</p><p>Die Daten zeigen, dass weitere Anstrengungen in Deutschland notwendig sind, um Mehrwegsysteme zu stärken und dem Verpackungsverbrauch entgegen zu wirken. Denn jedes Mal, wenn eine Mehrwegflasche wieder befüllt wird, spart dies den Abfall einer Einweggetränkeverpackung ein. Um das Mehrwegziel des Verpackungsgesetzes zu erreichen, muss der Anteil von Getränken in Mehrwegverpackungen deutlich erhöht werden.</p><p>Im Rahmen eines Exkurses wird auf das österreichische Mehrwegsystem und sowie die dort vorgenommene Erhöhung des Mehrwegpfands zum 02. Februar 2025 eingegangen. Seit diesem Stichtag werden in Österreich nun 20 Cent statt zuvor 9 Cent Pfand für Mehrweg-Glasflaschen erhoben. Die Erhöhung resultiert aus einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen den beteiligten Herstellern, Händlern und Rücknahmestellen. Bei der Wahl des Pfandwertes hat sich die Branche an dem Wiederbeschaffungswert der Mehrwegflaschen orientiert. Um einen kurzfristigen Ansturm auf Bier in Mehrwegflaschen vor dem Stichtag vorzubeugen, wurde der konkrete Zeitpunkt der Pfanderhöhung bis zuletzt bewusst nicht öffentlich kommuniziert. Es wird mit Kosten in Höhe von 10 Millionen Euro, die dadurch entstehen, dass Mehrwegflaschen zum niedrigeren Pfandpreis eingekauft und anschließend mit dem höheren Pfand zurückgegeben werden, gerechnet. Zusätzlich fielen rund 300 Tausend Euro für die Umstellung der Rücknahmeautomaten an. Die Gefahr eines massenhaften Effekts durch sogenannten „Pfandtourismus“ wird nicht erwartet, da bereits vor der Pfanderhöhung Preisunterschiede beim Bier zwischen Deutschland und Österreich bestanden. Zudem erfolgt die Rücknahme grundsätzlich nur in handelsüblichen Mengen. Die Erhöhung des Mehrwegpfands in Österreich ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Verpackungspolitik und einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Diese Erfahrungswerte können als Beispiel dienen, um den Mehrwegpfand in Deutschland zu erhöhen und damit Mehrweg zu stärken.</p>
<p>In Deutschland fielen im Jahr 2022 19,0 Mio. Tonnen an Verpackungsabfällen und damit 3,4 % weniger als im Vorjahr an. 68,5 % der Verpackungsabfälle wurden recycelt. Das entspricht einem Anstieg der Recyclingquote um 0,6 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2021. Insgesamt wurden 97,1 % der Verpackungsabfälle verwertet.</p><p>Verpackungen überall</p><p>Verpackungen gehören unvermeidlich zum Alltag. Ware wird mit Transportverpackungen zu den Händlern geliefert und mit Verkaufsverpackungen angeboten. Auf Um- und Verkaufsverpackungen werden Informationen über die Ware gegeben. Unternehmen nutzten im Jahr 2022 am häufigsten Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton. Danach folgten Verpackungen aus Holz, Kunststoff und Glas (siehe Tab. „Entwicklung des Verpackungsaufkommens in Tausend Tonnen“). Die Zahlen der Tabelle beziehen sich auf die Definitionen des Verpackungsgesetztes und unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Zuordnung der Verbundbestandteile geringfügig von den Zahlen entsprechend der Europäischen Verpackungsrichtlinie.</p><p>Steigender Anfall an Verpackungsabfällen</p><p>Die Entwicklung seit dem Jahr 1991 zeigt einen leicht schwankenden Verlauf des Verpackungsverbrauchs (siehe Abb. „Entwicklung des Verpackungsverbrauchs zur Entsorgung“). Die Menge des Verpackungsabfalls, die jährlich anfiel, bewegte sich zwischen 13,6 und 19,7 Millionen Tonnen (Mio. t) pro Jahr. Im Jahr 1991 waren es 15,6 Mio. t, 1996 nur noch 13,6 Mio. t. Seitdem gibt es eine steigende Tendenz mit einem Einbruch im Rezessionsjahr 2009 auf 15,1 Mio. t. Im Jahr 2022 fiel die Verpackungsabfallmenge erstmalig wieder auf 19,0 Mio. t.</p><p>Gründe für den Anstieg der Verpackungsabfälle</p><p>Die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und somit die Bedürfnisse als Konsumenten und Konsumentinnen verändern sich. Der Anteil der Ein- und Zweipersonenhaushalte sowie von Seniorinnen und Senioren nimmt zu. Beides hat zur Folge, dass kleinere Füllgrößen und/oder vorportionierte Einheiten gekauft werden, was sich wiederum erhöhend auf den Verpackungsverbrauch auswirkt. Verpackungen übernehmen heute neben dem Schutz des Inhalts auch zunehmend Funktionen wie:</p><p>Neben der Füllgröße wirkt sich auch dies steigernd auf den Verpackungsverbrauch aus (siehe Tab. „Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch“).</p><p>Daneben haben sich die Verzehr- und Konsumgewohnheiten verändert. Nahrungsmittel, Getränke und Heimtierfutter führten im Jahr 2017 zusammen zu etwa 62,3 % des Verpackungsverbrauchs privater Endverbraucher. Veränderungen bei Verbrauch von Nahrungsmitteln (siehe Abb. „Verbrauch von Nahrungsmitteln“) und Getränken haben damit großen Einfluss auf die Verpackungsmenge. Auch die Zunahme von Vertriebswegen des Außer-Haus-Verbrauchs von Lebensmitteln, beispielsweise Fast Food und sonstige To-Go-Gastronomie (siehe Abb. „Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie“) sowie der steigende Zubereitungsgrad gekaufter Lebensmittel und Fertiggerichte erhöhen den Verpackungseinsatz.</p><p>Der Versandhandel hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies wirkt sich erhöhend auf den Verpackungsverbrauch aus, wenn</p><p>Der Verbrauch von Papierverpackungen im Distanzhandel hat von 1996 bis 2017 um 607 % zugenommen (siehe Abb. „Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel“).</p><p>Einweg und Mehrweg</p><p>In Deutschland steht Leitungswasser in der Regel in sehr guter Qualität zur Verfügung, aus Abfallvermeidungs- und Umweltgesichtspunkten ist daher das Leitungswasser einem abgefüllten Wasser vorzuziehen. Dort wo dennoch Getränke gekauft werden, können Mehrwegverpackungen den Anfall von Verpackungsabfällen stark reduzieren. Bei Getränken schneiden Mehrwegflaschen in regionalen Kreisläufen besonders gut ab, da auch die transportbedingten Umweltbelastungen verringert werden. Während das Einwegpfand im Segment Bier den Mehrweganteil auf hohem Niveau stabilisiert hat, ist der Mehrweganteil in den anderen Getränkesegmenten wesentlich niedriger. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 34,3% der Getränke in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllt (siehe Abb. „Anteile ausgewählter Packmittel am Verbrauch aller Getränkesegmente 2019 bis 2023“). Bis 2018 erfolgte die Auswertung bei den Getränkeverpackungen nach VerpackV, ab 2019 nach VerpackG.</p><p>Plastiktüten werden häufig nur einmalig verwendet. Danach werden sie zu Abfall. Dabei lassen sich viele Plastiktüten vermeiden, wenn schon vor dem Einkauf an die Mitnahme von Tüten, Taschen oder Körben gedacht wird. Keinesfalls sollten Plastiktüten oder andere Abfälle in der Umwelt entsorgt werden. Durch eine Änderung der Verpackungsrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verbrauch von Plastiktüten bis 2020 auf maximal 90 Stück pro Kopf und Jahr und bis Ende 2025 auf 40 Stück pro Kopf und Jahr zu reduzieren. In Deutschland sollte dieses Ziel durch eine Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen zwischen dem Handelsverband und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erreicht werden. Handelsunternehmen, die sich an der Vereinbarung beteiligten, erhoben seit dem 01.07.2016 ein Entgelt bei der Abgabe von Kunststofftragetaschen. Der Verbrauch konnte dadurch bereits gesenkt werden. Lag der Pro-Kopf-Verbrauch im Jahr 2015 vor Beginn der Maßnahme noch bei 45 Kunststofftragetaschen pro Jahr und das Gesamtaufkommen bei 5,6 Milliarden, fielen im Jahr 2017 nur noch etwa 29 Taschen und im Jahr 2018 nur noch durchschnittlich 24 Taschen aus Kunststoff pro Kopf an. Das entsprach 2018 insgesamt einer Menge von ca. 2,0 Milliarden Taschen (siehe Abb. „Entwicklung des Plastiktütenverbrauchs“). Allerdings waren sehr leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 15 Mikrometern, die in Selbstbedienungszonen (SB) zum Beispiel für Obst und Gemüse abgegeben werden, von der Vereinbarung ausgeschlossen. Für Deutschland wurden früher ausschließlich die Kunststofftragetaschen im Kassenbereich für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen. Die Kunststofftragetaschen im SB-Bereich fallen daher zusätzlich an. Der Verbrauch von Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern (ohne SB-Bereich) sank im Jahr 2020 auf 15 Stück pro Einwohner, im Jahr 2021 auf 11 Stück pro Einwohner und im Jahr 2022 auf 10 Stück pro Einwohner. Wenn alle Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen werden, lag der pro Kopf-Verbrauch in 2020 bei 45 Kunststofftragetaschen, in 2021 bei 39 Kunststofftragetaschen und in 2022 bei 35 Kunststofftragetaschen. Deutschland hält damit die europäischen Vorgaben sicher ein und lag 2021 bereits unter den Vorgaben die ab dem Jahr 2026 gültig sind. Seit dem 1. Januar 2022 verbietet das deutsche Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen, sofern diese die übrigen Voraussetzungen nach Artikel 3 Nummer 1d der europäischen Verpackungsrichtlinie (94/62/EG zuletzt geändert durch (EU) 2018/852) erfüllen. In der Regel werden dadurch aufwendigere Verkaufsverpackungen ersetzt. Die Erhebungen zeigen, dass trotz des Verbotes noch leichte Kunststofftragetaschen abgegeben wurden. Als Gründe nennt die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM) in ihrer Erhebung:</p><p>Wichtig ist, dass das Verpackungsgesetz den Vollzugsbehörden durchaus Mittel in die Hand gibt, die Regelung durchzusetzen. Die Länder können jeden Einzelfall als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 100.000 € sanktionieren.</p><p>EU-Vorgaben zur Verwertung werden erhöht</p><p>Im Jahr 1994 hat die Europäische Union (EU) die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1533736975927&uri=CELEX:01994L0062-20180704">Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle</a> (Verpackungsrichtlinie) erlassen. Die EU orientierte sich hierbei an der deutschen Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) und gab Verwertungsquoten für Verpackungen in allen Mitgliedstaaten vor. Die Anforderungen wurden mit der Zeit erhöht, so auch durch die Novelle vom 30. Mai 2018 (Richtlinie EU 2018/852). Sie lauten aktuell:</p><p>Die am 12.2.2025 in Kraft getretene Europäische <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=oj:L_202500040">Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle</a> (PPWR – EU 2025/40) hat diese Recyclingvorgaben übernommen. Deutschland konnte die Anforderungen der Verpackungsrichtlinie bisher immer leicht erfüllen. Seit dem Berichtsjahr 2020 müssen die Mitgliedsstaaten allerdings eine neue Berechnungsmethode anwenden (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren (seit 2020 vorgeschriebene Berechnungsmethode)“). Damit müssen die Verluste abgezogen werden, die bei den vorgelagerten Recyclingverfahren bis zur Zuführung in das letzte Recyclingverfahren anfallen.</p><p>Der aktuelle Bericht zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aufkommen-verwertung-von-verpackungsabfaellen-in-18">Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen im Jahr 2022 </a>ermittelt die Daten nach den neuen Vorgaben (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665). Dazu werden von der Verwertung nach bisheriger Vorgehensweise über Standardverlustquoten Abzüge für die Verluste bis zur Zuführung zum letzten Recyclingverfahren vorgenommen. Nähere Details können dem aktuellen Bericht entnommen werden. Im Bericht sind unter anderem Ergebnisse für unterschiedliche Anfallstellen der Verpackungsabfälle, Materialfraktionen und das Verpackungsaufkommen im Bezugsjahr 2022 dargestellt.</p><p>Zur Erreichung der Ziele der Verpackungsrichtlinie müssen bis 2030 die Recyclingquoten bei Kunststoffen um 3,9 Prozentpunkte und die Recyclingquote bei Holz um 0,2 Prozentpunkte gesteigert werden. Die Daten zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland werden jährlich im Auftrag des Umweltbundesamtes erhoben und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aufkommen-verwertung-von-verpackungsabfaellen-in-18">veröffentlicht</a>.</p><p>Von den im Jahr 2022 in Deutschland angefallenen Verpackungsabfällen sind nach alter Berechnungsmethode 97,1 % stofflich oder energetisch verwertet worden. Die Verwertungsquote aller Verpackungsabfälle ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte gefallen (siehe Tab. „Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 gültigen Quotenschnittstelle)“). Die stoffliche Verwertungsquote der Verpackungsabfälle stieg nach der alten Berechnungsmethode im Jahr 2022 um 0,6 % Prozentpunkte auf 74,6 % (siehe Tab. „Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren (bis 2020 gültige Quotenschnittstelle)“). Das ist im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten eine sehr gute Quote.</p><p>Nach der neuen Berechnungsmethode entsprechen die Quoten des Recyclings im Jahr 2022 folgenden Werten (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren (seit 2020 vorgeschriebene Berechnungsmethode)“):</p><p>Aufgrund der technischen Entwicklung und der fortschrittlichen Abfallwirtschaft in Deutschland sind die Möglichkeiten allerdings bei weitem noch nicht ausgeschöpft.</p><p>Anspruchsvollere Verwertungsvorgaben durch das Verpackungsgesetz</p><p>Knapp die Hälfte (45,8 %) aller Verpackungsabfälle fiel im privaten Endverbrauch an. Insgesamt wurden im Jahr 2023 die beim privaten Endverbrauch angefallenen quotierten Verpackungen zu 94,8 % stofflich oder energetisch verwertet (siehe Tab. „Verwertung von Verkaufsverpackungen – Private Endverbraucher“). Für einen Großteil der Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, sind in Deutschland die dualen Systeme zuständig. Für die dualen Systeme galten bis 31. Dezember 2018 die Quoten der deutschen Verpackungsverordnung. Der Verordnungsgeber hatte hiermit Vorgaben für die stoffliche Verwertung dieser Verpackungen aus Papier, Glas, Weißblech, Aluminium, Kunststoff und Verbundstoffen vorgegeben.</p><p>Am 1. Januar 2019 trat das neue Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz) in Kraft und entwickelte die bis dahin bestehende Verpackungsverordnung im ökologischen Sinn weiter. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/verpackungen">Neuerungen des Verpackungsgesetzes</a> umfassen unter anderem eine deutliche Anhebung der Recyclingquoten:</p><p>Die Verwertungsvorgaben des Verpackungsgesetzes beziehen sich nur auf Verpackungsabfälle, die in Zuständigkeit der dualen Systeme gesammelt und verwertet werden. Sie zeigen also einen Ausschnitt des Aufkommens und der Verwertung aller Verpackungen, da z.B. Verpackungsabfälle aus Großgewerbe und Industrie, aber auch bepfandete Einweggetränkeverpackungen nicht enthalten sind. Die zugehörigen Daten liegen aufgrund unterschiedlicher Ermittlungswege aktueller vor als jene für alle Verpackungen insgesamt.</p><p>Die Quotenvorgaben wurden im Durchschnitt von den Systemen bis in das Jahr 2021 in der Regel eingehalten. Die Verwertungsquoten der dualen Systeme lagen im Jahr 2021 meist deutlich über den rechtlichen Vorgaben. Seit 2022 sind höhere Quotenvorgaben zu erfüllen, diese stellen für Glas, Getränkekartonverpackungen und sonstige Verbundverpackungen eine Herausforderung für die Systeme dar. So sind in diesen Bereichen noch deutliche Steigerungen nötig. Die gesetzlich vorgegebene Recyclingquote (50,0 %) bezogen auf den Tonnen- bzw. Sackinhalt der LVP-Sammlung wurde im Jahr 2023 mit 51,2 % erreicht. Bei verschiedenen Materialarten gab es Abzüge von den gemeldeten Mengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister aufgrund nicht nachgewiesener tatsächlicher Verwertung; diese sind bei den veröffentlichten Daten bereits berücksichtigt (siehe Tab. „Verwertungsquoten der dualen Systeme 2023“).</p>
Hier erhalten sie Informationen zum Aufkommen und zur Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten in Sachsen-Anhalt. Neben der Abfallbilanz werden spezielle Wertstoffarten detaillierter betrachtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stellen jährlich Daten und Informationen über die ihnen überlassenen Siedlungsabfälle zur Verfügung, die durch das Landesamt für Umweltschutz in Sachsen-Anhalt aufbereitet und veröffentlicht werden. Die jährlichen Abfallbilanzen ermöglichen sowohl einen Überblick als auch detaillierte Auskünfte über Aufkommen, Verwertung oder Beseitigung von Siedlungsabfällen und nachweispflichtigen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Sachsen-Anhalt. Zudem lassen sich im Jahresvergleich Tendenzen und Trends erkennen. Unter dem Begriff feste kommunale Siedlungsabfälle (FKA) werden hier die nachfolgend genannten Abfallarten zusammengefasst: gemischte Siedlungsabfälle aus privaten Haushalten (Hausmüll) gemischte Siedlungsabfälle aus Gewerbebetrieben, die den örE überlassen werden (hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) Sperrmüll Straßenkehricht andere Siedlungsabfälle. Das spezifische Aufkommen an festen kommunalen Abfällen ist im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 10 kg pro Einwohner gesunken. Aufkommen insgesamt: 425.505 Mg einwohnerspezifisches Aufkommen: 194,6 kg/Einwohner Zu den Wertstoffen zählen die Materialfraktionen: Papier, Pappe, Karton (PPK), Glas und Leichtverpackungen (LVP), Kunststoffe, Metalle und Holz, die keine Verpackungen sind, Bekleidung und Textilien und grundsätzlich auch Bioabfälle, welche in der Abfallbilanz in einem eigenen Kapitel ausführlicher betrachtet werden. Auch die Menge der erfassten Wertstoffe ohne Bioabfälle sank im Vergleich zu 2021 erheblich um rund 10 Kilogramm pro Einwohner. Aufkommen insgesamt (ohne Bioabfälle): 295.773 Mg einwohnerspezifisches Aufkommen (ohne Bioabfälle): 135,3 kg/Einwohner Unter dem Begriff Bioabfälle werden in der Bilanz das über die Biotonnen gesammelte Biogut, Grüngut aus privaten Haushalten sowie Grüngut aus öffentlichen Garten- und Parkanlagen zusammengefasst. Das spezifische Aufkommen an Bioabfällen insgesamt sank im Jahr 2022 um rund 12 kg/Einwohner. Ein Grund für diesen Rückgang ist die Trockenheit des Jahres 2022, wodurch weniger Bioabfälle angefallen sind. Aufkommen Bioabfälle insgesamt: 249.966 Mg spezifisches Aufkommen Bioabfälle: 114,3 kg/Einwohner Neben den Siedlungsabfällen enthält die Abfallbilanz auch Angaben über Aufkommen und Verbleib nachweispflichtiger gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle. Die Entsorgung der nachweispflichtigen Abfälle konzentriert sich hauptsächlich auf die Verwertung im Untertageversatz sowie die Beseitigung in chemisch-physikalischen und sonstigen Behandlungsanlagen. Rund 78 % der 2022 in Sachsen-Anhalt entsorgten 2.089.466 Mg gefährlichen Abfälle wurden einer Verwertung zugeführt. Von den aus dem Ausland importierten gefährlichen Abfällen wurden rund 64 % verwertet. Eine detaillierte Zusammenstellung der Informationen zu Aufkommen, Verwertung und Beseitigung von Siedlungsabfällen und nachweispflichtigen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Sachsen-Anhalt für das Jahr 2022 bietet die Abfallbilanz 2022, welche auf dieser Seite zum Download bereitsteht. Weiterleitung zur Abfallbilanz 2022 (PDF, barrierefrei) Weiterleitung zu den Abfallbilanzen der Vorjahre Verpackungen sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil unseres Alltags und kaum noch wegzudenken. Sie bestehen aus unterschiedlichen Materialien wie zum Beispiel Glas, Papier, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Abhängig von den Anforderungen, die die Verpackung erfüllen soll, werden dabei auch Materialien kombiniert. Bei einem jährlichen Aufkommen von über 18 Millionen Tonnen (Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM), Mainz, Stand 06/2020) im gesamten Bundesgebiet sind Bürger, Wirtschaft und Politik gleichermaßen gefragt, die Verpackungen nach ihrer mitunter kurzen Lebenszeit richtig zu trennen, zu verwerten und im Idealfall schon vorher zu vermeiden. Tipps zur Vermeidung von Verpackungsabfällen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz . Vor allem Kunststoffabfälle und ihre Auswirkungen auf die Umwelt finden sich nach wie vor in den Schlagzeilen der aktuellen Diskussionen zu Verpackungsabfällen. Im Ergebnis dieser schon lang anhaltenden Diskussion wurden Hersteller von Produkten und Verpackungen frühzeitig zur Verantwortung gezogen, sodass vor allem Ziele wie Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen zur Sicherstellung des Umweltschutzes erfolgreich umgesetzt werden können. Europaweit gilt, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. In Deutschland wurde die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle inklusive der Anforderungen an die Hersteller durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) in deutsches Recht umgesetzt. Das VerpackG legt Anforderungen an die Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen fest und bildet damit ein Standbein für eine fortlaufende Wertschöpfung. Weiterhin werden mit dem VerpackG die Rahmenbedingungen zur Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle geschaffen, um die von der EU vorgegebenen Verwertungsquoten für die unterschiedlichen Verpackungsmaterialien zu erfüllen. In der Praxis werden in Deutschland die Sammlung, Sortierung und Verwertung nach den zuvor genannten Rahmenbedingungen von den dualen Systemen organisiert. Sie stimmen sich mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgern der einzelnen Landkreise über die Sammlung ab, teilen die Verpackungsabfälle untereinander auf und sorgen dafür, dass die verschiedenen Verpackungsmaterialien durch moderne Sortier- und Verwertungstechniken im Kreislauf geführt werden können. Derzeit gibt es in Deutschland 10 genehmigte Systeme, die sich den Markt der Verpackungen teilen. Genehmigt werden die dualen Systeme nicht bundesweit, sondern von den einzelnen Bundesländern. In Sachsen-Anhalt ist das LAU die zuständige Genehmigungsbehörde für die dualen Systeme. Im Dezernat 22 werden dazu die Genehmigungsanforderungen nach VerpackG geprüft. Sobald ein System die Anforderungen zur Sammlung und Verwertung erfüllt, wird es genehmigt. Hier können Sie eine Übersicht der in Sachsen-Anhalt genehmigten dualen Systeme als PDF-Datei öffnen . Beabsichtigen Sie selbst ein duales System zu betreiben, finden Sie hier weitere Infos zum Genehmigungsverfahren . Der laufende Betrieb der Systeme wird von der Zentralen Stelle überwacht. Dort werden unter anderem die Mengenströme der Systeme ausgewertet, in denen die Verwertung der Verpackungsabfälle dargelegt wird. Bei der Zentralen Stelle müssen sich außerdem alle Hersteller registrieren, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Jährlich müssen diese auch die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen bei der Zentralen Stelle einreichen. Das Herstellerregister ist öffentlich und kann über diesen Link geöffnet werden . Auf der Seite der Zentralen Stelle finden Sie darüber hinaus eine Vielzahl an Informationen, falls Sie selbst Hersteller sind und Verpackungen in Verkehr bringen. Klärschlamm ist der bei der Reinigung von kommunalem Abwasser insbesondere aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen anfallende Schlamm. Er besteht aus Wasser und Feststoffen. In der Kläranlage erfolgt die Behandlung des Schlammes in verschiedenen Verfahrensschritten solange, bis die Beschaffenheit für den jeweiligen Entsorgungsweg erreicht ist. In Sachsen-Anhalt werden 220 öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen (Stand 2020) betrieben und es fallen pro Jahr ca. 53.000 t Trockenmasse (TM) Klärschlamm an. Die Größenklassen (GK) ergeben sich aus den angeschlossenen Einwohnerwerten (EW). An die Abwasserbehandlungsanlagen GK 4b und GK 5 sind mehr als 50.000 EW angeschlossen. Somit sind diese Anlagen von der Änderung der AbfKlärV betroffen. Im Jahr 2020 wurde 26.857 t TM Klärschlamm, der auf öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen in Sachsen-Anhalt angefallen ist, thermisch entsorgt. Dem folgt die Kompostierung des Klärschlamms mit 14.300 t TM Klärschlamm und die direkte Ausbringung in der Landwirtschaft mit 10.057 t TM Klärschlamm. Mit der Novellierung der Klärschlammverordnung im Jahr 2017 wird die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen in Deutschland in zwei Schritten ab dem 1. Januar 2029 Pflicht. Die Phosphorrückgewinnung geht mit einer umfangreichen Einschränkung der Klärschlammausbringung zu Düngezwecken einher. Im Land Sachsen-Anhalt – wie auch in anderen Bundesländern – werden sich daraus neue Strukturen für die Verwertungswege von Klärschlämmen ergeben. Das Landesamt für Umweltschutz ließ in den Jahren 2021/2022 den aktuellen Stand zu Klärschlammaufkommen, Klärschlammentsorgung und den Möglichkeiten einer Phosphorrückgewinnung innerhalb eines Projektes erfassen sowie die zukünftige Entwicklung des Aufkommens und der Entsorgung von Klärschlämmen in Sachsen-Anhalt prognostizieren. Die Ergebnisse werden in dem Bericht „Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt – Stand und Prognose 2022“ vorgestellt. Bericht "Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt - Stand und Prognose 2022" (pdf-Dateien, 9,5 MB, barrierefrei) Bei Bioabfällen handelt es sich gemäß der Begriffsbestimmung im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) um biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Nahrungsmittel- und Küchenabfälle aus privaten Haushaltungen, aus dem Gasstätten-, Kantinen- und Cateringgewerbe, aus Büros und aus dem Groß- und Einzelhandel, mit den genannten Abfällen vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben und vergleichbare Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen. Auch die Bioabfallverordnung (BioAbfV) liefert in § 2 Abs. 1 eine Definition. Danach handelt es sich um Abfälle tierischer und pflanzlicher Herkunft oder aus Pilzmaterialien zur Verwertung, die durch Mikroorganismen, bodenbürtige Lebewesen und Enzyme abgebaut werden können. In Anhang 1 der BioAbfV sind die Abfälle, welche unter die o.g. Definition fallen detailliert aufgelistet. Seit 2015 sind überlassungspflichtige Bioabfälle getrennt zu sammeln. Die Umsetzung dieser Pflicht erfolgt durch die jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in den entsprechenden Abfallsatzungen. In Sachsen-Anhalt hat sich bereits die Pflicht-Biotonne weitestgehend etabliert. Eine ausführliche Darstellung der Mengen für Biogut aus der Biotonne, Grüngut aus privaten Haushalten sowie Grüngut aus öffentlichen Garten- und Parkanlagen findet sich in der Abfallbilanz des Landes Sachsen-Anhalt. Im Jahr 2022 wurden rund 135.000 t an Biogut über die Biotonne gesammelt, daraus ergibt sich ein durchschnittliches Aufkommen von 62 kg Biotonnenabfälle pro Einwohner. Die Verwertung der Bioabfälle erfolgt weitestgehend innerhalb von Sachsen-Anhalt. Bisher werden etwa 64 % der Bioabfälle kompostiert und nur 29 % in Vergärungsanlagen behandelt. Daraus lässt sich rückschließen, dass in Sachsen-Anhalt noch erhebliche Potenziale zur Stärkung der höherwertigen Verwertung (Vergärung mit anschließender Kompostierung der Gärreste) von Bioabfällen bestehen. Durch eine gesteigerte Getrenntsammlung in Kombination mit einer höherwertigen Verwertung von Bioabfällen würde eine konsistente Ausschöpfung der erschließbaren Potenziale zur nachhaltigen Energieerzeugung bewirken. Die höherwertige Verwertung von Bioabfällen durch Vergärung mit anschließender Kompostierung der Gärreste kombiniert die Stärken beider Verfahren und bietet gegenüber der Erfassung der Bioabfälle im Restabfall und der damit (in den meisten Fällen) einhergehenden thermischen Verwertung sowie der reinen Kompostierung, insbesondere in ökologischer Hinsicht, entscheidende Vorteile. Im Vergleich zur herkömmlichen Strategie der Bioabfallbehandlung reduziert sie Treibhausgasemissionen, ermöglicht die Nutzung erneuerbarer Energien, erhält Nährstoffe effizient, fördert den Humusaufbau nachhaltig und schont natürliche Ressourcen. Weiterhin kann eine Steigerung der getrennt gesammelten Bioabfälle in Kombination mit einer höherwertigen Verwertung einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Bioökonomie darstellen. Das Landesamt für Umweltschutz ließ im Jahr 2024 innerhalb des Projektes „Klimaschutz und Ressourcenschonung durch die Steigerung der Verwertung biogener Abfälle in Sachsen-Anhalt –Bioökonomie-“ das Potenzial der getrennt gesammelten Bioabfälle sowie die zukünftige Entwicklung des Aufkommens, der Entsorgung und die ökologischen Aspekte ermitteln. Die Ergebnisse werden in dem Abschlussbericht „Potenziale biogener Abfälle – Steigerung der Verwertung in Sachsen-Anhalt – Bioökonomie“ vorgestellt. Der Bericht dient als Erkenntnisquelle für die zuständigen Institutionen bei der zukünftigen Planung der Bioabfallbehandlung. Hier können Sie den Abschlussbericht „Potenziale biogener Abfälle – Steigerung der Verwertung in Sachsen-Anhalt – Bioökonomie“(pdf-Dokument) öffnen. Letzte Aktualisierung: 19.06.2025
<p>Mehrwegverpackungen reduzieren Abfälle und kommen trotzdem in Deutschland wenig zum Einsatz. Durch verschiedene Maßnahmen könnte die Verwendung von Mehrwegverpackungen erhöht werden, zeigt nun ein Forschungsvorhaben. Auch in Bereichen, in denen bisher Einwegverpackungen überwiegen, bestehen beim Umstieg auf Mehrweg große Potentiale zur Abfallvermeidung.</p><p>Mehrwegverpackungen können in vielen Bereichen wesentlich zur Abfallvermeidung und Reduktion von Umweltbelastungen beitragen. Das bestätigt der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/foerderung-von-mehrwegverpackungssystemen-zur-0">Abschlussbericht</a> des Forschungsvorhabens „Förderung von Mehrwegverpackungssystemen zur Verringerung des Verpackungsverbrauchs – Mögliche Maßnahmen zur Etablierung, Verbreitung und Optimierung von Mehrwegsystemen“, der jetzt veröffentlicht wurde.</p><p>Die Untersuchung zeigt: In 13 von 15 untersuchten Segmenten lässt sich der Verpackungsverbrauch durch den Einsatz von Mehrweg deutlich verringern – insbesondere im gewerblichen Bereich, etwa bei Transportverpackungen für Pflanzen. Auch Treibhausgasemissionen können dadurch reduziert werden.</p><p>Allerdings stehen nach wie vor Herausforderungen und Hemmnisse, einer breiten Umsetzung im Weg. Dazu zählen unter anderem Investitionskosten, Rückgabemöglichkeiten, logistische Herausforderungen sowie fehlende Standards und Informationsdefizite.</p><p>Das Forschungsvorhaben untersuchte konkrete Handlungsansätze zur Förderung von Mehrwegverpackungen in drei Bereichen:</p><p>Der hierzu bereits veröffentlichte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/foerderung-von-mehrwegverpackungssystemen-zur%20">Teilbericht</a> identifiziert insbesondere eine rechtlich verbindliche Mehrwegquote im Sinne einer Mehrwegangebots- wie auch einer Mehrwegvertriebsquote, eine generelle Mehrwegquote für Getränkeverpackungen von 50 Prozent in Kombination mit einer Abgabenlösung oder Abgaben auf Einweggetränkeverpackungen als potentiell mögliche Maßnahmen zur Stärkung von Mehrweggetränkeverpackungen.</p><p><strong> 2. Versandverpackungen</strong></p><p>Um Mehrwegversandverpackungen zu etablieren, stellen bisher Mehrkosten die größte Hürde dar. Die Förderung von Mehrwegverpackungen im Bereich „Versand“ wird durch Wiederverwendungsziele in Artikel 29 der neuen EU-Verpackungsverordnung (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202500040">Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle</a>) unterstützt. Für die Umsetzung der neuen Vorgaben in Deutschland kommen eine Kombination von Maßnahmen wie Abgaben auf Einwegversandverpackungen, eine Mehrwegquote und Berichtspflichten in Frage, so das Ergebnis des Forschungsvorhabens. Ergänzend sind Innovationsförderung für Mehrwegpoolsysteme, Standardisierung von Mehrwegverpackungen sowie Kampagnen und Umweltzeichen empfehlenswert. </p><p> <strong> 3. Weitere Anwendungsbereiche</strong></p><p>Auch ausgewählte Anwendungsbereiche, in denen bisher Einwegverpackungen dominieren, wie bestimmte Transportverpackungen, wurden untersucht. Die Analyse zeigt ein großes Potential, durch Mehrweg Abfälle zu vermeiden. Hohe Umlaufzahlen und geringe Umstellungsanforderungen gelten als besonders förderlich für den Umstieg auf Mehrwegverpackungen.</p><p>Der Bericht liefert zudem eine rechtliche Einordnung auf deutscher und EU-Ebene sowie Empfehlungen für politische und wirtschaftliche Maßnahmen zur Förderung und Verbreitung von Mehrwegverpackungssystemen. </p><p> </p><p> </p>
Mehrwegverpackungen sind essentiell für die Vermeidung von Verpackungsabfällen. Sie können gegenüber Einwegverpackungen einen wichtigen Beitrag zu Umweltschutz und Ressourcenschonung leisten. Die Daten zum Einsatz von Mehrwegverpackungen in Deutschland zeigen, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, um Mehrwegsysteme zu stärken und dadurch dem zu hohen Verpackungsverbrauch entgegen zu wirken. Im Forschungsvorhaben wird daher untersucht, wie bestehende Mehrwegverpackungssysteme gefördert und optimiert werden können. Nachdem im Teilbericht der Schwerpunkt auf dem Bereich „Getränke“ lag, liegt im Abschlussbericht der Schwerpunkt auf dem Bereich „Versand“. Außerdem werden Abfallvermeidungspotentiale für den Einsatz von Mehrwegverpackungen in weiteren Anwendungsbereichen untersucht.
Die absolute Verringerung des Verpackungsverbrauchs und eine bessere Kreislaufführung von Kunststoffen sind wichtige Ziele für den Umwelt- und Ressourcenschutz. Neben regulatorischen Vorgaben können ökonomische Anreize einen effektiven Beitrag zur Erreichung erwünschter Lenkungswirkungen leisten. In dem Forschungsvorhaben werden daher verschiedene ökonomische Instrumente erarbeitet und geprüft, die zur Vermeidung von Verpackungen und zur Förderung des Kunststoffrecyclings beitragen sollen. Ein zentraler Bestandteil sind zudem Überlegungen für ein nationales Instrument auf der Grundlage des EU-Eigenmittels auf nicht-recycelte Kunststoffverpackungsabfälle.
<p>Onlineshopping: Tipps für den umweltbewussten Einkauf im Internet</p><p>Nachhaltig online shoppen: Daran sollten Sie sich orientieren</p><p><ul><li>Egal, wo Sie einkaufen: Bevorzugen Sie umweltfreundliche Produkte.</li><li>Nehmen Sie sich Zeit für die Produktauswahl und vermeiden Sie so Retouren.</li><li>Bestellen Sie – wenn möglich – Waren gebündelt und vermeiden Sie Spontankäufe von einzelnen Produkten.</li><li>Lassen Sie ihr Paket nicht warten (nutzen Sie Pick-up-Points).</li><li>Nutzen Sie – wenn möglich – Mehrwegverpackungen oder lassen Sie sich Produkte ohne zusätzliche Versandverpackungen senden.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Einfach von der Couch zu Hause über den Laptop oder unterwegs mit dem Smartphone zu shoppen, ist für uns zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Das Überraschende dabei: Das Onlineshoppen kann unter bestimmten Umständen sogar emissionsärmer als der Einkauf im stationären Handel sein. Im konkreten Einzelfall lässt sich das allerdings nur selten genau beurteilen, welche Einkaufsvariante aus Umweltsicht die bessere wäre. In den folgenden Tipps erfahren Sie deshalb, wie Sie den Onlineeinkauf selbst umweltfreundlicher gestalten können.</p><p><strong>Umweltfreundliche Produkte bevorzugen:</strong> Für den Onlinehandel gilt das gleiche wie für den stationären Handel: Die meisten Umweltbelastungen eines Produktes entstehen bei der Herstellung und während der Nutzung, weniger jedoch beim Transport. Bevorzugen Sie deshalb auch beim Onlinekauf umweltfreundliche Produkte und achten Sie – unabhängig vom Einkaufsort – auf eine umweltschonende Nutzung.</p><p><strong>Retouren vermeiden durch bewusste Auswahl: </strong>Da im Onlinehandel die Ware nicht angefasst, ausprobiert und geprüft werden kann, kommt es häufig zu Rücksendungen. Die Retourenquoten sind besonders bei Kleidungsstücken und Schuhen sehr hoch. Dadurch werden das Transportaufkommen und zum Teil der Verpackungsverbrauch und der Ausschuss erhöht. Achten Sie deshalb bei Ihrem Einkauf im Internet darauf, sich vorab genau über das gewünschte Produkt zu informieren.</p><p><strong>Gebündelt bestellen: </strong>Werden zwei Bücher in einem Paket geliefert, verursacht das natürlich weniger Transportaufwand, als wenn jedes Buch einzeln verschickt wird. Wann immer möglich, sollten Sie deshalb:</p><p>In der Regel führen die Versandkosten dazu, dass diese Tipps automatisch berücksichtigt werden. Bei neuen Büchern oder bei Versandhändlern, die grundsätzlich versandkostenfrei liefern, ist die Verlockung zu Einzelbestellungen hingegen groß. Eine weitere Möglichkeit zur Bündelung von Bestellungen ist es, im Freundeskreis, mit Nachbar*innen oder im Kollegium gemeinsam zu bestellen.</p><p><strong>ACHTUNG</strong>: Lassen Sie sich nicht durch Schwellenwerte für die versandkostenfreie Lieferung zu zusätzlichen, nicht wirklich benötigten Bestellungen verleiten.</p><p><strong>Lassen Sie ihr Paket nicht warten: </strong>Für die Transportemissionen eines Pakets ist überraschenderweise weniger der gesamte Transportweg als vor allem die sogenannte "letzte Meile" entscheidend, also der Transport der Pakete vom letzten Paketzentrum bis zu Ihnen nach Hause. Besonders ungünstig ist es hier, wenn Zustellversuche erfolglos sind und diese "letzte Meile" deshalb wiederholt werden muss. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie das Paket beim ersten Zustellversuch erreicht:</p><p><strong>Mehrwegverpackungen nutzen: </strong>Einige Onlineshops bieten an, ihre Ware in Mehrwegversandverpackungen oder in der Originalverpackung ohne Extra-Versandverpackung zu senden. Nutzen Sie diese Möglichkeiten. Sie verringern dadurch den durch Versandverpackungen entstehenden Abfall und schonen Ressourcen. Verwenden Sie gegebenenfalls Kartons und Verpackungsmaterialien wieder.</p><p><strong>Was Sie noch tun können: </strong></p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation: </strong>Der Umsatz im Onlinehandel ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Insbesondere während der Corona-Pandemie gab es sprunghafte Anstiege und auch im Jahr 2023 ist der Umsatz nicht wieder auf das Niveau vor der Pandemie gesunken. 2023 lag der Umsatz rund 44,3% höher als 2019 vor der Pandemie1. Das hat Folgen für die Umwelt und das Wohlbefinden von Menschen, insbesondere in Ballungsräumen. Denn das erhöhte Transportaufkommen führt zu einer höheren Beanspruchung der Infrastruktur. Es gibt aber auch gute Nachrichten: Die Nutzung von Nachfülloptionen, der Kauf von nachhaltigeren Produkten und die Nutzung von Secondhand-Angeboten hat zugenommen. Bücher und Bekleidung sind online die beliebtesten Secondhand-Produkte.</p><p><em>Wird Ware retourniert, was im Jahr 2018 bei jedem siebten ausgelieferten Paket der Fall war, ist der Transport doppelt so aufwendig, <strong>zudem kommt es vor, dass retournierte Ware entsorgt wird</strong>.</em></p><p>2022 sagten laut Bitkom bereits 70 Prozent der befragten Online-Käufer*innen, sie schickten weniger Waren zurück und knapp die Hälfte (47 Prozent) achtet nach eigenen Angaben auf möglichst kurze Lieferwege, um die Umwelt zu schonen2.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong> Das Recht auf Widerruf ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und gilt bei fast allen online bestellten Waren. Demnach haben Sie grundsätzlich 14 Tage Zeit für den Widerruf. Innerhalb dieser Frist können die Käufer*innen die Ware ohne Angabe von Gründen zurücksenden, müssen aber den Widerruf der Bestellung schriftlich erklären. Viele Online-Marktplätze oder Shops bieten dafür Retourenscheine oder Formulare im Kundenportal an oder legen sie bereits der Sendung bei. Der Kaufpreis wird erstattet, die Kosten für die Retouren können aber den Käufer*innen auferlegt werden. Im Oktober 2020 ist außerdem ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten, das sich gegen die Vernichtung von Retouren oder Neuware richtet. Bisher fehlt jedoch eine Rechtsverordnung und somit gibt es noch keine rechtlich durchsetzbare Verpflichtung für die Händler.</p><p>Verbraucher*innen sollen auch gegen bestimmte unerlaubte Werbe- und Marketing- oder Geschäftspraktiken geschützt werden. In den Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken fallen irreführende und aggressive geschäftliche Handlungen, zum Beispiel wenn falsche Angaben zur Dauer von Rabattaktionen oder Lieferbeständen gemacht werden, die Verbraucher*innen täuschen können.</p><p><strong>Marktbeobachtung:</strong> Um den Onlinehandel weniger umweltschädlich zu gestalten, gibt es bereits Ideen für umweltfreundliche Zustellmöglichkeiten. Paketstationen sind beispielsweise in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Zurzeit (Stand Februar 2025) betreibt DHL bundesweit über 15.000 Packstationen3. Online-Plattformen betreiben bereits eigene Abhol-Stationen. Der Anteil an elektrisch angetriebener Lieferfahrzeuge wird voraussichtlich weiter steigen. Auch Micro Hubs (kleine Zwischenlager), Lastenräder und Ähnliches sollen vermehrt eingesetzt werden. Einige Online-Shops setzen bereits Mehrweg-Versandverpackungen ein.</p><p><strong>Quellen:</strong></p><p>1 Netto-Angabe ohne Umsatzsteuer; Handelsverband Deutschland (2024): HDE Online-Monitor 2024; downloadbar unter <a href="https://einzelhandel.de/images/Online_Monitor_2024_1305_WEB.pdf">https://einzelhandel.de/images/Online_Monitor_2024_1305_WEB.pdf</a>; zuletzt abgerufen am 25.02.2025</p><p>2 Bitkom e.V., Presseinformation vom 21.10.2021: Retouren: Onlinehändler erhalten jede siebte Bestellung zurück; <a href="https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Retouren-jede-siebte-Bestellung">https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Retouren-jede-siebte-Bestellung</a>; zuletzt abgerufen am 1.11.2023</p><p>3 <a href="https://www.dhl.de/de/privatkunden/pakete-empfangen/an-einem-abholort-empfangen/packstation.html">DHL Packstation</a>; zuletzt abgerufen 25.02.2025</p>
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 82 |
| Land | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Förderprogramm | 18 |
| Text | 47 |
| unbekannt | 18 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 65 |
| offen | 18 |
| unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 85 |
| Englisch | 13 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 31 |
| Keine | 27 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 44 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 40 |
| Lebewesen und Lebensräume | 34 |
| Luft | 17 |
| Mensch und Umwelt | 85 |
| Wasser | 16 |
| Weitere | 85 |