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Steigerung der Energieeffizienz des Wertstoffkreislaufs Papier durch Erschließung anfallender Rejektströme, Teilprojekt 4 (TOMRA): Optimierung der trockenmechanischen Sortierung von Rejekten zur verbesserten Stoffstromsteuerung

Steigerung der Energieeffizienz des Wertstoffkreislaufs Papier durch Erschließung anfallender Rejektströme, Teilprojekt 2 (LEIPA): Industrielle Infrastruktur und großtechnische Umsetzung der Demonstrationsversuche

Steigerung der Energieeffizienz des Wertstoffkreislaufs Papier durch Erschließung anfallender Rejektströme, Teilprojekt 1 (RWTH): Wissenschaftliche Analyse und Bewertung möglicher stofflicher, thermischer und mikrobieller Verwertungswege

Steigerung der Energieeffizienz des Wertstoffkreislaufs Papier durch Erschließung anfallender Rejektströme, Teilprojekt 3 (PROPAKMA): Optimierung der nasschemischen Prozessführung und ökonomische Bewertung

Umweltzeichen Blauer Engel für Mehrweg-Verpackungssysteme für Transport und Versand

Das Umweltzeichen DE-UZ 27 „Blauer Engel für Mehrweg-Transportverpackungen“ zeichnet Mehrweg-Transportverpackungen aus und soll zur Abfallvermeidung und zur Ressourcenschonung beitragen. Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse und Hintergründe der grundlegenden Überarbeitung des Umweltzeichens im Jahr 2024 dargestellt. Das Forschungsinstitut Ökopol wurde mit dieser Revision der Vergabekriterien beauftragt.Zentraler Bestandteil der Revision ist die Fokussierung des Umweltzeichens auf Mehrwegsysteme, die eine wiederholte Nutzung der Verpackungen sicherstellen. Die möglichen genutzten Mehrwegverpackungen umfassen eine breite Palette an Verpackungstypen, wie flexible Big Bags, lebensmitteltaugliche Mehrwegsteigen, Paletten, oder Versandboxen und -taschen. Sie bestehen häufig aus Kunststoffen, insbesondere Propylen, teilweise auch aus Holz oder Papier, Pappe, Karton (PPK). Sie sind geeignet für eine Vielzahl von Anwendungen, bspw. dem Transport verschiedener Waren zwischen Unternehmen oder der Nutzung zum Versand im Onlinehandel.

Umweltzeichen Blauer Engel für Mehrweg-Verpackungssysteme für Transport und Versand

Das Umweltzeichen DE-UZ 27 „Blauer Engel für Mehrweg-Transportverpackungen“ zeichnet Mehrweg-Transportverpackungen aus und soll zur Abfallvermeidung und zur Ressourcenschonung beitragen. Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse und Hintergründe der grundlegenden Überarbeitung des Umweltzeichens im Jahr 2024 dargestellt. Das Forschungsinstitut Ökopol wurde mit dieser Revision der Vergabekriterien beauftragt. Zentraler Bestandteil der Revision ist die Fokussierung des Umweltzeichens auf Mehrwegsysteme, die eine wiederholte Nutzung der Verpackungen sicherstellen. Die möglichen genutzten Mehrwegverpackungen umfassen eine breite Palette an Verpackungstypen, wie flexible Big Bags, lebensmitteltaugliche Mehrwegsteigen, Paletten, oder Versandboxen und -taschen. Sie bestehen häufig aus Kunststoffen, insbesondere Propylen, teilweise auch aus Holz oder Papier, Pappe, Karton (PPK). Sie sind geeignet für eine Vielzahl von Anwendungen, bspw. dem Transport verschiedener Waren zwischen Unternehmen oder der Nutzung zum Versand im Onlinehandel. Veröffentlicht in Texte | 17/2025.

Zahl der Woche Nr. 50 vom 12. Dezember 2023 237 Kilogramm Verpackungsmüll pro Kopf fielen 2021 in Deutschland an

Zahl der Woche 237 Kilogramm Verpackungsmüll pro Kopf fielen 2021 in Deutschland an Seit 2005 ist die Pro-Kopf-Menge an Verpackungsmüll um 26 % gestiegen Seite teilen Zahl der Woche Nr. 50 vom 12. Dezember 2023 WIESBADEN – Ob aus Kunststoff, Papier oder Glas – Verpackungen werden in unserer Konsumgesellschaft vielfältig eingesetzt und landen oft kurze Zeit später im Müll. Rund 237 Kilogramm Verpackungsmüll pro Kopf fielen im Jahr 2021 hierzulande an, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Angaben der EU -Statistikbehörde Eurostat mitteilt. Deutschland liegt damit deutlich über dem EU -Durchschnitt von knapp 189 Kilogramm. Dabei entsteht immer mehr Verpackungsmüll: Seit 2005, dem Jahr, in dem für die Europäische Union (EU) erstmals Zahlen vorliegen, ist die Pro-Kopf-Menge an Verpackungsmüll in Deutschland um 26 % gestiegen. In der EU nahm sie im gleichen Zeitraum um 19 % zu. Dabei werden nicht nur die Verpackungsabfälle privater Haushalte erfasst, sondern der insgesamt in einem Staat anfallende Verpackungsmüll. Deutschland bei Verpackungsmüll EU-weit an erster Stelle Insgesamt entsteht in Deutschland die größte Menge an Verpackungsmüll in der EU : Im Jahr 2021 lag das Aufkommen an Verpackungsmüll hierzulande bei rund 19,7 Millionen Tonnen. Die zweitgrößte Menge an Verpackungsmüll fiel mit rund 13,6 Millionen in Italien an. Das waren knapp 230 Kilogramm pro Kopf. In Frankreich fielen rund 13,4 Millionen Tonnen an, was einem Verpackungsmüllaufkommen von knapp 198 Kilogramm pro Kopf entsprach. Betrachtet man die Menge an Verpackungsmüll pro Kopf liegt Deutschland mit 237 Kilogramm EU -weit an zweiter Stelle hinter Irland mit 246 Kilogramm. Methodische Hinweise: Erfasst werden alle in einem Staat anfallenden Verpackungsabfälle, unabhängig davon, ob sie in der Industrie, im Handel, im Büro, in Geschäften, im Dienstleistungsbereich, in Haushalten oder auf einer anderen Ebene erzeugt werden. Verpackungen sind aus beliebigen Materialien hergestellte Erzeugnisse zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren, die vom Hersteller an den Vertreiber oder Endverbraucher weitergegeben werden. Dazu zählen Verkaufsverpackungen, Serviceverpackungen, Versandverpackungen, Umverpackungen und Transportverpackungen. Die wichtigsten Verpackungsmaterialien sind Glas, Papier und Pappe, Kunststoffe, Metalle (Aluminium und Stahl) sowie Holz. Siehe hierzu auch Artikel 3 und Anhang I der Richtlinie über Verpackungsabfälle . Der Wert für die EU insgesamt ist eine Schätzung Eurostats, da einige Mitgliedstaaten noch keine Werte für 2021 gemeldet haben. Weitere Informationen: Weitere Daten zu Verpackungsabfällen und Recycling in den EU -Mitgliedstaaten sind in der Eurostat Datenbank verfügbar. Kontakt für weitere Auskünfte Pressestelle Telefon: +49 611 75 3444 Zum Kontaktformular Zum Thema Abfallwirtschaft Europa in Zahlen

Errichtung und Betrieb eines Chemikalienlagers

Die geplante Änderung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb eines Chemikalienlagers. Dazu werden in dem bereits vorhandenen Gebäude vier neue Brandabschnitte hergestellt, in denen Rauchfarben, Nitrate/Oxidationsmittel und Magnesium/Leichtmetalle eingelagert werden sollen. Das zusätzliche Chemikalienlager dient als Puffer, um mögliche Lieferengpässe abzufangen und damit Betriebsausfälle zu vermeiden. Die Lagerung der Chemikalien erfolgt in BAM-geprüften Versandverpackungen. Es werden im Lager keine Verpackungen geöffnet oder umgefüllt. Die maximale Lagermenge beträgt 40.000 kg. Eine Veränderung der Produktionsabläufe zur Herstellung von pyrotechnischen Artikeln findet nicht statt. Die Auslastung und Kapazität des Betriebes wird nicht erhöht. Eine Erhöhung der Lagerkapazität an explosionsgefährlichen Stoffen wird ebenfalls nicht vorgenommen.

Newsletter Zero Waste, Nr. 14

Der Bausektor ist ein Hauptverursacher von Klimagasbelastungen und Ressourcenverbrauch. Dies ließe sich durch Wiederverwendung gebrauchter Bauteile und vermiedene Neuproduktion besonders effektiv reduzieren. In Zusammenarbeit bieten Concular, ALBA und die Senatsumweltverwaltung mit dem Urban Mining Hub in Reinickendorf ab Juli eine Lösung, die Vermittlung von Material aus dem Rückbau einfach, planbar, wirtschaftlich und ökologisch messbar macht. Der Zwischenspeicher nimmt ausgewählte Materialien an, die gut und wirtschaftlich weiterverwendbar sind, und verkauft diese weiter. Das Projekt will innerhalb der 1,5-jährigen Testphase beweisen, dass eine zirkuläre Bauwirtschaft möglich ist. Aktuelles Angebot und Kontakt Urban Mining Hub Berlin Die Berliner Stadtreinigung testet ein neues Format, den Kiez-Locker, für die Weitergabe von guten Gebrauchtwaren. Der Kiez-Locker funktioniert wie eine Art Packstation und lädt zum unkomplizierten kieznahen Tauschen und Verschenken ein. Interessierte können auf der Plattform der BSR nach gebrauchten Fundstücken stöbern oder eigene Schätze zur Weitergabe hochladen und diese über den Kiez-Locker unabhängig übergeben. Weitere Informationen oder direkt losstöbern können Sie unter folgendem Link: Kiez-Locker Marktplatz Tempelhof Die NochMall ist das erste kommunale Kaufhaus für Gebrauchtwaren in Berlin. Sie ist aber eigentlich viel mehr als ein gewöhnliches Secondhand-Kaufhaus. Es werden nicht nur aufbereitete Gebrauchtwaren aus verschiedensten Bereichen auf über 2000 Quadratmetern angeboten, um ihnen ein zweites Leben zu geben, die NochMall ist vielmehr ein Erlebnisort für Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung. Das Team der NochMall organisiert wöchentliche Repaircafés und Upcycling-Workshops und bietet Veranstaltungen mit Experten und Expertinnen aus der Re-Use- und Nachhaltigkeitszene an. Am ersten und dritten Samstag im Monat finden Auktionen mit ganz besonderen Einzelstücken zu Hammerpreisen statt. Events in der NochMall Am 6. Juni 2023 veranstaltete die Senatsumweltverwaltung den Online-Fachdialog “Förderung von Reparatur durch Netzwerke und Reparaturboni”. Im Rahmen der Veranstaltung wurden gute Praxisbeispiele vorgestellt und Potenziale, Herausforderungen und Maßnahmen zur Förderung von Reparatur unter Beteiligung von Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik diskutiert. Die Dokumentation des Fachdialogs ist nun auf der Website des SenMVKU verfügbar: Förderung von Reparatur durch Netzwerke und Reparaturboni Seit 2020 sensibilisiert der gemeinnützige Verein RESTLOS GLÜCKLICH mit dem Kitaprojekt „Bis auf den letzten Krümel“ Berliner Vorschulgruppen sowie Pädagogen und Pädagoginnen für die Themen Lebensmittelwertschätzung und Abfallvermeidung. Zum 3. Geburtstag machte der gemeinnützige Verein sich und Ihnen ein großes Geschenk: „Bis auf den letzten Krümel“ wird bis Ende 2025 verlängert. Ob Vorschulgruppen, Fachkräfte im Elementarbereich oder interessierte Eltern, Erziehungsberechtigte, Tanten, Opas, etc. – das Kitaprojekt hat für alle ein Angebot, um gemeinsam mit den Kids auf die Reise zu klimafreundlicher Ernährung zu gehen. Teilnahme am ca. 10-wöchigen Bildungsprojekt in der Kita (für Vorschulgruppen) Teilnahme am 1,5-stündigen Lebensmittelrettungs-Parcours vom 5.-7. September 2023 (für Vorschulgruppen) Teilnahme an der Fortbildung „Gesundheitsförderliche und klimaverträgliche Ernährung in der Kita mit Schwerpunkt Vorschule“ (für Fachkräfte im Elementarbereich) Mit 19 Handlungsempfehlungen hat Circular Cities NRW einen Handlungsleitfaden zur Abfallvermeidung in Kommunen veröffentlicht. Im Rahmen des Projektes analysierte das Wuppertal Institut in Zusammenarbeit mit der FernUniversität Hagen die kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen sowie internationale Referenzfälle in Bezug auf ihre Abfallvermeidungsmaßnahmen. Der Leitfaden enthält einfach umsetzbare, kostengünstige und wirkungsvolle Handlungsempfehlungen für Kommunen. Der Leitfaden steht kostenlos zum Download auf der Website des Wuppertal Instituts zur Verfügung: Handlungsleitfaden für kommunale Abfallvermeidung Bis zum 3. Juli können Bürgerinnen und Bürger noch am Re-Use Ideenwettbewerb teilnehmen. Die Initiative der Se-natsumweltverwaltung sucht kreative Ideen, die Einsparpo-tenziale und alternative Lösungen zu kurzlebigen Einweg-transportverpackungen aufzeigen. Dadurch soll auf diese in der Menge oft unterschätze Kategorie der Verpackungsab-fälle mehr öffentliche Aufmerksamkeit gerichtet werden. Die eingereichten Beiträge werden von einer Experten-Jury gesichtet und die besten Ideen mit Geldprämien von bis zu 2.500 € ausgezeichnet. Re-Use – Ideenwettbewerb Mit repacket möchte die Grüne Projektmanufaktur den Versandhandel transformieren und die Gesellschaft zum Thema Verpackungsmüll sensibilisieren. Dazu entwickelte die Grüne Projektmanufaktur 2020 die App repacket, die eine Wiederverwendung von Versandkartonagen praktikabel macht. Mit repacket wird ein Netzwerk geschaffen, das lokale Händler und Händlerinnen und Privatpersonen verknüpft. Das ermöglicht es, gut erhaltene Versandverpackungen wieder in den Kreislauf zurückzuführen und somit ihren Lebenszyklus auf ein Maximum zu verlängern. In Berlin nehmen bereits 13 Händler und Händlerinnen am repacket Netzwerk teil. Repacket Am 7. September 2023, von 17:00-18:30 Uhr, geht es in diesem Webinar im Rahmen der Online -Veranstaltungsreihe „Transformation im Dialog!“ der Bauakademie um die Möglichkeiten und Grenzen der klima- und ressourcenschonenden Bestandsentwicklung in historischen Stadtquartieren. Weitere Informationen und Registrierung

Änderungen im Verpackungsgesetz ab Juli 2021

<p>Am 3. Juli trat eine Änderung des Verpackungsgesetzes in Kraft. Ziel: Abfallvermeidung und mehr Recycling. So wurden bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten, die besonders oft in der Umwelt landen. Die Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen wird ausgeweitet. Im To-Go-Bereich müssen Mehrwegverpackungen angeboten werden. Und: Service- und Versandverpackungen werden besser eingebunden.</p><p>Die <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;start=//*%5b@attr_id=%27bgbl121s1699.pdf%27%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s1699.pdf%27%5D__1625040942599">Novelle des Verpackungsgesetzes</a> setzt unter anderem EU-Vorschriften aus der geänderten Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG und der Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 um.&nbsp;Die wesentlichen Änderungen im Einzelnen:</p><p>Einwegverpackungen von außer Haus verzehrten Mahlzeiten und Getränken sowie bestimmte Einwegkunststoffartikel, wie Zigarettenstummel, Luftballonstäbe und einige Haushalts- und Hygieneprodukte werden oft nicht richtig entsorgt. Deshalb gehören diese Produkte zu den Abfällen, die am häufigsten an europäischen Stränden gefunden werden. Ab 3. Juli 2021 dürfen deshalb unter anderem folgende Einwegkunststoffprodukte nicht mehr in Verkehr gebracht werden: Besteck, Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen und Luftballonstäbe sowie Getränkebecher einschließlich Deckeln und To-Go-Lebensmittelbehältnisse aus expandiertem Polystyrol. Mit der sog. <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s0095.pdf%27%5D__1625141594422">Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV)</a> setzt Deutschland die EU-Einwegkunststoffrichtlinie 2019/904 um.</p><p>Weiterhin erlaubt sind u.a. andere Getränkebecher sowie Feuchttücher, Hygieneeinlagen, Tampons und Tabakprodukte mit Filter – diese müssen zukünftig aber gemäß der <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s2024.pdf%27%5D__1624955113538">Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV)</a> entweder auf der Verpackung oder dem Produkt selbst eine einheitliche Kennzeichnung tragen, die über den Kunststoffgehalt der Produkte und die Folgen der unsachgemäßen Entsorgung in der Umwelt aufklärt (Kennzeichnungsdetails siehe <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02020R2151-20201218">Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151</a> der Kommission vom 17. Dezember 2020).</p><p>Ab dem 3. Juli 2024 dürfen bis zu drei Liter fassende Getränkebehälter aus Kunststoff grundsätzlich nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn deren Verschlüsse aus Kunststoff fest mit dem Getränkebehälter verbunden sind. Diese neue Regel soll verhindern, dass die abgetrennten Verschlüsse aus Unachtsamkeit in der Umwelt landen.</p><p>Die Pfandpflicht wird auf nahezu sämtliche Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und auf sämtliche Getränkedosen ausgeweitet. Damit sollen die Sammlung, Sortierung und Verwertung solcher Verpackungen erhöht und ihre Entsorgung in der Umwelt (sogenanntes Littering) reduziert werden. Bisherige Ausnahmen von der Pfandpflicht, unter anderem für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke in Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff oder Getränkedosen, fallen damit weg. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024.</p><p>Angebote von Essen und Getränken zum Mitnehmen führten zu einem steigenden Anfall von Einwegverpackungen. Durch die Corona-Pandemie und die Schließung der Gastronomie wurde dieser Trend weiter verschärft. Das Gesetz schreibt nun erstmals vor, ab 2023 Lebensmittel und Getränke im „To-Go-Segment“ auch in einer Mehrwegverpackung anzubieten, die nicht teurer als die Einwegverpackung sein darf. Verbraucher*innen haben damit in Zukunft die Wahl zwischen Einweg- und Mehrweg-to-go-Verpackung und können aktiv dazu beitragen, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren. Kleine Verkaufsstellen, wie Imbisse und Kioske, mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern sind von der Pflicht ausgenommen. Sie müssen jedoch ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse zu befüllen.</p><p>Schon jetzt bietet der Markt viele Mehrweglösungen an. Besonders umweltfreundliche Systeme können mit dem <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/gewerbe-kommune/mehrwegsysteme-to-go-fuer-lebensmittel-und-getraenke">Umweltzeichen Blauer Engel </a>ausgezeichnet werden. Zur Implementierung von Mehrwegsystemen, zum hygienischen Umgang mit Mehrwegbehältnissen und zu anderen Fragen, unterstützt der Blaue Engel mit umfangreichen Informationen für die Gastronomie und die Kommunen (siehe Publikationen). Hinweise zur Nutzung von Mehrwegbehältnissen sind auch auf der vom Bundesumweltministerium geförderten Seite <a href="https://www.esseninmehrweg.de/hygiene-mehrweg/">Essen in Mehrweg</a> zu finden.</p><p>Angesichts des stark angestiegenen Online-Handels, in dem ausländische Inverkehrbringer von Verpackungen mitunter kein Entgelt an ein duales System für die Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen in Deutschland zahlen, wurde nunmehr eine Prüfpflicht unter anderem für elektronische Marktplätze eingeführt: Marktplatzbetreiber dürfen nur Anbieter zulassen, die sich mit ihren Verpackungen an einem System beteiligt haben. Verstöße werden von der Zentralen Stelle Verpackungsregister erfasst und an die zuständigen Ordnungswidrigkeitsbehörden in den Ländern gemeldet.</p><p>In Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie schreibt das Verpackungsgesetz zudem die Verwendung von recyceltem Kunststoff vor: 25 Prozent ab dem Jahr 2025 für die Herstellung von PET-Einwegflaschen und 30 Prozent ab dem Jahr 2030 für sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen. Damit werden Ressourcen geschont und das Recycling gestärkt.</p><p>Um die Durchsetzung der Regelungen des Verpackungsgesetzes zu erleichtern und sicherzustellen, dass sämtliche Hersteller der Verantwortung für ihre Verpackungen nachkommen, wurden zudem neue Normen zur Datenerhebung über Verpackungen und Verpackungsabfälle durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister aufgenommen und die Registrierungspflicht zum 1. Juli 2022 auf alle Hersteller von mit Ware befüllten Verpackungen ausgeweitet. Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen, wie Bechern an der Frischetheke, und Hersteller von Verpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern anfallen, sondern in Industrie, Handel und Gewerbe, müssen sich nun registrieren. Bei der Registrierung müssen Hersteller die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungsarten angeben. Dadurch kann die Zentrale Stelle Verpackungsregister in einem Datenabgleich erkennen, wenn Hersteller systembeteiligungspflichtige Verpackungen auf den Markt bringen, ohne für deren Entsorgung aufzukommen.</p>

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