Im Jahr 1992 beschloss die internationale Staatengemeinschaft die Klimarahmenkonvention als globales Klimaschutzabkommen. Die Klimarahmenkonvention ist die völkerrechtliche Basis für weltweiten Klimaschutz und hat 198 Vertragsparteien inklusive der EU. Im Übereinkommen von Paris verpflichteten sich die Vertragsstaaten Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg unter 1,5 °C zu halten. Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) wurde 1992 in Rio de Janeiro von 154 Staaten unterzeichnet und trat 1994 in Kraft. Ihr Ziel ist die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen auf einem Niveau, das eine gefährliche Störung des Klimasystems verhindert. Die Vereinbarung verpflichtet die Staaten zur Zusammenarbeit basierend auf ihrer "gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung und Kapazitäten". Aktuell haben 197 Vertragsparteien sowie die EU als regionale Wirtschaftsorganisation die Klimarahmenkonvention ratifiziert. Die Klimarahmenkonvention unterliegt einem ständigen Entwicklungsprozess, wie auf den jährlichen Vertragsstaatenkonferenzen (COP) zu sehen ist. Wesentliche Meilensteine waren das Kyoto-Protokoll von 1997, das rechtsverbindliche Minderungsverpflichtungen für Industrieländer vorsah, und das Übereinkommen von Paris von 2015, mit dem sich die beigetretenen Staaten verpflichten, die Temperaturerhöhung auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, mit Anstrengungen für eine Beschränkung auf 1,5 °C. Die Umsetzung der Klimarahmenkonvention erfordert Berichterstattung über Treibhausgas -Emissionen und Minderungsmaßnahmen. Entwicklungsländer hatten im Kyoto-Protokoll zunächst keine Minderungsverpflichtungen, doch die Veränderung der Emissionssituation führte zu Anpassungen bei der COP 20 in Lima (2014). Deutschland erstellt jährliche Inventarberichte zu Treibhausgas-Emissionen und legt alle vier Jahre einen umfassenden Nationalbericht vor. Seit 2014 gibt es auch einen zweijährigen Bericht, der die wichtigsten Inhalte anderer Berichte zusammenfasst und einen Überblick über die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland bietet. Das Übereinkommen von Paris Im Dezember 2015 verabschiedeten die Vertragsstaaten das Übereinkommen von Paris (ÜvP) mit ehrgeizigen neuen Zielen für die Bekämpfung des Klimawandels. Sie einigten sich darin auf das völkerrechtlich verbindliche Ziel, den Anstieg der globalen Mitteltemperatur auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Temperaturniveau zu halten und dass Anstrengungen unternommen werden den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen (siehe weiter unten „Die Pariser Klimakonferenz“). Im Übereinkommen wird als operationales Ziel entsprechend festgehalten, dass in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts eine Balance zwischen anthropogenen (vom Mensch verursachten) Emissionen und deren Abbau durch ein Senken selbiger erreicht werden muss. Der 2018 veröffentlichte Sonderbericht des Weltklimarates zu 1,5 °C globaler Erwärmung stellte u. a. dazu den aktuellen wissenschaftlichen Sachstand zusammen. Die Staaten sollen seit 2020 alle fünf Jahre neue ambitionierte nationale Klimaschutzbeiträge (nationally determined contributions, NDCs) vorlegen, die der Erfüllung des globalen Langfristziels dienen und zunehmend ehrgeiziger werden sollen. Der gemeinsame Fortschritt wird dabei regelmäßig überprüft. Bereits im Jahr 2018 wurde eine vorläufige Bilanz gezogen und im Jahr 2023 wurde der formale Mechanismus der Globalen Bestandsaufnahme das erste Mal abgeschlossen. Der zweijährige Prozess der globalen Bestandsaufnahme mündete in einer umfangreichen Entscheidung, die die mangelnden kollektiven Fortschritte beim Klimaschutz herausstellt, die Dringlichkeit für verstärkten Klimaschutz betont und eine Reihe von Bereichen benennt bei denen Fortschritte notwendig sind. Die Ergebnisse sollen nun in den NDCs, die 2025 vorgelegt werden sollen, mit einfließen. Die zweite globale Bestandsaufnahme soll 2028 abgeschlossen werden. Das ÜvP bezieht alle Unterzeichnerstaaten gleichermaßen ein. Je nach Stand ihrer wirtschaftlichen Entwicklung werden jedoch für die Länder unterschiedliche Pflichten festgelegt. Insbesondere bekennen sich die Industrieländer zu ihrer Verpflichtung die Entwicklungsländer beim Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Die Staatengemeinschaft soll darüber hinaus den ärmsten und verwundbarsten Ländern helfen, Schäden und Verluste durch den Klimawandel zu bewältigen. Das Übereinkommen trat nach der Ratifizierung durch 55 Staaten, die für mindestens 55 % der globalen Treibhausgas -Emissionen verantwortlich sind, am 04.11.2016 formell in Kraft. In einem ersten Schritt arbeitete die Staatengemeinschaft an einem detaillierten Regelwerk, welches die Grundlage für die Umsetzung des ÜvP bildet. Nachdem große Teile des Regelwerks bei der Klimakonferenz (COP24) in Kattowitz im Jahr 2018 beschlossen werden konnte, wurde eine Einigung zu den letzten noch ausstehenden Themen auf der COP26 in Glasgow im Jahr 2021 gefunden. Seitdem steht die Umsetzung des ÜvP im Zentrum der internationalen Klimaverhandlungen. Ausführliche Informationen zur Klimarahmenkonvention und zum Übereinkommen finden Sie unter „Themen“ im Artikel „Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC)“ und im Artikel „ Übereinkommen von Paris “.
Seit 1992 und dem ersten Erdgipfel haben verschiedene Länder erkannt, dass durch menschliche Aktivitäten das Klima stark beeinflusst wird, und sie planten, dieses Problem im Rahmen einer internationalen Konvention anzugehen. So brachten COPs (Conference of parties) viele Länder unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen zusammen, um sich gegenseitig zu verpflichten, dieses Problem zu lösen. Bevor jedoch sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden können, ist es wichtig, dass sich Wissenschaftler auf der ganzen Welt zusammentun, um für die Politik nützlichen Daten bereitzustellen. In diesem Zusammenhang wird das REACTE-Projekt vorgeschlagen, an dem international anerkannte französische und deutsche Forscher in jeweils sehr komplementären wissenschaftlichen Bereichen tätig sind.Die Atmosphäre ist ein komplexes und hoch reaktives System, in dem viele bio-physikochemische Prozesse ablaufen. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dieses System gut zu verstehen und zu wissen, wie es sich als Reaktion auf die verschiedenen Belastungen entwickelt, denen es ausgesetzt ist. Einer der wichtigsten Punkte ist daher die Kenntnis der Reaktionsfähigkeit eines solchen Systems in Abhängigkeit von den vorhandenen Spezies. Redoxreaktionen gehören zu den wichtigsten Transformationspfaden, die berücksichtigt werden müssen, um die Entwicklung der Atmosphäre besser zu verstehen. Das REACTE-Projekt konzentriert sich auf die (Photo-) Chemie von Übergangsmetallen (TMIs), die eine Hauptquelle für hochreaktive Spezies in Aerosolen und der wässrigen Phase troposphärischer Wolken darstellt. Tatsächlich gibt es derzeit nur sehr wenige Daten über die genaue Rolle und Reaktivität dieser Metalle, die derzeit fast ausschließlich in freier Form betrachtet werden, während bekannt ist, dass sie in natürlicher Umgebung als Komplexe vorliegen. Das REACTE-Projekt konzentriert sich auf die Beantwortung folgender Fragen: i) Wie beeinflusst die Komplexierung von TMIs deren Photoreaktivität, deren Redoxreaktionen und/oder die "Fenton"-Typ-Reaktionen mit H2O2? ii) Welche reaktiven Spezies werden mit diesen Reaktionen assoziiert, H2O2, HyOx Radikale und ihre jeweiligen Bildungsausbeuten? Welchen Einfluss haben sie auf die Oxidationskapazität der Atmosphäre und damit auf die chemische Zusammensetzung im Allgemeinen? Diese Ergebnisse werden in einen Modellmechanismus zu Prozessierung von chemischen Radikalreaktionen in wässriger Phase (CAPRAM) implementiert werden, um den Einfluss auf die Transformation organischer Stoffe, die HOx-Bilanz und den Oxidationszustand von TMIs in atmosphärischen Tröpfchen oder Aerosolen vorherzusagen. Das REACTE-Projekt verbindet komplementäre wissenschaftliche Kompetenzen, und ermöglicht damit die TMIs-Komplexchemie besser zu verstehen, sowie ihren Einfluss auf die Atmosphärenchemie zu erfassen. Es wird Daten liefern, um die Auswirkungen auf das Klima bzw. auf die Luftverschmutzung zu verstehen und abzuschätzen, welche derzeit stark unterschätzt werden.
One way of reforming global environmental governance (GEG)is through clustering of multilateral environmental agreements (MEA). In the international chemicals and biodiversity regimes, different clustering dynamics can be observed. While there is a dynamic clustering process underway in the chemicals regime, progress appears to be much more difficult in the biodiversity regime. The dissertation project described in the following proposal sets out to investigate these processes. The guiding research question is: How can the different clustering dynamics in the biodiversity and chemicals regime be explained? The question will be answered assessing institutional (i.e. regime design/architecture, complexity, institutional interplay) as well as political (i.e. interests and behaviour of member states, COP decisions,) factors.
Mit der ersten und größten jemals in Deutschland durchgeführten UN-Klimakonferenz (COP 1) fiel 1995 auch der Startschuss für das erste Umweltfestival. Unter dem Motto „Jetzt erst recht“ jährte sich das Festival mit seiner bunten und informativen Festivalmeile 2025 zum 30. Mal. Geboten wurden ein Bühnenprogramm, Mitmachangebote, Debatten und Köstlichkeiten aus ökologischen Anbau. Auch die Berliner Forsten waren wieder mit dabei und haben mit unzähligen kleinen und großen Menschen an unserer interaktiven und kniffeligen Murmelbahn gespielt, haben bei einem kühlen Becher Berliner Waldquell über die Bedeutung unserer Wälder für das Trinkwasser unserer Stadt informiert oder über den schönsten Waldspielplatz der Stadt beraten. Auch beim Quiz unseren Kolleginnen und Kollegen der Berliner Waldschulen wurden die Mausohren gespitzt und fleißig gefühlt, gerochen und geraten. Wir freuen uns schon jetzt auf kommendes Jahr. Mehr zum Festival Brandenburger Tor Auf der Straße des 17. Juni
Mit der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 (DAS 2024) beschließt die Bundesregierung erstmals messbare Ziele, mit denen der Bund Infrastrukturen, Gebäude, Land- und Forstwirtschaft und andere Sektoren klimaresilient machen will. Fortschritte bei der Zielerreichung werden zukünftig im DAS-Monitoringsystem beim UBA gemessen. Die Folgen des Klimawandels in Deutschland sind spürbar und messbar. Das Jahr 2023 war sowohl in Deutschland als auch weltweit das wärmste Jahr seit dem Messbeginn im Jahr 1881; die mittlere Lufttemperatur in Deutschland hat seit dieser Zeit bereits um 1,8 °C zugenommen. In den letzten Jahren erlebten viele Regionen die katastrophalen Folgen von extremen Wetterereignissen wie Hitzewellen, Dürreperioden, Starkregen - und Hochwasserereignisse. Die Klimarisikoanalysen für Deutschland und für Europa zeigen eindeutig: Klimarisiken für Ökosysteme, die menschliche Gesundheit und Infrastrukturen werden zunehmen und betreffen zukünftig alle Regionen. Um bereits bestehende Folgen des Klimawandel zu mindern und vorsorgend zukünftige Klimarisiken zu reduzieren, hat die Bundesregierung, unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ), die neue Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 ( DAS 2024) beschlossen. Die Strategie enthält erstmalig messbare Ziele der Klimaanpassung. Die Ziele sind in sieben thematische Cluster gegliedert: Infrastruktur, Land und Landnutzung , menschliche Gesundheit und Pflege, Stadtentwicklung und Raumplanung und Bevölkerungsschutz, Wasser, Wirtschaft und ein Cluster mit übergreifenden Themenbereichen. Mit der neuen Klimaanpassungsstrategie erfüllt die Bundesregierung eine zentrale Verpflichtung aus dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz . Wichtig bleiben alle Anstrengungen zum Klimaschutz , damit die Folgen des Klimawandels nicht unbeherrschbar werden. Das Umweltbundesamt ( UBA ) hat das BMUV und die Interministerielle Arbeitsgruppe Anpassung an den Klimawandel bei der Koordination und Entwicklung der Anpassungsstrategie fachlich beraten und den Strategieprozess mit Beteiligungsformaten für Verbände, Bundesländer, die Wissenschaft sowie Bürgerinnen und Bürger unterstützt. Ziele und Maßnahmen reagieren auf besonders dringende Risiken des Klimawandels In der Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 (KWRA) für Deutschland hat das UBA gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus 24 anderen Bundesbehörden sowie wissenschaftlichen Institutionen die Klimarisiken mit besonders dringendem Handlungsbedarf festgestellt. Die nun beschlossenen Ziele der Anpassung bauen auf dieser zentralen Grundlage auf und sollen die Klimarisiken mit entsprechenden Zielen und Maßnahmen reduzieren. Einige Themen der KWRA, wie die Energieinfrastruktur oder ein klimaresilientes Gesundheitssystem, sollen in der Fortschreibung der DAS adressiert werden. Zielfortschritte werden im Monitoringsystem des UBA gemessen Das DAS-Monitoringsystem zur Klimaanpassungsstrategie wird die Fortschritte bei der Zielerreichung anhand von Indikatoren messen. Für die meisten Ziele sind bereits entwickelte oder sich in der Entwicklung befindliche Indikatoren identifiziert. Für einige Ziele müssen die Bundesressorts in den nächsten Jahren neue Indikatoren und Datengrundlagen entwickeln. Die Indikatoren sind eine wichtige Grundlage, um ambitionierte Zielsetzungen festzulegen. Die neuen Ziele der DAS 2024 enthalten entweder einen konkreten Zielwert, ein Verbesserungsgebot oder ein Verschlechterungsverbot. Die Daten und Indikatoren des Monitoringsystems werden künftig soweit wie möglich automatisiert aktualisiert und in einer vom UBA betriebenen Datenbankanwendung zusammengeführt werden. Der nächste Monitoringbericht zur DAS 2027 wird die wissenschaftliche Grundlage für die Bewertung der Fortschritte in der Zielerreichung im Rahmen der Strategiefortschreibung 2028 sein. Aktionsplan bündelt Maßnahmen zur Zielerreichung Der Aktionsplan Anpassung IV legt dar, mit welchen Maßnahmen und Politikinstrumenten die zuständigen Ressorts die Anpassungsziele erreichen wollen. Bei der Auswahl und Bewertung von Maßnahmen unterstützte das Behördennetzwerk Klimafolgen und Anpassung die Interministerielle Arbeitsgruppe Anpassung an den Klimawandel. In dem Netzwerk arbeiten 25 Bundesoberbehörden unter der Koordination des UBA zusammen. Hinweise von Verbänden, Ländern, Kommunen und der Wissenschaft sind eingeflossen Das UBA und BMUV haben mit dem breit angelegten Beteiligungsprozess „Dialog KlimaAnpassung“ Fachleute von Bundesländern, Verbänden einschließlich kommunaler Spitzenverbände und der Wissenschaft umfassend an der Erarbeitung der Klimaanpassungsstrategie beteiligt. Flankierend haben Bürger*innen in fünf unterschiedlich vom Klimawandel betroffenen Regionen Deutschlands sowie in einer deutschlandweiten Online-Umfrage Ideen und Empfehlungen eingebracht, wie sich die Zukunft im Klimawandel lebenswert gestalten lässt. Die Beiträge der Fachleute sowie Bürger*innen zeigen sowohl den Willen zum eigenen Handeln als auch qualifizierte Hinweise für die Bundesregierung auf. Alle Empfehlungen aus dem „Dialog KlimaAnpassung“ einschließlich der abschließenden Konsultation des Strategieentwurfs wurden den fachlich verantwortlichen Bundesministerien zur Prüfung vorgelegt, um sie für die Erarbeitung der Strategie zu nutzen. Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe Eine wirksame Vorsorge gegenüber den Folgen des Klimawandels kann nur in Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und gesellschaftlichen Akteuren erreicht werden. Damit Ziele und Maßnahmen der Klimaanpassung entsprechend der regionalen und lokalen Betroffenheiten umgesetzt werden, arbeiten Bund und Länder im Rahmen der Umweltministerkonferenz weiterhin an einer gemeinschaftlichen Finanzierung. Auch das UBA sieht eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung als eine der dringlichsten Zukunftsaufgaben. Fortschrittsmessung der Klimaanpassung in internationalen Prozessen Mit messbaren und indikatorgestützten Zielen der Klimaanpassung ist Deutschland – ebenso wie viele andere Länder – bestrebt, eine fundierte Grundlage und effiziente Governance für eine bessere Fortschrittsmessung von Klimawandelanpassung zu schaffen. Auf der diesjährigen UN-Klimakonferenz COP 29 beschlossen die Vertragsstaaten, dass sie ihre Fortschritte beim Erreichen der internationalen Anpassungsziele (Global Goal on Adaptation , GGA) mit max. 100 noch zu bestimmenden Indikatoren überprüfen werden. Die internationalen Anpassungsziele adressieren ähnliche Themenfelder wie die nationalen Ziele, zum Beispiel die Wasserwirtschaft, Biodiversität , Gesundheit oder Infrastrukturen. Darüber hinaus sieht das GGA einige prozedurale Ziele vor, die bis 2030 erreicht werden sollen: alle Länder sollen eine Klimarisikoanalyse durchgeführt haben, eine nationale Anpassungsstrategie bzw. einen Anpassungsplan beschlossen haben und umsetzen, sowie ein System für Monitoring , Evaluation und Lernen für Anpassungsaktivitäten aufgebaut haben. Auf europäischer Ebene spielt das Thema Fortschrittsmessung ebenso eine große Rolle. Der Europäische Rechnungshof empfahl in dem Sonderbericht „Anpassung an den Klimawandel in der EU: Maßnahmen bleiben hinter den Ambitionen zurück“ , dass die Europäische Kommission die Berichterstattung über die Anpassung an den Klimawandel über gemeinsame Indikatoren und Kriterien für die Messung der Fortschritte verbessern soll. Auch die OECD unterstützt die nationale Fortschrittserfassung; beispielsweise mit dem Bericht „Measuring Progress in Adapting to a Changing Climate “, in dem ein Rahmen für die Messung von Klimaanpassung vorgestellt und anhand von Fallstudien in drei Ländern angewandt wird. Das UBA unterstützt das BMUV bei der regelmäßigen Berichterstattung zu Klimawandelanpassung nach der EU Governance Verordnung und für die UNFCCC Biennial Transparency Reports sowie UNFCCC Nationalberichte. Zur Umsetzung des nationalen Klimaanpassungsgesetzes, sowie zur Erreichung der internationalen Anpassungsziele, wird das UBA zukünftig weitere Klimarisikoanalysen, Monitoringberichte und wissenschaftliche Wirkungsanalysen durchführen, um die Bundesressorts bei der Fortschrittbewertung zu Klimaanpassung im Rahmen der Strategiefortschreibung umfassend zu informieren.
Das OSZ Lotis ist Umweltschule in Europa. Die Auszeichnung hat das Oberstufententrum für seine vielen Projekte zu den Themen Umwelt- und Klimaschutz bekommen. Bildung für nachhaltige Entwicklung Den Titel Umweltschule in Europa / Internationale Nachhaltigkeitsschule erhielt das Oberstufenzentrum Logistik, Touristik und Steuern (OSZ Lotis) unter anderem für die Umgestaltung des Schulhofs und den Whole School Approach, also der ganzheitlichen Umsetzung einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). BNE ist fest im Schulcurriculum verankert. Vortragsreihen und Workshops zum Thema Nachhaltigkeit sind ebenso Bestandteil des Unterrichts wie Kunstprojekte zu Ökosystemen und Klimawandel, Exkursionen zum Thema ökologisches Wirtschaften, die Formulierung von Energiespartipps oder die Kreation von lehrreichen Smartphone- und Tablet-Rallyes durch den Schulgarten. Die Schülerinnen und Schüler des Oberstufenzentrums hegen und pflegen einen Schulgarten mit integriertem Grünen Klassenzimmer. Für den Garten wurden im Rahmen eines Patenprojekts kürzlich Sitz- und Pflanzmöbel entworfen und gebaut. Beim Bau wurde unbehandeltes, einheimisches Holz verwendet. Die Sitzgelegenheiten werden schon jetzt gut genutzt. Und schon bald sollen auch die integrierten Hochbeete bepflanzt werden. Schön grün ist aßerdem der parkähnliche Schulhof. Dort gibt es unter anderem Hochbeete- und Amphibiensitzmauern. Die Amberbäume auf dem Hof spenden nicht nur Schatten und sorgen für gute Luft. Sie gelten auch als Klimabäume, die gut mit den sich verändernden klimatischen Bedingungen zurechtkommen. Das Oberstufenzentrum nimmt die Teilnahme an der 4. Zukunftsklimakonferenz im Zeiss Planetarium Berlin und die UN-Klimakonferenz COP27 zum Anlass, eine Klimavereinbarung auf den Weg zu bringen. Die Vereinbarung soll zwischen Schulleitung, Schulkonferenz, dem Team Nachhaltigkeit und der Gesamtschülervertretung getroffen werden. Ziel ist die noch stärkere Verankerung von Klimaschutz und Klimabildung an der Schule. Um möglichst viel zu erreichen, werden darin sowohl kurzfristig umsetzbare Klimaschutzideen als auch langfristige Klimaschutzprojekte vereinbart. Schulgarten | Grünes Klassenzimmer | Schulprogramm | Projekte Das OSZ Lotis ist ein Oberstufenzentrum in Berlin-Tempelhof. Es ist gleichzeitig Berufliches Gymnasium, Fachoberschule und Berufsschule mit den drei Abteilungen Logistik, Touristik und Steuern. Auch Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung und berufsbegleitende Weiterbildungsangebote stehen zur Auswahl. Rund 2000 Schülerinnen und Schüler lernen am OSZ. Das Oberstufenzentrum legt besonders großen Wert auf auf soziales Verhalten – zusammengefasst als Qualitätsprofil Soziales Lernen und soziales Klima. Als Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage hat sich das OSZ Lotis zu einem respektvollen Miteinander in gewaltfreier Kommunikation verpflichtet. Weitere Qualitätsprofile sind Umweltschule in Europa / Internationale Nachhaltigkeitsschule und Alles unter einem Dach. Letzteres beschreibt die Möglichkeit zu höherqualifizierenden Schulabschlüssen aus einer Hand von der Berufsbildungsreife über den MSA bis zum Abitur. Umweltschule in Europa Bild: Rawpixel/Depositphotos.com Weitere engagierte Schulen in Tempelhof-Schöneberg Übersicht: Diese Tempelhofer und Schöneberger Schulen engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Dmyrto_Z/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen für nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen
The European Green Deal, the Methane Pledge based on the United Nations Climate Change Conference in November 2021, the German Climate Protection Act, and other national and international efforts intend to reduce global methane emissions. Against this background, it is necessary to reflect the efforts of industry and politics in the national inventories. Extensive measurement programs of transmission system gas operators, distribution system operators, and other institutions have been carried out since 2019. Results obtained have been included in the German inventory and are explained in this report. The publication is intended as a companion report to Germany's annually updated national inventory report. Veröffentlicht in Texte | 143/2023.
Das Ziel im Vorhaben ist die Erstellung einer Materialbasis der tropischen Hölzer des Musikinstrumentenbaus mit dem Fokus auf die Bereitstellung der mechanischen sowie sorptiven Kennwerte. Dabei sollen neue Messverfahren angewandt werden. Als Grundlage dient dabei ein Materialpool, der mit den Instrumentenbauern angelegt wird. Dieser Materialpool wird auf bestimmte relevante Eigenschaften hin untersucht und Korrelationen zur bisherigen Verwendung werden verknüpft. Dabei werden die zu Untersuchenden Eigenschaften in einem Ringversuch mit dem Partner IfM Zwota ermittelt, um erstmals auch die Reproduzierbarkeit der Messverfahren, die im Bereich Instrumentenholz speziell angepasst sind, zu verifizieren. Mit Kenntnis der Gut-Bereiche wird die Basis für die Suche und Entwicklung nach langfristig verfügbaren alternativen Materialien, zum Beispiel andere Holzarten oder modifizierte Hölzer oder Kunststoffe als Eignung für Instrumentenholz gelegt. Im ersten Schritt werden dazu konkret verfügbare Alternativmaterialien aus anderen Branchen (Holz, Kunststoff) auf Eignung untersucht. Bis zur 16. Vertragsstaatenkonferenz war der Musikinstrumentenbau nur minimal von Beschränkungen durch das Washingtoner Artenschutzabkommen betroffen. In Sachen tropische Hölzer betraf es bis dahin nur Rio Palisander (vorrangig Griffbretter und Gitarrenkorpusse) sowie Fernambuk (Holz für Streichbögen). Auf der 16. und insbesondere der 17. Vertragsstaatenkonferenz wurde eine Vielzahl von für den Musikinstrumentenbau wichtigen Holzarten in Anhang II gelistet. Insbesondere betrifft dies nunmehr alle Dalbergia-Arten. Die Listung hat zur Folge, dass die Hölzer nur noch per durchgehender Zertifizierung nachgewiesener Nachhaltigkeit verwendet werden dürfen. Die Folge ist neben einer starken Verunsicherung der Branche eine Verknappung und Verteuerung der Materialien und nicht zuletzt ein deutlicher Mehraufwand bei allen Beteiligten sowie eine merkliche Behinderung von Handel und bislang auch musikalischer Aufführungen Um nun entsprechende alternative Materialien auszuwählen, zu entwickeln und bereitzustellen, ist die Kenntnis der konkreten, erforderlichen Materialeigenschaften zwingend nötig. Die Eigenschaften von Hölzern sind nur in ihrer Gesamtbandbreite und für viele Holzarten nicht vollständig bekannt. Da Instrumentenmacher im Allgemeinen keine Messungen an Materialien durchführen, ist nicht klar, welche konkreten Materialeigenschaften letztlich klanglich relevant und für die Funktion des Instrumentes wirklich entscheidend sind. Es liegen nur sehr wenige systematische Untersuchungen zu tatsächlich eingesetzten bzw. gewünschten Eigenschaften vor. Da die für den Instrumentenbau benötigten Materialien aufgrund der aktuellen und zu erwartenden zukünftigen Entwicklungen nicht mehr ausreichend verfügbar sein werden, sind neue Wege beim Materialeinsatz erforderlich. (Text gekürzt)
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Wissenschaft | 1 |
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