Die Bergaufsicht im Freistaat Sachsen wird auf der Grundlage von Bundes- und Landesgesetzen durch das Sächsische Oberbergamt in Freiberg wahrgenommen. Diese Behörde ist für den Vollzug des Bundesberggesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zuständig. Darüber hinaus obliegt ihr der Vollzug wasser-, abfall- und immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen in den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben. Sie ist aber auch als Fachbehörde an den Planungsverfahren anderer Behörden und der Kommunen insbesondere auf der Grundlage von Raumordnungs- und Umweltschutz- sowie Baugesetzen des Bundes und des Freistaates beteiligt. Sie nimmt des Weiteren als Sonderordnungsbehörde auch Aufgaben zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Beseitigung von Gefahrenstellen an unterirdischen Hohlräumen bergbaulichen und sonstigen Ursprungs sowie Teilaufgaben für die Braunkohlensanierung und die Sanierung der Wismut-Altstandorte im Rahmen der jeweiligen Verwaltungsabkommen wahr. Darüber hinaus ist das Sächsische Oberbergamt für den Vollzug der Feldes- und Förderabgabenverordnung des Freistaates Sachsen verantwortlich. Durch die Bergbehörde werden die Gebiete, in denen unterirdische Hohlräume entweder bekannt bzw. nicht auszuschließen sind, durch eine Verwaltungsvorschrift festgelegt. Zu dieser Verwaltungsvorschrift gehört eine Karte die auch per Internet eingesehen werden kann. Diese Übersichtskarte gibt einen Überblick über die Verteilung der Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen gemäß § 7 der Sächsischen Hohlraumverordnung (Sächs.HohlrVO) im Freistaat Sachsen.
Das Projekt "Sanierungsrahmenkonzept fuer das Grossprojekt Berlin" wird/wurde gefördert durch: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie Berlin. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V..Das Grossprojekt Region 'Industriegebiet Spree' liegt im Suedosten Berlins und stellte ein geschlossenes Industriegebiet dar, in dem sich unterschiedliche Betriebe des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes ansiedelten (ua chemische Industrie, Energieerzeugung, Metallverarbeitung, Elektronik, Fahrzeug- und Motorenbau). Die zahlreichen Industrie- und Gewerbebetriebe haben durch Schadstofffreisetzungen infolge Handhabungsverlusten, Leckagen, unsachgemaessen Ablagerungen etc zu einer grossraeumigen Belastung des Bodens und zu Kontaminationen des Grundwassers vor allem mit unterschiedlichen Schwermetallen, Cyaniden und organischen Verbindungen gefuehrt. Aufgrund der Kontaminationen im Grundwasser mussten einzelne Foerdergalerien der Wasserwerke in der Vergangenheit vor allem wegen Belastungen durch LCKW und gaswerktypische Schadstoffe geschlossen werden. Die Sanierung des Industriegebietes Spree hat vordringlich die Sicherung der Wasserversorgung zum Ziel, da das gesamte Projektgebiet im gemeinsamen Wasserschutzgebiet (Zone III) der drei Wasserwerke Johannisthal, Wuhlheide und Alt-Glienicke liegt. Die Foerderung der Wasserwerke erfolgt aus Brunnengalerien, die relativ nah zur Spree und zum Teltowkanal gelegen sind. Aufgrund der hydrogeologischen Bedingungen wird die Grundwasserneubildung bei den Wasserwerken Wuhlheide und Johannisthal etwa zu 2/3 aus Uferfiltrat gebildet. 1993 wurde die Region 'Industriegebiet Spree' als Grossprojekt im Sinne der Finanzierungsregelung der oekologischen Altlasten bestaetigt. Als Massnahmen im Rahmen des Finanzierungsabkommens werden solche angesehen, die der Gefahrenabwehr im Sinne der im Bund und in den jeweiligen Laendern geltenden gesetzlichen Regelungen dienen. Der Umfang dieser Massnahmen wird einvernehmlich zwischen Bund, BVS und Land in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe festgelegt. Im Verwaltungsabkommen vom Dezember 1992 ist geregelt, dass die aus der Freistellung entstehenden Folgekosten zwischen dem Bund und dem freistellenden Land aufgeteilt werden. Grundlage fuer die Sanierung ist ein Sanierungsrahmenkonzept. Ende Januar 1996 wurde durch Bund, BVS und Land ein Sanierungsrahmenkonzept fuer das Grossprojekt Berlin verabschiedet, das vom IWS erstellt wurde.
Altlastensymposium Berlin 2023 – 28./29. September 2023 Altlastensymposium Berlin 2018 – 28./29. Juni 2018 Altlastensymposium Berlin 2013 – 29./30 August 2013 anlässlich 30 Jahre Ökologisches Großprojekt Berlin Berlin steht vor großen Herausforderungen. Das betrifft den Umbau der städtischen Infrastruktur, der Mobilität und der Umwelt unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der Klimaanpassung. Auch ist die langfristige Sicherung der Berliner Trinkwasserversorgung über die städtischen Grund- und Oberflächenwasservorräte von elementarer perspektivischer Bedeutung. Besonders der Boden, der in der urbanen Landschaft oft nur als Fläche und Baugrund genutzt und wahrgenommen wird, bedarf dabei eines besonderen Schutzes. Boden ist eine begrenzte Ressource und er ist das Ergebnis eines über Jahrhunderte dauernden Entstehungsprozesses. Aus Anlass des 30-jährigen Jubiläums des ökologischen Großprojektes „Industriegebiet Spree Berlin“ sowie aufgrund des dringenden Bedarfs der gemeinsamen Behandlung fachlicher zukunftsorientierter Themen des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gemeinsam mit der Bundesgesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH (GESA), ein zweitägiges Fachsymposium am 28. und 29. September 2023 in Berlin veranstaltet. Themen des Fachdialogs Vorsorgender Bodenschutz Berliner Böden kühlen die Stadt und speichern Kohlenstoff Entsiegelung als Beitrag zum Klimaschutz Nachsorgender Bodenschutz 30 Jahre Altlastenbearbeitung im Ökologischen Großprojekt Berlin Neue Schadstoffe: PFAS in Boden und Grundwasser Die neue Landesbodenschutzkonzeption Berlin Bodenschutz in der Praxis Vollzugshilfen der neuen Bundesbodenschutzverordnung Klimaanpassungsmaßnahmen im urbanen Raum – Innovative Projekte im vor- und nachsorgenden Bodenschutz Ausgewählte Fachvorträge können Interessentinnen und Interessenten als pdf-Version zur Verfügung gestellt werden. Hierzu setzen Sie sich bitte mit Herrn Sameisky sven.sameisky@senmvku.berlin.de in Verbindung. anlässlich 25 Jahre Ökologisches Großprojekt Berlin Vergleichende Betrachtungen zu Altlastensanierungen im urbanen Raum / Ergebnisse der Altlastensanierung im Rahmen des Verwaltungsabkommens Bund/BvS/Land Berlin Vor nunmehr 25 Jahren haben das Land Berlin und die ehemalige Treuhandanstalt im Rahmen des Verwaltungsabkommens die Bearbeitung des Ökologischen Großprojekts Berlin (ÖGP) in Angriff genommen. Mit über 100 Altlastenstandorten und ca. 60 unterschiedlichen Unternehmen im Südosten Berlins handelt es sich dabei um eine fachtechnisch und organisatorisch komplexe Altlastenaufgabe. Nach über zweieinhalb Jahrzehnten der intensiven Bearbeitung und dem erfolgreichen Abschluss von Maßnahmen zur Boden- und Grundwassersanierung ist diese Aufgabe bis auf zwei langwierige Schadensfälle und die Sicherung von vier Transferpfaden zu den beiden Wasserwerken Wuhlheide und Johannisthal weitgehend abgeschlossen. Hierbei stellten sich den Projektverantwortlichen noch einmal besondere Herausforderungen bei der Frage, wie man mit bisher nicht abschließend sanierbaren Grundwasserschäden auf Dauer umgeht. Nicht zuletzt diente dieses Symposium der seit 1997 tätigen Projektgruppe Berlin als Forum, rückblickend Erfolge darzustellen, aber auch im Nachhinein erkannte Defizite kritisch zu benennen. Die vorangegangenen Symposien hatten sich hauptsächlich mit den organisatorisch-strukturellen Bedingungen, Einzelprojekten des ÖGP Berlin, methodischen Schlussfolgerungen und der Nutzung von Erkenntnissen aus langlaufenden Altlastenprojekten für aktuelle Sanierungsvorhaben befasst. Hier knüpft nun das Symposium zum 25. Jubiläum an, indem Erreichtes in Vorträgen sichtbar gemacht und auf die Wechselbeziehungen von Boden- bzw. Grundwassersanierungen einerseits sowie städtebaulichen Interessen und den Anforderungen eines urbanen Ballungszentrums andererseits hingewiesen wurde. Mit den Vorträgen des Symposiums und dem Rahmenprogramm wurde den über 330 teilnehmenden Fachkolleginnen und -kollegen die Gelegenheit geboten, Erkundungsergebnisse zu hinterfragen, laufende Sanierungsprozesse kritisch zu beurteilen und die Berechtigung und Erreichbarkeit konkreter Sanierungsziele zu diskutieren. Die Beiträge befassten sich insbesondere mit den spezifischen Anforderungen und komplizierten Bedingungen, welche die Bearbeitung von Altlastenprojekten im urbanen Raum kennzeichnen. Bei der Berliner Gemengelage eines städtisch bebauten Wohngebietes mit jahrzehntelang genutzten Industriestandorten sowie zwei Wasserwerken, die aus dem unbedeckten oberen Grundwasserstockwerk des Berliner Urstromtales fördern, stellt die zunehmende Flächennachfrage und intensive Standortentwicklung in den letzten Jahren eine große Herausforderung an die Vorgehensweise bei der Erkundung und Sanierung von Altlastenflächen dar. Das Symposium bot auch Gelegenheit, sich mit den heute veränderten Rahmenbedingungen für die Altlastensanierung zu befassen. Dabei standen insbesondere der Naturschutz und Aspekte des vorsorgenden Bodenschutzes, sowie neu zu bewertende Schadstoffe, wie z. B. die PFC, im Mittelpunkt des Interesses. Wie bereits bei den vorangegangenen Veranstaltungen gehörte es auch diesmal zur guten Tradition, neben den Berliner Altlastenfällen Projekte aus anderen Bundesländern, diesmal aus Brandenburg und Rheinland-Pfalz, vorzustellen und deren Erfahrungen zu teilen. Den Tagungsband zum Symposium können Sie per E-Mail anfordern: frank.rauch@senmvku.berlin.de anlässlich 20 Jahre “Ökologisches Großprojekt Berlin” Ergebnisse der Altlastensanierung im Rahmen des Verwaltungsabkommens Bund/BvS/Land Berlin Vor nunmehr 20 Jahren haben das Land Berlin und die ehemalige Treuhandanstalt im Rahmen des Verwaltungsabkommens die Bearbeitung des Ökologischen Großprojekts Berlin ÖGP in Angriff genommen. Mit über 100 Altlastenstandorten und ca. 60 unterschiedlichen Unternehmen im Südosten Berlins handelt es sich dabei um eine fachtechnisch und organisatorisch komplexe Aufgabe, die sich in den kommenden Jahren auf wenige verbliebene, aber komplizierte Schadensfälle konzentrieren wird. Nachdem zu den beiden Symposien anlässlich des 10- und 15-jährigen Jubiläums die organisatorisch-strukturellen Bedingungen und mehrere Einzelprojekte des ÖGP Berlin vorgestellt und diskutiert wurden, legte diese Veranstaltung ihren Schwerpunkt auf methodische Schlussfolgerungen und die Nutzung von Erkenntnissen aus lang laufenden Altlastenprojekten für aktuelle Sanierungsvorhaben und künftige Bearbeitungsstrategien. Diese haben heute zunehmend die städtebaulichen Interessen und Anforderungen eines urbanen Ballungszentrums zu berücksichtigen. Altlastenstandorte erfordern eine intensive und zumeist langfristig angelegte Bearbeitung. Diese unbestrittene Tatsache bestätigt sich auch für die Altlastenprojekte, welche dem Verwaltungsabkommen im Land Berlin unterfallen. Nach nunmehr zwei Jahrzehnten währender Befassung mit diesen Grundstücken erweist sich mit zunehmendem Erkenntnisgewinn sogar dieser Zeitraum für einige komplexe Schadstoffverunreinigungen im Boden und Grundwasser als nicht ausreichend.Die Gemengelage eines städtisch bebauten Wohngebietes mit jahrzehntelang genutzten Industriestandorten sowie zwei Wasserwerken, die aus dem unbedeckten oberen Grundwasserstockwerk des Berliner Urstromtales fördern, bildet die Besonderheit des ÖGP Berlin. Nach einem 15-jährigen Bearbeitungszeitraum stehen derzeit die effiziente Sanierung und Sicherung einzelner hochkomplexer Schadensfälle und die Abwägung der verhältnismäßigen Mittel bei der laufenden Grundwassersanierung und -sicherung der kontaminierten Anstrombereiche zu den beiden Wasserwerken im Mittelpunkt. Mit den Vorträgen des Symposiums wurde den Fachkollegen die Gelegenheit geboten, Erkundungsergebnisse zu hinterfragen, laufende Sanierungsprozesse kritisch zu beurteilen und die Berechtigung und Erreichbarkeit konkreter Sanierungsziele nach zwei Jahrzehnten Altlastenbearbeitung kritisch zu diskutieren. Eine zentrale Rolle nahmen diesmal in den Beiträgen die spezifischen Anforderungen und komplizierten Bedingungen ein, welche die Bearbeitung von Altlastenprojekten im urbanen Raum kennzeichnen. Bei der Berliner Gemengelage eines städtisch bebauten Wohngebietes mit jahrzehntelang genutzten Industriestandorten sowie zwei Wasserwerken, die aus dem unbedeckten oberen Grundwasserstockwerk des Berliner Urstromtales fördern, stellt die zunehmende Flächennachfrage und intensive Standortentwicklung in den letzten Jahren eine große Herausforderung an die Vorgehensweise bei der Erkundung und Sanierung von Altlastenflächen dar. Hierbei waren auch überregionale Lösungsansätze und Erfahrungen von Interesse, so dass auch Erkenntnisse der Altlastenbearbeitung aus urbanen Räumen im Bundesland Brandenburg sowie der Schweiz und Brasilien in das Symposium miteinbezogen wurden. Abgerundet wurde das Symposium mit Ausführungen zum vorsorgenden Bodenschutz sowie den rechtlichen Aspekten der Wiedernutzbarmachung von altlastenbehafteten Brachflächen. Den Tagungsband zum Symposium können Sie per E-Mail anfordern: frank.rauch@senmvku.berlin.de
Die Sanierungsmaßnahmen im Bergbau umfassen den Braunkohlen-, Kali- und Steinsalz-, Kupferschiefer-, Schwefelkies- sowie den Fluss- und Schwerspatbergbau. Die Sanierung des Kali- und Steinsalzbergbaus, des Kupferschiefer-, Schwefelkies-, Fluss- und Schwerspatbergbaus ist weitgehend abgeschlossen. Besondere Bedeutung besitzt in Sachsen-Anhalt die Sanierung der ehemaligen Braunkohlentagebaue. Verbunden mit der Wiedervereinigung führten unter anderem Marktöffnung, wettbewerbliche Energiepreise und ein erheblich verringerter Strombedarf der Industrie zu einer Energieträgerumstellung, mit der Folge, dass auch die Braunkohlegewinnung auf ein wirtschafts- und regionalpolitisch verträgliches Maß reduziert werden musste. Von den ehemals elf Braunkohlentagebauen in Sachsen-Anhalt konnten letztendlich nur zwei ( Profen und Amsdorf ) erfolgreich privatisiert und weiterbetrieben werden. Aufgrund der rechtlichen Verpflichtung aus dem Bundesberggesetz ist der Bergbautreibende zur Wiedernutzbarmachung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Flächen verpflichtet. Dabei muss die Wiedernutzbarmachung neben den bergrechtlichen Maßgaben auch den raumordnerischen und landesplanerischen Zielen gerecht werden. Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen umfassten neben den von den großflächig entwickelten Braunkohlentagebauen und Standorten der Veredlungsindustrie ausgehenden massiven Eingriffen in Landschaft und Grundwasser auch Bereiche, die von nicht unerheblichen Ablagerungen von Industrieabfällen und -reststoffen betroffen waren. Verantwortlich für die Wahrnehmung dieser bergrechtlichen Pflichten im Bereich der nicht privatisierungsfähigen Braunkohlenbetriebe ist die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH ( LMBV ). Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen der öffentlichen Hand, welches im Eigentum des Bundes steht und das als Bergbauunternehmen und Projektträger insbesondere für die Sanierungsplanung, das Projektmanagement sowie das Sanierungscontrolling verantwortlich ist. Bereits im Dezember 1992 schlossen der Bund und die ostdeutschen "Braunkohlenländer" (die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie die Freistaaten Sachsen und Thüringen) das Verwaltungsabkommen Altlastenfinanzierung zur Finanzierung der Aufgaben aus der Braunkohlensanierung in den Jahren 1993 bis 1997. Durch Folgeabkommen wurde inzwischen die Finanzierung der Braunkohlesanierung bis 2017 gesichert. Im Ergebnis der Sanierung wurde in Sachsen-Anhalt viel erreicht. Über den aktuellen Stand der Flutungen informiert die LMBV im Internet unter der Rubrik Wassermanagement . Allein in Sachsen-Anhalt wurden bislang Sanierungsleistungen in einem Umfang von 1,576 Mrd. Euro erbracht, davon 374 Mio. Euro aus Landesmitteln. Die Aufgaben der Grundsanierung sind damit zu rund 97 % erfüllt. Die Tätigkeit der LMBV im Rahmen der Umsetzung der Braunkohlesanierung wird durch den Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung ( StuBA ) begleitet und überprüft. Hierbei handelt es sich um ein von Bund und den betroffenen Braunkohlenländern getragenes Gremium.
Die Region “Industriegebiet Spree” – das heutige ökologische Großprojekt Berlin – befindet sich im Süd-Osten von Berlin und umfasst mit einer Fläche von mehr als 19 km² die größte zusammenhängende Industrieregion der Hauptstadt. Erste Hinweise auf die Ansiedlung von Gewerbe- und Industrieunternehmen reichen bis ins Jahr 1846 zurück. Nicht zuletzt aufgrund des steigenden Wasserverbrauchs durch die industrielle Entwicklung wurden die Wasserwerke Johannisthal (1901-1908) und Wuhlheide (1914-1916) errichtet und in Betrieb genommen. Der das Großprojekt im Süden begrenzende Teltowkanal wurde zusammen mit dem Britzer Zweigkanal in den Jahren 1901-1906 gebaut. Festgestellte Schadstoffbelastungen im Rohwasser der Wasserwerke führten dazu, dass Förderbrunnen im Bereich der Westgalerie des Wasserwerkes Wuhlheide abgeschaltet und die gesamte Fördergalerie “Alte Königsheide” im Wasserwerk Johannisthal in den Jahren 1989-91 schrittweise aus der Nutzung herausgenommen werden mussten. Die hauptsächlichen gefahrenrelevanten Schadstoffbelastungen des Bodens bestehen aus Mineralölkohlenwasserstoffen, Cyaniden, Arsen, Pestiziden und lokal auch Schwermetallen. Diese Kontaminationen sind im Wesentlichen an die flächig verbreiteten alten Aufschüttungsmaterialien gebunden, die vielfach über Jahrzehnte hinweg abgelagerte Industrieabfälle enthalten. Die Aufschüttungshorizonte weisen zumeist Mächtigkeiten von einem bis zu drei Metern auf und reichen teilweise bis in den grundwassergesättigten Bereich. Das Grundwasser ist nahezu flächig mit Kohlenwasserstoffen (im Wesentlichen leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe, untergeordnet aromatische Kohlenwasserstoffe und Mineralölkohlenwasserstoffe), Cyaniden, Schwermetallen und z.T. Arsen belastet. Im Rahmen der Schutzgutbetrachtung hatte bzw. hat der Schutz der Wasserwerke und somit die Trinkwasserversorgung Berlins oberste Priorität. Das Verwaltungsabkommen in seiner ersten Fassung vom 01.12.1992 über die Finanzierungsregelung der ökologischen Altlasten im Bereich der Unternehmen der ehemaligen Treuhandanstalt beinhaltet in § 2 die Festlegung sogenannter ökologischer Großprojekte. Mit Beschluss vom 11.05.1993 wurde die “Region Industriegebiet Spree” in Berlin als ökologisches Großprojekt bestätigt. Dies bedeutet, dass auf allen Flächen, die in den Grenzen des Großprojektes liegen und den Regelungen des Verwaltungsabkommens unterfallen, die Gefahrenabwehrmaßnahmen kostenseitig nach Abzug der Eigenanteile mit 75 % Bundesmitteln und 25 % Landesmitteln saniert werden. Um dem dringendsten Handlungsbedarf für Maßnahmen der Gefahrenabwehr nachzukommen, wurden Ende 1994 zunächst sogenannte “vorgezogene Maßnahmen” beschlossen. Parallel zur Abarbeitung der vorgezogenen Maßnahmen verständigten sich Land und die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) auf ein Sanierungsrahmenkonzept, das im Herbst 1995 vorgelegt und mit Ausnahme des hierin ausgewiesenen geschätzten Finanzrahmens von beiden Parteien einvernehmlich verabschiedet wurde. Das im Rahmenkonzept herausgearbeitete vorrangige Schutzziel, an dem sich die Sanierungsmaßnahmen orientieren, besteht darin, dass zukünftig keine schadstoffbelasteten Grundwässer die Trinkwasserfassungsanlagen erreichen, d. h. weitere Schadstoffausbreitungen wirksam unterbunden und die maßgeblichen Eintragsquellen von Schadstoffen in das Grundwasser beseitigt bzw. gesichert werden. Da die flächenmäßige Ausdehnung des Großprojektes für eine detaillierte und grundstücksbezogene Gesamtbearbeitung zu groß bemessen war, wurde im Ergebnis des Sanierungsrahmenkonzeptes das Großprojektgebiet mit Beschluss vom 24.04.1996 in insgesamt 9 Teilsanierungsgebiete untergliedert. Für jedes Teilsanierungsgebiet wurde ein Teilsanierungskonzept erarbeitet. Die Erstellung der Teilsanierungskonzepte erfolgte in den Jahren 1997-1998 durch unabhängige Ingenieurbüros. Zwischen Anfang Februar 1998 und Dezember 1999 wurden mit Beschluss der Gemeinsamen Arbeitsgruppe alle Teilsanierungskonzepte mit den darin enthaltenen Zeit- und Maßnahmenplänen sowie die übergeordneten Maßnahmen Grundwassermonitoring, Sicherung des Wasserwerks Johannisthal und das Projektmanagement verabschiedet. Der insgesamt bestätigte Finanzrahmen beträgt (ohne die vorgezogenen Maßnahmen) 107.628 T €. Davon wurden zunächst 55.400 T€ als Teilfinanzrahmen und 11.853 T€ für Einzelmaßnahmen freigegeben. Durch weitere Beschlüsse in den Jahren 2010, 2014, 2018 und 2022 hat sich der aktuell freigegebene Teilfinanzrahmen für den Zeitraum bis 2027 auf 101.685 T€ erhöht. In den letzten 30 Jahren wurden auf Veranlassung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mehr als 35 Grundwasserreinigungsanlagen errichtet und betrieben. Derzeit sind noch 16 Grundwasserreinigungsanlagen im Bereich des Großprojektes in Betrieb. Die Förder- und Reinigungsleistung dieser Anlagen beläuft sich auf insgesamt ca. 891,5 m³/h (Stand 12/2022). Zur Verhinderung von Ausgasungen und zur Unterstützung der Grundwassersanierung bei Schadensfällen mit leichtflüchtigen Schadstoffen (insbesondere LCKW und FCKW), wurden auf einer Vielzahl von Standorten nachgewiesene Belastungsquellen im Boden mittels einer Bodenluftsanierung gereinigt. Insgesamt wurden 18 Absauganlagen errichtet und in Betrieb genommen. Insgesamt wurden über 1,5 Mio. t Boden und Bauschutt als gefährliche Abfälle entsorgt. Hinzu kommen 64.000 t belastete Gewässersedimente aus dem Teltowkanal, die zum Schutze des Wasserwerks Johannisthal entfernt wurden. Die Gesamtausgaben für die Maßnahmen belaufen sich bis Ende 2022 auf ca. 257 Mio. €, wovon 178 Mio. € vom Bund übernommen wurden. In diesen Zahlen sind die Eigenanteile der Freigestellten für die Sanierungsmaßnahmen in der Regel in Höhe von 10% nicht enthalten. Die jährlichen Ausgaben seit 1991 zeigt die Abbildung der Sanierungskosten. Hieraus ist zu erkennen, dass seit 1996 im Durchschnitt ca. 9 Mio. € pro Jahr zur Umsetzung der Maßnahmen benötigt wurden. Im ökologischen Großprojekt Berlins sind nahezu alle gefahrenrelevanten grundstücksübergreifenden und grundstücksbezogenen Maßnahmen begonnen worden. Eine Vielzahl von Grundstücken konnte bereits abschließend saniert und einer neuen Nutzung übergeben werden. Auf der Grundlage der heutigen Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass die Bearbeitung des Großprojektes bis zum Jahr 2025 hinsichtlich der erforderlichen Bodensanierungsmaßnahmen im Wesentlichen abgeschlossen sein wird. Einige grundstücksbezogene Grundwassersanierungen sowie Abwehrmaßnahmen in den Transferbereichen zu den Wasserwerksbrunnen müssen darüber hinaus langfristig weiterbetrieben werden. Hinzu kommen dauerhaft zu überwachende Sicherungsmaßnahmen wie z.B. Dichtwände oder Oberflächenversiegelungen. Es ist mit dem Bund vereinbart, die Sanierungszeiten in einigen wesentlichen Schadstoff-Transfergebieten durch die Einleitung zusätzlicher hydraulische Aktivitäten mit dem Ziel einer gezielten Schadstoffbeseitigung in den nächsten 5 Jahren zu minimieren.
Rahmendienstvereinbarung zum Einsatz Lokaler Bibliothekssysteme in den wissenschaftlichen Bibliotheken im Geschäftsbereichdes Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Rahmendienstvereinbarung zwischen dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) und dem Hauptpersonalrat des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (HPR) über den Einsatz Lokaler Bibliothekssysteme, hier LBS 4, in den wissenschaftlichen Bibliotheken des Geschäftsbereichsdes MWU. Präambel MWU und HPR stimmen darin überein, dass Lokale Bibliothekssysteme (LBS) in den Bibliotheken dynamische und komplexe EDV-Systeme sind, die eine dauernde Aktualisierung und Modernisierung erfordern. Eine stetige Weiterbildung der Bibliotheksbeschäftigten im Umgang mit dieser Software ist deshalb erforderlich. Zwischen den Vertragspartnern besteht Übereinstimmung, dass der Erfolg und dieAkzeptanz aller Modernisierungsmaßnahmen - somit auch der Aktualisierung der Bibliotheks-EDV - von der Identifikation des Bibliothekspersonals mit den sich ständig wandelnden Aufgaben und Arbeitsweisen in den wissenschaftlichen Bibliotheken abhängen und damit einer begleitenden personalvertretungsrechtlichen Würdigung bedürfen. Vor diesem Hintergrund wird folgende Vereinbarung getroffen: 1. Grundlage der Rahmendienstvereinbarung Grundlage der Rahmendienstvereinbarung ist § 70 i. V. m. § 69 Nr. 1, 2, 3 PersVG LSA. 2. Geltungsbereich Diese Rahmendienstvereinbarung gilt für die wissenschaftlichen Bibliotheken in den Hochschulen in staatlicher Trägerschaft und die Landesbibliothek. 3. Zustimmung des HPR zur Einführung von LBS 4 Mit der Zustimmung zu dieser Rahmendienstvereinbarung stimmt der HPR der Einführung von LBS in der Version LBS 4 in verbesserter, aktualisierter Form entsprechend Nr. 4 dieser Vereinbarung und im derzeitigen Umfang für den Geschäftsbereich des MWU zu. Diese Vereinbarung ersetzt nicht die erforderliche personalvertretungsrechtliche Beteiligung vor Ort nach Maßgabe der Nr. 5 der Rahmendienstvereinbarung. 4. Usability und Softwaremängel Die Einführung und Nutzung der Bibliothekssoftware LBS 4 in den wissenschaftlichen Bibliotheken kann nur in der jeweils aktuellen, stabilen Softwareversion. auf der Grundlage der jährlich fortgeschriebenen Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen den Gremien innerhalb des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes (GBV) erfolgen (Vgl. www.gbv. de). 5. Beteiligung örtlicher Personalvertretungen nach Einführung von LBS 4 Nach Einführung und zu Erweiterungen von LBS 4 an einem Standort sind in den einzelnen Dienststellen die jeweils zuständigen Personalvertretungen nach Maßgabe der Vorschriften des PersVG LSA rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und zu beteiligen (z. B. Änderung von Dienstplänen, Umorganisationen, Arbeitsplatzgestaltung, Grundsätze der Weiterbildung). Der Zugang zu LBS 4 istder vor Ort zuständigen Personalvertretung unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen jederzeit zu ermöglichen. 6. Arbeitsplatzgestaltung Um die Beschäftigten vor Gesundheitsschädigungen und Arbeitsüberlastungen zu schützen, ist eine ergonomische Gestaltung der IT-gestützten Arbeitsabläufe und Arbeitsplätze nach dem aktuellen Stand von Arbeitsmedizin und Technik unter Einbeziehung des betriebsärztlichen Dienstes sicherzustellen (§ 65 Abs. 1 Nr. 13 und 14 PersVG LSA) Hinsichtlich der Ausstattung der Arbeitsplätze mit Datensichtgeräten gelten die Bestimmungen der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV). 7. Schulungen Die Schulungen der Beschäftigten sind vor Einführung der Version LBS 4 und bei Änderungen von Funktionsweisen oder Aktualisierungen der Version zu gewährleisten. Hierzu istjeweils ein Schulungskonzept durch die Bibliothek zu erstellen, bei dem die zuständige Personalvertretung gem. § 65 Abs. 1 Nr. 4 PersVG LSAzu beteiligen ist. 8. Datenschutz, Verhaltens- und Leistungskontrolle Vor der Einführung oder Erweiterung von LBS 4 ist die Einhaltung des DSG LSA zu prüfen. LBS 4 darf nicht zur Verhaltens- und Leistungskontrolle der Beschäftigten genutzt werden. Die Erhebung für diese Zwecke ist nicht zulässig und darf für personalrechtliche Maßnahmen nicht verwendet werden. Unzulässig gespeicherte personenbezogene Daten sind unverzüglichzu vernichten. Es istjeweils ein Verfahrensverzeichnisgemäß § 14 DSG LSA zu erstellen und eine datenschutzrechtliche Vorabkontrolle vorzunehmen. 9. Weiterentwicklung und nflodernisierung Der HPR ist über die Weiterentwicklung Lokaler Bibliothekssysteme rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Wie im Verwaltungsabkommen zwischen den GBV- Bundesländern und der PICA-Stiftung zur PICA-Einführung festgelegt wurde, nimmt der HPR an den Sitzungen derGBV-Verbundleitung teil. Beteiligungsrechte nach dem PersVG LSA bei der Fortentwicklung Lokaler Bibliothekssysteme bleiben unberührt. 10. Inkrafttreten, Übergangs- und Schlussbestimmungen Diese Rahmendienstvereinbarung tritt am Tag nach ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Rahmendienstvereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung eventueller Lücken der Vereinbarung soll eine angemessene Regelung treten, die dem am Nächsten kommt, was die Parteien nach ihrer Zwecksetzung gewollt haben. Die Rahmendienstvereinbarung ist allen Beschäftigten gem. § 70 Abs. 2 PersVG LSA in den einzelnen Dienststellen bekannt zu machen. Es bleibt den Dienststellen und örtlichen Personalräten unbenommen, unter Beachtung dieser Rahmendienstvereinbarung zur Regelung einrichtungsspezifischer Themen gesonderte Dienstvereinbarungen abzuschließen. Magdeburg, den oS. o<t. ^o^ Für das MinisteriumFür den Hauptpersonalrat beim für Wissenschaft, ^fiergie,Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Klimaschutz unct/Umwelt des Landes Sacbsen-Anhalt l .< LÄ^».^ 'rof. Dr. Armini WitiTndmann (Minister) /. {/.^€. ^'^ Bertolt Marquardt (Vorsitzender)
Städtischen Fließgewässer erfasst alls vektorielle Liniendatei mit Attributen zum Namen, zur Gemarkung, zur Typisierung, zur Unterhaltung sowie zur Pflege.
Das Projekt "FP6-SUSTDEV, Harmful Algal Bloom species in Thin Layers (HABIT)" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: University College Galway.The project HABIT researches the development and dispersion of HAB populations in sub-surface micro-layers. It focuses on a genus of phytoplankton that has a serious impact on the economic development of the European coastal zone and which frequently occurs in sub-surface, thin micro-layers. The overall objectives of HABIT are to resolve fundamental patterns in the occurrences of Dinophysis and quantify the processes that are important in governing their distribution. To this end, the project HABIT will i) investigate the maintenance and persistence of high density thin layers through studying interactions between fine scale physical diffusion and net growth and trophic relationships within them; ii) investigate the precise role of small scale structures on the coastal shelf as incubators for accumulations of Dinophysis; and iii) utilise physical models to examine the formation and persistence of gyres on the shelf, to predict their transport, and as a consequence HAB events at the coast. A high-resolution vertical profiler will be utilised in tandem with a moored profiling system currently in use in the US for studying HAB species occurrences. Thin layers of Dinophysis will be identified. Small-scale physical processes (vertical and horizontal diffusion) will be measured, and related to net growth. Results will allow an overview of the balance between dispersion and accumulation in the layers and the time-scale of their persistence. Retention zones and other smallscale structures on the coastal shelf will be investigated as incubators for thin layers of HABs using quality physical models to model and predict the formation, persistence and movement of these structures. In this way, potential incubator sites will be shown to depend on the hydrodynamic regime of the coastal ocean. The origins of HAB events will be identified and essential information given to managers, as the only mitigation action possible for naturally occurring events lies in their prediction. As part of the EU-US Cooperation Agreement (US-NSF) Johns Hopkins University, Baltimore, is participating in the HABIT project.
Das Projekt "Braunkohlesanierung - Teilvorhaben 1: Entwicklung einer Erkundungs- und Bewertungsstrategie fuer Altlasten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: ARCADIS Trischler & Partner Consult GmbH.Im Rahmen des Vorhabens sind ueber eine klare Abgrenzung der Untersuchungsgebiete, durch die Verwendung der heute deutlich belastbareren Annahmen fuer ein Szenario des Grundwasserwiederanstieges (eingeschlossen aktuelle Ausarbeitungen zur Flutungs- und Grundwasserthematik), alle ALVF zu ermitteln, die im Wirkungsbereich der bergbaulichen Grundwasserabsenkung liegen. Dazu sind alle zur Verfuegung stehenden Datenquellen einzubeziehen. Die Informationen zu LMBV eigenen ALVF sind fuer das Projekt zu uebernehmen. Neben ueblich-beschreibenden Groesen zu einer ALVF sind insbesondere Schadstoffinventar und Ausbreitungsmoeglichkeiten zu recherchieren. Es soll erreicht werden, dass angesichts der unterschiedlichen Zustaendigkeiten keine Altlast 'vergessen' wird und dies moeglicherweise den ganzheitlichen Sanierungserfolg gefaehrdet. Im Rahmen des Vorhabens werden keine 'harten' Daten erhoben. Der Verlauf des zu erwartenden Grundwasserwiederanstieges ergibt eine erste zeitlich bestimmte Zielfunktion fuer die Priorisierung des Handlungsbedarfs der einzelnen ALVF. Daraus ergeben sich fuer die beiden Foerderreviere regionale Schwerpunktbereiche, fuer die Massnahmen zur Gefaehrdungsabschaetzung, zur weiteren Erkundung und Untersuchung betrieben werden muessen, um vorrangig Gefaehrdungen des Grundwasserpfades qualifizieren und durch zielorientiertes Handeln verhindern zu koennen.
Das Projekt "Arbeitsmarktpolitischer Multiplikatoreffekt der nach dem Verwaltungsabkommen ueber die Regelung der oekologischen Altlasten vom 1.12.92 gefoerderten Projekte/Massnahmen der Braunkohlesanierung in der Lausitz und im mitteldeutschen Raum" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Cottbus, Zentrum für Technik und Gesellschaft, WE Arbeits- und Sozialwissenschaften.Im Zentrum der Untersuchungen stehen vor allem die indirekten Beschaeftigungseffekte der in der Braunkohlesanierung gefoerderten Projekte. Es sollen fundierte Aussagen und Angaben ueber die Multiplikatoreffekte der durch die Sanierungsgesellschaften an Dritte - zB kleine und mittelstaendische Unternehmen in der Region - vergebenen Auftraege auf der ersten Stufe ihrer arbeitsmarktbezogenen Wirksamkeit gemacht werden. Damit soll insbesondere die beschaeftigungspolitische Bedeutung der Braunkohlesanierungsmassnahmen empirisch nachvollziehbar dargestellt und in ihrem Kontext bewertet werden. (Uebernahme des Datensatzes aus der Datenbank FORIS des Informationszentrum Sozialwissenschaften, Bonn)
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Bund | 10 |
Land | 12 |
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Förderprogramm | 7 |
Text | 8 |
unbekannt | 6 |
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Deutsch | 20 |
Englisch | 1 |
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Unbekannt | 1 |
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Topic | Count |
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Boden | 12 |
Lebewesen & Lebensräume | 20 |
Luft | 12 |
Mensch & Umwelt | 21 |
Wasser | 17 |
Weitere | 19 |