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Fließgewässer Stadt Burgwedel

Städtischen Fließgewässer erfasst alls vektorielle Liniendatei mit Attributen zum Namen, zur Gemarkung, zur Typisierung, zur Unterhaltung sowie zur Pflege.

Sächsisches Oberbergamt

Die Bergaufsicht im Freistaat Sachsen wird auf der Grundlage von Bundes- und Landesgesetzen durch das Sächsische Oberbergamt in Freiberg wahrgenommen. Diese Behörde ist für den Vollzug des Bundesberggesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zuständig. Darüber hinaus obliegt ihr der Vollzug wasser-, abfall- und immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen in den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben. Sie ist aber auch als Fachbehörde an den Planungsverfahren anderer Behörden und der Kommunen insbesondere auf der Grundlage von Raumordnungs- und Umweltschutz- sowie Baugesetzen des Bundes und des Freistaates beteiligt. Sie nimmt des Weiteren als Sonderordnungsbehörde auch Aufgaben zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Beseitigung von Gefahrenstellen an unterirdischen Hohlräumen bergbaulichen und sonstigen Ursprungs sowie Teilaufgaben für die Braunkohlensanierung und die Sanierung der Wismut-Altstandorte im Rahmen der jeweiligen Verwaltungsabkommen wahr. Darüber hinaus ist das Sächsische Oberbergamt für den Vollzug der Feldes- und Förderabgabenverordnung des Freistaates Sachsen verantwortlich. Durch die Bergbehörde werden die Gebiete, in denen unterirdische Hohlräume entweder bekannt bzw. nicht auszuschließen sind, durch eine Verwaltungsvorschrift festgelegt. Zu dieser Verwaltungsvorschrift gehört eine Karte die auch per Internet eingesehen werden kann. Diese Übersichtskarte gibt einen Überblick über die Verteilung der Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen gemäß § 7 der Sächsischen Hohlraumverordnung (Sächs.HohlrVO) im Freistaat Sachsen.

Überblick über das Ökologisches Großprojekt (ÖGP) Berlin

Die Region “Industriegebiet Spree” – das heutige ökologische Großprojekt Berlin – befindet sich im Süd-Osten von Berlin und umfasst mit einer Fläche von mehr als 19 km² die größte zusammenhängende Industrieregion der Hauptstadt. Erste Hinweise auf die Ansiedlung von Gewerbe- und Industrieunternehmen reichen bis ins Jahr 1846 zurück. Nicht zuletzt aufgrund des steigenden Wasserverbrauchs durch die industrielle Entwicklung wurden die Wasserwerke Johannisthal (1901-1908) und Wuhlheide (1914-1916) errichtet und in Betrieb genommen. Der das Großprojekt im Süden begrenzende Teltowkanal wurde zusammen mit dem Britzer Zweigkanal in den Jahren 1901-1906 gebaut. Festgestellte Schadstoffbelastungen im Rohwasser der Wasserwerke führten dazu, dass Förderbrunnen im Bereich der Westgalerie des Wasserwerkes Wuhlheide abgeschaltet und die gesamte Fördergalerie “Alte Königsheide” im Wasserwerk Johannisthal in den Jahren 1989-91 schrittweise aus der Nutzung herausgenommen werden mussten. Die hauptsächlichen gefahrenrelevanten Schadstoffbelastungen des Bodens bestehen aus Mineralölkohlenwasserstoffen, Cyaniden, Arsen, Pestiziden und lokal auch Schwermetallen. Diese Kontaminationen sind im Wesentlichen an die flächig verbreiteten alten Aufschüttungsmaterialien gebunden, die vielfach über Jahrzehnte hinweg abgelagerte Industrieabfälle enthalten. Die Aufschüttungshorizonte weisen zumeist Mächtigkeiten von einem bis zu drei Metern auf und reichen teilweise bis in den grundwassergesättigten Bereich. Das Grundwasser ist nahezu flächig mit Kohlenwasserstoffen (im Wesentlichen leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe, untergeordnet aromatische Kohlenwasserstoffe und Mineralölkohlenwasserstoffe), Cyaniden, Schwermetallen und z.T. Arsen belastet. Im Rahmen der Schutzgutbetrachtung hatte bzw. hat der Schutz der Wasserwerke und somit die Trinkwasserversorgung Berlins oberste Priorität. Das Verwaltungsabkommen in seiner ersten Fassung vom 01.12.1992 über die Finanzierungsregelung der ökologischen Altlasten im Bereich der Unternehmen der ehemaligen Treuhandanstalt beinhaltet in § 2 die Festlegung sogenannter ökologischer Großprojekte. Mit Beschluss vom 11.05.1993 wurde die “Region Industriegebiet Spree” in Berlin als ökologisches Großprojekt bestätigt. Dies bedeutet, dass auf allen Flächen, die in den Grenzen des Großprojektes liegen und den Regelungen des Verwaltungsabkommens unterfallen, die Gefahrenabwehrmaßnahmen kostenseitig nach Abzug der Eigenanteile mit 75 % Bundesmitteln und 25 % Landesmitteln saniert werden. Um dem dringendsten Handlungsbedarf für Maßnahmen der Gefahrenabwehr nachzukommen, wurden Ende 1994 zunächst sogenannte “vorgezogene Maßnahmen” beschlossen. Parallel zur Abarbeitung der vorgezogenen Maßnahmen verständigten sich Land und die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) auf ein Sanierungsrahmenkonzept, das im Herbst 1995 vorgelegt und mit Ausnahme des hierin ausgewiesenen geschätzten Finanzrahmens von beiden Parteien einvernehmlich verabschiedet wurde. Das im Rahmenkonzept herausgearbeitete vorrangige Schutzziel, an dem sich die Sanierungsmaßnahmen orientieren, besteht darin, dass zukünftig keine schadstoffbelasteten Grundwässer die Trinkwasserfassungsanlagen erreichen, d. h. weitere Schadstoffausbreitungen wirksam unterbunden und die maßgeblichen Eintragsquellen von Schadstoffen in das Grundwasser beseitigt bzw. gesichert werden. Da die flächenmäßige Ausdehnung des Großprojektes für eine detaillierte und grundstücksbezogene Gesamtbearbeitung zu groß bemessen war, wurde im Ergebnis des Sanierungsrahmenkonzeptes das Großprojektgebiet mit Beschluss vom 24.04.1996 in insgesamt 9 Teilsanierungsgebiete untergliedert. Für jedes Teilsanierungsgebiet wurde ein Teilsanierungskonzept erarbeitet. Die Erstellung der Teilsanierungskonzepte erfolgte in den Jahren 1997-1998 durch unabhängige Ingenieurbüros. Zwischen Anfang Februar 1998 und Dezember 1999 wurden mit Beschluss der Gemeinsamen Arbeitsgruppe alle Teilsanierungskonzepte mit den darin enthaltenen Zeit- und Maßnahmenplänen sowie die übergeordneten Maßnahmen Grundwassermonitoring, Sicherung des Wasserwerks Johannisthal und das Projektmanagement verabschiedet. Der insgesamt bestätigte Finanzrahmen beträgt (ohne die vorgezogenen Maßnahmen) 107.628 T €. Davon wurden zunächst 55.400 T€ als Teilfinanzrahmen und 11.853 T€ für Einzelmaßnahmen freigegeben. Durch weitere Beschlüsse in den Jahren 2010, 2014, 2018 und 2022 hat sich der aktuell freigegebene Teilfinanzrahmen für den Zeitraum bis 2027 auf 101.685 T€ erhöht. In den letzten 30 Jahren wurden auf Veranlassung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mehr als 35 Grundwasserreinigungsanlagen errichtet und betrieben. Derzeit sind noch 16 Grundwasserreinigungsanlagen im Bereich des Großprojektes in Betrieb. Die Förder- und Reinigungsleistung dieser Anlagen beläuft sich auf insgesamt ca. 891,5 m³/h (Stand 12/2022). Zur Verhinderung von Ausgasungen und zur Unterstützung der Grundwassersanierung bei Schadensfällen mit leichtflüchtigen Schadstoffen (insbesondere LCKW und FCKW), wurden auf einer Vielzahl von Standorten nachgewiesene Belastungsquellen im Boden mittels einer Bodenluftsanierung gereinigt. Insgesamt wurden 18 Absauganlagen errichtet und in Betrieb genommen. Insgesamt wurden über 1,5 Mio. t Boden und Bauschutt als gefährliche Abfälle entsorgt. Hinzu kommen 64.000 t belastete Gewässersedimente aus dem Teltowkanal, die zum Schutze des Wasserwerks Johannisthal entfernt wurden. Die Gesamtausgaben für die Maßnahmen belaufen sich bis Ende 2022 auf ca. 257 Mio. €, wovon 178 Mio. € vom Bund übernommen wurden. In diesen Zahlen sind die Eigenanteile der Freigestellten für die Sanierungsmaßnahmen in der Regel in Höhe von 10% nicht enthalten. Die jährlichen Ausgaben seit 1991 zeigt die Abbildung der Sanierungskosten. Hieraus ist zu erkennen, dass seit 1996 im Durchschnitt ca. 9 Mio. € pro Jahr zur Umsetzung der Maßnahmen benötigt wurden. Im ökologischen Großprojekt Berlins sind nahezu alle gefahrenrelevanten grundstücksübergreifenden und grundstücksbezogenen Maßnahmen begonnen worden. Eine Vielzahl von Grundstücken konnte bereits abschließend saniert und einer neuen Nutzung übergeben werden. Auf der Grundlage der heutigen Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass die Bearbeitung des Großprojektes bis zum Jahr 2025 hinsichtlich der erforderlichen Bodensanierungsmaßnahmen im Wesentlichen abgeschlossen sein wird. Einige grundstücksbezogene Grundwassersanierungen sowie Abwehrmaßnahmen in den Transferbereichen zu den Wasserwerksbrunnen müssen darüber hinaus langfristig weiterbetrieben werden. Hinzu kommen dauerhaft zu überwachende Sicherungsmaßnahmen wie z.B. Dichtwände oder Oberflächenversiegelungen. Es ist mit dem Bund vereinbart, die Sanierungszeiten in einigen wesentlichen Schadstoff-Transfergebieten durch die Einleitung zusätzlicher hydraulische Aktivitäten mit dem Ziel einer gezielten Schadstoffbeseitigung in den nächsten 5 Jahren zu minimieren.

Altlastensymposien

anlässlich 25 Jahre Ökologisches Großprojekt Berlin Vergleichende Betrachtungen zu Altlastensanierungen im urbanen Raum / Ergebnisse der Altlastensanierung im Rahmen des Verwaltungsabkommens Bund/BvS/Land Berlin Vor nunmehr 25 Jahren haben das Land Berlin und die ehemalige Treuhandanstalt im Rahmen des Verwaltungsabkommens die Bearbeitung des Ökologischen Großprojekts Berlin (ÖGP) in Angriff genommen. Mit über 100 Altlastenstandorten und ca. 60 unterschiedlichen Unternehmen im Südosten Berlins handelt es sich dabei um eine fachtechnisch und organisatorisch komplexe Altlastenaufgabe. Nach über zweieinhalb Jahrzehnten der intensiven Bearbeitung und dem erfolgreichen Abschluss von Maßnahmen zur Boden- und Grundwassersanierung ist diese Aufgabe bis auf zwei langwierige Schadensfälle und die Sicherung von vier Transferpfaden zu den beiden Wasserwerken Wuhlheide und Johannisthal weitgehend abgeschlossen. Hierbei stellten sich den Projektverantwortlichen noch einmal besondere Herausforderungen bei der Frage, wie man mit bisher nicht abschließend sanierbaren Grundwasserschäden auf Dauer umgeht. Nicht zuletzt diente dieses Symposium der seit 1997 tätigen Projektgruppe Berlin als Forum, rückblickend Erfolge darzustellen, aber auch im Nachhinein erkannte Defizite kritisch zu benennen. Die vorangegangenen Symposien hatten sich hauptsächlich mit den organisatorisch-strukturellen Bedingungen, Einzelprojekten des ÖGP Berlin, methodischen Schlussfolgerungen und der Nutzung von Erkenntnissen aus langlaufenden Altlastenprojekten für aktuelle Sanierungsvorhaben befasst. Hier knüpft nun das Symposium zum 25. Jubiläum an, indem Erreichtes in Vorträgen sichtbar gemacht und auf die Wechselbeziehungen von Boden- bzw. Grundwassersanierungen einerseits sowie städtebaulichen Interessen und den Anforderungen eines urbanen Ballungszentrums andererseits hingewiesen wurde. Mit den Vorträgen des Symposiums und dem Rahmenprogramm wurde den über 330 teilnehmenden Fachkolleginnen und -kollegen die Gelegenheit geboten, Erkundungsergebnisse zu hinterfragen, laufende Sanierungsprozesse kritisch zu beurteilen und die Berechtigung und Erreichbarkeit konkreter Sanierungsziele zu diskutieren. Die Beiträge befassten sich insbesondere mit den spezifischen Anforderungen und komplizierten Bedingungen, welche die Bearbeitung von Altlastenprojekten im urbanen Raum kennzeichnen. Bei der Berliner Gemengelage eines städtisch bebauten Wohngebietes mit jahrzehntelang genutzten Industriestandorten sowie zwei Wasserwerken, die aus dem unbedeckten oberen Grundwasserstockwerk des Berliner Urstromtales fördern, stellt die zunehmende Flächennachfrage und intensive Standortentwicklung in den letzten Jahren eine große Herausforderung an die Vorgehensweise bei der Erkundung und Sanierung von Altlastenflächen dar. Das Symposium bot auch Gelegenheit, sich mit den heute veränderten Rahmenbedingungen für die Altlastensanierung zu befassen. Dabei standen insbesondere der Naturschutz und Aspekte des vorsorgenden Bodenschutzes, sowie neu zu bewertende Schadstoffe, wie z. B. die PFC, im Mittelpunkt des Interesses. Wie bereits bei den vorangegangenen Veranstaltungen gehörte es auch diesmal zur guten Tradition, neben den Berliner Altlastenfällen Projekte aus anderen Bundesländern, diesmal aus Brandenburg und Rheinland-Pfalz, vorzustellen und deren Erfahrungen zu teilen. Den Tagungsband zum Symposium können Sie per E-Mail anfordern: frank.rauch@senmvku.berlin.de anlässlich 20 Jahre “Ökologisches Großprojekt Berlin” Ergebnisse der Altlastensanierung im Rahmen des Verwaltungsabkommens Bund/BvS/Land Berlin Vor nunmehr 20 Jahren haben das Land Berlin und die ehemalige Treuhandanstalt im Rahmen des Verwaltungsabkommens die Bearbeitung des Ökologischen Großprojekts Berlin ÖGP in Angriff genommen. Mit über 100 Altlastenstandorten und ca. 60 unterschiedlichen Unternehmen im Südosten Berlins handelt es sich dabei um eine fachtechnisch und organisatorisch komplexe Aufgabe, die sich in den kommenden Jahren auf wenige verbliebene, aber komplizierte Schadensfälle konzentrieren wird. Nachdem zu den beiden Symposien anlässlich des 10- und 15-jährigen Jubiläums die organisatorisch-strukturellen Bedingungen und mehrere Einzelprojekte des ÖGP Berlin vorgestellt und diskutiert wurden, legte diese Veranstaltung ihren Schwerpunkt auf methodische Schlussfolgerungen und die Nutzung von Erkenntnissen aus lang laufenden Altlastenprojekten für aktuelle Sanierungsvorhaben und künftige Bearbeitungsstrategien. Diese haben heute zunehmend die städtebaulichen Interessen und Anforderungen eines urbanen Ballungszentrums zu berücksichtigen. Altlastenstandorte erfordern eine intensive und zumeist langfristig angelegte Bearbeitung. Diese unbestrittene Tatsache bestätigt sich auch für die Altlastenprojekte, welche dem Verwaltungsabkommen im Land Berlin unterfallen. Nach nunmehr zwei Jahrzehnten währender Befassung mit diesen Grundstücken erweist sich mit zunehmendem Erkenntnisgewinn sogar dieser Zeitraum für einige komplexe Schadstoffverunreinigungen im Boden und Grundwasser als nicht ausreichend.Die Gemengelage eines städtisch bebauten Wohngebietes mit jahrzehntelang genutzten Industriestandorten sowie zwei Wasserwerken, die aus dem unbedeckten oberen Grundwasserstockwerk des Berliner Urstromtales fördern, bildet die Besonderheit des ÖGP Berlin. Nach einem 15-jährigen Bearbeitungszeitraum stehen derzeit die effiziente Sanierung und Sicherung einzelner hochkomplexer Schadensfälle und die Abwägung der verhältnismäßigen Mittel bei der laufenden Grundwassersanierung und -sicherung der kontaminierten Anstrombereiche zu den beiden Wasserwerken im Mittelpunkt. Mit den Vorträgen des Symposiums wurde den Fachkollegen die Gelegenheit geboten, Erkundungsergebnisse zu hinterfragen, laufende Sanierungsprozesse kritisch zu beurteilen und die Berechtigung und Erreichbarkeit konkreter Sanierungsziele nach zwei Jahrzehnten Altlastenbearbeitung kritisch zu diskutieren. Eine zentrale Rolle nahmen diesmal in den Beiträgen die spezifischen Anforderungen und komplizierten Bedingungen ein, welche die Bearbeitung von Altlastenprojekten im urbanen Raum kennzeichnen. Bei der Berliner Gemengelage eines städtisch bebauten Wohngebietes mit jahrzehntelang genutzten Industriestandorten sowie zwei Wasserwerken, die aus dem unbedeckten oberen Grundwasserstockwerk des Berliner Urstromtales fördern, stellt die zunehmende Flächennachfrage und intensive Standortentwicklung in den letzten Jahren eine große Herausforderung an die Vorgehensweise bei der Erkundung und Sanierung von Altlastenflächen dar. Hierbei waren auch überregionale Lösungsansätze und Erfahrungen von Interesse, so dass auch Erkenntnisse der Altlastenbearbeitung aus urbanen Räumen im Bundesland Brandenburg sowie der Schweiz und Brasilien in das Symposium miteinbezogen wurden. Abgerundet wurde das Symposium mit Ausführungen zum vorsorgenden Bodenschutz sowie den rechtlichen Aspekten der Wiedernutzbarmachung von altlastenbehafteten Brachflächen. Den Tagungsband zum Symposium können Sie per E-Mail anfordern: frank.rauch@senmvku.berlin.de

140 Millionen Euro stehen für Sachsen-Anhalt bereit Haseloff unterzeichnet Abkommen mit dem Bund zur Braunkohlesanierung bis 2012

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 111/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 111/07 Magdeburg, den 25. Juli 2007 140 Millionen Euro stehen für Sachsen-Anhalt bereit Haseloff unterzeichnet Abkommen mit dem Bund zur Braunkohlesanierung bis 2012 Im Auftrag der Landesregierung hat Minister Dr. Reiner Haseloff heute das Verwaltungsabkommen mit dem Bund und den ostdeutschen Braunkohle-Ländern über die Fortführung Braunkohlesanierung bis 2012 unterzeichnet. Das Landeskabinett hatte bereits im Mai den zwischen Bund und Ländern ausgehandelten Konditionen zugestimmt und damit auch den finanziellen Beitrag des Landes für die anstehenden Sanierungsarbeiten in Sachsen-Anhalt bewilligt. Zur Fortführung der Braunkohlesanierung stellen der Bund und die Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen bis 2012 insgesamt 1 Milliarde Euro bereit. Für Sachsen-Anhalt stehen rund 140 Millionen Euro zur Verfügung. Minister Haseloff misst dem Abkommen zwischen Bund und Ländern eine langfristig starke Bedeutung bei: ¿Damit kann die Renaturierung und Sanierung der vom Braunkohlebergbau geschundenen Landschaft ohne Verzögerung und ohne Tempoverluste weitergehen.¿ Für Haseloff ist die Wandlung der früheren Tagebaue hin zu Kulturlandschaften und Erholungsgebieten eine der größten Leistungen nach der Wende. ¿Es ist eine große Leistung aller Beteiligten, wenn diese Arbeiten jetzt zügig, für alle sichtbar weiter voran getrieben werden.¿ Immerhin sei die Braunkohlesanierung in Ostdeutschland das größte Umwelt-Sanierungsprojekt Europas. Mit den Geldern werden in Sachsen-Anhalt unter anderem Anlagen errichtet, die Überschusswasser aus Tagebauen ableiten. Böschungen werden gebaut, wasserrechtliche Planstellungsverfahren in Vorbereitung weiterer Sanierungsarbeiten gestartet. Finanziert mit diesen Geldern wird auch die Gefahrenabwendung bei wieder ansteigendem Grundwasser. In Sachsen-Anhalt wurden seit der Wende Braunkohle-Sanierungsarbeiten von rund 1,3 Milliarden Euro erbracht. Davon hat das Land rund 320 Millionen Euro beigesteuert. Vor allem im Gebiet der Goitzsche bei Bitterfeld, aber auch im Geiseltal bei Halle und um Nachterstedt wurden und werden aus Tagebaurestlöchern Erholungslandschaft mit Seen und Wäldern. Die Braunkohlesanierung wird durch Bund und Länder getragen. Für die Grundsanierung trägt der Bund 75 Prozent der Kosten, der Landesanteil beträgt 25 Prozent. Die für die Grundwasserregulierung anfallenden Kosten teilen sich Bund und Länder je zur Hälfte. Weitere Kosten für Gefahrenabwehrmaßnahmen im Bereich des Braunkohle-Altbergbaus werden allein aus Landesmitteln finanziert. Für die im heute unterzeichneten Verwaltungsabkommen mit dem Bund sichert das Land einen finanziellen Eigenanteil von rund 57 Millionen Euro zu. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

Auswärtige Kabinettssitzung in Bitterfeld: Exportquote über dem Landesdurchschnitt/ Landkreis weiter Schwerpunkt der Altlastensanierung

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 133/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 133/04 Magdeburg, den 6. April 2004 Auswärtige Kabinettssitzung in Bitterfeld: Exportquote über dem Landesdurchschnitt/ Landkreis weiter Schwerpunkt der Altlastensanierung Die Landesregierung ist heute zu einer auswärtigen Kabinettssitzung in Bitterfeld zusammengekommen. Auf der Tagesordnung standen neben allgemeinen auch regionalspezifische Themen wie die wirtschaftliche Entwicklung in der Stadt und dem Landkreis Bitterfeld, Infrastrukturmaßnahmen, die kulturelle und soziale Förderung, die Altlastensanierung sowie die Teilentschuldung der Abwasserverbände. Der Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Rainer Robra, hob vor der Presse hervor, dass das Land auch weiterhin infrastrukturelle Maßnahmen in der Region Bitterfeld fördern werde. Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Ost seien von 1991 bis Februar 2004 im Landkreis 389 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsumfang von drei Mrd. Euro mit 865 Mio. Euro bezuschusst worden. Diese Investitionen wurden fast ausschließlich im Bereich der gewerblichen Wirtschaft getätigt. Insgesamt konnten damit 15.622 Arbeitsplätze neu geschaffen bzw. gesichert werden (7.570 neue Arbeitsplätze). Prägend ist die chemische Industrie, die über 40 % des industriellen Umsatzes im Landkreis erwirtschaftet. Der Chemiepark Bitterfeld ist flächenmäßig der größte in Europa. Besonders erfreulich hat sich die Exportquote entwickelt. Sie liegt bei 30 % und damit 10 Prozentpunkte über dem Landesdurchschnitt. Für die Sanierung der Tagebaue im Landkreis Bitterfeld wurden bis Ende 2003 ca. 350 Mio. Euro und für die Sanierung des Veredlungsstandortes Holzweißig ca. 20 Mio. Euro aus den Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung verwendet. 2004 und in den Folgejahren stünden u. a. folgende Schwerpunkte zur Grundsanierung an: Flutung des Tagebaurestloches Goitzsche und der Restlöcher Köckern und Gröbern, Schaffung natürlicher und nachsorgefreier Abläufe der Tagebaurestlöcher, Verbindungsgräben zwischen den Restlöchern Holzweißig und Goitzsche. Auch seien im vergangenen Jahr diverse Maßnahmen gegen den Grundwasserwiederanstieg ergriffen worden. Ein weiterer Schwerpunkt bleibe die Beseitigung der Hochwasserschäden vom August 2002, wofür in den vergangenen beiden Jahren 5,5 Mio. Euro bereitgestellt worden seien. Folgende Maßnahmen konnten bereits abgeschlossen werden: Errichtung einer schwimmenden Pumpstation zur Wasserstandshaltung im Tagebaurestloch Goitzsche, Sicherung und Reparatur der Landstraße Pouch-Löbnitz, Errichtung von Grundwassermessstellen und Pegeln, Notreparatur des Lober-Leine-Kanals, Beginn der Sanierung von zerstörten Wegen und Wiederanpflanzungen. Der Landkreis Bitterfeld ist auch in zwei touristische Förderpräferenzen des Landes eingebunden: das ¿Blaue Band¿ (Goitzsche, Mulde-Muldetalradweg) und die ¿Gartenträume¿ (Gut und Gutspark Alt Jeßnitz, Landschaftspark Goitzsche/Pouch). Staatsminister Robra hob auch die erfolgreiche Teilentschuldung von Abwasserzweckverbänden im Landkreis Bitterfeld hervor. Demnach hat das Land gut 14,5 Millionen Euro an Verbindlichkeiten für fünf ehemals hoch verschuldete Abwasserzweckverbände übernommen. Zugleich wurde den Verbänden die Rückerstattung von Sanierungshilfen in Höhe von 32,6 Millionen Euro erlassen. Dieses Ergebnis könne sich sehen lassen. Es seien wirtschaftlich tragfähig arbeitende Zweckverbände entstanden, die Abwasserpreise seien für die Bürger noch vertretbar. Insgesamt habe das Land für das in diesem Jahr auslaufende Teilentschuldungsprogramm mehr als 160 Millionen Euro aktiviert. Im Einzelnen hat das Land im Landkreis Bitterfeld die Abwasserzweckverbände Raguhn und Zörbig mit zusammen rund 8,3 Millionen Euro entschuldet und auf die Rückzahlung von rund 3,6 Millionen Euro Sanierungshilfe verzichtet. Im Gegenzug haben sich die beiden Verbände zusammengeschlossen sowie unter anderem die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung neu strukturiert. Der Verband Raguhn hatte vor der Teilentschuldung in den Jahren 2000/2001 eine Kosten deckende Gebühr von durchschnittlich 10,48 Euro je Kubikmeter veranschlagt. Nach der Teilentschuldung konnte die durchschnittliche Gebühr fast halbiert werden auf 5,8 Euro je Kubikmeter. Zusammengeschlossen haben sich auch die Abwasserzweckverbände Wolfen und Untere Mulde. Dafür wurde ihnen die Rückerstattung von 29 Millionen Euro Sanierungshilfen erlassen. Der neue Verband hat seine Betriebsführung durch ein Wasser-Unternehmen optimiert. Damit können pro Jahr rund eine Million Euro gespart werden. Der Trink- und Abwasserzweckverband Schmerzbach wurde mit knapp 6,2 Millionen Euro entschuldet. Grundlage ist die vereinbarte Zusammenarbeit und Bildung einer gemeinsamen Geschäftsführung mit dem Zweckverband Mühlgraben. Der Landkreis Bitterfeld ist auch 2004 Schwerpunktgebiet der Altlastensanierung in Sachsen-Anhalt. Mit einem Mittelvolumen von 36,4 Millionen Euro geht mehr als jeder dritte Euro, der in diesem Jahr für Altlastensanierung in Sachsen-Anhalt aufgewendet wird, in die durch Chemie und Bergbau geprägte Region. Insgesamt stehen in Sachsen-Anhalt für 2004 rund 98 Millionen Euro für die Altlastensanierung bereit. Altlastensanierung ist nach Auffassung der Landesregierung aktive Wirtschaftsförderung. Mehr als 488 Millionen Euro sind seit 1992 im Rahmen der Altlastenfreistellung in Sachsen-Anhalt aufgewendet worden, davon mehr als 103 Millionen Euro für die Region Bitterfeld. Experten gehen davon aus, dass die wesentlichen Boden-Sanierungsarbeiten in zehn bis 15 Jahren abgeschlossen sein können. Die Grundwassersanierung bleibe hingegen ein dauerndes Geschäft. Hierfür werden ab dem Jahr 2005 jährlich rund 17 Millionen Euro benötigt. Mit Blick auf die Olympia-Bewerbung der Stadt Leipzig will die Landesregierung den Bau der Ortsumgehung Brehna sowie die Erweiterung der Autobahn A9 zügig umzusetzen. Derzeit laufen parallel zu den bereits vergebenen Arbeiten an der A9, Ausfahrt Zörbig bis Ausfahrt Halle-Brehna, die Ausschreibungen für die beiden Bauabschnitte der Ortsumgehung Brehna. Im Rahmen des so genannten Schnittstellenprogramms plant die Landesregierung in der Stadt Wolfen den Kauf des Bahnhofsgebäudes. Die planerische Umsetzung eines Konzeptes, das eine Nutzung als Verwaltungsgebäude vorsieht, sei allerdings an die Mitwirkung der Deutschen Bahn AG (DB) gebunden. Nach Ausbaumaßnahmen der DB sollen der Bahnhofstunnel grundhaft erneuert und nicht mehr benötigte Gleisanlagen zurückgebaut werden. Voraussichtlich im Jahr 2010/11 werde das Mehrjahresprogramm des Landes umgesetzt sein. Auf sozialpolitischem Gebiet sind in den vergangenen Jahren (1998-2004) im Landkreis Bitterfeld Projekte in einem Umfang von rund 100 Millionen Euro gefördert worden. Damit konnte die soziale Infrastruktur in der Region maßgeblich verbessert werden. Mehr als die Hälfte dieser Fördergelder floss beispielsweise in Krankenhaus-Bauvorhaben, um die akutstationäre Versorgung der Bevölkerung im Landkreis zu optimieren. Mit mehr als 27 Millionen Euro Landes- und Bundesgeld wurden Alten- und Pflegeheime saniert oder neu gebaut. Weitere Investitionsschwerpunkte des Landes in der Region sind Behinderteneinrichtungen und Kindertagesstätten. So wurden seit 1998 mehr als 4,8 Millionen Euro für Sanierung und Bau von Behinderteneinrichtungen bereitgestellt. Derzeit wird der Neubau für eine Fördergruppe an der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in Wolfen des Diakonievereins e.V. Bitterfeld-Wolfen-Gräfenhainichen mit 18 Plätzen gefördert. Die Landesförderung liegt bei rund 400.000 Euro. 1,4 Millionen Euro investierte das Land in den vergangenen Jahren im Landkreis Bitterfeld in die Sanierung und den Neubau von Kindertageseinrichtungen. So wurden der Um- und Ausbau der Kindertagesstätte und des Familienzentrums ¿Christopherushaus¿ in Wolfen vom Land gefördert. In diesem Jahr hat das Land mit dem Familienzentrum in Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde Friedenskirche Wolfen - Nord einen Zuwendungsvertrag zur Förderung der sozialpädagogischen Arbeit geschlossen. In Bitterfeld selbst laufen derzeit die Umbauarbeiten in der KiTa ¿Knirpsenland¿, die das Land mit rund 336.000 Euro bezuschusst. Das Bauvorhaben soll noch in diesem Jahr fertiggestellt werden. Für die Kulturförderung wurden aus Landesmitteln für den gesamten Landkreis im letzten Jahr rund 866.000 Euro zur Verfügung gestellt. Sie flossen vor allem in die Traditions-, Heimat- und Musikpflege sowie in Museen. So wurde beispielsweise die Ausstellung ¿Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in Bitterfeld-Wolfen¿ 2003 mit 31.000 ¿ und 2004 mit 10.000 ¿ gefördert. Das Industrie- und Filmmuseum Wolfen erhält in diesem Jahr 76.000 ¿, die Kreismusikschule Bitterfeld bekam 2003 rund 100.900 ¿. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Verkehrslagebild 2001

Polizeidirektion Dessau - Pressemitteilung Nr.: 007/2002 Dessau, den 31. Januar 2002 Verkehrslagebild 2001 Inhaltsverzeichnis 1 Verkehrspolizeiliches Lagebild 2. Verkehrssicherheitslage 2.1 Langzeitentwicklung im Verkehrsunfallgeschehen 2.2 Verkehrsunfälle im Vergleich 2.3 Verkehrsunfälle nach örtlichkeiten 2.3.1 Außerhalb geschlossener Ortschaften 3 Verkehrsunfälle mit Personenschaden 3.1 Verkehrsunfälle mit getöteten Personen 3.2 Verkehrsunfälle mit verletzten Personen 4 Hauptunfallursachen 4.1 Geschwindigkeit und Abstand 4.2 Wildunfälle 5 Verkehrsstraftaten 5.1 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 5.2 Trunkenheitsfahrten 6 Drogen 7 Unfallverursacher 8 Risikogruppen 9 Radfahrer 10 Schlussbemerkungen Anlage1 Die schwersten Verkehrsunfälle 2001 1 Verkehrspolizeiliches Lagebild Die Jahresbilanz 2001 lässt erkennen, dass die ergriffenen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und damit zum Schutz von Leben und Gesundheit der Verkehrsteilnehmer den gewachsenen Anforderungen entsprachen und sich bewährt haben. Durch veränderte Prioritätensetzung und der Arbeit mit konkret abrechenbaren Zielen konnte die verkehrspolizeiliche Präsenz verstärkt werden. Die Polizeipräsidentin, Frau Brigitte Scherber-Schmidt, führte einleitend aus: "Der erfreuliche Trend der Zurückdrängung der Schwere im Verkehrsunfallgeschehen, der bereits im Vorjahr zu verzeichnen war, hielt auch 2001 unverändert an. Erstmals ist es in einem Jahr gelungen, in allen drei Hauptfeldern des Verkehrsunfalllagebildes - Verkehrsunfälle, verletzte und getötete Verkehrsteilnehmer - eine rückläufige Tendenz zu erreichen." 2 Verkehrssicherheitslage Im Jahr 2001 ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Dessau 18.515 Verkehrsunfälle. Gegenüber dem Vorjahr gingen diese um 666 (-3,47 Prozent) zurück. Damit ist der niedrigste Stand in der Verkehrsunfallentwicklung seit 1993 (18.601 Verkehrsunfälle) erreicht worden. Es wurden 3.162 Personen verletzt (- 252) und 74 (-6) getötet. Langzeitentwicklung im Verkehrsunfallgeschehen 1997 1998 1999 2000 2001 VU 19.934 20.718 21.000 19.181 18.515 Getötete 102 84 65 80 74 Verletzte 3.835 3.717 3.830 3.414 3162 VU mit PS 3.013 2.931 3.023 2.715 2421 VU mit Todesfolge 95 78 63 70 67 2.2 Verkehrsunfälle (VU) im Vergleich Bei den Verkehrsunfällen bezogen auf 100.000 Einwohner liegt die PD Dessau mit 3.413 Verkehrsunfällen unter dem Landesdurchschnitt (LSA = 3.567). Sie hat mit diesem Ergebnis einen wesentlichen Anteil daran, dass das Land Sachsen-Anhalt auch im Jahr 2001 deutlich unter 95.000 VU bleiben konnte. Dennoch liegt das Land Sachsen-Anhalt und die PD Dessau weit über dem Bundesdurchschnitt (2.845 Unfälle). Dazu führte Polizeioberrat Peter Fernau aus: "Dies erfordert auch in den kommenden Jahren die Optimierung der Verkehrssicherheitsarbeit mit aller Kraft voranzutreiben. Es müssen noch mehr Anstrengungen unternommen werden, damit in enger Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Verantwortungsträgern unsere Behörde das Bundesniveau erreichen kann ." PD DE LSA BRD* Stand :31.12.2000 542.519 2.612.174 82.259.500 VU Gesamt 3.413 3.567 2.845 Getötete 14 12 9 Verletzte 583 571 596 *Hochrechnung Abschluss 2001 2.3 Verkehrsunfälle nach örtlichkeiten 2.3.1 Bundesautobahn (BAB) 9 und 14 Am 30.11.2000 wurde die BAB 14 als wichtigste Querverbindung zwischen den BAB 2 und 9 sowie den Städten Magdeburg, Halle und Leipzig für den Straßenverkehr freigegeben. Die Zuständigkeit auf der BAB 14 für zunächst 71,4 Autobahnkilometer wurde dem BAB-PRev. Dessau vom km 94,8 (Freistaat Sachsen) bis zum km 166,2 (zwischen den AS Staßfurt und Calbe) übertragen. Damit konnten im Jahr 2001 erstmals Entwicklungstendenzen über einen Jahreszeitraum verfolgt werden. Im Rahmen der überarbeitung des Verwaltungsabkommens zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Sachsen wurde der Verantwortungsbereich des BAB-PRev. Dessau mit Wirkung vom 01.05.2001 ab km 102,8 (AS Gröbers) bis km 166,2 (ges. 63,4 km) neu festgelegt. Es erhöhten sich die zu überwachenden Streckenabschnitte auf der BAB 9 und 14 auf insgesamt 125,6 km. Zur Erfüllung dieser zusätzlichen Aufgaben wurde im Polizeirevier Bernburg eine BAB-Polizeistation mit 45 Beamten eingerichtet. Die Belastungskennziffer auf der BAB 14 liegt derzeit bei durchschnittlich 29.100 Fahrzeugeinheiten innerhalb von 24 Stunden. Der LKW-Anteil beträgt 24,3 Prozent (7.071 Einheiten). Prognostisch wird sich die Zahl auf über 50.000 Fahrzeugeinheiten erhöhen. Die Erweiterung des Zuständigkeitsbereiches der Polizeidirektion Dessau auf den Bundesautobahnen schlägt sich deutlich in den Verkehrsunfallzahlen nieder. Auf den Bundesautobahnen wurden mit 1.755 Verkehrsunfällen 604 mehr registriert als im Vorjahr. Bei acht VU wurden zehn Personen getötet, 83 schwer und 252 leicht verletzt. Auf der BAB 14 ereigneten sich davon 793 VU mit fünf Getöteten, 36 Schwer- und 121 Leichtverletzten. Diese Zahlen belegen, dass die BAB 14, die Sicherheit betreffend, besser ist als ihr Ruf. Die Unfallentwicklung entspricht im Durchschnitt vergleichbaren Autobahnen in der BRD. Im direkten Vergleich der beiden Bundesautobahnen kam es auf der BAB 9 zu 7,73 VU pro Autobahnkilometer und auf der BAB 14 zu 6,25 VU. 52,48 Prozent Anstieg der Verkehrsunfallentwicklung bei 101,9 Prozent Zunahme der Autobahnkilometer verweist trotzdem auf einen hohen Sicherheitsstandard auf beiden Autobahnen. Insgesamt ergibt sich nach der übernahme der BAB 14 folgendes Bild: Gesamt BAB 9 BAB 14 Anteil der BAB 14 (in Prozent) VU Gesamt 1.755 962 793 45,18 VU mit PS 206 106 100 48,54 Getötete 10 5 5 50,00 Schwerverletzte 83 47 36 43,37 Leichtverletzte 252 131 121 48,01 VU mit Sachschaden 1.545 841 704 45,56 davon schwerwieg. VU 208 151 57 27,40 3 Verkehrsunfälle mit Personenschaden 3.1 Verkehrsunfälle mit getöteten Personen Nach der Unterbrechung des positiven Trends bei der Zurückdrängung der Verkehrsunfälle mit getöteten Personen im Jahr 2000 konnte im Jahr 2001 eine positive Entwicklung verzeichnet werden. Bei 67 Verkehrsunfällen wurden 74 Menschen getötet. Dies entspricht einem Rückgang von 7,5 Prozent (-6 Verkehrstote). Nach wie vor verlaufen Verkehrsunfälle mit Personenschaden auf einem zu hohen Niveau. Die Hauptunfallursachen bei VU mit Getöteten waren das Fahren mit unangemessener bzw. überhöhter Geschwindigkeit 19 VU (28,4 Prozent) und das Nichtbeachten der Vorfahrt 17 VU (25,4 Prozent). Als Schwerpunkttage stellten sich der Samstag mit 14 und der Donnerstag und Sonntag mit je 12 VU heraus. Bei sieben Verkehrsunfällen verloren je zwei Personen ihr Leben. Diese Verkehrsunfälle waren die schwersten im Jahr 2001 und nicht durch polizeiliches Handeln beeinflussbar. Verkehrsunfälle mit verletzten Personen Die Zahlen der bei Verkehrsunfällen verletzten Personen sind seit 1995 kontinuierlich zurückgegangen. Im Jahr 2001 betrug die Anzahl der Verletzten 3.162. Das ist ein Rückgang um 252 im Vergleich zum Vorjahr. Diese Entwicklung betrifft sowohl leicht (-166) als auch schwer verletzte (-86) Verkehrsteilnehmer. 4 Hauptunfallursachen Die wesentlichen Hauptunfallursachen in der PD Dessau sind: unangemessene Geschwindigkeit (18,1 Prozent) Nichtbeachten des Sicherheitsabstandes (18,0 Prozent) Unfälle mit Wild (12,7 Prozent) Nichtbeachten der Vorfahrt(10,6 Prozent) Ausweichen und überholen (4,1 Prozent) Fahren unter Alkoholeinfluss (2,7 Prozent) An der Rangfolge der Hauptunfallursachen haben sich gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Verschiebungen gab es nur bei den Unfallursachen ungenügender Sicherheitsabstand und unangepasste Geschwindigkeit. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die genannten Ursachen in engem Zusammenhang stehen und die übergänge fließend sind. 4.1 Geschwindigkeit und Abstand Die einander bedingenden Hauptunfallursachen Geschwindigkeit und Abstand sind hauptverantwortlich für die Schwere im Verkehrsunfallgeschehen. Täglich sind 18,4 Unfälle darauf zurückzuführen. Zur Bekämpfung dieser Hauptunfallursachen setzt die Polizei nach wie vor erhebliche personelle und technische Ressourcen zur präventiven und repressiven Verkehrsüberwachung und -kontrolle Im Bereich der PD Dessau sind 7 mobile Geschwindigkeitsmessgeräte, 21 Laser-Pistolen, 2 mobile Video Geräte (moviG) und 1 Video-Kontroll-System (VKS) zur Abstandsmessung im Einsatz. Im Jahr 2001 wurden 14.589 Messstunden geleistet und 1.068.216 Fahrzeuge erfasst, von denen 82.761 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Diese Ergebnisse liegen im Bereich der Werte des Vorjahres. Auch im Jahr 2001 ging es darum, dass Niveau der polizeilichen Prävention und Repression weiter anzuheben. Durch Anhaltekontrollen wurde der Kontakt Bürger und Polizei weiter ausgebaut. Dem Fahrzeugführer wurde die Möglichkeiten gegeben, schon vor Ort die begangene Rechtspflichtverletzung und die daraus entstehenden möglichen Folgen zu erkennen. Dafür wurde das zeit- und personalintensive Messen mit der Lasertechnik und der Einsatz videogestützter Systeme (moviG) weiter intensiviert. 4.2 Wildunfälle Wildunfälle stehen im Zuständigkeitsbereich der PD Dessau nach wie vor an dritter Stelle der Hauptunfallursachen. Trotz eines geringfügigen Rückganges um 77 im Jahr 2001 ist die Anzahl von 2.351 zu hoch. Zwei getötete, 13 schwer und 35 leicht verletzte Personen zeigen die Schwere auf. Mit 12,69 Prozent Anteil am Gesamtunfallgeschehen konnte die Zahl im Vergleich zum Vorjahr (2000 = 12,66 Prozent) nicht gesenkt werden. Trotz der Bildung von Arbeitskreisen Wildunfälle auf Behörden- und Landkreisebene führten deren Aktivitäten, wie die Einflussnahme auf die Wildpopulation, Erhöhung der Abschussraten, Beurteilung von Wildgefahrenstellen und überprüfung verkehrsorganisatorischer Maßnahmen, nicht zum gewünschten Erfolg. Während sich die Zahl der Wildunfälle in bewaldeten Gebieten leicht rückläufig zeigte, stiegen diese auf Straßen im freien Feld an. Die PD Dessau setzt im Jahr 2002 weiter auf ein qualifiziertes und abrechenbares Wirken der Arbeitskreise Wildunfälle, um über deren Erfahrungen kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Wildunfallbekämpfung effizienter gestalten zu können. Entwicklung im Wildunfallgeschehen: Polizeireviere 1998 1999 2000 2001 Trend in Prozent 2000 - 2001 Bundesautobahn 59 71 130 113 -13,08 Zerbst 260 290 268 257 -4,10 Roßlau 351 432 396 379 -4,29 Köthen 191 232 244 226 -7,38 Dessau 132 148 145 122 -15,86 Bitterfeld 241 276 245 252 2, 86 Wolfen 70 100 65 85 30,77 Wittenberg 334 369 392 366 -6,63 Jessen 154 253 235 217 - 7,66 Gräfenhainichen 142 208 169 157 -7,10 Bernburg 179 177 139 177 27,34 PD Dessau 2113 2556 2428 2351 -5,01 5 Verkehrsstraftaten 5.1 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Seit 1995 ist eine kontinuierliche Steigerung der Aufklärungsquote beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort zu verzeichnen. Gegenüber 1995 mit 41,6 Prozent beträgt die Aufklärungsquote 57,78 Prozent im Jahr 2001. Damit liegt die Polizeidirektion Dessau 6,08 Prozent über dem Landesdurchschnitt und ist niveaubestimmend bei den Flächenpolizeidirektionen des Landes Sachsen-Anhalt. Durch starken Verfolgungsdruck und professionelle Bearbeitung konnte ein Rückgang der Fallzahlen um 406 auf 2.426 erreicht werden. Die Aufklärungsquote stieg gegenüber 2000 um 3,12 Prozent. "Wir werden uns aber auf unseren Erfolgen nicht ausruhen und weiterhin alles unternehmen, die Aufklärungsquoten auf einem hohen Stand zu halten. Den Tätern soll jede Chance genommen werden, unentdeckt zu entkommen" verkündete die Polizeipräsidentin Frau Scherber-Schmidt. Dazu werden vor allem der Sicherungs- und Auswerteangriff im polizeilichen Ermittlungsdienst weiter qualifiziert. Ein ungenügend entwickeltes Rechtsbewusstsein und die Unkenntnis über die soziale Schädlichkeit sind ursächlich für die immer noch hohen Fallzahlen. Die Ermittlungen gestalten sich in den meisten Fällen schwierig, da viele Verkehrsteilnehmer das unerlaubte Entfernen als Kavaliersdelikt ansehen. 5.2 Trunkenheitsfahrten Besonders schwerwiegend sind Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss, in deren Folge oftmals Unbeteiligte verletzt oder geschädigt werden. Aus diesem Grunde unternahm die Polizei auch im Jahr 2001 große Anstrengungen, um Alkoholdelikte im Straßenverkehr weiter zurückzudrängen. Durch stetigen überwachungs- und Kontrolldruck an den Schwerpunktorten, -tagen und -zeiten wurde das Entdeckungsrisiko für potentielle Rechtsverletzer erhöht. Die Kräfte und Mittel der Reviere wurden effizienter und flexibler im Bereich der PD zum Einsatz gebracht. Im Jahr 2001 wurden 2.443 folgenlose Trunkenheitsfahrten festgestellt. Die Verkehrsunfälle unter Alkohol gingen um 165 auf 501 zurück. Der Index, das Verhältnis zwischen Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss und folgenlosen Trunkenheitsfahrten, ist seit 1995 kontinuierlich verbessert worden. Der Index von 1 zu 4,9 im Zuständigkeitsbereich liegt über dem des Landes Sachsen-Anhalt (1 zu 3,1). 1997 1998 1999 2000 2001 Index 1,18 1,26 1,89 3,30 4,9 Alkoholunfälle sind keine Kavaliersdelikte, sie werden vorsätzlich begangen. Der mögliche Schaden für sich und andere wird billigend in Kauf genommen. Verstärkte Kontrollen und kompromisslose Ahndung dieser Rechtsverletzungen werden weiterhin dazu beitragen, die Sicherheit und Ordnung auf unseren Straßen zu erhöhen. 6 Drogen Die Drogenkriminalität weist sowohl im Land Sachsen-Anhalt als auch im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Dessau eine rückläufige Tendenz auf. Sie ist mit 3,9 Prozent Anteil an der Gesamtkriminalität trotz eines leichten Rückganges zu hoch. Drogen im Straßenverkehr sind kein Phänomen, sondern ein erkannter sich entwickelnder Schwerpunkt. Durch zielstrebige Kontrollen und einen koordinierten Einsatz zwischen kleineren Einheiten der Polizeireviere ist es gelungen, dass Entdeckungsrisiko zu erhöhen. Im Jahr 2001 kam es zu sechs (-18) Verkehrsunfällen unter Einfluss von Drogen. Durch Verkehrskontrollen wurden 44 Fahrzeugführer festgestellt, deren Fahrtüchtigkeit durch Drogen oder andere berauschende Mittel beeinträchtigt war. Es ist ein gutes, aber noch nicht befriedigendes Ergebnis, da die Feststellungen der Drogenbeeinflussung beim Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr nicht dem Verhältnis der Entwicklung der Straftaten im Betäubungsmittelbereich entsprechen. Der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität wird auch im Jahr 2002 in enger Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Obwohl die Polizeibeamten in den letzten Jahren durch Schulungen und Praxis viel Erfahrung bei der Drogenerkennung gewinnen konnten, werden längst nicht alle Drogensünder im Straßenverkehr entdeckt. Werden Fahrzeugführer mit Drogen festgestellt, ist dies immer mit schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen verbunden. Die begangene Ordnungswidrigkeit wird mit bis zu 1.500,- ¿, vier Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg und bis zu drei Monaten Fahrverbot geahndet. Entsteht bei Fahranfängern der Verdacht auf Drogenkonsum, egal ob als Fußgänger oder im PKW kontrolliert, kann die Führerscheinstelle eine medizinisch-psycholo-gische Untersuchung anordnen. Hoch ist der Preis, den viele Drogenkonsumenten und ihr Umfeld letztlich für Gesundheitsschäden, Verlust des Arbeitsplatzes oder zerrüttete Beziehungen zahlen müssen. Zur Umsetzung einer zielgerichteten Prävention wird sich die Polizeidirektion verstärkt damit befassen, wie man junge Leute erreichen und ihr Gefahrenbewusstsein schärfen kann. "Wir wollen und müssen vor allem die jugendlichen Verkehrsteilnehmern erreichen und ihnen helfen, " so Frau Scherber-Schmidt, "die Generalprobe des Erwachsenwerdens auch als Teilnehmer am Straßenverkehr bestehen zu können". 7 Unfallverursacher Die Altersgruppe der 19- bis 25-jährigen Verkehrsteilnehmer ist überproportional an Verkehrsunfällen beteiligt. Die Jungendlichen und Jungerwachsen verursachten jeden fünften Verkehrsunfall im Jahr 2001 (=23,58 Prozent). Jeder vierte Verkehrsunfall mit Personenschaden ist auf diese Altersgruppe zurückzuführen. Dabei wurde jeder zwölfte schwer und jeder vierte Jugendliche leicht verletzt. Bei jedem vierten VU mit tödlichem Ausgang verlor ein Jugendlicher sein Leben. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die vermittelten Kenntnisse mit dem Führerscheinerwerb in der Fahrschule zu schnell vergessen werden. Der Drang des Erlebens eigener Grenzen und nach Freiheit beim Führen eines Kraftfahrzeuges weichen zu oft der Vernunft. Es müssen Wege gefunden und beschritten werden, um die jungen Verkehrsteilnehmer dafür zu gewinnen und zu begeistern, sich freiwillig und bewusst im Rahmen der erforderlichen Normen im Straßenverkehr zu bewegen. Diese wichtigen Aufgaben können wir nur in einem einheitlichen und engen Zusammenwirken aller Verantwortungsträger (Elternhaus, Schule, Polizei, Medien usw.) erfüllen. Risikogruppen Risikogruppen sind Gruppen von Verkehrsteilnehmern, die überdurchschnittlich von Verkehrsunfällen betroffen sind. In diesen sogenannten Risikogruppen (Kinder, Jugendliche/Jungerwachsene sowie Senioren) zeigen sich die Auswirkungen der Schwere im Verkehrsunfallgeschehen. In allen drei Risikogruppen ist es im Jahr 2001 gelungen, bei Getöteten und Schwerverletzten einen Rückgang zu erzielen. Bei Personen über 65 Jahre wurden 39 Personen mehr leicht verletzt als im Jahr 2000. Kinder 0 bis unter 15 Jahre 0 bis 15 Jahre 1997 1998 1999 2000 2001 Getötete 4 2 3 4 2 Schwerverletzte 105 102 87 72 47 Leichtverletzte 308 289 289 243 235 Die überwiegende Zahl der Kinder verunglückte als Fahrzeuginsasse. Aber auch in der Freizeit, beim Spielen und beim Fahrradfahren, wurden Kinder verletzt oder kamen ums Leben. So wurde im Mai 2001 ein achtjähriges Mädchen mit dem Fahrrad von einem abbiegenden LKW erfasst und im August beachtete eine Vierzehnjährige beim Linksabbiegen nicht den entgegenkommenden PKW. Jugendliche/Jungerwachsene 15 bis 25 Jahre 1997 1998 1999 2000 2001 Getötete 32 18 17 21 21 Schwerverletzte 442 401 352 313 284 Leichtverletzte 961 944 1.013 897 783 Sie wurden meist Opfer ihres jugendlichen Leichtsinns und übermutes, aber auch ihrer Unerfahrenheit. Schnelle Fahrzeuge und hohe PS-Zahlen lassen sie immer wieder zu Opfern ihrer Leidenschaft werden. Von den 12 durch Jugendliche/Junger-wachsene, schuldhaft verursachten Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang entfielen sieben auf unangemessene Geschwindigkeit, zwei auf überholen bei Gegenverkehr, zwei auf das überqueren eines Bahnüberganges trotz geschlossener Halbschrankenanlage und einer auf Nichtbeachten der Vorfahrt. ältere Personen ab 65 Jahre über 65 Jahre 1997 1998 1999 2000 2001 Getötete 16 13 11 15 13 Schwerverletzte 61 79 101 60 51 Leichtverletzte 130 147 156 136 175 Die hohe Verkehrsdichte birgt für ältere Menschen große Gefahren in sich. Sie können Geschwindigkeit und Entfernung von Fahrzeugen sowie kritische Verkehrssituationen nicht immer richtig einschätzen und verlieren so bei komplexen Situationen schneller den überblick. Von sechs schuldhaft verursachten VU mit tödlichem Ausgang entfielen vier auf Nichtbeachten der Vorfahrt und zwei auf falsches überqueren der Fahrbahn durch Fußgänger. Bei weiteren drei tödlich verletzten Beifahrern war der Fahrzeugführer ebenfalls über 65 Jahre alt. Radfahrer Im Zuständigkeitsbereich der PD Dessau ereigneten sich 956 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrern. Damit ist ein Rückgang um 91 Verkehrsunfälle zu verzeichnen. Dem entsprechend sank die Zahl der schweren Radfahrunfälle im Vergleich zum Vorjahr. Mit 10 getöteten Radfahrern hat sich die Zahl um drei verringert. Damit wurde wieder der Stand der Jahre 1998/99 erreicht. Der Schwerpunkt lag 2001 bei den Altersgruppen bis 15 Jahre und ab 56 Jahre. Ursächlich für den Anstieg der schweren Verkehrsunfälle ist nach wie vor eine hohe Undiszipliniertheit der Radfahrer. Fünfmal wurde die Vorfahrt nicht beachtet sowie Abbiegefehler begangen, einmal wurde ein Bahnübergang trotz geschlossener Halbschranke überquert. Diese und andere Verhaltensweisen der Radfahrer in allen Altersgruppen zeigen einmal mehr, dass diese Verkehrsteilnehmergruppe durch ihr Fehlverhalten nicht nur die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt, sondern in erster Linie die eigene Gesundheit und ihr Leben aufs Spiel setzen. Kommt es im Straßenverkehr zu einem Zusammenstoß zwischen einem Kraftfahrzeug und Radfahrer, so ist der Kontakt mit dem Fahrzeug oder der Fahrbahn vorprogrammiert, eine Schutzhülle oder Knautschzone gibt es nicht, die Folgen sind dementsprechend schwer. Verstöße gegen Rechtsvorschriften, wie das Nichtbeachten der Vorfahrt, das Fahren ohne Licht, falsche Straßenbenutzung, nicht angezeigte Fahrtrichtungswechsel und das Fahren unter Alkoholeinfluss sind deshalb auch nicht als Kavaliersdelikte zu betrachten und bedürfen einer konsequenten Bekämpfung und Ahndung. Bei Verkehrsunfällen getötete Radfahrer Alter in Jahren 1998 1999 2000 2001 0 ¿ 15 1 1 2 2 16 ¿ 25 1 2 0 1 26 ¿ 35 0 0 0 1 36 ¿ 45 2 1 3 1 46 ¿ 55 1 0 1 0 56 ¿ 64 2 1 2 3 ab 65 3 5 5 2 PD Dessau Gesamt 10 10 13 10 10 Schlussbemerkungen Die in den letzten drei Jahren umgesetzten Optimierungsmaßnahmen für mehr Effizienz in der Verkehrssicherheitsarbeit mit ihren progressiven Innen- und Außenwirkungen führten zu einer zielgerichteten und ergebnisorientierten Polizeiarbeit. Ausdruck dessen sind die in der Verkehrssicherheitsarbeit erreichten Ergebnisse. Die PD Dessau wird die bewährte Strategie der komplexen Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Verantwortungsträgern der Verkehrssicherheitsarbeit fortsetzen und die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen noch qualifizierter auf signifikante Delikt- und Zielgruppen ausrichten. Ausgehend von diesen Prämissen konzentriert die Polizeidirektion Dessau ihre Verkehrssicherheitsarbeit im Jahr 2002 auf nachfolgende Ziele: Zurückdrängung der Verkehrsunfälle mit Personenschaden verursacht durch Kinder und Jugendliche. Konzentration polizeilicher Kontrollen auf die Deliktgruppen Geschwindigkeit, Vorfahrt sowie überholen und Wiedereinordnen. Reduzierung der Verkehrsunfälle mit Lastkraftwagen Erhöhung des polizeilichen Kontrolldruckes zur Aufklärung von Fahrten unter Drogen und anderen berauschenden Mitteln. Anlage 1 Die schwersten Verkehrsunfälle 2001 Datum Wo Unfallhergang Tote / Verletzte Revierbereich 19.02.2001 05:47 Uhr LK Bitterfeld, B100 Richtung Mühlbeck, Höhe Flutgraben LKW-Fahrer kam nach links in die Gegenfahrbahn und kollidierte mit 4 PKW, welche sich im Gegenverkehr befanden. Dabei wurden die PKW-Fahrerinnen 04 und 05 (20 u. 46 Jahr) tödlich verletzt. 2 / 2 Bitterfeld 30.03.2001 19:59 Uhr LK Köthen, Merzien-Storkau, Kreuzung K 2078a ¿ K 2078 PKW 01 befuhr die K 2078a aus Richtung B 185 kommend und passierte die Kreuzung in gerader Richtung ohne die Vorfahrt des PKW 02 zu beachten. Der 52- jährige Fahrer (01) u. seine 49-jährige Beifahrerin wurden im Fahrzeug eingeklemmt und verstarben an der Unfallstelle. 2 / 1 Köthen 21.04.2001 19:05 Uhr LK Wittenberg, L 129 Bad Schmiedeberg Richtung Ogkeln, Abschnitt 028, km 1,1 PKW befuhr die L 129 aus Richtung Bad Schmiedeberg in Richtung Ogkeln, er kommt nach rechts und dann nach links von der Fahrbahn ab, prallt gegen einen Baum und überschlägt sich. 17-jährige Beifahrerin verstirbt an der Unfallstelle, 18-jähriger Insasse im KKH. Fahrer des PKW (18 Jahre) und 9-jähriger Junge werden schwer verletzt. 2 / 2 Wittenberg 28.07.2001 16:55 BAB 14, km 133,8 Richtung Magdeburg zwischen den AS Löbejün und Könnern PKW hatte vorn rechts eine Knallpanne, er kam nach rechts von der Fahrbahn ab, fuhr die Böschung nach oben, prallte gegen einen Brückensockel und brannte aus. Insassen verbrannten im Fahrzeug. 2/0 BAB DE 09.09.2001 16:45 B187 Wittenberg, Dessauer Str. Abschnitt 003, km 4,6 01 (PKW) überholt auf regennasser Fahrbahn zwei vorausfahrende PKW, dabei gerät er ins Schleudern und stößt mit entgegenkommenden Kleintransporter zusammen. 01 (27 Jahre) und 01a (17 Jahre) verstarben an der Unfallstelle 2/2 Wittenberg 16.12.2001 15:49 BAB 9, km 72,069 Richtung Berlin PKW kam nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen Betonsockel einer Anzeigetafel. Fahrzeug brannte aus. Fahrer (46) und Insassin (42) verbrannten im Fahrzeug. 2/0 BAB DE Erstellt: Dezernat 11.3 Stand 31.01.2002 Impressum: Polizeidirektion Dessau Pressestelle Kühnauer Straße 161 06846 Dessau Tel: +49 340 6000 204 Fax: +49 340 6000 210 Mail: pressestelle@de.pol.lsa-net.de Impressum: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost Pressestelle Kühnauer Straße 161 06846 Dessau Tel: (0340) 6000-204 Fax: (0340) 6000-300 Mail: pressestelle@de.pol.lsa-net.de

Muldestausee erhölt Fischaufstiegsanlage Land unterstützt Maßnahmen zur Gewässerdurchlässigkeit

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 102/09 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 102/09 Magdeburg, den 7. Juli 2009 Muldestausee erhölt Fischaufstiegsanlage Land unterstützt Maßnahmen zur Gewässerdurchlässigkeit Magdeburg/Bitterfeld . Der Muldestausee soll für Fische demnächst wieder durchgängig sein. Dafür soll die vor über 35 Jahre errichtete Wehranlage in der Nähe von Bitterfeld als künstliches Hindernis für Wanderfische nachträglich bis Ende 2009 mit einer Fischaufstiegsanlage versehen werden. Wie das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt heute in Magdeburg mitgeteilt hat, werden dafür 585.000 Euro zusätzlich bereitgestellt. Der Zuwendungsbescheid ist der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) bereits zugestellt worden. Im vergangenen Jahr war in einem ersten Bauabschnitt der Einlaufbereich des Sees naturnah gestaltet und mit einer Sohlgleite für Wanderfische passierbar gemacht worden. Die Fischaufstiegsanlage am Auslauf des Sees wird nun als Doppelschlitzpass gebaut. Dadurch wird es den Wanderfischen möglich, das Querbauwerk zu überwinden. Zugleich trägt die Maßnahme dazu bei, die ökologische Durchgängigkeit auch für andere Organismen spürbar zu verbessern. Die Maßnahme zählt deshalb zu den Vorhaben des Landes im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Das Projekt der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) ist Teil der Braunkohlesanierung des ehemaligen Tagebaus Goitsche. Für das Gesamtvorhaben werden 4.235.000 Euro vom Bund und vom Land bereit gestellt. Bund und Land beteiligen sich daran auf der Grundlage des Verwaltungsabkommens IV für die Braunkohlesanierung. Die Mittel werden durch einen Steuerungs- und Budgetausschuss vergeben. Das Land wird sich insgesamt mit 2.410.000 Euro am Vorhaben beteiligen. Diese Mittel werden vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt bereit gestellt. Hintergrund Die Mulde war vor mehr als 130 Jahren eines der bedeutendsten Lachsgewässer Mitteldeutschlands. Seit etwa 1880 gilt der Muldelachs als ausgestorben. Mit dem Aufschluss des Tagebaus Goitsche im heutigen Landkreis Anhalt-Bitterfeld wurde 1975 die Mulde in einer Länge von neun Kilometern verlegt. Um die kürzeste Strecke durch den heutigen Muldestausee nutzen zu können, wurden Staustufen gebaut, ohne dass die Durchlässigkeit für Fische berücksichtigt wurde. Der Muldestausee ist mit 6,3 Quadratkilometern Oberfläche das viertgrößte Gewässer des Landes Sachsen-Anhalt. Seine Länge beträgt ca. neun und seine breiteste Stelle zwei Kilometer. Er ist bis zu 35 Meter tief. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Elf Millionen Euro für die Braunkohlesanierung Wirtschaftsministerin Budde: Sanierung der Bergbaugebiete wird fortgesetzt

Ministerium für Wirtschaft und Technologie - Pressemitteilung Nr.: 039/02 Magdeburg, den 14. Februar 2002 Elf Millionen Euro für die Braunkohlesanierung Wirtschaftsministerin Budde: Sanierung der Bergbaugebiete wird fortgesetzt Magdeburg/Bitterfeld . Wirtschaftsministerin Katrin Budde hat heute der Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) in Bitterfeld Zuwendungsbescheid für die diesjährigen Arbeiten übergeben. Mit den Geldern von elf Millionen Euro kann die Sanierung und Renaturierung von ehemaligen Bergbauflächen fortgesetzt werden. Die Gesamtkosten liegen in diesem Jahr allein in Sachsen-Anhalt bei 52,7 Millionen Euro. Budde: "Nirgendwo wird der Strukturwandel so deutlich wie in den ehemaligen Bergbauregionen. Hier werden touristische und gewerbliche Angebote mit Zukunft geschaffen." Wesentliche Ziele der Grundsanierung sind die Gefahrenabwehr, die Vorbereitung von Investitionen sowie die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Auftragsvergabe erfolgt insbesondere an den Mittelstand in den Braunkohlerevieren. "Naherholung, Freizeit und Tourismus sollen in den ehemaligen Bergbauregionen zu einem Wirtschaftsfaktor werden", so Budde. "Von den umgebenden Flächen wird mehr als die Hälfte für Natur und Landschaft, Forst sowie Erholung umgestaltet." So sollen aus ca. 14.500 Hektar des stillgelegten Braunkohlenbergbaus ca. 6.500 Hektar Wasserfläche entstehen. Budde: "Damit erhält Sachsen-Anhalt ein beachtliches touristisches Potenzial." Dazu gehören unter anderem Golpa-Nord, in Einheit mit dem EXPO-Projekt Ferropolis, das Seelandprojekt in Nachterstedt, der Landschaftspark Goitzsche und die Geiseltalseen. Zudem werden ehemaligen Industriestandorte mit einer Fläche von etwa 400 ha für eine Gewerbenutzung hergerichtet. An den Standorten Halle-Bruckdorf, Roitzsch, Braunsbedra und Großkayna gibt es bereits Ansiedlungen. In Sachsen-Anhalt wurden bisher Sanierungsleistungen von 1,1 Milliarden Euro erbracht, wovon 235 Millionen von der Landesregierung stammen. Durchschnittlich wurden damit in den vergangenen zehn Jahren 1.900 Arbeitnehmer pro Jahr beschäftigt. Grundlage für Finanzierung und Organisation der Sanierung der Braunkohlegebiete ist ein Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesregierung und den ostdeutschen Braunkohleländern. Dieses läuft Ende des Jahres aus. "Der Bund und die betroffenen Länder sind gleichermaßen der Auffassung, sehr schnell das Verwaltungsabkommen zur Finanzierung der Braunkohlesanierung für eine Laufzeit von 2003 bis 2007 zu beschließen", so Budde. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Technologie Pressestelle Wilhelm-Höpfner-Ring 4 39116 Magdeburg Tel: (0391) 567-43 16 Fax: (0391) 567-44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

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Rahmendienstvereinbarung zum Einsatz Lokaler Bibliothekssysteme in den wissenschaftlichen Bibliotheken im Geschäftsbereichdes Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Rahmendienstvereinbarung zwischen dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) und dem Hauptpersonalrat des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (HPR) über den Einsatz Lokaler Bibliothekssysteme, hier LBS 4, in den wissenschaftlichen Bibliotheken des Geschäftsbereichsdes MWU. Präambel MWU und HPR stimmen darin überein, dass Lokale Bibliothekssysteme (LBS) in den Bibliotheken dynamische und komplexe EDV-Systeme sind, die eine dauernde Aktualisierung und Modernisierung erfordern. Eine stetige Weiterbildung der Bibliotheksbeschäftigten im Umgang mit dieser Software ist deshalb erforderlich. Zwischen den Vertragspartnern besteht Übereinstimmung, dass der Erfolg und dieAkzeptanz aller Modernisierungsmaßnahmen - somit auch der Aktualisierung der Bibliotheks-EDV - von der Identifikation des Bibliothekspersonals mit den sich ständig wandelnden Aufgaben und Arbeitsweisen in den wissenschaftlichen Bibliotheken abhängen und damit einer begleitenden personalvertretungsrechtlichen Würdigung bedürfen. Vor diesem Hintergrund wird folgende Vereinbarung getroffen: 1. Grundlage der Rahmendienstvereinbarung Grundlage der Rahmendienstvereinbarung ist § 70 i. V. m. § 69 Nr. 1, 2, 3 PersVG LSA. 2. Geltungsbereich Diese Rahmendienstvereinbarung gilt für die wissenschaftlichen Bibliotheken in den Hochschulen in staatlicher Trägerschaft und die Landesbibliothek. 3. Zustimmung des HPR zur Einführung von LBS 4 Mit der Zustimmung zu dieser Rahmendienstvereinbarung stimmt der HPR der Einführung von LBS in der Version LBS 4 in verbesserter, aktualisierter Form entsprechend Nr. 4 dieser Vereinbarung und im derzeitigen Umfang für den Geschäftsbereich des MWU zu. Diese Vereinbarung ersetzt nicht die erforderliche personalvertretungsrechtliche Beteiligung vor Ort nach Maßgabe der Nr. 5 der Rahmendienstvereinbarung. 4. Usability und Softwaremängel Die Einführung und Nutzung der Bibliothekssoftware LBS 4 in den wissenschaftlichen Bibliotheken kann nur in der jeweils aktuellen, stabilen Softwareversion. auf der Grundlage der jährlich fortgeschriebenen Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen den Gremien innerhalb des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes (GBV) erfolgen (Vgl. www.gbv. de). 5. Beteiligung örtlicher Personalvertretungen nach Einführung von LBS 4 Nach Einführung und zu Erweiterungen von LBS 4 an einem Standort sind in den einzelnen Dienststellen die jeweils zuständigen Personalvertretungen nach Maßgabe der Vorschriften des PersVG LSA rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und zu beteiligen (z. B. Änderung von Dienstplänen, Umorganisationen, Arbeitsplatzgestaltung, Grundsätze der Weiterbildung). Der Zugang zu LBS 4 istder vor Ort zuständigen Personalvertretung unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen jederzeit zu ermöglichen. 6. Arbeitsplatzgestaltung Um die Beschäftigten vor Gesundheitsschädigungen und Arbeitsüberlastungen zu schützen, ist eine ergonomische Gestaltung der IT-gestützten Arbeitsabläufe und Arbeitsplätze nach dem aktuellen Stand von Arbeitsmedizin und Technik unter Einbeziehung des betriebsärztlichen Dienstes sicherzustellen (§ 65 Abs. 1 Nr. 13 und 14 PersVG LSA) Hinsichtlich der Ausstattung der Arbeitsplätze mit Datensichtgeräten gelten die Bestimmungen der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV). 7. Schulungen Die Schulungen der Beschäftigten sind vor Einführung der Version LBS 4 und bei Änderungen von Funktionsweisen oder Aktualisierungen der Version zu gewährleisten. Hierzu istjeweils ein Schulungskonzept durch die Bibliothek zu erstellen, bei dem die zuständige Personalvertretung gem. § 65 Abs. 1 Nr. 4 PersVG LSAzu beteiligen ist. 8. Datenschutz, Verhaltens- und Leistungskontrolle Vor der Einführung oder Erweiterung von LBS 4 ist die Einhaltung des DSG LSA zu prüfen. LBS 4 darf nicht zur Verhaltens- und Leistungskontrolle der Beschäftigten genutzt werden. Die Erhebung für diese Zwecke ist nicht zulässig und darf für personalrechtliche Maßnahmen nicht verwendet werden. Unzulässig gespeicherte personenbezogene Daten sind unverzüglichzu vernichten. Es istjeweils ein Verfahrensverzeichnisgemäß § 14 DSG LSA zu erstellen und eine datenschutzrechtliche Vorabkontrolle vorzunehmen. 9. Weiterentwicklung und nflodernisierung Der HPR ist über die Weiterentwicklung Lokaler Bibliothekssysteme rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Wie im Verwaltungsabkommen zwischen den GBV- Bundesländern und der PICA-Stiftung zur PICA-Einführung festgelegt wurde, nimmt der HPR an den Sitzungen derGBV-Verbundleitung teil. Beteiligungsrechte nach dem PersVG LSA bei der Fortentwicklung Lokaler Bibliothekssysteme bleiben unberührt. 10. Inkrafttreten, Übergangs- und Schlussbestimmungen Diese Rahmendienstvereinbarung tritt am Tag nach ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Rahmendienstvereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung eventueller Lücken der Vereinbarung soll eine angemessene Regelung treten, die dem am Nächsten kommt, was die Parteien nach ihrer Zwecksetzung gewollt haben. Die Rahmendienstvereinbarung ist allen Beschäftigten gem. § 70 Abs. 2 PersVG LSA in den einzelnen Dienststellen bekannt zu machen. Es bleibt den Dienststellen und örtlichen Personalräten unbenommen, unter Beachtung dieser Rahmendienstvereinbarung zur Regelung einrichtungsspezifischer Themen gesonderte Dienstvereinbarungen abzuschließen. Magdeburg, den oS. o<t. ^o^ Für das MinisteriumFür den Hauptpersonalrat beim für Wissenschaft, ^fiergie,Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Klimaschutz unct/Umwelt des Landes Sacbsen-Anhalt l .< LÄ^».^ 'rof. Dr. Armini WitiTndmann (Minister) /. {/.^€. ^'^ Bertolt Marquardt (Vorsitzender)

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