ID: 4845 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern planen den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Für den Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf (Donau-km 2321,7 bis 2282,5) hat Träger der Vorhaben die Durchführung eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Würzburg beantragt. Die Vorhaben wurden mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2019 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist zwischenzeitlich in Bestandskraft erwachsen. Der Bau des Siels Lohgraben ist Gegenstand der Maßnahme „Hochwasserschutz Polder Sand/Entau“, welche Bestandteil der Gesamtmaßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes innerhalb des Donauabschnitts zwischen Straubing und Deggendorf ist. Ort des Vorhabens: Gemeinde Aiterhofen Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 19 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 Abs. 1, 2. Alt. BayWG Abschlussdatum: 07.03.2025 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Würzburg Wörthstraße 19 97082 Würzburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Freistaat Bayern vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH Blutenburgstraße 20 80636 München Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung vom 07.03.2025 Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau…
ID: 4139 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern planen den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Für den Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf (Donau-km 2321,7 bis 2282,5) hat Träger der Vorhaben die Durchführung eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Würzburg beantragt. Die Vorhaben wurden mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2019 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist zwischenzeitlich in Bestandskraft erwachsen. Teil der planfestgestellten Hochwasserschutzmaßnahmen im Polder Sulzbach ist der Neubau des Siels Sulzbach. Weitere Informationen: Über den folgenden Link gelangen Sie zum Vorhaben auf der Internetseite der GDWS: https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau_Straubing_Deggendorf.html Ort des Vorhabens: Gemeinde Mariaposching Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 19 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 Abs. 1, 2. Alt. BayWG Abschlussdatum: 17.05.2024 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Würzburg Wörthstraße 19 97082 Würzburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Freistaat Bayern vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH Blutenburgstraße 20 80636 München Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung vom 17.05.2024.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau…
Der Dannenberger Deich- und Wasserverband hat die Planfeststellung für die Erhöhung und Verstärkung des Elbedeiches zwischen Penkefitz von Elbe-km 517,00 bis 519,70 sowie den Ersatzneubau des Siel- und Schöpfwerkes „Taube Elbe“ gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Nieder-sächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg. Infolge von Elbehochwässern, insbesondere 2011 und 2013, waren umfangreiche Deichsanierungen und Deichverteidigungen notwendig. Die derzeitigen Fehlhöhen betragen zum aktuelle Bemessungsansatz bis zu 1,15 m. Überdies entspricht der derzeitige Ausbauzustand nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik gem. DIN 19712. Der Vorhabenträger beabsichtigt daher, an dem ca. 15 km langen Deichabschnitt von Damnatz bis Hitzacker einen an den Stand der Technik angepassten und wirksamen Hochwasserschutz wiederherzustellen. Bei der hier beantragten Teilstrecke von ca. 3,5 km zwischen der Ortschaft Penkefitz und der Hochwasserschutzwand Wussegel handelt es sich um den dritten von insgesamt fünf Plan-feststellungsabschnitten, welcher von Station 0+000 bis 3+516 verläuft. Im Zuge der Erhöhung und Verbreiterung des Deiches und der Binnenberme soll auch die Kreisstraße 36 und der sich auf der Deichkrone befindende Fahrradweg erneuert werden. Zudem entstehen in Teilbereichen ein Deichverteidigungsweg sowie die Anbindung der vorhandenen kommunalen Wege. Darüber hinaus plant der Vorhabenträger den Ersatzneubau des Siel- und Schöpfwerkes an der Mündung der „Tauben Elbe“ in das Elbvorland. Das vorhandene Bauwerk befindet sich mit seinen Komponenten teilweise innerhalb des Deichkörpers und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik, so dass ein Ersatzneubau mit der einhergehenden technischen Erneuerung geplant ist. Derzeit ist kein kontrollierbarer Einstau in die Taube Elbe im Zuge eines El-behochwassers möglich, da die Verschlussorgane für diese Belastungssituation nicht ausgelegt sind. Nach Inbetriebnahme des neuen Schöpfwerkes sollen die bestehenden Bauwerke endgültig außer Betrieb genommen und zurückgebaut werden. Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) und der Stadt Hitzacker (Elbe) sowie in den Gemarkungen Breese in der Marsch, Penkefitz und Wussegel aus. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den Planunterlagen zu entnehmen.
ID: 5139 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern planen den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Für den Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf (Donau-km 2321,7 bis 2282,5) hat Träger der Vorhaben die Durchführung eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Würzburg beantragt. Die Vorhaben wurden mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2019 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist zwischenzeitlich in Bestandskraft erwachsen. Teil der planfestgestellten Hochwasserschutzmaßnahmen im Polder Sulzbach ist der Abbruch des bestehenden Schöpfwerks Sommersdorf und die Rückverlegung des Deichs Hundldorf. Ort des Vorhabens: Mariaposching Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 19 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 Abs. 1, 2. Alt. BayWG Abschlussdatum: 07.08.2025 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Würzburg Wörthstraße 19 97082 Würzburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Freistaat Bayern vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH Blutenburgstraße 20 80636 München Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung vom 7. August 2025 Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau…
Das Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Betriebsstelle Lüneburg - Geschäftsbereich 1, Adolph-Kolping-Str. 6, 21337 Lüneburg und die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Lüneburg, Am Alten Eisenwerk 2d, 21339 Lüneburg, hat mit Schreiben vom 07.09.2023 für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gem. den §§ 68, 70 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 109 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) sowie § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der jeweils gültigen Fassung beantragt. Die beantragte wasserbauliche Anlage ist im Bestand mit der Straßenbrücke in einem Bauwerk untrennbar miteinander verbunden, somit beeinflussen sich die Baumaßnahmen der Wehr- und Hochwasserschutzanlage und der Straßenbrücke gegenseitig und sind daher gem. § 78 VwVfG in einem Planfeststellungsverfahren zusammenzufassen. Die wasserwirtschaftlichen Anlagenteile berühren einen größeren Kreis öffentlich-rechtlicher Beziehungen, weshalb sich Zuständigkeit und Verfahren nach den entsprechenden wasserrechtlichen Rechtsvorschriften richtet. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist mithin gem. § 78 VwVfG, § 129 Abs. 1 Nr. 1 NWG i. V. m. § 1 Nr. 6 lit. a), bb) ZustVO-Wasser der NLWKN, Direktion, Geschäftsbereich 6 - wasserwirtschaftliche Zulassungen, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 6, 21337 Lüneburg. Das im Jahr 1974 errichtete Wehr Wehningen reguliert einerseits den Wasserstand in der Löcknitz, andererseits hat die Anlage die Aufgabe, das stromaufwärts bis nach Brandenburg reichende Einzugsgebiet der Löcknitz vor Elbe-Hochwässern zu schützen. Eine in die Anlage integrierte Brückenplatte überführt die Bundesstraße B 195 über die Löcknitz. Das Elbehochwasser im Jahr 2013 wies Wasserstände auf, die im Bereich der Wehranlage Wehningen in der Vergangenheit noch nicht vorgekommen sind. Der Bemessungswasserstand des Wehres wurde dabei deutlich überschritten. Durch kurzfristig eingeleitete Havarie-Sicherungsmaßnahmen konnten eine Überströmung des Wehres und das Totalversagen der Anlage verhindert werden. Die Verschlussbauteile und deren Auflager wurden jedoch z. T. stark beschädigt. Die Wehranlage Wehningen soll so umgebaut werden, dass die bestehenden Schäden beseitigt werden und die Anlage an den aktuellen Bemessungswasserstand sowie die aktuellen rechtlichen technischen Anforderungen angepasst wird (z. B. Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und der doppelten Deichsicherheit, u. a.). Als Vorzugsvariante wurde die Her-stellung von zwei getrennten Bauwerken für den Hochwasserschutz und die Wehranlage erarbeitet. Hierbei ist oberstrom der Brücke der B 195 das Wehr mit der Fischaufstiegsanlage und unterstrom die Hochwasserschutzanlage vorgesehen. Aufgrund einer Gefährdung durch Spannungsrisskorrosion im Überbau der Bestandsbrücke ist deren Instandsetzung erforderlich. Während der Straßensperrung infolge der Baumaßnahmen an der Brücke wird der Verkehr der B 195 über eine Behelfsumfahrung geleitet. Zum Ausgleich der durch die Maßnahme verursachten erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind neben Kohärenzsicherungsmaßnahmen auch Ausgleichs- und Er-satzmaßnahmen zu leisten. Der Planungsraum befindet sich südöstlich der Ortschaft Wehningen in der Gemeinde Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg, Niedersachsen. Im Nordwesten wird der Planungsraum durch den Schlosspark Wehningen begrenzt, im Norden von dem höher gelegenen Gelände oberhalb der Löcknitz-Verwallung, im Osten von der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern nahe der Ortschaft Rüterberg und südwestlich durch die Elbe. Das Vorhaben wirkt sich insgesamt im Bereich Amt Neuhaus und Amt Dömitz-Malliß aus. Beim Vorhabenstandort handelt es sich um einen naturschutzfachlich sehr bedeutenden Bereich (Natura 2000-Gebiete, Biosphärenreservat Nds. Elbtalaue). Daher hat sich der Vorhabenträger dazu entschieden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den untenstehenden Planunterlagen zu entnehmen. Nachdem im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die Antragsunterlagen bei der Gemeinde Amt Neuhaus und dem Amt Dömitz-Malliß ausgelegen haben sowie die Beteiligung der in ihrem Aufgabenbereich betroffenen Behörden und der anerkannten Naturschutzvereinigungen erfolgt ist, wurden die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen in Vorbereitung auf den normalerweise anzuberaumenden Erörterungstermin ausgewertet. Dieser Erörterungstermin wurde gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch eine Online-Konsultation ersetzt. Diese wurde im Zeitraum vom 08.05.2024 bis 28.05.2024 nach ortsüblicher Bekanntmachung durchgeführt. Nach dem Abschluss der Online-Konsultation wurde nunmehr am 02.12.2024 der Planfeststellungsbeschluss erstellt, in dem die Erkenntnisse aus dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren sowie der Online-Konsultation eingeflossen sind. Jeweils eine Papierausfertigung des vollständigen Planfeststellungsbeschlusses einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie der planfestgestellten Unterlagen liegt in der Zeit vom 10.12.2024 bis zum 23.12.2024 (einschließlich) bei der Gemeinde Amt Neuhaus und dem Amt Dömitz-Malliß zur Einsichtnahme aus. Die Auslegung bei den v. g. Stellen erfolgt nach ortsüblicher Bekanntmachung. Der Text dieser Bekanntmachung sowie der Antrag, der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und die planfestgestellten Unterlagen können im o. g. Auslegungszeitraum zusätzlich im Internet hier im UVP-Portal eingesehen werden. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie nachstehend. Außerdem wird diese Bekanntmachung und der Planfeststellungsbeschluss zeitgleich auf der Internetseite des NLWKN unter https://www.nlwkn.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Wasserwirtschaft > Zulassungs-verfahren > Oberirdische Gewässer und Küstengewässer > Erweiterung und Erhöhung der Wehr- und Hochwasserschutzanlage Wehningen““ veröffentlicht. Von dort sind auch die festgestellten Planunterlagen über einen Link zu diesem UVP-Portal einsehbar. Außerdem wird der Text dieser Bekanntmachung zeitgleich auf der Internetseite der Gemeinde Amt Neuhaus unter www.amt-neuhaus.de und des Amtes Dömitz-Malliß unter www.amtdoemitz-maliss.de veröffentlicht. Maßgeblich ist gem. § 27a Abs. 1 Satz 4 VwVfG (Stand: 31.12.2023) der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Nienburg, Bismarckstr. 39, 31582 Nienburg, hat für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der Bundesstraße B 214 von einem einbahnig zweistreifigen Querschnitt zu einem einbahnig dreistreifigen Querschnitt zwischen Borstel und der B 6 mit insgesamt drei Überholfahrabschnitten. Es ergeben sich Auswirkungen auf das nachgelagerte Straßen- und Wegenetz sowie die Anbindung und Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Das Vorhaben wirkt sich in der Samtgemeinde Weser-Aue unmittelbar aus. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), da es in seinen Dimensionen insbesondere aufgrund seiner Lage bzw. des Verlaufs durch ein großes zusammenhängendes Waldgebiet erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben kann.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Verden, Bgm.-Münchmeyer-Straße 10, 27283 Verden, hat für die Zulassung des Vorhabens B 209 Ersatzbauwerke Wasserlauf Aller und Seebrücken bei Rethem die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beim Landkreis Heidekreis, Planfeststellungsbehörde, Harburger Straße 2, 29614 Soltau, beantragt. Das geplante Vorhaben umfasst die Erneuerung der drei Brückenbauwerke Allerbrücke, Kleine Seebrücke sowie Große Seebrücke im Zuge der B 209 in der Samtgemeinde Rethem im Landkreis Heidekreis. Die Aller wird künftig mit einem neuen Brückenbauwerk gequert. Der Baubeginn befindet sich in der Ortschaft Rethem westlich der Einmündung Junkernstraße. Die B 209 wird von dort nach Norden in Dammlage verschwenkt, mit dem neuen Brückenbauwerk über die Aller geführt und bis zum Kleinen See parallel zur vorhandenen B 209 geführt. Die Brücke über den Kleinen See wird ebenfalls nördlich der B 209 neu hergestellt. Im Anschluss wird die neue B 209 auf den Bestand verschwenkt. Die Länge dieses Ausbaubereichs beträgt 1.018 m. Der Große See wird künftig ebenfalls mit einem neuen Brückenbauwerk gequert. Die B 209 wird dafür in Dammlage nach Norden verschwenkt und mit dem Ersatzbauwerk über den Großen See geführt. Die Länge dieses Ausbaubereichs beträgt 524 m. Bezüglich weiterer Details wird auf die ab dem 15.12.2025 ausliegenden Unterlagen verwiesen.
Die Stadt Velbert hat mit Schreiben vom 01.03.2022 für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb der Erweiterung Nordwest der Deponie Plöger Steinbruch in Velbert“ die Durchführung eines abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 35 Abs. 2 KrWG i. V. m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für dieses Verfahren zuständig. Die Deponie Plöger Steinbruch liegt an der Haberstraße 13a in Velbert und wurde am 29.07.1982 als Hausmülldeponie planfestgestellt. Dieser Altteil der Deponie ist zwischenzeitlich mit einer Oberflächenabdichtung versehen und stillgelegt. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 29.03.2010 ist der sich westlich an den Altteil anlehnende Deponieabschnitt Westerweiterung genehmigt worden und wird seit Ende 2011 als Deponieabschnitt der Deponieklasse I nach Deponieverordnung verfüllt. Das aktuell vorhandene Restvolumen des Deponieabschnitts wird voraussichtlich 2026 erschöpft sein. Die Stadt Velbert beabsichtigt daher die vorhandene Deponie in Richtung Nordwest zu erweitern. Wie die bestehende Deponie soll auch die Erweiterung zur Deponierung von DK I-Abfällen genutzt werden. Das Ablagerungsvolumen der auf einer Grundfläche von rd. 9,95 ha geplanten Deponieerweiterung beträgt ca. 2,3 Mio. m³ (ca. 4 Mio. Mg) verteilt auf 6 Verfüllabschnitte bei einer Laufzeit von ca. 27 Jahren. Jährlich sollen maximal 150.000 Mg Abfälle abgelagert werden. Aufgrund dieser Eckdaten ist das Vorhaben gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Nr. 12.2.1 der Anlage 1 zum UVPG UVP-pflichtig.
Die Firma Dyckerhoff GmbH (vormals Deuna Zement GmbH) betreibt am Standort Deuna die Gewinnung von Kalkstein innerhalb ihres Bergwerkseigentumes (BWE 910,8 ha) auf Grundlage eines fakultativen Rahmenbetriebsplanes, Sonderbetriebsplänen und Hauptbetriebsplänen. Der fakultative Rahmenbetriebsplan von 1995, zugelassen am 04. Dezember 2000, umfasst eine Fläche von 144 ha. Um langfristig die Rohstoffversorgung am Standort Deuna zu sichern, ist die flächenhafte Erweiterung des Tagebaus in südliche Richtung um ca. 83,33 ha (reine Abbaufläche von ca. 74,4 ha) beabsichtigt. Unter Zugrundelegung einer mittleren jährlichen Fördermenge von 2,2 Mio. Tonnen Kalkstein können so Lagerstättenvorräte für eine Vorhabenslaufzeit von ca. 60 Jahren erschlossen werden. Die Kalksteingewinnung dient der Versorgung des Zementwerkes Deuna. Die bisherige Abbautechnologie und die vorhandene Infrastruktur (Bandtrasse zwischen Tagebau und Zementwerk) und die Nutzung der vorhandenen technischen und baulichen Anlagen sollen beibehalten werden. Der Tagebau nebst Erweiterungsfläche erstreckt sich über die drei Landkreise Eichsfeld, Unstrut-Hainich-Kreis und Kyffhäuserkreis mit den Gemarkungen Deuna, Rüdigershagen, Keula, Zaunröden und Kleinkeula. Die Antragskonferenz zum Vorhaben fand am 03. November 2015 statt. Am 30. September 2019 wurde der obligatorische Rahmenbetriebsplan zur Zulassung beim TLUBN eingereicht. Mit einer Nachtragsunterlage vom 19. April 2021 wurden für das Vorhaben forstfachliche und naturschutzfachliche Belange präzisiert. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorhaben im Sommer 2022 und den eingegangenen Hinweisen und privaten Einwendungen wurde der Erörterungstermin auf unbestimmte Zeit verschoben. Nach fachbehördlicher Prüfung der Antragsunterlagen wurde die Erforderlichkeit der Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsstudie, sowie die Anpassung/Ergänzung/Aktualisierung einzelner Gutachten des Rahmenbetriebsplanes festgeschrieben. Das Festlegungsprotokoll des Untersuchungsrahmens der FFH-Verträglichkeitsstudie und der Umweltverträglichkeitsprüfung datiert auf den 17. November 2022. Mit dem vorgelegten gesamtheitlichen Rahmenbetriebsplan 2025, eingegangen beim TLUBN am 03. Juni 2025, werden der im Jahr 2019 und im Jahr 2021 ergänzte Rahmenbetriebsplan hinfällig. Zur Zulassung des eingereichten Rahmenbetriebsplanes ist gemäß §§ 57a bis 57c Bundesberggesetz (BBergG) ein Planfeststellungsverfahren nach Maßgabe der §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchzuführen.
Der Landkreis Lüneburg, Betrieb Straßenbau und -unterhaltung, hat am 13.11.2025 für das o.g. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei dem Landkreis Lüneburg, Regional- und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den verkehrsgerechten Ausbau des bestehenden Kreisverkehrsplatzes „Landwehrkreisel“ in Bardowick am Knotenpunkt „Hamburger Straße“ - Kreisstraße 46 (K 46) / „Hamburger Landstraße“ - K 46 / „Schwarzer Weg“ - Kreisstraße 51 (K 51) / „Am Landwehrkreisel“.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 102 |
| Land | 318 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 5 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 70 |
| Umweltprüfung | 325 |
| unbekannt | 21 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 376 |
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| unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 422 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
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| Boden | 141 |
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