ID: 5139 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern planen den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Für den Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf (Donau-km 2321,7 bis 2282,5) hat Träger der Vorhaben die Durchführung eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Würzburg beantragt. Die Vorhaben wurden mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2019 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist zwischenzeitlich in Bestandskraft erwachsen. Teil der planfestgestellten Hochwasserschutzmaßnahmen im Polder Sulzbach ist der Abbruch des bestehenden Schöpfwerks Sommersdorf und die Rückverlegung des Deichs Hundldorf. Ort des Vorhabens: Mariaposching Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 19 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 Abs. 1, 2. Alt. BayWG Abschlussdatum: 07.08.2025 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Würzburg Wörthstraße 19 97082 Würzburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Freistaat Bayern vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH Blutenburgstraße 20 80636 München Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung vom 7. August 2025 Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau…
Der Lippeverband hat gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) i. V. mit den §§ 104 ff des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG – NRW) in Verbindung mit §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG – NRW) die Feststellung des Planes "Rapphofs Mühlenbach – Regelung der Vorflut von km 1,9 bis km 4,4 in Dorsten" beantragt. Der Rapphofs Mühlenbach ist gradlinig in einem Trapezprofil ausgebaut und hat abschnittsweise aufgrund eines deutlichen Gegengefälles kein natürliches Fließverhalten mehr. Da das Bergwerk Lippe seine Abbautätigkeiten Ende 2008 eingestellt hat, plant nach Abschluss der Senkungen der Lippeverband eine Verbesserung des Hochwasserschutzes und eine Umgestaltung des Rapphofs Mühlenbachs im genannten Abschnitt. Ferner wurden als unselbständiger Teil des vorgenannten Planfeststellungsverfahrens Unterlagen zur Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens gem. §§ 2 ff des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorgelegt.
Die FSRU Wilhelmshaven GmbH, Emsstraße 20, 26389 Wilhelmshaven, eine Tochtergesellschaft der Deutsche Grüngas und Energieversorgung GmbH mit Sitz in Wilhelmshaven, diese wiederum eine Tochtergesellschaft der Tree Energy Solutions BV (TES) mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und den §§ 2, 6, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) beantragt. Für die Einbringung des Baggerguts in das Küstengewässer wurde zugleich ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestellt. Die Trägerin des Vorhabens plant die Errichtung einer neuen Schiffsanlegestelle sowie einer Liegewanne nebst Zufahrtsbereich an der Westseite der Jade, Gemarkung Nordsee, Jade, Flurstück 1/11 (Liegeplatz), damit dort künftig eine „Floating Storage Regasification Unit“ (FSRU), also eine stationäre schwimmende Anlage in Form eines Produktionsschiffes zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas (Liquified Natural Gas - LNG) sowie ein LNG-Tankschiff festmachen können. Die Einspeisung des wiederverdampften Erdgases soll in das vorhandene landseitige Erdgasnetz (WAL II) erfolgen. Der Bereich des Schiffsanlegers und der Liegewanne ist als Bundeswasserstraße ausgewiesen. Das zur Planfeststellung beantragte Vorhaben besteht aus drei wesentlichen Maßnahmen: Maßnahme 1: Neuerrichtung und Betrieb des Schiffsanlegers LNG Voslapper Groden Nord 2, für die FSRU und ein LNG-Tankschiff. Der Anleger soll aus 10 Dalben bestehen (4 Anlegedalben und 6 Vertäudalben einschließlich Verbindungsbrücken zwischen den Dalben sowie allen notwendigen Nebeneinrichtungen zum sicheren Betreiben der Anlage). Maßnahme 2: Neuerrichtung und Betrieb der Liegewanne Voslapper Groden Nord 2, einschließlich Zufahrtsbereich inklusive Wendebecken zwischen dem neu errichteten Umschlaganleger LNG Voslapper Groden Nord 2 und dem Fahrwasser, mit einer Gesamtfläche der Liegewanne und des Zufahrtsbereiches einschließlich Wendebecken von ca. 770.000 m². Ausbaggerung der Liegewanne auf eine Solltiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN) einschließlich der Zufahrt zum Fahrwasser mit einer Tiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN). Maßnahme 3: Für die Herstellung der Liegewanne und des Zufahrtsbereichs wird mit einer Baggermenge (Initialbaggerung) von rd. 1,2 Mio. m³ gerechnet, die auf die Klappstelle 01 der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ca. 13 km nördlich der Insel Wangerooge eingebracht werden soll. Weiter beabsichtigt die Trägerin des Vorhabens, Baggergut aus der anschließenden Unterhaltung des Terminals nach dessen Inbetriebnahme bis 2025 im Rahmen des morphologischen Nachlaufs mit einer Jahresmenge von bis zu 50.000 m³ in die vorgenannte Klappstelle einzubringen. Die Betriebsdauer der FSRU ist für maximal 5 Jahre vorgesehen. Die Bauphase hat aufgrund der mit Bescheid vom 24.08.2023 (Az.: D 6 - 62025-691-002) erteilten Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Ausbaggerung der Liegewanne, für die Ausbaggerung von Teilen des Zufahrtsbereichs und Wendebeckens, für das Einbringen des bei der Ausbaggerung anfallenden Baggergutes auf die Klappstelle 01 sowie für das Einbringen des Kolkschutzes im Bereich des Anlegers bereits begonnen. Am 23.10.2023 erteile der NLWKN der Trägerin des Vorhabens die Zulassung eines zweiten vorzeitigen Beginns für die Errichtung der Dalben und die Installation der Dalbenköpfe, Brücken und Plattformen des Anlegers. Gegenstand des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens sind nicht die Zulassung der Errichtung und des Betriebs der FSRU sowie die Errichtung des Transfersystems vom Anleger in das bestehende landseitige Erdgasnetz. Für diese Vorhabenteile wird beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg ein gesondertes Zulassungsverfahren nach dem Bundessimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt. Ebenfalls nicht Bestandteil des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist die Einleitung von mit Temperaturveränderungen versehenen Ab- bzw. Prozesswässern zum Betrieb der FSRU. Hierfür wird ein eigenständiges wasserrechtliches Erlaubnisverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4, § 10, § 12 und § 57 WHG sowie § 2 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) beim NLWKN, Direktion, Geschäftsbereich 6, Rudolf-Steiner-Straße 6, 38120 Braunschweig durchgeführt. Für die Zulassung des Gewässerausbaus und von Gewässerbenutzungen, die für die Errichtung und den Betrieb der FSRU am Standort Voslapper Groden Nord 2 erforderlich sind, ist das LNGG gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hat die Planfeststellungsbehörde in diesem Planfeststellungsverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Trägerin des Vorhabens am 10.05.2024 übergeben. Den Planfeststellungsbeschluss vom 10.05.2024 und die Gründe für die Gewährung der Ausnahme vom UVPG finden Sie in der Informationsspalte. Der Antrag und die konsolidierten Planunterlagen sind nachstehend aufgeführt.
Der Deichverband der II. Meile Alten Landes hat die Planfeststellung für die Änderung des mit Beschluss vom 28.03.2022 genehmigten Antrages auf Planfeststellung für die Errichtung des Hochwasserentlastungspolders Bullenbruch gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Der Änderungsantrag umfasst im Wesentlichen, die im Abschnitt Poggenpohl genehmigte Spundwand mit mobilen Abschnitten durch einen grünen Deich zu ersetzen. Darüber hinaus umfasst der Änderungsantrag geänderte Transportwege für den Antransport von Schüttgütern im Bereich Ilsmoorbach, Poggenpohl, Hinterdeich, den Wegfall bzw. die Änderung von benötigten Flächen, insbesondere im Bereich der Bodenentnahmestelle 1, der Kompensationsmaßnahme 8 A sowie weiterer Flächen. Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Hansestadt Buxtehude, der Samtgemeinde Horneburg, der Gemeinde Jork, der Samtgemeinde Lühe sowie im Zusammenhang mit der Maßnahme notwendig werdender naturschutzrechtlicher Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen auch im Bereich der Hansestadt Stade aus.
Der Landkreis Lüneburg, Betrieb Straßenbau- und Unterhaltung (nachfolgend: Vorhabenträger), hat am 30.04.2024 für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei dem Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Neubau einer Straßenbrücke über die Elbe bei Darchau (Gemeinde Amt Neuhaus, Landkreis Lüneburg) und Neu Darchau (Samtgemeinde Elbtalaue, Landkreis Lüchow-Dannenberg) mit einem begleitenden Fuß- und Radweg. Gegenstand des Vorhabens ist zudem eine an das Brückenbauwerk anschließende nördliche Ortsumfahrung von Neu Darchau, die in Katemin an die L 231 anschließt. Bei der geplanten festen Elbbrücke handelt es sich um eine große freitragende Stabbogenbrücke über den Schifffahrtsweg mit anschließenden Vorlandbrücken. Die Gesamtlänge der Brücke umfasst rund 1.100 m. Zum Maßnahmenumfang gehören weiterhin die erforderlichen Anbindungen an die innerörtlichen Straßen L 231 und K 61 sowie die dort erforderlichen Umbaumaßnahmen für die verkehrstechnischen Anschlüsse. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Katemin, Popelau und Darchau beansprucht. Der Vorhabenträger hat einen UVP-Bericht sowie sonstige das Vorhaben betreffende entscheidungserhebliche Unterlagen vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind und öffentlich zugänglich gemacht werden: · Erläuterungsbericht (U 1.0) · Übersichtskarte (U 2.0) · Übersichtslageplan (U 3.0) · Lagepläne (U 5.0) · Höhenplan (U 6.0) · Lagepläne der Entwässerungsmaßnahmen (U 8.0) · Landschaftspflegerische Maßnahmen (U 9.0-9.5) · Grunderwerb (U 10.0-10.2) · Regelungsverzeichnis (U 11.0) · Kostenermittlung (U 13.0) · Straßenquerschnitt (U 14.0-14.2) · Bauwerksskizzen (U 15.0-15.4) · Sonstige Pläne (U 16.0-16.6) · Immissionstechnische Untersuchungen (U 17.0-17.3) einschließlich Luftschadstoffgutachten (U 17.1), Schalltechnische Untersuchungen (U 17.2), Stellungnahme zu den baubedingten Lärmimmissionen (U 17.2.1), Treibhausgasbilanz (U 17.3), · Wassertechnische Untersuchung (18.0) · Umweltfachliche Untersuchungen (19.0 bis 19.5) einschließlich Landschaftspflegerischer Begleitplan (U 19.1), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (U 19.2), FFH-Verträglichkeitsprüfung (U 19.3), FFH-Ausnahmeprüfung (U 19.4), UVP-Bericht (19.5), · Baugrunduntersuchung (U 20), · Sonstige Gutachten (U 21) einschließlich hydraulische Gutachten inkl. Eis (U 21a), Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (U 21b), Fachbeitrag Klimaschutz (U 21c), Gutachten Regionalwirtschaftliche Effekte (U 21d), Verkehrsuntersuchung (U 21e), Floristische und faunistische Kartierungen (U 21f), Visualisierung zur Unterstützung der Landschaftsbildanalyse (U 21g), · Verkehrsqualität (U 22), · Verkehrssicherheitsaudit (U 23) Die vorliegende FFH-Verträglichkeitsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zulassung des Projekts nur im Rahmen eines FFH-Ausnahmeverfahrens gemäß § 34 Abs. 3, Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) möglich ist (U 19.3 und 19.4), da das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets DE 2528-331 „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ (landesinterne Nr. 74) in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Hinsichtlich des EU-Vogelschutzgebiet V37 „Niedersächsische Mittelelbe“ ergibt sich, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung von Schadensbegrenzungsmaßnahmen mit den Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebiets V37 verträglich ist. Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid. Allgemeine Einsichtnahmen 1. Der Plan für das o.g. Bauvorhaben wird in der Zeit vom 27.08.2024 bis 26.09.2024 zur allgemeinen Einsichtnahme während der ortsüblichen Öffnungszeiten an folgenden Standorten ausgelegt: Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg Stadt Bleckede, Lüneburger Str. 2 A, 21354 Bleckede Gemeinde Amt Neuhaus, Am Markt 4, 19273 Neuhaus Samtgemeinde Dahlenburg, Am Markt 17, 21368 Dahlenburg Landkreis Lüchow-Dannenberg, Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow (Wendland) Samtgemeinde Elbtalaue, Rosmarienstraße 3, 29451 Dannenberg (Elbe) Gemeinde Neu Darchau, Hauptstraße 15, 29490 Neu Darchau Stadt Lübtheen, Amtsstraße 3, 19249 Lübtheen und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Ihnen wird unter Hinweis auf § 73 Abs. 4 VwVfG Gelegenheit gegeben bis zum 07.11.2024 zu dem Plan Stellung zu nehmen oder, soweit Ihre Belange berührt werden, Einwand zu erheben. Die Planunterlagen können unter https://entera9.de/224_darchau eingesehen, heruntergeladen sowie Stellungnahmen bis zum 07.11.2024 dort abgegeben werden. Um eine Stellungnahme über den genannten Link zu verfassen, ist eine kurze Registrierung notwendig. Darüber hinaus können Ihre Stellungnahmen und Einwende per E-Mail an: planfeststellung_elbbruecke_darchau_neu_darchau@landkreis-lueneburg.de oder per Post an den Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg zugeschickt werden.
ID: 4845 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern planen den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Für den Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf (Donau-km 2321,7 bis 2282,5) hat Träger der Vorhaben die Durchführung eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Würzburg beantragt. Die Vorhaben wurden mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2019 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist zwischenzeitlich in Bestandskraft erwachsen. Der Bau des Siels Lohgraben ist Gegenstand der Maßnahme „Hochwasserschutz Polder Sand/Entau“, welche Bestandteil der Gesamtmaßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes innerhalb des Donauabschnitts zwischen Straubing und Deggendorf ist. Ort des Vorhabens: Gemeinde Aiterhofen Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 19 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 Abs. 1, 2. Alt. BayWG Abschlussdatum: 07.03.2025 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Würzburg Wörthstraße 19 97082 Würzburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Freistaat Bayern vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH Blutenburgstraße 20 80636 München Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung vom 07.03.2025 Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau…
Die Zosseder GmbH Abbruch und Entsorgung beantragt beim Landratsamt Mühldorf a. Inn eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb einer Inertabfalldeponie der Deponieklasse 0 (DK 0) für nicht verwertbare mineralische Abfälle am Standort eines ehemaligen Kiesabbaus auf den Flurnummern 2176/1, 2207/2, 2246, 2247, 2247/1, 2247/4, 2247/5, 2370/1, 2371/1, 2371/2, 2372, 2372/3, 2373, 2374/1, 2375/1, 2376/1, 2376/2, 2376/3, 2377/1, 2378, 2379, 2380 und 2381/1, Gemarkung Ampfing, Gemeinde Ampfing, Landkreis Mühldorf a. Inn. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Für die ortsnahe Versickerung des unverschmutzten Oberflächenwassers von den rekultivierten und abgedichteten Deponieabschnitten stellt die Zosseder GmbH Abbruch und Entsorgung einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG. Das Landratsamt Mühldorf a. Inn ist die zuständige Planfeststellungsbehörde. Die Zosseder GmbH Abbruch und Entsorgung plant die Deponie für die Abfälle aus der regionalen Abbruch- und Sanierungstätigkeit, darüber hinaus sollen je nach Anfall und Bedarf auch Abfälle von anderen Abfallerzeugern abgelagert werden. Das Areal der geplanten Deponie am Standort Ampfing erstreckt sich auf rund 12 ha, das nutzbare Deponievolumen beträgt rund 2,0 Mio. m³. Die erwartete Laufzeit liegt bei einer geschätzten jährlichen Ablagerungsmenge von etwa 160.000 t bei etwa 20 Jahren.
Die ZAK Energie GmbH beantragt bei der Regierung von Schwaben eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Erweiterung der Boden- und Bauschuttdeponie der Deponieklasse I (DK I) für nicht verwertbare mineralische Abfälle am Standort der bestehenden Deponie Steinegaden, Flur-Nummern 797/9, 1300, und 1301 Gemarkung Röthenbach, Gemeinde Röthenbach, Landkreis Lindau. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Das unverschmutzte Oberflächenwasser soll über einen umlaufenden Randgraben gesammelt und in das bestehende Versickerungsbecken oder einen Versickerungsschacht abgeleitet werden. Hierfür stellt die ZAK Energie GmbH einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG. Die Regierung von Schwaben ist die zuständige Planfeststellungsbehörde. Das Areal der geplanten Erweiterung der Boden- und Bauschuttdeponie Steinegaden erstreckt sich auf rund 1,95 ha. Das nutzbare Deponievolumen beträgt rund 0,3 Mio. m³. Das erwartete Abfallaufkommen liegt gestützt auf die Mengenprognose bei 30.000 m³/a. Die Boden- und Bauschuttdeponie soll für Abfälle zur Ablagerung, die die Zuordnungswerte nach Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 6 DK I, der Deponieverordnung einhalten, zugelassen werden. Die erwartete Laufzeit liegt bei rund 10 Jahren. Die Deponie soll in insgesamt drei Betriebsphasen nacheinander mit einem Nutzvolumen zwischen 60.000 m³ bis 140.000 m³ errichtet und verfüllt werden. Der Antrag beinhaltet den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) sowie insbesondere folgende Fachgutachten: • Lärmgutachten • Staubgutachten • Bestanderhebung Fauna und Flora; Landschaftspflegerischer Begleitplan • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) • Fachanlagenteil Sickerwasserbehandlungsanlage • Fachanlagenteil Mengenprognose • Fachanlagenteil Sicherheitsleistungen • Hydrogeologisch-geotechnisches Standortgutachten • Fachanlagenteile zur Standsicherheit • Fachanlagenteil Alternativuntersuchungen
Der Landkreis Osnabrück hat für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. An der Kreisstraße K 342 in der Gemeinde Belm, Gemarkung Powe, ist der Neubau eines Radweges von der Kreisstraße K 316 bis zur Landesstraße L 87 geplant. Der Radweg ist durchgängig auf der Ostseite der K 342 mit einer Breite von 2,50 m vorgesehen. Die Trassierung orientiert sich am vorhandenen Fahrbahnverlauf. Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in der Gemeinde Belm, Gemarkung Powe beansprucht. Die Fläche der landschaftspflegerischen Ersatzmaßnahme liegt auf dem Gebiet der Stadt Georgsmarienhütte, Gemarkung Oesede. Die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 5 Abs. 1 nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) wurde bei dem Bauvorhaben im Rahmen der UVP-Vorprüfung festgestellt, da das Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser hat.
Die Hermann Jansen Straßen- und Tiefbauunternehmung GmbH & Co. KG, Oldenburger Straße 35, 26871 Papenburg, beantragt die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. S. 2585) i. V. m. §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), zur Herstellung eines Gewässers dritter Ordnung als Folge der Sandgewinnung in der Gemeinde Surwold. Das Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) i. V. m. Nr. 1 c der Anlage 1 zum NUVPG i. V. m. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Der dazu erforderliche Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens wurde vorgelegt.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 102 |
| Land | 324 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
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| Förderprogramm | 5 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 70 |
| Umweltprüfung | 332 |
| unbekannt | 20 |
| License | Count |
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