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Bauwasserhaltung Schöpfstelle Asham

ID: 5387 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern planen den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Für den Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf (Donau-km 2321,7 bis 2282,5) hat Träger der Vorhaben die Durchführung eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Würzburg beantragt. Die Vorhaben wurden mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2019 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist zwischenzeitlich in Bestandskraft erwachsen. Teil der planfestgestellten Hochwasserschutzmaßnahmen im Polder Sand/Entau ist der Neubau der Schöpfstelle Asham. Ort des Vorhabens: Gemeinde Aiterhofen Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 19 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 Abs. 1, 2. Alt. BayWG Abschlussdatum: 09.03.2026 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Würzburg Wörthstraße 19 97082 Würzburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Freistaat Bayern vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH Blutenburgstraße 20 80636 München Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung vom 09.03.2026 Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau…

Vorhaben 1 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG): Höchstspannungsleitung Emden Ost – Osterath (A-Nord) Abschnitt NRW2: Kreisgrenze Borken/Wesel zwischen Bocholt und Hamminkeln bis zur Kreisgrenze Kleve/Wesel zwischen Uedem und Sonsbeck

ID: 5255 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt D (Raum Borken/Scherm¬beck – Osterath) festgelegt. Der ca. 33,5 km lange Abschnitt NRW2 startet an der gemeinsamen Verwaltungsgrenze der Kreise Borken und Wesel zwischen Bocholt und Hamminkeln. Ab der Gemeindegrenze Bocholt/Hamminkeln verläuft die Trasse in südöstliche Richtung, südlich von Borken und nordwestlich von Hamminkeln vorbei. Auf dem Stadtgebiet von Rees quert sie die Autobahn 3. Nordwestlich der Wittenhorster Heide bei Rees knickt die Trasse dann in südwestlicher Richtung ab. Mit der Querung des Hagener Meeres, nördlich von Mehrhoog, verläuft die Trasse nach Westen. Im weiteren Verlauf quert sie zwischen Rees und Xanten-Obermörmter bei Rhein-km 834 den Rhein mittels eines Dükers. Sie verläuft links­rheinisch weiter, östlich an Kalkar-Appeldorn und westlich von Xanten-Marienbaum vorbei. Der Uedemer Hochwald wird unmittelbar westlich umgangen. Der Abschnitt endet an der gemeinsamen Gemeindegrenze von Uedem und Sonsbeck beziehungsweise der Kreisgrenze Kleve/Wesel. Der Antrag auf 3. Planänderung bezieht sich darauf im Bereich der SL211_0+570 eine neue Wasserableitung (Einleitstelle Nr. 5318A) als Ersatz für den Wegfall der Einleitstellen Nrn. 5262, 5282 und 5284 einzurichten. Weitere Informationen: nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw2 Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderung gemäß § 18 Abs. 5 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) i. V. m. § 43d Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 76 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Abschlussdatum: 30.09.2025 UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Vorhabenträger Vorhabenträger Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw2

Öffentliche Bekanntmachung Abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren, Wiederinbetriebnahme und Erweiterung der Deponie Obermooweiler II

Mit Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Tübingen vom 23.02.2026, Az.: RPT0542-8973-467/13/4, ist der Plan für die wesentliche Änderung zur Wiederinbetriebnahme und Erweiterung der Deponie Obermooweiler II als DK I und DK II Deponie in Wangen-Obermooweiler, Flurstück Nr. 1101/1 und 1101/2, Stadt Wangen, Gemarkung Obermooweiler, gemäß § 35 Absatz 2 KrWG in Verbindung mit §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und §§ 1 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt worden. Bei dem zur Planfeststellung vorgelegten und beantragten Vorhaben handelt es sich um die Wiederinbetriebnahme und Erweiterung des nicht ausgebauten südlichen Deponieabschnittes als DK I-/DK II-Deponie. In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.

BAB 66 - Teilabschnitt Tunnel Riederwald - Planänderung Anschlussstelle Borsigallee

Planfeststellung gemäß §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG); Neubau der Bundesautobahn (BAB) 66, Frankfurt am Main – Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald, einschließlich des Autobahndreiecks Frankfurt – Erlenbruch (BAB 66/BAB 661) und der Anschlussstelle Frankfurt – Borsigallee (BAB 66/K 870) in Frankfurt am Main einschließlich Folgemaßnahmen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Anhörungsverfahren für die Änderungen des Plans vor Fertigstellung des Vorhabens gem. § 17d FStrG i. V. m. §§ 76 Abs. 1, 73 HVwVfG – Planänderung Anschlussstelle Borsigallee

Deponie Asbach, Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung der Deponie Asbach, Landkreis Rottal-Inn

Der Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn beantragt bei der Regierung von Niederbayern die abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Erweiterung der Deponie Asbach um einen Bauabschnitt der Deponieklasse II auf dem Flurstück 1724/6, Gemarkung Malgersdorf, Gemeinde Malgersdorf. Enthalten sind ebenfalls Anträge auf Beseitigung von Oberflächenwasser und von Sickerwasser. Die bestehende Deponie Asbach befindet sich etwa 1,4 km westlich von Malgersdorf und 2,5 km östlich von Ruhstorf an der Kreisstraße PAN50, auf dem Flurstück 1729/3, Gemarkung Malgersdorf. Die Zufahrt zur Deponie erfolgt über das Flurstück 1724/2. Der potenzielle Erweiterungsbereich liegt im Osten des Deponiegeländes auf dem Flurstück 1726/4, 1724/6 und 1724/7. Das Grundstück wird derzeit als Ackerfläche bewirtschaftet. Südlich und nördlich grenzen weitere Wald- und Ackerflächen an das Flurstück an. Der Erweiterungsabschnitt verfügt über ein Verfüllvolumen von insgesamt etwa 260.000 m³. Bei einer prognostizierten Ablagerungsmenge von jährlich ca. 8.000 m³ ergibt sich eine Laufzeit von ca. 33 Jahren.

Antrag auf Planfeststellung gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zum Ein- bau einer technischen Sicherungsanlage am BÜ 115 „Feldweg, Scheerhorn 1“, Bahn- km 55,177 der Strecke 9203 von Ochtrup-Brechte nach Coevorden im Streckenab- schnitt Neuenhaus – Coevorden

Die Bentheimer Eisenbahn Netz GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit den sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Nieder- sächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover (Planfeststellungsbehörde), beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Einbau einer technischen Sicherungsanlage am Bahn- übergang 115 „Feldweg, Scheerhorn 1“, Bahn-km 55,177 der Strecke 9203 von Ochtrup- Brechte nach Coeverden in der Gemeinde Hoogstede im Landkreis Grafschaft Bentheim.

Neubau der Spessart-Odenwald-Leitung (SPO); hier Abschnitt Hessen-Süd PLC von Modautal/Herchenrode-Lampertheim

Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) für den geplanten Neubau des Abschnittes Hessen-Nord (PLA) der Spessart-Odenwald-Leitung (SPO). Bei der SPO handelt es sich um den Neubau einer ca. 117 km langen Ferngasleitung einschließlich Betriebsanlagen und Nebeneinrichtungen von Wirtheim/Biebergemünd im Main-Kinzig-Kreis bis nach Lampertheim im Kreis Bergstraße mit einer Nennweite von DN 1.000 und einer Druckstufe von PN 90, die wasserstoffready errichtet wird. Das Gesamtvorhaben umfasst vier Planungsabschnitte, wovon drei Abschnitte in Hessen liegen und verläuft in überwiegender Parallellage zur bereits vorhandenen MIDAL-Ferngasleitung (Mitte-Deutschland-Anbindungsleitung): • Hessen-Nord von Wirtheim/Biebergemünd bis Klein-Auheim/Hanau (PLA), • Hessen-Mitte von Klein-Auheim/Hanau bis Herchenrode/Modautal (PL-B), • Hessen-Süd von Herchenrode/Modautal bis Lampertheim (PL-C) und • der Abschnitt Bayern, bei dem es sich um diverse Trassenabschnitte handelt, die sich innerhalb des Abschnitts Hessen-Nord befinden (PL-D). Der hier zur Planfeststellung beantragte Abschnitt Hessen-Süd (PLC) verläuft über ca. 34,4 km von der Ortslage Herchenrode/Modautal bis zur Ortslage Lampertheim/Lampertheim. Durch das geplante Vorhaben sind in Hessen die Gemeinde Modautal im Landkreis Darmstadt-Dieburg, die Gemeinde Lautertal (Odenwald) sowie die Städte Bensheim, Lorsch, Heppenheim und Lampertheim im Landkreis Bergstraße sowie in Baden-Württemberg die Gemeinde Laudenbach und die Stadt Hemsbach im Rhein-Neckar-Kreis temporär und/oder dauerhaft betroffen. Für das Gemeindegebiet Laudenbach und das Stadtgebiet Hemsbach sind keine unmittelbaren Grundstücksinanspruchnahmen vorgesehen; hier handelt es sich ausschließlich um mittelbare temporäre Betroffenheiten durch Baulärm und Absenktrichter aufgrund der während der Bauphase erforderlichen Grundwasserhaltung. Zum Vorhaben SPO, PLC Abschnitt Hessen-Süd, gehören folgende wesentlichen Bestandteile: • Erdgastransportleitung SPO, DN 1000, • Verlegung von Kabelschutzrohren und LWL-Begleitkabeln im Trassenverlauf, • Bau einer Gasdruckregelmessanlage (GDRMA) sowie einer Molchstation mit Betriebsanlagen und Zufahrten am Standort Lampertheim/Lampertheim, • Bau von 3 Armaturengruppen (AG) mit Betriebsanlagen und Zufahrten unter den Stationsnamen Gadernheim (Gemeindegebiet Lautertal) sowie Bensheim und Heppenheim Süd (Stadtgebiet Heppenheim), • Errichtung von 3 Anschlussleitungen, die von den Armaturengruppen Gadernheim, Bensheim und Heppenheim Süd zu den Anschlusspunkten der nachgelagerten Netzbetreiber führen, • Rohrlagerplätze zur temporären Lagerung von Rohr- und Baustellenmaterial, • Schutzeinrichtungen gegen die Hochspannungsbeeinflussung, • temporäre Arbeits- und Baustelleneinrichtungsflächen, Zuwegungen, • Maßnahmen für die Bauwasserhaltung und Druckprüfung.

Negative Vorprüfung; Ausbau K29 zwischen Mainsche und Liebenau

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Nienburg, Bismarckstr. 39, 31582 Nienburg, hat für den Ausbau der Kreisstraße 29 zwischen Mainsche und Liebenau die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gem. § 38 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) i.V.m. den §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass das Vorhaben nicht UVP-pflichtig ist.

B107 Südverbund Chemnitz - A4, VKE 323.1

Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) hat für das o. g. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 17 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfG) und §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die Baumaßnahme umfasst den Neubau der B 107 vom derzeitigen Ende des Südringes an der S 236 (Augustusburger Straße) bis zum Anschluss an die bestehende B 169 südlich von Ebersdorf. Die Weiterführung an die BAB A 4 ist Gegenstand eines seperaten Verfahrens. Die Streckenlänge des hier beantragten Bauabschnittes beträgt 6075m. Bis zur Kreisstraße 6111 (Eubaer Straße) ist der Streckenverlauf vierstreifig und im weiteren Verlauf bis zur B169 dreistreifig. Die Baumaßnahmen umfassen auch die Errichtung von Regenrückhaltebecken sowie die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Vermeidungsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft. Zum Schutz der Bevölkerung vor Lärmimmissionen sind an einigen Streckenabschnitten aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Das Gesamtbauvorhaben „Südverbund“ ist eine Baumaßnahme der Verkehrseinheit und ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes 2030 (vordringlicher Bedarf). Nach Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme werden die Bundesstraßen B 107, B 95, B 169, B 173 und B 174 radial an den Südverbund anbinden und den Verkehr in das Stadtzentrum weiterführen. So entsteht ein geschlossener Ring vom Südverbund, der ergänzt wird durch die Anbindung des Südverbundes im Norden an die BAB A 4 und im Westen an die BAB A 72. Hierdurch wird der Innerstädtische Verkehr in Chemnitz maßgeblich entlastet.

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG über die Feststellung des UVP-Verzichts

Plangenehmigungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) für die Errichtung des Haltepunktes Pattbergstraße im Rahmen der Reaktivierung der Niederrheinbahn von Moers-Rheinkamp bis Haltepunkt Kattenstraße (1. Bauabschnitt)

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