Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 151/01 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 151/01 Magdeburg, den 23. Mai 2001 Zweiter Fall von BSE in einem Rinderbestand in Sachsen-Anhalt Bei einer 1995 geborenen Kuh hat sich am Mittwoch (23.05.01) der BSE-Verdacht nach einer Untersuchung durch die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen bestätigt. Das Rind stammt aus einem Betrieb im Regierungsbezirk Magdeburg. Der Tierhalter hatte auffällige Symptome bei der Kuh festgestellt und den Amtstierarzt informiert. Daraufhin wurde die Tötung angeordnet und das Rind untersucht. Der Bestand von insgesamt 172 Tieren wurde am 18. Mai gesperrt. Zum weiteren Verfahren erklärte Agrarminister Keller, dass sich die zuständigen Behörden in Sachsen-Anhalt im Vorgriff auf die BSE-Tötungsverordnung (wird derzeit im Bundesrat beraten) verhalten werden. Dieses Verhalten wurde am 18. April vom nationalen BSE-Krisenstab festgelegt. Demnach müssen 85 Tiere aus der Herde nicht getötet werden, da sie nach dem 1. Dezember 2000, dem Beginn des Tiermehlverfütterungsverbotes geboren wurden bzw. weniger als 20 Monate im Bestand waren. Keller sicherte dem Betrieb und dem für die Durchführung der seuchenrechtlichen Maßnahmen zuständigen Landkreis die Unterstützung des Agrarministeriums zu. In Deutschland wurde damit (Stand 23.05.01) bei insgesamt 67 Rindern BSE festgestellt. Die höchste Zahl wurde in Bayern (31), gefolgt von Niedersachsen (11) und Schleswig-Holstein (6) festgestellt. Der erste BSE-Fall in Sachsen-Anhalt ereignete sich Anfang des Jahres in einer Herde in Mücheln, dort waren zwei Tiere an BSE erkrankt. Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Das Wildkaninchen ( Oryctolagus cuniculus ) gehört zur Ordnung der Hasenartigen. Das Aussehen und die Lebensweise der Hasen und Kaninchen ist sehr unterschiedlich. Kaninchen sind kleiner als Hasen, haben eine gedrungenere Gestalt, kürzere, schwarz geränderte Ohren und kürzere Hinterläufe. Die Vorderläufe sind relativ kräftig entwickelt, da sie zum Graben der Gänge eingesetzt werden. Durchschnittlich beträgt die Kopf-Rumpf-Länge 40 – 45 cm, die Körperhöhe ca. 17 cm, das Gewicht ausgewachsener Tiere etwa 2 kg. Der runde Kopf hat auffällig große, dunkle Augen. Das glatte Fell ist auf der Oberseite grau bis graubraun, die Unterseite ist scharf weiß abgesetzt. Unterschiedliche Farbvariationen sind jedoch häufig und können durch Einkreuzen von entwichenen Hauskaninchen entstehen. Die ursprüngliche Heimat der Wildkaninchen ist die Pyrenäenhalbinsel und Nordafrika, wo die Art in fast unverändertem Zustand die letzte Eiszeit überdauerte. Durch die Phönizier wurde der Name Sphania, was soviel wie Kaninchen bedeutet, für Spanien geprägt. Von dort aus wurden die Tiere durch den Einfluss des Menschen nach West- und Mitteleuropa gebracht. Bereits im 1. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung wurden Kaninchen durch die Römer für kulinarische Genüsse aus Iberien importiert. Auch hielt man sich Kaninchen in Klöstern und an Höfen geistlicher Würdenträger, da das Fleisch neugeborener Tiere als Fastenspeise erlaubt war. Französische Mönche begannen im 16. Jahrhundert verschiedene Farbgebungen und Größen zu züchten. 1231 wurden erstmals aus England stammende Wildkaninchen auf der Insel Amrum ausgesetzt. Erst im 18. /19. Jahrhundert verbreiten sich die Tiere in Europa, so dass sie häufiger gejagt wurden. Die bevorzugten Lebensräume sind die halboffene Feldflur, Dünen, bewaldete Böschungen, Eisenbahndämme oder ähnliche Strukturen. Kaninchen bevorzugen mildes Klima. Zur Anlage ihrer Baue benötigen sie leichte und durchlässige Böden. Auch in Städten, mit entsprechenden halboffenen Strukturen und Sandboden, wie zum Beispiel auf Friedhöfen, in Grünanlagen, Gärten, Höfen oder auf Flugplätzen finden sie gute Lebensbedingungen. Wildkaninchen leben in territorial streng abgegrenzten hierarchischen Gemeinschaften und legen weit verzweigte Höhlensysteme mit mehreren Ein- und Ausgängen und Wohnkesseln an. Die Populationsdichte kann bis zu 150 Tiere pro Hektar erreichen. Oft werden die Siedlungsplätze so stark unterhöhlt, dass sie dadurch abrutsch- oder einsturzgefährdet sein können. Dabei kommt es vor, dass bei den Grabtätigkeiten Wurzeln von Bäumen freigelegt werden, was zu schweren Schäden an den Gehölzen führen kann. Auch im Winter sind Kaninchen aktiv. Das Revier wird gegen Eindringlinge meist erfolgreich verteidigt. Das kleine Kaninchen vertreibt dabei selbst Hasen, welche es durch Kehlbisse töten kann. Wildkaninchen sind nachtaktiv und haben eine genetisch bedingte Inaktivität in der Mittagszeit. Im Gegensatz zu Kaninchen graben Hasen keine Baue, sondern verstecken sich lediglich vor ihren Feinden. Die Jungen werden in sogenannte Sassen (weichen Vertiefungen) abgelegt, wo diese in eine Art Starre fallen und so, weitgehend gedeckt vor Feinden, geschützt sind. Hasen sind wesentlich scheuer als Kaninchen und nähern sich nur bei größter Futternot der Umgebung von Menschen. Bei der Nahrungssuche sind Kaninchen nicht wählerisch. Neben Gräsern, Kräutern, Trieben, Knospen werden auch Rinde, Getreide, Gemüse oder Rüben gefressen. Sie schrecken selbst vor Disteln oder Brennnesseln nicht zurück. Treten die possierlichen Nager in großer Dichte auf, werden fast alle Stauden und Gehölze gärtnerischer Kulturen geschädigt. Besonders in harten und schneereichen Wintern nagen die Tiere gern die Rinde junger Bäume und Sträucher ab und können fingerstarke Bäume ganz abbeißen. Um ihren Vitamin B1-Bedarf zu decken, wird zusätzlich im Winter ein im Blinddarm produzierter bakterien- und vitaminreicher Kot nach dem Ausscheiden sofort wieder aufgenommen. Bei gefangen gehaltenen Tieren wurde beobachtet, dass sie auch tierische Nahrung, wie Hackfleisch und Fleischreste an Knochen fressen. Die Paarungszeit beginnt zwischen Februar und März und dauert die gesamte warme Jahreszeit an. Die „Häsin“ – das Weibchen – bringt nach ca. 30 Tagen Tragzeit in „Setzröhren“ der Baue, die sie mit ausgerupfter Bauchwolle weich auspolstert, durchschnittlich 5 bis 10 wenig entwickelte und nackte Junge zur Welt, die am 10. Tag die Augen öffnen. Beim Verlassen des Erdbaues, verscharrt die Häsin sorgsam den Zugang zu ihren Jungen. Unter günstigen Bedingungen kann es bis zu 7 Würfen pro Jahr kommen. Die Jungen sind schon nach etwa vier Wochen selbstständig und mit etwa acht Monaten geschlechtsreif, so dass die Jungweibchen der ersten Würfe bereits im gleichen Jahr selbst trächtig werden können. Die lokale Dichte der Kaninchen kann in wenigen Jahren extrem stark zunehmen und auch in der Stadt zu einer Plage werden, da hier die natürlichen Feinde weitgehend fehlen. Im Gegensatz zu den Hasen leben Wildkaninchen gesellig in Ansiedlungen von acht bis zwölf Tieren unter denen eine strenge Rangordnung herrscht. Die Kolonien werden von einem weiblichen und einem männlichen Tier dominiert. Tagsüber halten sich die Tiere meist im Bau auf und gehen mit Einbruch der Dämmerung auf Nahrungssuche. In ruhigeren Arealen sind sie auch tagaktiv. Wildkaninchen entfernen sich kaum mehr als 200 m, selten 500 m von ihrem Bau. Bei drohender Gefahr klopft das Kaninchen mit den Hinterbeinen auf dem Boden und warnt somit andere Kaninchen in der Umgebung. Wildkaninchen können bei optimalen Bedingungen zwischen 7 und 10 Jahre alt werden, wobei die allgemeine Lebenserwartung in freier Wildbahn etwa zwei Jahre beträgt. Nur ca. 10 % einer Population erreichen das dritte Lebensjahr. Derzeit werden Kaninchenbestände von der Myxomatose und von der sogenannten Chinaseuche bedroht. In den letzten Jahren (seit ca. 1998 in Berlin) sind deshalb die Kaninchenbestände in Mitteleuropa stark zurückgegangen. In einigen Bundesländern denkt man bereits über Kaninchenschutzprogramme nach. Myxomatose ist eine Viruserkrankung aus Südamerika, die seit 1952 in Europa vorkommt und deren Übertragung durch Flöhe erfolgt. Im Krankheitsverlauf zeigen sich zahlreiche Tumore auf dem Körper, es entzündet sich die Bindehaut der Augen und die Ohren schwellen an. Die Tiere sterben, je nach Art des Virusstammes, nach 14 Tagen bis 50 Tagen einen qualvollen Tod. Tiere, die an Myxomatose erkranken, verlieren offensichtlich die Orientierung. Ein so erkranktes Kaninchen verkriecht sich nicht mehr in seinen Bau, sondern bleibt regungslos sitzen, auch wenn man sich dem Tier nähert. Aus Sicht des Tierschutzes und der Seuchenbekämpfung ist es angezeigt, ein solches Kaninchen dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit es von seinem Leiden erlöst und eingeschläfert werden kann. RHD (Rabbit Haemorrhagic Disease) oder „Chinaseuche“ beruht auf einem Virus, der 1988 von China aus eingeschleppt wurde. Der Virus befällt Haus- und Wildkaninchen und kann auch auf den Hasen übertragen werden. Das Krankheitsbild ist gekennzeichnet durch auffällige Blutungen der Luftröhre, der Lunge und im Bauchraum. Das Tier leidet unter Krämpfen und Atemnot. In einem Zeitraum von ein bis zwei Tagen führt dies zum Tod. Kaninchen können im Ausnahmefall den Tollwut-Virus übertragen. Sie sind jedoch aufgrund durchgeführter Impfkampagnen nicht als Risikofaktoren zu sehen. Schäden, insbesondere auf kleineren Grundstücken, sind sicherlich eher selten, da die ständige Benutzung eines Gartens durch Mensch und Haustier die Wildkaninchen meist vertreibt. Katzen zum Beispiel stellen eine ernsthafte Gefahr besonders für junge und unerfahrene Kaninchen dar. Gärten, die das Revier von Katzen sind, werden in jedem Fall gemieden. Leere oder große ungenutzte Grundstücksteile hingegen könnten Futter oder Gelegenheit für die Anlage eines Baus bieten. Möchte man die kleinen Nager nicht tolerieren, sind folgende Maßnahmen hilfreich: Einzäunen der zu schützenden Fläche mit Drahtzaun; dabei den Draht mindestens 20 cm tief in die Erde einlassen, da die Tiere gute Wühler sind einzelne Stämme können mit Drahtmanschetten gegen Verbiss geschützt werden betroffene Gewächse können mit Wildverbissmittel bestrichen werden (dieses Verfahren wirkt aber nur, wenn die Tiere in der Nähe noch unbehandelte Nahrung vorfinden) Fallobst entfernen begonnene Baue können unter der Voraussetzung, dass sich kein Wildkaninchen in den Gängen befindet, unzugänglich gemacht werden in den Wintermonaten – Ablenkung der Tiere von Gehölzen durch Auslegen von Zweigen, die beim Baumschnitt anfallen. Sollte das Bejagen der Tiere dennoch in Ausnahmefällen notwendig werden, ist dies mit natürlichen Gegenspielern wie Greifvögeln aber auch mit Frettchen möglich. Eine Bejagung darf nur durch Jäger bzw. Falkner und mit Genehmigung der Jagdbehörde erfolgen. Kaninchen sind weder gefährlich noch verursachen sie irreparable Schäden in unseren Gärten. Durch Krankheiten ohnehin dezimiert, muss ihnen, wie auch den noch selteneren Hasen, in menschlicher Nähe eine Nische gelassen werden. Für uns Menschen sollte die Möglichkeit für Beobachtungen der eher scheuen Tiere im Vordergrund stehen. Nur so können das Verständnis für die Natur und deren Geschöpfe sowie Zusammenhänge zwischen menschlichem Handeln und Veränderungen in der Natur erkannt werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln).
Lüftung, Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger an Schulen Aerosolpartikel spielen eine wichtige Rolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 Viren. Angesichts der aktuellen Ausbreitung von Mutationen stellt sich die Frage nach Maßnahmen zur Verminderung der Übertragung des Virus auch an Schulen. Im Folgenden fassen wir die Einsatzbereiche von Lüftung, Lüftungsanlagen und mobilen Luftreinigern an Schulen aus innenraumhygienischer und aktueller Sicht zusammen. Generell kann man zwischen einer direkt übermittelten Infektion – durch ausgeschiedene Tröpfchen im Nahfeld einer Person – und einer indirekt übermittelten Infektion durch kleinere Aerosolpartikel, die sich in einem Innenraum anreichern, unterscheiden. In beiden Fällen handelt es sich um Aerosolpartikel, der Übergang zwischen beiden Ereignissen ist jedoch fließend. Weitere Informationen: "Infektiöse Aerosole in Innenräumen" Maßnahmen zum Infektionsschutz Masken (FFP2 und medizinisch) tragen maßgeblich zur Vermeidung direkter Infektionen im Nahfeld (< 1,5 m) und zur Abschwächung der Emission virushaltiger Partikel (alle SARS-CoV-2-Varianten) in der Raumluft bei. Aktuelle Untersuchungen der Universität Bonn mit Bakteriophagen bestätigen die hohe Wirksamkeit von Masken (FFP2 und medizinisch); es wurde eine Reduzierung der infektiösen Aerosolpartikel im Raum um mehr als 99 Prozent nachgewiesen. Die nachfolgend beschriebenen Schutzmaßnahmen helfen als Ergänzung vor indirekten Infektionen, d.h. der Ausbreitung von Viren über die Raumluft. Die nachhaltigste Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene, deren Erfolg auch nach Beendigung der Pandemie anhält, ist der Einbau stationärer (= fest installierter) raumlufttechnischer (RLT)-Anlagen. Diese können als zentrale Anlagen ein Gebäude versorgen, aber auch dezentral als Einzelraumbelüftung realisiert werden. Beide Varianten sichern eine wirksame Reduzierung von Virenbelastungen, sind für Wärme- und Feuchterückgewinnung verfügbar, schonen die Energiebilanz des Gebäudes und gewährleisten einen hohen Wohlfühlkomfort im Innenraum. Einzelraumbelüftungen sind baulich rascher umzusetzen als zentrale Lüftungsanlagen. Anlässlich der Erfahrungen mit der Pandemie empfiehlt das UBA , Schulräume in Deutschland sukzessive mit RLT-Anlagen auszustatten. Allerdings besitzen bis heute erst rund 10 Prozent der Schulen solche fest installierten Lüftungsanlagen. Zentral gesteuerte RLT-Anlagen lassen sich zudem nur mit beachtlichem baulichem und technischem Aufwand und nach bauordnungsrechtlicher Genehmigung einbauen. Das kostet wertvolle Zeit, die in der aktuellen Pandemie oft nicht zur Verfügung steht. Neben der Einhaltung der Hygieneregeln („AHA“) bleibt daher die regelmäßige Lüftung über die Fenster die wichtigste Maßnahme zur Reduzierung der Virenmengen in der Luft sowie zur Aufrechterhaltung einer gesunden Raumluft („AHA+L“). Aktuelle Untersuchungen mit Bakteriophagen belegten auch hier, dass das Lüften gemäß den UBA-Empfehlungen die Konzentration der infektiösen Aerosolpartikel über die Dauer einer Schulstunde um etwa 90 Prozent reduziert. Dort, wo nicht ausreichend gelüftet werden kann, helfen kontinuierlich betriebene, einfache Zu- und Abluftanlagen oder mobile Luftreiniger, die Virenlast im Raum ebenfalls in einer Größenordnung von bis zu 90 Prozent zu reduzieren. Lüftung versus mobile Luftreiniger in Schulräumen Das Umweltbundesamt teilt Schulräume aus innenraumhygienischer Sicht in drei Kategorien ein: Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit (raumlufttechnische Anlage und/oder Fenster weit zu öffnen) ( Kategorie 1 ). Diese Voraussetzungen sind in der Mehrzahl der Schulräume gegeben. Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) ( Kategorie 2 ). Erhebungen in zwei Bundesländern zufolge liegt der Anteil solcher Klassenräume bei rund 15 bis 25 Prozent. Nicht zu belüftende Räume ( Kategorie 3 ). In Räumen der Kategorie 1 ist der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte nicht notwendig, wenn der erforderliche Luftwechsel von mindestens 3 pro Stunde entweder durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften oder durch raumlufttechnische Anlagen gewährleistet wird. Bestehen Zweifel, kann der Lüftungserfolg zweckmäßig durch CO2 -Messungen im Klassenraum überprüft werden. Kann die CO2-Konzentration während einer Unterrichtsstunde im Mittel bei 1000 ppm oder kleiner gehalten werden, dann ist der Raum ausreichend belüftbar (Kategorie 1). Die gleichzeitige Anwendung von Lüftung und der Einhaltung der AHA-Regeln ist aus innenraumhygienischer Sicht umfassend und ausreichend für den Infektionsschutz gegenüber dem Corona-Virus. Modellrechnungen zufolge lässt sich mit mobilen Luftreinigern in Räumen der Kategorie 1 ein Zusatznutzen hinsichtlich der Reduzierung der Virenlast erzielen, insbesondere wenn die vom UBA empfohlene Lüftung und die Befolgung der AHA-Regeln nicht konsequent umgesetzt wird. Aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren (z.B. Gerätetyp, Aufstellungsbedingungen, Luftzirkulation, Umsetzung der Lüftungs- und AHA-Regeln) lässt sich diese Virenlastreduktion nicht exakt quantifizieren. Dies zeigt sich auch mit Blick auf die hinsichtlich der Methoden und Ergebnissen heterogene aktuelle Studienlage. Weitere Informationen: „Richtig Lüften in Schulen“ In Räumen der Kategorie 2 kann als technische Maßnahme die Zufuhr von Außenluft durch den Einbau einfach und rasch zu installierender Zu- und Abluftanlagen erhöht werden. Alternativ ist der Einsatz mobiler Luftreiniger sinnvoll. Fachgerecht positioniert und betrieben ist ihr Einsatz wirkungsvoll, um während der Dauer der Pandemie die Wahrscheinlichkeit indirekter Infektionen zu minimieren. Räume der Kategorie 3 werden aus innenraumhygienischer Sicht für den Schulunterricht nicht empfohlen. In solchen Räumen reichern sich ausgeatmetes Kohlendioxid und Feuchtigkeit rasch zu hohen Werten an. Auch viele gasförmige chemische Schadstoffe verbleiben im Raum. Jenseits des hygienischen Leitwerts für Kohlendioxid von 1.000 ppm sinkt die Konzentration und Lernfähigkeit. Der Einsatz von Luftreinigern in solchen Räumen ergibt keinen Sinn, da kein Luftaustausch mit der Außenluft (Lüftungserfolg) gewährleistet wird. Weitere Informationen: „Hygienische Leitwerte für die Innenraumluft“ Für Räume der Kategorie 2 sind mobile Luftreinigungsgeräte somit, neben der eingeschränkten Lüftung, ein wichtiges Element eines Maßnahmenpakets, die Konzentration virushaltiger Partikel in Innenräumen durch Filtration zu reduzieren oder luftgetragene Viren mittels Luftbehandlungsmethoden (UV-C, Ionisation/Plasma) zu inaktivieren. Es ist zu beachten, dass mobile Luftreinigungsgeräte die Notwendigkeit für das Lüften nicht ersetzen können. Die mobilen Geräte beseitigen nicht die sich in einem Schulraum durch Atmung anreichernde Luftfeuchte, das Kohlendioxid und weitere chemische Gase aus Mobiliar und Bauprodukten. Daher muss auch bei Nutzung mobiler Luftreiniger regelmäßig gelüftet werden. Voraussetzungen zum Betrieb von mobilen Luftreinigern Die Wirksamkeit von mobilen Luftreinigern in Schulräumen hängt entscheidend von den technischen Spezifikationen ab. Zum einen müssen die Geräte in der Lage sein, einen ausreichenden Luftstrom an gefilterter bzw. aufbereiteter Luft bereitzustellen. Unter Pandemiebedingungen wird eine Förderleistung (Luftdurchsatz durch das Gerät) des fünf- bis sechsfachen Raumvolumens pro Stunde als notwendig erachtet, um die Konzentration infektiöser Partikel um eine Größenordnung von bis zu 90 Prozent im Raum bereits während des Unterrichtes (und nicht erst gegen Ende der Unterrichtsstunde) zu reduzieren. Durch die Aufstellung vor Ort soll jeder mit Personen besetzte Bereich des Raums von der erzeugten Luftströmung möglichst vollständig erfasst werden, ohne jedoch dauernde Zugerscheinungen zu verursachen. Auch die evtl. störende Geräuschentwicklung bei hohen Luftdurchsätzen ist zu beachten. Geräte, die nicht mit Filtersystemen arbeiten, haben hier Vorteile. Vor Beschaffung der Geräte sind die Filter- bzw. Inaktivierungswirksamkeit in einer Realraumsituation zu bestätigen und die zu erwartenden Geräuschpegel zu berücksichtigen. Bei Luftreinigern, welche die durchgeleitete Luft behandeln (z.B. mit UV-C oder Plasma/Ionisation), ist der Luftdurchsatz so zu wählen, dass die zu behandelnde Luft genügend lange im Wirkungsbereich des Geräts verweilt, damit die Inaktivierung erfolgreich ist. Darüber hinaus sind bei optischen Verfahren Sicherheitsaspekte (Verhinderung des direkten Kontakts mit der UV-Strahlungsquelle) zu berücksichtigen. Für alle Verfahren gilt, dass ihre Wirksamkeit möglichst vor Ort oder unter realraumnahen Bedingungen getestet werden soll. Im Grundsatz sind vier Technologien bei Luftreinigern zu unterscheiden. Filtertechnologien UV-C Technologien Ionisations- und Plasmatechnologien Ozontechnologien Für Einzelheiten zu diesen Verfahren und Gerätetypen verweisen wir auf unser Kapitel: „Können mobile Luftreinigungsgeräte einen Beitrag leisten, um das Infektionsrisiko in Innenräumen durch SARS-CoV-2 zu reduzieren?“ Detaillierte Vorgaben zu den Prüf- und Einsatzbedingungen werden derzeit in einer Sonder-Arbeitsgruppe des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) unter Vorsitz des UBA erarbeitet. Dieser Text stellt eine Überarbeitung und Ergänzung der Einschätzung des UBA zu mobilen Luftreinigern vom 11.02.2021 dar.
Tipps für einen umweltschonenden Umgang mit Blattläusen So bekämpfen Sie Blattläuse ohne Chemie Gestalten Sie Ihren Garten naturnah, um Fressfeinde der Blattläuse anzulocken. Siedeln Sie im Gewächshaus gezielt Nützlinge an. Wählen Sie Pflanzensorten, die bei Blattläusen unbeliebt sind. Kontrollieren Sie Ihre Pflanzen regelmäßig, damit die Läuse sich nicht massenhaft vermehren. Entfernen Sie Blattläuse per Hand oder Wasserstrahl. Gewusst wie Blattläuse zählen neben Nacktschnecken zu den bekanntesten Schädlingen im Garten. Sie stechen die Pflanzen an, auf denen sie sich angesiedelt haben, und saugen den zuckerhaltigen Pflanzensaft. Blattläuse können auch Viruserkrankungen auf die Pflanzen übertragen. Andererseits spielen Blattläuse eine wichtige Rolle in der Nahrungskette. Viele Vogelarten, Spinnen und Marienkäfer ernähren sich von ihnen. Locken Sie Fressfeinde an, indem Sie den Garten möglichst abwechslungsreich gestalten. Errichten Sie Versteck- und Nistmöglichkeiten für die Nützlinge. Auch im Gewächshaus befallen Blattläuse die Pflanzen: Kaufen Sie bei Firmen, die sich darauf spezialisiert haben, Nützlinge für das Gewächshaus. Hier sind einige Beispiele: Larven der Florfliege (Chrysoperla carnea) vertilgen neben Blattläusen und Wollläusen auch Thrips und Spinnmilben. Hängen Sie Pappkärtchen und Pappwaben mit Florfliegeneiern oder Larven an die befallenen Pflanzen. Fünf Kärtchen mit je 120 Florfliegeneiern reichen für 20 Quadratmeter und kosten etwa 10 Euro. Schlupfwespen (Aphidius colemani, A. ervi) legen ihre Eier in die Blattläuse, die schlüpfenden Larven fressen diese auf und verpuppen sich. Nach rund 15 Tagen schlüpfen die Wespen. Jedes einzelne Weibchen kann bis zu 200 Blattläuse anstechen. Eine Packung mit 500 Puppen kostet rund 20 Euro und reicht für etwa 250 Quadratmeter. Marienkäfer und ihre Larven sind auf Blattläuse spezialisiert. Ein ausgewachsener Käfer vertilgt in seinem etwa einjährigen Leben bis zu 5000 Blattläuse. Kaufen Sie Zweipunkt-Marienkäfer (Adalia bipunctata; 30 Larven für rund 10 Euro) oder Siebenpunkt-Marienkäfer (Coccinella septempunctata; 150 Eier für etwa 12 Euro). Die Larven der räuberischen Gallmückenart Aphidoletes aphidimzya vermehren sich schnell, werden aber nur bei mehr als 14 Stunden Licht am Tag aktiv. 200 Puppen reichen für zehn Quadratmeter und kosten etwa 10 Euro. Zahlreiche Nützlinge können im Garten und im Gewächshaus unauffällig aber effektiv gegen Schaderreger eingesetzt werden. Blattläuse meiden starke Pflanzen: Achten Sie schon beim Kauf eines Gewächses darauf, dass es zu den Lichtverhältnissen in Ihrem Garten passt. Verkümmerte Pflanzen sind ein gefundenes Fressen für Blattläuse. Dasselbe gilt für überdüngte Pflanzen, weil sie ein weiches Gewebe haben. Setzen Sie Pflanzenstärkungsmittel ein. Gefestigtes Gewebe und Abwehrstoffe schrecken Blattläuse ab. Verwenden Sie Pflanzenextrakte, etwa aus Knoblauch oder Brennnessel. Bauen Sie resistente Sorten an, zum Beispiel Bataviasalat „Leny“, Lollo Rossa „Solsun“ und die Eisbergsalat-Sorten „Barcelona“, „Bennie“ und „Fortunas“, sowie die Himbeer-Sorten „Rumiloba“ und „Rutrago“. Mit Handarbeit gegen Lausbefall: Achten Sie frühzeitig darauf, ob die Pflanzen befallen sind. Zerquetschen Sie einzelne Läuse mit den Fingern oder streifen Sie sie ab. Verwenden Sie bei Gehölzen und robusten Stauden einen harten Wasserstrahl. Aber Vorsicht – steigern Sie den Wasserdruck erst nach und nach. Schneiden Sie von Blattläusen befallene Triebspitzen einfach ab. Pflanzenschutzmittel nur im Notfall: Die meisten chemischen Pflanzenschutzmittel schaden auch Nützlingen. Wer sie trotzdem verwendet, gefährdet das Gleichgewicht zwischen Schädlingen und ihren natürlichen Feinden. Bei vielen Präparaten sind mehrere Spritzungen innerhalb weniger Wochen notwendig. Trotzdem entwischen manche Läuse, die sich an den Triebspitzen, an Blattunterseiten und Wurzeln verstecken. Wer im Notfall die Blattläuse trotzdem mit chemischen Mitteln bekämpfen will, sollte sich genau darüber informieren: Wählen Sie möglichst umweltverträgliche Wirkstoffe. Verwenden Sie Produkte auf der Basis von Rapsöl, Fettsäuren oder Kali-Seife. Kaufen Sie nur Produkte, denen keine weiteren Wirkstoffe außer einem der genannten zugesetzt sind. Behandeln Sie die Pflanzen abends oder an einem bedeckten Tag, da die Tröpfchen wie winzige Linsen wirken und Sonnenbrand an den Pflanzen verursachen können. Grüne Pfirsichblattlaus Die Grüne Pfirsichblattlaus (Myzus persicae) ist im Frühjahr vorwiegend auf Pfirsichbäumen anzutreffen und wechselt im Sommer auf Gemüsepflanzen. Sie ist vor allem als Virusüberträger von Bedeutung. Unkräuter werden auch befallen und sollten daher im Gemüsebeet gejätet werden. Quelle: James K. Lindsey | www.wikimedia.org | Picture taken in Commanster Belgian High Ardennes Species Myzus persicae | https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5 Die Grüne Pfirsichblattlaus (Myzus persicae) ist im Frühjahr vorwiegend auf Pfirsichbäumen anzutreffen und wechselt im Sommer auf Gemüsepflanzen. Sie ist vor allem als Virusüberträger von Bedeutung. Unkräuter werden auch befallen und sollten daher im Gemüsebeet gejätet werden. Mehlige Apfelblattlaus Bei einem starken Befall mit der schwarzen Mehligen Apfelblattlaus (Dysaphis plantaginea) wachsen Triebe verkrümmt, Blätter fallen vorzeitig ab, befallene Früchte bleiben klein. Im Hobbygarten kann ein Befall meist toleriert werden. Quelle: Uwe Harzer | www.greencommons.de | Mehlige Apfelblattlaus Dysaphis plantaginea an Apfel Stammmütter und junge Blattläuse | http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0 Bei einem starken Befall mit der schwarzen Mehligen Apfelblattlaus (Dysaphis plantaginea) wachsen Triebe verkrümmt, Blätter fallen vorzeitig ab, befallene Früchte bleiben klein. Im Hobbygarten kann ein Befall meist toleriert werden. Apfelfaltenlaus Ein Befall mit Apfelfaltenläusen (Dysaphis anthrisci, D. derecta) ist leicht zu erkennen: Die Ränder der Apfelblätter erscheinen faltenartig aufgeworfen und sind leuchtend rot gefärbt. Dem Baum schaden die meist blaugrau gefärbten Blattläuse aber in der Regel kaum, eine Bekämpfung ist daher nicht notwendig. Quelle: Appaloosa | www.wikimedia.org | Befall eines Apfelbaumes mit der Apfelfaltenlaus | https://en.wikipedia.org/wiki/en:GNU_Free_Documentation_License | https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0 Ein Befall mit Apfelfaltenläusen (Dysaphis anthrisci, D. derecta) ist leicht zu erkennen: Die Ränder der Apfelblätter erscheinen faltenartig aufgeworfen und sind leuchtend rot gefärbt. Dem Baum schaden die meist blaugrau gefärbten Blattläuse aber in der Regel kaum, eine Bekämpfung ist daher nicht notwendig. Grüne Apfelblattlaus Die Grüne Apfelblattlaus (Aphis pomi) ist vorwiegend an jungen Bäumen anzutreffen, insbesondere, wenn sie zu viel gedüngt wurden. Eine Bekämpfung ist daher im Hobbygarten nicht notwendig. Befallene Blätter können abgepflückt, stark befallene Triebspitzen abgeschnitten und über den Kompost oder Biomüll entsorgt werden. Quelle: Christoph Hoyer Die Grüne Apfelblattlaus (Aphis pomi) ist vorwiegend an jungen Bäumen anzutreffen, insbesondere, wenn sie zu viel gedüngt wurden. Eine Bekämpfung ist daher im Hobbygarten nicht notwendig. Befallene Blätter können abgepflückt, stark befallene Triebspitzen abgeschnitten und über den Kompost oder Biomüll entsorgt werden. Apfelgraslaus Die Apfelgraslaus (Rhopalosiphum insertum) ist vorwiegend an alten Bäumen anzutreffen – meist schon zu Saisonbeginn in größerer Zahl. Sie sollte geschont werden, da sie den Fressfeinden zahlreicher Blattlausarten als erste Nahrung dient und ihnen somit hilft, sich rasch zu vermehren. Quelle: Christoph Hoyer Die Apfelgraslaus (Rhopalosiphum insertum) ist vorwiegend an alten Bäumen anzutreffen – meist schon zu Saisonbeginn in größerer Zahl. Sie sollte geschont werden, da sie den Fressfeinden zahlreicher Blattlausarten als erste Nahrung dient und ihnen somit hilft, sich rasch zu vermehren. Schwarze Kirschenblattlaus Schwarze Kirschenblattläuse (Myzus cerasi, M. prunavium) sitzen an den Blattunterseiten insbesondere der Triebspitzen und verursachen gekräuselte und eingerollte Blätter. Kontrollieren Sie die Gehölze im Frühjahr, noch ehe sich die Blütenknospen öffnen, regelmäßig auf einen Befall. Quelle: Christoph Hoyer Schwarze Kirschenblattläuse (Myzus cerasi, M. prunavium) sitzen an den Blattunterseiten insbesondere der Triebspitzen und verursachen gekräuselte und eingerollte Blätter. Kontrollieren Sie die Gehölze im Frühjahr, noch ehe sich die Blütenknospen öffnen, regelmäßig auf einen Befall. Große Rosenblattlaus Die Große Rosenblattlaus (Macrosiphum rosae) muss in der Regel nicht bekämpft werden. Die etwa vier Millimeter großen grünen Blattläuse werden durch Nützlinge meist gut in Schach gehalten. Sie können Sie auch mit einem harten Wasserstrahl abspritzen oder mit den Fingern abstreifen. Quelle: Vera Kuttelvaserova / Fotolia.com Die Große Rosenblattlaus (Macrosiphum rosae) muss in der Regel nicht bekämpft werden. Die etwa vier Millimeter großen grünen Blattläuse werden durch Nützlinge meist gut in Schach gehalten. Sie können Sie auch mit einem harten Wasserstrahl abspritzen oder mit den Fingern abstreifen. Blutlaus an Apfel Die Blutlaus (Eriosoma lanigerum) verbirgt sich ähnlich wie Wollläuse unter weißen Wachsfäden. Beim Zerdrücken tritt die namensgebende blutrote Flüssigkeit aus. In der Regel genügt es, Blutlauskolonien an der Rinde abzubürsten, den Rest erledigen Nützlinge wie die Blutlauszehrwespe (Aphelinus mali). Quelle: Uwe Harzer | www.greencommons.de | Blutlaus an Apfel | http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0 Die Blutlaus (Eriosoma lanigerum) verbirgt sich ähnlich wie Wollläuse unter weißen Wachsfäden. Beim Zerdrücken tritt die namensgebende blutrote Flüssigkeit aus. In der Regel genügt es, Blutlauskolonien an der Rinde abzubürsten, den Rest erledigen Nützlinge wie die Blutlauszehrwespe (Aphelinus mali). Hintergrund Umweltsituation: Allein im Mitteleuropa sind rund 850 Blattlausarten bekannt. Meist ist ihr Befall harmlos, allerdings können sie in einzelnen Fällen der Pflanzengesundheit nachhaltig schaden, da sie Viruskrankheiten übertragen. Sie geben zum Beispiel Tabakmosaikviren an Tomaten, Gurken und Paprika und das Scharkavirus an Steinobst weiter. Es gibt Pflanzensorten, die gegen den Befall von Blattläusen resistent sind. Allerdings wurden in einigen Versuchen regionale Unterschiede nachgewiesen. In einigen Regionen Deutschlands sind in den vergangenen Jahren die Blattlausresistenzen zusammengebrochen. Soll heißen, die Schädlinge befallen auch Sorten, die sie vorher verschmäht haben. Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln in deutschen Hobby-Gärten hat stark nachgelassen. Viele Menschen bauen Obst und Gemüse gerade deshalb selbst an, weil sie es ungespritzt ernten möchten. So unterstützen sie das Gleichgewicht zwischen Schädlingen und ihren natürlichen Gegenspielern. Studien belegen, dass sich die Zahl der Schädlinge dagegen durch den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel in einigen Fällen nicht verringert, sondern sogar erhöht. Beim Sprühen gegen Schädlinge besteht generell die Gefahr, dass der Sprühnebel auf benachbarte blühende Pflanzen weht und dadurch Bienen oder andere Bestäuber beschädigt. Einige Wirkstoffe können sich auch im Boden anreichern oder sich in der Nahrungskette ansammeln, wenn Vögel, Igel oder andere Tiere kontaminierte Tiere und Pflanzenteile fressen. Durch Verdunstung und Versickern können die chemischen Mittel in das Grundwasser gelangen. Das ist besonders kritisch, wenn man bedenkt, dass es in Deutschland etwa 20 Millionen Hausgärten und eine Million Kleingärten gibt. Gesetzeslage: Chemische Pflanzenschutzmittel gegen Blattlausbefall dürfen nur so eingesetzt werden, wie es in der jeweiligen Packungsbeilage steht. Das gesetzliche Zulassungsverfahren sieht vor, dass die Auswirkungen eines Produktes für Umwelt und Gesundheit an den ordnungsgemäßen Gebrauch gekoppelt werden. Wenn es häufiger, in höherer Konzentration oder zu einem anderen Zeitpunkt als empfohlen angewendet wird, können unvertretbare Nebenwirkungen auftreten. Das Pflanzenschutzgesetz verbietet ausdrücklich den Einsatz von Präparaten, die nicht offiziell als Pflanzenschutzmittel zugelassen, aber dazu geeignet sind, andere Organismen zu schädigen. Das gilt auch für selbstgebraute Hausmittelchen. Weitere Informationen finden Sie hier: Tipps zur Bekämpfung von Gartenschädlingen ( UBA -Themenseite) Tipps für gesunde Zierpflanzen (UBA-Themenseite) Informationen über Insektizide (UBA-Themenseite)
In den letzten Jahren ist ein positiver Bestandstrend mit einer deutlichen Arealausweitung (Balzer et al. 2018) auch infolge von Naturschutzprojekten (z. B. Mölich & Vogel 2018) zu verzeichnen. Die geschätzten Zunahmen in den Populationsgrößen liegen allerdings unter der Schwelle für eine kurzfristige deutliche Zunahme; weiterhin besteht eine Gefährdung durch zunehmende Intensivierung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, durch Habitatfragmentierung und Straßenverkehr (Balzer et al. 2018). In Deutschland stellen Hybridsierungen der Wildkatze mit der Hauskatze zwar nur eine geringe Gefährdung für die Wildform dar (vgl. Tiesmeyer 2018, Steyr et al. 2018), in anderen Regionen Europas ist dies aber eine der Hauptgefährdungsursachen für die heimische Art (z. B. Pierpaoli et al. 2003). Außerdem besteht ein steigendes Infektionsrisiko für Viruserkrankungen durch Kontakte mit Hauskatzen (z. B. Trinzen 2009). Insgesamt erscheint es daher sinnvoll, die Anzahl streunender Hauskatzen zu reduzieren, insbesondere in und in der Nähe von Schutzgebieten und im Wald, wo ein Zusammentreffen mit Wildkatzen am wahrscheinlichsten ist. In gemeinsamen Vorkommensgebieten von Wild- und Hauskatzen ist auf die Entnahme wildfarbener Individuen unbedingt zu verzichten.
AMELAG Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung Im Projekt „Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung“ erheben Umweltbundesamt und Robert Koch-Institut die Viruslast von SARS-CoV-2 und anderen Erregern im Abwasser. Das interdisziplinäre Team setzt direkt den One-Health Gedanken um: Forschungsdaten aus dem Bereich Umwelt und öffentliche Gesundheit werden zeitnah aufgearbeitet, zusammengeführt und öffentlich bereitgestellt. Gemeinsam für die Gesundheit aller Das Umweltbundesamt ( UBA ) und das Robert Koch-Institut ( RKI ) erfassen im Kooperationsvorhaben „Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung“ (AMELAG), ob und in welcher Häufigkeit SARS-CoV-2-Virusgenfragmente an knapp 170 Kläranlagen deutschlandweit im Abwasser vorkommen. So kann die lokale Verbreitung von Viren wie SARS-CoV-2 und möglichen Virusvarianten zeitnah erfasst und beurteilt werden. An diesem durch das Bundesministerium für Gesundheit ( BMG ) geförderten Kooperationsprojekt sind auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ), der Sanitätsdienst der Bundeswehr sowie für Gesundheit und Abwasser verantwortliche Behörden der 16 Bundesländer beteiligt, darüber hinaus Kläranlagenbetreibende, Labore, Logistikunternehmen sowie zahlreiche weitere Forschungseinrichtungen und Universitäten. Das AMELAG-Vorhaben setzt beispielhaft den im Koalitionsvertrag der Bundesregierung erwähnten One-Health Gedanken um: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlichster Fachdisziplinen arbeiten hier täglich kollaborativ und intersektoral zusammen. Nur so können die Expertisen aus den Bereichen Umwelt- und Naturwissenschaften, Gesundheitswissenschaften und öffentlicher Gesundheit, Data Science und Statistik das Abwasser als eine verlässliche Datenquelle für die Information der Öffentlichkeit und eine evidenzbasierte Politikberatung erschließen. Ablauf der Abwassersurveillance in AMELAG Verschiedene Krankheitserreger und deren Abbauprodukte reichern sich in menschlichen Ausscheidungen (z.B. Stuhl und Speichel) an und gelangen in das Abwasser. Abwasserproben werden mehrmals pro Woche am Zulauf von Kläranlagen entnommen. In der Regel wird nach der ersten mechanischen Reinigung, dem Rechen und dem Sandfang, automatisiert eine 24h-Mischprobe gewonnen. Diese Proben werden gekühlt in ein Labor transportiert und mit geeigneten Anreicherungsmethoden aufbereitet. Die Erbinformation ( DNA / RNA ) wird anschließend extrahiert und die vorhandenen Virusgenfragmente mittels der Polymerase-Kettenreaktion (engl. polymerase chain reaction, PCR) quantitativ erfasst. Neben den Routinemessungen der SARS-CoV-2-Genfragmente werden am Umweltbundesamt auch verschiedene weitere Methoden zum Nachweis klinisch relevanter Infektionserreger (z. B. Influenzavirus A/B) entwickelt und etabliert. Nach einer Datenprüfung hinsichtlich Qualität und Plausibilität, werden die Monitoringdaten von den datenliefernden Stellen in die eigens dazu eingerichtete Datenbank „Pathogene im Abwasser“ ( PiA-Monitor ) am Umweltbundesamt eingepflegt und verwaltet. Dort werden sie weiterverarbeitet, um witterungsbedingte Schwankungen des Rohabwasserstroms auszugleichen („Normalisierung“). Die normalisierten Datenwerte werden anschließend vom RKI als Verlaufskurve dargestellt, einer Trendberechnung unterzogen und im AMELAG-Wochenbericht sowie im Infektionsradar durch RKI und BMG veröffentlicht. Zusammen mit anderen Surveillance-Systemen wird eine epidemiologische Bewertung vorgenommen, die wiederum das Ableiten von Maßnahmen für den Gesundheitsschutz der Menschen und eine evidenzbasierte Politikberatung unterstützt. Link zum AMELAG-Erklärvideo: Was ist Abwassersurveillance (Youtube-Link) Wissenschaftliche Fragestellungen und Forschung am UBA Erarbeitung von Verfahren für den Nachweis von Infektionserregern und antimikrobiellen Resistenzen (AMR) in Abwasserproben – Forschung am Umweltbundesamt im Fachgebiet Mikrobiologische Risiken Es werden Konzepte für Methoden zum belastbaren Nachweis von relevanten Infektionserregern (einschließlich deren Antibiotikaresistenzen) in Abwasserproben entwickelt. Der Fokus liegt dabei auf Enterobakterien mit klinisch wichtigen Antibiotikaresistenzen. Um diese in den Abwasserproben zu identifizieren wird ein mehrstufiger Screening-Prozess entwickelt, der sowohl auf den direkten Nachweis der lebendigen Bakterien wie auch auf den Nachweis von Resistenzgenen und weiteren Sequenzinformationen abzielt. Hierbei kommen unter anderem massenspektrometrische Messmethoden, die Bestimmung der minimalen Hemmkonzentrationen gegenüber antibiotischen Wirkstoffen sowie molekularbiologische und sequenzbasierte Verfahren zum Einsatz. Methodenentwicklung und Etablierung von Nachweisverfahren von weiteren Public Health-relevanten viralen Erregern – Forschung am Umweltbundesamt im Fachgebiet Mikrobiologische Risiken Es werden Influenza A/B-Virusgenfragmente mittels molekularbiologischer Labormethoden nachgewiesen und die Ergebnisse evaluiert. Die Methoden werden für eine mögliche Implementierung in die Routine der Abwassersurveillance vorbereitet. Im Weiteren werden im Rahmen von AMELAG mittels verschiedener Aufbereitungs- und Extraktionsmethoden neue Verfahren zum Nachweis für weitere respiratorische und gastrointestinale Erreger, die sich im Abwasser befinden, entwickelt und erprobt. Je nach Beschaffenheit und Eigenschaften der Erreger sind verschiedene Aufbereitungsmethoden zur Anreicherung und Extraktion der Nukleinsäuren erforderlich. Dazu werden u. a. verschiedene Konzentrationsverfahren verglichen, Versuchsreihen mit Abwasserproben konzipiert, denen inaktivierte Viren oder virale Nukleinsäure zugesetzt wurden und es findet eine Validierung der Verfahren statt. Des Weiteren werden Versuche zur Ermittlung der Bestimmungsgrenzen durchgeführt. Ziel ist es, qualitätsgesicherte und valide Labormethoden zu entwickeln, die schrittweise durch fortlaufende Optimierung und Harmonisierung im Rahmen der Abwassersurveillance angewendet werden können. Laborharmonisierung / Standardisierung / Vergleichsuntersuchungen – Forschung am Umweltbundesamt im Fachgebiet Abwasseranalytik, Überwachungsverfahren Die derzeit gemessenen Konzentrationen von SARS-CoV-2 im Abwasser werden im Rahmen von AMELAG von über 20 unterschiedlichen Laboren ermittelt. Dabei kommen unterschiedliche Methoden u. a. hinsichtlich Aufkonzentrierung der Probe, Extraktion der Viren- RNA , in der PCR nachgewiesene Gensequenzen sowie der verwendeten PCR-Analytik zum Einsatz. Im Rahmen dieses Forschungsprojekts wird durch das UBA eine Identifizierung und Clusterung der Labormethoden durchgeführt und anschließend eine Harmonisierung angestrebt. Da davon auszugehen ist, dass verschiedene Methoden zu vergleichbaren Analytikergebnissen führen, soll eine Qualitätsbewertung der Daten mit Bezug zur jeweiligen Analytik durchgeführt werden. Das soll auch der Vorbereitung und Konzipierung eines Vergleichsversuches dienen, der ebenfalls im Rahmen des AMELAG Projekts durchgeführt werden wird. Dieser soll u.a. zur Ermittlung von Bestimmungsgrenzen dienen. In Erweiterung des Nachweisspektrums werden weitere, das öffentliche Gesundheitswesen betreffende Erreger wie Influenza und RSV, für die Laborroutine getestet und etabliert. Spurenstoffanalytik zur Untersuchung der Eignung weiterer Normalisierungsparameter – Forschung am Umweltbundesamt im Fachgebiet Abwasseranalytik, Überwachungsverfahren Bei der Ermittlung der Viruslast im Abwasser muss eine „Normalisierung“ der ermittelten Viruslast erfolgen. „Normalisierung“ bedeutet, dass versucht wird die Schwankungen der Abwassermenge und damit auch der Zusammensetzung der Abwasserbestandteile auszugleichen. Je besser man normalisieren kann, umso besser kann die Viruslast in Relation zum Bevölkerungsanteil berechnet werden. Statt der Möglichkeit einer Normalisierung durch die mittlere Durchflussrate, Quantifizierung von Surrogatviren oder üblichen Begleitparametern wie Leitfähigkeit und Ammonium, sollen in Kooperation mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) durch Spurenstoffanalytik weitere Möglichkeiten und Parameter für eine Normalisierung an verschiedenen Kläranlagenstandorten ausgetestet werden. Hierbei kommen spezielle, hochdurchsatzfähige Testverfahren (ELISA) zur Anwendung, die zur hochempfindlichen Messung von Arzneimittelrückständen, Inhaltsstoffen und Stoffwechselprodukten modifiziert wurden. Die einzelnen Spurenstoffe werden bezüglich ihrer Eignung als humane Fäkalindikatoren exemplarisch an den jeweiligen Standorten evaluiert. Datenplausibilisierung und Normalisierung – Forschung am Umweltbundesamt im Fachgebiet Abwassertechnikforschung, Abwasserentsorgung Die Konzentration von SARS-CoV-2 im Abwasser kann durch Veränderungen der Abwasserzusammensetzung beispielsweise durch Regenereignisse stark beeinflusst werden. Die Trenderkennung wird dadurch erschwert. Die Durchflussrate ist ein gängiger Parameter um diese Schwankungen in der Abwasserzusammensetzung abzubilden. Es gibt allerdings auch eine Reihe alternativer Parameter und weiterer Möglichkeiten. Daher entwickelt das UBA Methoden, die eine Beurteilung unterschiedlicher Plausibilisierungs- und Normalisierungsansätze ermöglichen. Das Ziel soll eine objektive, standortspezifische Bewertung der unterschiedlichen Parameter sein und wie durch die Verwendung des entsprechenden Ansatzes die Trenderkennung verbessert werden kann. Zusammenfassend werden am UBA für die Abwassersurveillance notwendige technische Verfahrensabläufe entwickelt, weiter optimiert, harmonisiert und im Rahmen von Technischen Leitfäden dokumentiert. Dies betrifft die Probenahme, Labormethoden, Logistikkonzepte und den Bereich der Datenverarbeitung und -übermittlung an das RKI . Darüber hinaus engagiert sich das UBA im Bereich der Normung.
Fallwild untersuchen lassen (Stand 25.04.2023) Die Jägerinnen und Jäger sowie Mitarbeiter der Veterinär-, Naturschutz- und Jagdbehörden Nordrhein-Westfalens sind dazu angehalten Fallwild einer veterinärmedizinischen Untersuchung zugänglich zu machen. Diese Untersuchungen werden in den vier Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUÄ) des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die für die Fallwilduntersuchungen anfallenden Kosten werden von der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung übernommen und sind für die Jägerinnen und Jäger daher kostenfrei Die wesentliche Grundlage für die Fallwilduntersuchung ist der „Leitfaden für eine ordnungsgemäße Beseitigung von Wildtierkörpern und Teilen von Wildtieren einschließlich Resten erlegten Wildes“ (Erlass vom 08.05.2018). Fallwild soll unverzüglich und vollständig zur Untersuchung gebracht werden. Die Anlieferungszeiten sind im konkreten Fall telefonisch vorher zu erfragen. Die Anlieferung von Tierkörpern sollte angekündigt werden. Die Verpackung ist so zu wählen, dass vom Inhalt nichts nach außen gelangen kann. Ggf. sollte ausreichend saugfähiges Material in der Verpackung vorhanden sein, um austretende Flüssigkeiten wie Sekret und Blut aufnehmen zu können. Bitte nutzen Sie das Begleitschreiben zu Fallwilduntersuchungen , um den Mitarbeitern der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern wichtige Informationen zu Ihrer Einsendung zukommen zu lassen Chemische und Veterinäruntersuchungsämter, die Wildkörper zur Untersuchung annehmen: Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen Standort: Arnsberg Zur Taubeneiche 10-12 59821 Arnsberg 0234 957194-0 0234 957194-290 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe Westerfeldstr. 1 32758 Detmold 05231 9119 05231 9115-03 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper Deutscher Ring 100 47798 Krefeld 02151 8490 02151 8491-10 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe Albrecht-Thaer-Straße 19 48147 Münster 0251 98 21-0 0251 98 21-250 Ansprechpartnerin Luisa Fischer Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung Pützchens Chaussee 228 53229 Bonn 0228 9775525 0228 432023 luisa.fischer(at)lanuv.nrw.de Schmallenberg-Virus Neue Herausforderung für Jäger und Wildforscher Neue Viruskrankheiten in Wildpopulationen stellen für Veterinäre und Wildbiologen eine Herausforderung dar. Erinnert sei an RHD (Rabbit hemorrhagic disease) und EBHS (European brown hare syndrome) bei Wildkaninchen und Feldhasen oder die Blauzungenkrankheit bei Wildwiederkäuern. Mit Sorge wurden 2012 erste Fälle des Schmallenberg-Virus auch bei Wildtieren erwartet. Die Veröffentlichung von Dr. Walburga Lutz im Rheinisch-Westfälischen Jäger wies auf mögliche Auswirkungen für Wildwiederkäuer hin. Schmallenberg-Virus bei Wildtieren. Krise überschritten? (RWJ 10/15) Schmallenberg-Virus: Neue Herausforderung für Jäger und Wildforscher (RWJ 04/12) 2,5 MB (mit freundlicher Genehmigung der Landwirtschaftsverlags-GmbH Münster) Im Fallwildbericht 2014-15, Seiten 6-9, sind die abschließenden Ergebnisse in Kurzform mitgeteilt, ebenso in einem Beitrag im Rheinisch-Westfälischen Jäger RWJ 10-2015. Fallwildbericht 1014-15 Im Fallwildbericht 2012-13, Seiten 6-8, sind Ergebnisse eines Screenings mitgeteilt, ebenso in einem Beitrag im Rheinisch-Westfälischen Jäger RWJ 10-2013. Fallwildbericht 2012-13 Achtsam mit Rehen umgehen (RWJ 10/13) Schmallenberg-Virus: "Ist auch Wild betroffen?" (Wochenblatt 13/2012) 734 KB Neue Infektionen bei Haustieren belegen, dass das Virus nicht ganz aus der Population verschwunden ist und mit absinkender Immunität auch bei den Wildtieren wieder mit Neuinfektionen zu rechnen sein wird. Weiterführende Literatur: “A broad spectrum screening of Schmallenberg virus antibodies in wildlife animals in Germany” Susan Mouchantat; Kerstin Wernike; Walburga Lutz; Bernd Hoffmann; Rainer G. Ulrich; Konstantin Börner; Ulrich Wittstatt; Martin Beer. Veterinary Research (2015) 46:99 DOI 10.1186/s13567-015-0232-x Aujeszky'sche Krankheit Die vergessene Gefahr Die Infektion mit unabwendbarer Todesfolge ist ein eher seltenes Ereignis. Das Risiko der Ansteckung von Jagdhunden bei direktem Kontakt mit Schwarzwild sollte dennoch im Bewusstsein des Hundeführers verankert sein. Ein Beitrag von Frau Dr.Walburga Lutz im "Rheinisch-Westfälischen Jäger" zeigt die Gefahren, Hintergründe und gibt fachkompetente Informationen. Beitrag I - Aujeszky'sche Krankheit: Die vergessene Gefahr 235 KB Beitrag II - Tödlicher Kontakt: Pseudowut-Juckpest-Aujeszky 4,4 MB Informationsmaterialien zu Wildkrankheiten und Fallwild Veröffentlichungen von Dr. Walburga Lutz im Rheinisch-Westfälischen Jäger (mit freundlicher Genehmigung der Landwirtschaftsverlags-GmbH Münster): Wenn Damwild verhungert … RWJ 06/2016 Muffelwild in NRW. Quo vadis Ovis? - RWJ 03-2016 Schmallenberg-Virus bei Wildtieren. Krise überschritten ? – RWJ 10-2015 Erkrankungs- und Todesursachen bei Feldhasen 2014/15. Hasen-Sorgen – RWJ 09-2015 Warum Rehe krank werden – und wie man ihnen helfen kann - RWJ 05–2015 Warum Wildhygiene wichtig ist. Tollwut, Räude und Staupe bei Füchsen in NRW - RWJ 04-2015 Staupe bei Wild in NRW - RWJ 01-2015 Können Hausschweine Sauen krank machen - RWJ 07-2014 Feldhasen zwischen Rhein- und Weser: Spiegel der Lebensumwelt -RWJ 11-2013 Achtsam mit Rehen umgehen - RWJ 10-2013 Dem Fasanentod auf der Spur - RWJ 09-2013 Fallwildberichte Auswertungen der im jeweiligen Jagdjahr durchgeführten Fallwilduntersuchungen im Land NRW: Berichte von 2006 bis heute
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 171/05 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 171/05 Magdeburg, den 10. Oktober 2005 Sachsen-Anhalt dehnt Impf-Empfehlung beim Grippeschutz aus / Minister Kley: Impfschutz für alle Bürgerinnen und Bürger ratsam! Magdeburg. Herbstzeit ¿ Zeit für die Grippeschutzimpfung. Gesundheitsminister Gerry Kley hat an die Bevölkerung appelliert, sich rechtzeitig vor Beginn der Grippesaison impfen zu lassen. Außerdem rät Kley in einer neuen Öffentlichen Empfehlung allen Bürgerinnen und Bürgern zu einer Impfung. Damit dehnt Sachsen-Anhalt die bisherige Impfempfehlung aus. Bislang war die Grippeschutzimpfung nur für Risikopersonen und für über 60-Jährige empfohlen worden, da dieser Personenkreis besonders anfällig und somit auch besonders gefährdet ist. Minister Kley begründete die erweiterte Empfehlung mit den besonderen Risiken, die eine Influenza in jedem Fall für die Betroffenen mit sich bringe: ¿Eine Grippe ist im Gegensatz zu den so genannten Erkältungskrankheiten gefährlich. Deshalb ist ein wirksamer Schutz in jedem Falle ratsam. Der aktuelle Impfstoff steht zur Verfügung. Eine Praxisgebühr fällt bei der Impfung nicht an. Suchen Sie Ihren Hausarzt auf und lassen Sie sich impfen!¿ Eine jährliche Schutzimpfung ist erforderlich, weil sich das Virus ständig verändert. Der aktuelle Impfstoff wird in jedem Jahr an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angepasst. Nach der Impfung baut sich die Schutzwirkung innerhalb von zwei Wochen auf. Da in Deutschland mit einer Grippewelle nicht vor Dezember zu rechnen ist, kann eine Impfung noch bis Mitte November angeraten werden. Während sich bundesweit nur jeder Vierte gegen Grippe impfen lässt, nimmt in Sachsen-Anhalt jeder Dritte an der Grippeschutzimpfung teil. Der Frauenanteil liegt sogar bei 37 Prozent, bei den Männern nehmen 30 Prozent die Grippevorsorge wahr. Gegenüber 1999 ist das bei den Frauen ein Anstieg von 9 und bei den Männern von 6 Prozentpunkten. Damit liegt Sachsen-Anhalt bei der Grippeschutzimpfung über dem Bundesdurchschnitt. In den alten Bundesländern werden Quoten von 14 Prozent (NRW) bis 22 Prozent (Saarland) erreicht. (Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt) Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 119/09 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 119/09 Magdeburg, den 21. Oktober 2009 Neue Grippe: Sachsen-Anhalt für Impfaktion gewappnet / 1.600 Ärzte und Ärztinnen ziehen mit / Ministerin Kuppe: Impfung ist der beste Schutz Sachsen-Anhalt ist für das Impfen gegen die Neue Grippe gut gewappnet. Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe sagte am Mittwoch in Magdeburg: ¿Wir sind vorbereitet. Wir wollen erreichen, dass die Neue Grippe keine Chance zur Ausbreitung im Land bekommt. Impfen ist der beste Schutz.¿ Nach den Worten der Ministerin ist die Situation günstig. Bislang seien nur wenige Menschen erkrankt. Alle Krankheitsverläufe seien eher milde. Frau Kuppe sagte: ¿Jetzt zu impfen ist daher genau richtig. Niemand weiß, wie sich das Geschehen im Verlaufe des Winters entwickelt.¿ Die ersten 48.000 Impfstoffdosen sind angekommen und auf die Landkreise verteilt worden. Weitere Lieferungen erfolgen wöchentlich. Insgesamt hat Sachsen-Anhalt 1,5 Millionen Impfdosen bestellt. Die Regie zur Impfaktion wird vom Öffentlichen Gesundheitsdienst übernommen. Über die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte wird der Impfstoff an die Impfärzte und Impfärztinnen verteilt. Rund 1.600 Mediziner und Medizinerinnen haben sich bereit erklärt zu impfen. Die Ministerin dankte ausdrücklich allen an der Aktion Beteiligten. Sie würdigte das nach ihren Worten ¿gute Zusammenspiel¿. Seit dem Auftreten der ersten Fälle von Neuer Grippe Anfang Mai werde auf allen Ebenen besonnen und zielorientiert gearbeitet. Kuppe betonte: ¿In Sachsen-Anhalt gibt es einen Impfstoff.¿ Das treffe auch für im Land beheimatete Bedienstete des Bundes zu. Es handelt sich um den Impfstoff Pandemrix mit Wirkstoffverstärker der Firma GlaxoSmithKline. Die Ministerin erklärte: ¿Der Impfstoff ist sicher, er ist mehrfach getestet und von europäischen Behörden zugelassen.¿ Ab dem 26. Oktober beginnend werden zunächst Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich, bei Polizei und Feuerwehr geimpft. Eine Woche später ¿ ab dem 2. November ¿ startet die Impfaktion in den Arztpraxen. Grundsätzlich kann jeder eine Impfung bekommen, der geimpft werden möchte. Impfen ist freiwillig. Die Kosten werden von der Krankenversicherung getragen. Nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen wird bei Menschen zwischen zehn und 60 Jahren eine einmalige Impfung empfohlen. Insbesondere chronisch Kranken sowie Menschen mit anderen Grundkrankheiten wie Herz-Kreislauf-Defekten oder Stoffwechselerkrankungen wird empfohlen, sich jetzt impfen zu lassen. Schwangere sollten sich zumindest ärztlichen Rat holen. Wann und wo konkret ab dem 2. November geimpft wird, ist beim Gesundheitsamt oder beim Hausarzt oder der Hausärztin zu erfahren. Das Gesundheitsministerium hat zudem unter www.ms.sachsen-anhalt.de eine Übersicht der Impfärzte und Impfärztinnen sowie zahlreiches Informationsmaterial veröffentlicht. Hintergrund: In Sachsen-Anhalt gab es seit Ausbruch der neuen Krankheit Ende April / Anfang Mai 445 Erkrankungsfälle. Krankenhausaufenthalte waren die Ausnahme. Vorrangig sind junge Menschen zwischen 15 und 24 Jahren erkrankt. Etwa zwei Drittel der Erkrankten brachten die Krankheit von einer Auslandsreise mit. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
Halberstadt/Magdeburg. Am Dienstag fand beim Technischen Hilfswerk (THW) in Weddersleben eine vom Landkreis Harz in Zusammenarbeit mit der Task Force Tierseuchenbekämpfung Sachsen-Anhalt organisierte Übung zur Afrikanischen Schweinepest statt. Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert freute sich über die erfolgreich durchgeführte Übung: ?Für den Fall eines Ausbruchs der Krankheit sind wir sehr gut gerüstet, der 25 km lange Zaun wird sich im Fall des Ausbruchs der Seuche bewähren. Das hat die Übung im Landkreis Harz deutlich gezeigt.? Während der Übung demonstrierte das THW den Aufbau des vom Land angeschafften Wildschweinezauns. Das Ergebnis der Aufbauübung hat gezeigt, dass es mit 10 Personen möglich ist, den kompletten Zaun mit einer Länge von 25 Kilometern innerhalb von acht Stunden auf Waldwegen aufzubauen. Dieser Teil der Übung wurde vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie finanziert.Die Nationalparkverwaltung stellte ihr Ausrüstungsset zum Bergen von toten Wildschweinen vor. An zwei Stationen auf dem Gelände des THW wurde die Desinfektion von Flächen, Fahrzeugen und Personen durchgeführt. HintergrundDie Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Für Menschen und andere Haus- und Nutztiere ist sie nicht gefährlich. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. In Rohwurstwaren ist das Virus sehr lange haltbar, so dass ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen ausreichen kann, um die Seuche einzuschleppen. Besonders effizient ist die Übertragung über Schweiß und Blut. Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion. Daher ist auch die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig.Es gibt in Sachsen- Anhalt 1.346.329 Schweine in 2.941 Beständen (Stand 25.10.2018, gemeldete Bestands- und Tierzahlen der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt).Mehr Informationen zur ASP auf der Website des Ministeriums: https://mule.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/veterinaerwesen/afrikanische-schweinepest/ Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
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Bund | 226 |
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Förderprogramm | 221 |
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Text | 31 |
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