INSPIRE Datensatz der Auerhuhnverbreitung in Baden-Württemberg. Die Verbreitungskarte zeigt den zeitlich letzten Stand des Auerhuhn-Monitorings. Verbreitungskarten für Auerhuhnvorkommen im Schwarzwald werden seit 1993 erstellt, als mit einer kontinuierlichen Dokumentation aller Sichtungen und Hinweise auf das Vorkommen von Auerhühnern begonnen wurde. Im Turnus von 5 Jahren wird jeweils eine neue Verbreitungskarte mit den in diesem Zeitraum gesammelten Nachweisen erstellt. Als Auerhuhn-Verbreitungsgebiet werden jene Flächen definiert, für die mindestens drei Nachweise innerhalb der letzten fünf Jahre vorliegen. Die gefüllten 3 x 3 km Rasterzellen basieren auf Hinweisen verschiedenster Art (Sichtung, jährliche Balzplatzzählung, Kot, Federn, Huderpfannen, Trittsiegel). Aus Gründen der Sensibilität der Vogelart wird die Verbreitung nur mit einer Auflösung von 3 x 3 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen von Jägern, Förstern, Waldarbeitern, Ornithologen und Naturschützern.
Schutzgebiete mit naturschutzrechtlicher Grundlage im Land Bremen Der Datensatz beinhaltet die Schutzgebiete des Landes Bremen, die auf der Grundlage nationaler Naturschutzgesetze sowie der EU-Richtlinien 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ausgewiesen wurden. Die in Bremen vorkommenden Schutzkategorien sind: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete.
Für alle besonders geschützten und streng geschützten Tiere, eingeschränkt auch für Pflanzen, bestehen grundsätzliche Besitz- und Vermarktungsverbote, von denen im Einzelfall Ausnahmen nachzuweisen sind (s. §§ 44, 45 und 46 Bundesnaturschutzgesetz (1) (BNatSchG) sowie Artikel 8 EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 (2) und Besonders geschützte und streng geschützte Arten ). Gemäß dieser Nachweispflicht von § 46 BNatSchG ist deshalb jeder Halter von Tieren der besonders und der streng geschützten Arten verpflichtet, das Vorliegen einer Ausnahme entweder vom Besitzverbot oder, falls eine Vermarktung vorangegangen ist, vom Vermarktungsverbot nachzuweisen , z. B. die Zucht oder die legale Einfuhr. Die Nachweispflicht gilt auch für tote Tiere, Teile von ihnen und Erzeugnisse (s. nachfolgende Punke und Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Abhängig von der jeweiligen Schutzkategorie sind für den Nachweis einer legalen Vermarktung bzw. eines legalen Kaufs verschiedene Dokumente bzw. Herkunftsnachweise erforderlich. Erforderliche Dokumente bzw. Nachweise Schutzkategorie Dokumentenpflicht durch gelbe EU-Bescheinigungen Art des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 Allgemeine Nachweispflicht z. B. durch vollständig ausgefüllte Herkunftsnachweise, Einfuhrgenehmigungen, Ausnahmegenehmigungen von der Kennzeichnungspflicht, Zeugenbestätigungen und durch alte blaue CITES-Bescheinigungen Art des Anhangs B der EG-Arten-schutzverordnung Nr. 338/97 und alle anderen besonders geschützten und streng geschützten Arten wie Europäische Vogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Dabei hat der Herkunftsnachweis das geschützte Tier bei den Vermarktungen ständig zu begleiten, d. h. beim Verkauf ist der Herkunftsnachweis dem Käufer mitzugeben. Der neue Besitzer muss das Tier bei seiner zuständigen Behörde mit der Meldetabelle und einer entsprechend nummerierten Kopie des Herkunftsnachweises bzw. der EU-Bescheinigung anmelden , in Sachsen-Anhalt beim CITES-Büro in Steckby (s. Tierbestandsmeldungen ). Der Herkunftsnachweis muss zuverlässig einem bestimmten Exemplar zugeordnet werden können , z. B. durch geschlossene Beringung bei Vögeln, durch Transponder bei Säugetieren und durch Fotodokumentation bei Landschildkröten (s. Kennzeichnungspflicht und Fotodokumentation bei Landschildkröten ). Ohne zuordenbare Herkunftsnachweise drohen eine Beschlagnahme der Tiere und die Ahndung der illegalen Vermarktung durch Bußgeld. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere streng geschützte Arten betreffend, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Wie die lebenden Tiere unterliegen auch die vollständig erhaltenen toten Tiere (z. B. Präparate, Felle, Skelette) der geschützten Arten sowie ohne Weiteres erkennbare Teile von ihnen (z. B. Schädel, Federn, Eier) und Erzeugnisse (z. B. Mäntel und Taschen aus Fellen und Leder) dieser Nachweispflicht ( s. Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Das bedeutet, dass z. B. für die Vermarktung von alten Greifvogel- und Eulenpräparaten zuvor EU-Bescheinigungen zu beantragen sind. Tote Tiere unterliegen nicht der Meldepflicht. Einschränkungen zur Nachweispflicht für ohne weiteres erkennbare Erzeugnisse aus Teilen streng geschützter Arten, die dem persönlichen Gebrauch dienen, regelt § 46 Absatz 2 BNatSchG. 2. Nachweispflicht für Tiere des Anhangs A Bei Exemplaren des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 ist der Nachweis des legalen Erwerbs stets durch das Original einer gelben EU-Vermarktungsbescheinigung zu führen. Dieses Dokument ist bei der Vermarktung dem Käufer im Original mitzugeben. Der artenschutzrechtlichen Meldebehörde, in Sachsen-Anhalt dem CITES-Büro in Steckby, ist mit der Anmeldung des neu erworbenen Tieres eine Kopie dieser EU-Bescheinigung beizufügen. Verstirbt das Tier, ist das Bescheinigungsoriginal mit der Abmeldung zurückzuschicken. Die alten blauen CITES-Bescheinigungen waren für Tiere des Anhangs A nur bis 1997 gültig. Für Vermarktungszwecke sind jetzt neue EU-Bescheinigungen zu beantragen. In Sachsen-Anhalt ist die Beantragung von EU-Vermarktungsbescheinigungen für gezüchtete Tiere per Post oder per Fax (039244/9409-19) an das CITES-Büro, Zerbster Str. 7 in 39264 Steckby zu richten. Die Antragstellung kann mit dem unterschriebenen Bescheinigungsantrag oder der Meldetabelle erfolgen. Bei der vollständig ausgefüllten Meldetabelle sind unten links die laufenden Nummern der vorgesehenen Tiere einzutragen und durch Unterschrift zu bestätigen. Für die erstmalige Zucht einer Art sind jeweils zwei Zeugenbestätigungen sowie eine kurze Beschreibung der Zuchtbedingungen einschließlich von zwei Fotos vom Zuchtverlauf als Nachweis einzureichen. Weiterhin ist die Legalität der Elterntiere nachzuweisen , z. B. durch deren EU-Bescheinigungskopien und gegebenenfalls durch weitere zuzuordnende Belege für deren legale Herkunft wie Einfuhrdokumente, Herkunftsnachweise sowie Zeugenbestätigungen für die Zucht bzw. für den Altbesitz (Muster s. Artenschutzrechtliche Informationsschriften ) Voraussetzung für die Erteilung der EU-Bescheinigungen ist eine Überprüfung des Kennzeichens am Tier durch die Naturschutzbehörde des zuständigen Landkreises (s. Kennzeichnungspflicht ) . Für Landschildkröten sind je Tier zwei Bauchpanzerfotos im Format 9 x 13 cm mit einzureichen, die rückseitig mit der laufenden Nummer und dem Gewicht zu beschriften sind (s. Fotodokumentation Landschildkröten ). Die Bescheinigungserteilung ist gebührenpflichtig. Meldetabelle (PDF) Bescheinigungsantrag (PDF) Zuchtprotokoll (PDF) Zeugenbestätigung Zucht (PDF) ausgenommen Arten der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Die Nachweispflicht gilt auch für Tiere des Anhangs B der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 (2) und für die anderen besonders geschützten und streng geschützten Arten (s. Besonders geschützte und streng geschützte Arten ) mit Ausnahme der in der Anlage 5 BArtSchV aufgeführten von der Meldepflicht befreiten Arten. Bei der Weitergabe der nachweispflichtigen Tiere ist vom Vorbesitzer ein Herkunftsnachweis mitzugeben, der alle Angaben zum Tier (z. B. vollständige Ring- Nummer, Transponder-Nummer, Schlupfdatum), zur ursprünglichen Herkunft (z. B. Zuchtbuch-Nummer, Einfuhrgenehmigungs-Nummer) sowie zu den Elterntieren (Kennzeichen und Herkunft) zu enthalten hat [s. Muster Herkunftsnachweis (PDF)]. Der Herkunftsnachweis muss zuverlässig bestimmten Exemplaren zugeordnet werden können. Dabei ist die eindeutige Kennzeichnung für die Gewährleistung der Nachweisführung von maßgebender Bedeutung , z. B. durch geschlossene Ringe für gezüchtete Vögel und Transponder für Säugetiere. Bei Reptilien sind neben der eindeutigen Zuchtbuch- bzw. Melde-Nummer weitere Angaben zur Individualisierung wie Gewicht, Länge und besondere Körpermerkmale in dem Herkunftsnachweis zu vermerken. Für selten gezüchtete Tierarten und für Zoohandlungen gilt eine lückenlose Nachweisführung bis zum Ersterwerber. Herkunftsnachweis (PDF) Bei geschlossen beringten Vögeln häufig gezüchteter Arten reicht die Angabe der vollständigen Ringnummer in der Regel als Nachweis der rechtmäßigen Herkunft aus. Bei abweichend von der geschlossenen Beringung gekennzeichneten gezüchteten Vögeln der Anlage 6 Bundesartenschutzverordnung (PDF) ist eine behördliche Ausnahmegenehmigung von der Kennzeichnungspflicht vorzulegen. Wurden Tiere nach Deutschland eingeführt, reicht die Angabe der Einfuhrgenehmigungsnummer z.B. E 1234/15 aus. Für alle in andere EU-Staaten z. B. in die Niederlande und nach Belgien eingeführten Tiere ist stets eine Kopie der Einfuhrbescheinigung erforderlich. In den anderen Fällen ist der Nachweis mit behördlichen Bescheinigungen, ausführlichen Herkunftsnachweisen, Zuchtbuchkopien und eindeutigen Zeugenbestätigungen, sowie ggf. mit den blauen CITES-Bescheinigungen, Rechnungen und Belegen zu führen. Bei Altbesitz, Erstzucht sowie bei selten gezüchteten Arten sind außerdem eindeutige Zeugenbestätigungen erforderlich. Zeugenbestätigung Zucht (PDF) Zeugenbestätigung Altbesitz (PDF) Sind Herkunftsnachweise verloren gegangen, müssen die Besitzer der Tiere diese von den Vorbesitzern nachfordern. Dies muss ggf. über eine längere Verkaufskette bis zum Züchter bzw. Einführer der Tiere zurück verfolgt werden. Mittels der vollständigen Ring-Nummern und der Transponder-Nummern können über die Kennzeichenausgabestellen des BNA oder des ZZF (s. Kennzeichnungspflicht ) die Adressen der ursprünglichen Züchter bzw. Einführer direkt ermittelt werden. Bei den Züchtern oder Einführern sind dann die Angaben zur ursprünglichen Herkunft zu erfragen. Quelle: (1) Gesetze im Internet (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz) (2) EURO-Lex zurück zur Seite "Anforderungen an die Halter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 28.10.2024
Die kürzeste Route zwischen Brutgebiet und Überwinterungsquartier liegt auf einem Großkreis und sollte von den Vögeln bevorzugt werden. Danach müssten europäische Singvögel in ihre südlich gelegenen Winterquartiere direkt nach Süden ziehen. Jede Abweichung von dieser Route bedeutet, dass die Vögel einen Umweg machen. Offensichtlich ziehen die meisten europäischen Singvögel nicht nach Süden, sondern in südwestliche und südöstliche Richtung und meiden auf diese Weise die Überquerung der Alpen. Das Zugverhalten in Bezug zur Barriere der Alpen ist gut untersucht, nicht dagegen zu weiter südlich gelegenen Barrieren. Völlig unerforscht ist der Atlas in seiner Wirkung auf den Vogelzug. Für ihn liegen sich widersprechende Hypothesen vor, nach denen er auf dem Herbstzug entweder überquert oder umflogen wird. Auf dem Frühjahrszug lassen die mittleren Zugrichtungen in Gibraltar die Überquerung des Atlas erwarten, doch ist wegen der Größe der ökologischen Barriere ebenso eine Umgehung denkbar. Mit Hilfe von Radarstationen, die entlang einer W-E gerichteten Achse im Norden des Atlas errichtet werden, sollen die Zugrichtungen der nächtlich ziehenden paläarktischen Singvögel untersucht werden.
Ein Netzwerk von Umweltbildungseinrichtungen mit unverwechselbarem Profil hilft dabei, der Natur in der Stadt auf die Spur zu kommen. Die vielfältigen Lebensräume des Britzer Gartens und des Tempelhofer Felds können im Umweltbildungszentrum oder im Forscherzelt erkundet werden. Der Naturhof im Bauernhofensemble in Malchow gibt Einblicke in die nachhaltige Produktion unserer Ernährung, im alten Wasserwerk am Teufelssee dreht sich alles um das Thema Wasser und in rustikalen Blockhütten in Spandau und Zehlendorf stehen die Walderlebnisse im Vordergrund. Der Campus Stadt Natur lädt an verschiedenen grünen Orten dazu ein, die Natur zu entdecken: im Umweltbildungszentrum am Kienbergpark, im Park am Gleisdreieck oder im Natur-Park Schöneberger Südgelände. Weitere vielfältige Angebote finden Kinder und Erwachsene bei der landeseigenen Stiftung Naturschutz Berlin. Nemo – Naturerleben mobil – Stiftung Naturschutz Berlin Was machen die naturbegleiter*? – Stiftung Naturschutz Berlin Naturerfahrungsräume NER-Beratungsstelle – Stiftung Naturschutz Berlin Das Netzwerk bietet nicht nur ein umfassendes Bildungs- und Erlebnisprogramm, sondern ist auch engagiert in der Landschafts- und Waldpflege, in der Umweltbildung direkt in Stadtquartieren, im Tier- und Pflanzenschutz und im Vermitteln bewussten Umgangs mit den natürlichen Ressourcen. Die Berliner Waldschulen haben vielfältige Angebote, den Wald und seine Bewohner kennen und schätzen zu lernen. Sämtliche Veranstaltung stehen tagesaktuell im Umweltkalender. Umweltkalender – Stiftung Naturschutz Berlin Der Wald ist für alle da. Und so ist es auch mit den Berliner Waldschulen. Sie locken mit interessanten und vielseitigen Bildungsangeboten nicht nur die Großstadtkinder in den Wald. Es gibt vielfältige Angebote für Jung und Alt, den Wald und seine Bewohner kennen und schätzen zu lernen. Zu den Waldpädagogischen Einrichtungen – Waldschulen und Lehrkabinett – bei den Berliner Forsten In Karte anzeigen Bild: Freilandlabor Britz e.V. Freilandlabor Britz e.V. – Umweltzentrum Die Anfänge des Freilandlabor Britz liegen im Britzer Garten, wo sich der gleichnamige Verein 1986 gründete. Neben Veranstaltungen ist ein Schwerpunkt die Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte. Das Freilandlabor kooperiert mit vielen Vereinen, Volkshochschulen und Verwaltungen. Freilandlabor Britz e.V. – Umweltzentrum Weitere Informationen In Karte anzeigen Bild: Freilandlabor Britz e.V. Freilandlabor Britz e.V. – Geschäftsstelle und Forscherzelt 2011 wurde mit dem Forscherzelt auf dem Tempelhofer Feld ein neuer Umweltbildungsstandort eingerichtet. Das Umweltbildungsangebot spricht alle Ziel- und Altersgruppen an. Freilandlabor Britz e.V. – Geschäftsstelle und Forscherzelt Weitere Informationen In Karte anzeigen Bild: Naturschutz Berlin-Malchow e.V. / Beate Kitzmann Naturhof Malchow 1898 erbaut, wird der Dreiseithof seit 2011 sukzessive saniert. Entdecken Sie die alten Apfelsorten der Streuobstwiesen, grasende Robustrinder, das Storchencafé und den Hofladen mit regionalen Angeboten. In praktischen Beispielen wird im Freiland gezeigt, was Jeder für den Naturschutz beitragen kann Naturhof Malchow Weitere Informationen In Karte anzeigen Bild: Freilandlabor Marzahn Naturschutzstation Marzahn Wer Wissenswertes über Tiere, Pflanzen und ökologische Zusammenhänge vor seiner Haustür erfahren will, oder Entdeckungsreisen in die Hönower Weiherkette oder ins Wuhletal unternehmen möchte, ist hier richtig. Naturschutzstation Marzahn Weitere Informationen In Karte anzeigen Bild: Naturschutzzentrum Ökowerk Berlin e.V. Naturschutzzentrum Ökowerk Berlin e.V. Auf dem Gelände des historischen Wasserwerks im Grunewald kann Natur in Verbindung mit Industriekultur hautnah erlebt werden. Für alle Altersgruppen werden in Führungen und Workshops die Lebensräume Teich, See, Boden, Wald und Garten erfahrbar gemacht. Ebenso wird die Geschichte und Technik der Trinkwasserförderung in den denkmalgeschützten Gebäudeteilen plastisch aufgezeigt. Ein Bildungsschwerpunkt liegt auf dem Thema „Wasser als Lebensraum und Lebensmittel“. Naturschutzzentrum Ökowerk Berlin e.V. Weitere Informationen In Karte anzeigen Bild: Lucia Kühn Naturschutzstation Hahneberg Wer wissen will, wie Landwirtschaft in einer Großstadt funktioniert, mehr über Naturschutz, Landschaftspflege und Beweidungsprojekte mit alten Schaf- und Ziegenrassen sowie Galloway-Rindern erfahren möchte, ist hier richtig. Naturschutzstation Hahneberg Weitere Informationen In Karte anzeigen Bild: Naturschutzstation Marienfelde Naturschutzstation Marienfelde Auf der ehemaligen Mülldeponie dreht sich alles um die hier typische Tier- und Pflanzenwelt und den umweltgerechten Umgang mit Abfällen. Auf dem Gelände wurde eine Trennt:Station eingerichtet. Naturschutzstation Marienfelde Weitere Informationen In Karte anzeigen Bild: NIRGENDWO Berlin NIRGENDWO – Stadtnatur erleben, Biodiversität fördern Bildungs- und Erlebnisort für Natur, Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit. Mitten im Wriezener Park in Berlin-Friedrichshain liegt das NIRGENDWO – ein nachhaltig zertifizierter und gemeinnütziger Bildungs- und Begegnungsort rund um Stadtnatur, naturnahes Gärtnern und biologische Vielfalt. In Gärten mit Wildblumen, Nisthilfen und Totholzstrukturen zeigt das NIRGENDWO, wie selbst kleinste urbane Flächen Lebensräume für Insekten, Vögel und Pflanzen bieten können. NIRGENDWO – Stadtnatur erleben, Biodiversität fördern Weitere Informationen In Karte anzeigen Bild: droneyourlife Umweltbildungszentrum Kienbergpark Der zentrale Anlaufpunkt für „grünes Lernen“ im Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist das Umweltbildungszentrum Kienbergpark am Wuhlesteg, an dem alles über Natur und Umwelt, Gärtnern und Pflanzen, Welt und Wissen, Ernährung und Gesundheit, Kunst und Medien und Grüne Berufe gelernt werden kann. Umweltbildungszentrum Kienbergpark Weitere Informationen Bild: Konstantin Börner Campus Stadt Natur Der Campus Stadt Natur lädt an verschiedenen grünen Orten dazu ein, die Natur und neue Perspektiven zu erkunden und erleben. Entdecken Sie ein abwechslungsreiche Bildungsprogramme für Jung und Alt in den verschiedenen Parks und Gärten der Grün Berlin GmbH. Weitere Informationen Freilandlabor Britz e.V. – Geschäftsstelle / Forscherzelt und Umweltzentrum Freilandlabor Marzahn Naturhof Malchow Naturschutzzentrum Ökowerk Berlin e.V. Naturschutzstation Hahneberg Naturschutzstation Marienfelde NIRGENDWO Umweltbildungszentrum & Kulturort Umweltbildungszentrum Kienbergpark
Auch im Sommer 2006 wurden die populationsökologischen Feldforschungen über die Lemminge im 'North East Greenland National Park' fortgeführt. Neben dem Basismonitoring der Lemming-Winternester fanden auch die Fang und Markierungsversuche an den Lemmingen planungsgemäß statt. Dabei konnte mit 762 Winternestern (für 1500 Hektar) eine Erholung de Lemmingpopulation gegenüber dem Stand von 2005 dokumentiert werden, die sich auch bei den Fangversuchen widerspiegelte (n=5 Tiere gefangen von 500 Fallen, Anfang Juli). Diese Zahlen entsprechen einer Lemmingdichte von ca. 1 Lemming/ha was sich wiederum in der numerischen und funktionellen Reaktion der Raubfeinde nachvollziehen ließ. Da diese Dichten aber noch unter dem sog. Schwellenwert von 2 Lemmingen/ha als Voraussetzung zum Brüten von Schneeeulen lagen, war deren Fehlen keine Überraschung. Und auch die 6 erfolglosen Brutversuche bei den Raubmöwen entsprechen dem Langzeitmuster für diese Art. Bei den Polarfüchsen waren zu Beginn der Saison (Ende Juni) zwei von 8 überprüften Bauen besetzt. In einem Fall konnte Anfang August die Selbständigkeit von mindestens einem Welpen nachgewiesen werden. Beim Hermelin ergaben die Beobachtungen der Winternester einen starken Rückgang gegenüber 2005 (nur 4 Lemmingwinternester besetzt), was die mäßige Erholung der Lemmingpopulation im Winter ermöglich hat. Als Besonderheit kann darauf hingewiesen werden, dass erstmals Falkenraubmöwen mit Satellitensendern ausgerüstet worden sind. Dank neuer Minisendern (nur noch 9 g Gewicht, solarbetrieben) konnten die Flugrouten von zwei Vögeln von NO Grönland bis in die Tropen dokumentiert werden. Wenn auch nicht so extrem wie 2005, so belegen die Beobachtungen zur Schneeschmelze den langjährigen Trend zu einem früheren Verschwinden der Schneebedeckung und auch der Rückzug des Packeises auf dem zugefrorenen Fjord setzte in diesem Sommer früher ein. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Änderungen auch auf die Lemmingzyklen und daher auf die ganze Lebensgemeinschaft auswirken. Dieser Aspekt wird nun bei der Fortsetzung des Projektes besondere Beachtung erhalten.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1501 |
| Europa | 7 |
| Kommune | 17 |
| Land | 2541 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Wirtschaft | 2 |
| Wissenschaft | 81 |
| Zivilgesellschaft | 9 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 5 |
| Chemische Verbindung | 9 |
| Daten und Messstellen | 42 |
| Ereignis | 92 |
| Förderprogramm | 686 |
| Gesetzestext | 2 |
| Lehrmaterial | 6 |
| Software | 1 |
| Taxon | 148 |
| Text | 1090 |
| Umweltprüfung | 114 |
| unbekannt | 1825 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 1337 |
| offen | 2310 |
| unbekannt | 370 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 3872 |
| Englisch | 262 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 47 |
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| Webdienst | 123 |
| Webseite | 819 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 2677 |
| Lebewesen und Lebensräume | 3671 |
| Luft | 2310 |
| Mensch und Umwelt | 3939 |
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| Weitere | 4017 |