Halle (Saale), 22.02.2022 Vogelschutzwarte Steckby: 90 Jahre staatliche Die Präsidentin Anerkennung Die Staatliche Vogelschutzwarte Steckby bei Zerbst gehört zu den ältesten Naturschutzeinrichtungen Deutschlands. Sie wurde 1920 gegründet und im Februar 1932 zur „Staatlich anerkannten Muster- und Versuchsstation für Vogelschutz" ernannt. Vorrangiges Ziel war damals, forstschädigende Insekten mit ihren natürlichen Feinden, vor allem durch die Anbringung von Nistkästen, zu bekämpfen, und dies wissenschaftlich zu begleiten. Heute ist die Einrichtung Teil des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und ihre Aufgaben sind erheblich umfangreicher. Neben der Bestandserfassung der Vogelarten in Sachsen-Anhalt und der Einschätzung ihrer Bestandstrends, gehören dazu die Entwicklung von Schutzstrategien für gefährdete Vogelarten, die Beurteilung des Einflusses von Eingriffen und Infrastrukturmaßnahmen auf die Vogelwelt, die Erfüllung internationaler Berichtspflichten, die Koordination der wissenschaftlichen Vogelberingung sowie die Information von Behörden und Bürgern zu allen Belangen des Vogelschutzes. Außerdem unterstützt die Vogelschutzwarte mit naturschutzfachlichem Sachverstand Schutz- und Wiederansiedlungsprojekte für gefährdete Vogelarten. Bei der regelmäßigen landesweiten Erfassung der Vogelbestände und der wissenschaftlichen Vogelberingung werden die vier Mitarbeiter der Pressemitteilung Nr.: 04/2022 Staatlichen Vogelschutzwarte von etwa 400 ehrenamtlichen praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Vogelbeobachtern unterstützt. Für sie und andere Interessierte ist anlässlich des Jubiläums für September 2022 ein Tag der offenen Tür Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) in der Vogelschutzwarte geplant. Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de 1 Ihren Sitz hat die Staatliche Vogelschutzwarte im ehemaligen Pfarrhaus in Steckby im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Foto: Stefan Fischer Stefan Fischer, Mitarbeiter der Staatlichen Vogelschutzwarte, bei der Beringung einer jungen Wiesenweihe. Foto: René Fonger 2
Diepholz – Kiebitz, Uferschnepfe, Rotschenkel – so heißen einige der selten gewordenen Wiesenvögel, um deren Schutz sich das Land Niedersachsen im LIFE-Projekt „Grassbird Habitats“ bemüht. In der Bleckriede, im Vogelschutzgebiet Diepholzer Moorniederung, wachsen die Brutbestände entgegen europaweiten Trends durch gezieltes Wassermanagement und Prädatorenmanagement an. Während beispielsweise die Bestände der Uferschnepfe europaweit seit 1990 um mehr als die Hälfte zurückgingen, hat sich ihr Bestand in der Bleckriede durch die Schutzbemühungen im gleichen Zeitraum verdoppelt. Kiebitz, Uferschnepfe, Rotschenkel – so heißen einige der selten gewordenen Wiesenvögel, um deren Schutz sich das Land Niedersachsen im LIFE-Projekt „Grassbird Habitats“ bemüht. In der Bleckriede, im Vogelschutzgebiet Diepholzer Moorniederung, wachsen die Brutbestände entgegen europaweiten Trends durch gezieltes Wassermanagement und Prädatorenmanagement an. Während beispielsweise die Bestände der Uferschnepfe europaweit seit 1990 um mehr als die Hälfte zurückgingen, hat sich ihr Bestand in der Bleckriede durch die Schutzbemühungen im gleichen Zeitraum verdoppelt. Vor einem Jahr endeten in der Bleckriede Modernisierungsarbeiten am Stausystem durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Die Wiesenvögel finden nun optimale Brutbedingungen vor: Nasse, kurzrasige Wiesen in einer weithin offenen norddeutschen Kulturlandschaft. Cedric Gapinski, der seit 2022 als Betreuer des NLWKN im EU-LIFE-Projekt „Grassbird Habitats“ für das Gebiet zuständig ist, gibt daher einen optimistischen Ausblick auf die kommende Brutsaison in der Bleckriede, wo NLWKN und der BUND Diepholzer Moorniederung (BUND DHM) seit über 20 Jahren gemeinsam erfolgreichen Wiesenvogelschutz betreiben. Zum Start in die neue Wiesenvogel-Brutsaison könnten die Bedingungen in der Bleckriede kaum besser sein: Die Gräben sind maximal gefüllt, und weite Teile der Wiesen und Weiden sind flach mit Wasser überstaut. Obwohl der Winter insgesamt trocken war, sind die Vorzeichen ähnlich gut wie im sehr nassen Rekordjahr 2024. Mit den neuen Stauanlagen soll das Wasser länger auf den Flächen zurückgehalten werden. Der Erfolg der Maßnahme kann gemessen werden: „Hierzu sind mehrere Wasserstands-Messpegel in der Bleckriede installiert“, berichtet Gapinski. Das Stausystem und die Messpegel wurden mit EU-Fördermitteln finanziert. „Die Messpegel sind Teil einer aktuell laufenden Machbarkeitsstudie. Deren Ergebnisse sollen helfen, das Wassermanagement zu optimieren, auch wenn Wasser in Folge des Klimawandels knapp wird.“ Wiesenvogelschutz braucht Zeit Wiesenvogelschutz braucht Zeit Seit über 20 Jahren werden in der Bleckriede erfolgreich Wiesenvögel geschützt. Dokumentiert ist dies in einem Beitrag in den Vogelkundlichen Berichten der Niedersächsischen Ornithologischen Vereinigung (NOV). (Quelle: Obracay, K., J. Wobker & T. Obracay (2024): Erfolgreicher Wiesenvogelschutz im NSG „Bleckriede“. Vogelkdl. Ber. Nieders. 50: 389–412.) Wichtigstes Ergebnis: Es ist gelungen, die Brutpaare der Wiesenvögel von zwischenzeitlichen Tiefstwerten von ca. 30 auf 293 Brutpaare zu erhöhen (bisheriger Höchstwert). Damit gehört die Bleckriede zu einem der wenigen Wiesenvogel-Brutgebiete Europas, das wachsende Bestände an diesen seltenen Brutvögeln aufweisen kann. Dies ist ein Beleg dafür, dass Wiesenvogelschutz erfolgreich sein kann, wenn alle wichtigen Faktoren optimiert werden und die verschiedenen Akteure gut zusammenarbeiten. Deshalb blickt Gapinski durchaus zuversichtlich in die Zukunft: „Mit den erneuerten Wehren und den Elektroschutzzäunen sind die Weichen für eine erfolgreiche Brutsaison gestellt.“ Hintergrundinformation zur Bleckriede und zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Hintergrundinformation zur Bleckriede und zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Die Bleckriede ist ein Niedermoor in der Diepholzer Moorniederung, das bereits 1989 als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde. Zuvor war es stark entwässert worden, und das Grünland wich vermehrt dem Ackerbau. „Dann kaufte das Land Niedersachsen etwa 170 der insgesamt 225 Hektar und etablierte wieder eine extensive Grünlandwirtschaft mit später Mahd und wenig Düngung“, erläutert Dr. Jan-Erik Dickopp, der im NLWKN seit 2021 die Landesnaturschutzflächen in der Diepholzer Moorniederung betreut. Bereits 2003 startete der NLWKN mit der Entfernung von Gehölzen, da diese von Wiesenvögeln gemieden werden und Verstecke für Beutegreifer wie Füchse bieten. Zur gleichen Zeit begann der Bau von zwölf regulierbaren Stauanlagen in den Gräben, die letzte davon in 2012. Dadurch kann Grabenwasser angestaut und Regenwasser zurückgehalten werden. Nennenswerte Erfolge blieben aber noch aus, da Küken und Eier größtenteils Beute von Füchsen und Mardern wurden. Deshalb wurde 2011 mit der Einzäunung von Brutflächen begonnen. Spezielle, 1,40 Meter hohe Elektrozäune schließen Fressfeinde seitdem zuverlässig aus. Das so eingezäunte Grünland misst inzwischen 50 Hektar. Die Überwachung des Vogelbestands und die Wartung der Zäune übernimmt der BUND DHM, was durch die Förderung als Ökologische Station durch das Land Niedersachsen ermöglicht wird. Mit dem LIFE-Projekt „Grassbird-Habitats“ stehen bis 2030 rund 27 Millionen Euro, davon zwölf Millionen Kofinanzierung durch das Land Niedersachsen, für den Wiesenvogelschutz zur Verfügung. In Niedersachsen werden dafür in 27 Projektgebieten, darunter der Diepholzer Moorniederung, wiesenvogelfreundliche Maßnahmen wie die Optimierung der Wasserstände und extensive Flächennutzung umgesetzt. Das Niedersächsische Umweltministerium als Projektträger hat die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Umsetzung des Projekts beauftragt. Mehr Informationen zum Projekt: https://www.grassbirdhabitats.eu/de .
Die Staatliche Vogelschutzwarte Steckby bei Zerbst gehört zu den ältesten Naturschutzeinrichtungen Deutschlands. Sie wurde 1920 gegründet und im Februar 1932 zur „Staatlich anerkannten Muster- und Versuchsstation für Vogelschutz" ernannt. Vorrangiges Ziel war damals, forstschädigende Insekten mit ihren natürlichen Feinden, vor allem durch die Anbringung von Nistkästen, zu bekämpfen, und dies wissenschaftlich zu begleiten. Heute ist die Einrichtung Teil des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und ihre Aufgaben sind erheblich umfangreicher. Neben der Bestandserfassung der Vogelarten in Sachsen-Anhalt und der Einschätzung ihrer Bestandstrends, gehören dazu die Entwicklung von Schutzstrategien für gefährdete Vogelarten, die Beurteilung des Einflusses von Eingriffen und Infrastrukturmaßnahmen auf die Vogelwelt, die Erfüllung internationaler Berichtspflichten, die Koordination der wissenschaftlichen Vogelberingung sowie die Information von Behörden und Bürgern zu allen Belangen des Vogelschutzes. Außerdem unterstützt die Vogelschutzwarte mit naturschutzfachlichem Sachverstand Schutz- und Wiederansiedlungsprojekte für gefährdete Vogelarten. Bei der regelmäßigen landesweiten Erfassung der Vogelbestände und der wissenschaftlichen Vogelberingung werden die vier Mitarbeiter der Staatlichen Vogelschutzwarte von etwa 400 ehrenamtlichen Vogelbeobachtern unterstützt. (Quelle: Pressemitteilung LAU Nr.: 04/2022) Reihe: "Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt" Heft bzw. Sondeheft (SH) Berichte (PDF) Heft 1/2025 Vogelmonitoring 2022 Heft 1/2023 Vogelmonitoring 2021 Heft 1/2022 Vogelmonitoring 2020 Heft 1/2021 Vogelmonitoring 2019 Heft 3/2020 Vogelmonitoring 2018 Heft 1/2019 Vogelmonitoring 2015 bis 2017 Heft 5/2015 Vogelmonitoring 2014 Heft 6/2014 Vogelmonitoring 2013 Heft 1/2014 Vogelmonitoring 2012 Heft 1/2012 Vogelmonitoring 2011 SH 1/2011 Vogelmonitoring 2010 SH 1/2010 Vogelmonitoring 2009 SH 2/2009 Vogelmonitoring 2008 SH 4/2008 Vogelmonitoring 2007 SH 2/2007 Vogelmonitoring 2006 SH 1/2006 Vogelmonitoring 2005 SH 1/2005 Vogelmonitoring 2004 SH 4/2004 Vogelmonitoring 2003 SH 1/2003 Vogelmonitoring in Deutschland - Tagungsband Die Europäischen Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt Handbuch (PDF) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 10/2013 "80 Jahre Vogelschutzwarte Steckby" Quelle: Der Falke 59, 2012 Hinweis Unter dem Link Publikationen finden Sie alle Veröffentlichungen des Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Letze Aktualisierung: 06.08.2025
Das Virus der Klassischen Geflügelpest ist weiter latent in einzelnen Gewässern verbreitet. 2026 hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) die Aviäre Influenza bisher bei 40 Wildvögeln nachgewiesen, dazu kommt ein Vogelbestand in der Pfalz. Ab Beginn des Vogelzugs im Herbst 2025 wurden im LUA insgesamt 394 Wildvögel auf Geflügelpest untersucht. Im auch für Wildvögel frei zugänglichen Bereich des Vogelparks Haßloch im Kreis Bad-Dürkheim hatten zum Zeitpunkt des Ausbruchs der Geflügelpest 76 standorttreue Gänse, Enten und Schwäne gelebt. Das zuständige Veterinäramt des Kreises Bad-Dürkheim hatte nach einer sorgfältigen Risikobewertung entschieden, alle Vögel im Freigelände zu entnehmen und zu töten, um die in den eintragssicheren Volieren gehaltenen Tiere weiter zu schützen. In der Gemeinde Haßloch gilt außerdem bis 15. April 2026 Stallpflicht für gehaltenes Geflügel. Die gute Nachricht: Alle Tiere im Vogelpark Haßloch, die in Volieren gehalten werden, sind nicht infiziert. Sie werden weiter überwacht, bisher wurden dort etwa 120 Proben entnommen und im LUA auf Geflügelpest untersucht – alle mit negativem Ergebnis. Nach einer Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) besteht weiterhin ein hohes Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung von HPAI H5N1-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands. Auch das Risiko von Einträgen in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingeschätzt. Die Kreisveterinärbehörden sind weiterhin angewiesen, verdächtige tote Wildvögel ins LUA zur Untersuchung auf Geflügelpest zu bringen. Auch die Bevölkerung ist aufgerufen, achtsam zu sein und Totfunde zu melden. Über Schutzmaßnahmen wie Stallpflicht für Hausgeflügel entscheiden die Kreisverwaltungen risikoorientiert selbst.
Das Virus der Klassischen Geflügelpest ist weiter latent in einzelnen Gewässern verbreitet. 2026 hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) die Aviäre Influenza bisher bei 35 Wildvögeln nachgewiesen, dazu kommt ein Vogelbestand in der Pfalz. Ab Beginn des Vogelzugs im Herbst 2025 wurden im LUA insgesamt 366 Wildvögel auf Geflügelpest untersucht. Im auch für Wildvögel frei zugänglichen Bereich des Vogelparks Haßloch im Kreis Bad-Dürkheim lebten zum Zeitpunkt des Ausbruchs der Geflügelpest 76 standorttreue Gänse, Enten und Schwäne. Das zuständige Veterinäramt des Kreises Bad-Dürkheim hat nach einer sorgfältigen Risikobewertung entschieden, alle Vögel im Freigelände zu entnehmen und zu töten, um die in den eintragssicheren Volieren gehaltenen Tiere weiter zu schützen. Ein Biosicherheitskonzept lag dafür seit längerem vor. Der größere der beiden Teiche wurde zwar mit einem Netz gesichert, doch es schützt nicht zuverlässig gegen den Kontakt mit Wildtieren und deren Ausscheidungen. In der Gemeinde Haßloch gilt außerdem bis 31. März 2026 Stallpflicht für gehaltenes Geflügel. Der Vogelpark bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Die gute Nachricht: Alle Tiere im Vogelpark Haßloch, die in Volieren gehalten werden, sind nicht infiziert. Sie werden weiter überwacht, bisher wurden dort 118 Proben entnommen, die im LUA auf Geflügelpest untersucht werden. Nach einer Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) besteht weiterhin ein hohes Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung von HPAI H5N1-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands. Auch das Risiko von Einträgen in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingeschätzt. Die Kreisveterinärbehörden sind weiterhin angewiesen, verdächtige tote Wildvögel ins LUA zur Untersuchung auf Geflügelpest zu bringen. Auch die Bevölkerung ist aufgerufen, achtsam zu sein und Totfunde zu melden. Über Schutzmaßnahmen wie Stallpflicht für Hausgeflügel entscheiden die Kreisverwaltungen risikoorientiert selbst. Übersicht über vom FLI bestätigte Fälle bei Wildvögeln, Privathaltungen und Geflügelbetrieben seit 01.01.2026 (Stand: 05.03.2026) Landkreis Tierart(en) Kreisweite Aufstallpflicht Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis Kreis Ahrweiler Nein Kreis Altenkirchen Nein Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) Vereinsgeführter Bestand mit Gänsen, Enten und Schwänen. Ja, aber begrenzt auf das Gebiet der Gemeinde Haßloch ( zur Allgemeinverfügung ) Zunächst befristet bis zum 15.04.2026 Kreis Bad Kreuznach 21x Höckerschwan, 1x Mäusebussard, 1x Graugans Nein Kreis Bernkastel-Wittlich 1x Schwan Nein Kreis Birkenfeld Nein Eifelkreis Bitburg-Prüm Nein Kreis Cochem-Zell 1x Nilgans, 1x Schwan Nein Donnersbergkreis Nein Kreis Germersheim Nein Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Kusel Nein Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Neuwied Nein Rhein-Hunsrück-Kreis Nein Rhein-Lahn-Kreis Nein Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) 4x Schwan, 1x Wildente, 1x Haubentaucher, 1x Nilgans Nein Kreis Vulkaneifel Nein Westerwaldkreis Nein
Die Europäische Vogelschutzrichtlinie stellt in vielen Bereichen die Grundlage für die Arbeit der Staatlichen Vogelschutzwarte Steckby in Sachsen-Anhalt dar. Obwohl sich die Lage vor allem für einige Großvogelarten gebessert hat, sieht das Landesamt für Umweltschutz keinen Grund, in den Bemühungen um den Schutz der einheimischen Vogelarten nachzulassen. Im Gegenteil. Die „Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“ wurde vor 40 Jahren, am 2. April 1979, vom Rat der damaligen Europäischen Gemeinschaft beschlossen. Damit wurde erstmals für alle Mitgliedsstaaten ein europaweit einheitliches, umfassendes Schutzkonzept verbindlich. Der Zustand der europäischen Vogelwelt hatte sich massiv verschlechtert – Grund waren vor allem der Verlust und die Entwertung von wichtigen Rast- und Brutgebieten, insbesondere von Feuchtgebieten, sowie die damals uneingeschränkte Bejagung vieler Vogelarten. Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt 32 EU-Vogelschutzgebiete mit einem Anteil an der Gesamtfläche des Landes von 8,3 Prozent. Deutschlandweit sind 11,3 Prozent der Fläche als Vogelschutzgebiete ausgewiesen. In diesen Gebieten darf sich der Zustand für die entsprechenden Vogelarten nicht verschlechtern, d.h. dass darin beispielsweise keine Infrastrukturmaßnahmen oder Nutzungsänderungen durchgeführt werden, die Vogelarten schaden. In den Jahren 2003 bis 2009 erfasste die Staatliche Vogelschutzwarte die Brutbestände in allen 32 Gebieten und ermittelte zum Teil überraschende Ergebnisse: so brüten in den Vogelschutzgebieten etwa 900 Paare des Ziegenmelkers und 1.300 Mittelspechtpaare. Deren landesweite Bestände wurden vor den Erfassungen deutlich niedriger eingeschätzt. Das Monitoring – also die Überwachung der Vogelbestände über lange Zeiträume – zeigt für Sachsen-Anhalt, dass es etlichen geschützten Arten gut geht: die Bestände von See-, Fischadler, Wanderfalke, Kranich und Schwarzstorch haben stark zugenommen. Anderen geht es dagegen schlechter: die Anzahl der Rotmilane nimmt weiter ab und der Brachpieper weist nur noch einen sehr geringen Bestand auf. Die Daten zum Vorkommen der Vogelarten in den Vogelschutzgebieten wurden von der Vogelschutzwarte in einer umfangreichen Broschüre zusammengefasst. Besonders schlecht ist die Situation vieler Vogelarten außerhalb von Schutzgebieten. Insbesondere Arten der Ackergebiete und Grünländer sind stark von der intensiven Landnutzung betroffen. Die Uferschnepfe ist bereits als Brutvogel in Sachsen-Anhalt verschwunden, bei Rotschenkel und Brachvogel ist das Verschwinden zu befürchten. Die Bestände von Rebhuhn, Braunkehlchen und der ehemaligen Allerweltsart Feldlerche – Vogel des Jahres 2019 - gehen ebenfalls dramatisch zurück. Der Schutzgedanke, der vor 40 Jahren der Vogelschutzrichtlinie zugrunde lag, muss sowohl in den Schutzgebieten als auch in der Gesamtlandschaft dringend weiterentwickelt und höchst konsequent umgesetzt werden. Dazu beitragen sollen für Sachsen-Anhalt auch die Managementpläne für Vogelschutzgebiete, die das Landesamt für Umweltschutz erarbeitet. Die Vogelschutzwarte Steckby wurde 1920 von Max Behr gegründet und 1932 als staatliche Naturschutzeinrichtung anerkannt. Die Aufgaben der Steckbyer Station haben sich seitdem erheblich verändert, sind aber unverzichtbarerer denn je.
Hannover/Norden. Egal ob Silbermöwe , Eiderente oder Sandregenpfeifer – an der niedersächsischen Küste sind viele Brutvogelarten heimisch. Um die Vögel bestmöglich schützen zu können, betreibt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein umfassendes Brutvogel-Monitoring im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der gleichzeitig ein Europäisches Vogelschutzgebiet darstellt. In diese Daten fließen auch die Erfassungen vieler freiwilliger und ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer ein. Eine neue Veröffentlichung des NLWKN gibt nun auf anschauliche Weise einen Überblick über die Bestandsentwicklung von 28 heimischen Küstenvögeln. Dabei werden einige positive, aber auch besorgniserregende Trends deutlich. Egal ob Silbermöwe , Eiderente oder Sandregenpfeifer – an der niedersächsischen Küste sind viele Brutvogelarten heimisch. Um die Vögel bestmöglich schützen zu können, betreibt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein umfassendes Brutvogel-Monitoring im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der gleichzeitig ein Europäisches Vogelschutzgebiet darstellt. In diese Daten fließen auch die Erfassungen vieler freiwilliger und ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer ein. Eine neue Veröffentlichung des NLWKN gibt nun auf anschauliche Weise einen Überblick über die Bestandsentwicklung von 28 heimischen Küstenvögeln. Dabei werden einige positive, aber auch besorgniserregende Trends deutlich. „Vor allem bei der Brandgans und bei der Eiderente sind die Brutbestände in den vergangenen Jahrzehnten erfreulicherweise gestiegen. Bei anderen Arten wie dem Kiebitz oder dem Brachvogel haben sich die Bestände auf den Inseln und in den außendeichs liegenden Bereichen auf dem Festland immerhin stabilisieren können. Bei einigen typischen Küstenvögeln sind die Zahlen dagegen leider rückläufig, wie beim Säbelschnäbler und dem Sandregenpfeifer“, erklärt Thorsten Krüger von der Staatlichen Vogelschutzwarte im NLWKN. Gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen befasst er sich intensiv mit dem Schutz einheimischer Brutvögel. Dazu gehört auch, die Entwicklung der Bestände kontinuierlich im Blick zu behalten. „Um Schutzgebiete für Vögel effektiv zu betreuen und die Wirkung von Naturschutzmaßnahmen überprüfen zu können, braucht es ein langfristiges Brutvogel-Monitoring. Das ist die Basis, anhand der sich nachvollziehen lässt, wie sich die Vogelbestände in Niedersachsen entwickeln“, erklärt Krüger. Die Vogelschützer des NLWKN können heute auf eine riesige Datenbasis zurückgreifen. Diese ermöglicht langfristige und umfassende Entwicklungsanalysen – für viele Vogelarten bereits seit 1946 und bei der Brandseeschwalbe sogar seit 1905. Im aktuellen Heft 52 der Schriftenreihe „Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen“ hat der NLWKN viele Informationen zur Verbreitung und Bestandsentwicklung von Brutvogelarten der niedersächsischen Nordseeküste gebündelt. Darin zu finden sind, neben den älteren Daten, Zahlen aus den Jahren von 1993 bis 2018 sowie eine Analyse zur langfristigen Bestandsentwicklung von 28 heimischen Brutvogelarten der Küste. Die neue Veröffentlichung ermöglicht auch Aussagen zu den Bestandsentwicklungen in unterschiedlichen Regionen. Ergebnisse aus 214 Teilgebieten in Niedersachsen sind darin gelistet. „Vor allem auf den Ostfriesischen Inseln zeigen die getroffenen Schutzmaßnahmen eindeutig Wirkung, da sich viele Bestände seit 1993 insgesamt erholt haben. Die Größe des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und seine Schutzzonen sind Erfolgsgaranten, die es vielen Vogelarten ermöglichen, ungestörte Brutplätze zu finden“, gibt Krüger einen Einblick. Großer Dank an ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Großer Dank an ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Unterstützung erhält der NLWKN durch das Engagement geschulter Ehrenamtlicher, die in ihrer Freizeit an Kartierungen teilnehmen. Einen wichtigen Beitrag liefern, nach intensiver Schulung, auch die zahlreichen Freiwilligen aus dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) und dem Bundesfreiwilligendienst (BFD), die bei den Naturschutzverbänden und dem NLWKN ihren Dienst ableisten. Sie liefern mit ihren Erfassungen einen wichtigen Beitrag, um die Häufigkeit des Vorkommens einer Vogelart bestimmen zu können. „Wir sind den vielen Ehrenamtlichen mit ihrem ornithologischen Fachwissen sehr dankbar. Ohne ihren Einsatz wäre eine so breite Datenerfassung schlicht nicht möglich“, betont Thorsten Krüger. Auch künftig hofft der NLWKN auf ehrenamtliche Zuarbeit. Denn das Brutvogelmonitoring läuft kontinuierlich weiter und es wird auch weiterhin umfassende Bestandsanalysen geben. So wie die jetzige Veröffentlichung an die Datengrundlage der Jahrzehnte zuvor anknüpft und sich auf den Zeitraum bis 2018 fokussiert, werden sich die künftigen Auswertungen intensiv mit der Bestandsanalyse seit 2018 befassen und dabei zum Beispiel die Auswirkungen der insbesondere in Seevogelkolonien grassierenden Vogelgrippe aufzeigen. Hintergrundinformation: Hintergrundinformation: Die Publikation „Verbreitung und Bestandsentwicklung von Brutvogelarten der niedersächsischen Nordseeküste“, Heft 52 der Reihe „Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen“, ist im Webshop des NLWKN erhältlich unter: Verbreitung und Bestandsentwicklung von Brutvogelarten der niedersächsischen Nordseeküste (Heft 52) - NLWKN-WebShop Ein PDF steht auf der NLWKN-Website zum Download zur Verfügung unter folgendem Link: Schriftenreihe Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen zum Download
Seit mehreren Wochen nehmen die Geflügelpest-Fallzahlen in Europa und Deutschland wieder zu. Auch im südlichen Rheinland-Pfalz trat aktuell ein Fall in einer Kleinsthaltung auf, der bereits getilgt werden konnte und daher kein Infektionsrisiko mehr darstellt. Knapp 30 Tiere wurden getötet. „Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, die Vorgaben der Veterinärämter einzuhalten und ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen“, appellierte jetzt Umweltministerin Katrin Eder. Das Risiko von Aviären Influenzaviren-Einträgen, also Ansteckungen in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingestuft. Es gilt den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden, also beispielsweise die Hühner nicht im Freien zu füttern und zu tränken, um keine Wildvögel anzulocken. Weiterhin können zur Kontaktvermeidung auch Netze über die Freigehege des Hausgeflügels gespannt werden, was sich gerade bei Kleinsthaltungen gut umsetzen lässt. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen (zum Beispiel starker Rückgang der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen, Schwäche, Atemnot), ist der Tierhalter oder die Tierhalterin verpflichtet, das jeweils zuständige Veterinäramt zu informieren und eine veterinärmedizinische Untersuchung der Tiere im Landesuntersuchungsamt durchführen zu lassen, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert worden sein, muss dies schnellstens nachgeholt werden. Das Friedrich-Loeffler-Institut warnt in seinen Risikoeinschätzungen vor dem Eintrag der Viren in Geflügelhaltungen und Vogelbestände. Es besteht ein ganzjähriges Infektionsrisiko durch Wildvögel, das allerdings in den Wintermonaten nochmals ansteigt. Es gibt keine Medikamente gegen die Viren und bisher auch keine schützenden Impfstoffe. „Die Tierhalterinnen und Tierhalter tragen eine hohe Verantwortung bei der Prävention und Bekämpfung der Geflügelpest“, sagte Ministerin Eder eindringlich, „die Viren können jederzeit überall vorhanden sein, weshalb die Bestände bestmöglich geschützt werden müssen, um Tierleid und wirtschaftliche Verluste zu verhindern.“ Hintergrund Die Geflügelpest oder Aviäre Influenza (AI) ist eine Infektionskrankheit der Vögel, die durch Influenzaviren hervorgerufen wird. Als „Klassische Geflügelpest“ wird eine besonders schwere Verlaufsform der Krankheit mit Aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und sonstigen Vögeln bezeichnet. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können. Wildvögel, vor allem Wasservögel stellen ein natürliches Reservoir für Influenzaviren, insbesondere für deren niedrigpathogene Form dar. Sie können sich zur hochpathogenen Form und damit der Klassischen Geflügelpest verändern, die zu erheblichen Tierverlusten führt. Die Biosicherheits- bzw. Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und -halter sind insbesondere in der Geflügelpest-Verordnung und in der Viehverkehrsverordnung geregelt. Seit dem 21. April 2021 ist außerdem die Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt) einschließlich ihrer verschiedenen Delegierten und Durchführungsverordnungen anzuwenden. Bei Fragen können sich Geflügelhalterinnen und -halter an das jeweils zuständige Veterinäramt wenden. Weitere Informationen zur Geflügelpest, wie beispielsweise Checklisten zur Vermeidung der Einschleppung oder Risikobewertungen, finden sich auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts unter https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Geflügelpest: Umweltministerium appelliert an Geflügelhaltende, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und wachsam zu sein Seit mehreren Wochen nehmen die Geflügelpest-Fallzahlen in Europa und Deutschland wieder zu. Auch im südlichen Rheinland-Pfalz trat aktuell ein Fall in einer Kleinsthaltung auf, der bereits getilgt werden konnte und daher kein Infektionsrisiko mehr darstellt. Knapp 30 Tiere wurden getötet. „Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, die Vorgaben der Veterinärämter einzuhalten und ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen“, appellierte jetzt Umweltministerin Katrin Eder. Das Risiko von Aviären Influenzaviren-Einträgen, also Ansteckungen in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingestuft. Es gilt den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden, also beispielsweise die Hühner nicht im Freien zu Füttern und zu Tränken, um keine Wildvögel anzulocken. Weiterhin können zur Kontaktvermeidung auch Netze über die Freigehege des Hausgeflügels gespannt werden, was sich gerade bei Kleinsthaltungen gut umsetzen lässt. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen (zum Beispiel starker Rückgang der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen, Schwäche, Atemnot), ist der Tierhalter oder die Tierhalterin verpflichtet, das jeweils zuständige Veterinäramt zu informieren und eine veterinärmedizinische Untersuchung der Tiere im Landesuntersuchungsamt durchführen zu lassen, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert worden sein, muss dies schnellstens nachgeholt werden. Das Friedrich-Loeffler-Institut warnt in seinen Risikoeinschätzungen vor dem Eintrag der Viren in Geflügelhaltungen und Vogelbestände. Es besteht ein ganzjähriges Infektionsrisiko durch Wildvögel, das allerdings in den Wintermonaten nochmals ansteigt. Es gibt keine Medikamente gegen die Viren und bisher auch keine schützenden Impfstoffe. „Die Tierhalterinnen und Tierhalter tragen eine hohe Verantwortung bei der Prävention und Bekämpfung der Geflügelpest“, sagte Ministerin Eder eindringlich, „die Viren können jederzeit überall vorhanden sein, weshalb die Bestände bestmöglich geschützt werden müssen, um Tierleid und wirtschaftliche Verluste zu verhindern.“ Hintergrund Die Geflügelpest oder Aviäre Influenza (AI) ist eine Infektionskrankheit der Vögel, die durch Influenzaviren hervorgerufen wird. Als „Klassische Geflügelpest“ wird eine besonders schwere Verlaufsform der Krankheit mit Aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und sonstigen Vögeln bezeichnet. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können. Wildvögel, vor allem Wasservögel stellen ein natürliches Reservoir für Influenzaviren, insbesondere für deren niedrigpathogene Form dar. Sie können sich zur hochpathogenen Form und damit der Klassischen Geflügelpest verändern, die zu erheblichen Tierverlusten führt. Die Biosicherheits- bzw. Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und -halter sind insbesondere in der Geflügelpest-Verordnung und in der Viehverkehrsverordnung geregelt. Seit dem 21. April 2021 ist außerdem die Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt) einschließlich ihrer verschiedenen Delegierten und Durchführungsverordnungen anzuwenden. Bei Fragen können sich Geflügelhalterinnen und -halter an das jeweils zuständige Veterinäramt wenden. Weitere Informationen zur Geflügelpest, wie beispielsweise Checklisten zur Vermeidung der Einschleppung oder Risikobewertungen, finden sich auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts hier .
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 37 |
| Land | 29 |
| Weitere | 6 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 3 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 32 |
| Text | 29 |
| unbekannt | 6 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 35 |
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|---|---|
| Deutsch | 68 |
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| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 9 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 9 |
| Keine | 26 |
| Unbekannt | 2 |
| Webseite | 35 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 36 |
| Lebewesen und Lebensräume | 69 |
| Luft | 10 |
| Mensch und Umwelt | 68 |
| Wasser | 17 |
| Weitere | 67 |