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Verschiedenes_11.11.2025

Die Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität berichtet zum aktuellen Stand und Entwicklung der Vogelgrippe in Rheinland-Pfalz. Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung berichtet über den in der letzten Woche erfolgten Cyberangriff auf die Verwaltung der Stadt Ludwigshafen. Der Minister für Wissenschaft und Gesundheit berichtet über den am 4. Novemb er 2025 veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Triage -Regelung des Infektionsschutzgesetzes.

Verschiedenes_28.10.2025

Der Staatssekretär im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität berichtet über aktuelle Fälle der durch Zugvögel verursachten Vogelgrippe. Der Minister für Wissenschaft und Gesundheit berichtet über die finanzielle Lage des Landeskrankenhauses Andernach. Der Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung berichtet über die Entscheidung des OLG Zweibrücken im Zusammenhang mit der Sonntagsöffnung des Outlet Zweibrücken. Der Minister des Innern und für Sport berichtet über die Sicherung der Fortzahlung der Gehälter für U.S. Zivilbeschäftigte an den US-Standorten in Rheinland-Pfalz. Der Minister der Justiz berichtet über die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz im Zusammenhang mit der Einstellung des Verfahrens gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Ahrweiler.

Verschiedenes_18.11.2025

Der Staatssekretär im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität berichtet über aktuelle Entwicklungen bei den Tierseuchen Vogelgrippe und Blauzungenkrankheit.

Stallpflicht für Geflügel

Umgang mit Rassegeflügel bei Verdacht auf Vogelgrippe, Einschätzung der Situation, Ausnahmegenehmigungen von der Aufstallpflicht, Verbot von Geflügelausstellungen, Ausnahmen für Taubenausstellungen, zeitlich auf 21 Tage begrenzte Stallpflicht; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten

Fachgespräch Vogelgrippe

Machbarkeitsstudie zur Erprobung von Hilfs- und Schutzmaßnahmen und Erarbeitung eines Managementplans für die Helgoländer Brutkolonie des Basstölpels und anderer Helgoländer Klippenbrüter vor dem Hintergrund des Ausbruchs der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI)

Artenhilfsprogramm Basstölpel

In dem Projekt sollen Hilfs- und Schutzmaßnahmen für die Helgoländer Brutkolonie des Basstölpels und anderer Helgoländer Klippenbrüter vor dem Hintergrund des Ausbruchs der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) erprobt werden. Durch die Entwicklung eines Managementplans sollen die Helgoländer Klippenbrüter so langfristig gestärkt und erhalten werden.

Standorteignung für die Beseitigung von Tierkörpern bei Seuchenzügen 1 : 50 000

Im Falle eines Ausbruchs von Seuchenzügen, z.B. der Vogelgrippe in Niedersachsen wird die Bereitstellung von Flächen zur massenhaften Beseitigung von Tierkörpern unabdingbar. Dabei sind folgende Forderungen zu erfüllen: möglichst geringe Belastung von Grund- und Oberflächenwasser, möglichst vollständige und schnelle Verwesung und möglichst geringe Geruchsbelästigung. Die genannten Ziele sind nicht alle gleichzeitig und in gleichem Umfang zu erreichen. Grundsätzlich kommen zwei Optionen in Frage: Variante 1 Verwesungsoption" und Variante 2 "Barriereoption". Verwesungsoption: Die Standorte gewährleisten eine möglichst schnelle und vollständige Mineralisierung und haben eine lange Verweilzeit des Sickerwassers im Bodenkörper. Risiken für das Grundwasser können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Barriereoption: Die Standorte gewährleisten den Schutz des Grundwassers durch eine Barrierewirkung der Standorte. Aufgrund der schlechteren Durchlüftung muss eine längere und unvollständigere Zersetzung in Kauf genommen werden. Außerdem kann es zu temporärem Sickerwasserstau kommen.

Standorteignung für die Beseitigung von Tierkörpern bei Seuchenzügen 1 : 50 000 (WMS Dienst)

Im Falle eines Ausbruchs von Seuchenzügen, z.B. der Vogelgrippe in Niedersachsen wird die Bereitstellung von Flächen zur massenhaften Beseitigung von Tierkörpern unabdingbar. Dabei sind folgende Forderungen zu erfüllen: möglichst geringe Belastung von Grund- und Oberflächenwasser, möglichst vollständige und schnelle Verwesung und möglichst geringe Geruchsbelästigung. Die genannten Ziele sind nicht alle gleichzeitig und in gleichem Umfang zu erreichen. Grundsätzlich kommen zwei Optionen in Frage: Variante 1 Verwesungsoption" und Variante 2 "Barriereoption". Verwesungsoption: Die Standorte gewährleisten eine möglichst schnelle und vollständige Mineralisierung und haben eine lange Verweilzeit des Sickerwassers im Bodenkörper. Risiken für das Grundwasser können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Barriereoption: Die Standorte gewährleisten den Schutz des Grundwassers durch eine Barrierewirkung der Standorte. Aufgrund der schlechteren Durchlüftung muss eine längere und unvollständigere Zersetzung in Kauf genommen werden. Außerdem kann es zu temporärem Sickerwasserstau kommen.

Geflügelpest: Im neuen Jahr bisher 40 Nachweise bei Wildvögeln

Das Virus der Klassischen Geflügelpest ist weiter latent in einzelnen Gewässern verbreitet. 2026 hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) die Aviäre Influenza bisher bei 40 Wildvögeln nachgewiesen, dazu kommt ein Vogelbestand in der Pfalz. Ab Beginn des Vogelzugs im Herbst 2025 wurden im LUA insgesamt 394 Wildvögel auf Geflügelpest untersucht. Im auch für Wildvögel frei zugänglichen Bereich des Vogelparks Haßloch im Kreis Bad-Dürkheim hatten zum Zeitpunkt des Ausbruchs der Geflügelpest 76 standorttreue Gänse, Enten und Schwäne gelebt. Das zuständige Veterinäramt des Kreises Bad-Dürkheim hatte nach einer sorgfältigen Risikobewertung entschieden, alle Vögel im Freigelände zu entnehmen und zu töten, um die in den eintragssicheren Volieren gehaltenen Tiere weiter zu schützen. In der Gemeinde Haßloch gilt außerdem bis 15. April 2026 Stallpflicht für gehaltenes Geflügel. Die gute Nachricht: Alle Tiere im Vogelpark Haßloch, die in Volieren gehalten werden, sind nicht infiziert. Sie werden weiter überwacht, bisher wurden dort etwa 120 Proben entnommen und im LUA auf Geflügelpest untersucht – alle mit negativem Ergebnis. Nach einer Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) besteht weiterhin ein hohes Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung von HPAI H5N1-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands. Auch das Risiko von Einträgen in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingeschätzt. Die Kreisveterinärbehörden sind weiterhin angewiesen, verdächtige tote Wildvögel ins LUA zur Untersuchung auf Geflügelpest zu bringen. Auch die Bevölkerung ist aufgerufen, achtsam zu sein und Totfunde zu melden. Über Schutzmaßnahmen wie Stallpflicht für Hausgeflügel entscheiden die Kreisverwaltungen risikoorientiert selbst.

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