Im Falle eines Ausbruchs von Seuchenzügen, z.B. der Vogelgrippe in Niedersachsen wird die Bereitstellung von Flächen zur massenhaften Beseitigung von Tierkörpern unabdingbar. Dabei sind folgende Forderungen zu erfüllen: möglichst geringe Belastung von Grund- und Oberflächenwasser, möglichst vollständige und schnelle Verwesung und möglichst geringe Geruchsbelästigung. Die genannten Ziele sind nicht alle gleichzeitig und in gleichem Umfang zu erreichen. Grundsätzlich kommen zwei Optionen in Frage: Variante 1 Verwesungsoption" und Variante 2 "Barriereoption". Verwesungsoption: Die Standorte gewährleisten eine möglichst schnelle und vollständige Mineralisierung und haben eine lange Verweilzeit des Sickerwassers im Bodenkörper. Risiken für das Grundwasser können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Barriereoption: Die Standorte gewährleisten den Schutz des Grundwassers durch eine Barrierewirkung der Standorte. Aufgrund der schlechteren Durchlüftung muss eine längere und unvollständigere Zersetzung in Kauf genommen werden. Außerdem kann es zu temporärem Sickerwasserstau kommen.
Im Falle eines Ausbruchs von Seuchenzügen, z.B. der Vogelgrippe in Niedersachsen wird die Bereitstellung von Flächen zur massenhaften Beseitigung von Tierkörpern unabdingbar. Dabei sind folgende Forderungen zu erfüllen: möglichst geringe Belastung von Grund- und Oberflächenwasser, möglichst vollständige und schnelle Verwesung und möglichst geringe Geruchsbelästigung. Die genannten Ziele sind nicht alle gleichzeitig und in gleichem Umfang zu erreichen. Grundsätzlich kommen zwei Optionen in Frage: Variante 1 Verwesungsoption" und Variante 2 "Barriereoption". Verwesungsoption: Die Standorte gewährleisten eine möglichst schnelle und vollständige Mineralisierung und haben eine lange Verweilzeit des Sickerwassers im Bodenkörper. Risiken für das Grundwasser können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Barriereoption: Die Standorte gewährleisten den Schutz des Grundwassers durch eine Barrierewirkung der Standorte. Aufgrund der schlechteren Durchlüftung muss eine längere und unvollständigere Zersetzung in Kauf genommen werden. Außerdem kann es zu temporärem Sickerwasserstau kommen.
Wenn Sie unsere Jahresberichte aus den vergangenen Jahren kennen und nun diesen Bericht aufmerksam durchblättern, werden Sie sehen, dass sich das Gewand und der Inhalt geändert haben. Wir wollen mit einer übersichtlicheren Gliederung, neuen Darstellungsformen und einem ansprechenden Layout das gesamte Spektrum an Aufgaben des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz noch informativer und zugänglicher abbilden. Dabei berichten wir nicht nur über die unterschiedlichen Tätigkeiten, die die Abteilungen und Fachbereiche schon seit vielen Jahren engagiert und kreativ übernehmen, sondern wir möchten Ihnen auch einige erfolgreiche und wichtige Projekte vorstellen. So hat das LANUV im Jahr 2021 zum Beispiel die dritte Bodenzustandserhebung im Wald gestartet, den Startschuss für ein großes EU-Projekt zum Schutz von gefährdeten Wiesenvögeln in NRW gegeben, erfolgreich die Bekämpfung der Geflügelpest koordiniert oder nach mehrjähriger Arbeit den Bewirtschaftungsplan zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie fertiggestellt. Weitere Beispiele aus der aktuellen Arbeit finden Sie auf den nächsten Seiten. Es ist uns auch wichtig, in unserem Jahresbericht Mitarbeitende des LANUV zu Wort kommen zu lassen, die über ihre Tätigkeiten berichten und Fragen hierzu beantworten. Dazu zählt zum Beispiel die Arbeit am stark nachgefragten Energieatlas NRW, der richtige Umgang mit Schwermetallen in Böden, die Notwendigkeit eines neuen EU-Effizienzlabels für Reifen, die Mitarbeit in der bundesweiten Expertenkommission Human-Biomonitoring oder die Frage, wie es dem LANUV intern gelingt, den selbst gestellten Qualitätsansprüchen über ein Qualitätsmanagementsystem gerecht zu werden. Alle diese Beispiele verdeutlichen die Funktion und die Bedeutung des LANUV in der Umweltverwaltung NRW – sie zeigen aber auch, dass das LANUV dabei die ihm zugedachten Aufgaben zuverlässig erfüllt. Dass dies alles im Jahr 2021 aufgrund der Pandemie, die uns damit ein weiteres Jahr vor besondere Herausforderungen gestellt hat, nicht immer einfach war, ist uns allen bewusst. Deswegen danke ich ganz besonders allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ein weiteres Jahr unter diesen erschwerten Bedingungen. Jahresbericht Jahresbericht Jahresbericht
Drei Möwen, die Mitte letzter Woche am Tegeler See im Bereich der Greenwich-Promenade tot aufgefunden wurden, sind vom Vogelgrippevirus betroffen. Das zuständige Bezirksamt Reinickendorf hat umgehend die Untersuchung der Tierkörper im Landeslabor Berlin-Brandenburg veranlasst. Der Bestätigungsbefund des Virussubtyps H5N1 erfolgte nun vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Der erste Fall von hochpathogener Aviärer Influenza H5N1 bei Wildvögeln in diesem Jahr wurde in Berlin am 21.02.2023 bei einem Höckerschwan in Friedrichshain-Kreuzberg amtlich festgestellt. Das Risiko eines Viruseintrags in Geflügel- oder andere Vogelhaltungen wird durch das FLI aktuell weiterhin als hoch eingestuft. Das zuständige Bezirksamt Reinickendorf ordnet deshalb im Umkreis von bis zu einem Kilometer um den Fundort der Möwen vorsorglich die Haltung von Geflügel in Ställen und überdachten Volieren an. Grundsätzlich werden alle Geflügelhalter*innen dringend gebeten, ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Gehäuft auftretende Krankheits- oder Todesfälle im Geflügelbestand müssen der zuständigen Veterinäraufsicht unverzüglich mitgeteilt werden. Das Influenzavirus vom Subtyp H5N1 ist in den vergangenen Wochen mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden. Auch bei manchen Säugetierarten, wie Nerzen, Robben, Füchsen, Waschbären und Bären wird das Virus sporadisch gefunden. In Niedersachsen konnte H5N1 zuletzt bei vier Füchsen in unterschiedlichen Landkreisen nachgewiesen werden. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt. Die Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund dem zuständigen Veterinäramt des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Erreger der Vogelgrippe.
Drei Wochen nach dem ersten Auftreten der Geflügelpest bei Wildvögeln in diesem Jahr wurden inzwischen weitere Fälle in Berlin bestätigt. Das Virus vom Subtyp H5N1 ist bei 14 Schwänen aus dem Landwehrkanal im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sowie bei einem Schwan im Bezirk Treptow-Köpenick bestätigt worden. Damit sind in Berlin insgesamt 28 Fälle der Geflügelpest H5N1 bei Wildvögeln offiziell bekannt. Eine Abklärung des Verdachts auf Geflügelpest bei weiteren acht Schwänen erfolgt derzeit durch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut. Das Risiko einer Virusübertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel wird aktuell als hoch eingestuft. Um diese Bestände vor dem Erreger zu schützen, haben mehrere Bezirke bereits befristete Anordnungen zum Sichern von Vögeln in Ställen (Aufstallungsanordnungen) erlassen. Auch im vergangenen Jahr waren die Berliner Geflügelhalter*innen von März bis Mitte Mai 2021 aufgrund des H5N1-Virus verpflichtet, ihre Tiere ausschließlich in Ställen und überdachten Volieren zu halten. In der aktuellen Situation werden Geflügelhalter*innen dringend gebeten, ihre Tierbestände bei der Veterinäraufsicht ihres Bezirks anzumelden und weiterhin vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Gehäuft auftretende Krankheits- oder Todesfälle im Geflügelbestand sollten dem zuständigen Veterinäramt unverzüglich mitgeteilt werden. Bereits jetzt sollten Tierhalter und Tierhalterinnen Vorkehrungen für eine tierschutzgerechte Aufstallung treffen. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden. Er kann zu teils schweren Erkrankungen führen. Die Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde bisher aber nicht nachgewiesen. Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund daher dem zuständigen Veterinäramt des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpesterreger.
Seitdem die Vogelgrippe seit einigen Jahren auch in Mitteleuropa immer häufiger auftritt, werden im Zoo und Tierpark Berlin verstorbene Vögel stichprobenartig auf die Aviäre Influenza – auch bekannt als Vogelgrippe oder Geflügelpest – getestet: Für einen am 13. November 2022 verstorbenen Hammerkopf aus dem Zoo Berlin, ein bis zu 56 Zentimerter großer Stelzvogel, wurde nun ein positives Ergebnis vom Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) gemeldet und vom Nationalen Referenzlabor bestätigt. Der Expert*innenstab aus Tierärzt*innen, Kurator*innen und Tierpfleger*innen sowie dem Zoologischen Leiter des Zoos Berlin hat unverzüglich Schutzmaßnahmen in die Wege geleitet. In Rücksprache mit dem zuständigen Bezirk Mitte ist der Zoo Berlin vorsorglich ab sofort für den Publikumsverkehr geschlossen. Damit soll der möglichen Weiterverbreitung des Virus etwa durch Vogelkot an Kleidung oder Schuhen von Zoobesuchenden vorgebeugt werden. Wie lange der Zoo geschlossen bleiben muss, ist noch nicht absehbar. „Wir haben unmittelbar mit weitreichenden Quarantänemaßnahmen reagiert. Sämtliche Vögel – inklusive unserer Pinguine und Greifvögel – wurden inzwischen in rückwärtige Volieren beziehungsweise Stallungen gebracht“, erklärt der Zoologische Leiter von Zoo und Tierpark Berlin, Christian Kern. „Glücklicherweise zeigt kein weiteres Tier entsprechende Krankheitssymptome. Dennoch werden alle Vögel auf die Aviäre Influenza getestet.“ Die mit der Versorgung von Vögeln betrauten Mitarbeitenden tragen Schutzkleidung, um eine Verschleppung des Virus auszuschließen. Parallel dazu wird unter Hinzuziehung von weiteren externen Expert*innen eine Risikoanalyse für die Gesamtsituation im Zoo Berlin in die Wege geleitet. Mit dem H5N1-Virus sind beim Menschen bislang nur in seltenen Einzelfällen Infektionen in Verbindung gebracht worden. Wohl aber besteht das Risiko, nach Kontakt mit einem infizierten Tier das Virus in andere Vogelbestände einzuschleppen. Eine vorsorgliche Schließung des gesamten Zoo-Geländes ist in dieser Situation ein wichtiger Schritt, bis es einen besseren Überblick über die Situation gibt. Oberstes Ziel ist es, eine Ausbreitung der Aviären Influenza zu vermeiden. Auch Zoos und Tierparks in Greifswald, Karlsruhe, Rostock, Heidelberg und im Maintal waren schon von der Vogelgrippe betroffen. Vorsorglich beginnt auch der Tierpark Berlin damit, sämtliche Vögel in die Stallungen zu bringen und Proben im Labor zu untersuchen. Geflügelhalter in Berlin müssen derzeit keine weiteren Maßnahmen ergreifen.
Seit Oktober 2021 steigt die Zahl von Geflügelpestfällen bei Wildvögeln in Deutschland und Europa. In Deutschland sind nahezu alle Bundesländer betroffen, insbesondere die norddeutschen Küstenregionen. In Berlin ist in der aktuellen Saison noch kein Fall von Geflügelpest aufgetreten. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz empfiehlt den Berlinerinnen und Berlinern: In Berlin trat die Geflügelpest zuletzt im Winter 2020/2021 bei 20 Wildvögeln und einem Hausgeflügelbestand auf. Von März bis Mitte Mai 2021 mussten daraufhin alle Berliner Geflügelhalter*innen ihre Tiere in festen Ställen halten. Das Virus stellt eine große Bedrohung für Hausgeflügelbestände und die Haltung von Vögeln in Zoologischen Einrichtungen dar. Erst vor wenigen Tagen ist der Erreger in zwei brandenburgischen Putenbeständen im Landkreis Märkisch Oderland festgestellt worden. Mehr als 36.000 Tiere mussten daraufhin getötet werden. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit auch auf den Menschen übertragen worden, während für den zweiten, ebenfalls grassierenden Subtyp H5N8 nur sehr vereinzelt Übertragungen beschrieben sind. Die Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde bei beiden Subtypen jedoch noch nie festgestellt.
Mallards (Anas platyrhynchos) are an abundant anseriform migratory wild bird species worldwide and an important reservoir for the maintenance of low pathogenicity (LP) avian influenza viruses (AIV). They have also been implicated in the spread of high pathogenicity (HP) AIV after spill-over events from HPAIV-infected poultry. The spread of HPAIV within wild water bird populations may lead to viral contamination of natural habitats. The role of small shallow water bodies as a transmission medium of AIV among mallards is investigated here in three experimental settings. (i) Delayed onset but rapid progression of infection seeded by two mallards inoculated with either LP or HP AIV to each eight sentinel mallards was observed in groups with access to a small 100 L water pool. In contrast, groups with a bell drinker as the sole source of drinking water showed a rapid onset but lengthened course of infection. (ii) HPAIV infection also set off when virus was dispersed in the water pool; titres as low as 102 TCID50 L-1 (translating to 0.1 TCID50 mL-1) proved to be sufficient. (iii) Substantial loads of viral RNA (and infectivity) were also found on the surface of the birds' breast plumage. "Unloading" of virus infectivity from contaminated plumage into water bodies may be an efficient mechanism of virus spread by infected mallards. However, transposure of HPAIV via the plumage of an uninfected mallard failed. We conclude, surface water in small shallow water bodies may play an important role as a mediator of AIV infection of aquatic wild birds. © 2022 The Author(s)
Surveillance of avian influenza viruses (AIV) in wild water bird populations is important for early warning to protect poultry from incursions of high-pathogenicity (HP) AIV. Access to individual water birds is difficult and restricted and limits sampling depth. Here, we focused on environmental samples such as surface water, sediments, and environmentally deposited fresh avian feces as matrices for AIV detection. Enrichment of viral particles by ultrafiltration of 10-L surface water samples using Rexeed-25-A devices was validated using a bacteriophage Phi 6 internal control system, and AIV detection was attempted using real-time RT-PCR and virus isolation. While validation runs suggested an average enrichment of about 60-fold, lower values of 10 to 15 were observed for field water samples. In total 25/36 (60%) of water samples and 18/36 (50%) of corresponding sediment samples tested AIV positive. Samples were obtained from shallow water bodies in habitats with large numbers of waterfowl during an HPAIV epizootic. Although AIV RNA was detected in a substantial percentage of samples virus isolation failed. Virus loads in samples often were too low to allow further sub- and pathotyping. Similar results were obtained with environmentally deposited avian feces. Moreover, the spectrum of viruses detected by these active surveillance methods did not fully mirror an ongoing HPAIV epizootic among waterfowl as detected by passive surveillance, which, in terms of sensitivity, remains unsurpassed. © 2023 Ahrens et al.
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