Aktuelle Stallpflichtzonen nach der Tierseuchenverfügung (Allgemeinverfügung) zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel und Untersagung von Geflügelausstellungen o. ä. (jeweils mit Ausnahme von Tauben) zum Schutz gegen die Geflügelpest im Kreis Herford vom 04.03.2026. Die betroffenen Gebiete wurden aus Gemeinde- und Gemarkungsflächen zusammengelegt.
In dem Projekt sollen Hilfs- und Schutzmaßnahmen für die Helgoländer Brutkolonie des Basstölpels und anderer Helgoländer Klippenbrüter vor dem Hintergrund des Ausbruchs der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) erprobt werden. Durch die Entwicklung eines Managementplans sollen die Helgoländer Klippenbrüter so langfristig gestärkt und erhalten werden.
Im Falle eines Ausbruchs von Seuchenzügen, z.B. der Vogelgrippe in Niedersachsen wird die Bereitstellung von Flächen zur massenhaften Beseitigung von Tierkörpern unabdingbar. Dabei sind folgende Forderungen zu erfüllen: möglichst geringe Belastung von Grund- und Oberflächenwasser, möglichst vollständige und schnelle Verwesung und möglichst geringe Geruchsbelästigung. Die genannten Ziele sind nicht alle gleichzeitig und in gleichem Umfang zu erreichen. Grundsätzlich kommen zwei Optionen in Frage: Variante 1 Verwesungsoption" und Variante 2 "Barriereoption". Verwesungsoption: Die Standorte gewährleisten eine möglichst schnelle und vollständige Mineralisierung und haben eine lange Verweilzeit des Sickerwassers im Bodenkörper. Risiken für das Grundwasser können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Barriereoption: Die Standorte gewährleisten den Schutz des Grundwassers durch eine Barrierewirkung der Standorte. Aufgrund der schlechteren Durchlüftung muss eine längere und unvollständigere Zersetzung in Kauf genommen werden. Außerdem kann es zu temporärem Sickerwasserstau kommen.
Im Falle eines Ausbruchs von Seuchenzügen, z.B. der Vogelgrippe in Niedersachsen wird die Bereitstellung von Flächen zur massenhaften Beseitigung von Tierkörpern unabdingbar. Dabei sind folgende Forderungen zu erfüllen: möglichst geringe Belastung von Grund- und Oberflächenwasser, möglichst vollständige und schnelle Verwesung und möglichst geringe Geruchsbelästigung. Die genannten Ziele sind nicht alle gleichzeitig und in gleichem Umfang zu erreichen. Grundsätzlich kommen zwei Optionen in Frage: Variante 1 Verwesungsoption" und Variante 2 "Barriereoption". Verwesungsoption: Die Standorte gewährleisten eine möglichst schnelle und vollständige Mineralisierung und haben eine lange Verweilzeit des Sickerwassers im Bodenkörper. Risiken für das Grundwasser können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Barriereoption: Die Standorte gewährleisten den Schutz des Grundwassers durch eine Barrierewirkung der Standorte. Aufgrund der schlechteren Durchlüftung muss eine längere und unvollständigere Zersetzung in Kauf genommen werden. Außerdem kann es zu temporärem Sickerwasserstau kommen.
Das Virus der Klassischen Geflügelpest ist weiter latent in einzelnen Gewässern verbreitet. 2026 hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) die Aviäre Influenza bisher bei 35 Wildvögeln nachgewiesen, dazu kommt ein Vogelbestand in der Pfalz. Ab Beginn des Vogelzugs im Herbst 2025 wurden im LUA insgesamt 366 Wildvögel auf Geflügelpest untersucht. Im auch für Wildvögel frei zugänglichen Bereich des Vogelparks Haßloch im Kreis Bad-Dürkheim lebten zum Zeitpunkt des Ausbruchs der Geflügelpest 76 standorttreue Gänse, Enten und Schwäne. Das zuständige Veterinäramt des Kreises Bad-Dürkheim hat nach einer sorgfältigen Risikobewertung entschieden, alle Vögel im Freigelände zu entnehmen und zu töten, um die in den eintragssicheren Volieren gehaltenen Tiere weiter zu schützen. Ein Biosicherheitskonzept lag dafür seit längerem vor. Der größere der beiden Teiche wurde zwar mit einem Netz gesichert, doch es schützt nicht zuverlässig gegen den Kontakt mit Wildtieren und deren Ausscheidungen. In der Gemeinde Haßloch gilt außerdem bis 31. März 2026 Stallpflicht für gehaltenes Geflügel. Der Vogelpark bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Die gute Nachricht: Alle Tiere im Vogelpark Haßloch, die in Volieren gehalten werden, sind nicht infiziert. Sie werden weiter überwacht, bisher wurden dort 118 Proben entnommen, die im LUA auf Geflügelpest untersucht werden. Nach einer Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) besteht weiterhin ein hohes Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung von HPAI H5N1-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands. Auch das Risiko von Einträgen in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingeschätzt. Die Kreisveterinärbehörden sind weiterhin angewiesen, verdächtige tote Wildvögel ins LUA zur Untersuchung auf Geflügelpest zu bringen. Auch die Bevölkerung ist aufgerufen, achtsam zu sein und Totfunde zu melden. Über Schutzmaßnahmen wie Stallpflicht für Hausgeflügel entscheiden die Kreisverwaltungen risikoorientiert selbst. Übersicht über vom FLI bestätigte Fälle bei Wildvögeln, Privathaltungen und Geflügelbetrieben seit 01.01.2026 (Stand: 05.03.2026) Landkreis Tierart(en) Kreisweite Aufstallpflicht Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis Kreis Ahrweiler Nein Kreis Altenkirchen Nein Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) Vereinsgeführter Bestand mit Gänsen, Enten und Schwänen. Ja, aber begrenzt auf das Gebiet der Gemeinde Haßloch ( zur Allgemeinverfügung ) Zunächst befristet bis zum 31.03.2026 Kreis Bad Kreuznach 21x Höckerschwan, 1x Mäusebussard, 1x Graugans Nein Kreis Bernkastel-Wittlich 1x Schwan Nein Kreis Birkenfeld Nein Eifelkreis Bitburg-Prüm Nein Kreis Cochem-Zell 1x Nilgans, 1x Schwan Nein Donnersbergkreis Nein Kreis Germersheim Nein Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Kusel Nein Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Neuwied Nein Rhein-Hunsrück-Kreis Nein Rhein-Lahn-Kreis Nein Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) 4x Schwan, 1x Wildente, 1x Haubentaucher, 1x Nilgans Ab 13. Februar 2026 ( zur Allgemeinverfügung ) Zunächst befristet bis zum 20.03.2026 Kreis Vulkaneifel Nein Westerwaldkreis Nein
An der Spitze eines starken Teams: Dr. Irene Klingelhöfer ist die neue Leiterin des Instituts für Tierseuchendiagnostik im Landesuntersuchungsamt (LUA). Das ist kein Neuland für sie, denn die promovierte Tierärztin arbeitet schon seit 25 Jahren im Institut. Das Institut für Tierseuchendiagnostik (ITSD) ist die zentrale Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Seuchen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkrankungen bei Tieren. Ungefähr 220.000 Proben untersuchen Dr. Klingelhöfer und ihr Team innerhalb eines Jahres. Das sind überwiegend Blut-, Milch- oder Gewebeproben, aber auch circa 1000 verendete Tierkörper, die seziert und auf Krankheits- und Todesursachen untersucht werden. Die Untersuchungen ermöglichen einen Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation in Rheinland-Pfalz. Außerdem helfen sie dabei, Tierseuchen wie zum Beispiel die Geflügelpest frühzeitig erkennen und einzudämmen zu können. Dr. Irene Klingelhöfer hat an der Justus-Liebig-Universität in Gießen Tiermedizin studiert. Nach der Approbation als Tierärztin arbeitete sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Medizinische Virologie der Uni, 1999 wurde sie dort promoviert. Nach Stationen in einer Kleintierpraxis und in einer Kleintierklinik fand Dr. Klingelhöfer 2001 den Weg zum LUA. Seit 2002 leitet Dr. Klingelhöfer den Arbeitsbereich Molekularbiologie und Diagnostik der Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathien (TSE). Verdient gemacht hat sich die heute 55-Jährige vor allem um den Aufbau und die methodische Erweiterung der Molekularbiologie zu einer tragenden Säule der Tierseuchendiagnostik auf. Seit August 2016 war sie bereits stellvertretende Leiterin des ITSD.
Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza) breitet sich in Rheinland-Pfalz derzeit kaum weiter aus. Da der Erreger aber noch immer in der Umwelt ist, gilt erhöhte Wachsamkeit. Insgesamt gab es seit Oktober 2025 bei 101 Wildvögeln und bei zwei Geflügelhaltungen Nachweise des Landesuntersuchungsamtes (LUA). Der massive Eintrag dieser Virusvariante geht hauptsächlich zurück auf den ersten großen Kranichzug Mitte Oktober. Auch wenn die Vogelzüge ins Winterquartier vorbei sind und die Fallzahlen im Moment nahezu stagnieren: Vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wird das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung des Erregers der Geflügelpest in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands noch immer als hoch eingeschätzt – ebenso das Risiko von Eintr ägen in Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu infizierten Wildvögeln. Um die Geflügelhaltungen vor einem Viruseintrag zu schützen und die Gesundheit der Tiere zu gewährleisten wird dringend geraten, weiterhin strikte Maßnahmen zum Schutz der Bestände zu ergreifen. Dazu zählen insbesondere die Trennung von Hausgeflügel und Wildvögeln, das Abdecken von Ausläufen, das Verhindern des Zugangs von Wildvögeln zu Futter- und Tränkevorrichtungen sowie die Einhaltung von Hygienemaßnahmen beim Betreten und Verlassen der Tierhaltung wie beispielsweise das Tragen von Stallkleidung und -schuhen. Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen sind weiter konsequent beizubehalten. Die Bevölkerung ist nach wie vor aufgerufen, achtsam zu sein und tot aufgefundene Vögel den Veterinärämtern zu melden. Eine konkretes Gesundheitsrisiko für den Menschen oder für andere Tiere geht von ihnen nach derzeitiger Einschätzung nicht aus. Berührt werden sollten tote Vögel aber auf keinen Fall, um möglicherweise vorhandene Viren nicht weiterzuverbreiten. Übersicht über vom FLI bestätigte Fälle bei Wildvögeln, Privathaltungen und Geflügelbetrieben seit 21.10.2025 (Stand: 09.01.2026 11:00 Uhr) Landkreis Tierart(en) Kreisweite Aufstallpflicht Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis Kreis Ahrweiler 1x Kranich Nein Kreis Altenkirchen 1x Kranich Nein Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) 1x Wildgans 1x Wildgans Aufstallpflicht für alle Geflügelhaltungen in den Ortsgemeinden Eich, Gimbsheim und Hamm sowie in der kreisfreien Stadt Worms ( zur Allgemeinverfügung ). bis auf Weiteres unbefristet Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) 3x Kranich, 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.01.2026 Kreis Bad Kreuznach 1x Kranich Nein Kreis Bernkastel-Wittlich 7x Kranich, 1x Wildgans Nein Kreis Birkenfeld 1x Kranich, 1x Graureiher Nein Eifelkreis Bitburg-Prüm 3x Kranich, 3 x Wildgans Nein Kreis Cochem-Zell 1x Kranich Nein Donnersbergkreis 4x Kranich Nein Kreis Germersheim 1x Wildgans Nein Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) 6x Kranich 1x Kranich Nein Kreis Kusel 1x Kranich Nein Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) 2x Kranich, 1x Schwan 1x Schwan Nein Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) 9x Kranich Nein Kreis Neuwied 3x Kranich, 1x Wildgans Nein Rhein-Hunsrück-Kreis 4x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x Graureiher, 1x Greifvogel Nein Rhein-Lahn-Kreis 4x Kranich, 1x Graureiher, 2x Schwan Nein Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) 3x Wildgans 1x Graureiher Geflügelbetrieb mit Gänsen und Enten 1x Schwan, 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.01.2026 Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) Privathaltung Hühner und Gänse Nein Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) 4x Kranich 1x Kranich 1x Kranich, 1x Graureiher Nein Kreis Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) 7x Kranich, 1x Graureiher 4x Kranich Nein Kreis Vulkaneifel Nein Westerwaldkreis 5x Kranich, 1x Wildgans Nein
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 23 |
| Kommune | 1 |
| Land | 48 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 49 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 14 |
| Text | 64 |
| Umweltprüfung | 25 |
| unbekannt | 11 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 96 |
| Offen | 17 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 111 |
| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 2 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 37 |
| Keine | 25 |
| Unbekannt | 4 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 62 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 20 |
| Lebewesen und Lebensräume | 106 |
| Luft | 14 |
| Mensch und Umwelt | 114 |
| Wasser | 40 |
| Weitere | 99 |