Erfassung folgender Daten für alle Teiche: - Bewirtschaftungsmerkmale (Nutzung) - Nebennutzungen - Standgewässer und Teiche: Basisdaten - Teichbewertung (Strukturbewertung) Erfassung folgender Daten für ausgewählte Teichgruppen: - Artenerfassung Wildfische, Krebse, Muscheln; Amphibien und Reptilien; Vögel, Säuger; Insekten; Pflanzen - Standgewässer Biologie, Chemie, Schadstoffe.
Grundsatzfragen Steine/Erdenbergbau Aufsicht über die Betriebe unter Bergaufsicht Bearbeitung bergrechtlicher PFV mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Verträglichkeitsprüfung (FFH-Gebiete) einschl. aller in Frage kommenden eingeschlossenen Entscheidungen sowie Planänderungsverfahren Bearbeitung Betriebsplanverfahren, Zulassung nach anderen Gesetzeswerken (BImSchG, SächsNatSchG, Sprengstoffgesetz u. a.) Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz,Untersuchungsberichte von Havarien und Unfällen
Der Aufbau und Schutz des europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" dient der Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen. Das Netz "Natura 2000" besteht zum einen aus FFH-Gebieten, welche die natürlichen Lebensraumtypen des Anhangs I sowie die Habitate der Arten des Anhangs II der F(auna)F(lora)H(abitat)-Richtlinie der EU umfassen. Darüber hinaus gehören dazu die Vogelschutzgebiete nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie. Mit dem Instrument des Managementplanes, einem Fachplan des Naturschutzes, werden die unterschiedlichen Nutzungen in der Mehrzahl der FFH-Gebiete berücksichtigt, so dass Konflikte mit den Erhaltungszielen von vornherein ausgeschlossen oder minimiert und die Voraussetzungen zur Bewahrung oder Schaffung eines günstigen Erhaltungszustandes geschaffen werden. Basis für einen Managementplan ist die Erfassung der für das Gebiet wertbestimmenden Lebensraumtypen und Arten, eine Definition der Erhaltungsziele für das Gebiet und die Kenntnis der zu gewährleistenden ökologischen Erfordernisse. Innerhalb der Sächsischen Forstwirtschaft sind für die Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie im Wald folgende Teilaufgaben wesentlich: - methodische Weiterentwicklung und Umsetzung der FFH-Managementplanung für Wald-Lebensraumtypen - Umsetzung der Managementpläne im Landeswald, zielgerichtete Beratung der nichtstaatlichen Waldbesitzer - Mitwirkung am Monitoring in Natura 2000-Gebieten In Abstimmung mit dem für Natura 2000 zuständigen Landesamt für Umwelt und Geologie liegt die Federführung bei der Erstellung von FHH-Managementplänen mit höherem Waldanteil beim Staatsbetrieb Sachsenforst.
Das Grundanliegen der Biosphärenreservatsverwaltung im Rahmen der Landbewirtschaftung besteht in einer möglichst geschlossenen Kreislaufwirtschaft. Die wesentlichen Aufgaben in der Umsetzung einer nachhaltigen Landwirtschaft im Biosphärenreservat sind: - die Verbesserung der Flächenstrukturierung - der Erhalt der natürlichen Bodenfruchtbarkeit - die Förderung extensiver Bewirtschaftungsformen - der Aufbau einer leistungsfähigen Verarbeitung und regionalen Vermarktung - der Arten- und Biotopschutz in der Agrarlandschaft - Teichwirtschaft Entsprechende Leitbilder wurden formuliert (Flächenstrukturierung, Düngung, Pflanzenschutz, Bodenfruchtbarkeit und Pflanzenbau, Grünlandwirtschaft, Landwirtschaftiche Tierhaltung, Vermarktung, Teichwirtschaft). Seit 1998 werden dementsprechend durch die Biosphärenreservatsverwaltung in enger Zusammenarbeit mit dem Sächsische Landeskuratorium Ländlicher Raum e.V Einzelprojekte ausgewählt und umgesetzt, wie z.B. - zu Ackerwildkräutern (Erhaltung stark gefährdeter Ackerpflanzengesellschaften auf Flächen mit rudimentärem Vorkommen in Verbindung mit dem Anbau alter Getreidelandsorten und einer extensiven Landbewirtschaftung), - zum Biokarpfen/ Lausitzer Karpfen, - zur Förderung der Honigbiene und der Wildinsekten (Halictus confusus/ Furchenbiene), - zu Hecken- und Feldgehölzen im Rahmen von Pflege- und Pflanzmaßnahmen.
Arten- und Biotopschutz sind im Rahmen der Landschaftspflege als wichtiges Anliegen im Biosphärenreservat nicht losgelöst von der Bewirtschaftung zu betrachten. Dazu wird eine enge Zusammenarbeit zwischen den Bewirtschaftern und den Naturschutzbehörden gesichert. Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes werden Programme ausgearbeitet und mit den Vertragspartnern in den Bereichen Fischerei, Landwirtschaft und Forst umgesetzt. Diese Verträge sichern den jeweiligen Partnern den Naturerhalt und ein Zusatzeinkommen. Die Instrumente dafür sind im Freistaat Sachsen Förderung nach Landschaftspflegerichtlinie, der Vertragsnaturschutz sowie Förderungen auf Bundesebene (BMBF). Der Vertragsnaturschutz im Biosphärenreservat gliedert sich in - Vertragsnaturschutz Fischerei - Vertragsnaturschutz Landwirtschaft - Vertragsnaturschutz Wald - Landschaftspflegearbeiten.
Ziel des von der UNESCO-Arbeitsprogrammes MAB (Man and Biosphere) ist die Entwicklung einer nachhaltigen Nutzung sowie die wirksame Erhaltung der natürlichen Ressourcen der Biosphäre. Ein Projektbereich dieses Programms ist der Erhaltung von Naturgebieten in Kulturlandschaften und des darin enthaltenen genetischen Materials gewidmet. Diese Gebiete werden als Biosphärenreservate von der UNESCO anerkannt und bilden ein weltweites Netz. Modellhaft sollen in Biosphärenreservaten die Grundsätze des MAB-Programms und auch die universellen Zielstellungen der Agenda 21 umgesetzt werden. Sie stellen Gebiete dar, in denen neben Schutz und Pflege bestimmter Ökosysteme gemeinsam durch und mit den hier lebenden Menschen Formen nachhaltiger Nutzung entwickelt werden.
Nachhaltige Wasserwirtschaft bedeutet für die Unterhaltung, d.h. Pflege und Gestaltung der Fließgewässer in der freien Landschaft, daß die Gewässer innerhalb des gegebenen Zeitraums der Gewässerentwicklung ihre charakteristischen Formen und Strukturen ausbilden und dabei ihrer spezifischen Dynamik unterliegen können. Entsprechende Leitbilder wurden entwickelt (Fließgewässer, Grundwasser).
Für alle 60 Orte (14 politische Gemeinden) im Biosphärenreservat liegen botanische Ortskartierungen vor. 1. Kreis Bautzen Gmd. Guttau: Guttau, Brösa, Kleinsaubernitz, Wartha, Lömischau, Neudorf, Halbendorf, Lieske, Ruhethal Gmd.Königswartha: Opppitz, Neuoppitz Gmd. Großdubrau: Crosta, Sdier, Klix, Spreewiese, Särchen, Neusärchen, Commerau, Göbeln, Kauppa, Jetscheba Gmd. Radibor: Milkel, Lippitsch, Wessel, Droben, Lomske 2. Niederschlesischer Oberlausitzkreis Gmd. Quitzdorf am See: Petershain, Horscha Gmd. Hohendubrau: Dauban Gmd. Klitten: Zimpel, Tauer, Dürrbach, Kaschel, Klein Radisch, Klein Ölsa Gmd. Mücka: Mücka, Förstgen, Leipgen Gmd. Uhyst: Uhyst, Drehna, Mönau, Rauden Gmd. Kreba-Neudorf. Kreba-Neudorf, Zschernske, Lache Gmd. Boxberg: Bärwalde Gmd. Rietschen - 3. Kreis Kamenz Gmd. Lohsa: Litschen, Friedersdorf, Driewitz, Lippen, Mortka, Hermsdorf, Weißig, Steinitz, Neusteinitz, Kolbitz, Womiatke Gmd. Knappensee: Groß Särchen, Wartha, Koblenz Durch die das Biosphärenreservat werden weitere botanische Kartierungen innerhalb von Ortschaften sporadisch, i.d.R. im Rahmen von Bauantragstellungen, durchgführt.
Die Biosphärenreservatsverwaltung ist für die Durchführung von praktischen Artenschutzprojekten zuständig z.B.: - Bau einer Fischaufstiegshilfe an der Spree bei Uhyst (NOL-Kreis) und an der Kleinen Spree in Milkel (LK Bautzen), - Errichtung eines Fischotterdurchlasses an einer Straße bei Förstgen (NOL-Kreis), - Rekonstruktion von Teichen im Park von Spreewiese (Krs. Bautzen), - Errichtung einer schwimmenden Brutinsel für Flußseeschwalben am Tauerwiesenteich (NOL-Kreis), - Förderung bedrohter Ackerwildkräuter (NOL-Kreis und Krs. Bautzen), - Regenerierungsmaßnahmen am Jesor-Moor bei Commerau (Krs. Bautzen) - Ausstiegshilfen aus Gräben - Errichtung von Grabentaschen - Errichtung eines Fledermausstollens - Pflege von Nahrungshabitaten für den Weißstorch - Errichtung und Betreuung von möbilen Amphibienschutzzäunen - Querbauwerke (Spree, Kleine Spree) - Storchenhorstbetreuung - Populationsstärkende Maßnahmen zu Gladiolus imbricatus und Wiederansiedelung von Arnica montana im Tiefland - zur Verbesserung der Habitatbedingungen des Neuntöters - Wildtierauffang- und Auswilderungsstation - zu Ackerwildkräutern (Erhaltung stark gefährdeter Ackerpflanzengesellschaften auf Flächen mit rudimentärem Vorkommen in Verbindung mit dem Anbau alter Getreidelandsorten und einer extensiven Landbewirtschaftung), - zum Biokarpfen/ Lausitzer Karpfen - zur Förderung der Honigbiene und der Wildinsekten (Halictus confusus/ Furchenbiene).
Die Umsetzung nachhaltiger Waldwirtschft im Biosphärenreservat beinhaltet: - ökonomisch tragfähige Holzproduktion mit hohem Wertholzanteil, bei geringem Aufwand und minimalen Produktionsrisiken - möglichst regionale Vermarktung des Holzes - Wald als Erholungs- und Lernort - Erhalt von Sonderstandorten im Wals sowie - Schutz von Waldklima, Boden, Wasser, Luft. Es sind sowohl Flächen gänzlich ohne Nutzung (Prozeßschutz), Schutzbereiche für bestimmte Waldstadien (Konservierungsflächen) als auch Wirtschaftswald in das Gesamtkonzept der Waldbewirtschaftung im Biosphärenreservat zu intergrieren. Diese Forderung erfüllt eine abgestufte Bewirtschaftung des Waldes entsprechend dem Zonierungskonzept des Biosphärenreservates. Entsprechende Leitbilder wurden entwickelt (Waldbau, Forsttechnik, Waldschutz, Düngung, Waldnutzungen, Prozeßschutz, Erhalt von Sonderstandorten und historischen Nutzungsformen, Erstaufforstungen).