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s/volkpark/Volkspark/gi

Heiße Tage mit steigenden Ozonkonzentrationen

<p> <p>Nach Wochen eher wechselhaften Sommerwetters sind mit der Hitzewelle auch die Ozonkonzentrationen angestiegen.</p> </p><p>Nach Wochen eher wechselhaften Sommerwetters sind mit der Hitzewelle auch die Ozonkonzentrationen angestiegen.</p><p> <p>Das ist nicht ungewöhnlich, denn in ruhigem Sommerwetter mit intensiver Sonneneinstrahlung und hohen Lufttemperaturen steigt die Ozonproduktion. Ozon wird bei intensiver Sonneneinstrahlung durch komplexe photochemische Prozesse aus Vorläuferschadstoffen - überwiegend Stickstoffoxiden und flüchtigen organischen Verbindungen gebildet. Hält das Sommerwetter für mehrere Tage an, steigt die Ozonkonzentration Tag für Tag an und kann es auch zur Überschreitung der Informationsschwelle von 180 µg/m³, lokal gegebenenfalls auch der Warnschwelle von 240 µg/m³ kommen. Bei Ozonwerten über der Informationsschwelle besteht für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen ein Risiko für die menschliche Gesundheit. Bei Ozonwerten über dem Alarmschwellenwert von 240 µg/m³ besteht bei der gesamten Bevölkerung ein Risiko für die menschliche Gesundheit und es wird über die Medien gewarnt. In den letzten Tagen kam es vor allem in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz zur Überschreitung der Informationsschwelle. Heute kann es nochmals zu einzelnen Überschreitungen dieser Schwelle kommen. Mit einem Luftmassenwechsel, der heute bereits von Nordwesten her beginnt, werden auch die Ozonkonzentrationen am Wochenende wieder sinken.</p> <p>Grundsätzlich sind die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/ozon">Ozonwerte</a> bei sommerlichem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/wetter">Wetter</a>⁠ in den Nachmittagsstunden am höchsten. Wer empfindlich auf Ozon reagiert, sollte Sport und andere körperlich anstrengende Tätigkeiten möglichst in den Abend, besser noch in die frühen Morgenstunden legen. Dann ist die Belastung deutlich geringer. Die Wohnung sollte am besten morgens gelüftet werden und dann die Fenster bis zum Abend geschlossen bleiben. Leider bringt es nichts, den Sport vom Stadtpark in den Wald zu verlegen, denn die Ozonwerte sind außerhalb der Innenstädte oft deutlich höher. Die höchsten Ozonwerte werden regelmäßig am Stadtrand und in den angrenzenden ländlichen Gebieten gemessen. Denn die Vorläuferstoffe des Ozons (Stickoxide aus dem Verkehr und flüchtige organische Verbindungen aus Lösemitteln von Farben, Lacken, Klebstoffen oder Reinigungsmitteln) werden durch Wind aus der Stadt transportiert, wo sie zu Ozon reagieren. Dagegen wird Ozon in Innenstädten durch die Reaktion von Stickstoffmonoxid (NO) aus Autoabgasen mit Ozon abgebaut. Deshalb ist die Ozonbelastung in Innenstädten, wo viele Autos fahren, deutlich niedriger.</p> <p>Aktuelle Werte und Prognosen für die nächsten zwei Tage gibt es <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/luftbelastung/aktuelle-luftdaten#/start?_k=qb2zq1">hier</a> und in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftqualitaet/app-luftqualitaet">UBA-App "Luftqualität"</a>. Mit unsere App können Sie sich jederzeit über die zu erwartende Ozonbelastung informieren und bei erhöhten Werten automatisch warnen lassen. Je nach Höhe der Belastung gibt die App Gesundheitstipps für Aktivitäten im Freien. Die App ist kostenlos und werbefrei und für die Betriebssysteme iOS und Android erhältlich.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Versiegelung 2021

Die Versiegelung von natürlichen Böden durch Überbauung und Bedeckung mit undurchlässigem Material hat eine Vielzahl von negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt, das Mikroklima in der Stadt und den Lebensraum des Menschen. Die Auswirkungen der Versiegelung sind vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen zu spüren, wo ein hoher Anteil der gesamten Fläche versiegelt ist. Definition Unter Versiegelung wird die Bedeckung des Bodens mit festen Materialien verstanden. Dabei lassen sich versiegelte Flächen in bebaut versiegelte Flächen , also Gebäude aller Art, und unbebaut versiegelte Flächen , also Fahrbahnen, Parkplätze, befestigte Wege usw., trennen. Neben baulichen Anlagen und mit Asphalt oder Beton vollständig versiegelten Oberflächen werden auch durchlässigere Beläge als versiegelt betrachtet, obwohl diese zum Teil sehr unterschiedliche ökologische Eigenschaften aufweisen. Rasengittersteine oder breitfugiges Pflaster z. B. erlauben noch ein reduziertes Pflanzenwachstum, sind teilweise wasserdurchlässig oder weisen ein wesentlich günstigeres Mikroklima auf. Die vorkommenden Arten von Oberflächenbelägen der unbebaut versiegelten Flächen werden zu vier Belagsklassen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zusammengefasst (vgl. Tab. 1). Die vollständige Versiegelung von Böden führt zum unumkehrbaren Verlust der natürlichen Bodenfunktionen. Durch Versiegelung und Verdichtung werden außerdem die pflanzenverfügbare Wasserspeicherleistung des Bodens sowie seine Puffer- und Filterleistung stark beeinträchtigt. Mit der Unterbindung der Wasser- und Sauerstoffversorgung werden die meisten Bodenorganismen zerstört. Da kein Wasser mehr versickern kann, werden die über Luft und Niederschläge eingetragenen Schadstoffe nicht mehr im Boden gehalten und zum Teil in die Oberflächengewässer gespült. Die Grundwasserneubildung wird verhindert bzw. reduziert. Mit der Versiegelung des Bodens gehen durch den Verlust von Verdunstungs- und Versickerungsflächen für Niederschläge auch Veränderungen im Wasserhaushalt und der Wasserbeschaffenheit einher. Das u. a. mit Reifenabrieb, Staub und Hundekot stark verunreinigte Regenwasser von versiegelten Flächen wird über die Kanalisation entweder direkt in die Vorfluter oder über die Klärwerke abgeleitet (vgl. Umweltatlaskarte Entsorgung von Regen und Abwasser (02.09)). Der Abfluss schadstoffbelasteten Regenwassers nach Starkregenereignissen führt immer wieder zur Eutrophierung der Gewässer. Die vollständige Versiegelung des Bodens bewirkt in der Folge den gänzlichen Verlust von Flora und Fauna . Aber auch die Versiegelung von Teilbereichen verursacht immer einen Lebensraumverlust. Biotope werden zerschnitten oder isoliert; empfindliche Arten werden zugunsten einiger anpassungsfähiger Arten verdrängt. Unversiegelte Böden haben dank ihrer Wasserspeicherfähigkeit und als Wasserlieferanten für Pflanzen einen wichtigen Einfluss auf das Stadtklima. Die Verdunstung durch die Pflanzen und von der (unversiegelten) Bodenoberfläche führen zur Abkühlung der Luft. Das hohe Wärmespeichervermögen von Gebäuden, versiegelten Flächen und asphaltierten Straßen verursacht im Gegenzug eine Aufheizung der Luft und führt zur Ausprägung eines speziellen Stadtklimas. Vor allem im Sommer wird dadurch die nächtliche Abkühlung deutlich verringert (vgl. Abb. 1 und Umweltatlaskarte „Nächtliche Abkühlung zwischen 22:00 Uhr und 04:00 Uhr“ (04.10.4)). Gleichzeitig wird auch die Luftfeuchtigkeit vermindert , da Vegetationsflächen und die davon ausgehende Verdunstung fehlen. Dies kann zum Auftreten von Extremwerten führen, die das menschliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen können. In diesem Zusammenhang spielen nicht-versiegelte Flächen wie z. B. Parkanlagen eine große Rolle; schon ab 1 ha Größe sind positive klimatische Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden nachweisbar. Auch auf die Staub- und Schadstoffgehalte der Luft haben vegetationsbestandene Flächen Einfluss, da sie durch ihre großen Blattoberflächen in der Lage sind, Stäube und andere Luftschadstoffe zu binden . Die Auswirkungen der Versiegelung auf das Berliner Stadtklima sind ausführlich in verschiedenen Karten des Bereiches Klima beschrieben. Neben den oben beschriebenen Folgen auf den Naturhaushalt hat der Grad der Versiegelung eines Stadtgebietes auch eine unmittelbare Auswirkung auf den Lebensraum des Menschen . So ist eine hohe Versiegelung meist gepaart mit einem Missverhältnis zwischen Einwohnerzahl und Freiflächenangebot. Die Aneinanderreihung von Gebäuden, häufig nur durch Asphalt- oder Betonflächen unterbrochen, kann auf die Bewohner eine bedrückende, monotone Wirkung haben. Natur, wie z. B. der Wechsel der Jahreszeiten, kann in der direkten Wohnumgebung nicht mehr erlebt werden. Naherholung am Stadtrand erzeugt wiederum Verkehr mit ebenfalls negativen Umweltauswirkungen. Versiegelungsdaten werden in zahlreichen für den Umweltschutz sowie die Stadt- und Landschaftsplanung wichtigen Zusammenhängen regelmäßig genutzt. Dabei ist die Nutzung und Verarbeitung in verschiedenen Modellen (Stadtklima, Wasserhaushalt) oder Bewertungsverfahren – wie z. B. im Bodenschutz – ein Anwendungsschwerpunkt. Aber auch der Dokumentation des Zustandes der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch Versiegelung kommt eine wichtige Bedeutung zu. Nicht zuletzt wird im politischen Raum zunehmend nach zeitlich hoch aufgelösten und regelmäßig erhobenen Versiegelungsdaten verlangt, um im Rahmen eines Monitorings den Verlauf umweltpolitischer oder stadtplanerischer Strategien messen zu können (vgl. Reusswig et al. 2016, SenStadtUm 2016a, SenUVK 2019, AfS 2021). Instrumente zur Reduzierung von Versiegelung und Flächenneuinanspruchnahme Für empirische Untersuchungen und Risikoabschätzungen zur Folge des Flächenverbrauchs im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurde der Indikator “ Flächenneuinanspruchnahme ” entwickelt. Die Flächenneuinanspruchnahme errechnet sich aus der täglichen Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) . Diese ist nicht mit der versiegelten Fläche gleichzusetzen. In der SuV sind auch Flächen enthalten, die nur wenig versiegelt sind (Hausgärten, Kleingärten, Parkanlagen, Verkehrsgrün etc.). Ziel der Bundesregierung ist es, die durchschnittliche Flächenneuinanspruchnahme bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha pro Tag zu begrenzen. Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, in der durch Flächenrecycling und eine Reduktion der Flächenneuinanspruchnahme die Summe des Flächenverbrauchs auf Netto-Null reduziert wird (vgl. Statistisches Bundesamt 2021). In den Jahren 2004 bis 2019 hat die tägliche Flächenneuinanspruchnahme kontinuierlich von 131 ha auf 45 ha abgenommen. Im Jahr 2020 stieg sie jedoch wieder auf 58 ha pro Tag an. Das ursprünglich bereits für das Jahr 2020 gesteckte 30-ha-Ziel der Bundesregierung wurde damit trotz Verlangsamung der Flächenneuinanspruchnahme verfehlt (Umweltbundesamt 2020). Im September 2015 wurde auf dem UN-Gipfel in New York die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Die darauf aufbauende Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2021 (Die Bundesregierung 2021) berücksichtigt die besondere Notwendigkeit des nachhaltigen Schutzes der Ressource Boden vor dem Hintergrund zunehmender Urbanisierung und Klimaveränderungen (Sustainable Development Goal – SDG 15). Bei der Umsetzung des Ziels einer land- und bodendegradationsneutralen Welt der Agenda 2030 wird die Bedeutung des Bodens für Artenvielfalt, Klimaschutz und als Kohlenstoffspeicher besonders hervorgehoben (Die Bundesregierung 2021). In einem Ballungsraum wie Berlin ist die oben beschriebene Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche nur ein wenig geeigneter Indikator für die Inanspruchnahme von Böden (vgl. Umweltatlaskarte „Freiflächenentwicklung (06.03) . Aus diesem Grund wurde in Berlin für das Monitoring von 17 Nachhaltigkeitszielen der Indikator Nr. 15.1 „Flächenversiegelung“ festgelegt, um unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit den sparsamen Umgang mit der Ressource Boden zu dokumentieren. Zur Darstellung der zeitlichen Entwicklung des Versiegelungsgrades werden auch die Daten des Umweltatlas genutzt (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2021). Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat im Jahr 2005 eine Expertengruppe aus Bund und Ländern eingesetzt, um ein geeignetes Schätzverfahren zur Ermittlung der Bodenversiegelung auf Bundesländerebene zu entwickeln, das den Nachhaltigkeitsindikator “Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen” um die Komponente Versiegelung erweitern sollte. Die Ergebnisse der Expertengruppe fließen in die Umweltökonomische Gesamtrechnung der Länder (UGRdL) ein und wurden im Bericht “Indikator Versiegelung” dokumentiert (Frie & Hensel 2007). Bereits ab dem Jahr 2010 hat die LABO im Auftrag der Umweltministerkonferenz (UMK) einen Bericht zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sowie zwei Statusberichte erarbeitet und veröffentlicht. Der im Jahr 2020 erarbeitete LABO-Statusbericht 2020 „Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung“ knüpft an diese vorhergehenden Dokumente an. Neben dem Status Quo bei der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung, zeigt der Bericht Lösungsansätze zum nachhaltigen Schutz der Ressource Boden auf (LABO 2020). Laut Umweltökonomischer Gesamtrechnungen der Länder nehmen versiegelte Flächen in Deutschland 2021 einen Flächenanteil von 6,4 % ein. Das entspricht einer versiegelten Fläche von 2,2 Mio. ha. In Berlin beträgt der Flächenanteil der versiegelten Fläche 2021 34,7 % (rund 30.931 ha) (Statistische Ämter der Länder 2022). Siehe dazu den Exkurs: Versiegelungsdaten 2005, 2011, 2016 und 2021 im Vergleich zum Indikator “Versiegelung” der Umweltökonomischen Gesamtrechnung der Länder (UGRdL, Statistische Ämter der Länder 2022). Die mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie angestrebte Reduzierung des Flächenverbrauchs soll durch flächensparendes und kompaktes Bauen, Verdichtung der Innenstädte, Bündelung von Infrastruktur, Bereitstellung von Ausgleichsflächen und Wiedernutzbarmachung von nicht mehr genutzten Flächen (Flächenrecycling) erreicht werden. Mit der Steigerung der Qualität des Wohnumfeldes in den Siedlungen soll das verdichtete Wohnen in der Stadt wieder als Alternative zum Haus im Grünen etabliert werden (Die Bundesregierung 2021). Länder und Kommunen sollen diese Ziele im Rahmen ihrer Raumordnungs- und Bauleitpläne umsetzen. Mit der Anpassung des Städtebaurechts an die UVP-Änderungs-Richtlinie wurde im März 2017 die Novellierung des Baugesetzbuches beschlossen. Die Novelle hat u.a. den Schwerpunkt der Einführung einer neuen Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“, die eine stärkere Verdichtung gemischter Nutzungen unter Reduzierung des Flächenverbrauchs ermöglichen soll (Deutscher Bundestag 2017). Mit Inkrafttreten der Bundes-Bodenschutz-Gesetzgebung im Jahr 1999 wurde der Boden mit seinen Bodenfunktionen erstmals durch bundeseinheitliche Regelungen unter Schutz gestellt. Das Bodenschutzrecht bietet im Hinblick auf Nutzungsänderungen oder bauliche Inanspruchnahme von Böden allerdings keine unmittelbare materiell-rechtliche Handhabe. Die Entsiegelungspflicht nach § 5 des Bundes-Bodenschutzgesetzes stellt zwar grundsätzlich ein Instrumentarium dar, dauerhaft nicht mehr genutzte Flächen zu entsiegeln und so die natürlichen Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG zurückzugewinnen. Diese Regelung hat sich in der Praxis bisher nicht bewährt (Pannicke-Prochnow et al. 2021). Zusätzlich umfassen das Baurecht (BauGB 2022) und z. T. das Naturschutzrecht einschlägige Regelungen, die das Schutzgut Boden betreffen. Dazu zählen u. a. die sogenannte Bodenschutzklausel nach § 1a Abs. 2 BauGB und das Rückbau- und Entsiegelungsgebot nach § 179 BauGB. Seit der Einführung der Strategischen Umweltprüfung 2004 ist u. a. eine Bestandsaufnahme und Beschreibung der Bodenfunktionen vorzunehmen. Im Ergebnis sind Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen zu beschreiben und zu bewerten sowie Planungsalternativen aufzuzeigen. Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2022) sind Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können. Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind gem. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 BNatSchG auszugleichen oder zu kompensieren. Um bei der Planung von Bauvorhaben und somit bei zunehmender Versiegelung im Land Berlin die hochwertigen, funktional besonders wertvollen und schützenswerten Böden zu erhalten, sollte insbesondere eine qualitative Betrachtung dahingehend erfolgen, welche Böden beansprucht oder besonders geschützt werden sollten. Dazu dienen die aktuellste Fassung der Umweltatlaskarte der „Planungshinweise zum Bodenschutz“ und die zusammenfassende Darstellung „Leitbild und Maßnahmenkatalog für den vorsorgenden Bodenschutz in Berlin“ (SenUVK 2021, SenStadtUm 2015). Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen fordert in seinem Umweltgutachten 2020 unter anderem die Einführung einer Prüfpflicht, ob für eine Neuversiegelung an anderer Stelle entsiegelt werden kann (SRU 2020). Hervorgehoben wird dabei das im Land Berlin entwickelte Projekt der systematischen Erfassung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial, die im Rahmen der naturschutzfachlichen Ausgleichsregelung nach einer Entsiegelung und der Wiederherstellung der Bodenfunktionen dem Naturhaushalt dauerhaft zur Verfügung gestellt werden können (Umweltatlaskarte „Entsiegelungspotenziale“ , Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ , SenSW 2021b). Flächenentsiegelungen werden im Land Berlin im Rahmen unterschiedlichster Maßnahmen auf Senats- und Bezirksebene in unterschiedlichen Zuständigkeiten umgesetzt. Dazu zählen Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Stadtentwicklungsprojekten ( Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption, GAK ), des Berliner Ökokontos , des Berliner Energie- und Klimaschutzprogrammes (BEK), des Berliner Programms für nachhaltige Entwicklung mit EU-Fördergeldern und des Berliner Förderprogramms Stadtverschönerung und Klimaanpassung für die Berliner Bezirke. Im Rahmen des Programms „Grün macht Schule“ werden in einer Kooperation der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit dem Freilandlabor Britz e.V. Schulhöfe als kindgerechte, naturnahe Lebensräume und ökologische Lernorte klimaangepasst umgestaltet. Finanzielle Anreize auf privater Ebene können ebenfalls zur Reduzierung bestehender Versiegelungen führen. So gibt es z. B. seit dem 1. Januar 2000 in Berlin eine getrennte Abrechnung des Niederschlagswasserentgeltes. Die Einführung dieses sogenannten Entgeltsplittings geht auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 12.06.1972) und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urt. v. 14.06.1968 und 10.04.1980) zurück. Danach müssen Kommunen, in denen der Anteil der Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers mehr als 15 % der Gesamtkosten der Abwasserentsorgung beträgt, die Entgelte getrennt abrechnen. So ist das Niederschlagswasserentgelt nicht mehr proportional an das Abwasserentgelt gekoppelt. Es wird gemäß dem Anteil der versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet, von dem aus in die Kanalisation eingeleitet wird (BWB 1998). Seit 2000 sind Eigentümer deshalb darauf bedacht, die versiegelte Fläche ihres Grundstücks möglichst gering zu halten und damit Abwasserkosten zu sparen. Seit Inkrafttreten der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser – NWFreiV vom 24. August 2001) ist es möglich, erlaubnisfrei durch die Regenwasserversickerung auf dem eigenen Grundstück eine anteilige oder vollständige Befreiung des Niederschlagswasserentgeltes zu erreichen (SenStadt 2001). Seit 2018 ist die Regenwasserbewirtschaftung bei Bauvorhaben gemäß § 29 (1) BauGB auf dem Grundstück durch planerische Vorsorge sicher zu stellen. Lässt sich eine Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation oder direkt ins Gewässer nicht vermeiden, ist die Menge zu drosseln (BReWa-BE, SenUVK 2021).

Arten und Lebensräume

Berlin verfügt über eine hohe Vielfalt an Arten und Lebensräumen. Hierzu gehören Relikte der ursprünglichen Naturlandschaft, wie Wälder, Moore und naturnahe Flüsse, der historischen Kulturlandschaft, wie Wiesen und Magerrasen sowie auch typisch urbane Lebensräume, wie Parkanlagen und Stadtbrachen. Selbst Gebäude können bestimmte Lebensraumfunktionen haben. Diese vielfältige Ausstattung ist eine wesentliche Voraussetzung für Berlins biologische Vielfalt. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um diese Lebensräume zu stärken und dem Artenverlust entgegenzuwirken. Spezielle Maßnahmen und Programme richten sich an die Bedürfnisse einzelner Artengruppen, wie Fledermäuse, Amphibien, Vögel oder Insekten. Bild: Klemens Steiof Vögel und Glas Wer biologische Vielfalt fördern will, muss auch Bauten und andere Elemente der Stadt in den Blick nehmen. Sie können Vielfalt fördern oder hemmen. Glasfassaden sind für viele Vögel eine große Gefahr. Wer vogelfreundliches Glas verwendet, schaltet diese Todesfalle aus. Vögel und Glas Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Was tun gegen invasive gebietsfremde Arten? Die biologische Vielfalt Berlins ist ständig im Fluss – auch, weil immer wieder bislang nicht heimische Arten dazukommen. Einige von ihnen sind invasiv: Sie gefährden die heimische Flora und Fauna. Die Senatsverwaltung überwacht ihre Ausbreitung und steuert wo nötig gegen. Was tun gegen invasive gebietsfremde Arten? Weitere Informationen Bild: SenMVKU Artenhilfsprogramm Fledermäuse Was Fledermäuse angeht, ist Berlin die Hauptstadt Europas. Seit mehr als 30 Jahren zählt die Stadt in einem Artenhilfsprogramm, wie viele hier überwintern. Die Zahl steigt – nicht zuletzt, weil wichtige Winterquartiere eigens für die streng geschützten Tiere hergerichtet wurden. Artenhilfsprogramm Fledermäuse Weitere Informationen Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Teile von Natur und Landschaft sichern Beträchtliche Teile Berlins stehen unter Schutz. Dadurch bleiben Lebensräume seltener Tiere und Pflanzen erhalten und können sich weiterentwickeln. Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Schutzgebieten. Teile von Natur und Landschaft sichern Weitere Informationen Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Berliner Biotopverbund Erst der Austausch zwischen Populationen sichert die biologische Vielfalt. Das ist ein Grund, warum Berlin so viel unternimmt, um Biotope zu vernetzen. Die anderen: Tiere können im wachsenden Biotopverbund leichter zwischen ihren Quartieren wandern, sich ausbreiten und neue Lebensräume erobern. Berliner Biotopverbund Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Mischwaldprogramm Berlins Wälder sind Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen und ein Ort, an dem wir Menschen uns erholen. Damit das auf lange Sicht so bleibt, baut Berlin seine Wälder Schritt für Schritt zum Mischwald um. Mischwald ist widerstandsfähiger und kommt besser mit dem Klimawandel zurecht. Mischwaldprogramm Weitere Informationen Bild: Carsten Fischer / Naturfotografie Naturnahe Waldbewirtschaftung Wie man einen Wald bewirtschaftet, ist entscheidend für seine Artenvielfalt. Die Berliner Forsten bewirtschaften die Wälder der Stadt naturnah: Holz wird nachhaltig verwertet, natürliche Prozesse werden gefördert. Ergebnis sind gesunde und strukturreiche Wälder, in denen man Natur erleben kann. Naturnahe Waldbewirtschaftung Weitere Informationen Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Kleingewässer – Blaue Perlen für Berlin Pfuhle, Gräben und Teiche sind artenreiche Biotope. In Berlin fördert das Programm „Blaue Perlen für Berlin“ ihre ökologische Aufwertung. Das Programm fokussiert Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft auf diese kleinen Gewässer. Kleingewässer – Blaue Perlen für Berlin Weitere Informationen Bild: Forstamt Pankow / Detlef Schwarz Wasser in die Landschaft! Trockenheit macht Mensch und Natur zu schaffen. Im Klimawandel nimmt sie zu. Berlin geht deshalb neue Wege, um den Wasserkreislauf zu verbessern: Regenwasser und gereinigtes Abwasser sind wertvolle Ressourcen – und können den Wasserhaushalt der Landschaft stabilisieren. Wasser in die Landschaft! Weitere Informationen Bild: Justus Meißner/Stiftung Naturschutz Berlin Kompensation von CO₂-Immissionen bei Dienstflügen - "Klimaschutzabgabe" für Moore Berlins Moore sind Lebensraum seltener und hoch spezialisierter Tier- und Pflanzenarten. Deshalb renaturiert sie die Stiftung Naturschutz nach und nach – mit Geldern aus der Klimaschutzabgabe der Berliner Behörden. Kompensation von CO₂-Immissionen bei Dienstflügen - "Klimaschutzabgabe" für Moore Weitere Informationen Bild: SenMVKU / Doron Wohlfeld Berlins Gewässer: klares Wasser, naturnahe Ufer Berlins ausgedehnte Gewässerlandschaften sind ein Schatz für die biologische Vielfalt. Deshalb tut die Stadt alles, um die Wasserqualität immer weiter zu verbessern und naturnahe Ufer zu erhalten und zu entwickeln. Berlins Gewässer: klares Wasser, naturnahe Ufer Weitere Informationen

Rechtliche Grundlagen Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung Delegierte EU-Richtlinie 2021/1226 EU-Richtlinie 2020/367 - Methoden zur Bewertung gesundheitlicher Auswirkungen von Umgebungslärm Verordnung (EU) 2019/1243 Verordnung (EU) 2019/1010 - Angleichung der Berichtserstattungspflichten EU-Richtlinie 2015/996 - Anwendung einheitlicher Berechnungsverfahren nach 34. BImSchV Verordnung (EG) 1137/2008

Im Juni 2002 verabschiedete das Europäische Parlament die EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Die Richtlinie betrifft den Umgebungslärm, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land oder in der Umgebung von Schulgebäuden und Krankenhäusern ausgesetzt sind. Den Umgebungslärm im Sinne der Richtlinie verursachen vor allem Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr sowie Industriegebiete in Ballungsräumen. Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgte durch den sechsten Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( BImSchG ) und die 34. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ( 34. BImSchV - Verordnung über die Lärmkartierung). Weitere lärmrelevante Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz sind nachfolgend aufgeführt: 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung 18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung 24. BImSchV - Schallschutzmaßnahmenverordnung 32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Mit der Sechsten Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ( Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-Lärm ), die ihre Grundlage im § 48 BImSchG findet, wird dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche Rechnung getragen. Sie findet Anwendung, wenn Lärm von einem Gewerbe bzw. Industrieanlagen ausgeht. Eine Übersicht zu weiteren Regelungen und Gesetzlichkeiten u.a. zu den Themenfeldern Bau, Luftverkehrslärm, Nachbarschaftslärm, Sport- und Freizeitlärm sind der Internetseite des Umweltbundesamtes zu entnehmen. Letzte Aktualisierung: 11.02.2022

Bebauungsplan HafenCity 20 Hamburg

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den westlichen Teil der im Bebauungsplan HafenCity 10 zwischen Erciusgraben und Stockmeyerstraße festgesetzten Parkanlage (Teile der Flurstücke 2544 und 2539 der Gem. Altstadt Süd). Das Plangebiet wird weiterhin im Osten von der Parkanlage und im Westen von der Ericusbrücke begrenzt.

100 Jahre Stadtgrün - Stadtpark und Volkspark (Historisch)

Achtung: Dieser Datensatz wird gelöscht. Möglicherweise stehen nicht mehr alle Funktionen vollumfänglich zur Verfügung. Achtung: Dieser Datensatz ist veraltet und wird nicht aktualisiert. Gemäß Hamburger Transparenzgesetz wird er für 10 Jahre vorgehalten und im Anschluss gelöscht. (Stand 04/2026). Anlässlich des 100. Geburtstags vom Hamburger Stadtpark und Altonaer Volkspark werden für beide Parks Informationen zu Service-Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten im Park dargeboten. Dazu zählen zum einen die Standorte von Restaurants, Minigolfanlagen, StadtRAD-Stationen, Grillwiese, öffentliche Toilette etc., zum anderen Standorte von Sehenswürdigkeiten und Kunstskulpturen. Hinweis: Im Datensatz verlinkte Fotos unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht nach Hamburgischem Transparenzgesetz und sind nicht Teil der freien Lizenz. Weitere Informationen: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/hamburgs-gruen/parkanlagen/hamburgs-parkanlagen-52270

Feinkartierung Grün Hamburg

Der Geodatensatz Feinkartierung Grün Hamburg bildet die innere Struktur der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ab. Der Datensatz versteht sich als Bestandserfassung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (hier Spielplätze, Parkanlagen, Allgemeines Grün, Wanderwege, Grün an Kleingärten, Schutzgrün, Friedhöfe und Anderweitige Flächen). In der Regel sind im Datensatz alle Objekte im Bereich des Verwaltungsvermögens "Fläche des Bezirks - Stadtgrün" der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)enthalten. Folgende Datenfelder werden angegeben: Bezirksnummer, Bezirk, Stadtteil, Ortsteil, Kategorie, Objektdetail, Flächengröße, Stand der Erfassung. Die Ersterfassung der Feinkartierung Grün Hamburg erfolgte auf Grundlage einer Luftbildkartierung im Zeitraum von 2020 bis 2023. Seit 2023 werden die Daten kontinuierlich fortgeschrieben, u.a. anhand von Luftbildern, Planunterlagen, Aufmaßen, Begehungen etc. Hinweis: Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden. Aufgrund der Aktualität des Datensatzes kann keine rechtssichere bzw. tagesaktuelle Aussage getroffen werden.

3. Änderung Bebauungspläne Nr. 45/F "Stadtmitte - Deverweg / Am Stadtpark" Stadt Papenburg

Die Bebauungspläne der Stadt Papenburg mit den Ortsteilen Papenburg, Bokel, Tunxdorf, Nenndorf, Aschendorf und Herbrum.

Bebauungspläne Nr. 45/F "Stadtmitte - Deverweg / Am Stadtpark" Stadt Papenburg

Die Bebauungspläne der Stadt Papenburg mit den Ortsteilen Papenburg, Bokel, Tunxdorf, Nenndorf, Aschendorf und Herbrum.

Bebauungsplan Nr. 203/I "Am Stadtpark - Deverweg, Teil 1" Stadt Papenburg

Die Bebauungspläne der Stadt Papenburg mit den Ortsteilen Papenburg, Bokel, Tunxdorf, Nenndorf, Aschendorf und Herbrum.

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