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Vertrag für Hamburgs Stadtgrün/Schutz und Kompensation

Die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung für das innerstädtische Grüne Netz wird in der Drucksache 21/16980 vom 24. April 2019 (Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“) festgelegt und ist in der Anlage ergänzend zu Petitum I.4. als stark verkleinerte und vereinfachte Karte enthalten. Da die Karte als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung der Lage von geplanten Bebauungsplänen und Bauvorhaben im Grünen Netz dienen soll, wurde eine präzisere Fassung dieser Karte zur Drucksache 21/01547 vom 17. Juni 2021 (Vertrag für Hamburgs Stadtgrün) erstellt. Die Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 (Grünes Netz) bezieht sich gemäß der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ nur auf das Grüne Netz in der inneren Stadt bis zum äußeren Rand des 2. Grünen Rings. Der räumliche Geltungsbereich für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 wird somit durch die Außengrenze des 2. Grünen Ringes definiert. Innerhalb dieses Bereiches gehören zur Flächenkulisse des Grünen Netzes: • die Abschnitte der Landschaftsachsen, • beide Grüne Ringe, • gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen, • alle öffentlichen Parkanlagen (alle Kategorien, auch die nicht typisierten Parkanlagen) sowie Spielplätze. Außerhalb des 2. Grünen Ringes gilt ein Schutzstatus nach Pet. I.5 („öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“) für alle öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze. Die im Pet. I.4 verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe ohne Kompensation) findet sich in einer Anlage der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. Diese „geeinten Flächen“ sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. Ausgenommen von der Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes sind darüber hinaus Bauvorhaben zur Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen im Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet. Ausgenommen sind auch die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Verkehrsanlagen sowie Radverkehrsrouten. Wegen der Vielfalt und vor allem Kleinräumlichkeit dieser Maßnahmen sind sie nicht in der Karte dargestellt. Folgende sonstige Darstellungen der Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung werden in diesem Geodatensatz „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“, da bereits im FHH-Atlas / Geoportal vorhanden, nicht dargestellt: • „Bauflächen in Baustufenplänen und Bebauungsplänen“ sind im Fachdienst „XPlanung Bebauungspläne – Vektordarstellung“ enthalten. • „Bezirksgrenzen“ und „Landesgrenzen“ sind im Fachdienst „ALKIS Verwaltungsgrenzen Hamburg“ enthalten. • „Hafennutzungsgebiet“ und „Hafenerweiterungsgebiet“ den sind im Fachdienst „Hafengebietsgrenzen“ enthalten. Die Darstellung der „Gewässer“ wurde für die Kartenfassung zur Drucksache zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nachrichtlich zur besseren Orientierung aus dem Landschaftsprogramm übernommen. Diese können im FHH-Atlas / Geoportal nicht einzeln eingeblendet werden. Zur besseren Orientierung lassen sich diverse Kartengrundlagen bzw. Luftbilder einblenden.   Die Fachdienste des Geodatensatzes „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“ werden wie folgt präzisiert: 1 Hauptwegenetz des Freiraumverbundes Die Hauptwege sollen die Vernetzung und Nutzbarkeit des übergeordneten Grünen Netzes – in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen – für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. Sie sind insbesondere für den beabsichtigten Verlauf der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen von Bedeutung. 2 Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen Das System der Landschaftsachsen und Grünen Ringe wird durch Grünverbindungen ergänzt und das Netz dadurch engmaschiger. Die Grünverbindungen übernehmen als stadtteilbezogene „Grüne Zubringer“ wichtige Verbindungsfunktionen insbesondere durch die verdichteten Stadtquartiere und Gewerbegebiete zu den Landschaftsachsen und zu den weiter entfernten Parkanlagen und Naherholungsgebieten. Die hierzu dargestellten Abgrenzungen kennzeichnen symbolisch den Verlauf der Grünverbindungen und müssen durch die Bezirke konkretisiert werden. In der Regel bestehen die einzelnen Grünverbindungen aus unterschiedlichen Abschnitten und werden durch grüne Elemente geprägt. Die Grünverbindungen verlaufen • zum Teil in breiten Grünzügen abseits vom Straßenverkehr (autofrei) und werden durch öffentliche Grünanlagen und andere Grünflächen geprägt, z.B. Alster-Bille-Elbe-Grünzug, • zum Teil im Straßenraum an wenig befahrenen, ruhigen Straßen oder befahrenen aber breiten Straßen, wo der grüne Charakter durch schmale, begleitende Grünflächen sowie Baumreihen und –alleen vorhanden ist oder entwickelt werden kann. Neben der freizeitbezogenen Funktion und der Verbindungsfunktion für den Fuß- und Fahrradverkehr können die Grünverbindungen auch weitere Funktionen haben, z.B. für Regenwasserrückhaltung und/oder als ökologischer Trittstein für den Biotopverbund. Zudem weisen manche Grünverbindungen einen kulturhistorischen Hintergrund auf (z.B. alte Postwege, Dorfwege, Alleen und städtebauliche Achsen) und können somit zur Lesbarkeit der Stadt- und Landschaftsgeschichte beitragen. 3 Potenzialflächen ohne Kompensation Die im Pet. I.4 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ findet sich in der Anlage dieser Drucksache. Diese „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Gewerbe und Wohnungsbau) sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. 4 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze bis inkl. 2. Grüner Ring Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind gemäß Pet. I.4 Teil der kompensationspflichtigen Flächenkulisse. Innerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für den vollständigen Bestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die als solche bekannt gemacht werden und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Das sind die Kategorien öffentliche Parkanlagen, öffentliche Spielplätze, öffentliche Grünflächen an Kleingärten, Schutzgrünflächen, Sportplätze. Auch Kleingärten und Friedhöfe gehören bei Lage in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und Grünverbindungen zur Flächenkulisse des Grünen Netzes, in der die Schutz- und Kompensationsregelung gilt. Außerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung (in „Streulage“) ist die Darstellung und somit die Anwendung der Schutz- und Kompensationsregelung auf die für das Grüne Netz besonders wichtigen Flächenkategorien beschränkt worden. Von besonderer Bedeutung sind alle gewidmeten, bestehenden öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Ausgenommen von der Kompensationsregelung sind somit Sportplätze, Kleingärten und Friedhöfe in Streulage. 5 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grüner Ring Gemäß Pet. I.5 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darf der „vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Wie unter Punkt 4 ausgeführt, beschränkt sich diese Aussage und somit die Darstellung auf die Grünflächenkategorien mit einer hohen Bedeutung für die quartiersbezogene Erholungsnutzung, nämlich die öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Sofern diese innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inkl. 2. Grüner Ring liegen, sind sie in der Karte dunkelgrün dargestellt und es gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für das Grüne Netz für diese Flächen (siehe oben). Davon grafisch unterschieden sind die öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze, die jenseits des 2. Grünen Rings bis zur Landesgrenze vorhanden sind; sie sind in der Karte grün schraffiert dargestellt. Der Schutz dieser Flächen vor Bebauung ist in Pet. I.5 festgelegt. Bei Inanspruchnahmen von öffentlichen Grünflächen jenseits des 2. Grünen Rings muss die Anforderung des funktionalen Ersatzes in die Abwägung eingestellt werden. Sollte beispielsweise ein Spielplatz bebaut werden, ist dieser in der Abwägung zu berücksichtigen und ggf. zu ersetzen. 6 Grüne Ringe Die beiden Grünen Ringe stellen zusammen mit Hamburgs Landschaftsachsen das grüne Grundgerüst der Stadt dar und sind deshalb für sämtliche Schutzgüter von großer Bedeutung. Für sie gilt die Schutz- und Kompensationsregelung uneingeschränkt. 7 Landschaftsachsen bis inkl. 2- Grüner Ring Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfasst und zu einem für die Erholungsnutzung und die Stadtökologie wichtigen Verbundsystem zusammengeführt. Die Lage der Achsen ist wesentlich durch die noch erhaltenen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Strukturen wie Gewässerläufe, Kanäle, Marsch und Geest bestimmt. Das Spektrum ihrer Ausprägungen reicht von schmalen, grüngeprägten Straßen von nur geringer Breite als Verbindungsglied isoliert liegender städtischer Grünräume bis hin zum weiten Elbe-Urstromtal. In Teilbereichen der Landschaftsachsen liegen auch Siedlungsflächen, die durch möglichst hohe Begrünung die Grünvernetzung bis zur nächsten Grünfläche ermöglichen sollen. Für die Landschaftsachsen gilt die Schutz- und Kompensationsregelung in der Innenstadt, daher sind nur die innerstädtischen Landschaftsachsen dargestellt. Hinweise: Die Karte „Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung“ zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün liegt sowohl im Maßstab 1:20.000 (Hamburg dargestellt in 6 Blättern) als auch im Zusammenschnitt im Maßstab 1:60.000 vor. Die Abgrenzungen sind nicht immer parzellenscharf, so dass über die konkrete Abgrenzung im Zweifel einzelfallbezogen im Einvernehmen mit der Fachbehörde (Umweltbehörde) entschieden werden muss. In der Regel ist die Außenkante der Abgrenzungslinie maßgebend. Zu beachten ist, dass die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung Grünes Netz Abweichungen in der Darstellung der Landschaftsachsen im Vergleich zu den im geltenden Landschaftsprogramm dargestellten Landschaftsachsen aufweist. Bei der Abgrenzung der Grünen Ringe gibt es sehr geringfügige Abweichungen. Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen sind im geltenden Landschaftsprogramm gekennzeichnet; Teilbereiche davon sind dort allerdings als Milieus „Parkanlage“ oder „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ oder als „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Weitere Informationen zur Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten und zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün können unter www.hamburg.de entnommen werden z.B. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15204244/2021-06-22-bukea-vertrag-fuer-hamburgs-stadtgruen/ https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/aktuelles/pressemeldungen/wie-steht-es-um-hamburgs-gruen-1084932

Parkanlagen Köln

<p>Darstellung der Kölner Parkanlagen inklusive Informationen zu verfügbaren Zusatzangeboten wie z.B. Kinderspielplatz, Hundefreilauffläche, Slackline oder auch Biergarten.</p> <p>Eine Kartenansicht mit Such- und Filtermöglichkeit gibt es hier: <a href="http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/parks/parkanlagen">http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/parks/park...</a></p>

Katrin Eder: „Die Projekte, die für die Landesgartenschau angestoßen werden, machen Neustadt auch weit darüber hinaus noch lebenswerter“

Umwelt- und Mobilitätsministerin überreichte Förderbescheide für Projekte aus den Bereichen Natur- und Gewässerschutz sowie einer nachhaltigen Mobilität, die im Rahmen der Landesgartenschau 2027 in Neustadt an der Weinstraße angestoßen werden „Neustadt an der Weinstraße freut sich auf die Landesgartenschau 2027 und ich freue mich, dass in diesem Rahmen Projekte angestoßen werden, deren Wirkung für den Schutz unserer Gewässer, unserer Natur und einer nachhaltigen Mobilität weit über das Event hinaus Wirkung entfalten werden. Sie sind zukunftsgerichtet und machen Neustadt noch lebenswerter – für die Menschen hier und für kommende Generationen“, sagte Umwelt- und Mobilitätsministerin Katrin Eder anlässlich der Übergabe von Förderbescheiden aus drei verschiedenen Bereichen an Oberbürgermeister Marc Weigel. Die Projekte, die in Vorbereitung auf die Landesgartenschau 2027 in Neustadt an der Weinstraße angegangen werden, werden vom Umweltministerium mit den heutigen Förderungen in Höhe von voraussichtlich 5,81 Millionen Euro unterstützt. Sie umfassen drei geförderte Maßnahmenpakete. So werden der Speyerbach und der Rehbach renaturiert. Die naturnäheren Gewässerverläufe verbessern den ökologischen Zustand der Flüsse und durch die Schaffung neuer Retentionsflächen am Speyerbach wird zudem die Hochwasservorsorge gestärkt. Beispielsweise werden hier Betonbefestigungen zurückgebaut und mit Buhnen, Kiesbänken und Flachwasserzonen Wanderfischen wie dem Lachs bessere Bedingungen geschaffen. Das Projekt wird unter anderem aus der Aktion Blau Plus zu 93,4 Prozent gefördert – mit insgesamt 6,28 Millionen Euro. Der heutige Bescheid erging davon über 2,7 Millionen Euro. „Die Eingriffe an den beiden Flüssen erhöhen die Strömungs- und Lebensraumvielfalt, ohne den naturnahen Charakter der Gewässer zu beeinträchtigen. Neben dem wichtigen Beitrag für das Ökosystem und die Hochwasservorsorge erhöhen die Maßnahmen außerdem die Aufenthaltsqualität für die Bürgerinnen und Bürger“, sagte Katrin Eder. Die Aufenthaltsqualität der Bürgerinnen und Bürger erhöht auch der geplante „Auepark Mitte“, als zentraler Bestandteil der Landesgartenschau. „Was hier entsteht ist weit mehr als eine Parkanlage. Die ökologische Aufwertung der Neubachwiesen ist ein Zukunftsprojekt im besten Sinne – ein Ort an dem Klimaanpassung, Artenvielfalt und Erholung miteinander verbunden werden“, erläuterte die Ministerin. Das Projekt wird im Rahmen der Aktion Grün in Höhe von 1,35 Millionen Euro gefördert. Artenreiche Grünflächen, wie sie an den Neubachwiesen entstehen sollen, kühlen die Luft, speichern Wasser, filtern Schadstoffe und schaffen so Erholungsräume – für Tiere, Pflanzen und den Menschen. Mit der Weidenskulptur als „grünem Klassenzimmer“ wird zudem ein Naturschutz-Bildungsort im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung entstehen. Hier können Schulklassen auch über die Landesgartenschau hinaus einen außerschulischen Bildungsort wahrnehmen, an dem die Kinder insbesondere etwas über den Erhalt unserer Biodiversität lernen können. Eine Förderung in Höhe von voraussichtlich 1,76 Millionen Euro ist für die Errichtung einer multimodalen und barrierefreien Mobilitätsstation am Bahnhof Neustadt-Böbig sowie den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen Haidmühle und Holzhof/Reitstall geplant. „Auch dieses Geld ist gut investiert, denn der Umbau dient nicht allein der Zeit der Landesgartenschau, sondern wertet auch darüber hinaus die Anbindung und Mobilität der Bürgerinnen und Bürger auf“, so Katrin Eder. Die Bahnstation Böbig wird täglich von über 4.000 Reisenden genutzt und erhält durch den Umbau eine neue, barrierefreie Rampe, die von Gleis 1 direkt die Unterführung zu den anderen Bahnsteigen und dem Bereich östlich der Gleise anbindet. Zusätzlich soll eine direkte und barrierefreie Wegeführung zum nahegelegenen Bushalt entstehen sowie Bike&Ride und Park&Ride-Anlagen. Marc Weigel, Oberbürgermeister von Neustadt an der Weinstraße, sagte: „Die Landesgartenschau 2027 ist ein Schlüsselprojekt für die gesamte Stadt, denn sie verbindet ökologische Aufwertung, zeitgemäße Mobilität und neue Erholungsräume zu einem großen, zusammenhängenden Zukunftsraum. Auf dem weitläufigen Gelände entsteht ein grünes Band, das Natur, Sport, Klimaanpassung und Aufenthaltsqualität für alle Generationen miteinander verknüpft. Die jetzt zugesagten Fördermittel geben uns die Möglichkeit, diese Vision umzusetzen.“

NATURA 2000-Gebiet Westlicher Düppeler Forst

Das Vogelschutzgebiet Westlicher Düppeler Forst mit den bedeutenden Altbaumbeständen hat eine besondere Bedeutung für Mittel- und Schwarzspecht. Weitere besondere Brutvögel sind Schwarzmilan, Hohltaube, Neuntöter, Drosselrohrsänger und Zwergschnäpper. Berlinern und Touristen sind Teile des Gebietes eher als Ausflugsziel bekannt. Diese Bereiche gehören mit dem Volkspark Klein-Glienicke, dem Böttcherberg sowie der Pfaueninsel zur Weltkulturerbestätte “Schlösser und Gärten von Potsdam und Berlin” . Naturräumlich stellt das Gebiet die Fortsetzung des Grunewaldes entlang des Havelufers dar. Der Düppeler Forst zeichnet sich durch naturnahe Waldbereiche und alten Baumbestand aus. Kleinflächige Niedermoore und halboffene Sukzessionsflächen sind jedoch ebenso charakteristisch. Landschaftlich besonders reizvoll sind die Havelufer, die Pfaueninsel und der als englischer Landschaftspark angelegte Volkspark Klein-Glienicke. Auf kurzen Spaziergängen oder ausgedehnten Wanderungen kann man die vielfältige Park- und Waldlandschaft genießen und gleichzeitig kultur- und stadtgeschichtlich Interessantes entdecken. Ein guter Ausgangspunkt ist die Anlegestelle der Fähre zur Pfaueninsel, die vom S-Bahnhof Wannsee mit dem Bus angefahren werden kann. Auch eine Gaststätte befindet sich hier. Vom Parkplatz aus führt ein Uferweg in nördlicher Richtung an den ausgedehnten Röhrichtflächen des Havelufers entlang zum Niedermoorgebiet “Alter Hof” und weiter über das Große Tiefehorn nach Heckeshorn. Ein paralleler Weg auf der Anhöhe zwischen Altem Hof und Großem Tiefehorn bietet einige schöne Aussichten auf die Havelseen. Für Abstecher in den Wald gibt es zahlreiche Gelegenheiten. Geht man vom Parkplatz nach Westen, kommt man in den Volkspark Klein-Glienicke. Die ersten Sehenswürdigkeiten, auf die man trifft, sind die Kirche St. Peter und Paul und das Restaurant Blockhaus Nikolskoe. Beide wurden als Ensemble im russischen Stil erbaut und 1819 eingeweiht. Da sie auf einer Anhöhe liegen, hat man von ihnen aus eine gute Sicht auf die seenartigen Erweiterungen der Havel bis nach Potsdam. Ein Abstecher auf die östliche Seite des Nikolskoer Weges führt zum Forsthaus Nikolskoe mit seinem Wildgehege. Dort liegt die ehemalige Königliche Freischule auf Nikolskoe und ein kleiner Friedhof mit Grabmälern bedeutender Persönlichkeiten. Setzt man seinen Weg am Ufer fort, kommt man zur Moorlake, einer Havelbucht, an der eine weitere Ausflugsgaststätte liegt. Von hier gelangt man in den zentralen Teil der denkmalgeschützten Gartenanlage des Volksparks Klein-Glienicke oder folgt dem Uferweg Richtung Glienicker Brücke, von dem man reizvolle Ausblicke über die Havel auf die Sakrower Heilandskirche hat. Der südliche Teil des Düppeler Forstes lässt sich auch vom Stölpchensee aus erkunden. Südlich des Sees überquert der Stölpchenweg den Prinz-Friedrich-Leopold-Kanal. Von hier aus kann man auf der Griebnitzsseepromenade am Nordufer des Griebnitzsees entlang über Klein-Glienicke mit seinen alten Villen bis zum Jagdschloss Glienicke wandern. Am Böttcherberg bei Klein-Glienicke bietet sich bei der Loggia Alexandra, die 1869/70 zur Erinnerung an Zarin Alexandra Fedorowna errichtet wurde, ein schöner Blick auf Potsdam und das Schloss Babelsberg. Weiter geht es zur Königsstraße, die über die Glienicker Brücke nach Potsdam führt. Jenseits der Straße sieht man das Schloss Klein-Glienicke mit seinen Gartenanlagen. Hier kann man den Weg am Ufer oder durch den Volkspark Klein-Glienicke Richtung Krughorn oder Moorlake fortsetzen. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen Gebietscode DE 3544-301 und DE3544-306 Bei den Managementplänen, die wir zum Download anbieten, handelt es sich um PDF-Dateien mit großen Datenvolumen. Einige Dateien wurden zu einer PDF-Datei zusammengefügt. Die Dateien sind nicht barrierefrei.

Wasserstand Pegel Oldesloe 3 Stadtpark - Beste

Der Pegel Oldesloe 3 Stadtpark befindet sich im Gewässer Beste. Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zum Pegel](https://hsi-sh.de/pegel/pegel.html?mstnr=114439) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `dd.MM.yyyy HH:mm:ss` * **Wasserstand** in cm * **Status** Angabe "1" bedeutet qualitätsgesichert, "0" bedeutet nicht qualitätsgesichert Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Semikolon.

Weg 8 - Kaulsdorfer Weg (17 km)

Länge: 17 Kilometer Start: Treptower Park (Schiffsanleger), ÖPNV: S-Bahnhof Treptower Park Ziel: Mahlsdorf, Hönower Straße, ÖPNV: Regional- und S-Bahnhof Mahlsdorf Der Weg verbindet folgende Landschaftsräume, Grünflächen und sehenswerte Orte miteinander (Auswahl): Treptower Park – Spree – Rummelsburger Bucht – Gleisanlagen am Betriebsbahnhof Rummelsburg – Grünflächen am Hönower Weg – Tierpark Berlin – Biesdorfer Baggersee – Schlosspark Biesdorf – Wuhletal – Alt-Kaulsdorf – Landschaftsschutzgebiet „Kaulsdorfer Seen“ – Landschaftsschutzgebiet „Barnimhang“ mit Berliner Balkon – Gutspark Mahlsdorf Wegverlauf als Download: GPX-Datei – KML-Datei – PDF-Datei Der Kaulsdorfer Weg führt auf seinen 17 km von Treptow nach Mahlsdorf größtenteils durch grüne Siedlungen. Er beginnt am Treptower Park – einer von vier Berliner Parkanlagen, die aus dem 19. Jahrhundert erhalten geblieben sind. Nach mehreren Grünzügen entlang von Bahngleisen zwischen Friedrichsfelde und Karlshorst erreicht man den Tierpark Berlin den größten Landschaftstierpark Europas. Der weitere Verlauf des Weges führt zum Biesdorfer Baggersee und bald darauf zum Schlosspark Biesdorf mit Parkbühne. Das Schloss Biesdorf und sein Park gelten als besonders wertvolles Ensemble der Bau- und Gartenkunst des 19. Jahrhunderts. Kurz dahinter quert man das Wuhletal, das sich am Fuße der Biesdorfer Höhe erstreckt. Nach dem alten Dorfkern von Kaulsdorf gelangt man zum Landschaftsschutzgebiet „Barnimhang“ – auch als Berliner Balkon genannt. Von hier aus hat man einen fantastischen Weitblick über die Kaulsdorfer Seen – bei gutem Wetter sogar bis zu den Müggelbergen. Zudem erhält man einen Blick auf das größte zusammenhängende Einfamilienhausgebiet Berlins. Dann führt der Weg am Landschaftspark des Gutshauses Mahlsdorf vorbei, in dem sich ein Gründerzeitmuseum befindet. Schließlich erreicht man den S-Bahnhof Mahlsdorf, wo der Kaulsdorfer Weg endet.

Bebauungsplan Bergedorf 96 Hamburg

Der Bebauungsplan Bergedorf 96 für den Geltungsbereich westlich der Parkanlage ¿Alter Friedhof (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Gojenbergsweg - über die Flurstücke 1482 und 1481, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1836 der Gemarkung Bergedorf.

Bebauungsplan Winterhude 11-Barmbek-Nord 10 Hamburg

Der Bebauungsplan Winterhude 11/Barmbek-Nord 10 für den Geltungsbereich des ehemaligen Güterbahnhofs Barmbek, zwischen Bahn und Stadtpark, (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 409 und 428) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Saarlandstraße - Alte Wöhr - über das Flurstück 3306 (Bahnanlagen) der Gemarkung Barmbek - Hellbrookstraße.

Bebauungsplan Farmsen-Berne 3-Bramfeld 29 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 3/Bramfeld 29 vom 3. Oktober 1967 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 291) wird wie folgt geändert: In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Straßenverkehrsfläche" (Autobahn) in die Festsetzung "Grünfläche" (Parkanlage) geändert.

WMS 100 Jahre Stadtgruen

WMS (Web Map Service) mit Themen zu 100 Jahre Stadtgrün Hamburg. Anlässlich des 100. Geburtstags der beiden Parks Volkspark Altona und Stadtpark werden Informationen zu Service-Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten in den Parks dargestellt. Dazu zählen zum einen die Standorte von Restaurants, Minigolfanlagen, StadtRAD-Stationen, Grillwiese, öffentliche Toilette etc., zum anderen Standorte von Sehenswürdigkeiten und Kunstskulpturen. Diese werden durch verschiedenfarbige Symbol-Icons sichtbar gemacht, die man in einer interaktiven Karte z.T. anklicken kann. In einem Pop-Up-Fenster liefert ein Bild und ein Kurztext weitere Informationen und ein Link leitet auf eine ausführliche Artikel-Seite weiter. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

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