Das Projekt "Implementierung der Agenda 21 durch die Europäische Union" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2002 in Johannesburg legte die Europäische Union einen ausführlichen Bewertungsbericht über den Stand der Umsetzung der Agenda 21 und die Fortschritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung innerhalb der EU vor. In Vorbereitung auf diesen Bericht wurde Ecologic beauftragt, eine Vorstudie über die Implementierung der Agenda 21 in der EU zu erarbeiten. Neben der Analyse und Bewertung wurden zu jedem der 40 Kapitel der Agenda 21 die bisherigen Defizite und Herausforderungen der einzelnen Politikfelder aufgezeigt sowie Empfehlungen für weitere Maßnahmen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung auf europäischer und internationaler Ebene gegeben. Die Studie diente als Diskussionsgrundlage für Entscheidungen auf europäischer Ebene, beispielsweise für das Stakeholder Forum, welches im Frühjahr 2002 stattfand. Das Projekt wurde in Kooperation mit dem Institute for European Environmental Policy (IEEP) durchgeführt.
Das Projekt "Rechtliche Maßnahmen zur Förderung der EE durch Kommunen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Heidelberg, Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht durchgeführt. 1. Vorhabensziel Ziel des Forschungsvorhabens ist die Aufarbeitung des rechtlichen Rahmens der Förderung Erneuerbarer Energien im Strom- und Wärmesektor durch die kommunalen Selbstverwaltungsträger zum Zweck des globalen Klimaschutzes. Die Schwerpunkte der Untersuchung bilden die Bauleitplanung und der Betrieb kommunaler Wärmenetze. Zahlreiche in der Praxis umstrittene Fragen des globalen Klimaschutzes durch die Kommunen sollen einer überzeugenden Lösung zugeführt werden. 2. Arbeitsplanung In einem ersten Schritt soll der Bestand sämtlicher Rechtsvorschriften mit Bezügen zu den Möglichkeiten des globalen Klimaschutzes durch die Kommunen erfasst werden. In einem zweiten Schritt sind etwaige Regelungsdefizite, Überregulierungen oder Dysfunktionalitäten der bestehenden Rechtsordnung mit Blick auf den kommunalen Klimaschutz zu ermitteln. Schließlich sollen die gewonnenen Ergebnisse in einer Abschlussmonographie zusammengefasst und im Wege von Tagungvorträgen vorbereitet werden.
Das Projekt "Rechtliche und andere Instrumente für vermehrten Umweltschutz in der Landwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Department Umwelt- und Planungsrecht durchgeführt. Die Landwirtschaft kann einen erheblichen Beitrag zum Erhalt und Schutz natürlicher Ressourcen, des Wassers, Bodens und der Luft, der Artenvielfalt und des Klimas leisten und so auch die Anpassungsfähigkeit der Umwelt an den Klimawandel verbessern. Derzeit verursacht die Landwirtschaft noch zu häufig negative Umweltwirkungen. Im Forschungsvorhaben soll daher untersucht werden, wie die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen und umweltgerechten Landwirtschaft stärker als bisher auch durch das Umweltrecht begleitet und gefördert werden kann. Das Recht mit Bezug zur Landwirtschaft soll dazu wirksamer, vollzugs- und anwendungsfreundlicher gestaltet werden. Dazu sollen zum Beispiel - aufbauend auf vorhandenen Forschungsergebnissen - auch neue rechtliche Instrumente, mit deren Hilfe der Beitrag der Landwirtschaft als Treibhausgasproduzent begrenzt werden kann, entwickelt und in den bestehenden Instrumentenmix eingefügt werden. Auch Möglichkeiten, die Planung für die Landwirtschaft sowie die Wirkungen der guten fachlichen Praxis - unter Beachtung der Anpassung an den Klimawandel - weiterzuentwickeln und verbindlich festzusetzen, sollen dargestellt werden. Die Steuerungsfähigkeit weiterer umweltrechtlicher Instrumente hinsichtlich der Landwirtschaft, beispielsweise des Haftungsrechts oder des EEG, soll untersucht und ggf. verbessert werden. Da das Verhalten der Landwirtschaft in besonderem Maße von der finanziellen Förderung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU abhängt, ist dabei auch ein Augenmerk auf das Zusammenspiel der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) mit bestehenden und möglichen neuen umweltrechtlichen Regelungen zu richten, sind hier Synergien zu verstärken und Inkohärenzen abzubauen. Eine mögliche Übertragbarkeit der für die Landwirtschaft gefundenen Ergebnisse auf die Forstwirtschaft sollen zumindest in Form eines Ausblicks dargestellt werden. Die Ergebnisse sollen in Workshops und Fachgesprächen mit Rechtsexperten und Fachleuten anderer Disziplinen
Das Projekt "Altlasten in der kommunalen Praxis" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH durchgeführt. Ziel des Vorhabens 'Altlasten in der kommunalen Praxis' ist es, die im Zusammenhang mit der Erfassung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung sowie bei der Folgenutzung auftretenden rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Hemmnissen auf kommunaler und staatlicher Ebene zu untersuchen. Dabei sollen mit Hilfe von Intensivinterviews und Falluntersuchungen in allen Bundeslaendern sowie in ausgewaehlten Kommunen die praktizierten und geplanten Strategien zur Bewaeltigung der Altlastenproblematik aufgezeigt und vergleichend dargestellt werden. Auf diese Weise sollen insbesondere die auf kommunaler Ebene bestehenden Vollzugshemmnisse nach Art und Umfang ermittelt und dargestellt werden. Anhand der aufgezeigten Defizite sollen Vorschlaege zur Verbesserung des rechtlichen Instrumentariums und organisatorischen Moeglichkeiten gemacht werden, die den Umgang mit schadstoffbelasteten Boeden erleichtern und dem Entstehen kuenftiger 'Altlasten' vorbeugen.
Das Projekt "Umsetzung und Vollzug europäischen Umweltrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Ziel dieses Workshops war es, die Anforderungen des Europäischen Umweltrechts im Hinblick auf Umsetzung und Vollzug anhand von konkreten Beispielen in Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten zu diskutieren. Ecologic unterstützte die fachliche Konzeptionierung des Workshops.
Das Projekt "Mangel an praeventiven Gestaltungsmassnahmen zum Laermschutz - Ursachen, Gefahren, Massnahmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bochum, Lehrstuhl Kognitions- und Umweltpsychologie durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines Untersuchungskonzeptes, das 1. Gruende fuer nichtpraeventives Verhalten (an Laermarbeitsplaetzen) aufzeigt und 2. daraus Anschauungsmaterial (insbes. zur Genese berufsbedingter Laermschwerhoerigkeit und akustische Beispiele zur Auswirkung von Schwerhoerigkeit) erarbeitet, das Verhaltensaenderungen bewirken soll: a) Laermsituationen werden gemieden oder die Expositionsdauer wird eingeschraenkt, b) die Akzeptanz von passivem Gehoerschutz wird erhoeht, c) aktive Laermschutzmassnahmen werden ergriffen. Ergaenzung: In Kooperation mit der Firma Head Acoustics (Aachen) wurde eine CD entwickelt, die u.a. die Probleme anschaulich darstellt, die Schwerhoerige am Arbeitsplatz und im Familien- bzw. Freundeskreis bekommen.
Das Projekt "Rechtliche Spielraeume von Kommunen im Umweltbereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Augsburg, Juristische Fakultät durchgeführt. Die Dissertation behandelt die rechtlichen Instrumente der Kommunen zur Verbesserung der oertlichen Umweltsituation. Schwerpunkte liegen bei der kommunalen Wirtschaftsfoerderung sowie der Frage der Zulaessigkeit von Verpackungsabgaben.
Das Projekt "Analyse der Laermsituation und wissenschaftliche Erarbeitung von Massnahmen zur Laermminderung in Kur- und Erholungsorten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IZT - Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung gemeinnütziger GmbH durchgeführt. Heilbaeder, Kur- und Erholungsorte sind an der Laermbekaempfung und Durchfuehrung von wirksamen Laermschutzmassnahmen interessiert. Mit dem Forschungsprojekt werden die Problembereiche, Schwachstellen, Interessenkonstellationen und Massnahmendefizite im Hinblick auf die Laermbekaempfung in den Heilbaedern, Kur- und Erholungsorten analysiert und ausgewertet. Darueber hinaus sollen geeignete Massnahmen fuer typische Problemkonstellationen gemeinsam mit den betroffenen Staedten und Gemeinden entwickelt werden. Dabei kommt es insbesondere auf integrative Massnahmenbuendel an und die Bekaempfung des Laerms an der Quelle. Die Vorarbeiten sollen Modellvorhaben dienen, die im Jahre 1986 in zwei ausgewaehlten Staedten/Gemeinden der Bundesrepublik begonnen werden. Die Massnahmenbuendel und Modellprojekte in den Kur- und Erholungsorten sollen auch Schrittmacherfunktion fuer die Laermbekaempfung in den Staedten und Gemeinden allgemein haben.
Das Projekt "Entstehung und Implementation des Waldgesetzes fuer Bayern 1974" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Wissenschaftszentrum Weihenstephan für Ernährung, Landnutzung und Umwelt, Department für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Lehrstuhl für Forstpolitik und Forstgeschichte durchgeführt. Das Projekt hat zum Ziel, den Entstehungsweg und die Umsetzung wichtiger Bestimmungen des Waldgesetzes fuer Bayern von 1974 zu analysieren sowie die Gruende aufzuzeigen, warum in einigen Bereichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung auftraten (zB Waldteilung, Immissionsbannwald, Erholungswald). Zusaetzlich soll geprueft werden, ob das Gesetz angesichts neuerer Tendenzen der Landnutzung (Stichworte Erstaufforstung, Energiewald) den heutigen Anforderungen entspricht oder ob Aenderungen erforderlich sind. Darueber hinaus soll hinterfragt werden, welche Bedeutung dem Waldgesetz bei der Abwehr der zunehmenden Flaechenansprueche an den Wald infolge der immer dichter werdenden Besiedlung des Landes und den damit verbundenen Folgelasten (zB Deponien) zukommt. Die Entstehungsgeschichte des Gesetzes und die Einflussnahme von oeffentlichen Institutionen, Interessengruppen und Einzelpersonen soll mit Hilfe von Befragungen und inhaltsanalytischen Methoden dargestellt werden. Fuer den vorparlamentarischen Prozess kann dabei auf die Stellungnahmen der Ministerien und Verbaende zurueckgegriffen werden; der Verlauf der parlamentarischen Beratung wird anhand der Landtags- und Senatsprotokolle rekonstruiert. Weiterhin ist vorgesehen, die Umsetzung wesentlicher Gesetzesbestimmungen anhand von Fallstudien zu analysieren.
Das Projekt "Beschwerde der Gemeinde Heinersbrueck bei der EU-Kommission wegen Nichteinhaltung der EG-UVP-Richtlinie bei der Zulassung des Tagebaus Jaenschwalde" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt und Regionalplanung Dr. Paul G. Jansen GmbH durchgeführt. Die Gemeinden des Amtes Peitz (Brandenburg), die durch die Braunkohlentagebaue Jaenschwalde und Cottbus betroffen sind, wurden bei ihren Stellungnahmen zu den Braunkohlenplaenen und Rahmenbetriebsplaenen gutachterlich unterstuetzt. Umweltauswirkungen durch die Tagebaue spielten eine entscheidende Rolle, wegen fehlender Umweltvertraeglichkeitspruefung erhob die betroffene Gemeinde Heinersbrueck Beschwerde bei der EU-Kommission, das Verfahren laeuft.
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