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Allgemeine Verhaltenspflicht ('Jedermann-Verpflichtung') im Naturschutzrecht - ein brauchbarer Weg zur Reduzierung des Vollzugsdefizits?

Untersuchung der allgemeinen Verhaltenspflichten in den Landesnaturschutzgesetzen; Vergleich mit Jedermann-Pflichten in anderen Gesetzen; Untersuchung von Vollzugsdefiziten im Naturschutzrecht; Pruefung der Frage, ob Jedermann-Verpflichtungen zum Abbau des Vollzugsdefizits beitragen koennen.

Nationale und internationale Hochwasserschutzpolitik am Rhein. Eine Mehrebenen-Politikfeldanalyse

Die Hochwasserereignisse im Dezember 1993 und Januar 1995 am Rhein, Juli/August 1997 an der Oder sowie im August 2002 an der Elbe und die hervorgerufenen Schäden haben in Deutschland zu der Erkenntnis geführt, dass baulich-technische Hochwasserschutzmaßnahmen nicht ausreichen, sondern dass ein vorsorgeorientiertes, die Ziele einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung verfolgendes Hochwassermanagement erforderlich ist. Dazu zählen der technische Hochwasserschutz, die weitergehende Hochwasservorsorge und die Flächenvorsorge zum natürlichen Rückhalt als vorbeugender Hochwasserschutz. Allerdings treten Defizite bei der Operationalisierung dieser politischen Ziele und Strategien auf der Umsetzungsebene auf. Es bleibt bisher die Frage unbeantwortet, ob es sich dabei um Regelungs- oder Vollzugsdefizite handelt. Das Forschungsvorhaben am Institut für Forst- und Umweltpolitik verfolgt das Ziel, die Bedingungen für die Implementation von existierenden politischen Initiativen zum vorbeugenden Hochwasserschutz zu untersuchen. Bedeutsam für die Untersuchung ist dabei die Betrachtung von Akteuren der verschiedenen politischen Ebenen und Sektoren im Durchführungsprozess, deren Kommunikations- und Machtstrukturen sowie der eingesetzten Instrumente, um hieraus Erkenntnisse über die politische Steuerung und deren Wirkung gewinnen zu können. Die Politikfeldanalyse sieht den Vergleich der Hochwasserschutzpolitik der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vor und wird unter Verwendung von Methoden der qualitativen Sozialforschung durchgeführt. Im Ergebnis sollen Effizienzfaktoren ermittelt und schließlich Handlungsempfehlungen für die Implementation von ressort- und grenzübergreifenden Planungsprozessen in komplexen politischen Systemen abgeleitet werden.

Internationale Umwelthaftung für durch Unternehmen verursachte Umweltschäden

Das Projekt soll die Instrumente des Haftungsrechts in ihrer Funktion und ihren Wirkungsmechanismen aus öko-logischer Perspektive darlegen, Zusammenhänge und Wechselwirkungen im Rechtsbestand aufzeigen und damit einen Beitrag zu der sich herausbildenden Dogmatik der internationalen Umwelthaftung leisten. Die Ergebnisse der Studie sollen zudem dazu beitragen, ein Bewusstsein für die Notwendigkeit und für Möglichkeiten zur Verbesserung der nationalen wie internationalen Rahmenbedingungen insbesondere zur haftungs-rechtlichen Inpflichtnahme privater Akteure herzustellen. Die unterschiedlichen Fragestellungen des Projekts werden in sieben Arbeitspaketen adressiert: Zunächst werden basale Begriffe, Zielsetzungen und die regulatorische Funktionalität des Umwelthaftungsrechts geklärt und die völkerrechtliche Stellung privater Akteure in Auseinandersetzung mit aktuellen Debatten und Entwicklungen erläutert. In einem weiteren Schritt werden die Haftungsregime konkreter völkerrechtlicher Vertragswerke analysiert. Sodann wendet sich das Vorhaben dem nationalen Recht in seinen Potenzialen zur Regelung grenzüberschreitender Schadensverläufe zu, in einem eigenständigen Abschnitt auch hinsichtlich von Optionen zur Verankerung grenzüberschreitender Sorgfaltspflichten in nationalen Gesetzen. Schließlich werden konkrete haftungsrechtliche Fragestellungen mit Bezug auf Klimaklagen fokussiert und die im Projekt erarbeiteten Prinzipien auf ihre Relevanz für die in ihrer Bedeutung wachsende Problematik des Geoengineering hin untersucht.

Entwicklung und Umsetzung eines Aktionsprogramms als Roadmap zur Umsetzung der integrierten Stickstoffstrategie

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat 2015 strategische Aktivitäten aufgenommen, um eine ressortübergreifende Strategie zur Lösung der Stickstoffproblematik zu erarbeiten. Mit dem vorliegenden Vorhaben sollen diese politischen Aktivitäten wissenschaftlich begleitet werden. Das Projekt soll BMUB und UBA bei der Entwicklung eines Aktionsprogramms zur nationalen Stickstoffstrategie unterstützen. Das Aktionsprogramm soll u.a. sektorenübergreifende Maßnahmen und Instrumente enthalten, die in dem Vorhaben hinsichtlich Kohärenz, Wirksamkeit zur Verminderung von Stickstoffemissionen, Akzeptanz, Durchsetzbarkeit und ökonomischen Kriterien integriert bewertet werden. Querbezüge und Kohärenz rechtlicher Regelungen im Umweltrecht, Fachrecht und in Regierungsstrategien mit Stickstoffbezug sollen analysiert, Vollzugsdefizite und -hindernisse herausgearbeitet und Optimierungspotential vorgeschlagen werden. Darüber hinaus sollen die Kosten durch stickstoffverursachte Umweltlasten besser quantifiziert werden, um ökologisch wie ökonomisch ausbalancierte Lösungen zu identifizieren. Nicht zuletzt sollen die Erkenntnisse aus der Maßnahmenbewertung, der volkswirtschaftlichen Betrachtungen und der rechtlichen Analyse zusammengenommen in Vorschläge zur Entwicklung eines Umsetzungsfahrplans einfließen.

Erfassung des Fehlverhaltens bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie Ableitung von Verbesserungsvorschlägen für die zukünftige Vollzugstätigkeit im Pflanzenschutzbereich - Teilvorhaben 02: Freilandbeobachtungen

A) Problemstellung: Soweit Untersuchungen über die Einhaltung und Überwachung von Auflagen und Anwendungsbestimmungen (AWB) im Pflanzenschutz vorliegen (z.B. 'Pestizideinträge in Oberflächengewässer aus landwirtschaftlichen Hofabläufen , UBA-Texte 87/97; 'AWB zum Schutz vor schädlichen Umweltwirkungen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und ihre Beachtung in der Praxis , UBA Texte 43/99; 'Bericht über die Umsetzung der Allgemeinverfügung zur eingeschränkten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Alten Land , Pflanzenschutzamt Hannover, April 2002), weisen diese nur auf eine geringe Befolgung der AWB zum Schutz terrestrischer und aquatischer Biozönosen durch die Anwender hin. Belastbare Daten über den Umfang des Fehlverhaltens lassen sich jedoch nicht ableiten. Als Konsequenz aus den Untersuchungsergebnissen wurden zahlreiche AWB neu formuliert. Durch die Erarbeitung einer Methode zur Einschätzung des Fehlverhaltens bei der Anwendung von PSM soll die Möglichkeit einer quantitativen und repräsentativen Aussagen über den Umfang des Fehlverhaltens geschaffen werden. Es soll außerdem geprüft werden, inwieweit sich die AWB in der Praxis bewähren. Aus den Ergebnissen sollen Verbesserungsvorschläge für die zukünftige Vollzugstätigkeit im Pflanzenschutzbereich abgeleitet werden. B) Handlungsbedarf resultiert aus der Einbindung des UBA als Einvernehmensbehörde in das nationale Verfahren der Zulassung von PSM und PflSchG und den ungenügenden Kenntnissen über die Akzeptanz von Anwendungsbestimmungen und über den Umfang von Fehlanwendungen im Pflanzenschutz. C) Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung einer Methode zur quantitativen Erfassung von Fehlanwendungen im Pflanzenschutz, die Überprüfung der Akzeptanz der in 2001/2002 neu formulierten AWB und die Ableitung von Vorschlägen für die zukünftige Formulierung von AWB und für die Verbesserung der Vollzugstätigkeit im Pflanzenschutzbereich.

Erfassung des Fehlverhaltens bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie Ableitung von Verbesserungsvorschlägen für die zukünftige Vollzugstätigkeit im Pflanzenschutzbereich - ilvorhaben 01: Statistische Methoden

A) Problemstellung: Soweit Untersuchungen über die Einhaltung und Überwachung von Auflagen und Anwendungsbestimmungen (AWB) im Pflanzenschutz vorliegen (z.B. 'Pestizideinträge in Oberflächengewässer aus landwirtschaftlichen Hofabläufen , UBA-Texte 87/97; 'AWB zum Schutz vor schädlichen Umweltwirkungen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und ihre Beachtung in der Praxis , UBA Texte 43/99; 'Bericht über die Umsetzung der Allgemeinverfügung zur eingeschränkten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Alten Land , Pflanzenschutzamt Hannover, April 2002), weisen diese nur auf eine geringe Befolgung der AWB zum Schutz terrestrischer und aquatischer Biozönosen durch die Anwender hin. Belastbare Daten über den Umfang des Fehlverhaltens lassen sich jedoch nicht ableiten. Als Konsequenz aus den Untersuchungsergebnissen wurden zahlreiche AWB neu formuliert. Durch die Erarbeitung einer Methode zur Einschätzung des Fehlverhaltens bei der Anwendung von PSM soll die Möglichkeit einer quantitativen und repräsentativen Aussagen über den Umfang des Fehlverhaltens geschaffen werden. Es soll außerdem geprüft werden, inwieweit sich die AWB in der Praxis bewähren. Aus den Ergebnissen sollen Verbesserungsvorschläge für die zukünftige Vollzugstätigkeit im Pflanzenschutzbereich abgeleitet werden. B) Handlungsbedarf resultiert aus der Einbindung des UBA als Einvernehmensbehörde in das nationale Verfahren der Zulassung von PSM und PflSchG und den ungenügenden Kenntnissen über die Akzeptanz von Anwendungsbestimmungen und über den Umfang von Fehlanwendungen im Pflanzenschutz. C) Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung einer Methode zur quantitativen Erfassung von Fehlanwendungen im Pflanzenschutz, die Überprüfung der Akzeptanz der in 2001/2002 neu formulierten AWB und die Ableitung von Vorschlägen für die zukünftige Formulierung von AWB und für die Verbesserung der Vollzugstätigkeit im Pflanzenschutzbereich.

Stand der Umsetzung der EG-Richtlinie zur Umweltvertraeglichkeitspruefung (UVP) im internationalen Vergleich

Nach der Verabschiedung der EG-Richtlinie zur UVP im Juni 1985 sind alle Mitgliedslaender der EG gehalten, diese Richtlinie innerhalb von drei Jahren in das nationale Recht umzusetzen. Das F+E-Vorhaben soll - ausgehend von einer Bestandsaufnahme der gegenwaertigen Umsetzungsbemuehungen - die rechtlichen und administrativen Schwierigkeiten bei der Einbindung der Richtlinie in die verschiedenen nationalen Rechtskodices sowie die unterschiedlichen Verfahren der Fachplanung usw. untersuchen und fuer die Bundesrepublik Deutschland Abhilfemassnahmen vorschlagen. Das Forschungsvorhaben steht im Zusammenhang mit dem fuer 1987 geplanten internationalen Symposium zur UVP.

Entstehung und Implementation des Waldgesetzes fuer Bayern 1974

Das Projekt hat zum Ziel, den Entstehungsweg und die Umsetzung wichtiger Bestimmungen des Waldgesetzes fuer Bayern von 1974 zu analysieren sowie die Gruende aufzuzeigen, warum in einigen Bereichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung auftraten (zB Waldteilung, Immissionsbannwald, Erholungswald). Zusaetzlich soll geprueft werden, ob das Gesetz angesichts neuerer Tendenzen der Landnutzung (Stichworte Erstaufforstung, Energiewald) den heutigen Anforderungen entspricht oder ob Aenderungen erforderlich sind. Darueber hinaus soll hinterfragt werden, welche Bedeutung dem Waldgesetz bei der Abwehr der zunehmenden Flaechenansprueche an den Wald infolge der immer dichter werdenden Besiedlung des Landes und den damit verbundenen Folgelasten (zB Deponien) zukommt. Die Entstehungsgeschichte des Gesetzes und die Einflussnahme von oeffentlichen Institutionen, Interessengruppen und Einzelpersonen soll mit Hilfe von Befragungen und inhaltsanalytischen Methoden dargestellt werden. Fuer den vorparlamentarischen Prozess kann dabei auf die Stellungnahmen der Ministerien und Verbaende zurueckgegriffen werden; der Verlauf der parlamentarischen Beratung wird anhand der Landtags- und Senatsprotokolle rekonstruiert. Weiterhin ist vorgesehen, die Umsetzung wesentlicher Gesetzesbestimmungen anhand von Fallstudien zu analysieren.

Rechtliche Spielraeume von Kommunen im Umweltbereich

Die Dissertation behandelt die rechtlichen Instrumente der Kommunen zur Verbesserung der oertlichen Umweltsituation. Schwerpunkte liegen bei der kommunalen Wirtschaftsfoerderung sowie der Frage der Zulaessigkeit von Verpackungsabgaben.

Beschwerde der Gemeinde Heinersbrueck bei der EU-Kommission wegen Nichteinhaltung der EG-UVP-Richtlinie bei der Zulassung des Tagebaus Jaenschwalde

Die Gemeinden des Amtes Peitz (Brandenburg), die durch die Braunkohlentagebaue Jaenschwalde und Cottbus betroffen sind, wurden bei ihren Stellungnahmen zu den Braunkohlenplaenen und Rahmenbetriebsplaenen gutachterlich unterstuetzt. Umweltauswirkungen durch die Tagebaue spielten eine entscheidende Rolle, wegen fehlender Umweltvertraeglichkeitspruefung erhob die betroffene Gemeinde Heinersbrueck Beschwerde bei der EU-Kommission, das Verfahren laeuft.

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