Der Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan der Stadt Göttingen stellt die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in Grundzügen dar. Als förmliches Planungsinstrument dient der FNP der langfristigen Steuerung der räumlichen und städtebaulichen Entwicklung der Stadt. Aus dem Flächennutzungsplan werden für Teilbereiche Bebauungspläne, die sogenannten verbindlichen Bauleitpläne entwickelt, welche detailliertere Festsetzungen für die jeweiligen Teilbereiche enthalten. Im Fokus des FNP steht nicht die kartographische Abbildung des aktuellen Zustandes, sondern die Darstellung der angestrebten städtebaulichen Entwicklung. Er muss dabei die übergeordneten Ziele der Raumordnung und Regionalplanung berücksichtigen, aber auch den Belangen von Natur und Landschaft, Klimaschutz und -anpassung und weiteren Fachplanungen Rechnung tragen.
Flächennutzungsplan der Stadtgemeinde Bremen: Gemäß Baugesetzbuch (BauGB) ist der Flächennutzungsplan der vorbereitende und damit der übergeordnete Bauleitplan einer Gemeinde. Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der Flächennutzungsplan stellt die gegenwärtige und die geplante Bodennutzung, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde, für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans bilden die Grundlage für die detaillierten Festsetzungen der Nutzung der Grundstücke, da die für Teilgebiete der Gemeinde aufzustellenden Bebauungspläne (verbindlichen Bauleitplanung) aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Flächennutzungsplan ist nur für die Gemeinde und die öffentliche Planungsträger verbindlich. Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden: https://www.bauleitplan.bremen.de
Der Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan der Stadt Göttingen stellt die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in Grundzügen dar. Als förmliches Planungsinstrument dient der FNP der langfristigen Steuerung der räumlichen und städtebaulichen Entwicklung der Stadt. Aus dem Flächennutzungsplan werden für Teilbereiche Bebauungspläne, die sogenannten verbindlichen Bauleitpläne entwickelt, welche detailliertere Festsetzungen für die jeweiligen Teilbereiche enthalten. Im Fokus des FNP steht nicht die kartographische Abbildung des aktuellen Zustandes, sondern die Darstellung der angestrebten städtebaulichen Entwicklung. Er muss dabei die übergeordneten Ziele der Raumordnung und Regionalplanung berücksichtigen, aber auch den Belangen von Natur und Landschaft, Klimaschutz und -anpassung und weiteren Fachplanungen Rechnung tragen.
Planerische Darstellung (Planzeichnung und Begründung) der für das gesamte Stadtgebiet beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung. Dabei regelt der FNP die Art der Bodennutzung unter Berücksichtigung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung, der Belange von Natur und Landschaft, von Fachplanungen und Prognosen wie z.B. dem demografischen Wandel.
Der Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan der Stadt Göttingen stellt die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in Grundzügen dar. Als förmliches Planungsinstrument dient der FNP der langfristigen Steuerung der räumlichen und städtebaulichen Entwicklung der Stadt. Aus dem Flächennutzungsplan werden für Teilbereiche Bebauungspläne, die sogenannten verbindlichen Bauleitpläne entwickelt, welche detailliertere Festsetzungen für die jeweiligen Teilbereiche enthalten. Im Fokus des FNP steht nicht die kartographische Abbildung des aktuellen Zustandes, sondern die Darstellung der angestrebten städtebaulichen Entwicklung. Er muss dabei die übergeordneten Ziele der Raumordnung und Regionalplanung berücksichtigen, aber auch den Belangen von Natur und Landschaft, Klimaschutz und -anpassung und weiteren Fachplanungen Rechnung tragen.