Background: Ghanas transition forests, neighbouring savannahs and timber plantations in the Ashanti region face a constant degradation due to the increased occurrence of fires. In most cases the fires are deliberately set by rural people for hunting purposes. Main target is a cane rat, here called grasscutter (Thryonomys swinderianus), whose bushmeat is highly esteemed throughout the country. The animal is a wild herbivorous rodent of subhumid areas in Africa south of the Sahara. The grasscutter meat is an important source of animal protein. Existing high-value timber plantations (mainly Teak, Tectona grandis) are affected by fires for hunting purposes. Thus resulting in growth reduction, loss of biomass or even complete destruction of the forest stands. It became obvious that solutions had to be sought for the reduction of the fire risk. Objectives: Since 2004 the Institute for World Forestry of the Federal Research Centre for Forestry and Forest Products, Hamburg, Germany is cooperating with a Ghanaian timber plantation company (DuPaul Wood Treatment Ltd.) the German Foundation for Forest Conservation in Africa (Stiftung Walderhaltung in Afrika) and the Center for International Migration with the purpose to improve the livelihood of the rural population in the surroundings of the forest plantation sites and simultaneously to safeguard and improve the timber plantations. The introduction of grasscutter rearing systems to local farmers accompanied by permanent agricultural and agroforestry practices appeared to be a promising approach for the prevention of fires in the susceptible areas. Additionally a functioning grasscutter breeding system could contribute to the improvement of food security, development of income sources and the alleviation of poverty. The following measures are implemented: - Identification of farmers interested in grasscutter captive breeding, - Implementation of training courses for farmers on grasscutter rearing, - Delivery of breeding animals, - Supervision of rearing conditions by project staff, - Development of a local extension service for monitoring activities, - Evaluation of structures for grasscutter meat marketing. Results: After identification of key persons for animal rearing training courses were successfully passed and animals were delivered subsequently. Further investigations will evaluate the effects of the grasscutter rearing in the project region. This will be assessed through the - Acceptance of grasscutter rearing by farmers, - Success of the animal caging, - Reproduction rate, - Meat quality, - Marketing success of meat, - Reduction of fire in the vicinity of the timber plantations, - Improvement of peoples livelihood.
Die "Negativkulisse" stellt die Flächen dar, für die das Vorkaufsrecht gem. § 50 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 LNatSchG und weitere durch die Allgemeinverfügung zum Vorkaufsrecht (bekannt gemacht im Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2016, Seite 839) benannte Flächen, nicht besteht.
*Der Gesundheitszustand der Bäume im Schweizer Wald wird seit 1985 mit der Sanasilva-Inventur repräsentativ erfasst. Die wichtigsten Merkmale sind die Kronenverlichtung und die Sterberate. Das systematische Probeflächen-Netz der Inventur ist im Laufe der Zeit ausgedünnt worden. In der Periode von 1985 bis 1992 wurden rund 8000 Bäume auf 700 Flächen im 4x4 km-Netz aufgenommen, 1993, 1994 und 1997 rund 4000 Bäume im 8x8 km-Netz und in den Jahren 1995, 1996 und 1998 bis 2002 rund 1100 Bäume im 16x16 km-Netz . Aufnahmemethode Alle drei Jahre (1997, 2000) wird die Sanasilva-Inventur auf dem 8x8-km Netz (ca. 170 Probeflächen ) durchgeführt. In den Jahren dazwischen findet die Inventur auf einem reduzierten 16x16-km Netz (49 Probeflächen) statt. Jede Fläche besteht aus zwei konzentrischen Kreisen. Der äussere Kreis hat ein Radius von 12.62 m (500 m2) und der innere ein Radius von 7.98 m (200 m2). Auf dem inneren Kreis werden alle Bäume mit einem Mindestdurchmesser in Brusthöhe von 12 cm und auf dem äusseren Kreis mit einem Mindestdurchmesser in Brusthöhe von 36 cm aufgenommen. In Nordrichtung wird zusätzlich in 30 m Entfernung eine identische Satellitenprobenfläche eingerichtet. Die Aufnahme findet in Juli und August statt. Eine Aufnahmegruppe besteht aus zwei Personen, von denen eine die Daten erhebt, und die andere die Daten eintippt. Die Daten werden mit dem Feldkomputer Paravant und der Software Tally erfasst. Die Aufgabenteilung wechselt zwischen Probeflächen. Auf dem 8x8-km Netz werden zusätzlich 10 Prozent der Flächen von einer unabhängigen zweiten Aufnahmegruppe zu Kontrollzwecken aufgenommen. Hauptmerkmale der Sanasilva-Inventur: Die Sanasilva-Inventur erfasst vor allem folgende Indikatoren des Baumzustandes: Die Kronenverlichtung wird beschrieben durch den Prozentanteil der Verlichtung einer Krone im Vergleich zu einem Baum gleichen Alters mit maximaler Belaubung/Benadelung an diesem Standort, den Anteil dieser Verlichtung, der nicht durch bekannte Ursachen erklärt werden kann, den Ort der Verlichtung, den Anteil und den Ort von unbelaubten/unbenadelten Ästen und Zweigen. Die Kronenverfärbung wird durch die Abweichung der mittleren Farbe (aufgenommen als Farbton, Reinheit und Helligkeit nach den Munsell Colour Charts) eines Baumes zu der für diese Baumart typischen Normalfarbe (Referenzfarbe) und durch das Vorhandensein, das Ausmass und den Ort der von der Referenzfarbe abweichenden Farben beschrieben. Der Zuwachs eines Baumes wird durch die zeitliche Veränderung der aufgenommen Baumgrössen beschrieben (Brusthöhendurchmesser, Höhe des Baumes, Kronenlänge und Kronenbreite). Weitere Merkmale sind die erkannten Ursachen der Kronenverlichtung, die Kronenkonkurrenz und das Vorkommen von Epiphyten, Mistel und Ranken in der Baumkrone.
Die nachfolgende Abfrage gemäß der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt vom 10.05.2017 (AmtsBl. M-V Nr. 21, S. 386ff) ermöglicht die elektronische Prüfung, ob für ein gesuchtes Grundstück im Land Mecklenburg-Vorpommern das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht besteht oder bestehen kann. Dies betrifft alle Flurstücke, die ganz oder teilweise in einem Nationalpark oder in einem festgesetzten oder einstweilig sichergestellten Naturschutzgebiet liegen.
Im Juni 2021 ist das neue Gesetz zur Mobilisierung von Bauland in Kraft getreten. Damit soll es Kommunen zukünftig erleichtert werden, neuen Wohnraum zu schaffen. Die neuen Regelungen sollen den Gemeinden einen leichteren Zugriff auf Flächen im Innenbereich ermöglichen, ermöglichen aber zugleich die vereinfachte Schaffung von Baurecht auf der grünen Wiese. Bereits 2018 haben sich die regierenden Parteien im Koalitionsvertrag auf eine Verbesserung im Bereich der Aktivierung von Bauland geeinigt, um somit das bezahlbare Wohnen zu unterstützen. Dieses Ansinnen wurde im September 2018 auf einem Wohngipfel von Bund, Ländern und Gemeinden durch die dort beschlossene Wohnraumoffensive untermauert. Um eine aktive Liegenschaftspolitik durchzuführen und die Instrumente zur schnelleren Aktivierung von Bauland bereit zu stellen, wurde die Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ (Baulandkommission) gegründet. In den ersten Empfehlungen der Kommission wurden bereits Änderungen für bauplanungsrechtliche Regelungen vorgeschlagen. Im Juni 2020 wurde dann ein neuer Referentenentwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes vorgestellt, welcher im November 2020 durch einen Regierungsentwurf, vom Bundeskabinett beschlossen, ergänzt wurde. Das Gesetz wurde im Juni 2021 vom Bundestag beschlossen, der hat den Bundestagsbeschluss zur Mobilisierung von Bauland am 28. Mai 2021 gebilligt. Zu den neuen Regelungen zählen u.a.: Das Gesetz ermöglicht sektorale Bebauungspläne, in denen für Gebiet im Sinne des § 34 BauGB Flächen festgesetzt werden können, auf denen ausschließlich Gebäude errichtet werden dürfen, deren Wohnungen die baulichen Voraussetzungen für die Förderung mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaues erfüllen (§ 9 Absatz 2d BauGB). Ein erweitertes Vorkaufsrecht gibt den Kommunen die Möglichkeit, auch auf Grundstücke zuzugreifen, die planungsrechtlich mit Wohngebäuden bebaut werden können (§ 24 Abs. 6 BauGB). Dies betrifft Grundstücke, die unbebaut oder nur zu einem vorläufigen Zweck bebaut sind. Die Gemeinde kann bei Vorliegen von städtebauliche Missstände von dem neuen Vorkaufsrechtstatbestand des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 BauGB Gebrauch machen. Ein besonderes Vorkaufsrecht kann nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 BauGB geltend durch Satzung begründen, wenn brach liegenden Grundstücke vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut sollen und es sich um ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt handelt. Weiterhin soll die Anordnung von Baugeboten (§§ 175, 176 BauGB) erleichtert werden um die Wohnraumversorgung der Bevölkerung zu sichern. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann die Gemeinde können Eigentümer verpflichtet werden, ihr Grundstück mit einer oder mehreren Wohneinheiten zu bebauen, wenn im Bebauungsplan Wohnnutzung zugelassen ist und wenn es sich um ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt handelt. Die BauNVO wird in § 5a um die Kategorie „Dörfliches Wohngebiet“ (MDW) erweitert. Erleichtert werden soll dadurch das Nebeneinander von Wohnnutzungen sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Gleichzeitig soll damit der Wohnbau in dörflichen Gebieten gefördert werden. Städtebauliche Entwicklungskonzepte zur Stärkung der Innenentwicklung (§ 176a BauGB sollen mit Aussagen zum räumlichen Geltungsbereich, zu Zielen und zur Umsetzung von Maßnahmen die Innenentwicklung stärken. Ziel ist es hier, die bauliche Nutzbarmachung von unbebauten oder geringfügig bebauten Grundstücken zu forcieren. Der § 13b BauGB, der es ermöglicht, im vereinfachten Verfahren Bebauungspläne für sie Schaffung von Wohnbauland auf der grünen Wiese aufzustellen, wurde befristet bis zum 31.12.2022 wieder in Kraft gesetzt. Zahlreiche Verbände aus den Bereichen Umwelt und Planung sowie Bündnis 90/Die Grünen kritisieren diese Regelung und ihre Anwendungspraxis, die insbesondere in Gebieten ohne angespannte Wohnungsmärkte die einfache Schaffung von Wohnbauland in Form von Eigenheimen ermöglicht. Folgen sind weitere Flächeninanspruchnahme und Zersiedelung der Landschaft.
Am 9. Juni 2020 wurde der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) vorgelegt. Die Novellierung des Baurechts soll erfolgen, um Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und zur Sicherung bezahlbaren Wohnens zu unterstützen. Einfließen sollen die Ergebnisse der Beratungen in der Kommission für „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ (Baulandkommission), die seit Sommer 2019 vorliegen. Vorgesehen ist eine Reihe von bauplanungsrechtlichen Änderungen, die vorrangig auf das Bauen im Innenbereich zielen. Hier geht es um die effizientere Nutzung verfügbaren Baulands, die Realisierung bezahlbaren Wohnens in § 34-Gebieten und die Stärkung kommunaler Vorkaufsrechte. Weiterhin soll die Anwendung des Baugebots erleichtert werden. Neu geregelt werden sollen Ersatzzahlungen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich, um insbesondere in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten den Wohnungsneubau zu vereinfachen. Auf eine vereinfachte Ausweisung von Bauland im Außenbereich zielt eine Verlängerung der Befristung von § 13 b (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) und eine Öffnung des § 35 (Bauen im Außenbereich) in Bezug auf den Bau von fünf anstatt bislang drei zulässigen Wohnungen auf alten Hofstellen. Weiterhin ist die Einführung einer neuen Kategorie „dörfliches Wohngebiet“ in der BauNVO vorgesehen. Diese und weitere im Entwurf enthaltene Regelungen wurden inzwischen von verschiedenen Verbänden teils kritisch kommentiert. Das betrifft u.a. die Anwendung und die Wirkungen des § 13 b in Bezug im Hinblick auf die Schaffung bezahlbaren Wohnraums und die Inanspruchnahme neuer Flächen sowie den praktischen Mehrwert einer weiteren Baunutzungskategorie.
Der Beirat für Raumentwicklung hat im Januar 2019 Empfehlungen zum Flächensparen beschlossen. Auf Basis seiner Arbeitsgruppe „Siedlungsentwicklung – Flächen sparen“ gab er eine Reihe von Empfehlungen an den Bund sowie an Länder und Kommunen ab. Die Empfehlungen an den Bund umfassen eine Vereinheitlichung der Datengrundlage. Künftig solle zwischen der reinen „Umnutzung“ von Landschaft ohne ökologische Einbußen und der tatsächlichen und die Umwelt belastenden Versiegelung von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke differenziert werden. Empfohlen wird auch eine Abgrenzung zwischen Wohn- und Gewerbeflächen und Verkehrsflächen. Zudem solle dargestellt werden, inwieweit Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen in die Statistik der Flächenneuinanspruchnahme eingehen. Weiterhin sollte die bevorstehende Grundsteuerreform eine baulandmobilisierende Komponente enthalten, um insbesondere bebaubare, aber unbebaute Grundstücke im Innenbereich in eine bauliche Nutzung zu bringen. Empfohlen wird die Erweiterung der allgemeinen und besonderen Vorkaufsrechte der Städte und Gemeinden nach §§ 24, 25 BauGB.; ein Gemeinwohlgrund solle künftig auch dann vorliegen, wenn Kommunen eine unbebaute, aber aus Spekulationszwecken vorgehaltene Baulücke der Bebauung für Wohnzwecke zuführen wollen. Weiterhin wird eine praxisgerechte Weiterentwicklung des Bau-, Instandsetzungs- sowie Entsiegelungsgebots nach den §§ 176, 177 und 179 BauGB empfohlen. Eine über den § 17 Abs. 2 BauNVO hinausgehende Flexibilisierung der Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung soll ebenfalls in Betracht gezogen werden. Im Falle einer Verlängerung der Regelung des § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) wird empfohlen, das Erfordernis des Bebauungsplans zur Deckung eines dringenden Wohnraumbedarfs nachweisen zu lassen. Hierfür sollten Kriterien zur Bestimmung der Dringlichkeit, z.B. eine aktualisierte regionale Bevölkerungs- und Zuwanderungsprognose, herangezogen werden. Bund, Ländern und Kommunen wird empfohlen, die bestehenden Instrumente der Raumordnung und der Landesplanung sowie des Städtebaurechts anzuwenden, um die flächenpolitischen Ziele des Bundes zu erreichen. Zugleich sollen Flächen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Industrie und Gewerbe sowie die Energieerzeugung gesichert werden. In diesem Zusammenhang sollen Brachflächen und Baulücken im Innenbereich stärker genutzt werden. Zur Belebung von Ortskernen und zur Reaktivierung von Brachen sollte es Familien oder Privaten zum Zwecke des Wohnungsbaus ermöglicht werden, von der Grunderwerbsteuer freigestellt zu werden oder zumindest einen hohen Freibetrag gewährt zu bekommen. Im Städtebaurecht und in Form von Förderanreizen sollte der Vorrang der Innen- vor der Außenentwicklung gestärkt werden. Ökonomische Ansätze zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sollten weiter untersucht werden, ein umfassender Flächenhandel wird jedoch kritisch betrachtet. Zu prüfen sei statt dessen ein kommunaler Kompensationsflächenpool für Ausgleichsmaßnahmen. Stärkeres Gewicht in der Vollzugspraxis sollte der raumordnungsrechtliche Grundsatz eines Ausgleichs räumlicher und struktureller Ungleichheiten zwischen den Regionen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 S. 5 ROG) gegenüber dem Grundsatz der räumlichen Konzentration auf vorhandene Siedlungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 3 und 4 ROG) mit ausreichender Infrastruktur und auf zentrale Orte erhalten. Hiermit könne dem Anspruch an die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse Rechnung getragen werden. Staatliche Einrichtungen von Bund und Ländern, Behörden sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen sollten in Verbindung mit passfähigen Unternehmen verstärkt in ländliche Räume - insbesondere solche mit starkem demografischem Handlungsbedarf - verlegt werden. Mit dem Ziel der Steigerung der Attraktivität strukturschwacher ländlicher Räume besonders für junge Fachkräfte und Familien mit Kindern sei ein guter und schneller ÖPNV, Schnellbahnverbindungen, Kindergärten, Bildungsangebote, Gesundheitsversorgung sowie ein gutes Kultur- ,Sport und Freizeitangebot zu schaffen. Außerdem bedürfe es des Ausbaus der digitalen Infrastruktur. Die Städtebauförderung müsste ausgebaut werden, um attraktive Innenstädte und Ortskerne zu fördern. Erforderlich sei eine Aufstockung von 790 Millionen auf eine Milliarde Euro jährlich. Hiermit könne die Innenentwicklung forciert und eine Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme erreicht werden. Mit einer verstärkten Dezentralisierung und der Schaffung von öffentlichen sowie privaten Arbeitsplätzen in ländlichen Räumen mit bezahlbarem Wohnen sollten Pendlerströme reduziert werden. Der Beirat für Raumentwicklung berät auf der Grundlage von § 23 Raumordnungsgesetz das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in Grundsatzfragen der räumlichen Entwicklung. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen und der Wissenschaft zusammen. Alle Empfehlungen des Beirats zum Thema Flächensparen sind in einem Papier zusammengefasst worden.
Ausgehend von einem Vorschlag der Arbeitsgruppe "Aktive Liegenschaftspolitik" im "Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen" zur Erweiterung des bestehenden Instrumentariums zur Baulandaktivierung aus dem 2016 wurde die Einführung einer Innenentwicklungsmaßnahme in einem Planspiel im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBSR) geprüft. Hierbei wurden die bereits bestehenden Instrumente des Besonderen Städtebaurechts (insbesondere Baugebot, Enteignung, Vorkaufsrecht, städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, städtebauliche Sanierungsmaßnahme) berücksichtigt. Mit der Innentwicklungsmaßnahme soll mit dem Ziel der Mobilisierung der vorhandenen Baulandpotenziale per Satzung ein Gebiet mit den zu aktivierenden Grundstücken in einem Teilbereich einer Gemeinde als Innenentwicklungsmaßnahmengebiet festgelegt werden. Für die einzeln aufgeführten Aktivierungsgrundstücke in diesem Gebiet sollen entsprechende Baugebote gegründet werden. Am Planspiel waren die acht Kommunen Berlin, Bonn, Chemnitz, Hamburg, Köln, München, Stuttgart und Trier beteiligt. Ins gesamt sehen die am Planspiel beteiligten Kommunen in der Innenentwicklungsmaßnahme eine zweckmäßige Ergänzung des Städtebaurechts sowie ein wichtiges optionales Instrument zur Aktivierung von vorhandenen Baurechten im Innenbereich. Sie wird insbesondere für die Mobilisierung solcher Innenentwicklungspotenzialen als hilfreich eingeschätzt, deren Aktivierung bislang wegen der fehlenden Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer scheitert. Vorteile gegenüber dem Baugebot nach § 176 BauGB als grundstücksbezogenem Instrument biete die Innentwicklungsmaßnahme aufgrund der Bündelung einer Vielzahl von Aktivierungsgrundstücken zu einer gebietsbezogenen Maßnahme. Erleichterungen ergäben sich beim Nachweis der Anwendungsvoraussetzungen im Hinblick auf die Prüfung der enteignungsrechtlichen Vorwirkung. eingeschätzt. Aus Sicht der Planungspraxis würden sich in zahlreichen Fällen die Anreize für einvernehmliche Lösungen erhöhen und zu der gewünschten baulichen Nutzung der Aktivierungsgrundstücke führen. Gleichwohl wurden mögliche Hemmnisse für die Anwendung in den Kommunen identifiziert, u.a. der nicht abschließend ermittelte personelle, zeitliche und finanzielle Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung einer Innentwicklungsmaßnahme sowie Risiken in Form von Rechtsmittelverfahren bei der Durchsetzung der Baugebote. Im Oktober 2018 wurde vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) der Abschlussbericht über die Ergebnisse des Planspiels herausgegeben.
The objective of EFORWOOD is to develop a quantitative decision support tool for Sustainability Impact Assessment of the European Forestry-Wood Chain (FWC) and subsets thereof (e.g. regional), covering forestry, industrial manufacturing, consumption and recycling. The objective will be achieved by:a) defining economic, environmental and social sustainability indicators ,b) developing a tool for Sustainability Impact Assessment by integrating a set of models ,c) supplying the tool with real data, aggregated as needed and appropriate,d) testing the tool in a stepwise procedure allowing adjustments to be made according to the experiences gained,e) applying the tool to assess the sustainability of the present European FWC (and subsets thereof) as well the impacts of potential major changes based on scenarios,f) making the adapted versions of the tool available to stakeholder groupings (industrial, political and others).The multi-functionality of the FWC is taken into account by using indicators to assess the sustainability of production processes and by including in the analysis the various products and services of the FWC. Wide stakeholder consultations will be used throughout the process to reach the objective. EFORWOOD will contribute to EU policies connected to the FWC, especially to the Sustainable Development Strategy. It will provide policy-makers, forest owners, the related industries and other stakeholders with a tool to strengthen the forest-based sector's contribution towards a more sustainable Europe, thereby also improving its competitiveness. To achieve this, EFORWOOD gathers a consortium of highest-class experts, including the most representative forest-based sector confederations.EFORWOOD addresses with a high degree of relevance the objectives set out in the 3rd call for proposals addressing Thematic Sub-priority 1.1.6.3 Global Change and Ecosystems, topic V.2.1. Forestry/wood chain for Sustainable Development. Prime Contractor: Stiftelsen Skogsbrukets Forskningsinstitut, Skogforsk; Uppsala; Sweden.
Post-Tsunami call for coastal protection forest has been quick and loud, as presence of trees could certainly have reduced loss of human lives. Coastal zone management has to provide environmental protection and meet economic targets of livelihood options based on sea plus land-based activities. Tree crops and trees preferred by farmers contribute to both. Pre-Tsunami 40-60 percent of the economy of West Aceh and Nias depended on tree crops. Our aim is to help rebuild a green infrastructure that enhances the resilience of the coastal population in the face of multiple stresses. We start with assessing damage to trees, changes in land suitability and impacts on the production-marketing chain and will follow up with activities supporting short term recovery (using existing trees) and preparing for the opportunities of rehabilitated infrastructure. Lessons learnt on resilience will be shared as international public goods.
Origin | Count |
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Bund | 49 |
Kommune | 1 |
Land | 6 |
Zivilgesellschaft | 4 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 43 |
Text | 5 |
unbekannt | 4 |
License | Count |
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unbekannt | 2 |
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Deutsch | 22 |
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Boden | 39 |
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