*Der Gesundheitszustand der Bäume im Schweizer Wald wird seit 1985 mit der Sanasilva-Inventur repräsentativ erfasst. Die wichtigsten Merkmale sind die Kronenverlichtung und die Sterberate. Das systematische Probeflächen-Netz der Inventur ist im Laufe der Zeit ausgedünnt worden. In der Periode von 1985 bis 1992 wurden rund 8000 Bäume auf 700 Flächen im 4x4 km-Netz aufgenommen, 1993, 1994 und 1997 rund 4000 Bäume im 8x8 km-Netz und in den Jahren 1995, 1996 und 1998 bis 2002 rund 1100 Bäume im 16x16 km-Netz . Aufnahmemethode Alle drei Jahre (1997, 2000) wird die Sanasilva-Inventur auf dem 8x8-km Netz (ca. 170 Probeflächen ) durchgeführt. In den Jahren dazwischen findet die Inventur auf einem reduzierten 16x16-km Netz (49 Probeflächen) statt. Jede Fläche besteht aus zwei konzentrischen Kreisen. Der äussere Kreis hat ein Radius von 12.62 m (500 m2) und der innere ein Radius von 7.98 m (200 m2). Auf dem inneren Kreis werden alle Bäume mit einem Mindestdurchmesser in Brusthöhe von 12 cm und auf dem äusseren Kreis mit einem Mindestdurchmesser in Brusthöhe von 36 cm aufgenommen. In Nordrichtung wird zusätzlich in 30 m Entfernung eine identische Satellitenprobenfläche eingerichtet. Die Aufnahme findet in Juli und August statt. Eine Aufnahmegruppe besteht aus zwei Personen, von denen eine die Daten erhebt, und die andere die Daten eintippt. Die Daten werden mit dem Feldkomputer Paravant und der Software Tally erfasst. Die Aufgabenteilung wechselt zwischen Probeflächen. Auf dem 8x8-km Netz werden zusätzlich 10 Prozent der Flächen von einer unabhängigen zweiten Aufnahmegruppe zu Kontrollzwecken aufgenommen. Hauptmerkmale der Sanasilva-Inventur: Die Sanasilva-Inventur erfasst vor allem folgende Indikatoren des Baumzustandes: Die Kronenverlichtung wird beschrieben durch den Prozentanteil der Verlichtung einer Krone im Vergleich zu einem Baum gleichen Alters mit maximaler Belaubung/Benadelung an diesem Standort, den Anteil dieser Verlichtung, der nicht durch bekannte Ursachen erklärt werden kann, den Ort der Verlichtung, den Anteil und den Ort von unbelaubten/unbenadelten Ästen und Zweigen. Die Kronenverfärbung wird durch die Abweichung der mittleren Farbe (aufgenommen als Farbton, Reinheit und Helligkeit nach den Munsell Colour Charts) eines Baumes zu der für diese Baumart typischen Normalfarbe (Referenzfarbe) und durch das Vorhandensein, das Ausmass und den Ort der von der Referenzfarbe abweichenden Farben beschrieben. Der Zuwachs eines Baumes wird durch die zeitliche Veränderung der aufgenommen Baumgrössen beschrieben (Brusthöhendurchmesser, Höhe des Baumes, Kronenlänge und Kronenbreite). Weitere Merkmale sind die erkannten Ursachen der Kronenverlichtung, die Kronenkonkurrenz und das Vorkommen von Epiphyten, Mistel und Ranken in der Baumkrone.
Die "Negativkulisse" stellt die Flächen dar, für die das Vorkaufsrecht gem. § 50 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 LNatSchG und weitere durch die Allgemeinverfügung zum Vorkaufsrecht (bekannt gemacht im Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2016, Seite 839) benannte Flächen, nicht besteht.
Background: Ghanas transition forests, neighbouring savannahs and timber plantations in the Ashanti region face a constant degradation due to the increased occurrence of fires. In most cases the fires are deliberately set by rural people for hunting purposes. Main target is a cane rat, here called grasscutter (Thryonomys swinderianus), whose bushmeat is highly esteemed throughout the country. The animal is a wild herbivorous rodent of subhumid areas in Africa south of the Sahara. The grasscutter meat is an important source of animal protein. Existing high-value timber plantations (mainly Teak, Tectona grandis) are affected by fires for hunting purposes. Thus resulting in growth reduction, loss of biomass or even complete destruction of the forest stands. It became obvious that solutions had to be sought for the reduction of the fire risk. Objectives: Since 2004 the Institute for World Forestry of the Federal Research Centre for Forestry and Forest Products, Hamburg, Germany is cooperating with a Ghanaian timber plantation company (DuPaul Wood Treatment Ltd.) the German Foundation for Forest Conservation in Africa (Stiftung Walderhaltung in Afrika) and the Center for International Migration with the purpose to improve the livelihood of the rural population in the surroundings of the forest plantation sites and simultaneously to safeguard and improve the timber plantations. The introduction of grasscutter rearing systems to local farmers accompanied by permanent agricultural and agroforestry practices appeared to be a promising approach for the prevention of fires in the susceptible areas. Additionally a functioning grasscutter breeding system could contribute to the improvement of food security, development of income sources and the alleviation of poverty. The following measures are implemented: - Identification of farmers interested in grasscutter captive breeding, - Implementation of training courses for farmers on grasscutter rearing, - Delivery of breeding animals, - Supervision of rearing conditions by project staff, - Development of a local extension service for monitoring activities, - Evaluation of structures for grasscutter meat marketing. Results: After identification of key persons for animal rearing training courses were successfully passed and animals were delivered subsequently. Further investigations will evaluate the effects of the grasscutter rearing in the project region. This will be assessed through the - Acceptance of grasscutter rearing by farmers, - Success of the animal caging, - Reproduction rate, - Meat quality, - Marketing success of meat, - Reduction of fire in the vicinity of the timber plantations, - Improvement of peoples livelihood.
Die nachfolgende Abfrage gemäß der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt vom 10.05.2017 (AmtsBl. M-V Nr. 21, S. 386ff) ermöglicht die elektronische Prüfung, ob für ein gesuchtes Grundstück im Land Mecklenburg-Vorpommern das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht besteht oder bestehen kann. Dies betrifft alle Flurstücke, die ganz oder teilweise in einem Nationalpark oder in einem festgesetzten oder einstweilig sichergestellten Naturschutzgebiet liegen.
Die Bewertungsstelle der Stadt Braunschweig ist als Dienstleister innerhalb der Stadtverwaltung zuständig für Bewertungen unterschiedlicher Objekte, die sich im Eigentum der Stadt Braunschweig befinden oder die die Stadt erwerben möchte. Auf der Karte wird die Lage aller von der Bewertungsstelle der Stadt Braunschweig bewerteten unbebauten und bebauten Grundstücke, sowie weiterer Bewertungen, beginnend mit dem Jahr 1995 dargestellt.
It is aimed to convert methane emissions from closed landfills to less harmful carbon dioxide emissions through in-site aeration and the thermal treatment of the outgoing lean gas therewith contributing to mitigating climate change induced by landfill emissions. Landfill emissions are a major source of global greenhouse gas emissions. The oxidation of methane emissions to carbon dioxide emissions could be registered as JI-project under the Kyoto-Protocol and be awarded marketable emission reduction units (ERUs). Through this income source the activity could become economically attractive. In order to be eligible as JI-project the JI-status has to be sought officially according to UNFCCC regulations. This shall be done in the framework of the so-called programmatic CDM approach allowing for summarising an infinite number of single project sites. The services included: 'Baseline Study for JI-projects with the development of a PDD; Proposition of a 'New baseline and monitoring methodology under JI for the aeration and thermal treatment of lean gas from landfills; Development as 'Programme of Activities' under JI; Development of a metering programme; Implementation and assistance of the operation of a plant at selected landfills; Support the registration at the German JI Focal Point; Support the determination as precondition for requesting registration as JI-activity; Publicity: presentation of the project concept to interested parties in Germany and seeking political support; Integration into the existing emission trading system in Europe;
Based on a better understanding of terrestrial and freshwater biodiversity and ecosystem functioning ALARM will develop and test methods and protocols for the assessment of large-scale environmental risks in order to minimise negative direct and indirect human impacts. Research will focus on assessment and forecast of changes in biodiversity and in structure, function, and dynamics of ecosystems. This relates to ecosystem services and includes the relationship between society, economy and biodiversity. In particular, risks arising from climate change, environmental chemicals, biological invasions and pollinator loss in the context of current and future European land use patterns will be assessed. There is an increasing number of case studies on the environmental risks subsequent to each of these impacts. This yields an improved understanding on how these act individually and affect living systems. Whereas the knowledge on how they act in concert is poor and ALARM will be the first research initiative with the critical mass needed to deal with such aspects of combined impacts and their consequences. So far the ALARM consortium combines the expertise of 54 partners from 26 countries (19 EU, Bulgaria, Romania, Israel, Switzerland, Russia, Chile, and Argentina). Within this call we propose to include 16 new TTC partners from Russia, Belarus, China, South-Africa, India, Croatia, Ukraine, Serbia & Montenegro, The Philippines, Bolivia, Guatemala, and Mexico, in order to complement expertise and geographical coverage of the existing consortium.
Ein Teil der als Rendllifte bezeichneten Aufstiegshilfen im Moostal und vor allem die dazugehörigen Abfahrten sind nicht permanent lawinensicher oder lawinengesichert. Ziel der Studie ist die Erstellung eines Konzeptes zur Maximierung der Lawinensicherheit. Da eine absolute Sicherheit gegen Lawinen nicht erreicht werden kann, soll eine Optimierung der Gegenmaßnahmen auf der Basis einer möglichst objektiven, nachvollziehbaren Ermittlung des Lawinenrisikos bewerkstelligt werden. Die im gesamten Untersuchungsgebiet durchgeführte Risikoanalyse liefert Hinweise, wo die Lawinengefahr besonders groß ist und kann somit für eine effiziente Sicherheitsmaximierung verwendet werden.
Sie wollen ein Grundstück kaufen oder verkaufen. Die Notarin oder der Notar weist Sie möglicherweise auf Folgendes hin: Wenn das betreffende Grundstück sich in einem Naturschutzgebiet des Landes Brandenburg befindet, darf das Landesamt für Umwelt unter bestimmten Voraussetzungen sein naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht ausüben. Die Notarin oder der Notar müssen deshalb einen Bescheid über den Verzicht auf die Wahrnehmung oder das Nichtbestehen dieses Vorkaufsrechts (Negativbescheid) beantragen oder den Verzicht beziehungsweise das Nichtbestehen mit Hilfe eines speziellen Angebots der Bundesnotarkammer sicherstellen. Der Bescheid wird vom Landesamt für Umwelt erlassen. Besteht das Vorkaufsrecht und verzichtet das Landesamt für Umwelt nicht, wird es den Beteiligten einen Bescheid über die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts zustellen. In diesem Fall tritt das Landesamt für Umwelt (stellvertretend für das Land Brandenburg) oder ein berechtigter Dritter für den Käufer in den Kaufvertrag ein. Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Fragen, die in diesem Zusammenhang häufig auftreten, und die entsprechenden Antworten. Sie wollen ein Grundstück kaufen oder verkaufen. Die Notarin oder der Notar weist Sie möglicherweise auf Folgendes hin: Wenn das betreffende Grundstück sich in einem Naturschutzgebiet des Landes Brandenburg befindet, darf das Landesamt für Umwelt unter bestimmten Voraussetzungen sein naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht ausüben. Die Notarin oder der Notar müssen deshalb einen Bescheid über den Verzicht auf die Wahrnehmung oder das Nichtbestehen dieses Vorkaufsrechts (Negativbescheid) beantragen oder den Verzicht beziehungsweise das Nichtbestehen mit Hilfe eines speziellen Angebots der Bundesnotarkammer sicherstellen. Der Bescheid wird vom Landesamt für Umwelt erlassen. Besteht das Vorkaufsrecht und verzichtet das Landesamt für Umwelt nicht, wird es den Beteiligten einen Bescheid über die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts zustellen. In diesem Fall tritt das Landesamt für Umwelt (stellvertretend für das Land Brandenburg) oder ein berechtigter Dritter für den Käufer in den Kaufvertrag ein. Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Fragen, die in diesem Zusammenhang häufig auftreten, und die entsprechenden Antworten. Die Regelungen werden für das Land Brandenburg im Paragrah 26 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatschAG) getroffen. Die Regelungen werden für das Land Brandenburg im Paragrah 26 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatschAG) getroffen. Das Vorkaufsrecht wird durch das Landesamt für Umwelt gemäß Paragraph 26 (4) des Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbGNatschAG) als Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege geltend gemacht. Das Vorkaufsrecht wird durch das Landesamt für Umwelt gemäß Paragraph 26 (4) des Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbGNatschAG) als Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege geltend gemacht. Das betreffende Grundstück muss sich in einem Nationalpark, Naturschutzgebiet oder Gebiet befinden, das als Naturschutzgebiet einstweilig sichergestellt ist beziehungsweise als künftiges Naturschutzgebiet im Unterschutzstellungsverfahren einer Veränderungssperre unterliegt. Voraussetzung ist außerdem, dass das konkrete Grundstück für den Naturschutz, die Landschaftspflege oder die naturnahe Erholung tatsächlich verwendet werden soll. Das ist durch das Landesamt für Umwelt entsprechend nachzuweisen. Das betreffende Grundstück muss sich in einem Nationalpark, Naturschutzgebiet oder Gebiet befinden, das als Naturschutzgebiet einstweilig sichergestellt ist beziehungsweise als künftiges Naturschutzgebiet im Unterschutzstellungsverfahren einer Veränderungssperre unterliegt. Voraussetzung ist außerdem, dass das konkrete Grundstück für den Naturschutz, die Landschaftspflege oder die naturnahe Erholung tatsächlich verwendet werden soll. Das ist durch das Landesamt für Umwelt entsprechend nachzuweisen. Das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen, wenn das Grundstück vom Eigentümer an die Ehefrau oder den Ehemann, an die eingetragene Lebenspartnerin oder den eingetragenen Lebenspartner oder an Verwandte ersten Grades verkauft wird. Es gilt auch nicht für Wohnungseigentum oder Erbbaurecht oder im Falle von Zwangsvollstreckungen und Insolvenzen. Das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen, wenn das Grundstück vom Eigentümer an die Ehefrau oder den Ehemann, an die eingetragene Lebenspartnerin oder den eingetragenen Lebenspartner oder an Verwandte ersten Grades verkauft wird. Es gilt auch nicht für Wohnungseigentum oder Erbbaurecht oder im Falle von Zwangsvollstreckungen und Insolvenzen. Die Notarin oder der Notar, die oder der den Kaufvertrag verhandelt, stellt den Antrag beim Landesamt für Umwelt nach Abschluss des Kaufvertrages. Es sei denn, sie oder er hat das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts über das entsprechende digitale Angebot der Bundesnotarkammer festgestellt (siehe Frage 10). Sie oder er informiert das Landesamt für Umwelt zudem über den Eintritt der Rechtswirksamkeit des Vertrages (Die Rechtwirksamkeit kann nämlich noch von zusätzlichen Genehmigungen abhängen). Die Notarin oder der Notar, die oder der den Kaufvertrag verhandelt, stellt den Antrag beim Landesamt für Umwelt nach Abschluss des Kaufvertrages. Es sei denn, sie oder er hat das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts über das entsprechende digitale Angebot der Bundesnotarkammer festgestellt (siehe Frage 10). Sie oder er informiert das Landesamt für Umwelt zudem über den Eintritt der Rechtswirksamkeit des Vertrages (Die Rechtwirksamkeit kann nämlich noch von zusätzlichen Genehmigungen abhängen). Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach den allgemeinen Regelungen für das Vorkaufsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (es gibt noch andere Vorkaufsrechte). In Paragraph 469 BGB ist geregelt, dass das Vorkaufsrecht nur innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung an den Vorkaufsberechtigen (hier Landesamt für Umwelt) wahrgenommen werden kann. Diese Frist beginnt nicht bereits mit der Information über den abgeschlossenen Kaufvertrag (Anzeige). Sie läuft erst ab vollständiger Übermittlung des Inhalts des Kaufvertrages (Kopie) und der Mitteilung über den Eintritt der Rechtswirksamkeit des Vertrages durch die Notarin oder den Notar an das Landesamt für Umwelt. Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach den allgemeinen Regelungen für das Vorkaufsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (es gibt noch andere Vorkaufsrechte). In Paragraph 469 BGB ist geregelt, dass das Vorkaufsrecht nur innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung an den Vorkaufsberechtigen (hier Landesamt für Umwelt) wahrgenommen werden kann. Diese Frist beginnt nicht bereits mit der Information über den abgeschlossenen Kaufvertrag (Anzeige). Sie läuft erst ab vollständiger Übermittlung des Inhalts des Kaufvertrages (Kopie) und der Mitteilung über den Eintritt der Rechtswirksamkeit des Vertrages durch die Notarin oder den Notar an das Landesamt für Umwelt. Mit Inkrafttreten der Änderung in Paragraph 26 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) durch Artikel 2 des Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt ( Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) I/25, Nummer 17) zum 25. Juli 2025 darf das Vorkaufsrecht nur noch zugunsten des Landes und nicht mehr zugunsten Dritter ausgeübt werden. Mit Inkrafttreten der Änderung in Paragraph 26 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) durch Artikel 2 des Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt ( Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) I/25, Nummer 17) zum 25. Juli 2025 darf das Vorkaufsrecht nur noch zugunsten des Landes und nicht mehr zugunsten Dritter ausgeübt werden. Das Landesamt für Umwelt (für das Land Brandenburg) oder ein berechtigter Dritter tritt an die Stelle des im Kaufvertrag bestimmten Käufers. Das erfolgt zu den im Kaufvertrag vereinbarten Konditionen, insbesondere zu dem ursprünglich vereinbarten Kaufpreis. Hatte sich der Käufer zu Nebenleistungen finanzieller oder nichtfinanzieller Art verpflichtet, übernimmt das Landesamt für Umwelt (oder ein berechtigter Dritter) diese Pflichten durch einen entsprechenden finanziellen Ausgleich. Das Landesamt für Umwelt (für das Land Brandenburg) oder ein berechtigter Dritter tritt an die Stelle des im Kaufvertrag bestimmten Käufers. Das erfolgt zu den im Kaufvertrag vereinbarten Konditionen, insbesondere zu dem ursprünglich vereinbarten Kaufpreis. Hatte sich der Käufer zu Nebenleistungen finanzieller oder nichtfinanzieller Art verpflichtet, übernimmt das Landesamt für Umwelt (oder ein berechtigter Dritter) diese Pflichten durch einen entsprechenden finanziellen Ausgleich. Wenn nur eine Teilfläche des vom Kaufvertrag betroffenen Grundstücks in einem Schutzgebiet liegt oder für die naturschutzfachliche Verwendung benötigt wird, bezieht sich das Vorkaufsrecht möglicherweise nur auf diese Teilfläche. Die Betroffenen können jedoch verlangen, dass das Landesamt für Umwelt (oder ein berechtigter Dritter) dennoch vollständig an die Stelle des Käufers tritt, wenn die Restfläche wirtschaftlich nicht mehr zumutbar verwertet werden kann. Wenn nur eine Teilfläche des vom Kaufvertrag betroffenen Grundstücks in einem Schutzgebiet liegt oder für die naturschutzfachliche Verwendung benötigt wird, bezieht sich das Vorkaufsrecht möglicherweise nur auf diese Teilfläche. Die Betroffenen können jedoch verlangen, dass das Landesamt für Umwelt (oder ein berechtigter Dritter) dennoch vollständig an die Stelle des Käufers tritt, wenn die Restfläche wirtschaftlich nicht mehr zumutbar verwertet werden kann. Nein, sie oder er kann zunächst ein speziell für Notarinnen und Notare eingerichtetes digitales Angebot der Bundesnotarkammer nutzen. Zum Zwecke einer zügigen Bearbeitung ist das dringend zu empfehlen. Das Landesamt für Umwelt hat eine Liste der im Land Brandenburg in den entsprechenden Schutzgebieten gelegenen Flurstücke übergeben. Die Notarin oder der Notar kann online prüfen, ob die vom Kaufvertrag betroffenen Flurstücke darunter fallen. Falls ja, muss der Antrag auf Negativbescheid an das Landesamt für Umwelt gestellt werden. Falls nein, kann die Notarin oder der Notar unter Verwendung einer in dem digitalen Angebot hinterlegten Allgemeinverfügung rechtlich davon ausgehen, dass das Vorkaufsrecht nicht besteht. Nein, sie oder er kann zunächst ein speziell für Notarinnen und Notare eingerichtetes digitales Angebot der Bundesnotarkammer nutzen. Zum Zwecke einer zügigen Bearbeitung ist das dringend zu empfehlen. Das Landesamt für Umwelt hat eine Liste der im Land Brandenburg in den entsprechenden Schutzgebieten gelegenen Flurstücke übergeben. Die Notarin oder der Notar kann online prüfen, ob die vom Kaufvertrag betroffenen Flurstücke darunter fallen. Falls ja, muss der Antrag auf Negativbescheid an das Landesamt für Umwelt gestellt werden. Falls nein, kann die Notarin oder der Notar unter Verwendung einer in dem digitalen Angebot hinterlegten Allgemeinverfügung rechtlich davon ausgehen, dass das Vorkaufsrecht nicht besteht. Nein , das ist in der Regel nicht möglich. Bitte nehmen Sie diesbezüglich nicht im Vorhinein Kontakt mit dem Landesamt für Umwelt auf. Die Prüfung erfordert fachliche Aufwände, die nur geleistet werden können, wenn tatsächlich ein abgeschlossener Kaufvertrag vorliegt. Die Entscheidung über die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts hängt von allen im Kaufvertrag getroffenen Regelungen und nicht allein von der Lage des Grundstücks ab. Es entspricht dem Wesen des Vorkaufsrechts, dass die Entscheidung darüber grundsätzlich auf der Basis eines abgeschlossenen Kaufvertrages erfolgt. Eine Voraberklärung gemäß Paragraph 26 (4) Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz ( BbgNatschAG) (letzter Satz) findet nur in besonderen Ausnahmefällen Anwendung. Nein , das ist in der Regel nicht möglich. Bitte nehmen Sie diesbezüglich nicht im Vorhinein Kontakt mit dem Landesamt für Umwelt auf. Die Prüfung erfordert fachliche Aufwände, die nur geleistet werden können, wenn tatsächlich ein abgeschlossener Kaufvertrag vorliegt. Die Entscheidung über die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts hängt von allen im Kaufvertrag getroffenen Regelungen und nicht allein von der Lage des Grundstücks ab. Es entspricht dem Wesen des Vorkaufsrechts, dass die Entscheidung darüber grundsätzlich auf der Basis eines abgeschlossenen Kaufvertrages erfolgt. Eine Voraberklärung gemäß Paragraph 26 (4) Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz ( BbgNatschAG) (letzter Satz) findet nur in besonderen Ausnahmefällen Anwendung. Sie erhalten eine Mitteilung des Landesamt für Umwelt über die oben genannte Absicht. Bis zum Erlass eines formalen Bescheides besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich auf dem Verhandlungsweg mit dem Landesamt für Umwelt zu einigen. In bestimmten Fällen könnte auf die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts verzichtet werden, wenn stattdessen naturschutzfachliche Bestimmungen im Grundbuch gesichert würden (dingliche Sicherung). Denkbar wäre in anderen Einzelfällen auch eine Vereinbarung, dass statt der Wahrnehmung des Vorkaufsrechts der Weiterkauf einer Teilfläche an das Landesamt für Umwelt (oder eine andere vom Landesamt für Umwelt bestimmte Stelle) erfolgen wird. Sie erhalten eine Mitteilung des Landesamt für Umwelt über die oben genannte Absicht. Bis zum Erlass eines formalen Bescheides besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich auf dem Verhandlungsweg mit dem Landesamt für Umwelt zu einigen. In bestimmten Fällen könnte auf die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts verzichtet werden, wenn stattdessen naturschutzfachliche Bestimmungen im Grundbuch gesichert würden (dingliche Sicherung). Denkbar wäre in anderen Einzelfällen auch eine Vereinbarung, dass statt der Wahrnehmung des Vorkaufsrechts der Weiterkauf einer Teilfläche an das Landesamt für Umwelt (oder eine andere vom Landesamt für Umwelt bestimmte Stelle) erfolgen wird. Eine Gebühr fällt für die Erteilung eines Negativbescheids (Verzicht auf Wahrnehmung des Vorkaufsrechts) an, da es sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt handelt. Für einen Bescheid über die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts fallen keine Gebühren an (belastender Verwaltungsakt). Der Gebührenrahmen, an den sich das Landesamt für Umwelt dabei halten muss, sieht Gebühren von 30 Euro bis 150 Euro vor. Die konkrete Gebühr wird auf der Grundlage eines Verfahrens ermittelt, das den Verwaltungsaufwand und die wirtschaftliche Bedeutung berücksichtigt. Das Landesamt für Umwelt ist verpflichtet, für den durchschnittlichen Vorgang eine Gebühr zu verlangen, die etwa in der Mitte des Gebührenrahmens liegt (circa 90 Euro). Die niedrigsten Gebühren fallen an, wenn zum Beispiel nur ein Flurstück betroffen ist und die Lageprüfung ergibt, dass es nicht in einem Schutzgebiet liegt. Die höchsten Gebühren sind zu erwarten, wenn es sich um eine größere Anzahl von Flurstücken handelt und umfangreiche naturschutzfachlichen Prüfungen vorgenommen werden. Eine Gebühr fällt für die Erteilung eines Negativbescheids (Verzicht auf Wahrnehmung des Vorkaufsrechts) an, da es sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt handelt. Für einen Bescheid über die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts fallen keine Gebühren an (belastender Verwaltungsakt). Der Gebührenrahmen, an den sich das Landesamt für Umwelt dabei halten muss, sieht Gebühren von 30 Euro bis 150 Euro vor. Die konkrete Gebühr wird auf der Grundlage eines Verfahrens ermittelt, das den Verwaltungsaufwand und die wirtschaftliche Bedeutung berücksichtigt. Das Landesamt für Umwelt ist verpflichtet, für den durchschnittlichen Vorgang eine Gebühr zu verlangen, die etwa in der Mitte des Gebührenrahmens liegt (circa 90 Euro). Die niedrigsten Gebühren fallen an, wenn zum Beispiel nur ein Flurstück betroffen ist und die Lageprüfung ergibt, dass es nicht in einem Schutzgebiet liegt. Die höchsten Gebühren sind zu erwarten, wenn es sich um eine größere Anzahl von Flurstücken handelt und umfangreiche naturschutzfachlichen Prüfungen vorgenommen werden.
Various layers exist in the summer mesosphere at middle and polar latitudes which owe their existence to water ice particles. These layers are called ‚noctilucent clouds' (NLC), ‚polar meso- sphere clouds' (PMC), and ‚polar mesosphere summer echoes' (PMSE) which reflects different observation geometry or entirely different physical processes involved. These layers are very sen- sitive to temperature (and to a lesser extent to H2O) and are therefore best suited to indicate long term and solar cycle changes. Indeed, variations on decadal time scales of different layer parameters (occurrence frequency, layer brightness etc.) have been reported from ground and satellite based observations. However, the physical and photo-chemical processes involved are not understood and some of the observations contradict expectations. In this proposal we want to study the long term (decadal scale) formation of layers in the polar summer mesopause region, in particular their sensitivity to variations of background conditions caused by solar forcing and anthropogenic increase of greenhouse gases. We investigate and complement the available observations on layers (NLC/PMC/PMSE) and trace gases (ground based microwave and satellite observations of H2O) and perform model calculations with the LIMA GCM model. In the third phase of the SPP we want to study in particular the feed back mechanisms of ice formation on the atmosphere (e. g., through freeze drying) and the coupling mechanisms to above and below.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 44 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 1 |
| Land | 6 |
| Wissenschaft | 15 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 43 |
| Text | 1 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1 |
| Offen | 44 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 17 |
| Englisch | 39 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 1 |
| Keine | 30 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 16 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 35 |
| Lebewesen und Lebensräume | 46 |
| Luft | 31 |
| Mensch und Umwelt | 46 |
| Wasser | 31 |
| Weitere | 47 |