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Landesplanung - LEP Umwelt 2004 GVG Hochwasserschutz VH

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Kartengrundlagen des Landesentwicklungsplanes Umwelt (2004) und Siedlung (2006) des Saarlandes bereit.:Flächenhafte Darstellung von grenzübergreifenden Vorranggebieten für Hochwasserschutz (VH) im Rahmen des LEP Umwelt 2004.

Photovoltaik auf Agrarflächen

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet.

Landwirtschaft_AEP - AEP 2001 Vorschlag Vorranggebiet Landwirtschaft

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung des Saarlandes dar.:Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung für das Saarland (AEP). "Vorschlagsflächen Vorranggebiete Landwirtschaft".

The forage potential of tanniniferous legumes: Search for sustainable ways to cope with nutritional limitations in tropical smallholder livestock

Ruminants play an important role as assets and sources of high quality food and income for rural populations in the developing world. Ruminant productivity is usually low due to inadequate nutrition (i.e. protein deficiency). Promising forage species, mainly legumes, have been identified to overcome these limitations. Many of these legume species contain tannins that could be either advantageous or disadvantageous in terms of feed efficiency and metabolizable protein supply to the animal. The overall aim of this project is to develop efficient feeding systems based on tanniniferous shrub and tree legumes in order to improve livestock productivity and to alleviate poverty of smallholders in the tropics. This will by achieved through (i) studying the effect of plant nutritional status on the accumulation of condensed tannins in legumes, and the influence of these tannins in ruminant nutrition and the nitrogen fertilizer value of animal excreta for plants, and (ii) designing optimal feeding strategies based on the use of tropical forage legumes with different tannin content to overcome the limitations of ruminant diets in protein supply. Finally, the results will be assessed by an ex-ante economic analysis at farm level and at ecoregional levels. The outcomes of this work will provide the necessary background information for better feeding practices based on tanniniferous legumes. The project is part of the Research Priority Area on 'Livestock Systems Research in Support of Poor People of the Swiss Centre for International Agriculture.

Immissionsschutzrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren zur Erweiterung des Steinbruches Waibertal Ost und zur Änderung der Rekultivierung, Gemarkung Großkuchen, Fa. Calcitwerk Schön+Hippelein GmbH & Co. KG

Die Firma Calcitwerk Schön+Hippelein GmbH & Co. KG, Im Waibertal in 89520 Heidenheim an der Brenz, betreibt auf den Flst.-Nrn. 252, 254/1, 700, 700/4, 700/5 und 704, Gemarkung Großkuchen einen Steinbruch zum Abbau von hochwertigem Weißjura-Kalkstein (Steinbruch Waibertal Ost). Der Steinbruch befindet sich im Waibertal, einem östlichen Seitentrockental des oberen Brenztals, nördlich der Kreisstraße K 3009 zwischen den Heidenheimer Teilorten Aufhausen und Großkuchen. Westlich des obigen Steinbruchs liegt das Gelände des Steinbruchs der Firma Karl Kraft Steinwerke oHG, im Norden und Osten schließt sich Forstgebiet an. Im derzeitigen Steinbruchbetrieb werden laut Angabe der Antragstellerin bedarfsabhängig ca. 780.000 m3 hochwertiger Weißjura-Kalkstein pro Jahr abgebaut. Da die zuletzt am 11.05.2004 genehmigten Abbaugrenzen in Kürze erreicht sein werden, beantragt die Firma Calcitwerk Schön+Hippelein GmbH & Co. KG die Erweiterung des bestehenden Abbaugeländes um 52,5 Hektar auf den Flurstücken 252, 254/1, 700/4, 700/5, 700, 704, Gemarkung Großkuchen. Der Antrag vom 18.05.2024 ging beim Landratsamt Heidenheim am 24.05.2024 ein. Die Antragsunterlagen wurden zuletzt am 23.05.2025 ergänzt. Die geplanten Erweiterungsflächen schließen sich direkt nördlich und östlich an den bestehenden Steinbruchbetrieb an. Insgesamt wird eine Fläche von 52,5 Hektar beantragt, die aus 45,8 Hektar Abbau- und 6,7 Hektar Kippenfläche besteht. Des Weiteren soll eine Anpassung der genehmigten Rekultivierungsplanung an das Erweiterungsvorhaben auf einer Fläche von 45,9 Hektar erfolgen. Die tiefste, nur kurzzeitig offenliegende Abbausohle beträgt 515 Meter über Normalnull (m ü. NN). Durch die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs werden überwiegend forstwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen. Der Abbau erfolgt, nach Entfernung des Oberbodens und des nicht verwertbaren Abraums, durch Sprengungen. Der gelöste Kalkstein wird dann vor Ort selektiert und aufbereitet. Vorgesehen ist weiterhin die schrittweise Wiederverfüllung und Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen. Nach Genehmigungserteilung soll der Abbau auf den Erweiterungsflächen fortgesetzt werden. Die Erweiterung liegt innerhalb des rechtskräftig ausgewiesenen Vorranggebiets für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe Nr. 14 „Steinbruch Waibertal (Ost)“ der Teilfortschreibung Rohstoffsicherung des Regionalplans 2010 der Region Ostwürttemberg (Plansatz 3.5.1 (Z)). Die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs um 52,5 ha bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach §§ 4, 10 und 16 BImSchG i. V. m. §§ 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und Ziffer 2.1.1 des Anhangs zur 4. BImSchV. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der 4. BImSchV i. V. m. Ziffer 2.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV wird das Genehmigungsverfahren im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde für das Vorhaben ist das Landratsamt Heidenheim. Das Vorhaben unterfällt des Weiteren der Ziffer 2.1.1 der Anlage 1 zum UVPG. Danach besteht nach § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 6 UVPG die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Digitalisation and sustainability in the context of Germany’s Presidency of the Council of the European Union 2020

This report analyses the role of Germany’s Presidency of the Council of the European Union, which took place from 1 July until 31 December 2020, concerning the topics of digitalisation and sustainability. A document analysis of press releases, articles, and speeches as well as relevant background reports published during the German Council Presidency revealed that the discourse on digitalisation and sustainability revolved around three nexuses: 1. "Sustainable digitalisation", 2. "Digitalisation for sustainability", and 3. "Digitalisation and sustainability in silos". Discussions focused primarily on four areas: environment, transport and mobility, digital economy, and recovery. Based on the results of the analysis, we first suggest future priorities in these areas. Second, additional potential future priority areas are discussed, namely circular economy, energy systems, housing, and biodiversity. Third, we propose additional perspectives that might be relevant for future debates. Finally, we analyse the interlinkages between digitalisation and sustainability within the policy documents and how additional policy frameworks can be fruitfully included in future debates.

Regionalplanung Sachsen - Wasser und Hochwasser

Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Wasser und Hochwasser dargestellt. Dieser Dienst enthält Daten der Planungsregionen Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Die entsprechenden Daten des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge sind seit dem 23.11.2023 unwirksam. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.

CrossData - Regionalplanung - Wasser - Hochwasser

Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Wasser und Hochwasser für die deutsch-tschechische grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Planungsbehörden dargestellt. Der Datensatz enthält Daten der Planungsregionen Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien. Die entsprechenden Daten des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge sind seit dem 23.11.2023 unwirksam. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.

REST (ESRI ArcGIS FeatureAccess) - CROSSDATA_DE_29A_Kulturlandschaft__RP_Kulturni_krajina

Im Dienst sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung Kulturlandschaft für die deutsch-tschechische grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Planungsbehörden dargestellt. Der Dienst enthält im Endzustand Daten der Planungsregionen Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.

WMS - CROSSDATA_DE_29A_Kulturlandschaft__RP_Kulturni_krajina

Im Dienst sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung Kulturlandschaft für die deutsch-tschechische grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Planungsbehörden dargestellt. Der Dienst enthält im Endzustand Daten der Planungsregionen Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.

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