Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte) Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)
Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG
Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand. Hinweis: Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben ist der bisherige Dienst vorerst passwortgeschützt.
This data publication contains maps resulting from spatial prioritisations conducted for the iAtlantic D5.3 report on Systematic Conservation Planning of the wider Atlantic Ocean based on results generated by the iAtlantic project. The maps were produced using the prioritizr R package (Hanson et al. 2023), which identifies priority areas for achieving specific conservation goals while minimising costs. The various prioritisations were developed to address multiple research questions related to: (1) identifying priority areas for conservation and restoration, (2) transboundary conservation, (3) climate-smart conservation planning, and (4) protecting 30% of the Atlantic Ocean, including 10% under strict protection. The results are organised into subfolders based on the research questions addressed and further categorised into data-rich and data-poor regions, along with aggregate results for each region. Further, the results are organised into subfolders representing multiple scenarios executed using various cost layers, including area-based, Global Fishing Watch (GFW, 2023) benthic, GFW total fishing, Global Fisheries Landings (GFL, Watson 2019) v4.0 benthic, and GFL v4.0 total landings. Each map filename provides descriptive information about the executed scenario.
Sachlicher Teilplan Wind 2018 Sachlicher Teilplan „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 30.05.2018 Im Sachlichen Teilplan „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 30.05.2018 werden 22 Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten festgelegt. Sie dienen der raumordnerischen Steuerung der Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen in Konzentrationszonen. Die oberste Landesentwicklungsbehörde hat am 01.08.2018 die Genehmigung erteilt. Mit Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Sachliche Teilplan in Kraft.
Für die Nutzung der Windenergie durch raumbedeutsame Windenergieanlagen im Landkreis Heidekreis sind in der Zeichnerischen Darstellung der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2000 des Landkreises Heidekreis, Teiländerung Windenergienutzung, Vorranggebiete Energiegewinnung festgelegt.
Diese Daten sind auf Anforderung im XPlanungsformat (XPlanGML) erhältlich. Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen. Das LROP basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994, wurde seitdem mehrfach aktualisiert, in den Jahren 2008 und 2017 insgesamt neu bekannt gemacht und zuletzt 2022 geändert. Folgende Themen des LROP 2017 sind von der letzten Änderung 2022 nicht betroffen und daher weiterhin in der Fassung von 2017 gültig: - Zentrale Orte - Vorranggebiete hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen, - Vorranggebiete Entsorgung radioaktiver Abfälle - Vorranggebiete Straßen - Vorranggebiete Seehafen/Binnenhafen - Vorranggebiet Verkehrsflughafen Mit verbindlichen Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen (Siedlung, Verkehrswege, Rohstoffgewinnung u. a.) und deren Entwicklungen dient das LROP dazu, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen. Es stellt so die planerische Konzeption für eine zukunftsfähige Landesentwicklung dar. Das LROP umfasst eine sogenannte „Beschreibende Darstellung" mit textlichen Festlegungen und eine „Zeichnerische Darstellung" (Karte im Maßstab 1 : 500 000). Die beschreibende Darstellung des Programms ist in vier Abschnitte gegliedert: Abschnitt 1 enthält die Ziele und Grundsätze zur Entwicklung des Landes und seiner Teilräume, zur Einbindung des Landes in die norddeutsche und europäische Entwicklung, zur integrierten Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres und zur Entwicklung der Räume in den Verflechtungsbereichen Bremen / Niedersachsen. Abschnitt 2 trifft Regelungen zur Entwicklung der Siedlungsstrukturen insbesondere zu den Themenbereichen Siedlungsentwicklung, Standortfunktionen, Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentralen Orte (Ober- und Mittelzentren) und Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels. Abschnitt 3 trifft Regelungen zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen insbesondere zu den Themenbereichen Bodenschutz, Natur und Landschaft, Landwirtschaft / Forstwirtschaft / Fischerei, Erholung, Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung und Wassermanagement. Abschnitt 4 trifft Regelungen zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und zu raumstrukturellen Standortpotenzialen mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu Mobilität / Verkehr / Logistik, See- und Binnenhäfen sowie hafenorientierte Anlagen, Energieerzeugung und -transport, zu Altlasten und Abfallentsorgungsanlagen.
Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Vorranggebiete Kulturlandschaft (KULA) dargestellt. Dieser Datensatz enthält Daten der Planungsregionen Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Die entsprechenden Daten des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge sind seit dem 23.11.2023 unwirksam. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.
Mit Schreiben vom 11.02.2026, eingegangen beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. in digitaler Form am 11.02.2026 und in Papierform am 10.02.2026, beantragte die Jurenergie Betriebs-GmbH, Nürnberger Straße 35, 92318 Neumarkt i.d.OPf., beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. die Erteilung eines Vorbescheides nach § 9 Abs. 1a BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV bezüglich der Errichtung und dem Betrieb einer Windenergieanlage auf dem Grundstück mit der FlNr. 583/3 (WEA Berching-Stierbaum) der Gemarkung Stierbaum, Stadt Berching. Es handelt sich hierbei um eine Windenergieanlage vom Typ Nordex N175/6.X mit 179 m Nabenhöhe, 175 m Rotordurchmesser, 267 m Gesamthöhe und einer Nennleistung von 7.000 kW. Mit dem Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG sollte demnach über folgende Genehmigungsvoraussetzungen verbindlich entschieden werden: - Standorteignung (Turbulenzsituation ohne Prüfung der Tragfähigkeit des Untergrundes), - Zulässigkeit im Hinblick auf die Schallemissionen und - Zulässigkeit bzgl. Schattenwurf Der Anlagenstandort der WEA Berching-Stierbaum befindet sich innerhalb des regionalplanerischen Vorranggebietes für Windenergie NM 37. Seit Inkraftsetzung des Regionalplans am 01.02.2026 und des Erreichens des Flächenbeitragswerts von 1,1 % sind die Vorranggebiete als Ziel der Raumordnung zu beachten und der Nutzung von Windenergie Vorrang gegenüber konkurrierenden Nutzungsansprüchen einzuräumen.
Das LSG befindet sich im Gebiet des ehemaligen Tagebaus Goitzsche im Süden des Landkreises Anhalt-Bitterfeld an der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen. Es umfasst den in den Gemarkungen Bitterfeld, Holzweißig, Niemegk, Petersroda, Pouch und Roitzsch liegenden Landschaftsteil der Bergbaufolgelandschaft Goitzsche und Teile des Großen Goitzschesees. Das ehemalige Tagebaugebiet wird durch die von Südwesten nach Nordosten verlaufende Landesgrenze geteilt. Etwa ein Drittel davon liegt im sächsischen Landkreis Nordsachsen. Im Nordwesten grenzt die Stadt Bitterfeld-Wolfen unmittelbar an die Goitzsche an. Weite Teile der Bergbaufolgelandschaft werden vom Großen Goitzschesee eingenommen. Der Wasserspiegel liegt bei 75 m ü. NN. Die Größe der Wasserfläche beträgt 1332 ha, die Uferlänge 66 km, die größte Wasser-tiefe 48 m und der Speicherraum ca. 213 Mio. m3. Der Goitzschesee, auch Bernsteinsee genannt, besteht aus den Teilseen Mühlbeck, Niemegk, Döbern und Bärenhof. Die Grenze des LSG verläuft im Norden von der „Bitterfelder Spitze“ aus am Ufer des Großen Goitzschesees in östliche Richtung entlang der Bojenkette bis zu einem wasserseitigen Abstand von ca. 300 m nördlich der Bärenhofinsel; dann von der Bärenhofinsel auf der Wasserfläche des Großen Goitzschesees entlang der Markierungsbojen nach Süden in gerader Fortsetzung bis zum Goitzsche-Rundwanderweg und diesem nach Westen und Süden bis zur Landesgrenze zum Freistaat Sachsen folgend. Im Süden bildet die Landesgrenze in westliche Richtung bis zur Bundesstraße B 184 die LSG-Grenze und stellt so den unmittelbaren Anschluss an das LSG „Goitzsche“ des Freistaates Sachsen her. Von der Landesgrenze südlich Petersroda verläuft die LSG-Grenze entlang der B 184 östlich der Ortslage Petersroda und in nördlicher Richtung bis nach Holzweißig entlang der Bahnlinie Bitterfeld – Leipzig und östlich der Ortslage Holzweißig in Höhe „Auensee“ (diesen ausgenommen) nach Norden. Dort folgt die Grenze dem Goitzsche-Radweg in Richtung Bitterfeld und biegt vor dem Waldparkplatz Bitterfeld nach Südosten entlang der „alten Goitzschestraße“ ab und folgt nach dem Erreichen des Goitzsche-Rundwanderweges diesem in nordöstlicher Richtung bis zur „Bitterfelder Spitze“. Das LSG ist in drei Schutzzonen gegliedert: Die Schutzzone I (Kernzone) umfasst den östlichen Teil des LSG und besteht im Wesentlichen aus der Tonhalde (Naturwaldzelle „Niemegk“), der Bärenhofinsel, den dazwischen liegenden Kleininseln und den zugehörigen Wasserflächen. Sie dient einerseits dem Schutz der natürlichen Entwicklungsabläufe in den Ausgangsbiotopen, wie z.B. Sandpionierfluren und Sandmagerrasen, Ginsterheiden an Böschungsformen sowie Wäldern und Gebüschen trockenwarmer Standorte, Hartholz-Auenwaldrelikten im Nordteil der Bärenhofinsel, sich entwickelnden Bruch- und Sumpfwäldern sowie naturnahen Uferbereichen stehender Binnengewässer einschließlich ihrer dazugehörigen uferbegleitenden Rohrkolben- und Schilfvegetation und sich an Vernässungsstellen durch Grundwasserwiederanstieg ausprägenden seggen-, binsen- und hochstaudenreichen Nasswiesen. Andererseits dient sie der Sicherung der Ruhe und Ungestörtheit an den durch Inseln, Halbinseln und Uferbuchten reichen Flachwasserzonen südlich und westlich der Bärenhofinsel als Brutstätten für koloniebrütende Möwen- und andere Wasservogelarten sowie als überregional bedeutsames Durchzugs- und Überwinterungsgebiet für nordische Taucher, Enten und Gänsearten. Die Schutzzone II (Prozessschutzzone) besteht im Wesentlichen aus gesetzlich geschützten Biotopen und Vorranggebieten für die natürliche Entwicklung und erstreckt sich entlang der Landesgrenze östlich Petersroda über den Ludwigsee bis zum Zöckeritzer See und schließt die ehemaligen Tagesanlagen IIa im Osten mit ein. Hier werden alle, insbesondere nicht land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen der natürlichen Vegetationsentwicklung überlassen. Zur Schutzzone III (Entwicklungszone) gehören alle anderen Teile des LSG. Der Begriff „Goitzsche“ stammt aus der Sprache der flämisch-germanischen Völker. Er bedeutet vermutlich so viel wie „Gottes Aue“ und bezeichnete den Auenwaldbereich an der Mulde, der sich hier ursprünglich befand. Der Name hat sich über die Jahrhunderte hinweg mehrfach verändert, bis sich die Bezeichnung „Goitzsche“ durchsetzte. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde allerdings beim Erstellen neuer Messtischblätter der Name „Goitsche“ eingetragen, der auch heute noch anzutreffen ist. Im Laufe der Zeit hat die Goitzsche eine extreme Wandlung vom Auenwald über eine vom Bergbau zerstörte „Mondlandschaft“ zur Bergbaufolgelandschaft durchmachen müssen. Die idyllische Region am Muldelauf war geprägt durch Braunkohle und Großindustrie. Der Tagebau Goitzsche erstreckte sich über die heutige Ländergrenze zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen hinweg im Gebiet zwischen Bitterfeld und Delitzsch. Seine Gesamtfläche betrug 62 km2, zwei Drittel davon in Sachsen-Anhalt und ein Drittel in Sachsen. Der Tagebau Goitzsche, aufgeschlossen 1949, war der größte normalspurige Zugbetriebstagebau Mitteldeutschlands. Nach der Schließung dieses Tagebaus im Frühjahr 1991 begann die Sanierung des Gebietes. In acht Jahren der Bergbausanierung wurden 41 Mio. m3 Abraum bewegt, 104 km Gleisanlagen zurückgebaut und zahlreiche Tagebaugroßgeräte verschrottet. Am 6. Juli 1998 erfolgte der Probebetrieb zur Flutung der Goitzsche mit Muldewasser, die planmäßig 2006 abgeschlossen sein sollte. Bereits 2002 ließ jedoch ein durch das gewaltige Muldehochwasser ausgelöster Dammbruch an der Mulde die Goitzsche innerhalb von reichlich zwei Tagen um 7 Meter bis weit über den Sollpegelstand volllaufen. Zur Chronologie der jüngeren Nutzungsgeschichte der Goitzsche: 1830 wurde das unfruchtbare Land mit Kiefern bepflanzt. 1908 begann der Aufschluss der Gruben Leopold und Theodor. 1911 erhielten die Siemens-Schuckert-Werke die Genehmigung, die Goitzsche auf Kohle anzubohren. 1915 wurde die Kohlegewinnung mit einem elektrischen Löffelbagger mechanisiert. 1917 fanden erste Versuche zur mechanischen Verkippung des Abraumes statt. 1921-1928 wurde der Tagebau Paupitsch/Petersroda aufgeschlossen. 1929 kaufte die Stadt Bitterfeld den vorderen Teil der Goitzsche. 1947 gab es erste Pläne zum Aufschluss der Goitzsche, die dann ab 1949 realisiert wurden. 1951 begann die Kohleförderung in der Goitzsche. 1951 wurde auch mit dem Aufschluss des Tagebaus Muldenstein begonnen. 1951-1991 wurde die Goitzsche mit einem Löffelbagger erschlossen. 1953 kam es zur Verlegung der Wasserläufe Leine und Lober zur Hochwasserfreimachung des Koh-legebietes. 1953-1955 erfolgte die Verlegung der Eisenbahnstrecke Bitterfeld - Berlin nach Norden. 1956 fiel der Ort Zöckeritz der Grube zum Opfer. 1956-1961 verlegte man die Eisenbahnstrecke Leipzig - Berlin und die B184 nach Westen. In den 50er Jahren wurden erste Bepflanzungen der gekippten Halden vorgenommen. 1961 begann die reguläre Aufforstung, meist mit Pappeln und Eichenarten. 1961 wurde der Tagebau Holzweißig-West eröffnet. 1966-1975 musste die Mulde auf 9,2 km Lauflänge verlegt werden. 1972 endete die Kohleförderung im Tagebau Muldenstein, welcher dann vom 30.04.1975 bis zum 01.03.1976 geflutet wurde. Es entstand der Muldestausee. 1976 wurde Paupitsch, 1978 Niemegk devastiert. 1980 endete die Förderung im Tagebau Holzweißig-West. Von September 1984 bis Juni 1985 fand vom Tagebau Leipzig zum Tagebau Goitzsche der längste Großgerätetransport von zwei Tagebaugeräten statt. 1984 mussten Lober und Leine erneut verlegt werden. In den Jahren 1985 bis 1991 wurde der Tagebau Rösa betrieben. Im Oktober 1990 erfolgte die Einstweilige Sicherstellung der Goitzsche als Landschaftsschutzgebiet. 1990 wurde der Forst für Naherholungszwecke freigegeben. Ebenfalls 1990 wurde auf eine geplante erneute Verlegung der Mulde und das geplante Überbaggern von fünf weiteren Ortschaften verzichtet. Am 15. Mai 1991 begann die Sanierung der Goitzsche mit Böschungsabflachung, Stabilisierung der Erdböschung, Rückbau der bergbaulichen Anlagen, Anpflanzung und Begrünung. 1998 fiel der Startschuss für die Flutung des „Bitterfelder Meeres“. 2002 beendete das Muldehochwasser die eigentlich bis 2006 geplante Flutung. Der Goitzschesee entstand nach einem Deichbruch innerhalb kurzer Zeit. Zwei geologische Besonderheiten trugen viel zur Bekanntheit des Bitterfelder Braunkohlereviers bei: die Bernsteinvorkommen und die Mooreichenfunde. Erste, jedoch nicht sicher nachgewiesene Bernsteinfunde wurden bereits 1848 erwähnt. Gelegentliche Bernsteinfunde erregten während der folgenden Jahrzehnte kaum Aufmerksamkeit. Erst die 1933 im Tagebau Golpa-Nord unter dem Bitterfelder Hauptflöz zutage geförderten Harzfunde wurden wissenschaftlich untersucht. Der Bitterfelder Bernstein ist mit einem Alter von etwa 22-25 Mio. Jahren erheblich jünger als die 37-54 Mio. Jahre alten Bernsteinvorkommen des Ostseeraumes. Der Fundhorizont besteht aus sandig-schluffigen Lagen von 4 bis 6 m Mächtigkeit. Das Bitterfelder Bernsteinvorkommen, das in den Folgejahren wirtschaftliche Bedeutung erlangen sollte, wurde 1955 im Tagebau Goitsche bergmännisch mit angeschnitten. 1974 erfolgten Probeschürfungen im Auftrag des VEB Ostsee-schmuck Ribnitz-Damgarten durch die Bezirksstelle für Geologie Leipzig. Anlass war der Mangel an Bernstein zu Beginn der 70er Jahre im VEB Ostseeschmuck. Ab 1975 wurden jährlich etwa 50 t Bernstein gefördert. Der Bitterfelder Bernstein wurde außer in der Schmuckindustrie auch für elektrische Isolatoren in Radio- und Fernsehgeräten verwendet. 1993 wurde die Bernsteinförderung aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt. Unter dem heute gefluteten Gelände befinden sich noch etwa 400 – 800 t Bernstein, der allerdings nicht mehr zugänglich ist. Eine weitere geologische Besonderheit des Goitzschereviers stellen die sogenannten Mooreichestämme dar, die botanisch betrachtet allerdings nicht immer nur aus Eiche, sondern auch von Kiefern, Ulmen, Pappeln, Weiden und Eschen sind. Die Bäume waren im Moorwasser Jahrtausende dem Einwirken von Huminsäuren unter Luftabschluss ausgesetzt und wurden so konserviert. Das Holz nahm eine tief dunkelbraune bis schwarze Färbung an. Das nach der Radiokarbonmethode bestimmte Alter der Stämme wird mit etwa 8000 Jahren angegeben. Einige Exemplare der Stämme weisen Spuren einer Bearbeitung durch Menschen auf. Auf Grund ihres hohen Brennwertes wurden die Hölzer insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg als Heizmaterial genutzt. Im Möbelwerk Wiederitzsch wurden Anfang der 80er Jahre aus den Mooreichen Furniere hergestellt. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld befindet sich an der östlichen Grenze des mitteldeutschen Trockengebietes. Die Goitzsche liegt somit im Bereich des "Ostdeutschen Binnenlandklimas" im Klimabezirk "Leipziger Bucht". Prägend ist hier der subkontinental-subozeanische Charakter mit überwiegendem Sommerniederschlag und jährlichen Temperaturschwankungen von >18 Grad C, also relativ kalte Winter und heiße Sommer. Die geologische Entstehung des Gebietes spiegelt sich in sechs Schichten wider, die überwiegend im Pleistozän entstanden sind. Die am häufigsten auftretende Schicht ist der Terrassenschotter. Seine Entstehung wird sowohl der Elster- als auch der Saale-Kaltzeit zugeordnet. Die Mächtigkeit dieser Schicht kann bis zu 8 Metern betragen. Die zweite Schicht, der Bänderton, ist meist nur wenige Zentimeter stark. Die nächste Schicht ist der Beckenschluff, der meist in bzw. zwischen den Tonschichten enthalten ist und dort unterschiedliche Dicken aufweist. Ebenso wie die Schluffschicht ist die Kiesschicht in bzw. zwischen verschiedenen Schichten zu finden. Aber man hat auch durchgängige Kiesschichten mit einer durchschnittlichen Mächtigkeit von 6 bis 7 Metern entdeckt. Die fünfte Schicht, der Geschiebemergel, entstand im Pleistozän aus Schmelzwasserablagerungen. Seine Mächtigkeit beträgt bis zu 13 Meter. Die letzte und für den Bitterfelder Raum bedeutendste Schicht sind die im Tertiär entstandenen Braunkohle-Flöze. Sie haben eine nachgewiesene Mächtigkeit von bis zu 19,70 Meter. Oberhalb der kompakten Kohleschicht befinden sich kohlehaltige Ton- und Sandschichten, die bis zu 4 Meter mächtig sein können. Auf die beiden geologischen Besonderheiten (Bernsteinvorkommen und Mooreichenfunde) wurde bereits im Absatz Nutzungsgeschichte hingewiesen. Bei der Goitzsche handelt es sich um bedeutende Nahrungs-, Durchzugs- und Rastgebiete für Wasservogelarten und bedeutende Brutgebiete von Vogelarten der Standgewässer und der Verlandungsbereiche sowie des relativ nährstoffarmen, reich strukturierten Offenlandes. Die ehemalige Tagebaulandschaft ist durch ein Mosaik verschiedener Biotope gekennzeichnet. Dazu gehören Sandpionierfluren und Sandmagerrasen, Ginsterheiden an Böschungen sowie Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, Hartholz-Auenwaldrelikte, sich entwickelnde Bruch- und Sumpfwälder sowie naturnahe Uferbereiche stehender Binnengewässer einschließlich ihrer dazugehörigen uferbegleitenden Rohrkolben- und Schilfvegetation, sich an Vernässungsstellen durch Grundwasserwiederanstieg ausprägende seggen-, binsen- und hochstaudenreiche Nasswiesen. Im Rahmen des Goitzsche-Projektes des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wurden naturschutzfachlich bedeutsame Bereiche untersucht: In der Niemegker Senke findet man ein reich strukturiertes Vegetationsmosaik mit Trockenrasen, Birkenvorwald, Rohbodenstandorten und Feuchtflächen mit Moorinitialstadien. Floristische Besonderheiten sind Ästiger Rautenfarn (Botrychi-um matricariifolium) und Gemeine Natternzunge (Ophioglossum vulgatum), die für das Gebiet als bereits ausgestorben bzw. sehr seltenen galten. Außerdem ist das Gebiet Lebensraum für gefährdete Heuschrecken- und Laufkäferarten sowie Bruthabitat z.B. für Heidelerche, Steinschmätzer, Wasserralle und Flussseeschwalbe. Das Restloch „Holzweißig-Ost“ und das „Essigloch“ sind durch strukturreiche Ufer mit kiesig-sandigen Substraten, ein stark bewegtes Relief mit unterschiedlichen Feuchteverhältnissen, Feuchtflächen, Birkenpionierwälder und Schüttrippenkomplexe gekennzeichnet. Als floristische Besonderheit kommen hier Wintergrüngewächse vor, die in der Region Bitterfeld äußerst selten sind. Die faunistische Bedeutung ist durch das Vorkommen gefährdeter Libellenarten und gefährdeter Amphibienarten (u. a. Knoblauchkröte) gekennzeichnet. Zwergtaucher, Wendehals, Heidelerche und Sperbergrasmücke brüten hier. Die Bedeutung für die Vogelwelt wird durch die Entstehung größerer Wasserflächen weiter zunehmen. Diese können von Zugvögeln als Rast- und Schlafplatz genutzt werden. Naturschutzfachlich besonders bedeutsam sind Reste eines ehemals großflächigen, ca. 30 Jahre alter Sandtrockenrasens bei Petersroda auf extrem heterogenem Substrat mit Rohbodenstandorten, Birkenpionierwäldern und Ginsterheiden sowie als Lebensraum gefährdeter Heuschreckenarten und als Bruthabitat u. a. für Brachpieper, Heidelerche und Steinschmätzer. Inzwischen vernässen große Teile (ca. 30 ha) davon zunehmend und bilden schon ein ausgedehntes Feuchtgebiet. Der nahegelegene Ludwigsee war Rastplatz für ca. 30.000 Saat- und Bleßgänse sowie zahlreiche Entenarten (z. Z. rasten nur noch etwa 2000 Gänse dort). Im Zentrum des Tagebaus Goitzsche liegt die Bärenhofinsel mit einer Größe von ca. 106 ha. Sie ist ein Sonderstandort innerhalb der Bergbaufolgelandschaft. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Reste der ursprünglichen Auenwaldvegetation (Ulmion), auch als so genannter „Altwald“ bezeichnet. Aufgrund der nicht mehr vorhandenen Auendynamik haben sie sich zu Eichen-Hainbuchen-Wäldern (Carpinion) entwickelt. Typische Elemente sind u. a. Carpinus betulus, Acer pseudoplatanus, Fraxinus excelsior, Cornus sanguinea, Acer campestre, Stellaria holostea, Arum maculatum, Anemone nemorosa und Polygonatum multiflorum. Außerdem prägen Böschungen und Abbruchkanten mit trockenen bis frischen Gras-Kraut-Fluren, Gebüsche, Pionierwaldinitiale und Flachwasserzonen mit Röhrichten das Bild. Viele, zum Teil stark gefährdete Insektenarten besiedeln die sonnenexponierten Abbruchkanten. Die Bärenhofinsel ist seit 2004/2005 Brutplatz des Seeadlers und seit 2008 wird auch die Nisthilfe auf einem Gittermast der ehemaligen Tagesanlagen vom Fischadler angenommen. Ziel der Unterschutzstellung ist die nachhaltige Sicherung und dauerhafte Erhaltung eines repräsentativen Landschaftsteiles einer mitteldeutschen Bergbaufolgelandschaft mit ihrer großflächig unbebauten, abwechslungsreich strukturierten Wald - Seen - Landschaft nach der Auskohlung sowie die Zulassung der natürlichen Entwicklungsprozesse neu entstehender Lebensraumtypen auf nährstoffarmen Sandrohböden mit ihren standorttypischen Tier- und Pflanzengemeinschaften. Der besondere Schutzzweck besteht zum einen in der Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seiner Gesamtheit, insbesondere des ökologischen Wirkungsgefüges und der Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen Lebensraumtypen mit ihren Tier- und Pflanzengesellschaften untereinander; zum anderen in der nachhaltigen und dauerhaften Sicherung der Freihaltung des Gebietes von Bebauungen jeglicher Art und in der Bewahrung des gebietstypischen Landschaftsbildes. Ziel der Entwicklung des Gebietes ist es, die zum Vorwaldanbau auf Kippenböden in Forstkulturen verwendeten nicht autochthonen Baumarten langfristig zu entfernen und allmählich durch einheimische, standortgerechte Baumarten zu ersetzen sowie die Waldränder der Forstkulturen mit einem naturnahen Waldmantel aus standortgeeigneten einheimischen Straucharten zu entwickeln. Wander-/Fahrradrouten um die Goitzsche: Um den Bitterfelder Berg : ca. 5 km, Großer Rundwanderweg : ca. 15 km Zöckeritzer Runde : ca. 9,5 km Bitterfeld - Petersroda - mit dem Zug in die Goitz-sche: ca. 10 km Bitterfelder Ring: ca. 13 km Bitterfelder Stadtwald: ca. 2,5 km Der Pegelturm Pegelturm und schwimmende Seebrücke sind nach einer Idee von Prof. Wolfgang Christ und Prof. Dr. Klaus Bollinger entstanden und waren Teil der Weltausstellung EXPO 2000. Mit dem Bau des Kunstwerkes wurde im August 1999 begonnen. Die Einweihung fand am 31.05.2000 statt. Das 26 Meter hohe Bauwerk liegt an der B100 zwischen Bitterfeld und Friedersdorf. Von der Aussichtsplattform des Pegelturms hat man einen ausgezeichneten Blick über einen großen Teil des Goitzschesees. In seiner unmittelbaren Nachbarschaft befinden sich die „Bitterfelder Wasserfront“ mit ihrer Uferpromenade und die „AGORA-Halbinsel“ mit weiteren Kunstwerken südwestlich von Pouch. Die Agora-Halbinsel Hier befinden sich die Landschaftskunstwerke „Das Labyrinth“ des Polen Zenon Polus, „Die Kegel und Hügel“ der Franzosen Marc Babarit und Gilles Bruni, „Der verschwundene Fluss“ von Herman Prigann, „Die schwimmenden Steine“ von Nadja Schmidt, „Die Haut“ von Hartmut Renner und die „AGORA“ nach einer Idee von Prof. Siegfried Knoll. Der Bitterfelder Bogen Der Bitterfelder Bogen ist ein 28 Meter hohes, 81 Meter langes und 14 Meter breites Kunstwerk, das von dem Frankfurter Bildhauer Claus Bury entworfen wurde. Er steht als neue Landmarke weithin sichtbar auf dem Bitterfelder Berg. Die auf 540 Meter langen Laufstegen begehbare architektonische Skulptur ist ein neues Wahrzeichen im ehemaligen Bitterfeld-Wolfener Chemie- und Braunkohlerevier. Landschaftskunstprojekt Eines der größten Landschaftskunstprojekte der Welt, die Kulturlandschaft Goitzsche, entstand im ehemaligen Tagebaugebiet Goitzsche auf einer Fläche von 129 ha. Projekte, die die Vielgestaltigkeit der Landschaft dokumentieren sind: der Pegelturm mit der Seebrücke, „Das Labyrinth“, „Die Hügel“, „Schüttkegel“, „Die Schwimmenden Steinfelder“, „Die Haut“, „Die Wächter der Goitzsche“ und die „Agora“. Goitzsche-Wildnis Die BUND Landesverbände Sachsen-Anhalt e.V. und Sachsen e.V. kauften mit Spendengeldern und Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt zwischen 2001 und 2004 insgesamt ca. 1.300 ha Fläche im Kern des ehemaligen Tagebaus. Die Zielsetzung auf den weitgehend als „naturschutz-fachlich wertvoll“ eingestuften Flächen war einfach gesagt „Wildnis“. Das bedeutet, dass sich die Natur frei entwickeln soll, Eingriffe des Menschen sollen unterbleiben. Da der bloße Erwerb zur Sicherung und Entwicklung des Gebietes nicht ausreicht, wurde der Flächenkauf vom Hellriegel-Institut e.V. der Hochschule Anhalt wissenschaftlich begleitet. Dabei standen vor allem die Konfliktlösung mit konkurrierenden Nutzungen sowie die Wechselwirkungen zwischen Bergbaufolgelandschaft und umgebender Kulturlandschaft im Vordergrund. Braun, G. & Funkel, C.: Im Jahr 1997 endgültig unter Schutz gestellte NSG. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt; 35. Jahrgang 1998 Heft 1 Comeniusprojekt des Europagymnasiums Walther-Rathenau in Bitterfeld: Kohleförderung der Goitzsche/Die Geologie der Goitzsche. Heidecke, F.: Die Goitzsche-Wildnis und ihre Libellenfauna (Odonata). Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt; 45. Jahrgang 2008 Heft 2 Högel, C.: Neue Naturschutzgebiete im Land Sachsen-Anhalt. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt; 32. Jahrgang 1995 Heft 1 Röper, C.: Neue Naturschutzgebiete im Land Sachsen-Anhalt. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt; 32. Jahrgang 1995 Heft 2 Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Südliche Goitzsche“ im Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 05.12.2007. Amtsblatt für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld. – 2(2008)2 vom 25.01.2008, S. 21 veröffentlicht in: Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt; 46. Jahrgang 2009, Heft 1, S. 10-16; Autorin Christiane Röper Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 110 |
| Europa | 12 |
| Kommune | 29 |
| Land | 319 |
| Weitere | 10 |
| Wissenschaft | 29 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 62 |
| Hochwertiger Datensatz | 59 |
| Text | 52 |
| Umweltprüfung | 110 |
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| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 173 |
| Offen | 189 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 398 |
| Englisch | 29 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 23 |
| Bild | 4 |
| Datei | 69 |
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| Keine | 86 |
| Webdienst | 18 |
| Webseite | 149 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 215 |
| Lebewesen und Lebensräume | 423 |
| Luft | 108 |
| Mensch und Umwelt | 420 |
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| Weitere | 397 |