Landkreis Friesland • Postfach 1244 • 26436 Jever
Der Landrat
Planung, Bauordnung und
Gebäudemanagement
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
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31224 Peine
Lindenallee 1, 26441 Jever
Vermittlung: T (04461) 919 - 0
Frau
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F (04461) 919-
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xxxxNe/Ta 6-9-1919.01.2022
Stellungnahme, Rückfragen zur Methodik sowie Anmerkungen des Landkreises
Friesland zum Zwischenbericht Teilgebiete
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landkreis Friesland ist aktuell mit 6 Teilgebieten großräumig von potentiellen Standortflächen
für ein Endlager betroffen. Zum aktuellen Zwischenbericht der Endlagersuche wurde von den
Landkreisen Wittmund und Friesland gemeinschaftlich das Gutachterbüro DEEP.KBB beauftragt,
um regionsspezifische Fragestellungen zu klären und die methodische Vorgehensweise auf
Plausibilität zu prüfen sowie Ergänzung weiterer lokaler und regionaler Daten zu betrachten.
Aus der Diskussion in der interkommunalen Ausschusssitzung der Fachausschüsse vom
18.11.21 und der kritischen Betrachtung der mir vorliegenden Dokumente, ergeben sich einige
allgemeine und methodische Fragestellungen bzw. Anmerkungen zu den Teilgebieten
Wangerooge, Jever-Berdum und Arngast, um deren Klärung und Beantwortung ich bitte (siehe
auch Geologische Bewertung der von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)
ausgewiesenen Teilgebiete in den Landkreisen Friesland und Wittmund, DEEP.KBB, 23.11.21).
Hinsichtlich der übrigen Teilgebiete von denen der Landkreis Friesland direkt betroffen ist, behalte
ich mir eine weitergehende Stellungnahme vor, wenn klar ist, wie eine Reduzierung dieser
großflächigen Teilgebiete in Angriff genommen werden soll (siehe auch Stellungnahmen LBEG
Niedersachsen, 2021). Hier fordere ich Sie zu größtmögliche Transparenz und frühzeitige
Information auf, um den Entscheidungsprozess nachvollziehen zu können.
Allgemeine und methodische Fragen aufgrund der geologischen Bewertung von
DEEP.KBB im Landkreis Friesland:
Einfluss von Störungszonen in Teilgebieten auf potenzielle Eignung als Endlagerstätte
„Inwiefern können für die einzelnen Teilgebiete (aktive) Störungszonen identifiziert werden? Sofern aktive
Störunqszonen existieren - welchen Einfluss haben diese auf eine potentielle Eignung als
Landessparkasse zu Oldenburg
IBAN: DE05 2805 0100 0050 4030 05
BIC: SLZODE22XXX
Volksbank Jever eG
IBAN: DE49 2826 2254 0110 0002 18
BIC: GENODEF1JEV
friesland.de
Endlagerstätte?"
Störungszohen aus unterschiedlichen geologischen Epochen sind in Deutschland weit verbreitet.
Einige dieser Störungszonen können markante Strukturen an der Erdoberfläche bilden. Manche
Mittelgebirge in Deutschland verdanken ihre Entstehung und heutige Präsenz großen
Störungszonen, an denen ganze Krustenblöcke seitlich oder vertikal über große Distanzen
bewegt wurden. Dennoch sind sie meist nicht mehr aktiv.
An aktiven Störungszonen können auch in der Gegenwart oder zukünftig noch Bewegungen
ablaufen, wo Gesteinsverbände gegeneinander versetzt werden. Das StandAG versteht unter
aktiven Störungszone solche Gebiete, in denen nachweislich oder mit großer Wahrscheinlichkeit
im Zeitraum Rupel bis heute, also innerhalb der letzten 34 Millionen Jahre, Bewegungen
nachgewiesen werden können. Aktive Störungszonen stellen potentielle Wegsamkeiten für
Wasser und Gase dar. Radionuklide könnten aus einem Endlager entweichen oder Wasser
könnte in den Endlagerbereich eindringen. Es muss insgesamt von unberechenbaren
Auswirkungen auf die Barriereeigenschaft des Wirtsgesteins ausgegangen werden.
Die BGE hat anhand der ihr zur Verfügung stehenden Daten aktive Störungszonen auch im
Bereich der Landkreise Friesland und Wittmund auskartiert. Nach Aussage der BGE (BGE 2020g)
„handelt es sich bei diesen Daten um sogenannte „Störungsspuren“ - Linien, die den Verlauf
einer Störung an der Erdoberfläche zeigen. Die räumliche Erstreckung von Störungszonen im
Untergrund, z. B. der Fallwinkel oder die maximale Tiefe, liegt der BGE für weniger als 1 % der
Störungszonen vor.“ Das LBEG bemerkt in seiner Stellungnahme (LBEG 2021) dass „davon
auszugehen [ist], dass Störungen unter der weiträumigen quartären Überdeckung
Niedersachsens, die aus anderen Quellen als den von der BGE bisher verwendeten Unterlagen
bekannt sind oder ermittelt werden können, nicht erfasst wurden."
Daraus leitet sich folgende Forderung ab: Es ist davon auszugehen, dass die meisten Störungen
nur über Erkundungsmethoden mittels geophysikalischer Verfahren (z.B. Seismik), Bohrungen
oder innerhalb von Bergwerken sicher erfasst werden können. Eine Anwendung durch die BGE
erfolgte jedoch nicht ausreichend, sodass aktuell weder eine Nicht-Eignung noch eine Eignung
attestiert werden kann. Im Zwischenbericht der BGE wird jedoch eine Positivplanung dargestellt,
wovon bei unzureichender Datengrundlage abgesehen werden müsste.
Plausibilität Anwendung des gleichen Referenzdatensatzes für Teilgebiete Prätertiär und
Tertiär
„Der Referenzdatensatz Prätertiär und Tertiär sind weitestgehend gleich angewendet. Es ist keine
Differenzierung erfolgt. Inwiefern erscheint dieses Vorgehen aus fachlicher Sicht plausibel?"
Sowohl das LBEG als auch die BGR haben sich kritisch zur fehlenden Differenzierung bei der
Anwendung der Referenzdatensätze für tertiäre bzw. prätertiäre Tongesteine geäußert. In seiner
Stellungnahme (LBEG 2021) zum Zwischenbericht Teilgebiete hält das LBEG die „Anwendung
eines eigenen Referenzdatensatzes [...] für die tertiären Tongesteine [für] unbedingt erforderlich.“
Die BGR sieht in ihren Anmerkungen (BGR 2021a) die Möglichkeit, dass „eine differenzierte
Betrachtung [zwischen tertiärem und prä-tertiärem Ton] ggf. bei einigen Kriterien und Indikatoren
zu einer anderen Bewertung geführt [hätte]“.
Grundlegend kann festgehalten werden, dass die Differenzen zwischen tertiären und prätertiären
Tongesteinen
infolge
unterschiedlicher
Bildungsbedingungen,
mineralogischer
Zusammensetzung, Tiefenlagen und Verfestigungsgraden in unterschiedliche Eigenschaften in
Bezug auf Eignung als Wirtsgestein münden. Es wird daher angeregt, dass die Tongesteine
grundlegend auf die regionalen Gegebenheiten und bei differenzierter Anwendung der
Indikatoren und Kriterien überarbeitet werden.
Abstände zu ober- und unterirdischen Schutzgütern - Zeitraum der Betrachtung im
Verfahrensverlauf
„Sind die Abstände zu Schutzgütern oberirdisch und unter-irdisch dieselben? Zu welchem Zeitpunkt des
Verfahrens sollte bestmöglich darauf eingegangen werden?“
Hier werden Fragen der Raumordnung angesprochen, also die Koordination und Regelung
unterschiedlicher bestehender oder geplanter Vorhaben obertage. Anderseits steht die Frage
einer Nutzungskonkurrenz im Raum, die auch den Bereich untertage im Sinne von Abbau von
Rohstoffen, Geothermie oder anderes mit einbezieht. Schutzgüter können beispielsweise
bedeutende Kulturgüter, Naturschutz-gebiete aber auch natürlichen Ressourcen wie
Grundwasservorkommen und die regional besonders bedeutsame Oberflächenentwässerung,
die einem besonders starken gesetzlichen Schutz unterliegen, sein. Neben dem stehen
Ewigkeitskosten bei bspw. Entstehung des Absenkungstrichters der Kavernen in Etzel, im
gleichen Zusammenhang.
Das StandAG sieht hierfür die Anwendung der sogenannten planungswissenschaftlichen
Abwägungskriterien vor. Diese werden in drei Gewichtungsgruppen unterteilt, von denen die
Gewichtungsgruppe 1 am stärksten und die Gewichtungsgruppe 3 mit der geringsten Gewichtung
zu werten ist. Beispielsweise zählen zur Gewichtungsgruppe 1 Wohngebiete und
oberflächennahe Grundwasservorkommen. Die Gewichtungsgruppe 2 beinhaltet u.a.
Naturschutzgebiete und bedeutende Kulturgüter. Der Abbau von Boden-schätzen oder eine
anderweitige Nutzung des geologischen Untergrunds wird anhand der Gewichtungsgruppe 3
bewertet. Laut BGE (BGE 2020a) erfolgt die Anwendung der planungswissenschaftlichen
Abwägungskriterien zum ersten Mal in Schritt 2 der Phase I zusammen mit der Ermittlung von
Standortregionen für die übertägige Erkundung gemäß § 14 StandAG und der repräsentativen
vorläufigen Sicherheitsunter-suchungen gemäß § 27 StandAG für jedes Teilgebiet, „bevor durch
die
erneute
Anwendung
der geowissenschaftlichen
Abwägungskriterien günstige
Standortregionen ermittelt werden. Die Anwendung der planungswissenschaftlichen
Abwägungskriterien dient vorrangig der Einengung von großen, potentiell für ein Endlager
geeigneten Gebieten. Sie können auch für einen Vergleich zwischen Gebieten herangezogen
werden, die unter Sicherheitsaspekten als gleichwertig zu betrachten sind (§ 25 S. 1 und 2
StandAG)." Die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien erfolgt in jeder
weiteren Phase des Standortauswahlverfahrens erneut zusammen mit den Ausschlusskriterien,
Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien.
Das StandAG gibt lediglich Abstände zu vorhandener bebauter Fläche von Wohngebieten und
Mischgebieten vor. Weitere Abstände benennt sie nicht. Daher wird von Seiten des Landkreises
Friesland die Forderung angebracht, dass raumordnerische Nutzungen wie. das Natura 2000-
Gebiet
Weltnaturerbe
Wattenmeer,
die
Vorranggebiete
Trinkwassergewinnung,
Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft und Vorranggebiete Siedlungsentwicklung innerhalb des
Schrittes 2 Phase 1 frühzeitig in die Betrachtung einzustellen und auf regional bedeutsame
Schutzgüter einzugehen.
Bewertung Einfluss des Küstenraums und mögliche Transgressionen auf Eigenschaften
der Wirtsgesteine?
57
44, 01,2
02,0
84,0
04,0
06,0
08,0
10,0
12,0
14,0
Planung Vorhaben Rückholung der radioaktiven Abfälle:
Untersuchungsgebiet 1
(500 m-Puffer um Vorhabenbestandteile)
Untersuchungsgebiet 2
(5 km-Radius um Schacht Asse 5)
Betriebsgelände Schachtanlage Asse II
(Bestand und Erweiterung)
Wolfenbüttel
Bestand Betriebsgelände Schachtanlage Asse II
Erweiterung Betriebsgelände um Bereich Schacht Asse 5
Erweiterung Betriebsgelände Zuwegung und Energieversorgung
Erweiterung Betriebsgelände Abfallbehandlungsanlage/Zwischenlager
Umspannwerk
Leitungstrasse Umspannwerk (Unterflur)
Ertüchtigung und Verbreiterung von Remlingen (K20) bis zur bestehenden
Zufahrt Schachtanlage Asse II: 0+000 bis ca. 1+300
Ertüchtigung und Umbau von bestehender Zufahrt zur Schachtanlage Asse II bis zur
Zufahrt auf das zukünftige erweiterte Betriebsgelände: ca. 1+300 bis ca. 1+637
82,0
Unterbrechung von Zufahrt auf das zukünftige erweiterte Betriebsgelände bis
Straße "Kuhlager": ca. 1+637 bis ca. 1+830
Nachrichtlich:
Grubenanschlussbahn
Übergang ins DB-Netz
Raumordnung:
Vorranggebiet:
Vorbehaltsgebiet:
Vorranggebiet:
Raum- und Siedlungsstruktur, Standortfunktionen:
Vorbehaltsgebiet:
Wasserwirtschaft (Wasserversorgung):
Trinkwassergewinnung
Grundzentrum
Wasserwerk / Wassergewinnungsanlage
Wasserwirtschaft (Hochwasserschutz):
Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung
Hochwasserschutz
Freiraumfunktionen
Verkehr (Schienenverkehr):
Natura 2000 / Natur und Landschaft:
80,0
Natura 2000Sonstige Eisenbahnstrecke
Natur und LandschaftBahnhof mit Verknüpfung zu RegioBussen
Natur und Landschaft - mit linienhafter AusprägungHaltepunkt
Verkehr (Straßenverkehr):
Kulturelle Sachgüter:
Hauptverkehrsstraße
Kulturelles Sachgut
Hauptverkehrsstraße von regionaler Bedeutung
Landwirtschaft:
Landwirtschaft (aufgrund hohen, natürlichen, standortgebundenen,
landwirtschaftlichen Ertragspotenzials)
Energie:
Windenergienutzung W/V = Voranggebiet. W/E = Eignungsgebiet
Wald und Forstwirtschaft:
Wald
Leitungstrasse ab 110kV, mit Angabe der Spannung in kV
Gebiet zur Vergrößerung des Waldanteils
Umspannwerk ab 110kV
Von Aufforstung freizuhaltendes Gebiet
Rohrfernleitung G = Gas
Besondere Schutzfunktionen des Waldes
Wasserwirtschaft (Abwasserbeseitigung):
Rohstoffgewinnung:
Zentrale Kläranlage
Rohstoffgewinnung
Abfallwirtschaft / Altlasten:
Erholung und Tourismus:
Abfallverwertung K = Kompostierung
(Nur außerhalb der Untersuchungsgebiete)
Erholung
Abfallbeseitigung D = Siedlungsabfalldeponie, M = Mineralstoffdeponie
Ruhige Erholung
in Natur und Landschaft
78,0
Sonderabfallbeseitigung
Nachrichtliche Darstellungen:
Regional bedeutsame Sportanlage
(Nur außerhalb der Untersuchungsgebiete)
Vorhandener Siedlungsbereich oder
bauleitplanerisch gesicherter Bereich
Regional bedeutsamer Wanderweg R=Reiten, W =Wandern
Naturpark
Endlager-Forschungsbergwerk Asse (stillgelegt)
Gewässer
76,0
Die vorliegende PDF-Ausgabe des Dokumentes
kann im Maßstab und in der Farbwiedergabe von
der Originalausgabe abweichen.
Revisionsinhalt:
01
500 m-Puffer um K513 erweitert, Ertüchtigung K513 eingetragen, Legende überarbeitet
Auftragnehmer (AN) und
Zeichnungsnummer:
Anlage Nr.
Blatt
zu:
von
Blatt
Benennung:
Schachtanlage Asse II
Raumordnungsverfahren
Ergänzung der Unterlage zur Antragskonferenz
Vorhabenbestandteile und
raumordnerische Belange
Baumaßnahme:
74,0
Aktualität der Darstellung: 17.08.2022
Zeichnungs-Nr:
DokID/PT-Nr:
ULV-Nr:
MF-Nr:
Maßstab:
bei Blattgröße:
A6701021
11974210
830846
1:20 000
950 x 594
Wir behalten uns für diese Zeichnung
alle Rechte vor. Insbesondere darf
diese Zeichnung nur mit Zustimmung
zitiert, ganz oder teilweise vervielfältigt
bzw. Dritten zugänglich gemacht
werden.
Bezugssystem:
Gauß-Krüger 4. Meridianstreifen, LS100
Kartengrundlage:
Digitale Topographische Karte 1:25 000
© GeoBasis-DE / BKG 2020
Schutzgebiete:
© 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
dl-de/by-2-0
Firma
Datum
BGEFreigabe
BGEPrüfung QS 08.11.2022
ANFreigabe
BGE / ANPrüfer
Name
Unterschrift
09.11.2022
09.11.2022
BGE / AN Bearbeiter 17.08.2022
ProjektPSP-ElementFunktion/ThemaKomponenteBaugr.AufgabeUALfd. Nr. Rev.
NAANNNNNNNNNNNNNA A ANNA ANNN AA AN NAAAAAANNNN
NN
9A23500000GBRD0057
01
Bundesgesellschaft für Endlagerung