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Stellungnahme, Rückfragen zur Methodik sowie Anmerkungen des Landkreises Friesland zum Zwischenbericht Teilgebiete (PDF)

Landkreis Friesland • Postfach 1244 • 26436 Jever Der Landrat Planung, Bauordnung und Gebäudemanagement Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Eschenstraße 55 31224 Peine Lindenallee 1, 26441 Jever Vermittlung: T (04461) 919 - 0 Frau T (04461) 919-3 F (04461) 919- @friesland.de Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vomMein ZeichenDatum xxxxNe/Ta 6-9-1919.01.2022 Stellungnahme, Rückfragen zur Methodik sowie Anmerkungen des Landkreises Friesland zum Zwischenbericht Teilgebiete Sehr geehrte Damen und Herren, der Landkreis Friesland ist aktuell mit 6 Teilgebieten großräumig von potentiellen Standortflächen für ein Endlager betroffen. Zum aktuellen Zwischenbericht der Endlagersuche wurde von den Landkreisen Wittmund und Friesland gemeinschaftlich das Gutachterbüro DEEP.KBB beauftragt, um regionsspezifische Fragestellungen zu klären und die methodische Vorgehensweise auf Plausibilität zu prüfen sowie Ergänzung weiterer lokaler und regionaler Daten zu betrachten. Aus der Diskussion in der interkommunalen Ausschusssitzung der Fachausschüsse vom 18.11.21 und der kritischen Betrachtung der mir vorliegenden Dokumente, ergeben sich einige allgemeine und methodische Fragestellungen bzw. Anmerkungen zu den Teilgebieten Wangerooge, Jever-Berdum und Arngast, um deren Klärung und Beantwortung ich bitte (siehe auch Geologische Bewertung der von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ausgewiesenen Teilgebiete in den Landkreisen Friesland und Wittmund, DEEP.KBB, 23.11.21). Hinsichtlich der übrigen Teilgebiete von denen der Landkreis Friesland direkt betroffen ist, behalte ich mir eine weitergehende Stellungnahme vor, wenn klar ist, wie eine Reduzierung dieser großflächigen Teilgebiete in Angriff genommen werden soll (siehe auch Stellungnahmen LBEG Niedersachsen, 2021). Hier fordere ich Sie zu größtmögliche Transparenz und frühzeitige Information auf, um den Entscheidungsprozess nachvollziehen zu können. Allgemeine und methodische Fragen aufgrund der geologischen Bewertung von DEEP.KBB im Landkreis Friesland: Einfluss von Störungszonen in Teilgebieten auf potenzielle Eignung als Endlagerstätte „Inwiefern können für die einzelnen Teilgebiete (aktive) Störungszonen identifiziert werden? Sofern aktive Störunqszonen existieren - welchen Einfluss haben diese auf eine potentielle Eignung als Landessparkasse zu Oldenburg IBAN: DE05 2805 0100 0050 4030 05 BIC: SLZODE22XXX Volksbank Jever eG IBAN: DE49 2826 2254 0110 0002 18 BIC: GENODEF1JEV friesland.de Endlagerstätte?" Störungszohen aus unterschiedlichen geologischen Epochen sind in Deutschland weit verbreitet. Einige dieser Störungszonen können markante Strukturen an der Erdoberfläche bilden. Manche Mittelgebirge in Deutschland verdanken ihre Entstehung und heutige Präsenz großen Störungszonen, an denen ganze Krustenblöcke seitlich oder vertikal über große Distanzen bewegt wurden. Dennoch sind sie meist nicht mehr aktiv. An aktiven Störungszonen können auch in der Gegenwart oder zukünftig noch Bewegungen ablaufen, wo Gesteinsverbände gegeneinander versetzt werden. Das StandAG versteht unter aktiven Störungszone solche Gebiete, in denen nachweislich oder mit großer Wahrscheinlichkeit im Zeitraum Rupel bis heute, also innerhalb der letzten 34 Millionen Jahre, Bewegungen nachgewiesen werden können. Aktive Störungszonen stellen potentielle Wegsamkeiten für Wasser und Gase dar. Radionuklide könnten aus einem Endlager entweichen oder Wasser könnte in den Endlagerbereich eindringen. Es muss insgesamt von unberechenbaren Auswirkungen auf die Barriereeigenschaft des Wirtsgesteins ausgegangen werden. Die BGE hat anhand der ihr zur Verfügung stehenden Daten aktive Störungszonen auch im Bereich der Landkreise Friesland und Wittmund auskartiert. Nach Aussage der BGE (BGE 2020g) „handelt es sich bei diesen Daten um sogenannte „Störungsspuren“ - Linien, die den Verlauf einer Störung an der Erdoberfläche zeigen. Die räumliche Erstreckung von Störungszonen im Untergrund, z. B. der Fallwinkel oder die maximale Tiefe, liegt der BGE für weniger als 1 % der Störungszonen vor.“ Das LBEG bemerkt in seiner Stellungnahme (LBEG 2021) dass „davon auszugehen [ist], dass Störungen unter der weiträumigen quartären Überdeckung Niedersachsens, die aus anderen Quellen als den von der BGE bisher verwendeten Unterlagen bekannt sind oder ermittelt werden können, nicht erfasst wurden." Daraus leitet sich folgende Forderung ab: Es ist davon auszugehen, dass die meisten Störungen nur über Erkundungsmethoden mittels geophysikalischer Verfahren (z.B. Seismik), Bohrungen oder innerhalb von Bergwerken sicher erfasst werden können. Eine Anwendung durch die BGE erfolgte jedoch nicht ausreichend, sodass aktuell weder eine Nicht-Eignung noch eine Eignung attestiert werden kann. Im Zwischenbericht der BGE wird jedoch eine Positivplanung dargestellt, wovon bei unzureichender Datengrundlage abgesehen werden müsste. Plausibilität Anwendung des gleichen Referenzdatensatzes für Teilgebiete Prätertiär und Tertiär „Der Referenzdatensatz Prätertiär und Tertiär sind weitestgehend gleich angewendet. Es ist keine Differenzierung erfolgt. Inwiefern erscheint dieses Vorgehen aus fachlicher Sicht plausibel?" Sowohl das LBEG als auch die BGR haben sich kritisch zur fehlenden Differenzierung bei der Anwendung der Referenzdatensätze für tertiäre bzw. prätertiäre Tongesteine geäußert. In seiner Stellungnahme (LBEG 2021) zum Zwischenbericht Teilgebiete hält das LBEG die „Anwendung eines eigenen Referenzdatensatzes [...] für die tertiären Tongesteine [für] unbedingt erforderlich.“ Die BGR sieht in ihren Anmerkungen (BGR 2021a) die Möglichkeit, dass „eine differenzierte Betrachtung [zwischen tertiärem und prä-tertiärem Ton] ggf. bei einigen Kriterien und Indikatoren zu einer anderen Bewertung geführt [hätte]“. Grundlegend kann festgehalten werden, dass die Differenzen zwischen tertiären und prätertiären Tongesteinen infolge unterschiedlicher Bildungsbedingungen, mineralogischer Zusammensetzung, Tiefenlagen und Verfestigungsgraden in unterschiedliche Eigenschaften in Bezug auf Eignung als Wirtsgestein münden. Es wird daher angeregt, dass die Tongesteine grundlegend auf die regionalen Gegebenheiten und bei differenzierter Anwendung der Indikatoren und Kriterien überarbeitet werden. Abstände zu ober- und unterirdischen Schutzgütern - Zeitraum der Betrachtung im Verfahrensverlauf „Sind die Abstände zu Schutzgütern oberirdisch und unter-irdisch dieselben? Zu welchem Zeitpunkt des Verfahrens sollte bestmöglich darauf eingegangen werden?“ Hier werden Fragen der Raumordnung angesprochen, also die Koordination und Regelung unterschiedlicher bestehender oder geplanter Vorhaben obertage. Anderseits steht die Frage einer Nutzungskonkurrenz im Raum, die auch den Bereich untertage im Sinne von Abbau von Rohstoffen, Geothermie oder anderes mit einbezieht. Schutzgüter können beispielsweise bedeutende Kulturgüter, Naturschutz-gebiete aber auch natürlichen Ressourcen wie Grundwasservorkommen und die regional besonders bedeutsame Oberflächenentwässerung, die einem besonders starken gesetzlichen Schutz unterliegen, sein. Neben dem stehen Ewigkeitskosten bei bspw. Entstehung des Absenkungstrichters der Kavernen in Etzel, im gleichen Zusammenhang. Das StandAG sieht hierfür die Anwendung der sogenannten planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien vor. Diese werden in drei Gewichtungsgruppen unterteilt, von denen die Gewichtungsgruppe 1 am stärksten und die Gewichtungsgruppe 3 mit der geringsten Gewichtung zu werten ist. Beispielsweise zählen zur Gewichtungsgruppe 1 Wohngebiete und oberflächennahe Grundwasservorkommen. Die Gewichtungsgruppe 2 beinhaltet u.a. Naturschutzgebiete und bedeutende Kulturgüter. Der Abbau von Boden-schätzen oder eine anderweitige Nutzung des geologischen Untergrunds wird anhand der Gewichtungsgruppe 3 bewertet. Laut BGE (BGE 2020a) erfolgt die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien zum ersten Mal in Schritt 2 der Phase I zusammen mit der Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung gemäß § 14 StandAG und der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsunter-suchungen gemäß § 27 StandAG für jedes Teilgebiet, „bevor durch die erneute Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien günstige Standortregionen ermittelt werden. Die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien dient vorrangig der Einengung von großen, potentiell für ein Endlager geeigneten Gebieten. Sie können auch für einen Vergleich zwischen Gebieten herangezogen werden, die unter Sicherheitsaspekten als gleichwertig zu betrachten sind (§ 25 S. 1 und 2 StandAG)." Die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien erfolgt in jeder weiteren Phase des Standortauswahlverfahrens erneut zusammen mit den Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien. Das StandAG gibt lediglich Abstände zu vorhandener bebauter Fläche von Wohngebieten und Mischgebieten vor. Weitere Abstände benennt sie nicht. Daher wird von Seiten des Landkreises Friesland die Forderung angebracht, dass raumordnerische Nutzungen wie. das Natura 2000- Gebiet Weltnaturerbe Wattenmeer, die Vorranggebiete Trinkwassergewinnung, Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft und Vorranggebiete Siedlungsentwicklung innerhalb des Schrittes 2 Phase 1 frühzeitig in die Betrachtung einzustellen und auf regional bedeutsame Schutzgüter einzugehen. Bewertung Einfluss des Küstenraums und mögliche Transgressionen auf Eigenschaften der Wirtsgesteine?

Raumordnungsverfahren - Ergänzung der Unterlage zur Antragskonferenz, Anlage 2: Vorhabensbestandteile und raumordnerische Belange (PDF, nicht barrierefrei)

57 44, 01,2 02,0 84,0 04,0 06,0 08,0 10,0 12,0 14,0 Planung Vorhaben Rückholung der radioaktiven Abfälle: Untersuchungsgebiet 1 (500 m-Puffer um Vorhabenbestandteile) Untersuchungsgebiet 2 (5 km-Radius um Schacht Asse 5) Betriebsgelände Schachtanlage Asse II (Bestand und Erweiterung) Wolfenbüttel Bestand Betriebsgelände Schachtanlage Asse II Erweiterung Betriebsgelände um Bereich Schacht Asse 5 Erweiterung Betriebsgelände Zuwegung und Energieversorgung Erweiterung Betriebsgelände Abfallbehandlungsanlage/Zwischenlager Umspannwerk Leitungstrasse Umspannwerk (Unterflur) Ertüchtigung und Verbreiterung von Remlingen (K20) bis zur bestehenden Zufahrt Schachtanlage Asse II: 0+000 bis ca. 1+300 Ertüchtigung und Umbau von bestehender Zufahrt zur Schachtanlage Asse II bis zur Zufahrt auf das zukünftige erweiterte Betriebsgelände: ca. 1+300 bis ca. 1+637 82,0 Unterbrechung von Zufahrt auf das zukünftige erweiterte Betriebsgelände bis Straße "Kuhlager": ca. 1+637 bis ca. 1+830 Nachrichtlich: Grubenanschlussbahn Übergang ins DB-Netz Raumordnung: Vorranggebiet: Vorbehaltsgebiet: Vorranggebiet: Raum- und Siedlungsstruktur, Standortfunktionen: Vorbehaltsgebiet: Wasserwirtschaft (Wasserversorgung): Trinkwassergewinnung Grundzentrum Wasserwerk / Wassergewinnungsanlage Wasserwirtschaft (Hochwasserschutz): Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung Hochwasserschutz Freiraumfunktionen Verkehr (Schienenverkehr): Natura 2000 / Natur und Landschaft: 80,0 Natura 2000Sonstige Eisenbahnstrecke Natur und LandschaftBahnhof mit Verknüpfung zu RegioBussen Natur und Landschaft - mit linienhafter AusprägungHaltepunkt Verkehr (Straßenverkehr): Kulturelle Sachgüter: Hauptverkehrsstraße Kulturelles Sachgut Hauptverkehrsstraße von regionaler Bedeutung Landwirtschaft: Landwirtschaft (aufgrund hohen, natürlichen, standortgebundenen, landwirtschaftlichen Ertragspotenzials) Energie: Windenergienutzung W/V = Voranggebiet. W/E = Eignungsgebiet Wald und Forstwirtschaft: Wald Leitungstrasse ab 110kV, mit Angabe der Spannung in kV Gebiet zur Vergrößerung des Waldanteils Umspannwerk ab 110kV Von Aufforstung freizuhaltendes Gebiet Rohrfernleitung G = Gas Besondere Schutzfunktionen des Waldes Wasserwirtschaft (Abwasserbeseitigung): Rohstoffgewinnung: Zentrale Kläranlage Rohstoffgewinnung Abfallwirtschaft / Altlasten: Erholung und Tourismus: Abfallverwertung K = Kompostierung (Nur außerhalb der Untersuchungsgebiete) Erholung Abfallbeseitigung D = Siedlungsabfalldeponie, M = Mineralstoffdeponie Ruhige Erholung in Natur und Landschaft 78,0 Sonderabfallbeseitigung Nachrichtliche Darstellungen: Regional bedeutsame Sportanlage (Nur außerhalb der Untersuchungsgebiete) Vorhandener Siedlungsbereich oder bauleitplanerisch gesicherter Bereich Regional bedeutsamer Wanderweg R=Reiten, W =Wandern Naturpark Endlager-Forschungsbergwerk Asse (stillgelegt) Gewässer 76,0 Die vorliegende PDF-Ausgabe des Dokumentes kann im Maßstab und in der Farbwiedergabe von der Originalausgabe abweichen. Revisionsinhalt: 01 500 m-Puffer um K513 erweitert, Ertüchtigung K513 eingetragen, Legende überarbeitet Auftragnehmer (AN) und Zeichnungsnummer: Anlage Nr. Blatt zu: von Blatt Benennung: Schachtanlage Asse II Raumordnungsverfahren Ergänzung der Unterlage zur Antragskonferenz Vorhabenbestandteile und raumordnerische Belange Baumaßnahme: 74,0 Aktualität der Darstellung: 17.08.2022 Zeichnungs-Nr: DokID/PT-Nr: ULV-Nr: MF-Nr: Maßstab: bei Blattgröße: A6701021 11974210 830846 1:20 000 950 x 594 Wir behalten uns für diese Zeichnung alle Rechte vor. Insbesondere darf diese Zeichnung nur mit Zustimmung zitiert, ganz oder teilweise vervielfältigt bzw. Dritten zugänglich gemacht werden. Bezugssystem: Gauß-Krüger 4. Meridianstreifen, LS100 Kartengrundlage: Digitale Topographische Karte 1:25 000 © GeoBasis-DE / BKG 2020 Schutzgebiete: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de dl-de/by-2-0 Firma Datum BGEFreigabe BGEPrüfung QS 08.11.2022 ANFreigabe BGE / ANPrüfer Name Unterschrift 09.11.2022 09.11.2022 BGE / AN Bearbeiter 17.08.2022 ProjektPSP-ElementFunktion/ThemaKomponenteBaugr.AufgabeUALfd. Nr. Rev. NAANNNNNNNNNNNNNA A ANNA ANNN AA AN NAAAAAANNNN NN 9A23500000GBRD0057 01 Bundesgesellschaft für Endlagerung

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