Am 22. Februar 2016 veröffentlichte der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) seine knapp 60-seitige Stellungnahme über die voraussichtlichen Auswirkungen der geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) auf die Umwelt- und Verbraucherschutzvorschriften und erteilte auch konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung. Nach Auffassung des SRU muss in Bereichen, wo die Schutzvorstellungen der Handelspartner sehr unterschiedlich sind, sichergestellt werden, dass Regelungen zum Schutz der Umwelt nicht verzögert oder Standards gesenkt werden. Die Sachverständigen führen an, dass in der EU und den USA in der Regel anders mit Umweltrisiken umgegangen werde. Das europäische Umweltrecht ist demnach vom Vorsorgeprinzip geprägt, das es erlaubt, dass der Staat regulierend eingreifen darf um Gefahren abzuwehren. Deshalb empfiehlt der SRU, dass Vorsorgeprinzip in den Vertragstexten konkret zu verankern. Der SRU tritt außerdem dafür ein, dass die Verhandlungen zu TTIP so transparent wie möglich verlaufen. Die Verhandlungspositionen der US-amerikanischen Seite werden bislang nicht bekannt gemacht.
Diese digitale Karte gibt einen Überblick über avifaunistisch wertvolle Bereiche für Brutvögel in Niedersachsen. Als Avifauna wird die Gesamtheit aller in einer Region vorkommenden Vogelarten bezeichnet. Die der Fachbehörde für Naturschutz vorliegenden avifaunistischen Daten werden gebietsbezogen bewertet. Diese Bewertung erfolgt getrennt für Brut- und Gastvögel nach standardisierten Bewertungsverfahren. Es erfolgte die Bewertung von Daten aus dem Zeitraum 2005 bis 2009 an Hand des in Niedersachsen angewendeten Bewertungssystems für Brutvogellebensräume (Informationsdienst 6/97) auf der Grundlage der Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel 7. Fassung, Stand 2007 (Infodienst 3/2007;). Aus den im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms gemeldeten Daten wurden für die Bewertung eines Gebietes die aktuellsten Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen. Im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten -Erfassungsprogramms werden keine landesweit flächendeckenden regelmäßigen Kartierungen durchgeführt, sondern es handelt sich um eine Datensammlung von ehrenamtlichen und z. T. beauftragten Bestandserfassungen. Für nicht abgegrenzte Bereiche liegen keine oder nicht ausreichende Brutvogel-Bestandszahlen vor, so dass keine Einstufung erfolgen konnte. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Bereiche ohne Bedeutung für die Brutvogelfauna sind! Für Gebiete mit dem Attribut „Status offen“ liegen ebenso keine oder nicht ausreichende Bestandszahlen vor, so dass keine Einstufung erfolgen konnte. Dies besagt aber auch in diesem Fall nicht, dass die Bereiche keine avifaunistische Bedeutung haben. Die Europäischen Vogelschutzgebiete erhalten bei der Bewertung der Brutvögel einen gesonderten Wert (EU-VSG). Für ausgewählte Arten erfolgte eine Sonderbewertung entsprechend des aktualisierten Bewertungsverfahrens. Gebiete mit dem Hinweis „siehe Bewertung 2006“ wurden in der Bewertung 2010 mit „Status offen“ klassifiziert, da i. d. R. seit 2005 keine Daten vorlagen. Im Sinne des Vorsorgeprinzips sollte dann auf die Bewertung 2006 zurückgegriffen werden.
Dieser Bericht ist Teil des Ressortforschungsplan Vorhabens "REACH-Weiterentwicklung", das basierend auf Analysen verschiedener REACH-Prozesse sowie angrenzender Fragestellungen (Substitution, Nachhaltige Chemie, Vorsorgeprinzip, Erzeugnisse, Kosten-Nutzen Analysen, Sozio-Ökomische Analysen, Finanzierung der ECHA) Optionen für eine Verbesserung der (Umsetzung der) REACH-Verordnung entwickelte. In diesem Teilprojekt wurden die Konsultationsverfahren nach REACH bzgl. ihrer Effektivität, Effizienz und Transparenz analysiert. Außerdem wurden die "Calls for Evidence", welche die ECHA z. T. vor Beschränkungsvorschlägen durchführt und die Konsultationen von einigen Mitgliedstaaten im Rahmen einer RMOA berücksichtigt. Insgesamt sind die Konsultationen hilfreiche Instrumente, um Information zu erheben. Allerdings, sind sie insbesondere für die Sammlung von Daten über Alternativen nicht ausreichend, so dass teilweise weitere Maßnahmen zur Erhebung von Informationen notwendig sind. Quelle: Forschungsbericht
Rückstände von Arzneimitteln in der Umwelt und insbesondere im Wasserkreislauf stellen ein zunehmendes gesellschaftliches Problem dar. Umweltbeeinträchtigungen können bereits festgestellt werden. Langzeitfolgen für die menschliche Gesundheit können nicht ausgeschlossen werden. Im Sinne des Vorsorgeprinzips sollte daher der Eintrag von Arzneimittelwirkstoffen in die Umwelt reduziert werden. Ärztinnen und Ärzte haben eine Schlüsselrolle bei der Aufgabe, den verantwortungsvollen Arzneimittelverbrauch von der Verschreibung bis hin zur sachgerechten Entsorgung zu fördern. In der Aus-, Fort- und Weiterbildung dieser Berufsgruppe spielt die Problematik jedoch bislang praktisch keine Rolle. Im Rahmen des abgeschlossenen Projektes „Arznei für Mensch und Umwelt“ wurden daher zielgruppenspezifische Konzepte zur Integration des Themas Arzneimittel-Spurenstoffe in die Aus- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten entwickelt. Zwei Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen wurden geplant und erfolgreich durchgeführt. Die Evaluation der Aus- und Fortbildungsveranstaltungen und das Feedback der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigen eine gute Eignung der entwickelten Methoden. Veröffentlicht in Texte | 18/2017.
In October 2020, the European Commission launched the Chemicals Strategy for Sustainability that calls to counter emerging risk with preventive action. This report aims to place this strategy in the context of the debate on the precautionary principle in the EU and to derive policy options to advance REACH in order to strengthen the control of emerging risk. The report assesses the general coverage of emerging risk under REACH. It assesses in how far the regulation operationalises the concept of emerging risk with legal instruments and, if relevant, evaluates the practical implementation of such instruments, and identifies possible deficits in the provisions. Based on the findings, this report develops policy options to address the identified shortcomings. Veröffentlicht in Texte.
Umweltpolitik steht vor der Aufgabe, im Sinne des Vorsorgeprinzips so früh wie möglich neue Umweltprobleme zu erkennen und zu lösen. Trends beschreiben neue Entwicklungen, die in allen Bereichen der Gesellschaft auftreten können und möglicherweise auch Auswirkungen auf die Umwelt haben. Ob und welche Auswirkungen das sind, ist zumeist erst einmal unklar, weil wissenschaftliche Untersuchungen noch fehlen. Das vorliegende Methodenpapier beschreibt ein Vorgehen, wie Trends, die keinen offensichtlichen Umweltbezug haben, so analysiert werden können, dass die komplexen, interdependenten und oft indirekten Auswirkungen auf die Umwelt systematisch erfasst und eingeschätzt werden können. Veröffentlicht in Texte | 58/2020.
Die Genehmigung wissenschaftlicher Tätigkeiten in der Antarktis erfolgt auf der Grundlage des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes (AUG), dessen Regelungen eine Vielzahl rechtlicher Fragen aufwerfen. Das Rechtsgutachten behandelt die Einordnung von Tätigkeiten in die Kategorien des § 4 Abs. 3 AUG, die Privilegierung der wissenschaftlichen Forschung und deren Verhältnis zum Vorsorgeprinzip, die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe und die Reichweite der artenschutzrechtlichen Regelungen des AUG. Es beantwortet Fragen zum Schutz von Tieren und Pflanzen, zur Kommission unabhängiger wissenschaftlicher Sachverständiger und zu den Ausnahmen vom Genehmigungsvorbehalt nach § 3 Abs. 2 AUG. Das Gutachten schließt mit einem internationalen Rechtsvergleich. Im Rahmen des zugrundeliegenden Forschungsvorhabens sind zwei weitere Rechtsgutachten erstellt worden, die sich mit den gleichen Fragestellungen befassen (siehe „zugehörige Publikationen“ unten). Veröffentlicht in Texte | 34/2013.
Die Genehmigung wissenschaftlicher Tätigkeiten in der Antarktis erfolgt auf der Grundlage des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes (AUG), dessen Regelungen eine Vielzahl rechtlicher Fragen aufwerfen. Das Rechtsgutachten behandelt die Einordnung von Tätigkeiten in die Kategorien des § 4 Abs. 3 AUG, die Privilegierung der wissenschaftlichen Forschung und deren Verhältnis zum Vorsorgeprinzip, die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe und die Reichweite der artenschutzrechtlichen Regelungen des AUG. Es beantwortet Fragen zum Schutz von Tieren und Pflanzen, zur Kommission unabhängiger wissenschaftlicher Sachverständiger und zu den Ausnahmen vom Genehmigungsvorbehalt nach § 3 Abs. 2 AUG. Das Gutachten schließt mit einem internationalen Rechtsvergleich. Im Rahmen des zugrundeliegenden Forschungsvorhabens sind zwei weitere Rechtsgutachten erstellt worden, die sich mit den gleichen Fragestellungen befassen (siehe „zugehörige Publikationen“ unten). Veröffentlicht in Texte | 36/2013.
Die Genehmigung wissenschaftlicher Tätigkeiten in der Antarktis erfolgt auf der Grundlage des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes (AUG), dessen Regelungen eine Vielzahl rechtlicher Fragen aufwerfen. Das Rechtsgutachten behandelt die Einordnung von Tätigkeiten in die Kategorien des § 4 Abs. 3 AUG, die Privilegierung der wissenschaftlichen Forschung und deren Verhältnis zum Vorsorgeprinzip, die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe und die Reichweite der artenschutzrechtlichen Regelungen des AUG. Es beantwortet Fragen zum Schutz von Tieren und Pflanzen, zur Kommission unabhängiger wissenschaftlicher Sachverständiger und zu den Ausnahmen vom Genehmigungsvorbehalt nach § 3 Abs. 2 AUG. Das Gutachten schließt mit einem internationalen Rechtsvergleich. Im Rahmen des zugrundeliegenden Forschungsvorhabens sind zwei weitere Rechtsgutachten erstellt worden, die sich mit den gleichen Fragestellungen befassen Im Rahmen des zugrundeliegenden Forschungsvorhabens sind zwei weitere Rechtsgutachten erstellt worden, die sich mit den gleichen Fragestellungen befassen (siehe „zugehörige Publikationen“ unten). Veröffentlicht in Texte | 35/2013.
Dieser Bericht fasst die wesentlichen Arbeiten der Umweltprobenbank des Bundes im Jahr 2021 zusammen. Die Umweltprobenbank des Bundes unterstützt die Umsetzung des Vorsorgeprinzips mit einer wissenschaftlichen Infrastruktur, einer umfassende Datenbasis zur Bestimmung und Bewertung des Ist-Zustandes der Umwelt und einer langfristigen Beobachtung der in der Umwelt stattfindenden chemischen, physikalischen und biologischen Entwicklungsprozesse. Dafür sammeln Fachleute Humanproben ausgewählter Standorte gemeinsam mit ökologisch repräsentativen Umweltproben, archivieren sie bei tiefkalten Temperaturen und führen Untersuchungen auf gesundheits- und umweltrelevante Stoffe durch. Auf diese Weise wird auch eine Kontrolle der Wirksamkeit umweltpolitischer Maßnahmen möglich, beispielsweise bei Beschränkungen der Verwendung von Stoffen. Veröffentlicht in Texte | 119/2022.
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