<p> <p>Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch ist in Deutschland im Jahr 2025 auf 23,8 Prozent gestiegen – ein Plus von 1,3 Prozentpunkten zum Vorjahr. Bei der Stromerzeugung gab es witterungsbedingt lediglich einen leichten Zuwachs, während die erneuerbare Wärmeerzeugung deutlich zulegte. Im Verkehr wurden mehr Biokraftstoffe und erneuerbarer Strom genutzt als im Vorjahr.</p> </p><p>Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch ist in Deutschland im Jahr 2025 auf 23,8 Prozent gestiegen – ein Plus von 1,3 Prozentpunkten zum Vorjahr. Bei der Stromerzeugung gab es witterungsbedingt lediglich einen leichten Zuwachs, während die erneuerbare Wärmeerzeugung deutlich zulegte. Im Verkehr wurden mehr Biokraftstoffe und erneuerbarer Strom genutzt als im Vorjahr.</p><p> Erneuerbarer Strom – weiterhin Eckpfeiler der Energiewende <p>Nach aktuellen Auswertungen der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) wurde im Jahr 2025 in Deutschland mit 290 Terawattstunden (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a>) rund ein Prozent mehr erneuerbarer Strom erzeugt als noch im Vorjahr. Bei leicht sinkender Stromnachfrage stieg der Anteil erneuerbarer Energien am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromverbrauch">Bruttostromverbrauch</a> von 54,4 Prozent im Jahr 2024 auf 55,1 Prozent im Jahr 2025 an. </p> <p>Maßgeblich für die in den letzten Jahren positive Entwicklung sind weiterhin <strong>Windenergie</strong> und <strong>Photovoltaik. </strong>Beide sind inzwischen für über drei Viertel des erneuerbaren Stroms verantwortlich. Allerdings sorgten im Jahr 2025 ein historisch windschwaches Frühjahr und sehr trockenes <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/wetter">Wetter</a> für ungewöhnlich schlechte Witterungsbedingungen für Wind- und Wasserkraft. Die Rückgänge dieser beiden Energieträger wurden durch den anhaltenden Zubau neuer Photovoltaikanlagen und vergleichsweise sonniges Wetter aufgefangen. </p> <p>Trotz der ungünstigen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a> stellten <strong>Windenergieanlagen</strong> an Land und auf See mit 134 TWh den Löwenanteil des grünen Stroms bereit. Windenergie ist damit weiterhin der wichtigste Energieträger im deutschen Strommix. Nach einer Reihe von Jahren mit vergleichsweise wenig neu zugebauten Windenergieanlagen kam der Zubau im vergangenen Jahr wieder stärker in Fahrt (plus 5.100 Megawatt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/mw">MW</a>), insgesamt 77.900 MW Gesamtleistung). Viele Genehmigungen deuten darauf hin, dass sich der Trend in diesem Jahr weiter beschleunigen könnte.</p> <p>Die <strong>Solarstromerzeugung</strong> nahm auch aufgrund der sonnigen Witterung auf insgesamt 91,6 TWh zu (plus 21 Prozent). Die Photovoltaik ist damit nach der Windenergie und vor Braunkohle und Erdgas der zweitwichtigste Energieträger im deutschen Strommix. Zudem blieb der Ausbau gegenüber dem Vorjahr stabil: Die installierte Leistung des PV-Anlagenparks stieg innerhalb der letzten 12 Monate um etwa 17 Prozent (plus 17.600 MW) und erreichte zum Ende des Jahres 2025 eine installierte Gesamtleistung von fast 120 Gigawatt. </p> <p>Aufgrund eines außergewöhnlich trockenen Jahres lag die Stromerzeugung aus <strong>Wasserkraft</strong> hingegen erheblich unter dem Vorjahreswert. Die Stromerzeugung aus <strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a></strong> und biogenem Abfall blieb ebenfalls leicht unter dem Vorjahresniveau. </p> <p>Der Ausbau der Photovoltaik liegt bisher auf Kurs, um die Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu erreichen. Bei Windenergieanlagen an Land und auf See bedarf es zur Zielerreichung einer weiteren Beschleunigung. Hinreichend erneuerbarer Strom für die Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors ist zudem eine zentrale Voraussetzung für die Erreichung der deutschen Klimaschutzziele und der Ziele der Energieunion der EU.</p> Erneuerbare Wärme weiterhin durch Biomasse dominiert <p>Mit einem Anteil von 84 Prozent (175 TWh) war <strong>Biomasse</strong> auch im Jahr 2025 mit großem Abstand die wichtigste erneuerbare Wärmequelle. Dabei dominierte die Nutzung von fester Biomasse (weit überwiegend Holz) mit 136 TWh. Gasförmige und flüssige Bioenergieträger steuerten 25 TWh und biogener Abfall weitere 14 TWh bei. Insgesamt stieg die energetische Nutzung der Biomasse im Wärmebereich vor allem aufgrund der kühleren Witterung um fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr an. </p> Wärmepumpen bleiben ein Treiber der Wärmewende <p>Neben den Biomassen trugen <strong>Umweltwärme und Geothermie </strong>mit 25 TWh bedeutend zur erneuerbaren Wärme bei. Die durch Wärmepumpen nutzbar gemachte Erd- und Umweltwärme wuchs um 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahr an. Hier machte sich der gestiegene Absatz von Wärmepumpen in den letzten zwei Jahren bemerkbar. <strong>Solarthermie</strong> steuerte mit 9 TWh etwa vier Prozent zur erneuerbaren Wärme bei. Die mit Solarthermieanlagen erzeugte Wärmemenge stieg wegen der sonnigen Witterung an, obwohl der Anlagenbestand leicht rückläufig war.</p> <p>Die insgesamt erzeugte erneuerbare Wärmemenge nahm im Vergleich zum Vorjahr um knapp 6 Prozent auf nunmehr 210 TWh zu. Da gleichzeitig witterungsbedingt auch der gesamte Wärmebedarf – und damit auch der Verbrauch fossiler Heizenergieträger – leicht zulegte, erhöhte sich der Anteil der erneuerbaren Energieträger von 18,2 im Jahr 2024 auf 19,0 Prozent im Jahr 2025.</p> Mehr Biokraftstoffe und mehr grüner Strom im Verkehrssektor <p>Auch im Jahr 2025 blieb der Verkehrssektor der Bereich mit der geringsten Verbreitung erneuerbarer Energien. Der Einsatz von Biokraftstoffen stieg gleichwohl um gut 9 Prozent an. Zudem wurde 12 Prozent mehr erneuerbarer Strom im Verkehr verbraucht als im Vorjahr.</p> <p>Insgesamt erhöhte sich somit der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/endenergieverbrauch">Endenergieverbrauch</a> aus erneuerbaren Energieträgern im Verkehr um 10,0 Prozent (auf knapp 48 TWh). Gleichzeit wuchs auch der gesamte Endenergieverbrauch im Verkehr um rund zwei Prozent an. Der Anteil am gesamten Endenergieverbrauch im Verkehr stieg daher von 7,4 Prozent im Vorjahr auf 8,0 Prozent an.</p> Gesamtanteil erneuerbarer Energien am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttoendenergieverbrauch">Bruttoendenergieverbrauch</a> <p>Insgesamt ergibt sich unter den spezifischen Berechnungsvorgaben der europäischen Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (2018/2001/EU) ein vorläufiger Gesamtanteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch von 23,8 Prozent im Jahr 2025. Mit dem 2024 aktualisierten Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) hat sich Deutschland verpflichtet, einen Anteilswert von 41 Prozent im Jahr 2030 zu erreichen. </p> Treibhausgase in Höhe von 265 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente vermieden <p>Durch den Ersatz fossiler durch erneuerbare Energieträger sinken die fossilen Treibhausgasemissionen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist somit eine wichtige Maßnahme für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Im Jahr 2025 wurden in Deutschland nach vorläufigen Berechnungen insgesamt 265 Millionen Tonnen (Mio. t) CO2-Äquivalente durch den Einsatz erneuerbarer Energien vermieden. Davon entfielen rund 207 Mio. t CO2-Äquivalente auf den Stromsektor, 43 Mio. t CO2-Äquivalente auf den Wärmesektor und etwa 15 Mio. t CO2-Äquivalente auf den Einsatz von erneuerbarem Strom und Biokraftstoffen im Verkehr. </p> Weitere Informationen <p>Die vorgenannten Zahlen stammen von der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat), deren Geschäftsstelle im Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) angesiedelt ist. Die AGEE-Stat bilanziert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Nutzung der erneuerbaren Energien. Sie hat auf der Grundlage aktuell verfügbarer Daten das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/erneuerbare-energien-in-deutschland-2025">Hintergrundpapier „Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung im Jahr 2025“</a> erstellt. Die Daten werden im Laufe des Jahres nach Vorliegen weiterer belastbarer Informationen durch die AGEE-Stat aktualisiert und dienen als Grundlage für nationale und internationale Berichtspflichten.</p> <p>Die AGEE-Stat stellt ihre regelmäßig veröffentlichten Zeitreihen und Kennzahlen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland auch über den <a href="https://datacube.uba.de/?fs%5b0%5d=Kollektionen,0%7CArbeitsgruppe%20Erneuerbare%20Energien-Statistik%20%28AGEE-Stat%29%23AGEE%23&pg=0&bp=true&snb=7">DataCube</a> des Umweltbundesamtes bereit. Damit sind zentrale Daten erstmals maschinenlesbar über eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/api">API</a>-Schnittstelle abrufbar. </p> </p><p>Informationen für...</p>
Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle APP_GWMN_121 in Schleswig-Holstein. Die Messstelle liegt im Grundwasserkörper EI23 : Gotteskoog - Altmoränengeest. Es liegen insgesamt 37993 Messwerte vor. Es liegen außerdem 32 Probenentnahmen vor (siehe Resourcen).
Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle APP_GWMN_567 in Schleswig-Holstein. Die Messstelle liegt im Grundwasserkörper EL08 : Stör - Geest und östl. Hügelland. Es liegen insgesamt 21313 Messwerte vor. Es liegen außerdem 51 Probenentnahmen vor (siehe Resourcen).
Die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) bilanziert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) regelmäßig die Nutzung der erneuerbaren Energien in Deutschland. Jährlich erstellt die AGEE-Stat in diesem Rahmen eine erste amtliche Abschätzung zur Entwicklung der erneuerbaren Energien im jeweiligen Vorjahr und veröffentlicht die Erkenntnisse im Hintergrundpapier „Erneuerbare Energien in Deutschland“. Die nun vorliegende Publikation beschreibt die aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr, ergänzt um Zahlen zu den wirtschaftlichen Effekten und der Emissionsvermeidung durch erneuerbare Energien. Die Ergebnisse sind graphisch aufbereitet und stehen im Anhang als Datentabellen zur Verfügung. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Der Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden (WAG) ist Betreiber der vollbiologischen Verbandskläranlage Fröttstädt. Die Abwasserbehandlungsanlage ist auf eine Anschlussgröße von 15.000 Einwohnerwerten begrenzt. Durch die Thüringer Landesregierung wird die Entwicklung einer Industriegroßfläche am Standort Waltershausen Ost/Hörselgau (IG5) forciert. Die geplante Industriegroßfläche befindet sich im Einzugsgebiet der 3 km entfernten Verbandskläranlage Fröttstädt. Die Behandlung des im Bereich des Industriegebietes anfallenden Schmutzwassers ist aufgrund der örtlichen Nähe über die Verbandskläranlage zweckmäßig, jedoch aufgrund des aktuellen Auslastungsgrades nicht möglich. Zur Sicherstellung der Erschließung plant die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG) in deren Funktion als Erschließungsträger die Erweiterung der Kläranlage Fröttstädt um 10.000 Einwohnerwerte mit einem finalen Anschlusswert von insgesamt 25.000 Einwohnerwerten im Endausbauzustand. Die Erweiterungsflächen befinden sich am Standort der bestehenden Verbandskläranlage in den Gemarkungen Fröttstädt und Teutleben. Das Erweiterungsvorhaben hat den Neubau eines Belebungsbeckens, je eines Vor- und Nachklärbeckens, eines Faulturms, eines Maschinengebäudes mit Schlammvorlagen, verschiedener Speicheranlagen sowie eines Mess-/Probenahme- und Speicherschachtes zum Gegenstand. Bestandsanlagen wie Sandfang, Phosphat-Fällmittel-Station, Gebläsestation, Betriebsgebäude und Rohrleitungsanlagen sollen umgebaut und erweitert werden. Zusätzlich ist der Ausbau vorhandener Verkehrsflächen, Leitungstrassen sowie die Profilierung des Geländes am Standort vorgesehen. Das gereinigte Schmutzwasser (Klarwasser) soll – wie bisher – dem Vorfluter Hörsel zugeführt werden, die Einleitungsmenge erhöht sich.
Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windenergie Gut Alfredshöhe GmbH & Co. KG, Vattmannstr. 3, 33100 Paderborn, bean-tragte mit Schreiben vom 13.01.2025, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Ener-con E-175 EP5 E2 mit 162 m Nabenhöhe, 249,50 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7 MW auf dem folgenden Grundstück in 34439 Willebadessen: WEA 06: Gemarkung Löwen, Flur 6, Flurstück 68 (Az.: 43.0257/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 01.04.2026 wurde der Windenergie Gut Alfredshöhe GmbH & Co. KG die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorha-benträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 17.04.2026 bis einschließlich zum 04.05.2026 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709 sowie bei der Stadt Willebadessen, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen-Peckelsheim, Zimmer D 721 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen wer-den. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektroni-sche Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Willebadessen: Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Kathrin Köhl, k.koehl@willebadessen.de, 05644/8863 (Stadt Willebadessen). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können während des Zeitraums vom 17.04.2026 bis einschließlich zum 04.05.2026 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (04.05.2026, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Nach § 63 Abs. 1 Satz 1 BImSchG hat eine Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulas-sung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, kann auf Antrag die aufschiebende Wirkung der Anfech-tungsklage anordnen (§ 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)). Der Antrag kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden (§ 63 Abs. 2 Satz 1 BImSchG). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 16.04.2026 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0257/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle APP_GWMN_555 in Schleswig-Holstein. Die Messstelle liegt im Grundwasserkörper EI14 : Eider/Treene - Geest. Es liegen insgesamt 24536 Messwerte vor. Es liegen außerdem 55 Probenentnahmen vor (siehe Resourcen).
Das Ergebnis des konsensualen Flächenfindungsprozesses, der auf den rechtlichen Voraussetzungen des EEG fußt, ist die hier im Geoportal ausgewiesene Flächenkulisse, die eine Größenordnung von ca. 8.300 ha umfasst. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland bis 2020 zu 20 Prozent durch Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien abzudecken und diesen Anteil danach weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung, wie sie vom saarländischen Energiebeirat empfohlen wurde, auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Abgerundet wurde die Entscheidungsfindung durch die Anhörung der Träger öffentlicher Belange, deren Änderungswünsche zum Teil direkt in die Gestaltung der Flächenkulisse Eingang gefunden haben bzw. in der Souveränität des kommunalen Handelns verbleiben
Die Firma Lausitz Energie Kraftwerke AG, Leagplatz 1 in 03050 Cottbus beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Neuendorf, Flur 5, Flurstück 133 ein innovatives Speicherkraftwerk zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen: - eine Gas- und Dampfturbinenanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 445 MW mit zugehörigem Abhitzekessel sowie der zusätzlich erforderlichen Anlagen- und Prozesstechnik, - einen elektrisch beheizbaren thermischen Feststoffspeicher inklusive Gebäude für Heizgebläse, Feststoffspeicher und Dampferzeuger mit einer thermischen Gesamtkapazität von 1 000 MWh, - eine Wasserstoff-Elektrolyseanlage mit einer Wasserstoff-Produktionsleistung in Höhe von 660 kg/h einschließlich Wasserstoffspeicher mit einer Lagermenge von 11,6 t, - einen Hilfskessel mit Erdgasfeuerung mit einer Feuerungswärmeleistung von < 50 MW zur Wärme-/Dampfversorgung im Anfahrbetrieb und während Stillstandszeiten der Gas- und Dampfturbinenanlage, - mindestens zwei Schwarzstart-Dieselgeneratoren mit einer Feuerungswärmeleistung von 49 MW für eine jährliche Betriebsdauer von < 300 h, einen Notstrom-Dieselgenerator mit einer Feuerungswärmeleistung von 6 MW für eine jährliche Betriebsdauer von < 300 h, - Heizölversorgung für die Schwarzstart-Dieselgeneratoren und die Gasturbine bei Ausfall der Gasversorgung inklusive Lagertank mit einem Volumen von 11 000 m³, - Betriebs- und Nebengebäude. Es handelt sich um Anlagen der Nummern 1.1 GE, 4.1.12 GE und 9.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach den Nummern 1.1.1 X, 4.2 A und 9.3.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Für das Vorhaben wurden darüber hinaus wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa beantragt. Gegenstand der Verfahren ist das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern sowie das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Juni 2029 vorgesehen. Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG beantragt. Diese umfasst: - die Errichtung des Fundaments für den Gasturbinensatz, - die Errichtung des Pförtnergebäudes, - die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung für das Gesamt-Vorhaben. Gegenstand einer oder weiterer Teilgenehmigungen soll die Errichtung der weiteren maschinentechnischen Komponenten und Betriebs- und Nebengebäude sowie der Betrieb der Gesamtanlage sein. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren gemäß § 4 BImSchG wurde eingestellt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 4208 |
| Europa | 133 |
| Global | 1 |
| Kommune | 1002 |
| Land | 25359 |
| Weitere | 2075 |
| Wirtschaft | 15 |
| Wissenschaft | 713 |
| Zivilgesellschaft | 232 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 66 |
| Daten und Messstellen | 757 |
| Ereignis | 128 |
| Förderprogramm | 3260 |
| Gesetzestext | 54 |
| Hochwertiger Datensatz | 22 |
| Kartendienst | 1 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Text | 661 |
| Umweltprüfung | 25950 |
| unbekannt | 577 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 27453 |
| Offen | 3854 |
| Unbekannt | 122 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 31110 |
| Englisch | 1253 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 446 |
| Bild | 299 |
| Datei | 668 |
| Dokument | 20037 |
| Keine | 5642 |
| Multimedia | 5 |
| Unbekannt | 40 |
| Webdienst | 145 |
| Webseite | 6369 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 9634 |
| Lebewesen und Lebensräume | 19885 |
| Luft | 6470 |
| Mensch und Umwelt | 31417 |
| Wasser | 9889 |
| Weitere | 24853 |