Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Antrag auf Vorbescheid hinsichtlich Standorteignung, Schall und Luftrecht für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Vestas V162-7.2 mit einer Nabenhöhe von 169 m sowie einer Nennleistung von 7.200 kW in Bad Wünnenberg, Gemarkung Haaren, Flur 17, Flurstücke 88 und 73 (WEA 02)
Die RI Research Instruments GmbH hat gem. § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung mit einem Volumen der Wirkbäder von 1 Kubikmeter bis weniger als 30 Kubikmeter bei der Behandlung Metalloberflächen durch Beizen oder Brennen unter Verwendung von Fluss- oder Salpetersäure in 51429 Bergisch Gladbach, Heinz-Fröling-Straße 8, Gemarkung Bensberg Honschaft, Flur 9, Flurstücke 710 beantragt. Der Genehmigungsantrag beinhaltet in der Hauptsache die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung von Werkstücken. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um die Änderung eines Vorhabens nach Nr. 3.9.2 der Anlage 1 des UVPG. Für das Neuvorhaben ist nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UVPG im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der sich in der Nähe befindlichen Schutzgebiete und Naturschutzgüter nicht zu erwarten sind. Insbesondere resultieren aus dem Änderungsvorhaben keine relevanten Luftverunreinigungen aus direkten Quellen. Aus der vorliegenden detaillierten Immissionsprognose nach den Vorgaben der TA-Lärm geht hervor, dass sich das Vorhaben auf die Schallimmissionssituation in der Umgebung insgesamt nicht relevant auswirkt. Eine Gefährdung des Wassers ist ebenfalls nicht zu besorgen, da wassergefährdende Stoffe der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entsprechend gehandhabt werden. Die durch das Vorhaben anfallenden Abfälle werden nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ordnungsgemäß verwertet bzw. beseitigt. Damit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren entbehrlich. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Der Datensatz enthält Informationen zu Projekten und Maßnahmen, die im Rahmen des Programmpakets „Verborgene Potenziale – Für ein lebendiges und resilientes Hamburger Zentrum“ der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) bis Ende 2025 laufend umgesetzt werden: - Standorte der Pilotprojekte (noch nicht final) - Standorte der Prototypen Wohnen und Urbane Produktion - Standort der zentralen Anlaufstelle der Innenstadtkoordination Ziel des durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) geförderten Projektes ist die Stärkung der Nutzungsvielfalt, um den Strukturwandel in der Innenstadt positiv zu unterstützen. In Form von Prototypen und Pilotprojekten werden neue Konzepte für die Zukunft der Hamburger Innenstadt entwickelt und modellhaft umgesetzt. Weiterführende Informationen zum Projekt sowie Veranstaltungshinweise finden Sie unter hamburg.de/verborgene-potenziale oder bei Instagram @hamburg.innenstadt
Der Datensatz enthält Informationen zur Gründigkeit (Wp, in dm) bis maximal 3 Dezimeter Tiefe der Böden in Deutschland. Grundlage für die Erstellung des Datensatzes ist die deutschlandweit harmonisiert verfügbare Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:200.000 (BÜK 200), bereitgestellt von der BGR (2021); (https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Boden/Informationsgrundlagen/Bodenkundliche_Karten_Datenbanken/BUEK200/buek200_node.html). Es handelt sich um Mittelwerte, die landnutzungsspezifisch aus den in der BÜK200 vorliegenden Profilen eines BÜK-Polygons abgeleitet wurden. Die Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext der methodischen Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung der Ausgangsdaten. Die Ableitung des Bodenkennwertes erfolgte auf Grundlage der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA5; Ad-hoc-AG Boden (2005): Bodenkundliche Kartieranleitung (KA 5). Ad-hoc-Arbeitsgruppe Boden der geologischen Landesämter und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe der BRD, Hannover.). Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens findet sich in (Veröffentlichung Abschlussbericht). Diese Kenngröße wird aktuell sowohl für die Ausweisung der Erheblichkeit von erosivem Bodenantrag als auch für die Weiterentwicklung der Wasserhaushaltsmodellierung mit dem Modell LARSIM (der BfG) verwendet.
Die Sinnack Backspezialitäten GmbH & Co. KG mit Sitz in 46395 Bocholt, Harderhook 15, hat mit Antrag vom 20.09.2023 die Errichtung und den Betrieb zweier BHKW Anlagen mit Abhitzekessel, Wärmepumpe und Abgasschornstein auf dem Grundstück in Bocholt, Harderhook 15, Gemarkung Mussum, Flur 2, Flurstücke 353, 408, 401, beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung einer BHKW Anlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 5,498 MW. Die Anlage wird mit Erdgas als Brennstoff betrieben und dient zur Energieversorgung des eigenen Unternehmens.
Die Karte zeigt die mittleren Monatswerte für die Globalstrahlung in kWh/m². Je höher die Globalstrahlung am Standort, umso besser eignet er sich - grundsätzlich - für die Nutzung von Solarthermie oder Photovoltaik. Allerdings spielen noch weitere Faktoren eine Rolle wie Verschattung, Neigungswinkel der gewählten Fläche, Statik z.B. bei Nutzung von Anlagen auf Dachflächen u.v.m. Näheres dazu erfahren Sie im Thementeil des Energie-Atlas Bayern. Die Daten stammen aus dem Strahlungs- und Klimamessnetz des Deutschen Wetterdienstes aus dem Zeitraum von 1981 bis 2010.
Auf der Fl. Nr. 719, Gemarkung Wildenau, soll ein weiterer Karpfenteich errichtet werden. Der Teich wird mit dem dort bereits vorhandenen Teich in Verbindung stehen und bezieht das Wasser aus vorhandenen Drainagen und einem Fanggraben für wild abfließendes Oberflächenwasser. Der neue Teich soll eine Fläche von ca. 850 m² haben und extensiv genutzt werden.
Öffentliche Bekanntmachung Datum: 10.01.2025 Kreis Lippe - Der Landrat Fachgebiet 680 – Immissionsschutz, Umweltrecht und Controlling Felix-Fechenbach-Straße 5 32756 Detmold immissionsschutz@kreis-lippe.de Aktenzeichen: 766.0049/23/1.6.2 (HB-42) 766.0050/23/1.6.2 (HB-43) Immissionsschutz Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich der Stadt Horn- Bad Meinberg Der Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG, Altenbekener Straße 176, 32805 Horn- Bad Meinberg, wurde mit Bescheid vom 03.01.2025 die Genehmigung gem. § 4 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen erteilt. Jeweils eine der genehmigten Windenergieanlagen soll auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • HB-42: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Veldrom, Flur 3, Flurstücke 6, 39 • HB-43: Horn-Bad Meinberg, Gemarkungen Kempenfeldrom; Veldrom, Flure 4; 3, Flurstücke 234, 246; 17, 18, 19, 20. Bei der Anlage HB-42 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 138,25 m und einer Gesamthöhe von 229,13 m sowie einer Nennleistung von 4,26 MWel. Bei der Anlage HB-43 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160 m und einer Gesamthöhe von 246,6 m sowie einer Nennleistung von 5,56 MWel. Die öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides erfolgt gem. § 10 Abs. 7 S. 2, Abs. 8 S. 2 u. 3 BImSchG i.V.m. § 21a Abs. 1 und Abs. 2 der 9. BImSchV. Seite 2 von 3 Der Genehmigungsbescheid enthält Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung des Immissionsschutzes, zum Baurecht, Brandschutz, Denkmalschutz, Gewässerschutz, Abfallrecht, Bodenschutz, Landschafts- und Naturschutz, Arbeitsschutz, Luftverkehrsrecht und Straßen-/Wegerecht. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach der Bestandskraft des Bescheides mit der Errichtung der Windenergieanlagen begonnen worden ist.
Ziel des Projekts KIMBIF ist die Hochrechnung (Extrapolation) und Prognose (Forecast) der Erzeugungsleistung von Photovoltaik(PV)-Anlagen mit bifazialen PV-Modulen. Durch die Nutzung des auf der Rückseite einfallenden Lichts erreicht einen höheren Ertrag im Vergleich zu monofazialen Modulen. Die Einstrahlungsverhältnisse auf der Rückseite eines Modulfeldes sind jedoch so komplex, dass die Leistung einer solchen PV-Anlage mit rein physikalischen Modellen nicht mit vertretbarem Aufwand und der erforderlichen Genauigkeit aus den aktuellen Betriebsbedingungen abgeschätzt oder vorhergesagt werden kann Im Projekt werden daher datengetriebene Modelle mit Methoden der künstlichen Intelligenz (KI-Modelle) für Monitoring und Einspeisevorhersage von bifazialen PV-Systemen entwickelt und in einem großen, kommerziellen PV-Park zur Anwendung gebracht. Diese generischen Modelle sollen zum einen durch Mehrfachadaption die Extrapolation von einer begrenzten, detailliert vermessenen Referenzeinheit (PV-Modulstrang oder PV-Teilfeld) auf den gesamten PV-Park erlauben und zum anderen auf andere PV-Anlagen übertragbar sein. Dies beinhaltet auch Verfahren zur kontinuierlichen Adaptierung der KI-Modelle mittels Life-long Learning, um eine nahezu unmittelbare Nutzung nach dem Betriebsstart einer PV-Anlage mit einer limitierten Datenbasis sowie eine fortschreitend verbesserte Anpassung der KI-Modelle an das reale Betriebsverhalten zu ermöglichen. Die KI-Modelle werden zur Ermittlung der erwarteten aktuellen Leistungswerte für einen PV-Park, für die Anlagenüberwachung zur Fehlererkennung auf der Ebene der Teileinheiten und für die vorausschauende Wartungsplanung (predictive maintenance) eingesetzt. Des Weiteren wird mit dem Modell ein Leistungsvorhersagesystem (z.B. 24h-Forecast) unter Verwendung von Wetterprognosen für eine optimierte Betriebsführung des PV-Parks erstellt und im Betriebsleitsystem implementiert und erprobt.
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