Mit Energie aus erneuerbaren Quellen wie Sonne, Wind oder Biomasse wurden 2017 in Deutschland Treibhausgase mit einer Klimawirkung von rund 177,8 Millionen Tonnen CO2 (CO2-Äquivalente) vermieden. Diese und viele weitere Daten liefert die neueste Emissionsbilanz der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat). Der Ausbau erneuerbarer Energien trägt wesentlich zum Erreichen der Klimaschutzziele bei. Indem fossile Energieträger zunehmend durch erneuerbare Energien ersetzt werden, sinken die energiebedingten Treibhausgasemissionen aus Kohle, Gas und Öl. Insgesamt wurden im Jahr 2017 durch den Einsatz erneuerbarer Energien 177,8 Millionen Tonnen (Mio. t) CO 2 -Äquivalente vermieden. Dabei wurden erstmals sektorenübergreifend die meisten Treibhausgasemissionen durch die Stromerzeugung aus Windenergieanlagen vermieden (ca. 71 Mio. t CO 2 -Äquivalente). Auf den Stromsektor entfielen insgesamt rund 135,2 Mio. t CO 2 -Äquivalente, davon sind 115 Mio. t der Strommenge mit EEG-Vergütungsanspruch zuzuordnen. Im Wärmesektor wurden 35,2 Mio. t CO 2 -Äquivalente und durch Biokraftstoffe 7,4 Mio. t CO 2 -Äquivalente vermieden. So die nun endgültigen Daten. Die Berechnungen zur Emissionsvermeidung durch die Nutzung erneuerbarer Energien basieren auf einer Netto-Betrachtung. Dabei werden die durch die Endenergiebereitstellung aus erneuerbaren Energien verursachten Emissionen mit denen verrechnet, die durch die Substitution fossiler Energieträger brutto vermieden werden. Vorgelagerte Prozessketten zur Gewinnung und Bereitstellung der Energieträger sowie für die Herstellung und den Betrieb der Anlagen (ohne Rückbau) werden dabei berücksichtigt. Nähere Informationen zur Methodik sind der Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger des Umweltbundesamts zu entnehmen.
Das Projekt "Rechtsgrundlagen für die Marktdurchdringung Erneuerbarer Energien im Strom- und Wärmesektor im nationalen, europäischen und internationalen Recht" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bremen - Fachbereich 06 Rechtswissenschaft.A) Problemstellung: Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, bis zur Mitte des Jahrhunderts mindestens die Hälfte des Energiebedarfs aus Erneuerbaren Energien (EE) bereitzustellen. Um dieses Ziel erreichen zu können, sind stabile und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen für die Energiebereitstellung aus Erneuerbaren Energien erforderlich. B) Handlungsbedarf (BNU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Aktuelle Forschungsvorhaben des BMU/UBA zeigen, dass Deutschland im Strombereich derzeit auf dem besten Weg ist, das mittelfristige Ziel, bis 2020 mindestens 20 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien bereitzustellen, zu erreichen. Im Wärmebereich dagegen fehlen bislang wirkungsvolle Instrumente. Für beide Sektoren gleichermaßen von Bedeutung ist die Vereinbarkeit des bestehenden bzw. des zu entwickelnden Instrumentariums mit höherranigem nationalem, supranationellem Recht. Im Hinblick auf das genannte Fernziel müssen insoweit entsprechende Grundlagen gelegt bzw. die grundsätzliche Kompatibilität nachgewiesen werden. C) Ziel des Vorhabens ist es, die verfassungs-, europa- und völkerrechtlichen Grundlagen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien herauszuarbeiten, die Kompatibilität der vorhandenen bzw. zu entwickelnden Instrumente mit den genannten Rechtsquellen insbesondere unter den Gesichtspunkten des Klima- und Umweltschutzes sowie der menschlichen Gesundheit nachzuweisen und Ansätze für eine Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen aufzuzeigen.
Das Projekt "Energieforschungsplan EVUPLAN, Untersuchungen zur Weiterentwicklung der Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger im Bereich erneuerbare Wärme" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH.Die Nutzung erneuerbarer Energieträger hat umfassende Wirkungen auf Treibhausgasemissionen und Luftschadstoffe. Da es sich nach wie vor um eine junge Technologien handelt, sind regelmäßig Veränderungen bei den erneuerbaren Energietechniken und in den energiesystemischen Bedingungen zu berücksichtigen. Ziel des Vorhabens ist es daher, die Aktualisierung und Verbesserung der Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger durch eigenständige wissenschaftliche Analysen im Wärmesektor voranzutreiben. Im Fokus stehen dabei u.a. Untersuchungen zu Art und Umfang der Substitution fossiler durch erneuerbare Energieträger, sowie zu den Nutzungsgraden und benötigten fremdbezogenen Hilfsenergieanteilen fossiler und erneuerbarer Energieträger. b)Output Ergebnis des Forschungsvorhabens ist zum einen die Analyse und Quantifizierung der Substitutionseffekte erneuerbarer Energien im Wärmesektor. Zum anderen sollen die in der Emissionsbilanz verwendeten Nutzungsgrade und die fremdbezogenen Hilfsenergieanteile, sowohl für erneuerbare als auch für konventionelle Energieträger auf Ihre Gültigkeit hin überprüft werden. Das Forschungsvorhaben soll dabei insbesondere neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Erhebung auf dem Feld der Wärmeerzeugung berücksichtigen. Für die Struktur der Ergebnisse soll die Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger maßgebliche Orientierung sein.