Das hier skizzierte Projekt WarmUP zielt auf den Roll-Out der mitteltiefen, hydrothermalen Geothermie (Fördertemperaturen von ca. 40 bis 70 Grad C in Tiefen von 500 bis etwa 2.000 m) im Bereich der Wärmenutzung. Mittelfristiges Ziel ist der Ausbau von heute 1,4 TWh/a auf 10 TWh/a in 2030. Zusammen mit dem Projekt WärmeGut, mit dem das Potenzial der oberflächennahen Geothermie gehoben werden soll, wurde von BGR und LIAG im Austausch mit den Plänen des BMWK die 'Nationale Erdwärmestrategie' skizziert. Die Strategie zeigt auf, wie und in welchem Umfang Geothermie für eine nachhaltige, preisstabile, versorgungssichere Abdeckung des Wärmebedarfs in Deutschland umgesetzt werden kann. Für den Bereich der mitteltiefen Geothermie ist eine deutschlandweite Anschubhilfe für Explorationstätigkeiten zur Umsetzung von hydrothermalen Projekten mit hohen Erfolgsaussichten vorgesehen. Eine bundesweite durch Fördermittel unterstützte Explorationskampagne hilft, einerseits die deutsche Wirtschaft im Technologiesektor Energierohstoffe zu unterstützen und gleichzeitig Klimaschutzziele zu erreichen, indem die Geothermie gezielt als Erneuerbare Energie für den Wärmesektor unterstützt wird. Diese bundesweite Explorationskampagne sollte daher nach wissenschaftlich validen Kriterien erfolgen. Geförderte Explorationsstandorte sollten möglichst günstige Voraussetzungen bieten, und zwar geologisch als auch infrastrukturell aussichtsreiche Voraussetzungen. Derzeit fehlt ein Kriterienkatalog, nach dem Explorationsstandorte ausgewählt und bewertet werden können. Dieser Kriterienkatalog sollte praxistauglich sein und sowohl den Untertage- wie Übertage-Bereich abdecken, damit Geologie und Infrastruktur eines Standorts bewertet werden können.
Bild: SenMVKU, Geoportal Berlin Erste Ergebnisse der Wärmeplanung (2024) Berlin legt erste Ergebnisse der Wärmeplanung vor. Eine Karte mit Adresssuchfunktion zeigt Gebiete der dezentralen Wärmeversorgung auf. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Häufige Fragen und Antworten Wichtige Fragen und Antworten zur Berliner Wärmwende, zum Wärmeplanungsprozess und zu Zuständigkeiten können Sie hier im Überblick nachlesen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Gesamtstädtische Wärmeplanung Ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung der Wärmewende ist die gesamtstädtische Wärmeplanung für das Land Berlin, die aktuell von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erarbeitet wird. Weitere Informationen Bild: Gerrit Hause – Innovation City Management GmbH Neue Wärmenetze in Bestandsquartieren – Ein Online-Handbuch Wärmenetze spielen eine Schlüsselrolle bei dem effizienten Umstieg auf Erneuerbare Energie und Abwärme. Hier finden Sie Informationen zu relevanten Aspekten, die bei der Gestaltung, Planung und Umsetzung eines Nahwärmenetzes im Land Berlin eine Rolle spielen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Wärmestrategie für das Land Berlin Berlin will das Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2045 erreichen. Eine wesentliche Schlüsselrolle dafür spielt die Wärmewende. Mit welchen Umsetzungsschritten und Instrumenten die Wärmewende zügig gelingt, wird im Rahmen einer Wärmestrategie erarbeitet. Weitere Informationen Bild: Vattenfall, Sabine Wenzel Machbarkeitsstudie „Kohleausstieg und nachhaltige Fernwärmeversorgung Berlin 2030“ Berlin will spätestens 2045 klimaneutral sein. Dafür muss die bisher überwiegend auf fossilen Brennstoffen basierende Energieversorgung im Land umgestellt werden. Weitere Informationen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und EEWärmeG-Durchführungsverordnung (EEWärmeG-DV Bln) Durch das GEG werden EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem Gesetz zusammengeführt. Es wird ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen. Weitere Informationen
Mit Blick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands bestehen vielfältige Planungsbedarfe auf kommunaler Ebene. Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch Einbindung erneuerbarer Energien und Abwärme sind in Einklang zu bringen. Aufgrund der dringenden Handlungserfordernisse rückt die kommunale Wärmeplanung auch in Deutschland in den Mittelpunkt der Debatte. Die Implementierung innovativer Lösungen für die Wärmeversorgung wirft dabei nicht nur technische Fragen auf, sondern betrifft in erheblichem Maße auch die organisatorische Ausgestaltung und rechtliche Umsetzung. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Erfordernisse des Klimaschutzes und nicht zuletzt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 müssen die Wärmeplanungen konsequent auf das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet werden. Bislang fehlt es jedoch nahezu vollständig an spezifischen Vorgaben für die Umsetzung der Wärmepläne. Die allgemeinen Regelungen des Baurechts können dies nur in Ansätzen leisten. Es sollen daher ergänzende ordnungsrechtliche sowie prozess- und maßnahmenbezogener Ansätze untersucht werden. Zudem gilt es die kommunalen Anwendungsfelder sowie notwendige Fortentwicklungen des Rechtsrahmens zu klären. Die Wärmeplanung ist zudem in die Governance-Architektur des Klimaschutzrechts einzuordnen. Da kleinere Gemeinden mit der Aufgabe der Aufstellung und Umsetzung einer Wärmeplanung häufig überfordert sein dürften, wird untersucht, welche Kooperationsmöglichkeiten der Rechtsrahmen bereits bietet und wie diese ggf. fortentwickelt werden müssen, um eine interkommunale Zusammenarbeit zu ermöglichen. Zusätzlich müssen für einen prozessorientierte Strategieentwicklung die planerischen Abläufe innerhalb der Kommune untersucht und mögliche Interessenkonflikte innerhalb der der Akteurslandschaft und regionalen Planungsaufgaben identifiziert und Lösungsvorschläge entwickelt werden.
Mit Blick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands bestehen vielfältige Planungsbedarfe auf kommunaler Ebene. Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch Einbindung erneuerbarer Energien und Abwärme sind in Einklang zu bringen. Aufgrund der dringenden Handlungserfordernisse rückt die kommunale Wärmeplanung auch in Deutschland in den Mittelpunkt der Debatte. Die Implementierung innovativer Lösungen für die Wärmeversorgung wirft dabei nicht nur technische Fragen auf, sondern betrifft in erheblichem Maße auch die organisatorische Ausgestaltung und rechtliche Umsetzung. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Erfordernisse des Klimaschutzes und nicht zuletzt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 müssen die Wärmeplanungen konsequent auf das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet werden. Bislang fehlt es jedoch nahezu vollständig an spezifischen Vorgaben für die Umsetzung der Wärmepläne. Die allgemeinen Regelungen des Baurechts können dies nur in Ansätzen leisten. Es sollen daher ergänzende ordnungsrechtliche sowie prozess- und maßnahmenbezogener Ansätze untersucht werden. Zudem gilt es die kommunalen Anwendungsfelder sowie notwendige Fortentwicklungen des Rechtsrahmens zu klären. Die Wärmeplanung ist zudem in die Governance-Architektur des Klimaschutzrechts einzuordnen. Da kleinere Gemeinden mit der Aufgabe der Aufstellung und Umsetzung einer Wärmeplanung häufig überfordert sein dürften, wird untersucht, welche Kooperationsmöglichkeiten der Rechtsrahmen bereits bietet und wie diese ggf. fortentwickelt werden müssen, um eine interkommunale Zusammenarbeit zu ermöglichen. Zusätzlich müssen für einen prozessorientierte Strategieentwicklung die planerischen Abläufe innerhalb der Kommune untersucht und mögliche Interessenkonflikte innerhalb der der Akteurslandschaft und regionalen Planungsaufgaben identifiziert und Lösungsvorschläge entwickelt werden.
Steckersolaranlagen bestehen aus kompakten Photovoltaik-Modulen, die beispielsweise am Balkon, im Garten oder auf Garagendächern installiert werden können. Über einen Wechselrichter wird – auf 800 Watt begrenzt – der erzeugte Strom direkt ins eigene Hausnetz eingespeist. Das erleichtert insbesondere Mieterinnen und Mietern den Zugang zur Nutzung von Solarenergie. Mit der neuen Berechnungsfunktion im Solarkataster NRW soll eine der Einstiegsfragen möglichst einfach beantwortet werden: Wie groß ist das Sparpotenzial einer kleinen Solaranlage? Im Solarrechner lassen sich verschiedene Parameter wie Standort, Modulausrichtung, Neigungswinkel, Haushaltsverbrauch, Modulleistung und die Integration eines Stromspeichers flexibel einstellen. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Zwei-Personen-Haushalt in der Dortmunder Innenstadt mit 3.200 kWh Jahresverbrauch plant zwei südlich ausgerichtete Module mit je 450 Watt und ergänzt die Anlage um einen Speicher. Der Solarrechner errechnet hierfür einen nutzbaren Stromertrag von rund 791 kWh im ersten vollen Betriebsjahr. Die Investitionskosten von etwa 1.290 Euro amortisieren sich bereits nach 6 Jahren. Da der tatsächliche Ertrag durch individuelle Verbrauchsprofile abweichen kann, bietet der Solarrechner eine erste Entscheidungshilfe für die eigene Planung. Im Solarkataster den Haken bei „Steckersolar, Photovoltaik an Neubauten und Fassaden“ setzen, Standort in der Karte auswählen und loslegen. Alle Ergebnisse lassen sich herunterladen oder per E-Mail versenden. Nützliche Hinweise und verständliche Erklärungen ermöglichen auch Einsteigenden einen leichten Zugang zum Thema. Nordrhein-Westfalen gilt mittlerweile als Vorreiter bei privaten Solaranlagen: Stand Juni 2025 sind rund 208.000 Steckersolaranlagen im Marktstammdatenregister gemeldet. Diese machen bereits etwa 22 Prozent aller Photovoltaikanlagen im Land aus und tragen mit 196 Megawatt zur insgesamt installierten PV-Leistung von 12.942 Megawatt bei – Tendenz steigend. Das Solarkataster NRW unterstützt Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen bei der dezentralen Energiewende. Für rund elf Millionen Gebäude im Land bietet es eine fundierte Solarpotenzial-Analyse, prüft Gebäudeeignung, Dachausrichtung und Verschattung und ermöglicht so eine passgenaue Planung. Darüber hinaus können die Daten für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, Fassaden oder Freiflächen genutzt werden – besonders gefragt ist die individuelle Eignungsprüfung der Dachflächen. Das Solarkataster ist Teil des Energieatlas NRW, eines digitalen Informationssystems, das neben Solardaten auch Karten und Statistiken zu Windenergie, Wärmewende und allen wichtigen Themen der regionalen Stromerzeugung bietet. Ergänzt wird dieses Angebot durch den Klimaatlas NRW – beide Systeme werden vom Fachzentrum „Klimaanpassung, Klimawandel, Wärme und Erneuerbare Energien“ betreut und laufend weiterentwickelt. Das Fachzentrum Klima liefert die erforderlichen Grundlagendaten und entwickelt praxisnahe Lösungen für Aufgaben des Klimawandels und der Energiewende in Nordrhein-Westfalen. Von regionalisierten Detailkarten bis hin zu adressscharfen Auswertungen entstehen Werkzeuge, die Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Politik als Orientierung und Planungsgrundlage dienen und die Teilhabe an der Energiezukunft ermöglichen. www.energieatlas.nrw.de www.solarkataster.nrw.de zurück
Energie-Sommertour Willingmann erhält in Wernigerode Einblicke in die Energieeffizienzpläne der HRV GmbH Für die Unternehmen in Sachsen-Anhalt kommt es in Zeiten hoher Energiepreise verstärkt darauf an, möglichst energieeffizient zu produzieren. Die HRV Harzer Reifenhandel und Verwertung Wernigerode GmbH will deshalb für 442.500 Euro die alte Zerkleinerungstechnik gegen eine neue energiesparende Variante ersetzen. Am Donnerstag erhielt Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann bei seiner Sommertour Einblicke in den Betrieb. Denn für die Umrüstung gibt es auch eine Unterstützung von rund 135.000 Euro aus dem vom Energieministerium aufgelegten Förderprogramm Sachsen-Anhalt ENERGIE. „Unternehmen sind in Zeiten höherer Energiepreise gut beraten, auf Energieeffizienz zu setzen“, betonte Willingmann. „Je effizienter die Produktion aufgestellt ist, desto kostengünstiger und damit wettbewerbsfähiger können Betriebe wie die HRV GmbH in Wernigerode arbeiten. Sie leisten durch das Einsparen von Treibhausgasen zugleich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur klimaneutralen Transformation der Wirtschaft. Das Energieministerium wird deshalb die Unternehmen über das Förderprogramm Sachsen-Anhalt ENERGIE weiter bei Effizienzmaßnahmen unterstützen.“ Die HRV GmbH wird seit 2011 in zweiter Generation von Jan Schenkel und Sascha Kühnel geführt und beschäftigt sich seitdem mit der Sammlung, Behandlung und dem Recycling von Reifen und Gummi. Derzeit sind am Standort im Wernigeröder Ortsteil Minsleben 48 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. „Wir legen großen Wert auf die Umsetzung der aktuellen Abfallhierarchie aus Vermeidung, Wiederverwendung und stoffliches Recycling“, erklärte Geschäftsführer Sachsa Kühnel. „Unsere Vorhaben beziehen sich auf die Investition in weitere Recyclingmaschinen, um ein tieferes stoffliches Recycling auch hier bei uns am Standort durchführen zu können. Unsere Vision ist, mittels weiteren Zubaus von erneuerbaren Energien (Wind + Sonne) ein treibhausgasneutrales Reifenrecycling für die Industrie anbieten zu können. Bis dahin sind allerdings noch einige Schritte zu gehen und Investitionen zu tätigen.“ Mit dem vom Energieministerium im Jahr 2024 neu aufgelegten Förderprogramm Sachsen-Anhalt ENERGIE werden Unternehmen aus Sachsen-Anhalt mit insgesamt 33 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzung von Energieeffizienz-Maßnahmen unterstützt. Gefördert wird unter anderem der Austausch ineffizienter technischer Anlagen. Förderfähig ist im Weiteren die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden. In Kombination mit einer Gebäudesanierung wird auch die Installation erneuerbarer Energiequellen für die Versorgung mit Strom und Wärme unterstützt. Bis Ende Juni 2025 wurden bereits 45 Anträge mit einem Volumen von 6,7 Millionen Euro bewilligt. Durch die Förderung wurden bislang Unternehmensinvestitionen von 29,5 Millionen Euro ausgelöst. Interessierte Unternehmen können weiterhin einen Antrag für die Förderung bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einreichen. Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten des Energieministeriums unter: https://mwu.sachsen-anhalt.de/energie/foerderung/foerderprogramm-sachsen-anhalt-energie Energieminister Willingmann wird im Rahmen seiner Energie-Sommertour noch bis morgen weiter durch Sachsen-Anhalt reisen und sich mit Unternehmen und Kommunen zu Fragen der Energie- und Wärmewende austauschen. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 275 |
| Land | 103 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 237 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 95 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 38 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 138 |
| offen | 239 |
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| Deutsch | 376 |
| Englisch | 76 |
| Resource type | Count |
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| Boden | 163 |
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| Mensch und Umwelt | 365 |
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| Weitere | 377 |