API src

Found 107 results.

Related terms

Grundwassermessstelle Bad Freienwalde, GST, Wäscherei (Messstellen-Nr.: 32502117)

Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 32502117 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Frankfurt. Sie befindet sich in Bad Freienwalde, GST, Wäscherei. Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: 6.11.1996. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 1 (weitgehend unbedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: vermutlich gespannt. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_ODR_OD_1-1. Der Messzyklus ist täglich. Die Anlage wurde im Jahr 1996 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 5.1 m Geländehöhe: 4.20 m Filteroberkante: -2.9 m Filterunterkante: -4.9 m Sohle (letzte Einmessung): -5.74 m Sohle bei Ausbau: -5.9 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN16 eingemessen.

Digital Transformation of Circular Economy for Industrial Sustainability, Teilvorhaben: Konzeption und Pilotierung einer Kreislaufwirtschaft im Rahmen der digitalen Transformation der Business Unit Laundry der Miele & Cie. KG

Das Projekt "Digital Transformation of Circular Economy for Industrial Sustainability, Teilvorhaben: Konzeption und Pilotierung einer Kreislaufwirtschaft im Rahmen der digitalen Transformation der Business Unit Laundry der Miele & Cie. KG" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Miele & Cie. KG.

Erstmalige Demonstration einer Mikro- und Nanofiltrationsanlage zur Aufbereitung und Nutzung von Brauch- und Regenwasser in einer Wäscherei mit wissenschaftlicher Begleitung

Das Projekt "Erstmalige Demonstration einer Mikro- und Nanofiltrationsanlage zur Aufbereitung und Nutzung von Brauch- und Regenwasser in einer Wäscherei mit wissenschaftlicher Begleitung" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: ITEX Gäbler Industrie-Textilpflege GmbH & Co. KG.Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Die ITEX Gaebler-Industrie-Textilflege GmbH & Co. KG ist ein Unternehmen, das sich auf Berufskleidungs- und Textilleasing spezialisiert hat. Vor Projektbeginn fand keine Wasserbehandlung statt. Die Abwasserteilströme wurden gesammelt, zum Hauptkontrollschacht gepumpt und flossen von dort im Überlauf in den Kanal, wobei keine Angaben über die Wassermengen existierten. Ziel des Projektes lag darin, die bestehenden Verbräuche an Wasser, Waschmittel und Energie im Unternehmen mit Hilfe einer optimalen Nutzung der anfallenden Regenwassermengen und der Wiederaufbereitung des Brauchwassers mit Hilfe von Mikro - und Nanofiltration zu minimieren. Der jährliche Verbrauch von ca. 37.000 m3 Frischwasser sollte dabei um ca. 80 % verringert werden. Zusätzlich sollten ca. 15 % der verwendeten Waschmittel eingespart werden. Fazit: Die Vorreinigung von Schmutzwässern vor dem Passieren von Membrantrennanlagen wird von vielen Anlagenherstellern bei Angebotserstellung vernachlässigt; Nachrüstungen wie im vorliegenden Fall sind die mit zusätzlichem Zeit- und Kostenaufwand verbundenen Folgen. Ebenso wird von Anlagenherstellern häufig der Vorversuchsphase zu wenig Bedeutung zugemessen; es sollte bei neuen Anlagenkonzepten darauf geachtet werden, dass ausführliche Versuche an Versuchsanlagen mit Prozesswässern über mehrere Wochen im Betrieb durchgeführt werden. Nur dann kann die Eignung der einzusetzenden Module in Bezug auf die Prozesswasserinhaltsstoffe sicher festgestellt werden. Die Einsparpotentiale im Bereich des Wasserverbrauchs und der Wärmeenergie müssen vor dem Hintergrund der hohen Betriebskosten einer solchen Anlage (Stromverbrauch, Wartung und Reparatur) kritisch betrachtet werden. Für die weitere Optimierung der Anlage wurde in 2004 ein Klärdekanter in den Prozesskreislauf integriert. Zudem wurde die Nanofiltration in eine Umkehrosmose umgewandelt und damit die Reinigungsleistung des Systems stabilisiert.

Textile Laundry Sustainability - Nachhaltigkeit in der Wäscherei und Textilreinigung: Entwicklung von Nachhaltigkeitsstandards für die Branche Textilreinigung und Wäschereien

Das Projekt "Textile Laundry Sustainability - Nachhaltigkeit in der Wäscherei und Textilreinigung: Entwicklung von Nachhaltigkeitsstandards für die Branche Textilreinigung und Wäschereien" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: INTRASYS Beratungsgesellschaft für Unternehmensorganisation mbH.

Energie- und Umwelttag der Handwerkskammer Magdeburg am 5. März 2020

Beim Energie- und Umwelttags der Handwerkskammer Magdeburg am 5. März 2020 überreichte Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert elf Betrieben aus Sachsen-Anhalt die Urkunden zum Umweltsiegel des Handwerk. Das Umweltsiegel ist ein durch die Handwerkskammern Magdeburg und Halle gefördertes Umweltzertifikat. Es bietet ein praktikables und maßgeschneidertes Angebot für Handwerksbetriebe, die ihre Umweltauswirkungen analysieren und Schwachstellen beseitigen wollen. Seit dem Jahr 2001 wurden 157 Betriebe im Kammerbezirk Magdeburg zertifiziert oder rezertifiziert. Die Betriebe sind berechtigt zur Mitgliedschaft in der Umweltallianz Sachsen-Anhalt, in der sich Landesregierung und Wirtschaft zusammengeschlossen haben, um den betrieblichen Umweltschutz zu verbessern und Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Mit dem Umweltsiegel ausgezeichnet wurden in diesem Jahr: Car Service Magdeburg GmbH, Magdeburg Christian Rust Zahntechnik GmbH, Halberstadt Fensterbau Bußmann KG, Salzwedel hf dental Henrik Fischer, Schönebeck Lustinetz „Baden wie die Götter“ GmbH, Schönebeck PeRoDent Zahntechnisches Labor, Wernigerode Peter Ewert e. Kfm. Objekteinrichtungen, Genthin Rad & Tat e.K Zweiradmechanikermeister Ekkehard Lück, Blankenburg Schubert Motors GmbH, Magdeburg Tischlerei Dreyer, Wulferstedt (auch Neuaufnahme in die Umweltallianz Sachsen-Anhalt) Wäscherei Edelweiss Ordel OHG & Co., Burg

Aufbau KI-gestützter geschlossener Kreisläufe für B2B-Textilien aus Baumwoll-Polyester-Mischungen auf der Basis chemischen Upcyclings

Das Projekt "Aufbau KI-gestützter geschlossener Kreisläufe für B2B-Textilien aus Baumwoll-Polyester-Mischungen auf der Basis chemischen Upcyclings" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Dibella GmbH.Zielsetzung: B2B-Textilien, wie sie z. B. als Flachwäsche (Bettwäsche, Tischwäsche, Frottierwäsche) oder Arbeitsbekleidung in industriellen Wäschereien (Textilservice) bearbeitet werden, können nach Ende ihrer Nutzungsphase einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung und Umweltentlastung beitragen, wenn diese wiederum in einen Fasereinsatz zurückgebracht werden. Die vornehmlich aus Baumwoll-Polyestermischungen bestehenden Textilien werden bisher schon in größeren Mengen einem Downcycling-Prozess (z. B. zu Putztüchern, Dämmmaterialien) unterworfen, jedoch die Umwandlung in ein zirkuläres textiles Wertschöpfungssystem befindet sich noch am Anfang. Gewisse definierte Alttextil-Warenströme können aber bereits heute einem chemischen Faser-zu-Faser-Upcycling-Prozess zugeführt werden. In diesem Prozess werden Baumwoll- und Polyesterfasern getrennt (Fa. Södra, Schweden). Der so aus dem Baumwollanteil gewonnene Cellulose-Pulp (Zellstoff) kann als Beimischung zu neuen Celluloseregeneratfasern, den Lyocellfasern Refibra™ der Fa. Lenzing (Generierung aus besagten Alttextilien ('post-consumer waste') und Baumwollzuschnittresten ('pre-consumer waste') bis zu 30 % und Restanteil Holzzellstoff aus nachhaltiger Forstwirtschaft), verarbeitet und in dieser Form als Cellulose-Komponente in neu einsetzbaren B2B-Textilien wiederverwendet werden. Dies wird in einem laufenden Projekt prinzipiell anhand Modelltextilien bis zu mehreren Nutzungszyklen als Mietwäsche gezeigt, der Kreislauf wäre hier zu Ende. Inwiefern nach Gebrauch diese Textilien im Sinne des Closed-Loops-Systems wiederholbar recycelfähig sind (evtl. Trennung Polyester und Cellulose und Einbringen von letzterer z. B. wiederum in den Lyocell-Prozess), ist noch vollständig unbekannt und soll in diesem Projekt modellhaft untersucht und bewertet werden. Dies umfasst die Erarbeitung von Lösungen für eine tatsächliche Kreislaufführung von B2B-Textilien am Nutzungsende auf Basis von chemischen Qualitätsbewertungen und neuer technischer 'Design for Circularity'-Ansätze. Letztere beinhalten Konstruktion und Gestaltung von Garnen, textilen Flächengebilden, Veredlungsprozessen und Endprodukten für unterschiedliche Generationen der Kreislaufwirtschaft, so dass einerseits die Produktlebensdauer erhöht und andererseits das Recycling unterstützt werden. Für einen wirtschaftlich sinnvollen Einsatz gehört zu den größten Herausforderungen die Sicherstellung eines definierten und mengenmäßig großen Abfallstromes, die Separation der Textilien in den Textilservicebetrieben zur Lieferung vorsortierter Stoffströme und die anschließende Logistik zum Recyclingunternehmen. Aktuell findet keine automatische Sortierung der Alttextilien z. B. nach Fasermischungsverhältnis statt, was bisher zu großen Hindernissen in der Realisierung einer vollständigen Kreislaufführung mit ausreichender Rentabilität (Kostenreduktion) führt. In diesem Projekt wird eine für alle Betriebe einheitliche und einfache Lösung zur vollautomatischen Textilsortierung als Logistikgrundlage für eine praxistaugliche textile Kreislaufwirtschaft angestrebt, um den für eine Kreislaufführung einsetzbaren Post-Consumer-Abfallanteil zu steigern und den Rohstoffeinsatz sowie den CO2-Fußabdruck zu reduzieren. Dies beinhaltet die Entwicklung eines Warentransport- und Greifer-/Sortierungssystems für mengenmäßig große Alttextil-Warenströme von Industriewäschereien als Prototyp, das auf Einsatz KI-gestützter NIR-Detektionstechniken beruht. Ergänzt wird dies durch die Ausarbeitung eines logistischen Container- und Lagersystem für die sortierten Textilmengen und die Einbindung geeigneter 'Transaction Certificates' (TCs), um die notwendige Transparenz der Warenströme zur Identifikation für das belieferte Recyclingunternehmen und im weiteren Verlauf sicherzustellen. Eine abschließende Lebenszyklusanalyse für die neuen Teilbereiche des Cellulosekreislaufs soll die ökologischen Vorteile identifizieren.

Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser aus einem Brunnen

Die Rudolf Leimeister Wäscherei GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 16.09.2021 die Neuerteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Zutagefördern von jährlich 63.000 m³ Grundwasser aus einem Brunnen auf dem Betriebsgrundstück Adolf-Ley-Straße 8, Fl. Nr. 5115/5, Gemarkung Schweinfurt, beantragt. Der Wäscherei Leimeister wurde bereits mit Bescheid vom 16.04.1992 die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus einem Brunnen auf diesem Betriebsgelände erteilt. Die Erlaubnis ist am 31.12.2021 abgelaufen. Da der Brunnen nicht mehr die gewünschte Schüttung liefert, wurde 2016 ein neuer Brunnen gebohrt. Nachdem die Antragsunterlagen zunächst noch nicht vollständig vorlagen, wurde in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen am 22.12.2021 der vorzeitige Beginn der Entnahme von Grundwasser in einer Menge von 2 l/s und 63.000m³/a bis zur Erteilung der beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zugelassen.

Die Altlasten im Blick Mehr zum Thema:

Im Landesbodenschutzgesetz Baden-Württemberg ist festgehalten: „Bei den Bodenschutz- und Altlastenbehörden wird eine Bewertungskommission gebildet. …“ Doch was genau bewertet sie und welche Bedeutung hat die Kommission für den Schutz der Umwelt? Beginnen wir mit dem eigentlichen Gegenstand der Kommission: den Altlasten! Unser heutiger Wohlstand beruht auf 150 Jahren industrieller Produktion und Gewerbe – doch die wirtschaftliche Entwicklung hat auch ihre Schattenseiten. In der Vergangenheit wurde allzu oft sorglos mit umweltgefährdenden Stoffen und Abfällen umgegangen: Lösungsmittel aus der Metallverarbeitung, Wäschereien und anderen Industriezweigen wurden achtlos weggeschüttet oder gelangten bei Betriebsunfällen in die Umwelt. Auf die gleiche Weise gelangten Benzin und Mineralöle aus ehemaligen Tankstellen in den Boden und von dort in das Grundwasser. Auch unter alten Gaswerken, heute weitgehend längst abgerissen, finden sich Teeröle und andere Kohlenwasserstoffe im Boden und Grundwasser. Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Quecksilber oder Chrom sind im Untergrund alter Industriestandorte immer wieder anzutreffen. Böden sind an diesen Orten ein Archiv der Industriegeschichte – und unsere heutigen Altlasten. Ein typischer Standort ehemaliger Industrie mit Altlastenrelevanz (Foto: Harry Hohl, LUBW) Altlasten sind höchst verschieden – jede von Ihnen ist in gewisser Weise einzigartig hinsichtlich ihrer Entstehung, Schadstoffe, Geologie und Grundwasserbeschaffenheit. Deswegen erfordert auch jede Altlast eine individuelle Betrachtung und ein einzelfallbezogenes Vorgehen. Auch wenn Altlasten oftmals im Untergrund verborgen liegen, so kann von ihnen eine Gefahr für Wasser, Boden, Luft, Nutzpflanzen, Tiere und den Menschen ausgehen. Diese möglichen Gefahren zu erkennen, einzuschätzen und abzuwehren ist Aufgabe der 44 Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Städte und Landkreise im Land. Bei dieser wichtigen Aufgabe werden sie von der Altlastenbewertungskommission unter Mitwirkung der LUBW regelmäßig beraten und unterstützt. Die Altlastenbewertungskommission Baden-Württembergs existiert seit 1987 und ist deutschlandweit einmalig. Sie tritt auf Einladung der Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Stadt- und Landkreise zusammen und unterstützt diese in ihrer Vollzugsarbeit. Weitere Mitglieder der Bewertungskommission sind Vertretende der LUBW, des Landesamtes für Geologie (LGRB) und der zuständigen Regierungspräsidien. Unterstützt werden sie dabei von unabhängigen Gutachtern und Sachverständigen, die den jeweiligen Fall bearbeitet haben und ihre Berichte zur Prüfung vorlegen. Die Kommission hat unter anderem Kompetenzen im Bereich Bodenkunde, Altlastentechnik und Hydrogeologie. Damit gibt sie Empfehlungen für technische Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung, zu Sanierungsmaßnahmen und Sanierungszielen. Umspundeter Bereich von mit Mineralölkohlenwasserstoffen belastetem Grundwasser (Foto: Harry Hohl, LUBW) In der Arbeitsweise hat sich das stufenweise standardisierte Vorgehen des Landes Baden-Württemberg bewährt: Zunächst klären die Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Städte und Landkreise, ob überhaupt ein Anfangsverdacht einer Altlast für eine Fläche mit verdächtiger Nutzungshistorie besteht. Dieser Verdacht kann beispielsweise wegfallen, wenn auf der Fläche keine umweltgefährdende Stoffe verwendet oder gelagert wurden. Besteht jedoch ein Anfangsverdacht, folgt die „orientierende Untersuchung“. Hier wird geklärt, ob sich ein hinreichender Gefahrenverdacht bestätigt. Oftmals sind keine weiteren Untersuchungen für die Flächen erforderlich, wenn sich der Anfangsverdacht auf Altlasten nicht bestätigten lässt. Diese Fälle werden als A-Fälle, für „Ausgeschieden“ aus der Bearbeitung, bewertet. Häufig werden zwar Schadstoffe in Boden und Grundwasser gefunden, sind aber in so kleinen Mengen vorhanden oder so fest im Boden fixiert, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Diese Fälle werden dann zu den sogenannten B-Fällen, für „Belassen“ im Bodenschutz- und Altlastenkataster. Bei Umnutzungen der Fläche kann dann rechtzeitig reagiert werden. Bestätigt sich der Anfangsverdacht einer schädlichen Altlast, empfiehlt die Bewertungskommission in den meisten Fällen eine Detailuntersuchung. In dieser sollen räumliches Ausmaß und Risiko der Altlast für die Umweltmedien Wasser, Boden, Luft, Nutzpflanzen, Tiere und den Menschen genauer bestimmt werden. Hat die Detailuntersuchung geklärt wie groß der mögliche Schaden der Altlast für Umwelt oder Mensch ist, werden angepasste Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Dies kann von der Sicherung der Altlast bis hin zu komplexen Dekontaminationen mit neuartigen Technologien reichen. Eine Art zur Sicherung kann sein, den belasteten Bereich mit Spundwänden zu umschließen. Damit wird die Altlast vom Grundwasser abgeschnitten und kann dieses nicht mehr belasten. Verunreinigungen des Grundwassers werden häufig auch mittels „Pump-and-Treat“ gesichert und saniert. Dabei wird das Grundwasser nach oben gepumpt und über geeignete Filter gereinigt. Bis das Grundwasser auf diese Weise gesäubert ist, können allerdings Jahrzehnte vergehen. Beispiel einer Sanierung mittels Bodenluftabsaugung (Foto: Harry Hohl, LUBW) Deutlich schneller, aber auch teurer, sind Aushubsanierungen. Dabei wird der belastete Boden entfernt und danach auf eine Sondermülldeponie gebracht oder verbrannt. Neben diesen Methoden gibt es aber auch eine Vielzahl anderer Sanierungsverfahren, um die Gefahr durch Altlasten zu minimieren. Aushubsanierung von mit Teerölen belastetem Boden (Foto: Harry Hohl, LUBW) Die Altlastenbewertungskommission wägt ab, welches technische Verfahren sich am besten für den Standort eignet und ob es mit verhältnismäßigem Aufwand die Altlast beseitigen oder sichern kann. Ist eine Altlast saniert oder gesichert, geht von ihr keine Gefahr mehr aus. Die Fläche kann dann wieder genutzt werden, beispielsweise für Wohnungen, für Gewerbe, Industrie und Handel – aber auch neue Sport- und Freizeitflächen können entstehen. Altlasten sind unser industriell-/gewerbliches Erbe und können für Mensch und Umwelt eine Gefahr darstellen – doch sind sie mit geeigneten Technologien beherrschbar. Die Arbeit der Bodenschutz- und Altlastenbehörden und Gremien wie der Altlastenbewertungskommission ermöglichen dabei einen landeseinheitlichen und systematischen Umgang mit Altlasten – von der Erkundung über die Bewertung hin zur Sanierung und Nachnutzung. Näheres zur Altlastenbearbeitung und statistische Kennzahlen zu Altlasten finden Sie in der jährlich erscheinenden Altlastenstatistik

Modulare Leistungsübergabestation, Teilvorhaben: Einbindung in Solare Prozesswärmeanlage für Wäscherei

Das Projekt "Modulare Leistungsübergabestation, Teilvorhaben: Einbindung in Solare Prozesswärmeanlage für Wäscherei" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Protarget AG.

Wiederverwendung: Recycling von Wäschereiabwasser zur Wiederverwendung des Abwassers mittels keramischer Nanofiltration, Teilprojekt 2

Das Projekt "Wiederverwendung: Recycling von Wäschereiabwasser zur Wiederverwendung des Abwassers mittels keramischer Nanofiltration, Teilprojekt 2" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: CHMS GmbH & Co. KG.

1 2 3 4 59 10 11