Darstellung der Verwaltungsgrenzen 2. Ordnung (Städte bzw. Gemeinden), die Gebiete präsentieren, die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Bei den Verwaltungsgrenzen und Verwaltungseinheiten der 2. Ordnung handelt es sich nicht um abgestimmte Grenzen. Das Gebiet der Gemeinde bilden die Flurstücke (sogenannte Grundstücke), die nach geltendem Recht zu ihr gehören (SächsGemO § 7 Abs. 1). Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (SächsGemO § Abs. 3). Gemeinden im Sinne der SächsGemO sind sowohl die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Kreisfreien Städte. Die Bezeichnung "Stadt" führen nach § 5 Abs. 2 SächsGemO die Gemeinden, denen diese Bezeichnung beim Inkrafttreten der SächsGemO zusteht. Die Staatsregierung kann auf Antrag die Bezeichnung "Stadt" an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen. Gemäß § 3 Abs. 2 SächsGemO können Gemeinden mit mehr als 17.500 Einwohnern auf Antrag von der Staatsregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Gemeinden, die durch das Kreisgebietsreformgesetz ihre Eigenschaft als Kreissitz verloren haben, konnten auf ihren Antrag nach SächsKrGebRefG § 15 Abs. 4 zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Der Antrag war bis zum 31.12.1996 zu stellen. Die Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau und die Städte, die als Folge der Neugliederung des Gebietes des Freistaates Sachsen den Sitz des Landratsamtes verlieren und nicht bereits Große Kreisstädte sind, sind mit Wirkung vom 1. August 2008 Große Kreisstädte.
Darstellung der Verwaltungsgrenzen 2. Ordnung (Städte bzw. Gemeinden), die Gebiete präsentieren, die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Bei den Verwaltungsgrenzen und Verwaltungseinheiten der 2. Ordnung handelt es sich nicht um abgestimmte Grenzen. Das Gebiet der Gemeinde bilden die Flurstücke (sogenannte Grundstücke), die nach geltendem Recht zu ihr gehören (SächsGemO § 7 Abs. 1). Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (SächsGemO § Abs. 3). Gemeinden im Sinne der SächsGemO sind sowohl die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Kreisfreien Städte. Die Bezeichnung "Stadt" führen nach § 5 Abs. 2 SächsGemO die Gemeinden, denen diese Bezeichnung beim Inkrafttreten der SächsGemO zusteht. Die Staatsregierung kann auf Antrag die Bezeichnung "Stadt" an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen. Gemäß § 3 Abs. 2 SächsGemO können Gemeinden mit mehr als 17.500 Einwohnern auf Antrag von der Staatsregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Gemeinden, die durch das Kreisgebietsreformgesetz ihre Eigenschaft als Kreissitz verloren haben, konnten auf ihren Antrag nach SächsKrGebRefG § 15 Abs. 4 zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Der Antrag war bis zum 31.12.1996 zu stellen. Die Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau und die Städte, die als Folge der Neugliederung des Gebietes des Freistaates Sachsen den Sitz des Landratsamtes verlieren und nicht bereits Große Kreisstädte sind, sind mit Wirkung vom 1. August 2008 Große Kreisstädte.
Darstellung der Verwaltungsgrenzen 2. Ordnung (Städte bzw. Gemeinden), die Gebiete präsentieren, die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Bei den Verwaltungsgrenzen und Verwaltungseinheiten der 2. Ordnung handelt es sich nicht um abgestimmte Grenzen. Das Gebiet der Gemeinde bilden die Flurstücke (sogenannte Grundstücke), die nach geltendem Recht zu ihr gehören (SächsGemO § 7 Abs. 1). Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (SächsGemO § Abs. 3). Gemeinden im Sinne der SächsGemO sind sowohl die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Kreisfreien Städte. Die Bezeichnung "Stadt" führen nach § 5 Abs. 2 SächsGemO die Gemeinden, denen diese Bezeichnung beim Inkrafttreten der SächsGemO zusteht. Die Staatsregierung kann auf Antrag die Bezeichnung "Stadt" an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen. Gemäß § 3 Abs. 2 SächsGemO können Gemeinden mit mehr als 17.500 Einwohnern auf Antrag von der Staatsregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Gemeinden, die durch das Kreisgebietsreformgesetz ihre Eigenschaft als Kreissitz verloren haben, konnten auf ihren Antrag nach SächsKrGebRefG § 15 Abs. 4 zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Der Antrag war bis zum 31.12.1996 zu stellen. Die Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau und die Städte, die als Folge der Neugliederung des Gebietes des Freistaates Sachsen den Sitz des Landratsamtes verlieren und nicht bereits Große Kreisstädte sind, sind mit Wirkung vom 1. August 2008 Große Kreisstädte.
Dieser Inhalt beschreibt den Flusspegel "Görlitz" mit der Messstellen-Id: "660160" und der Object-Id 41. Die Messstation liegt am Gewässer Lausitzer Neiße.
Die Geologische Karte der eiszeitlich bedeckten Gebiete von Sachsen 1 : 50 000 (GK50) erfasst im wesentlichen die Bereiche des sächsischen Tief- und Hügellandes sowie Teile des Berglandes und Bergvorlandes, soweit sie von eiszeitlichen Sedimenten in nennenswerter Mächtigkeit bedeckt sind. Sie stellt den geologischen Bau und den jüngeren Werdegang der Landschaft im Sachsen dar. Es werden die an der Geländeoberfläche anstehenden Locker- und Festgesteine im Kartenbild wiedergegeben (Oberflächenkarte). Die Karte soll die Grundlage zur Beurteilung der Bodenbildung, der Wasserführung, der Verbreitung von nutzbaren Locker- und Festgesteinen, der möglichen Reichweite von Umweltschäden, der Deponiemöglichkeiten u. a. m. bilden. Folgende Blätter wurden bearbeitet und liegen analog und digital vor: 2465 Bitterfeld, 2466 Eilenburg, 2467 Bad Liebenwerda, 2469 Hoyerswerda, 2470 Weißwasser, 2565 Leipzig, 2566 Wurzen, 2567 Riesa, 2568 Großenhain, 2569 Kamenz, 2570 Niesky, 2665 Zeitz, 2666 Mittweida, 2667 Meißen, 2668 Dresden, 2669 Bautzen, 2670 Görlitz, 2766 Chemnitz, 2769 Pirna und 2770 Zittau. Zusammen mit dem Kartenwerk "Lithofazieskarten Quartär 1 : 50 000" (LKQ 50) und den "Lithofazieskarten Tertiär 1 : 50 000" (LKT) liegt damit für den gesamten nordwestsächsischen Raum ein einheitliches geowissenschaftliches Kartenwerk vor. Zusätzliche Informationen: Sonderblattschnitt; Blattschnitte reichen bis in angrenzende Regionen der Bundesländer Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt.
Blatt Görlitz bildet die geologischen Verhältnisse im Dreiländereck Deutschland, Polen und Tschechien ab. Das Lausitzer Bergland wird im Norden des Kartenausschnitts erfasst, im Osten der Komplex des Iser- und Riesengebirges, im Westen die Ausläufer der Sächsischen Kreidesenke mit dem Elbsandsteingebirge und im Süden die Nordböhmische Kreidesenke. Die Lausitzer Überschiebung zieht sich von Westnordwest nach Ostsüdost quer über das Kartenblatt. Die Plutonite des südlichen Lausitzer Berglands bilden das größte Plutonitgebiet im variszischen Gebirge Mitteleuropas. Cadomische und altpaläozoische Magmatite und Anatexite (Oberproterozoikum bis Ordovizium) bilden den aufgrund dominierender Biotitgranodiorite als "Lausitzer Granodiorit-Massiv" bezeichneten Komplex. Die Biotit-Monzogranite bei Stolpen und Königshain intrudierten erst synvariszisch im Oberkarbon. Tertiäre Vulkanite (Basanit, Nephelinit, Olivinbasalt) treten gehäuft in der Region um Zittau auf. Die Kristallingesteine sind in den Niederungen des Lausitzer Berglandes von känozoischen Lockersedimenten überlagert. In südöstlicher Fortsetzung des Lausitzer Berglands erstreckt sich der Komplex des Iser- und Riesengebirges. In seinem Zentrum lagert der synvariszisch intrudierte Riesengebirgsplutons (Biotit-Monzogranite des Oberkarbons), der von einem Gürtel metamorpher Kristallingesteine umrandet wird. Während im Norden des Plutons präkambrische bis kambrische Gneise ("Iser-Gneise") und Glimmerschiefer lagern, treten in seiner östlichen und südlichen Umrandung vermehrt auch Phyllite und Quarzite sowie paläozoische Metamorphite auf. Die südwestliche Begrenzung des Komplexes bildet die Lausitzer Überschiebung, die den Abbruch zur Nordböhmischen Kreidesenke markiert. Die Nordböhmische Senke ist mit kreidezeitlichen Sand- und Mergelsteinen verfüllt. Mit Mächtigkeiten bis zu 150 m lagern sie diskordant über präkambrischem bzw. paläozoischem Untergrund. Auffällig sind die Vorkommen tertiärer Vulkanite (Basalt, Basanit, Nephelinit, Phonolith, Trachyt), die verstärkt im westlichen bzw. nordwestlichen Abschnitt der Senke die kreidezeitliche Sedimentdecke durchstoßen. Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, verdeutlicht eine tektonische Übersichtskarte die regionalgeologische Gliederung im Kartenausschnitt. Ein Profilschnitt gewährt zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Das Profil schneidet in seinem Nordwest-Südost-Verlauf das Lausitzer Granodioritmassiv, die Lausitzer Überschiebung sowie die Nordböhmische Kreidesenke mit ihren tertiären Vulkanitschloten (z. B. Hochwald und Ortel).
The ISAD02 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISA): Routinely scheduled observations for distribution from automatic (fixed or mobile) land stations (e.g. 0000, 0100, … or 0220, 0240, 0300, …, or 0715, 0745, ... UTC) A2 (D): 90°E - 0° northern hemisphere(The bulletin collects reports from stations: 10046;Kiel-Holtenau;10091;Arkona;10113;Norderney;10131;Cuxhaven;10170;Rostock-Warnemünde;10253;Lüchow;10264;Marnitz;10268;Waren;10291;Angermünde;10315;Münster/Osnabrück;10379;Potsdam;10382;Berlin-Tegel;10384;Berlin-Tempelhof;10410;Essen-Bredeney;10427;Kahler Asten;10430;Lippspringe, Bad;10453;Brocken;10496;Cottbus;10499;Görlitz;10505;Aachen-Orsbach;10513;Köln-Bonn;10532;Gießen/Wettenberg;10544;Wasserkuppe;10554;Erfurt-Weimar;10567;Gera-Leumnitz;10578;Fichtelberg;) (Remarks from Volume-C: SYNOP HALF HOURLY H+30)
Beschrieben aus Oberösterreich, Funde durch Gottschalk bei Görlitz (Neubert et al. 1993: 77).
The ISXD82 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISX): Other surface data A2 (D): 90°E - 0° northern hemisphere (The bulletin collects reports from stations: 10007;UFS Deutsche Bucht;10044;Leuchtturm Kiel;10046;Kiel-Holtenau;10091;Arkona;10113;Norderney;10124;Leuchtturm Alte Weser;10131;Cuxhaven;10170;Rostock-Warnemünde;10253;Lüchow;10264;Marnitz;10268;Waren (Müritz);10291;Angermünde;10315;Münster/Osnabrück;10379;Potsdam;10381;Berlin-Dahlem (FU);10382;Berlin-Tegel;10384;Berlin-Tempelhof;10410;Essen-Bredeney;10427;Kahler Asten;10430;Lippspringe, Bad;10439;Fritzlar (Flugplatz);10453;Brocken;10496;Cottbus;10499;Görlitz;10505;Aachen-Orsbach;10513;Köln-Bonn;10532;Gießen/Wettenberg;10544;Wasserkuppe;10554;Erfurt-Weimar;10567;Gera-Leumnitz;10578;Fichtelberg;) (Remarks from Volume-C: SYNOP HALF HOURLY H+30 ( NATIONAL PART ))
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 122 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 13 |
| Land | 97 |
| Weitere | 214 |
| Wissenschaft | 27 |
| Zivilgesellschaft | 10 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 2 |
| Daten und Messstellen | 203 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 56 |
| Infrastruktur | 1 |
| Repositorium | 1 |
| Taxon | 199 |
| Text | 36 |
| Umweltprüfung | 24 |
| unbekannt | 73 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 74 |
| Offen | 109 |
| Unbekannt | 219 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 390 |
| Englisch | 44 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 14 |
| Bild | 2 |
| Datei | 221 |
| Dokument | 243 |
| Keine | 62 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 281 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 254 |
| Lebewesen und Lebensräume | 402 |
| Luft | 63 |
| Mensch und Umwelt | 386 |
| Wasser | 95 |
| Weitere | 351 |