In this dataset we provide data for 6 experimental models of caldera collapse and subsequent resurgence monitored through geophysical sensors (a force or “impact sensor”, Piezotronics PCB 104 200B02 and a Triaxial piezoelectric accelerometer, Model 356B18). The analogue modelling experiments were carried out at the TOOLab (Tectonic Modelling Laboratory), which is a joint laboratory between the Istituto di Geoscienze e Georisorse of the Consiglio Nazionale delle Ricerche, Italy and the Department of Earth Sciences of the University of Florence. The laboratory work that produced these data was partly supported by the European Plate Observing System (EPOS), by the Joint Research Unit (JRU) EPOS Italia and by the “Monitoring Earth's Evolution and Tectonics” (MEET) project (NextGenerationEU). Specifically, this work was performed in the frame of the DynamiCal project, funded by the 2° TNA-NOA call of the ILGE-MEET project.
Der bundesweite Datensatz enthält Informationen zu Lage, Ausrichtung und Höhe von Windhindernissen, als Datengrundlage für die Ausweisung der Winderosionsgefährdung. Datengrundlage für die Ableitung der Windhindernisse waren das Digitale Geländemodell mit der Gitterweite 10 m (DGM10) und das Digitale Oberflächenmodell mit der Gitterweite 1 m (DOM1) des BKG. Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens zur Ableitung der Windhindernisse und ihrer Höhe findet sich in (Gebel, M.; Uhlig, M.; Bürger, S.; Halbfaß, S. (2025): Erosionsgefährdung von Böden durch Wind – Aktualisierung der bundesweiten Betrachtung. UBA Texte | 47/2025 (Link siehe INFO-LINKS)). Die Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext der methodischen Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung der Ausgangsdaten.
Der bundesweite Datensatz enthält Informationen zu den vorherrschenden acht Hauptwindrichtungen (N, NO, O, SO, S, SW, W, NW). Die Ableitung erfolgt auf Grundlage von beim Deutschen Wetterdienst (DWD) vorliegenden Datensätzen. Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens zur Ableitung der vorherrschenden Hauptwindrichtung findet sich in (Gebel, M.; Uhlig, M.; Bürger, S.; Halbfaß, S. (2025): Erosionsgefährdung von Böden durch Wind – Aktualisierung der bundesweiten Betrachtung. UBA Texte | 47/2025 (Link siehe INFO-LINKS)). Die Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext der methodischen Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung der Ausgangsdaten.
Ziel des Vorhabens ist, auf Grundlage von akustischen Erhebungen das Potential einer (bio-)akustischen Quantifizierung der biologischen Vielfalt für ein bundesweites Waldmonitoring auszuloten. Dazu sollen sowohl existierende (bio-)akustische Datensätze ausgewertet, als auch auf acht Level II- und zwei unbewirtschafteten Flächen in einem dichten Zeitraster automatisch akustische Aufzeichnungen erstellt werden. Auf der Grundlage der Tonaufzeichnungen soll im Interesse einer Schnellindikation kritischer Veränderungen des Waldzustandes, insbesondere der Artenvielfalt, eine Bewertung der biotischen und abiotischen Geräuschkulisse durch Berechnung akustischer Diversitätsindizes erfolgen. Zudem soll eine möglichst vollständige Erfassung des Artenspektrums lautgebender Arten (inklusive Instrumentalgeräusche wie Spechttrommeln) automatisiert unter Nutzung von Algorithmen der (bio-)akustischen Mustererkennung erfolgen. Die Ergebnisse der (bio-)akustischen Analysen sollen stichprobenartig durch Erfassungen vor Ort verifiziert werden. Es soll eine IT-Infrastruktur aufgebaut werden, die es erlaubt, die akustischen Daten effizient zugänglich zu machen, schnell zu analysieren und im Interesse der Schnellindikation zu visualisieren. Die Akustikergebnisse sollen mit routinemäßig erhobenen Daten zum Waldzustand verschnitten werden. Auf der Grundlage einer kritischen Bewertung der Kosten(Aufwand)/Nutzen-Balance und einer eingehenden Analyse der erforderlichen Workflows sollen Handlungsempfehlungen für die Einbindung eines (bio-)akustischen Monitorings in die bundesweite Bewertung des Zustandes der Wälder erarbeitet werden. Im Teilprojekt des Thünen-Institut wird gemeinsam mit dem MfN die erforderliche IT-Infrastruktur aufgebaut. Der Schwerpunkt des Teilprojektes liegt auf die Erstellung eines Leitfadens für Bioakustikaufnahmen und der Integration von Bioakustikdaten in das nationale Waldmonitoring.
DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO 2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen. Pressemitteilung zum Senatsbeschluss vom 20.12.2022 BEK 2030 Umsetzungsphase 2022-2026 ( Austauschseiten 66, 162 und 163 ) Die Fortschreibung des Klimaschutzteils des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess inklusive des Abschlussberichts finden sich auf der Seite Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess . Auf Grundlage des Endberichts des Fachkonsortiums hat die für das BEK fachzuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Vorlage erarbeitet, in der auch die Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrates berücksichtigt wurden. Im Berliner Klimabürger:innenrat hatten parallel im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellvertretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Auch die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms vereint die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei der Klimaanpassungsteil parallel in einem verwaltungsinternen Prozess von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Einbeziehung zahlreicher Senatsverwaltungen sowie nachgelagerten Behörden entwickelt wurde. Mit der Fortschreibung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderung für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt. Als weitere Neuerung wurden zur besseren Bewertung und zeitnahen Nachsteuerung für die Maßnahmen weitestgehend konkrete, quantitative Ziele und Indikatoren bzw. Umsetzungszeitpunkte definiert. Im Bereich Klimaschutz wurden 71 Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und identifiziert, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll, um die CO 2 -Emissionen zu verringern. Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen. Wichtige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Solarcity und die kommunale Wärmeplanung. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Landesförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Das Land Berlin wird zudem die sozialverträgliche Umsetzung von Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf der Bundesebene befürworten. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein. Als neue Maßnahmen werden u.a. die Einrichtung einer Null-Emissionszone innerhalb des S-Bahn-Rings und eine Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums, die dem Umweltverbund, aber auch Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten, Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einräumt, angegangen. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Hier wurden die bisherigen acht Handlungsfelder Gesundheit, Stadtentwicklung und Stadtgrün, Wasser, Boden, Forstwirtschaft, Mobilität, Industrie und Gewerbe und Bevölkerungsschutz um die zwei neuen Handlungsfelder Biologische Vielfalt sowie Tourismus, Sport und Kultur erweitert. Im Handlungsfeld (HF) Gesundheit liegt der Fokus auf der Entwicklung und Etablierung eines Hitzeaktionsplanes (HAP) für das Land Berlin, verbunden mit Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und einer Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Schaffung zielgruppenspezifischer Informationen zu Hitze und UV-Strahlung. Im HF Stadtentwicklung sollen neben der Klimaanpassung in der Planung und bei der Errichtung neuer Stadtquartiere auch die Klimaanpassung im Gebäudebestand entsprechend berücksichtigt werden. Eine klimatische Qualifizierung der Stadtoberfläche soll zudem im HF Boden durch massive Entsieglung vorangetrieben werden. Als strategisches Ziel wird dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 angestrebt. Dem gleichermaßen massiv vom Klimawandel betroffenen Stadtgrün kommt ebenfalls eine Schlüsselrolle zu, da es essentielle Ökosystemleistungen (Verschattung und Verdunstungskühlung, Luft- und Wasserfilterung, Bodenneubildung und Erhöhung der Biodiversität) erbringt. Deshalb muss das Stadtgrün klimaresilient gestaltet, entsprechend gepflegt und geschützt werden. Dafür sollen neben einer nachhaltigen Grünanlagenentwicklung u.a. das Berliner Mischwald-Programm (HF Forstwirtschaft) und die Stadtbaumkampagne konsequent fortgeführt werden. In Ergänzung dazu wird im HF Wasser eine Neuausrichtung der Regenwasserbewirtschaftung im öffentliche Raum angestrebt. Neben den spezifischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es ein neues Handlungsfeld, in dem übergreifende Themen und Herausforderungen wie Fachkräftemangel, bezirklicher Klimaschutz, Klimabildung oder bürgerschaftliches Engagement adressiert werden. Bild: SenMVKU Klimabürger:innenrat Hintergrundinformationen zum Verfahren des „Berliner Klimabürger:innenrats“. Weitere Informationen Bild: Thomas Imo (photothek) Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess Hintergrundinformationen zum Erarbeitungsprozess des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) (Umsetzungszeitraum 2022-2026) Weitere Informationen Bild: SenUMVK Berichte Berichte zu Monitoring und Umsetzung des BEK 2030 sowie zur Sektorzielerreichung Weitere Informationen
Die Karte "Basis des oberen Grundwasserleiterkomplexes" verdeutlicht die großräumige Verbreitung und die Tiefenlage (in Meter zu NN) des oberen überregional bedeutenden Grundwasserleiterkomplexes. Je nach Informationsdichte werden die Angaben zur Tiefenlage mehr oder weniger stark zusammengefasst. Sind innerhalb einer Farbfläche nur teilweise weitere Untergliederungen möglich, erscheinen diese Tiefeninformationen als farbige Linien in den Flächen. Als Grundwasserleiter werden bei dieser Kartendarstellung alle Sande (bis in den Feinstsandbereich) und Kiese eingestuft, deren Schluff- oder Tongehalt unter 5% liegt. So wird auf Grund der Schichtbeschreibung z.B. ein sehr schwach schluffiger Feinsand noch als Grundwasserleiter angesprochen, während ein schwach schluffiger Feinsand als gering wasserleitend bezeichnet wird. In den Lockergesteinsgebieten Niedersachsens werden großräumig zwei übergeordnete Grundwasserleiterkomplexe unterschieden. Der obere Grundwasserleiterkomplex setzt sich aus Sanden und Kiesen des Pleistozän sowie aus Sanden des Pliozän und des Obermiozän zusammen. Der untere Grundwasserleiterkomplex besteht aus durchlässigen Sedimenten des Unter- bis Mittelmiozän, den sog. Braunkohlensanden. Getrennt werden die beiden Grundwasserleiterkomplexe durch den Grundwasserhemmer Oberer Glimmerton, der aus schluffig-tonigen Sedimenten des Mittel- bis Obermiozän besteht. In den Gebieten, in denen als trennende Zwischenschicht (Grundwasserhemmer) der Obere Glimmerton fehlt, ist - großräumig betrachtet - in der Regel nur ein Grundwasserleiterkomplex ausgebildet. Dieser Fall tritt sowohl im Bereich tief eingeschnittener Rinnen, als auch im Bereich stark herausgehobener Salzstöcke auf. Im östlichen Teil von Niedersachsen ist der Obere Glimmerton flächenhaft abgetragen worden. Im Kartenbild wird daher in diesen Gebieten nur ein Grundwasserleiterkomplex dargestellt und als oberer Grundwasserleiterkomplex bezeichnet, obwohl ihm in diesen Gebieten auch die durchlässigen Sedimente der Braunkohlensande, die sonst den unteren Grundwasserleiterkomplex bilden, zugerechnet werden. Die Basis des oberen Grundwasserleiterkomplexes bildet also entweder der Obere Glimmerton oder, bei dessen Fehlen, untermiozäne bis oligozäne Tone und Schluffe. Auf der Karte werden in der Farbskala zwei Bereiche unterschieden: 1. Gebiete, in denen der Aquiferkomplex ungegliedert ist, weil entweder die Trennschicht Glimmerton fehlt oder ein unterer untermiozäner Grundwasserleiter nicht ausgebildet ist. 2. Gebiete, in denen der Aquiferkomplex gegliedert ist, d.h. der Obere Glimmerton ist großflächig verbreitet und trennt ein oberes von einem unteren Stockwerk. Es ist möglich, dass regional andere geringdurchlässige Sedimente, wie z.B. quartäre Beckentone, die Funktion von trennenden Zwischenschichten übernehmen können, die dann eine räumlich begrenzte Aufteilung des Grundwasserleiterkomplexes in zwei oder mehrere Grundwasserstockwerke bewirken. Auf Grund der vorliegenden Daten lassen sich aber zu wenig Aussagen über die flächenhafte Verbreitung von gering durchlässigen quartären Sedimenten machen, da sie nicht wie der Glimmerton über größere Bereiche eine konstante Erscheinungsform aufweisen, sondern in ihrer Fazies auch über kurze Distanzen sehr unterschiedlich ausgebildet sein können. Daher können sie in dieser Übersichtskarte nicht berücksichtigt werden, obwohl sie für die regionale Grundwasserhydraulik oft eine große Bedeutung haben. Die Mächtigkeit des oberen Grundwasserleiterkomplexes wird in einer separaten Karte dargestellt.
Die Prinz Wittgenstein Projektentwicklung, Schloss Wittgenstein 1 in 57334 Bad Laasphe, hat mit Datum vom 30.04.2025 (Eingang bei der Genehmigungsbehörde: 30.04.2025), letztmalig ergänzt am 20.08.2025, die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von 12 Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern in der Stadt Netphen beantragt: Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Aspekte: 1. die Errichtung von 12 Windkraftanlagen Fabrikat: Vestas Wind Systems A/S Typ: Vestas V172-7,2 MW (mit Stahlrohrturm und Fundament sowie Sägezahnhinterkante) Rotordurchmesser: 172,00 m (3-Blatt-Rotor, pitchgeregelt) Leistung: 7.200 kW elektrische Nennleistung in der Stadt Netphen (57250) an den Standorten mit folgenden Koordinaten: WEA-Nr. Gemarkung Flur Flurstück ETRS 89 Zone 32 Nabenhöhe [m] 1 Nauholz 10 10 O: 441830 N: 5640820 199 2 Nauholz 1 13 O: 442848 N: 5641672 199 3 Nauholz 4 108 O: 442849 N: 5640807 199 4 Nauholz 4 46 O: 441060 N: 5639700 199 5 Grissenbach 1 24 O: 441387 N: 5639180 199 6 Grissenbach 1 23 O: 441045 N: 5638704 199 7 Nenkersdorf 1 19 O: 442393 N: 5639893 199 8 Nenkersdorf 1 19 O: 442741 N: 5640138 199 9 Nenkersdorf 1 14 O: 442023 N: 5639529 199 10 Beienbach 1 47 O: 439775 N: 5640018 164 11 Beienbach 1 119 O: 440338 N: 5639911 164 12 Walpersdorf 14 3 O: 443352 N: 5640932 199 2. die Herrichtung von Fundament, Kranstellflächen, Turmumfahrung, Kranbetriebsflächen, Lager- und Montageflächen sowie Zufahrt an den jeweiligen Windkraftanlagen zuzüglich Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in dem in den Antragsunterlagen dar-gestellten Umfang. 3. den Betrieb der errichteten Anlagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Eingeschlossene Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen und Zustimmungen gemäß § 13 BImSchG: 1. Baugenehmigung gemäß § 63 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen –Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018) 2. die Zustimmung der Luftfahrtbehörde gemäß § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 3. die Waldumwandlungsgenehmigung nach § 39 Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz – LFoG) Die Windkraftanlagen sollen 2027 in Betrieb genommen werden. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG. Die Anlage gehört zu den unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart (V) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannten Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. Gleichzeitig ist das Vorhaben in Nr. 1.6.2 (A) des Anhangs 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist daher im sogenannten vereinfachten Verfahren nach § 19 ff. BImSchG in Verbindung mit der 9. BImSchV durchzuführen. Zuvor ist eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht erforderlich. Die Antragstellerin hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu beantragen und einen UVP-Bericht vorzulegen. Dies hat zur Folge, dass das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG (mit Beteiligung der Öffentlichkeit) durchzuführen ist. Das Vorhaben der Prinz Wittgenstein Projektentwicklung wird hiermit gemäß §§ 8 ff. der 9. BImSchV in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Wald und Landwirtschaft dar.:Im Landschaftsprogramm werden Räume zur Entwicklung von Auen-/Bruchwäldern bzw. Gewässerbegleitenden Erlen-/Eschenwäldern über ein Symbol dargestellt. Die Auswahl der Räume erfolgt auf den potentiellen Standorten dieser Waldgesellschaften unter Berücksichtigung der aktuellen Ausprägung der vorkommenden Lebensgemeinschaften mit ihren Pflanzen- und Tierarten und möglicher Konflikte mit bestehenden Nutzungen. Diese Räume müssen im Rahmen von konkreten Projekten zur Waldentwicklung näher untersucht und flächenmäßig konkretisiert werden. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.9 und 6.5.4
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 14205 |
| Europa | 243 |
| Global | 36 |
| Kommune | 188 |
| Land | 13764 |
| Schutzgebiete | 3 |
| Wirtschaft | 267 |
| Wissenschaft | 502 |
| Zivilgesellschaft | 178 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 10 |
| Chemische Verbindung | 9 |
| Daten und Messstellen | 4557 |
| Ereignis | 136 |
| Formular | 1 |
| Förderprogramm | 7397 |
| Gesetzestext | 4 |
| Infrastruktur | 97 |
| Kartendienst | 4 |
| Lehrmaterial | 15 |
| Sammlung | 4 |
| Taxon | 124 |
| Text | 2615 |
| Umweltprüfung | 903 |
| WRRL-Maßnahme | 54 |
| unbekannt | 7166 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 4336 |
| offen | 13595 |
| unbekannt | 5123 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 17116 |
| Englisch | 7231 |
| Leichte Sprache | 3 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4493 |
| Bild | 298 |
| Datei | 856 |
| Dokument | 2745 |
| Keine | 7696 |
| Multimedia | 13 |
| Unbekannt | 116 |
| Webdienst | 718 |
| Webseite | 12706 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 14723 |
| Lebewesen und Lebensräume | 16990 |
| Luft | 13473 |
| Mensch und Umwelt | 22688 |
| Wasser | 11994 |
| Weitere | 22315 |