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Die Übersichtskarte Bundeswasserstraßenkarte DBWK1000 enthaelt Bundeswasserstraßen, den Sitz der Ober-, Mittel- und Unterbehörden, Wasserstraßen-Klassifizierung, Angaben über Kilometrierung, freie oder staugeregelte Flußstrecken, Schleusen, Schiffshebewerke, Sperrwerke, Orte, sonstige Gewässer und Grenzen. Abgabe WSVintern als PDF-Datei. Dieser Datensatz ist im Internet frei zugänglich. Download unter: https://gdws.wsv.bund.de/DE/service/karten/01_karten/karten-node.html
Die Übersichtskarte Bundeswasserstraßenkarte BWK1000 enthaelt Bundeswasserstraßen, den Sitz der Ober-, Mittel- und Unterbehörden, Wasserstraßen-Klassifizierung, Angaben über Kilometrierung, freie oder staugeregelte Flussstrecken, Schleusen, Schiffshebewerke, Sperrwerke, Orte, sonstige Gewässer und Grenzen. Abgabe als Farbplot A0.
In der Umgebung der geplanten Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf (WAW) und an einem Referenzort werden Proben von Baumnadeln (Fichten, Tannen, Kiefern) und von Lebern der Roetelmaeuse genommen und auf alpha- bzw. gamma-strahlende Einzelnuklide untersucht. Das Forschungsvorhaben hat zum Ziel, vor Inbetriebnahme der WAW eine Grunderhebung der Radioaktivitaetsverteilung in biologisch signifikanten Proben zu erhalten. Es soll dadurch sichergestellt werden, dass nach Inbetriebnahme der WAW eine eventuelle Anreicherung von Radioaktivitaet in der Umwelt nachzuweisen waere.
Die radioaktiven Immisionen aus den kerntechnischen Anlagen des Kernforschungszentrums Karlsruhe, der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe fuer bestrahlte Kernbrennstoffe, der Kernkraftwerke Obrigheim, Neckarwestheim, Fessenheim (Elsass) und Beznau (Schweiz) werden innerhalb eines Radius von 10 km ueberwacht, insbesondere im Hinblick auf biologische Anreicherungspfade.
Untersuchungen im Hinblick auf den Betrieb von Wiederaufbereitungsanlagen. Die Arbeiten umfassen (1) Methodenentwicklung zur Untersuchung des physikalisch-chemischen Verhaltens im Wasser, (2) Aufnahme und Abgabe in Abhaengigkeit von Umgebungsfaktoren, (3) Strahlungseffekte, (4) chemische Toxizitaet, (5) Abschaetzung der absorbierten Strahlendosis, (6) Untersuchung des physikalisch-chemischen Verhaltens im Kulturmedium und (7) Vergleiche mit Befunden aus dem Freiland.
Kernkraftwerke, Wiederaufarbeitungsanlagen, Kernwaffen und Nuklearmedizin sowie die Wirtschaft geben zum Teil langlebige Nuklide an die Biosphaere ab. (Tc99, C-14, Actiniden Ni-59 usw.). Lager fuer radioaktive Abfaelle muessen auf eventuelle Abgaben von Radionukliden ueberwacht werden (Pu, Np). Im Rahmen des NAGRA-Projektes und unabhaengig davon werden die Gehalte von Quellen und Tiefenwaessern an natuerlichen Radionukliden (Uran, Thorium, Radon) und deren Isotopenverteilung bestimmt. Beim Abbruch von Kernkraftwerken muss eine Aktivitaetsbilanzierung des Bauschutts und der Komponenten durchgefuehrt werden. Fuer all diese Probleme muessen chemische Trennmethoden und eine apparative low-level-Spektrometrie entwickelt und betrieben werden. Die Hauptarbeit faellt im Laborbereich an. Dieses Projekt ist verknuepft mit anderen EIR- Projekten.
This collection contains synthesized Sentinel-2 Level 3A surface reflectances for Germany on a monthly basis computed by the WASP processor (which utilizes L2A products derived from the MAJA processor). During the Level 3A processing, atmospherically corrected data from a predefined time interval are collected, weighted based on temporal distance and integrated to a new data set with the aim of removing clouds. Thereby, monthly Sentinel-2 Level 3A composites are provided for whole Germany. Please see https://logiciels.cnes.fr/en/content/maja for additional information on the MAJA product. Further Sentinel-2 Level 3A data computed using MAJA are available on the following website: https://theia.cnes.fr
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir eine Liste aller in Deutschland befindlichen Einrichtungen zur nuklearen Versorgung (Anreicherungsanlagen, Brennelementefertigung, Wiederaufarbeitungsanlagen, Produktion von UF6 etc.). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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