Der Datensatz enthält die Naturparke im Freistaat Sachsen nach Sächsischem Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ohne deren Schutzzoneneinteilung. Im Vordergrund von Naturparken steht die Entwicklung und Gestaltung der Landschaft als Erholungsraum. Naturparke sollen entsprechend ihren Zwecken unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden. Sie werden unterteilt in Schutzzonen (Schutzzone I + II, Entwicklungszone). Zu jeder Fläche wird der geographische Name des Naturparkes aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die als Überschwemmungsgebiete nach Sächsischem Wassergesetz (SächsWG) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ausgewiesenen Waldflächen im Freistaat Sachsen. Überschwemmungsgebiete dienen der Sicherung des schadlosen Abflusses von Hochwasser durch Freihaltung des Gebietes von Hindernissen. Sie sind natürliche Rückhalteflächen, deren Ausweisung durch Rechtsverordnung mindestens ein Hochwasserereignis zugrunde liegt, mit dem statistisch einmal in hundert Jahren zu rechnen ist. Zu jeder Fläche wird der geographische Name des Überschwemmungsgebietes aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die als FFH-Arthabitate ausgewiesenen, infolge ihrer Ausdehnung linienhaft dargestellten Waldflächen und linearen Objekte im Freistaat Sachsen. FFH-Arthabitate dienen der Erhaltung der biologischen Vielfalt durch den Schutz der natürlichen Lebensräume (nach Anhang I der FFH-Richtlinie) sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (nach Anhang II der Richtlinie) auf gesamteuropäischer Ebene sowie – gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten – der Bildung des kohärenten ökologischen Netzes »Natura 2000«. Grundlage ist die Flora-Faune-Habitat-Richtlinie. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Sie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
INSPIRE-Version der BFD5w. Die Art der Bodenreaktion (alkalisch, neutral, sauer) ist ein Kriterium für die Reaktivität eines Bodens. Der pH-Wert wirkt sich direkt oder indirekt auf viele Bodeneigenschaften (z B. Bodengefüge, Bodenorganismen, Nährstoffverfügbarkeit) und damit auf das Pflanzenwachstum aus.$Absatz$ <a href='https://www.lgb-rlp.de/fileadmin/service/lgb_downloads/inspire/boden/bfd5w/bfd5w_bodenreaktion.gml' target='_blank'>GML-Download</a>
"Der Datensatz enthält die das Landschaftsbild prägenden Waldflächen ( 1ha) im Freistaat Sachsen. Waldflächen dieser Waldfunktion tragen entscheidend zur Eigenart oder Schönheit der Landschaft bei. Dies resultiert z. B. aus ihrer Lage (Wälder in intensiv landwirtschaftlich genutzten Gegenden und an weithin sichtbaren Bergflanken), aus ihrem Aufbau oder ihrer Verteilung. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen."
Der Datensatz enthält die Nationalparks im Freistaat Sachsen nach Sächsischem Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie deren Schutzzoneneinteilung. Nationalparks dienen vornehmlich dem Schutz naturnaher, großräumiger Landschaften. In ihnen ist der ungestörte Ablauf der Naturvorgänge zu sichern und die von Natur aus heimische Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten. Sie dienen ferner der wissenschaftlichen Beobachtung natürlicher und naturnaher Lebensgemeinschaften. Die Bevölkerung soll Zugang zu Bildungs- und Erholungszwecken haben, soweit dies der jeweilige Schutzzweck erlaubt. Neben der Angabe des Nationalparknamens erfolgt eine Einteilung in Schutzzonen (Kernzone, Naturzone A+B, Pflegezone). Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die Biosphärenreservate nach Sächsischem Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ohne deren Schutzzonen im Freistaat Sachsen. Biosphärenreservate sollen charakteristische Ökosysteme der Erde repräsentieren. Sie dienen vornehmlich dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung von Natur- und Kulturlandschaften. Zu jeder Fläche wird der geographische Name des Biosphärenreservats aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die als FFH-Arthabitate ausgewiesenen Waldflächen ( 1ha) und Einzelobjekte im Freistaat Sachsen. FFH-Arthabitate dienen der Erhaltung der biologischen Vielfalt durch den Schutz der natürlichen Lebensräume (nach Anhang I der FFH-Richtlinie) sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (nach Anhang II der Richtlinie) auf gesamteuropäischer Ebene sowie – gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten – der Bildung des kohärenten ökologischen Netzes »Natura 2000«. Grundlage ist die Flora-Faune-Habitat-Richtlinie. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Sie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält Waldflächen ( 1ha) mit besonderer Brandschutzfunktion im Freistaat Sachsen. Wald mit besonderer Brandschutzfunktion dient in Gebieten mit hoher Waldbrandgefahr (Waldbrandgefahrenklasse A) als Brandschutzriegel, der Minimierung des Funkenfluges sowie der Abbremsung von Bodenfeuer. Er wirkt der großflächigen Ausdehnung von Bränden entgegen. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält alle linear erfassten FFH-Lebensraumtypen (LRT). Als Flora-Faune-Habitate bezeichnet man die Schutzgebiete, die auf der Grundlage der Flora-Faune-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Die Richtlinie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.