Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) folgt dem Grundsatz, dass Flussgebiete als Ganzes zu betrachten und zu bewirtschaften sind. Für die praktische Arbeit – z. B. für die Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne oder für die Bestandsaufnahme des Zustands der Seen – werden aber handhabbare Untereinheiten gebildet. Wasserkörper stellen hierbei die kleinste Einheit dar, die die WRRL betrachtet. Das WRRL-Monitoring bezieht sich in Schleswig-Holstein auf 73 Wasserkörper mit jeweils einer Seefläche von mehr als 50 ha, davon sind 62 Seen natürlich und elf Seen künstlich entstanden. Hinsichtlich dieser Seen ist Deutschland berichtspflichtig gegenüber der EU.
Die Waldbrandeinsatzkarte zeigt waldbrandrelevante Informationen des Landes Brandenburg im Layout der durch das BMI und BMEL festgelegten und im Bundesanzeiger veröffentlichten bundeseinheitlichen Standards. Die Daten stammen aus verschiedenen Quellen und werden in der Waldbrandeinsatzkarte graphisch zusammengeführt (Quellenangabe hinter Inhaltsauflistung). Die Karte beinhaltet: Löschwasserentnahmestellen, Sensorstandorte der Waldbrandfrüherkennung, Wegenetz für Lösch- und Rettungsfahrzeuge, Brücken, Wendestellen, Brandschutzschneisen, Wundstreifen, Forstliches Abteilungsnetz, (Quelle: Landesbetrieb Forst Brandenburg), KWF-Rettungspunkte (Quelle: Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik V2.18, Datenurheber , www.rettungspunkte-forst.de), Geotechnische Sperrbereiche der LMBV (Quelle: Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV), https://geodatenportal-lmbv.hub.arcgis.com/maps/ac61f78090c04e799d6c7ffd1b4272f0/about, https://geodatenportal-lmbv.hub.arcgis.com/documents/565f85a0f02d4f788dbd19035b5299a0/explore), Militärische Sicherheitsbereiche der Bundeswehr (Quelle: Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr , Abt. Infra), Windkraftanlagen (Quelle: Landesamt für Umwelt, dl-de/by-2-0, https://metaver.de/search/dls/?serviceId=B312CAA7-5766-4725-B8D3-03CDC7F0B273&datasetId=45C506E5-3E9D-4DE2-9073-C3DB636CE7CF) Die in den bundeseinheitlichen Standards festgelegte Darstellung der Kampfmittelverdachtsflächen und des Eisenbahnstreckennetzes einschl. Kilometrierung fehlt aus rechtlichen Gründen.
Quellen der Daten: 1. Seit 2010 im Rahmen des FFH-Grobmonitoring erfasste Biotope im Offenland. Es wurden Daten erfasster FFH-Lebensraumtypen kopiert und um den entsprechenden Biotoptyp (vgl. Kapitel 3 und 4 der Kartieranleitung Aktualisierung der Biotopkartierung in Sachsen) ergänzt. - 2. - Biotope, die im Rahmen einer Sonderkartierung des Feuchtgrünlandes 2017 und 2018 im Offenland erfasst wurden. Kartiert wurde nur in TK25 oder FFH-Gebieten, in denen das FFH-Grobmonitoring bereits abgeschlossen wurde. Erfasst wurden bisher nicht als FFH-LRT erfasste Biotope des sonstigen extensiven Feucht- und Nassgrünlandes (Biotoptypcode GF*), des sonstigen extensiv genutzten Grünlands frischer Standorte (Biotoptypcode GY*) sowie zufällig angetroffene gesetzlich geschützte Biotope. 3. Ergebnisse des zweiten Durchgangs der Selektiven Biotopkartierung im Wald (WBK2). Zuständig ist der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS). Ab 2021 werden die Ergebnisse der WBK2 sukzessive in ausgewählten Landesteilen jährlich aktualisiert. – Der Dienst kann um weitere aktuellere Biotopdaten ergänzt werden (Dienst Biotope aus Pflegeflächen; z.T. auch noch IS SaND LRT)
Erhebung über Anlagen zum Umgang mit Wasse rgefährdenden Stoffen, die im Hinblick auf gesetzlich vorgesehene Überwachungsmaßnahmen besonders erfasst sind. Erhebungsmerkmale: Art der Anlage; Bauart, Baujahr, Material und Fassungsvermögen der Anlage; Gefährdungsstufe; Wassergefährdungsklasse; Art des wassergefährdenden Stoffes; Wirtschaftszweig des Betreibers.
In der Datenbank Rigoletto werden Chemikalien nach ihrem Gefährdungspotential für die aquatische Umwelt und die Gesundheit des Menschen in drei Wassergefährdungsklassen (WGK 1 bis 3) sowie in die Gruppe der nicht wassergefährdenden (nwg) Stoffe eingestuft, Hintergrundinformationen zu den einzelnen Stoffen angeboten und CAS- und EG-Nummern (CAS = Chemical Abstract Services, EG = Europäische Gemeinschaft z. B. EINECS-Nr. = European Inventory of Existing Chemicals) aufgeführt. Die Bewertung der Chemikalien erfolgt durch Selbsteinstufung durch die Hersteller und Inverkehrbringer entsprechend den Maßgaben der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) vom 17. 05. 1999 und in Einzelfällen durch die "Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS)". Im wasserrechtlichen Vollzug der Bundesländer dienen die Wassergefährdungsklassen dazu, Anforderungen an die technische und logistische Sicherheit bei Industrieanlagen und Lagern festzulegen. Die Daten können mit Hilfe einer komfortablen Suchmaschine über Teile der Stoffbezeichnung, CAS-/ EG-Nummern, oder Synonyme recherchiert werden. Folgende Aufgaben werden mit Hilfe der Datenbank Rigoletto gelöst: · Verwalten der nach Anhang 3 der VwVwS vom 17. 05. 1999 durch Hersteller und Inverkehrbringer dokumentierten Stoffe, · Erstellung von umfassenden Stoffdatensätzen, die einstufungsrelevante Daten zur Identifikation, Toxizität, Ökotoxizität, Verhalten in der Umwelt und zu Klassifizierungen umfassen, · Dokumentation der Stoffinformationen und Ausgabe der Datensätze in Form eines Datenblattes, das als Layout-Vorlage zur Vervielfältigung verwendbar ist, · Verwaltung und Dokumentation der Literaturquellen, · regelmäßige Weitergabe der Daten für die Veröffentlichung der Einstufungen im Internet, · Erstellung des Katalogs wassergefährdender Stoffe sowie der VwVwS in Form layoutfähiger Vorlagen.
Web Feature Service (WFS) zum Thema Unterbringung Geflüchteter, Schutzsuchender, Wohnungsloser in Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Quellen der Daten: 1. Seit 2010 im Rahmen des FFH-Grobmonitoring erfasste Biotope im Offenland. Es wurden Daten erfasster FFH-Lebensraumtypen kopiert und um den entsprechenden Biotoptyp (vgl. Kapitel 3 und 4 der Kartieranleitung Aktualisierung der Biotopkartierung in Sachsen) ergänzt. - 2. - Biotope, die im Rahmen einer Sonderkartierung des Feuchtgrünlandes 2017 und 2018 im Offenland erfasst wurden. Kartiert wurde nur in TK25 oder FFH-Gebieten, in denen das FFH-Grobmonitoring bereits abgeschlossen wurde. Erfasst wurden bisher nicht als FFH-LRT erfasste Biotope des sonstigen extensiven Feucht- und Nassgrünlandes (Biotoptypcode GF*), des sonstigen extensiv genutzten Grünlands frischer Standorte (Biotoptypcode GY*) sowie zufällig angetroffene gesetzlich geschützte Biotope. 3. Ergebnisse des zweiten Durchgangs der Selektiven Biotopkartierung im Wald (WBK2). Zuständig ist der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS). Ab 2021 werden die Ergebnisse der WBK2 sukzessive in ausgewählten Landesteilen jährlich aktualisiert. – Der Dienst kann um weitere aktuellere Biotopdaten ergänzt werden (Dienst Biotope aus Pflegeflächen; z.T. auch noch IS SaND LRT)
Quellen der Daten: 1. Seit 2010 im Rahmen des FFH-Grobmonitoring erfasste Biotope im Offenland. Es wurden Daten erfasster FFH-Lebensraumtypen kopiert und um den entsprechenden Biotoptyp (vgl. Kapitel 3 und 4 der Kartieranleitung Aktualisierung der Biotopkartierung in Sachsen) ergänzt. - 2. - Biotope, die im Rahmen einer Sonderkartierung des Feuchtgrünlandes 2017 und 2018 im Offenland erfasst wurden. Kartiert wurde nur in TK25 oder FFH-Gebieten, in denen das FFH-Grobmonitoring bereits abgeschlossen wurde. Erfasst wurden bisher nicht als FFH-LRT erfasste Biotope des sonstigen extensiven Feucht- und Nassgrünlandes (Biotoptypcode GF*), des sonstigen extensiv genutzten Grünlands frischer Standorte (Biotoptypcode GY*) sowie zufällig angetroffene gesetzlich geschützte Biotope. 3. Ergebnisse des zweiten Durchgangs der Selektiven Biotopkartierung im Wald (WBK2). Zuständig ist der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS). Ab 2021 werden die Ergebnisse der WBK2 sukzessive in ausgewählten Landesteilen jährlich aktualisiert. – Der Dienst kann um weitere aktuellere Biotopdaten ergänzt werden (Dienst Biotope aus Pflegeflächen; z.T. auch noch IS SaND LRT)
Stoffe und Gemische können eine Gefahr für Gewässer sein. Sie müssen deshalb entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen (WGK) – bzw. als „allgemein wassergefährdend“ oder „nicht wassergefährdend“ – eingestuft werden. Das Einstufungsverfahren für Stoffe und Gemische ist in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geregelt, welche das bisherige Einstufungsverfahren nach Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) fortschreibt. Aufgrund der WGK und der Tonnage der gehandhabten wassergefährdenden Stoffe legt die AwSV einheitliche Anforderungen für Anlagen bundesweit fest. Damit soll eine Gefährdung von Grund- und Oberflächengewässern bei der Lagerung und Handhabung der Stoffe ausgeschlossen werden. Außerdem bietet die Einstufung für Anlagenbetreiber, Vollzugsbehörden vor Ort sowie im Falle eines Unfalls für die örtlichen Feuerwehren eine aggregierte Gefährlichkeitskennzahl. So müssen sie die Relevanz aller Kombinationen von Gefährlichkeitsmerkmalen für den Gewässerschutz nicht im Einzelnen beurteilen. Die WGK-Einstufung schafft darüber hinaus den Anreiz, besonders gefährliche oder schlecht untersuchte Stoffe durch solche, die weniger wassergefährdend und gut untersucht sind, zu ersetzen. Hinweise zu anlagenbezogenen Regelungen finden Sie auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes im Artikel „Anlagensicherheit“ unter dem „Thema“ „Wirtschaft und Konsum“. Hinweise zu den rechtlichen Regelungen finden Sie im Artikel „Rechtliche Grundlagen“. Hinweise zum Einstufungsverfahren finden Sie im Artikel „WGK-Einstufung“. Die AwSV unterscheidet die WGK-Einstufung von Stoffen und Gemischen. Hierbei ist für Stoffe, Gemische und Erzeugnisse folgendes zu beachten (siehe auch § 2 Begriffsbestimmungen der AwSV): Ein „ Stoff “ ist ein chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren. Ein Reaktionsgemisch, das nicht weiter getrennt und aufgearbeitet wird, kann als Stoff betrachtet werden. Gleiches gilt für Stoffe, die aufgrund ihrer (teilweisen) natürlichen Herkunft eine komplexe chemische Zusammensetzung aufweisen (z. B. Mineralölprodukte oder Fettsäureester). Die Einstufung von Stoffen in WGK muss nach den Vorgaben von Anlage 2 Nummer 1 AwSV dokumentiert und dem Umweltbundesamt vorgelegt werden. Das Formular kann online über das Bundesportal ausgefüllt und übermittelt werden. Eine Vorschau und die Verlinkung zum Formular finden Sie über die Seite Bundesportal | Selbsteinstufung von Stoffen hinsichtlich ihrer Wassergefährdung - Dokumentation . Übergangsweise ist auch die Verwendung des Dokumentationsformblatts 1 für Stoffe möglich. Unterschriebene Einstufungsdokumentationen sind zu richten an: Auf dem Postweg : Umweltbundesamt Fachgebiet IV 2.6 Wassergefährdende Stoffe Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau Oder per E-Mail an: WGK [at] uba [dot] de Gemische bestehen aus zwei oder mehr Stoffen (Komponenten). Die Einstufung von Gemischen findet eigenverantwortlich statt, wobei der Betreiber die Dokumentation seiner Einstufung (Dokumentationsformblatt 2 oder 3 für Gemische) der zuständigen wasserrechtlichen Genehmigungsbehörde vorlegen und nicht beim Umweltbundesamt einreichen muss. Erzeugnisse werden nicht in eine WGK eingestuft. Für die Anwendung der AwSV ist die Frage, ob es sich chemikalienrechtlich um Erzeugnisse handelt oder nicht, nicht entscheidend. Maßgebend ist, ob mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne von § 62 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. § 2 Absatz 2 AwSV (sowohl Stoffe als auch Gemische) in einer Anlage umgegangen wird. Ist dies der Fall, ist die AwSV zu beachten. Das Chemikalienrecht macht keine Vorgabe für das Wasserrecht. Ob das betrachtete Objekt selbst als wassergefährdender Stoff anzusehen ist oder ob durch Umgang mit dem Objekt mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird (z. B. bei einem Hydraulikaggregat), ist für die Eröffnung des Anwendungsbereichs der AwSV ebenfalls unerheblich. Informationsveranstaltung zur AwSV von 2017 Informationsveranstaltung zur AwSV von 2019 Informationsveranstaltung zur AwSV von 2020
Abschluss der Kartierung
Origin | Count |
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Bund | 23 |
Land | 141 |
Wissenschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 5 |
Text | 12 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 140 |
License | Count |
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geschlossen | 60 |
offen | 71 |
unbekannt | 29 |
Language | Count |
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Deutsch | 160 |
Englisch | 1 |
Resource type | Count |
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Archiv | 1 |
Datei | 73 |
Dokument | 71 |
Keine | 32 |
Webdienst | 34 |
Webseite | 83 |
Topic | Count |
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Boden | 138 |
Lebewesen & Lebensräume | 121 |
Luft | 89 |
Mensch & Umwelt | 159 |
Wasser | 88 |
Weitere | 159 |