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s/weds/Wels/gi

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Überschwemmungsgebiete im Landkreis Oldenburg

Für den vorbeugenden Hochwasserschutz sind Gebiete und Räume, die bei Hochwasser überschwemmt und die für Hochwasserrückhaltung beansprucht werden, als Überschwemmungsgebiete festgesetzt und gesetzlich geschützt. Die wesentlichen Verbote der Bebauung und der Bodenaufbringung in Überschwemmungsgebieten sollen die Gefahren bei Hochwasser verringern und die Funktion der Hochwasserrückhaltung nachhaltig gewährleisten. Eigentümer von Flächen in Überschwemmungsgebieten können sich gerne über weitere Verbote aber auch Genehmigungsmöglichkeiten von Vorhaben auf ihren Flächen erkundigen. Im Landkreis Oldenburg bestehen bisher 9 Überschwemmungsgebiete: Überschwemmungsgebiet des Bümmersteder Fleths Hochwasserrückhaltebecken der Delme Überschwemmungsgebiet der Delme von Holzkamp bis Harpstedt Überschwemmungsgebiet der Delme von Harpstedt bis zur Kreisgrenze Überschwemmungsgebiet des Dünsener Baches Überschwemmungsgebiet der Hunte unterhalb der Stadt Oldenburg Überschwemmungsgebiet der Hunte von Goldenstedt bis Höven Überschwemmungsgebiet des Klosterbachs Überschwemmungsgebiet der Lethe Überschwemmungsgebiet des Randgrabens mit Polder Weitere Überschwemmungsgebiete sind für die Berne mit Kimmer Bäke, die Heidkruger Bäke und die Welse vorgesehen.

Barley compatibility factors pivotal for root colonisation and manipulation of basal defence by Piriformospora indica

This project is aimed at the characterization of the systemic reprogramming in barley, which modulates the compatible interaction with the biotrophic leaf pathogen Blumeria graminis f.sp. hordei upon root infestation with the mutualistic endophyte Piriformospora indica. We have recently shown that the basidiomycete P. indica - upon successful establishment in the roots - reprograms barley to salt stress tolerance, resistance to root diseases and higher yield (Waller et al., 2005). Successful powdery mildew infections in barley leaves are also disturbed by the mutualistic fungus. These processes are associated with a strong change in plant metabolism, especially with a drastic alteration of leaf and root antioxidants. On the basis of these findings we will perform an in-depth analysis of the barley metabolome (B6) and transcriptome (B7) with two specific foci: First, to elucidate the process of establishment of the mutualistic fungus within the barley roots; second, to characterize elements of the systemic response in leaves leading to an interruption or failure of compatibility processes required for successful establishment of biotrophic leaf pathogens like Blumeria. New gene candidates will be pre-selected systematically for their regulatory role in compatibility by means of transiently transformed barley leaves upon Blumeria inoculation. Stable transgenic barley and maize lines (B3) generated with verified gene candidates and genes identified by other projects (A1, A2, B5, B6) will be tested with Blumeria and P. indica. By comparing candidate genes in the different plant - microbe systems, we will identify common regulatory processes, metabolites and metabolic networks implicated in compatibility including those required for successful interactions with mutualistic fungi.

Fischfauna 2013

01 Karausche – Carassius carassius (Linnaeus, 1758) 02 Schlammpeitzger – Misgurnus fossilis (Linnaeus, 1758) 03 Quappe – Lota lota (Linnaeus, 1758) 04 Bitterling – Rhodeus amarus (Bloch, 1782) 05 Döbel – Leuciscus cephalus (Linnaeus, 1758) 06 Hasel – Leuciscus leuciscus (Linnaeus, 1758) 07 Schmerle – Barbatula barbatula (Linnaeus, 1758) 08 Stint – Osmerus eperlanus (Linnaeus, 1758) 09 Gründling – Gobio gobio (Linnaeus, 1758) 10 Steinbeißer – Cobitis taenia (Linnaeus, 1758) 11 Zwergstichling – Pungitius pungitius (Linnaeus, 1758) 12 Aland – Leuciscus idus (Linnaeus, 1758) 13 Barsch – Perca fluviatilis (Linnaeus, 1758) 14 Blei – Abramis brama (Linnaeus, 1758) 15 Dreistachliger Stichling – Gasterosteus aculeatus (Linnaeus, 1758) 16 Giebel – Carassius gibelio (Bloch, 1782) 17 Güster – Abramis bjoerkna (Linnaeus, 1758) 18 Hecht – Esox lucius (Linnaeus, 1758) 19 Karpfen – Cyprinus carpio (Linnaeus, 1758) 20 Kaulbarsch – Gymnocephalus cernuus (Linnaeus, 1758) 21 Moderlieschen – Leucaspius delineatus (Heckel, 1843) 22 Plötze – Rutilus rutilus (Linnaeus, 1758) 23 Rapfen – Aspius aspius (Linnaeus, 1758) 24 Rotfeder – Scardinius erythrophthalmus (Linnaeus, 1758) 25 Schleie – Tinca tinca (Linnaeus, 1758) 26 Ukelei – Alburnus alburnus (Linnaeus, 1758) 27 Wels – Silurus glanis (Linnaeus, 1758) 28 Zander – Sander lucioperca (Linnaeus, 1758) 29 Aal – Anguilla anguilla (Linnaeus, 1758) 30 Bachsaibling – Salvelinus fontinalis (Mitchill, 1814) 31 Blaubandbärbling – Pseudorasbora parva (Temminck & Schlegel, 1846) 32 Goldfisch – Carassius auratus (Linnaeus, 1758) 33 Goldorfe – Leuciscus idus auratus (Bade, 1901) 34 Graskarpfen – Ctenopharyngodon idella (Valenciennes, 1844) 35 Marmorkarpfen – Hypophthalmichthys nobilis (Richardson, 1845) 36 Silberkarpfen – Hypophthalmichthys molitrix (Valenciennes, 1844) 37 Sonnenbarsch – Lepomis gibbosus (Linnaeus, 1758) 38 Zwergwels – Ameiurus nebulosus (LeSueur, 1819)

Fischfauna 2022

01 Quappe – Lota lota (Linnaeus, 1758) 02 Karausche – Carassius carassius (Linnaeus, 1758) 03 Schlammpeitzger – Misgurnus fossilis (Linnaeus, 1758) 04 Hasel – Leuciscus leuciscus (Linnaeus, 1758) 05 Forelle – Salmo trutta (LINNAEUS, 1758) 06 Bitterling – Rhodeus amarus (Bloch, 1782) 07 Döbel – Leuciscus cephalus (Linnaeus, 1758) 08 Gründling – Gobio gobio (Linnaeus, 1758) 09 Nase – Chondrostoma nasus (LINNAEUS, 1758) 10 Güster – Abramis bjoerkna (Linnaeus, 1758) 11 Steinbeißer – Cobitis taenia (Linnaeus, 1758) 12 Stint – Osmerus eperlanus (Linnaeus, 1758) 13 Zwergstichling – Pungitius pungitius (Linnaeus, 1758) 14 Aland – Leuciscus idus (Linnaeus, 1758) 15 Barsch – Perca fluviatilis (Linnaeus, 1758) 16 Blei – Abramis brama (Linnaeus, 1758) 17 Dreistachliger Stichling – Gasterosteus aculeatus (Linnaeus, 1758) 18 Hecht – Esox lucius (Linnaeus, 1758) 19 Karpfen – Cyprinus carpio (Linnaeus, 1758) 20 Kaulbarsch – Gymnocephalus cernuus (Linnaeus, 1758) 21 Moderlieschen – Leucaspius delineatus (Heckel, 1843) 22 Plötze – Rutilus rutilus (Linnaeus, 1758) 23 Rapfen – Aspius aspius (Linnaeus, 1758) 24 Rotfeder – Scardinius erythrophthalmus (Linnaeus, 1758) 25 Schleie – Tinca tinca (Linnaeus, 1758) 26 Ukelei – Alburnus alburnus (Linnaeus, 1758) 27 Wels – Silurus glanis (Linnaeus, 1758) 28 Zander – Sander lucioperca (Linnaeus, 1758) 29 Aal – Anguilla anguilla (Linnaeus, 1758) 30 Blaubandbärbling – Pseudorasbora parva (Temminck & Schlegel, 1846) 31 Giebel – Carassius gibelio (Bloch, 1782) 32 Goldfisch – Carassius auratus (Linnaeus, 1758) 33 Graskarpfen – Ctenopharyngodon idella (Valenciennes, 1844) 34 Marmorkarpfen – Hypophthalmichthys nobilis (Richardson, 1845) 35 Silberkarpfen – Hypophthalmichthys molitrix (Valenciennes, 1844) 36 Sonnenbarsch – Lepomis gibbosus (Linnaeus, 1758) 37 Zwergwels – Ameiurus nebulosus (LeSueur, 1819) 38 Marmorgrundel – Proterorhinus semilunaris (HECKEL, 1837) 39 Schwarzmundgrundel – Neogobius melanostomus (PALLAS, 1814) 40 Sibirischer Stör – Acipenser baerii (BRANDT, 1869)

Tachysurus sinensis Lacépède, 1803 Gelber Drachenwels Süßwasserfische und Neunaugen Nicht etabliert (keine Rote-Liste-Kategorie)

Gelbe Drachenwelse wurden erstmals 2018 in Bayern in mehreren Altwassern der Donau zwischen Geisling und Straubing nachgewiesen (Härtl et al. 2018). Dort scheint sich die Art zu halten und auch auszubreiten. Sie erfüllt jedoch nicht die Etablierungskriterien für die bundesweiten Roten Listen (Ludwig et al. 2009). Die Autoren und Autorinnen der Roten Liste gehen davon aus, dass die Art über ein beträchtliches invasives Potenzial verfügt. Es wird daher empfohlen, gemäß § 40 Abs. 3 BNatSchG Maßnahmen zur Beseitigung der bereits vorhandenen Populationen anzuordnen bzw. durchzuführen, um eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten abzuwehren. Gelbe Drachenwelse waren zumindest 2012 und 2014 im Aquarienhandel verfügbar (Aquarium Glaser, E. Mosch, pers. Mitteilung) und könnten ausgesetzt worden sein. Allerdings wird auch die Möglichkeit eines Eintrages über Fischimporte für die Teichwirtschaft diskutiert. In China ist dieser Wels sehr weit verbreitet und besiedelt eine große Bandbreite auch stark beeinträchtigter Gewässer.

Welse, Blumenhagen, Neue Mühle OP (6950901)

Die Flussgebiete sind auf Basis der Hochwassermeldedienstverordnung festgesetzt. Mit Hilfe der Karte des Flussgebietes ist eine räumliche Orientierung möglich. Unter Pegeldaten sind Terminwerte des Wasserstandes und wenn möglich des Durchflusses der Pegel eines Flussgebietes aufgelistet. Über die Karte und Tabellen der Pegeldaten sind die Pegelseiten mit Grafiken und weiteren Informationen verlinkt.

Welse, Blumenhagen, Neue Mühle UP (6950900)

Die Flussgebiete sind auf Basis der Hochwassermeldedienstverordnung festgesetzt. Mit Hilfe der Karte des Flussgebietes ist eine räumliche Orientierung möglich. Unter Pegeldaten sind Terminwerte des Wasserstandes und wenn möglich des Durchflusses der Pegel eines Flussgebietes aufgelistet. Über die Karte und Tabellen der Pegeldaten sind die Pegelseiten mit Grafiken und weiteren Informationen verlinkt.

Welse, Blumberger Mühle (6950300)

Die Flussgebiete sind auf Basis der Hochwassermeldedienstverordnung festgesetzt. Mit Hilfe der Karte des Flussgebietes ist eine räumliche Orientierung möglich. Unter Pegeldaten sind Terminwerte des Wasserstandes und wenn möglich des Durchflusses der Pegel eines Flussgebietes aufgelistet. Über die Karte und Tabellen der Pegeldaten sind die Pegelseiten mit Grafiken und weiteren Informationen verlinkt.

Welse, Schönermark (6950700)

Die Flussgebiete sind auf Basis der Hochwassermeldedienstverordnung festgesetzt. Mit Hilfe der Karte des Flussgebietes ist eine räumliche Orientierung möglich. Unter Pegeldaten sind Terminwerte des Wasserstandes und wenn möglich des Durchflusses der Pegel eines Flussgebietes aufgelistet. Über die Karte und Tabellen der Pegeldaten sind die Pegelseiten mit Grafiken und weiteren Informationen verlinkt.

Die Angelkarte und ihre Auflagen

Die Angelkarte enthält Einschränkungen und Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Lesen Sie deshalb bitte Ihren Fischereierlaubnisvertrag (die Angelkarte) sorgfältig durch und halten Sie sich an die dort gesetzten Auflagen. Benutzen Sie nur die dort erlaubten Fanggeräte in der angegebenen Anzahl, Beschaffenheit und Beköderung. Beachten Sie die Gewässerbegrenzung Ihrer Erlaubnis und die geltenden Angelzeiten. Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mit sich führen. Fische im Sinne des Landesfischereigesetzes sind auch deren Laich, Neunaugen, Krebse, Muscheln und Fischnährtiere. Beachten Sie auch die Berliner Landesfischereiordnung . Wer ohne gültige Angelerlaubnis angelt, die Auflagen der Angelkarte nicht einhält oder auf andere Weise Fische fängt, begeht Fischwilderei und verübt damit eine Straftat! Wer ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann. Online Angelkarte Weitere Informationen Entgelte für Angelkarten Weitere Informationen Ausgabestellen für Angelkarten Weitere Informationen Fangverbote Aus Gründen der Arterhaltung gibt es für bestimmte gefährdete Fischarten ein Fangverbot. Zu den gefährdeten Kleinfischarten zählen Karausche, Bitterling, Zwerg-Stichling, Gründling, Moderlieschen, Schlammpeitzger und Steinbeißer. Sie dürfen weder gefangen noch als Köder benutzt werden. Solche unabsichtlich gefangenen Fische sind unverzüglich wieder ins Fanggewässer zurückzusetzen. Mindestmaße bei Fischen Es gelten die Mindestmaße der Anlage 1 zur Berliner Landesfischereiordnung . Gegebenenfalls können für Ihren Gewässerbereich erweiterte Mindestmaße gelten. Das ersehen Sie aus Ihrer Angelkarte. Gefangene Fische, die kleiner als das geltende Mindestmaß sind, gemessen vom Kopf bis zur Schwanzspitze, müssen unverzüglich schonend ins Fanggewässer zurückgesetzt werden. Der Bestand von Fischarten, deren natürliches Aufkommen nicht ausreichend gewährleistet ist, wird durch Besatzfische aus Teichwirtschaften gestärkt. Der Besatz mit Karpfen, Schleien, Hechten und Welsen erfolgt im Herbst. Nach dem Aussetzen im Gewässer sind Besatzfische noch lange sehr beißfreudig. Verlassen Sie Fangplätze mit offensichtlich beißfreudigen jungen Besatzfischen. Sie schaden sonst der Entwicklung dieser Fische und dem gesamten Bestand. Köderfische Das Angeln mit lebenden Köderfischen verstößt gegen das Landesfischereigesetz und gegen das geltende Tierschutzgesetz. Dem Fisch werden unnötig Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt. In Berliner Gewässern besteht keine Notwendigkeit, die Raubfischrute mit lebenden Fischen zu beködern. Ein toter Fisch erfüllt den gleichen Zweck! Es gibt auch genügend andere Methoden, um einen Raubfisch zu fangen. Setzen Sie keine gehälterten Köderfische in die Gewässer. Sie können damit Fischkrankheiten verbreiten. Fangen Sie nie mehr Köderfische als Sie benötigen. Kunstköder In den Berliner Gewässern ist der Einsatz von Kunstköder mit einer Gesamtlänge von mehr als 2 cm im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres verboten. Diese gelten neben Köderfischen, Wirbel- und Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenködern) als Raubfischköder. Mit Kunstködern, deren Gesamtlänge nicht mehr als 2 cm betragen, können z.B. ganzjährig mit der Friedfischangel Barsche gefangen werden. Verantwortung gegenüber Fischen Töten Sie Ihre Fischfänge sofort und tierschutzgerecht. Das Fleisch von sofort abgeschlagenen Fischen ist bei sachgerechter Kühlung qualitativ hochwertiger und länger haltbar als das Fleisch von Fischen, die über Stunden hinweg in Setzkeschern gehältert und erst danach getötet wurden. Wollen Sie einen Fisch in das Gewässer zurücksetzen, so lassen Sie ihn unmittelbar nach dem Fang ohne Zwischenhälterung mit der erforderlichen Schonung und Sorgfalt wieder frei. Eisangeln im Winter Auch im Winter beim Angeln auf Eis müssen die Fische fachgerecht geschlachtet werden. Die Tiere auf der Eisfläche ersticken zu lassen verstößt gegen den Tierschutz. Markieren Sie das Eisloch beim Verlassen Ihres Angelplatzes mit Zweigen oder Stöcken, damit die Gefahrenstelle für jedermann ersichtlich ist und niemand zu Schaden kommt. Das legen übrigens nicht nur Rücksicht und Vernunft nahe, sondern verlangt auch die Berliner Eisflächenverordnung. Sparsam anfüttern Verwenden Sie nur wenig Anfütterungsmaterial, damit die Fische die zugeworfene Nahrung auch fressen und nicht das meiste Futter nur zu Boden sinkt. Futter auf dem Gewässerboden ist für viele Fische uninteressant und wird kaum noch von ihnen aufgenommen. Es fault und entzieht allen im Wasser lebenden Tieren den Sauerstoff zum Atmen. Angelplatz säubern Jeder Angler möchte einen sauberen Angelplatz. ln der Praxis ist es jedoch häufig nicht so. Sammeln Sie bitte Ihren Abfall ein, nehmen Sie ihn mit und werfen Sie ihn zu Hause in den Müll. So hinterlassen Sie einen sauberen Platz, leisten damit nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch zum positiven Bild des Anglers in der Öffentlichkeit. Ufer schonen Wählen Sie Ihren Angelplatz am Ufer so, dass die Pflanzenbestände an Land und im Wasser nicht darunter leiden. Röhricht zu betreten ist verboten! Angeln Sie vom Boot aus, so halten Sie bitte mindestens 10 m Abstand von den Röhricht- und Seerosenbereichen; damit vermeiden Sie Schäden. Röhricht und Schwimmblattpflanzen sind wichtig für die Entwicklung der Fische. Sie sind Nahrungs-, Schutz- und Regenerationszone zugleich.

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