Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege § 2 Verwirklichung der Ziele § 3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden § 4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke § 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft § 6 Beobachtung von Natur und Landschaft § 7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung § 8 Allgemeiner Grundsatz § 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)
Für Berliner gibt es drei verschiedene Fischereischeine: Fischereischein A für Angler Fischereischein B für Berufsfischer Jugendfischereischein Kosten der Fischereischeine Beantragung / Verlängerung der Fischereischeine Fischereiabgabe Wer seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat und in den Berliner Gewässern angeln möchte, muss einen Berliner Fischereischein A beantragen. Dafür ist grundsätzlich das erfolgreiche Ablegen einer Anglerprüfung erforderlich. Wer vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aber schon eine Sportfischerprüfung bestanden oder die Raubfisch- oder die Salmonidenqualifikation erlangt hat und dies nachweisen kann, erhält den Fischereischein A ebenfalls. Die Sportfischer-, Fischer- und Anglerprüfungen, die in einem anderen Bundesland nach den dort geltenden Vorschriften abgelegt worden sind, gelten wie eine Berliner Anglerprüfung. Seit dem 8. Juni 2000 erhält auch der einen Fischereischein, der einen Fischereischein mit Ausstellungsdatum vor dem 30.04.1995 besitzt oder aus dieser Zeit einen Mitgliedsausweis von einem Anglerverband vorweisen kann. Nähere Auskünfte über Zeitpunkt, Ort und Kosten der Anglerprüfung erteilen die fischereilichen Landesverbände. Dieser Schein ist Berufsfischern vorbehalten, die eine Berufsausbildung als Fischer oder eine fischereiwissenschaftliche Ausbildung durchlaufen haben oder Personen, die mindestens zehn Jahre lang Erwerbsfischerei betrieben haben. Wer 12 Jahre alt geworden ist und noch nicht 18 Jahre ist, kann ohne Anglerprüfung einen Jugendfischereischein erwerben. Der gilt ein Jahr. Jugendliche mit diesem Schein brauchen außerdem eine Angelkarte, eine Mitgliedschaft im Angelverein und einen Nachweis über die sachkundige Einweisung durch einen Fischereischein A- oder B-Inhaber, um mit der Friedfischangel zu fischen. Die Fischereiabgabe wird als Jahresmarke gekauft und in den Fischereischein geklebt. Ohne diese Abgabe ist der Schein ungültig. Geltungsdauer Gebühr Fischereiabgabe 2025 Fischereischein A 5 Jahre 27,00 EUR 21,00 EUR Fischereischein A 1 Jahr 18,00 EUR 21,00 EUR Fischereischein B 5 Jahre 27,00 EUR 135,00 EUR Jugendfischereischein 1 Jahr 10,00 EUR 4,00 EUR Im Fischereiamt kann bar und mit girocard bezahlt werden. Fischereischeine gibt es im Fischereiamt Montag, Dienstag und Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen im Dienstgebäude in der Havelchaussee 149/151 , 14055 Berlin (Charlottenburg), Tel.: (030) 300 69 90. Buslinie M49, Haltestelle Stößenseebrücke Wartezeiten Die durchschnittliche Wartezeit beträgt: 15 Minuten Die durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Vorgang beträgt: 5 Minuten An Tagen mit hohem Besucherandrang in den Monaten März bis Juni ist mit einer durchschnittlichen Wartezeit von 1 Stunde zu rechnen. Unser Tipp: Legen Sie Ihren Besuchertag auf Montag oder Freitag. Kommen Sie in den Monaten Juli bis Februar. Kommen Sie rechtzeitig vor den Feiertagen. Nachweis der bestandenen Anglerprüfung oder vergleichbarer Prüfung oder einen Fischereischein oder einen Mitgliedsausweis eines Anglerverbandes aus der Zeit vor dem 30.04.1995 einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung Passbild Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten mit Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten (Vorder- und Rückseite) Antragsformular einen Berliner Fischereischein ohne Auflagen innerhalb des Zeitraums von 6 Monaten vor bis 6 Monate nach Ablauf der Gültigkeit, sofern dieser nicht bereits verlängert wurde einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung zusätzlich ein Passbild, falls der Fischereischein bereits einmal verlängert wurde oder über 6 Monate abgelaufen ist Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten Antragsformular Die Gebühr einer einmaligen Verlängerung beträgt die Hälfte der Gebühr einer Neuausstellung. Wurde der Fischereischein bereits einmal verlängert, wird ein neues Dokument ausgestellt. Die Gebühr der Neuausstellung s.o. unter Kosten der Fischereischeine. wird von jedem erhoben, der einen Fischereischein besitzt. Die Marken gelten ein Kalenderjahr und können von jedem frei und in beliebiger Anzahl beim Fischereiamt oder den Fischereiorganisationen oder Angelgerätehändlern erworben werden. Wer seinen Hauptwohnsitz nicht im Land Berlin hat und den Fischereischein eines anderen Bundeslandes besitzt, ist von der Abgabe im Land Berlin befreit. Das Land Berlin muss das Geld aus der Fischereiabgabe , so sagt das Gesetz über den Fischereischein, wiederum zur Information über das Gebiet der Fischerei und die Förderung der Fischbestände verwenden. Es setzt die Mittel insbesondere dafür ein, die Bestände zu regulieren. Dafür werden die Lebens- und Umweltbedingungen der Fische und die Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Fischkrankheiten untersucht und die dazu erforderlichen fischereiwissenschaftlichen Begleituntersuchungen durchgeführt.
Im Landkreis Göttingen werden folgende Deponiearten betrieben: Breitenberg: Deponie für Boden und Bauschutt, Kompostanlage und Recyclinghof Adresse: Herzberger Straße 999, 37115 Duderstadt Annahme von: - Bauschutt unbelastet, nicht verwertbar - Unbelastetem Boden - Boden vermischt mit unbelastetem Bauschutt/Straßenaufbruch - Straßenaufbruch, unbelastet, teerölhaltig und bituminös - Dämmmaterial - Asbestzementabfälle Kompostanlage Annahme von: - Park- und Gartenabfall, kompostierbar - Baum- und Strauchschnitt - Rinden - Sägemehl, unbelastet Recyclinghof Annahme von: - Elektroschrott - Altmetall - Altpapier - Altkleidern - Haus- und Sperrmüll - Altholz Deiderode (EAZD): mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) und Recyclinghof Adresse: Auf dem Mittelberge 1, 37133 Friedland Annahme von: - Restabfällen - Sperrmüll - hausmüllähnliche Gewerbeabfälle zusätzlich von Privathaushalten: kleine Mengen an Altmetallen, Altpapier, Baumschutt, Baum- und Strauchschnitt, Elektroschrott und Schadstoffe Dransfeld: Deponie für Boden und Bauschutt, Kompostanlage und Recyclinghof Adresse: Imbser Weg 999, 37127 Dransfeld Annahme von: - Bauschutt unbelastet, nicht verwertbar - unbelastetem Boden - Boden vermischt mit unbelastetem Bauschutt/Straßenaufbruch - Straßenaufbruch, unbelastet, teerölhaltig und bituminös - Dämmmaterial - Asbestzementabfälle Kompostanlage Annahme von: - Park- und Gartenabfall, kompostierbar - Baum- und Strauchschnitt - Rinden - Sägemehl, unbelastet Recyclinghof Annahme von: - Elektronikschrott - Altmetall - Altpapier - Altkleidern - Haus- und Sperrmüll - Altholz Hattorf am Harz: Deponie für Boden, Bauschutt und andere mineralische Abfälle Annahme von u.a.: - vorzubehandelnde Abfälle - Boden und Bauschutt - Straßenaufbruch - Asbestzementabfälle - Dämmmaterial - Park- und Gartenabfälle - Rasenschnitt - Strauchschnitt - Kleinmengen an Rest- und Sperrmüll, Altholz, Elektronikschrott, Altmetall und Papier/Pappe Benutzerordnung: Für gefährliche Abfälle wird bundesweit das elektronische Nachweisverfahren angewendet. Entsorgungsnachweise und Begleitscheine müssen vom Abfallerzeuger in elektronischer Form erstellt, signiert und versendet werden.
Angaben, welche Infrastruktur-Einrichtungen an einer Badestelle vorhanden sind. Hintergrundinformationen zum Thema [Badegewässerqualität](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/B/badegewaesser.html) im Landesportal Folgende Spalten sind enthalten: - `BADEGEWAESSERID` - eindeutige Kennung des Badegewässers, siehe [Datensatz Stammdaten](/collection/badegewasser-stammdaten/aktuell) - `INFRASTRUKTURID` - Identifikations-Code für die Art der Infrastruktur - `INFRASTRUKTUR` - Infrastruktur in Textform Folgende Infrastruktur-Einrichtungen sind verzeichnet: - 1 Baden ohne Aufsicht - 2 Baden m. zeitw. Aufsicht - 3 Eintritt - 4 Liegeplätze ohne Schatten - 5 Liegeplätze mit Schatten - 6 Toiletten - 7 Dusche - 8 Umkleiden - 9 Parken ohne Gebühren - 10 Parken mit Gebühren - 11 Strandkorbverleih - 12 Campingplatz - 13 Grillplatz - 14 Spielplatz - 15 Gaststätte - 16 Kiosk - 17 Rudern - 18 Tretboot - 19 Surfen - 20 Segeln - 21 FKK-Strand - 22 Hundestrand - 23 WLAN - 24 ÖPNV - 25 barrierefreier Zugang Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Pipe, Zeichenketten-Trenner ist das doppelte Anführungszeichen ("). ---- Für eine komplette Sicht auf die Badegewässerqualität in Schleswig-Holstein sollten diese fünf Datensätze einbezogen werden: - [Stammdaten](/collection/badegewasser-stammdaten/aktuell) - [Einstufung der Badegewässerqualität](/dataset/badegewasser-einstufung) - [Informationen zur vorhandenen Infrastruktur](/collection/badegewasser-infrastruktur/aktuell) - [Saisondauer](/dataset/badegewasser-saisondauer) - [Messungen](/dataset/badegewasser-messungen)
Angaben, welche Infrastruktur-Einrichtungen an einer Badestelle vorhanden sind. Hintergrundinformationen zum Thema [Badegewässerqualität](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/B/badegewaesser.html) im Landesportal Folgende Spalten sind enthalten: - `BADEGEWAESSERID` - eindeutige Kennung des Badegewässers, siehe [Datensatz Stammdaten](/collection/badegewasser-stammdaten/aktuell) - `INFRASTRUKTURID` - Identifikations-Code für die Art der Infrastruktur - `INFRASTRUKTUR` - Infrastruktur in Textform Folgende Infrastruktur-Einrichtungen sind verzeichnet: - 1 Baden ohne Aufsicht - 2 Baden m. zeitw. Aufsicht - 3 Eintritt - 4 Liegeplätze ohne Schatten - 5 Liegeplätze mit Schatten - 6 Toiletten - 7 Dusche - 8 Umkleiden - 9 Parken ohne Gebühren - 10 Parken mit Gebühren - 11 Strandkorbverleih - 12 Campingplatz - 13 Grillplatz - 14 Spielplatz - 15 Gaststätte - 16 Kiosk - 17 Rudern - 18 Tretboot - 19 Surfen - 20 Segeln - 21 FKK-Strand - 22 Hundestrand - 23 WLAN - 24 ÖPNV - 25 barrierefreier Zugang Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Pipe, Zeichenketten-Trenner ist das doppelte Anführungszeichen ("). ---- Für eine komplette Sicht auf die Badegewässerqualität in Schleswig-Holstein sollten diese fünf Datensätze einbezogen werden: - [Stammdaten](/collection/badegewasser-stammdaten/aktuell) - [Einstufung der Badegewässerqualität](/dataset/badegewasser-einstufung) - [Informationen zur vorhandenen Infrastruktur](/collection/badegewasser-infrastruktur/aktuell) - [Saisondauer](/dataset/badegewasser-saisondauer) - [Messungen](/dataset/badegewasser-messungen)
Depotcontainerstandplätze Depotcontainerstandplätze sind Einrichtungen zur sortenreinen Erfassung von Altpapier, Altglas (braun, grün, weiß), Leichtverpackungen (z. B. Kunststoffe und Metalle) sowie Elektro- und Elektronikkleingeräten (ohne Batterien und Akkumulatoren). Die Depotcontainerstandplätze befinden sich im Straßenraum und stehen allen Bürger:innen kostenlos zur getrennten Entsorgung von Wertstoffen zur Verfügung. Die Nutzungszeiten der Depotcontainer sind werktags (Mo. – Sa.) von 07:00 bis 20:00 Uhr. Nur in diesen Zeiten dürfen insbesondere Altglascontainer genutzt werden. Recyclinghöfe Auf Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg können neben Sperrmüll, Metallen, Grünabfall und Alttextilien auch weitere Abfallfraktionen und Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Die Recyclinghöfe stehen allen Hamburger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zur Legitimation bei der Anlieferung ist ein gültiges Ausweisdokument oder eine Meldebescheinigung erforderlich. Firmenkunden und Institutionen (z. B. Vereine) können die Recyclinghöfe nur kostenpflichtig nutzen. Hinweis zur Datenaktualität Die Geo-Daten werden regelmäßig aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel monatlich. Kurzfristige baustellenbedingte Umstellungen von Depotcontainern sind daher teilweise nicht enthalten.
Angaben, welche Infrastruktur-Einrichtungen an einer Badestelle vorhanden sind. Hintergrundinformationen zum Thema [Badegewässerqualität](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/B/badegewaesser.html) im Landesportal Folgende Spalten sind enthalten: - `BADEGEWAESSERID` - eindeutige Kennung des Badegewässers, siehe [Datensatz Stammdaten](/collection/badegewasser-stammdaten/aktuell) - `INFRASTRUKTURID` - Identifikations-Code für die Art der Infrastruktur - `INFRASTRUKTUR` - Infrastruktur in Textform Folgende Infrastruktur-Einrichtungen sind verzeichnet: - 1 Baden ohne Aufsicht - 2 Baden m. zeitw. Aufsicht - 3 Eintritt - 4 Liegeplätze ohne Schatten - 5 Liegeplätze mit Schatten - 6 Toiletten - 7 Dusche - 8 Umkleiden - 9 Parken ohne Gebühren - 10 Parken mit Gebühren - 11 Strandkorbverleih - 12 Campingplatz - 13 Grillplatz - 14 Spielplatz - 15 Gaststätte - 16 Kiosk - 17 Rudern - 18 Tretboot - 19 Surfen - 20 Segeln - 21 FKK-Strand - 22 Hundestrand - 23 WLAN - 24 ÖPNV - 25 barrierefreier Zugang Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Pipe, Zeichenketten-Trenner ist das doppelte Anführungszeichen ("). ---- Für eine komplette Sicht auf die Badegewässerqualität in Schleswig-Holstein sollten diese fünf Datensätze einbezogen werden: - [Stammdaten](/collection/badegewasser-stammdaten/aktuell) - [Einstufung der Badegewässerqualität](/dataset/badegewasser-einstufung) - [Informationen zur vorhandenen Infrastruktur](/collection/badegewasser-infrastruktur/aktuell) - [Saisondauer](/dataset/badegewasser-saisondauer) - [Messungen](/dataset/badegewasser-messungen)
Angaben, welche Infrastruktur-Einrichtungen an einer Badestelle vorhanden sind. Hintergrundinformationen zum Thema [Badegewässerqualität](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/B/badegewaesser.html) im Landesportal Folgende Spalten sind enthalten: - `BADEGEWAESSERID` - eindeutige Kennung des Badegewässers, siehe [Datensatz Stammdaten](/collection/badegewasser-stammdaten/aktuell) - `INFRASTRUKTURID` - Identifikations-Code für die Art der Infrastruktur - `INFRASTRUKTUR` - Infrastruktur in Textform Folgende Infrastruktur-Einrichtungen sind verzeichnet: - 1 Baden ohne Aufsicht - 2 Baden m. zeitw. Aufsicht - 3 Eintritt - 4 Liegeplätze ohne Schatten - 5 Liegeplätze mit Schatten - 6 Toiletten - 7 Dusche - 8 Umkleiden - 9 Parken ohne Gebühren - 10 Parken mit Gebühren - 11 Strandkorbverleih - 12 Campingplatz - 13 Grillplatz - 14 Spielplatz - 15 Gaststätte - 16 Kiosk - 17 Rudern - 18 Tretboot - 19 Surfen - 20 Segeln - 21 FKK-Strand - 22 Hundestrand - 23 WLAN - 24 ÖPNV - 25 barrierefreier Zugang Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Pipe, Zeichenketten-Trenner ist das doppelte Anführungszeichen ("). ---- Für eine komplette Sicht auf die Badegewässerqualität in Schleswig-Holstein sollten diese fünf Datensätze einbezogen werden: - [Stammdaten](/collection/badegewasser-stammdaten/aktuell) - [Einstufung der Badegewässerqualität](/dataset/badegewasser-einstufung) - [Informationen zur vorhandenen Infrastruktur](/collection/badegewasser-infrastruktur/aktuell) - [Saisondauer](/dataset/badegewasser-saisondauer) - [Messungen](/dataset/badegewasser-messungen)
Origin | Count |
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Bund | 2074 |
Europa | 4 |
Kommune | 6 |
Land | 635 |
Wissenschaft | 94 |
Zivilgesellschaft | 4 |
Type | Count |
---|---|
Chemische Verbindung | 14 |
Daten und Messstellen | 40 |
Ereignis | 39 |
Förderprogramm | 1452 |
Gesetzestext | 18 |
Kartendienst | 1 |
Lehrmaterial | 5 |
Taxon | 46 |
Text | 716 |
Umweltprüfung | 124 |
unbekannt | 271 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 959 |
offen | 1748 |
unbekannt | 19 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 2565 |
Englisch | 448 |
andere | 2 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 27 |
Bild | 45 |
Datei | 90 |
Dokument | 436 |
Keine | 1349 |
Multimedia | 1 |
Unbekannt | 36 |
Webdienst | 16 |
Webseite | 1021 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 1540 |
Lebewesen und Lebensräume | 1955 |
Luft | 1141 |
Mensch und Umwelt | 2671 |
Wasser | 1013 |
Weitere | 2431 |