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s/wenra/Werra/gi

EU-Kommission ermahnt Deutschland zur Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Medienberichten zu Folge hat die EU-Kommission am 22. Juni 2012 gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Hintergrund ist die Einleitung von salzhaltigen Abwässern in die Werra durch die Kali-Industrie. Diese von den Landesbehörden bisher erlaubte Praxis verstoße gegen die Wasserrahmenrichtlinie.

Messstelle LETZTER HELLER, WERRA

Messstelle betrieben von HANN-MÜNDEN.

Messstelle HELDRA, WERRA

Messstelle betrieben von HANN-MÜNDEN.

Versalzung von Werra und Weser

Die salzhaltigen Abwässer aus Kaliproduktion und Kalihalden belasten seit Jahrzehnten die Flüsse Werra und Weser und gefährden das Grundwasser. Verschiedene Gremien auf Länderebene suchen derzeit nach Lösungen für dieses Abwasserproblem. Das Umweltbundesamt war vom Bundesumweltministerium gebeten worden, nur einen dieser Lösungsvorschläge isoliert zu prüfen: die so genannte Eindampfung der Abwässer mit Salzrückgewinnung. Unter den derzeitigen Randbedingungen kann das Umweltbundesamt die "Eindampfungslösung" allerdings nicht empfehlen: Erstens würden allein die Voruntersuchungen für den Bau einer solchen Anlage vermutlich noch mehrere Jahre dauern - und damit viel zu lange, denn die Maßnahmen für einen guten ökologischen Zustand in Werra und Weser müssen spätestens 2015 festgelegt und der EU-Kommission berichtet werden. Zweitens können die Gesamtkosten erst nach den Voruntersuchungen seriös geschätzt und erst dann beurteilt werden, ob der Bau einer solchen Anlage für die K+S Aktiengesellschaft aus Kassel wirtschaftlich verhältnismäßig ist. Und drittens wird mit der Eindampfung das langfristige Problem der Haldenabwässer nicht gelöst. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

IS RGK TTSK20-100 DS - Geologische Sonderkarten zur Tiefentektonik nordrhein-westfälischer Steinkohlenlagerstätten (1:20.000-1:100.000) - Datensatz

Der Datensatz besteht aus den digitalisierten Anlagen-Tafeln aus den Veröffentlichungen „Tiefentektonik des Ruhrkarbons" und „Tiefentektonik westdeutscher Steinkohlenlagerstätten". Die Daten liegen als Vektor-Datensatz vor. Verfügbare Kartenthemen: Karbonoberfläche und Tektonik, Karbon gesamt (linksrheinisch, Inde Revier, Wurm Revier, Erkelenzer Revier), Emscher und Essener Hauptmulde, Dorstener Hauptsattel, Lippe Hauptmulde, Wittener Hauptmulde, Ibbenbürener Karbonscholle und Werra Salz.

TTSK20-100 A - Geologische Sonderkarten zur Tiefentektonik nordrhein-westfälischer Steinkohlenlagerstätten (1:20.000-1:100.000, analog)

Die analogen Karten sind erschienen als Anlagen-Tafeln in den Veröffentlichungen „Tiefentektonik des Ruhrkarbons" und „Tiefentektonik westdeutscher Steinkohlenlagerstätten". Sie wurden gescannt und liegen als georeferenzierte Bilddateien vor. Verfügbare Kartenthemen: Karbonoberfläche und Tektonik, Karbon gesamt (linksrheinisch, Inde Revier, Wurm Revier, Erkelenzer Revier), Emscher und Essener Hauptmulde, Dorstener Hauptsattel, Lippe Hauptmulde, Wittener Hauptmulde, Ibbenbürener Karbonscholle und Werra Salz.

Karte der oberflächennahen Rohstoffe der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (KOR200) - CC 4718 Kassel

Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschafts­minister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.

Herstellung der Durchgängigkeit der Werra - Errichtung einer Querrechenanlage mit Fischabstieg an der Wasserkraftanlage der TEAG in Falken an der Werra und Bau einer Restwasserkraftanlage und einer Fischaufstiegsanlage am Wehr der Wasserkraftanlage Falken in der Werra

Die TEAG Thüringer Energie AG plant an der Wasserkraftanlage in Falken an der Werra eine Rechenanlage mit einer Fischabstiegsanlage zu errichten. Des Weiteren plant sie in Falken am Wehr in der Werra im Rahmen der Umsetzung des Thüringer Landesprogramms Gewässerschutz zur Herstellung der Durchgängigkeit der Werra den Bau einer Fischaufstiegsanlage und die Errichtung einer Restwasserkraftanlage. Die TEAG wird dazu einen Antrag auf Erteilung einer Zulassung gemäß § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I. S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409), stellen. Bei den Teil-Vorhaben am Wehr handelt es sich um Gewässerausbauvorhaben, für welche nach Anlage 1 Nr. 13.18.1 und 13.14 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323), die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zu erfolgen hat. Gemäß § 5 Abs. 2 UVPG wird bekannt gegeben: Aufgrund der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 UVPG wird eingeschätzt, dass das geplante Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassung zu berücksichtigen sind und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Nach Prüfung der Kriterien der Anlage 3 zum UVPG ergibt sich dies im Wesentlichen aus folgenden Gründen: Die Durchgängigkeit der Werra wird am Standort des Wehres Falken hergestellt. Das Projekt dient daher insgesamt dem Natur- und Artenschutz sowie den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes. Mit der geplanten Errichtung der Fischaufstiegsanlage und der Restwasserkraftanlage geht ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen einher. Anstelle des gewachsenen Bodens, welcher einer Nutzung als Grünland unterliegt, sollen technische Anlagen treten. Es wird eingeschätzt, dass diese Anlagen keine erheblichen Nachteile oder erhebliche Beeinträchtigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeiführen. Die Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden durch die Inanspruchnahme von Flächen für Bauzufahrten und Lagerflächen erfolgt nur temporär. Die Inanspruchnahme von Boden für die Wasserkraftanlage und die Fischaufstiegsanlage erfolgt nur kleinräumig. Das Gewässer wird ökologisch aufgewertet und die Durchgängigkeit erreicht. Daher wird der Eingriff in den Boden als nachrangig betrachtet. Mit dem Gewässerausbau sind räumlich begrenzte Eingriffe in den Sohl- und Uferbereich der Werra verbunden. Die zeitlich begrenzten Beeinträchtigungen der Fauna während der Bauausführung werden durch Bauzeiten-beschrän¬kungen sowie Vorsorge- und Schutzmaßnahmen vermieden. Die Auswirkungen auf die Werra und das FFH-Gebiet in diesem Bereich sind lediglich punktuell und bauzeitlich begrenzt. Negative Auswirkungen auf das Abflussverhalten, insbesondere im Hoch¬wasserfall, sind durch die Vorhaben nicht zu erwarten. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2017 (GVBl. S. 158), im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat 52, Harry-Graf-Kessler-Straße 1 in 99423 Weimar, zugänglich. Diese Bekanntmachung wird auch auf der Homepage des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz veröffentlicht.

Versalzung von Werra und Weser

Die salzhaltigen Abwässer aus Kaliproduktion und Kalihalden belasten seit Jahrzehnten die Flüsse Werra und Weser und gefährden das Grundwasser. Verschiedene Gremien auf Länderebene suchen derzeit nach Lösungen für dieses Abwasserproblem. Das Umweltbundesamt war vom Bundesumweltministerium gebeten worden, nur einen dieser Lösungsvorschläge isoliert zu prüfen: die so genannte Eindampfung der Abwässer mit Salzrückgewinnung. Unter den derzeitigen Randbedingungen kann das Umweltbundesamt die „Eindampfungslösung“ allerdings nicht empfehlen: Erstens würden allein die Voruntersuchungen für den Bau einer solchen Anlage vermutlich noch mehrere Jahre dauern – und damit viel zu lange, denn die Maßnahmen für einen guten ökologischen Zustand in Werra und Weser müssen spätestens 2015 festgelegt und der EU-Kommission berichtet werden. Zweitens können die Gesamtkosten erst nach den Voruntersuchungen seriös geschätzt und erst dann beurteilt werden, ob der Bau einer solchen Anlage für die K+S Aktiengesellschaft aus Kassel wirtschaftlich verhältnismäßig ist. Und drittens wird mit der Eindampfung das langfristige Problem der Haldenabwässer nicht gelöst. Veröffentlicht in Stellungnahme.

Niederschläge bringen zweite Hochwasserwelle

Hannover/ Norden – Die erste Hochwasserwelle hat Südniedersachsen ohne größere Vorkommnisse passiert. Am Oberlauf der Leine sinken die Wasserstände bereits wieder, im Großraum Hannover liegen die Pegel Herrenhausen und Neustadt über der Meldestufe drei. Herrenhausen lag Sonntag Mittag bei 5,21 Meter, Neustadt bei 4,80 Meter. Die Aller hatte zum Ende der Woche flächendeckend die Meldestufe zwei erreicht, aber auch hier stiegen die Pegel am Sonntag nur noch langsam, so dass Meldestufe drei hier voraussichtlich nicht oder nur vereinzelt erreicht wird. Der Pegel Celle meldete Sonntag Mittag 3,90 Meter. Die erste Hochwasserwelle der Weser hatte Niedersachsen in der Nacht von Freitag auf Sonntag erreicht. An der Oberweser, z.B in Hameln-Wehrbergen (5,56 Meter) lagen die Pegelstände Sonntag Mittag vereinzelt über der Meldestufe drei, ansonsten verbreitet über der Meldestufe zwei. "Es handelt sich noch immer um ein normales Winterhochwasser, eine größere Gefährdung erkennen wir derzeit nicht", betonte Andreas Böhmert vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), der zusammen mit Kollegen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes den Überregionalen Hochwasserdienst (ÜHWD) bildet. Die Experten erwarten für Montag jedoch eine zweite Hochwasserwelle: "Im Gegensatz zur ersten Welle, die hauptsächlich durch die Schneeschmelze im Harzvorland und im übrigen südniedersächsischen Bergland verursacht wurde, lässt sich diese zweite Hochwasserwelle in erster Linie auf die kommenden starken Niederschläge und einen Temperaturanstieg zurückführen", ergänzte Böhmert. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) prognostizierte ab Sonntag Mittag flächendeckende Niederschläge zwischen sieben und zwölf Millimetern, sowie für Montag zwischen sechs und acht Millimetern. Im Harzgebiet, im Bereich der Werra und der Fulda rechnet der DWD für Sonntag und Montag sogar mit Niederschlägen von insgesamt 30 Millimetern. Dies wird aller Voraussicht nach ab Montag zu einem spürbaren Anstieg der Wasserstände im Einzugsgebiet der Weser führen. "Die Oberläufe und die Nebenflüsse in den Vorländern der Mittelgebirge reagieren am schnellsten auf solche Niederschläge, unser besonderes Augenmerk gilt dabei den Zuflüssen der Weser – Werra und der Fulda – sowie der Eder in Nordhessen", erläuterte Klaus Lambelet vom ÜHWD. Eine Wetterberuhigung mit fallenden Temperaturen und nur noch geringen Niederschlägen erwartet der DWD für Dienstag. Dies wird aber vermutlich nicht zu sofort und spürbar sinkenden Pegelständen führen. Der ÜHWD rechnet vielmehr mit einer länger anhaltenden Hochwassersituation, die aus mehreren, eng aufeinander folgenden Wellen besteht. Der ÜHWD war das ganze Wochenende im Dienst und wird die Entwicklung auch weiterhin verfolgen.

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