API src

Found 143 results.

Similar terms

s/wilmar/Wismar/gi

Other language confidence: 0.6246787578789003

Karte der oberflächennahen Rohstoffe der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (KOR200) - CC 2334 Rostock

Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschafts­minister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.

Meßtischblatt Wismar (Blatt 2134)

Durch geologische Untersuchungen eines Geländesausschnittes, der durch die TK 25 vorgegeben ist, wird eine vollständige Sammlung aller im Gelände zu gewinnenden Informationen über Art und Aufbau der Gesteine und Schichten durchgeführt. Dazu gehören Aufnahme aller natürlichen und künstlichen Einschnitte, von Bohrsondierungen und Schürfen, Beurteilung des Reliefs. Die Informationen werden analog erfaßt und auf die topographische Karte übertragen (Feldblätter), nach Abschluß der Feldarbeiten werden die hergestellten Karten zur Vervielfältigung aufbereitet (z.B. Druck). Zusätzliche Informationen Datengewinnung: analog, liegt vor als: Karte, beziehbar: analog, digital Drucklegung in 2004.

Grundwassermessstelle Falkens./ Fink.Wismarer Str. UP, UF (Messstellen-Nr.: 34447063)

Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 34447063 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_S. Sie befindet sich in Falkens./ Fink.Wismarer Str. UP, UF (auf dem Grundstück). Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy Fink 1/79. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 3 (tiefere quartäre und tertiäre Schichten). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: gespannt. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_UH_4. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 1975 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 31.05 m Geländehöhe: 31.10 m Filteroberkante: -174 m Filterunterkante: -178 m Sohle (letzte Einmessung): -174.45 m Sohle bei Ausbau: -180 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.

Schallimmissionsdaten

Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin)

Schallimmissionskarten

Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin) 2001 Teterow, Boizenburg, Neustadt-Glewe, Amt Krakow am See

Statistik mehrdimensionaler stochastischer Prozesse

Vortrag auf dem Workshop in Wismar daraus entstanden

Detektionskonzepte für neue Einsatzszenarien von Wasserstoff, Teilvorhaben: Realversuche zur Ausbreitung von Wasserstoff in maritimen Anwendungen

Untersuchung des Fließgewässers Köppernitz im Stadtgebiet der Hansestadt Wismar

Die Untersuchung des Fließgewässers Köppernitz ist eine erste Studie zur Gewässerqualität im direkten Umfeld der Hochschule. Insbesondere Veränderungen der Belastungssituation vor 1990 im Vergleich zur heutigen Situation sollen erfasst und zukünftige nachhaltige Entwicklungsmöglichkeiten sollen aufgezeigt werden. Diese erste Studie, die mit Hilfe ausländischer Studenten durchgeführt wurde (unterstreicht den Agenda-Gedanken), ist im Sinne einer guten Zusammenarbeit der Hochschule mit der Hansestadt Wismar.

Abschnitt A - Verzeichnis der Lotsgelder

Abschnitt A - Verzeichnis der Lotsgelder 1. Beratungsgeld Das Beratungsgeld für die Fahrtstreckenlotsung beträgt 1.1 auf der Ems im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Emden-Reede und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne "Westerems" 100 vom Hundert Papenburg-Schleuse und Emden-Reede 85 vom Hundert Papenburg-Schleuse und Leer-Schleuse 55 vom Hundert Leer-Schleuse und Emden-Reede 55 vom Hundert Emden-Reede und der Binnenrandzelbake 55 vom Hundert der Binnenrandzelbake und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne "Westerems" 55 vom Hundert Borkum-Hafen und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne "Westerems" 85 vom Hundert und im Verkehr auf den Fahrtstrecken von Emden-Reede nach Delfzijl oder Eemshaven 85 vom Hundert Borkum-Hafen nach Eemshaven oder Delfzijl 85 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil I Spalte 1; Die Lotsabgabe für die Fahrtstrecke beträgt 1.2 auf der Unterweser im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Bremen und Bremerhaven 100 vom Hundert Bremen und Elsfleth 52 vom Hundert Elsfleth und Brake 100 vom Hundert Brake und Nordenham 100 vom Hundert Elsfleth und Brake 80 vom Hundert Elsfleth und Nordenham 100 vom Hundert Elsfleth und Bremerhaven 100 vom Hundert Brake und Nordenham 80 vom Hundert Brake und Bremerhaven 100 vom Hundert Nordenham und Bremerhaven 80 vom Hundert der Reede von Blexen und Bremerhaven 25 vom Hundert Bremerhaven und der Reede von Bremerhaven 25 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil I Spalte 2; 1.3 auf der Außenweser im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Bremerhaven und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne "3/Jade 2" oder der "Schlüsseltonne" 100 vom Hundert der Reede von Blexen und Bremerhaven 25 vom Hundert der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne "3/Jade 2" und der "Schlüsseltonne" im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Streckenlotsung von oder nach Bremerhaven 20 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil I Spalte 3; 1.4 auf der Jade im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Wilhelmshaven und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne "3/Jade 2" 100 vom Hundert bei Lotsungen - unmittelbar vor Antritt oder nach Abschluss einer Fahrtstreckenlotsung - von oder nach den Pieranlagen sowie zwischen den Ankerplätzen und den Pieranlagen 39 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil I Spalte 4; 1.5 auf der Elbe im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Hamburg und Brunsbüttel 100 vom Hundert Hamburg und dem Elbehafen Brunsbüttel 115 vom Hundert Wedel und Brunsbüttel 115 vom Hundert Hamburg und der Kaianlage vor Bützfleth/Stade 90 vom Hundert der Kaianlage vor Bützfleth/Stade und Brunsbüttel 100 vom Hundert Brunsbüttel und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Tonne "Elbe" 100 vom Hundert dem Elbehafen Brunsbüttel und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Tonne "Elbe" 115 vom Hundert Brunsbüttel und Cuxhaven 65 vom Hundert Cuxhaven und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Tonne "Elbe" 85 vom Hundert den Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals und den Reeden vor Brunsbüttel 50 vom Hundert den Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals und dem Elbehafen Brunsbüttel 70 vom Hundert Hamburg und der Este 50 vom Hundert Hamburg und Wedel 70 vom Hundert dem Elbehafen Brunsbüttel und Cuxhaven 80 vom Hundert dem Elbehafen Brunsbüttel und Wedel 130 vom Hundert dem Elbehafen Brunsbüttel und der Kaianlage vor Bützfleth/Stade 115 vom Hundert Brunsbüttel und dem Ruthenstrom 120 vom Hundert Hamburg und dem Ruthestrom 110 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil I Spalte 5; 1.6 auf dem Nord-Ostsee-Kanal im Verkehr auf der Fahrtstrecke von der Zufahrt der Eingangsschleuse bis zur Endschleuse 100 vom Hundert auf der Fahrtstrecke von der Lotsenstation Rüsterbergen bis zur Schleuse in Kiel-Holtenau und umgekehrt 60 vom Hundert auf Teilen der Fahrtstrecke für jede angefangene Fahrtstrecke von zehn Kilometern 12 vom Hundert und, wenn nur eine Fahrtstrecke durchfahren und eine in dieser liegende Endschleuse benutzt wird, 25 vom Hundert und, wenn nur eine Teilstrecke im Binnenhafen von Brunsbüttel durchfahren und keine Endschleuse benutzt wird, 15 vom Hundert höchstens 100 vom Hundert bei Lotsungen - unmittelbar vor Antritt oder nach Abschluss einer Fahrtstreckenlotsung - von oder nach dem Hafen Brunsbüttel-Ostermoor sowie auf dem Obereidersee zusätzlich 15 vom Hundert bei Lotsungen - unmittelbar vor Antritt oder nach Abschluss eine Fahrtstreckenlotsung - von oder nach dem Ölhafen Brunsbüttel zusätzlich 15 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil II Spalte 1; 1.7 auf der Kieler Förde im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen den Schleusen oder den Reeden in Kiel-Holtenau, Heikendorf und der Lotsenstation auf dem Leuchtturm Kiel, wenn der Leuchtturm Friedrichsort passiert wird 100 vom Hundert der Leuchtturm Friedrichsort nicht passiert wird 40 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil II Spalte 2; 1.8 auf der Trave im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen den Lübecker Stadthäfen und der Leuchttonne "Trave" in der Lübecker Bucht 100 vom Hundert den Kaianlagen von Lübeck-Siems, Lübeck-Schlutup, Lübeck-Herrenwyk und der Leuchttonne "Trave" in der Lübecker Bucht 93 vom Hundert den Lübecker Stadthäfen und den Kaianlagen von Lübeck-Siems, Lübeck-Schlutup und Lübeck-Herrenwyk 72 vom Hundert den Kaianlagen von Lübeck-Travemünde und der Leuchttonne "Trave" in der Lübecker Bucht 72 vom Hundert den Liegeplätzen der Kaianlagen Lübeck-Siems, Lübeck-Schlutup und Lübeck-Herrenwyk untereinander unter Benutzung der Bundeswasserstraße Trave 55 vom Hundert den Liegeplätzen innerhalb der Lübecker Stadthäfen und Lübeck-Travemünde unter Benutzung der Bundeswasserstraße Trave 55 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil II Spalte 3; 1.9 auf der Flensburger Förde im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Flensburg und der Tonne "Flensburger Förde" 100 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil II Spalte 4; 1.10 auf den Fahrtstrecken zwischen der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne "Westerems" und der Lotsenversetzposition bei der Leuchttonne "GW/TG" 15 vom Hunder der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne "3/Jade 2" und der Lotsenversetzposition bei dem Feuerschiff " GB " oder im Verkehrstrennungsgebiet "Jade Approach" 12 vom Hundert der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Tonne "Elbe" und der Lotsenversetzposition bei der Tonne "E 3" 8 vom Hundert des Höchstbetrages nach Abschnitt B Teil I; 1.11 auf der Wismarer Bucht (Lotsbezirk Wismar) im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Wismar und dem "Offentief" oder der Tonne "Wismar" 100 vom Hundert Wismar und Innenreede sowie Innenreede und dem "Offentief" oder der Tonne "Wismar" 50 vom Hundert der Tonne "Wismar" und Außenreede 25 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil III Spalte 1; 1.12 in der Mecklenburger Bucht vor Rostock-Warnemünde (Lotsbezirk Rostock) im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Seehafen Rostock und den seewärtigen Versetzpositionen 100 vom Hundert Warnemünde und den seewärtigen Versetzpositionen 90 vom Hundert Stadthafen Rostock und den seewärtigen Versetzpositionen 130 vom Hundert der Reede und den seewärtigen Versetzpositionen 50 vom Hundert Rostocker Fracht- und Fischereihafen und den seewärtigen Versetzpositionen 115 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil III Spalte 2; 1.13 auf den Gewässern um Rügen (Lotsbezirk Stralsund) und im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Stralsund-Seehafen-Nord und der Tonne "Gellen" 100 vom Hundert Stralsund-Seehafen-Süd und der Tonne "Gellen" 110 vom Hundert Stralsund-Seehafen-Nord und der Osteinfahrt bei den Tonnen "Landtief B" oder "Osttief 2" 150 vom Hundert Stralsund-Seehafen-Süd und der Osteinfahrt bei den Tonnen "Landtief B" oder "Osttief 2" 140 vom Hundert alle übrigen Fahrtstrecken im Lotsbezirk Stralsund 100 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil III Spalte 3. 1.14 Das Beratungsgeld für Fahrzeuge, die auf den Seelotsrevieren von einem Liegeplatz zu einem anderen Liegeplatz verholt werden, richtet sich nach Abschnitt B Teil IV Nummer 1. 1.15 Werden auf den Seelotsrevieren während der Fahrtstreckenlotsung oder während des Verholens Tätigkeiten des Seelotsen für Ankern, Funkbeschickung, Kompensieren, Probefahrtmanöver (Ankererprobung, Drehkreisfahrten) oder für Meilenfahrten notwendig, so ist ein zusätzliches Beratungsgeld nach Abschnitt B Teil IV Nummer 2 zu entrichten; dies gilt nicht für den Nord-Ostsee-Kanal. 1.16 Auf dem Nord-Ostsee-Kanal ist das zusätzliche Beratungsgeld nach Abschnitt B Teil IV Nummer 2 für Fahrzeuge zu entrichten, die ankern müssen oder während der Fahrtstreckenlotsung festmachen, um zu bunkern oder um Proviant oder Ausrüstung zu übernehmen. Dies gilt auch für das Baggern oder den Güterumschlag während der Fahrtstreckenlotsung. 1.17 Baustellenfahrzeuge, die für Baustellen des Bundes tätig sind und zwischen den äußeren Zufahrtsgrenzen der Schleusen Brunsbüttel und Kiel-Holtenau fahren, zahlen für die Bordanwesenheit des Seelotsen pro angefangener Stunde ein Beratungsgeld nach Abschnitt B Teil IV Nummer 8. 2. Wartegeld 2.1 Ein Wartegeld wird nach Abschnitt B Teil IV Nummer 3 erhoben, wenn 2.1.1 der Seelotse zum vereinbarten Zeitpunkt an Bord gekommen ist oder am vereinbarten Ort bereitsteht, sich der Antritt oder die Fortsetzung der Fahrt aber um mehr als eine Stunde verzögert, für jede weitere angefangene Stunde Wartezeit; 2.1.2 der angeforderte Seelotse nicht an Bord genommen oder wieder entlassen wird, ohne seine Tätigkeit ausgeführt zu haben, für jede angefangene Stunde seiner Abwesenheit von der Einsatzstation; 2.1.3 sich die Anwesenheit des Seelotsen an Bord des Fahrzeuges dadurch verlängert, dass das Fahrzeug während der Lotsung baggert, ankert oder festmacht, für jede angefangene Stunde Wartezeit; dies gilt nicht für revierbedingte Wartezeiten in den Weichen des Nord-Ostsee-Kanals von weniger als zwei Stunden; 2.1.4 der Seelotse in einem Hafen außerhalb des Reviers an Bord geht, seine Tätigkeit aber erst nach Erreichen des Reviers ausübt, für die Zeit vom Verlassen seiner Einsatzstation bis zum Beginn seiner Tätigkeit für jede angefangene Stunde; 2.1.5 der Seelotse nach Beendigung seiner Lotstätigkeit auf Wunsch der Schiffsführung an Bord bleibt oder nicht ausgeholt werden kann und er die Beratung nicht gegen Entgelt fortsetzt, bis zu seiner Rückkehr zur Einsatzstation für jede angefangene Stunde. Fallen bei einer Lotsung mehrere Wartezeiten an, so ist das Wartegeld für die Summe aller Wartezeiten zu berechnen. 3. Auslagen Als Auslage sind zu erstatten 3.1 im Falle des Tatbestandes nach Abschnitt 2.1.2 für den vergeblichen Weg der Betrag nach dem Abschnitt B Teil IV Nummer 4; 3.2 im Falle des Tatbestandes nach Abschnittsnummer 2.1.4 oder 2.1.5 für 24 Stunden ein Tagegeld nach dem Abschnitt B Teil IV Nummer 5; 3..2.1 bei freier Verpflegung und angemessener Unterkunft an Bord jedoch ein ermäßigtes Tagegeld nach dem Abschnitt B Teil IV Nummer 6; 3.3 ein Tagegeld nach dem Abschnitt B Teil IV Nummer 5, wenn der Seelotse für Lotsungen nach Abschnittsnummer 1.10 Buchstabe a bei der Lotsenversetzposition bei der Leuchttonne "GW/TG" mit dem Hubschrauber versetzt oder ausgeholt wird, der angeforderte Seelotse am Standort des Hubschraubers oder bei der Lotsenversetzposition bereitsteht und aus nicht revierbedingten Gründen nicht an oder von Bord gebracht werden kann; 3.4 ein Tagegeld nach dem Abschnitt B Teil IV Nummer 5, wenn der Seelotse für Lotsungen nach Abschnittsnummer 1.10 Buchstabe b bei dem Feuerschiff GB oder bei den Lotsenversetzpositionen im Verkehrstrennungsgebiet "Jade Approach" versetzt oder ausgeholt wird, oder der angeforderte Seelotse am Standort des Lotsenversetzmittels oder bei der Lotsenversetzposition bereitsteht und aus nicht revierbedingten Gründen nicht an oder von Bord gebracht werden kann; 3.5 ein geldlicher Ausgleich nach dem Abschnitt B Teil IV Nummer 7, wenn die Schiffsführung nicht in der Lage ist, den Seelotsen im Bedarfsfall angemessen unterzubringen; 3.6 die notwendigen, tatsächlich entstandenen Fahrtkosten für den Weg zwischen der Wohnung und der Einsatzstation und der Einsatzstation und dem Fahrzeug. Die Wahl des Verkehrsmittels richtet sich nach den jeweiligen Erfordernissen einer möglichst zügigen und termingerechten Besetzung des Fahrzeugs. Werden für den Weg zwischen der Einsatzstation und dem Fahrzeug öffentliche Verkehrsmittel benutzt, so sind die Fahrtkosten der 1. Klasse und die Flugkosten der Economy- oder Business-Klasse erstattungsfähig. Für die Höhe der Fahrtauslagen ist die jeweils verkehrsgünstigste Strecke zugrunde zu legen. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann die Art des Verkehrsmittels und die Höhe durch Richtlinien festlegen. Stand: 01. Januar 2026

Raumnutzungskonzept zur nachhaltigen Entwicklung der westmecklenburgischen Ostseeküste

In Umsetzung des Regionalen Raumordnungsprogramms Westmecklenburg (1996) wurde ein Raumnutzungskonzept für den gesamten Küstenabschnitt der Region (Hansestadt Wismar und 13 Küstengemeinden) erarbeitet. Dabei geht es um: - das Aufzeigen von Standortangeboten zur nachhaltigen Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung mit den entsprechenden Infrastrukturen, - eine bewusste Weiterentwicklung des Tourismus und damit die Sicherung dieses für die Region bedeutenden Wirtschaftszweigs, - die Entwicklung von Lösungsvorschlägen zur Konfliktbewältigung sowie zum Vorantreiben positiver Entwicklungsansätze und - die Darstellung der Verträglichkeit mit Natur und Landschaft. Hierauf aufbauend werden zu einzelnen Maßnahmen, Vorhaben und entwicklungsfähigen Projekten Machbarkeitsaussagen getroffen und Umsetzungsempfehlungen und –strategien entwickelt. Das Raumnutzungskonzept umfasst folgende fünf Aufgabenkomplexe: - Basisdokumentation - Bewertung von Konflikten und Entwicklungsansätzen - Entwicklungskonzeption - Machbarkeitsaussagen - Umsetzungsstrategien.

1 2 3 4 513 14 15