Am 18. Juni 2013 legte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg dem Kabinett einen Gesetzentwurf zum geplanten Nationalpark Schwarzwald vor. Der Gesetzentwurf beinhaltet den rechtlichen Rahmen, die räumliche Abgrenzung und die Verwaltungsstruktur des Nationalparks, verankert aber auch den Bestandsschutz bestehender Einrichtungen innerhalb der Gebietskulisse und regelt das Borkenkäfermanagement im Park. Der WWF begrüßt die Pläne für das neue Großschutzgebiet und lobt die Anstrengungen, möglichst viele Menschen aus der Region an der Planung zu beteiligen. Während der gesamten Nationalpark-Debatte konnten sich die Bürger auf vielfältige Weise in die Diskussion einbringen.
Menschen, die im Einwirkungsbereich von Plänen und Projekten leben, sollen anhand der Umweltberichte und UVP -Berichte erkennen können, ob sie und die Umwelt in der sie leben von Vorhaben oder Planungen betroffen sind. Werden diese Dokumente allerdings nur von Fachleuten verstanden, können sie ihren Zweck nicht erfüllen. Eine bessere Verständlichkeit der Dokumente in Umweltprüfungen kann durch die Beachtung von Schlüsselkonzepten erreicht werden, die im vorliegenden Leitfaden anhand von praxisnahen Beispielen erläutert werden. Der Leitfaden kann daneben auch Anregungen für andere in deutscher Sprache verfasste Umweltdokumente geben.
Die wasserwirtschaftliche Planung umfaßt vorrangig - Pläne zur Bewirtschaftung und Bilanzierung von Gewässern I. Ordnung - Planungen zum Sturmflutschutz
„Die Überprüfung und Priorisierung der Radwegeprojekte geschieht im Dialog mit den Bezirken, etwa auf der heutigen konstruktiven Bezirksstadträterunde. Die Verkehrsstaatssekretärin Dr. Claudia Elif Stutz und ich konnten uns gemeinsam mit den Stadträtinnen und Stadträten offen zum Thema austauschen und haben ein weiteres konstruktives Miteinander verabredet. Mein Anliegen und Ziel ist ein sicherer und funktionierender Verkehrsfluss ohne Einseitigkeiten eines Verkehrsträgers. In diesem Kontext schauen wir uns alles an. Im Koalitionsvertrag haben wir klar festgelegt, dass wir deutlich mehr Radwege bauen wollen als die letzten Landesregierungen. Daran halten wir fest: Wir werden mehr und sichere Radwege schaffen. Ich möchte, dass in dreieinhalb Jahren das Radfahren in Berlin sicherer geworden ist. Wir wollen und werden das aber nicht pauschal mit einer Schablone umsetzen, sondern durch eine flexiblere Planung. Deshalb überprüfen wir jetzt die Pläne der Vorgängerregierung. Wir prüfen die Radwege, die der vorige Senat geplant hat, und werden diese priorisieren. Für die Priorisierung schauen wir uns besonders Projekte mit hohen Zielkonflikten an, wir schauen uns die zugrundliegenden Verkehrszahlen für die jeweiligen Verkehrsteilnehmergruppen und den Planungsfortschritt an. Wir prüfen, ob es Alternativen zu den derzeitigen Planungen gäbe, damit Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr, den ÖPNV und den ruhenden Verkehr geringer ausfallen. Bei der Überprüfung beginnen wir mit den Projekten, bei denen ein Baustart in Kürze bevorsteht. Hier werden wir sehr schnell entscheiden. Hierzu haben uns die Bezirksstadträtinnen und –stadträte zahlreiche konkrete Beispiele genannt, die besonders dringlich sind und die wir uns unter Hochdruck anschauen werden. Damit wollen wir den Bezirken die Planungssicherheit geben, die sie für ihre Vorhaben brauchen. Konkret gehen wir so vor, dass wir uns zunächst mit den Hauptstraßen beschäftigen, anschließend mit den Nebenstraßen. Die Überprüfung der Projekte an Hauptstraßen läuft bereits. Mit der Überprüfung der Nebenstraßen beginnen wir, sobald die Zuarbeit der Bezirke vorliegt. Wichtig ist uns in diesem Zusammenhang auch der Abgleich zwischen Haupt- und Nebenstraßen. Damit wollen wir Überlappungen von Baustellen vermeiden, die gerade auch in der jüngeren Vergangenheit zu Verkehrschaos geführt haben.“
Die TenneT TSO GmbH hat im Rahmen der laufenden Planung des o.g. Vorhabens festgestellt, dass Anpassungen am festgestellten Plan in der Gemeinde Bargum nötig sind. Der vierte Planfeststellungsabschnitt „UW Husum Nord – UW Niebüll Ost“ wurde im Januar 2020 durch das AfPE planfestgestellt. An der Straße „An de Kanal“, die von der B5 abzweigt, ist eine einseitige Ertüchtigung (E025) erforderlich. Die Ertüchtigung befindet sich vollständig auf dem Bankett (SVo) und weist eine Länge von ca. 1 km auf.
Hier können Sie fertig gestellte und mit den Beteiligten abgestimmte Managementpläne (MaP) (alte Bezeichnung: Pflege- und Entwicklungspläne, PEPL) der Regierungsbezirke Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart oder Tübingen einsehen. MaP, die sich noch in der Auslegungsphase befinden, können Sie hier einsehen: MaP Auslegung . Weitere Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie im „Handbuch zur Erstellung von Managementplänen für die Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg" Die MaP für die Natura 2000-Gebiete werden unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet. Die Einbindung der Öffentlichkeit hilft den planenden Behörden - den Regierungspräsidien - das örtlich vorhandene Wissen zu nutzen oder frühzeitig Probleme bei der späteren Umsetzung des Planes zu erkennen. Für jeden MaP wird während der Planungsphase ein Beirat eingerichtet, der die unterschiedlichen Nutzer- und Interessengruppen vertritt. Der Beirat unterstützt die Erstellung eines jeden Pflege- und Entwicklungsplans und berät bei der konkreten Planung der Maßnahmen. Bis 2020 sollen für alle Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg MaP erstellt werden. „Handbuch zur Erstellung von Managementplänen für die Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg" "Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten" - Natura 2000 - Beeinträchtigungen, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen von Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Baden-Württemberg „Handlungsempfehlungen für Vogelschutzgebiete" Zusammengelegte FFH-Gebiete Einige der ursprünglich an die EU gemeldeten FFH-Gebiete Baden-Württembergs wurden unter einer neuen FFH-Gebietsnummer und neuem FFH-Gebietsnamen zusammengefasst. In der Spalte FFH-Gebietsnummer sind deshalb neben der neuen Nummer jeweils auch noch die alten Gebiets-Nummern hinterlegt. Insgesamt wurden 85 FFH-Gebiete zu 37 neuen FFH-Gebieten zusammengefasst. Die Tabelle "Zusammengelegte FFH-Gebiete" enthält eine Auflistung welche Altgebiete zu welchen Neugebieten zusammengefasst wurden. Diese Gebiete besitzen die Endziffern -311 . Die einzelnen Teile des MaP sind im pdf-Format gespeichert. Aufgrund der großen Datenmengen enthalten einige Karten statt eines digitalen Luftbildes nur eine Topografische Karte als Hintergrund. Die in Papierform ausgelegten Karten sind dagegen vollständig mit digitalen Luftbildern hinterlegt. Freiburg 7717-401 7617-401 2010 Freiburg 8213-311 8114-441 (Teilbearbeitung) Freiburg 7919-311 7513-341 8017-441 8116-441 2017 2017 8111-441 8011-401 7916-311 8117-341 Karlsruhe PEPL Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg Karlsruhe 6918-311 6618-401 6618-402 6616-441 6717-401 2009 MaP „Unteres Leintal & Welland" MaP für das Vogelschutzgebiet "Wiesenweihe Taubergrund" MaP für das FFH-Gebiet "Nordöstliche Hohenloher Ebene" Stuttgart 7226-311 MaP für das FFH-Gebiet "Hungerbrunnen- Sacken- und Lonetal" Stuttgart 6723-311 MaP für das FFH-Gebiet „Kochertal Abtsgmünd - Gaildorf und Rottal" MaP für das FFH-Gebiet "Gäulandschaft an der Würm" MaP für das Vogelschutzgebiet 7123-441 „Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen“ PEPL „Oberes Donautal zwischen Beuron und Sigmaringen" MaP "Bodenseehinterland zwischen Salem und Markdorf" Tübingen 7620-311 MaP für das FFH-Gebiet "Reichenbach und Killertal zwischen Hechingen und Burladingen" Tübingen 7425-311 MaP für das FFH-Gebiet "Kuppenalb bei Laichingen und Lonetal" und das Vogelschutzgebiet "Salenberg" Tübingen 7625-311 Tübingen 7523-311 Tübingen 8126-311 MaP für das FFH-Gebiet "Schönbuch" und das Vogelschutzgebiet "Schönbuch" 8025-401 8125-441
Die TenneT TSO GmbH hat im Rahmen der laufenden Planung des o.g. Vorhabens festgestellt, dass Anpassungen am festgestellten Plan in den Gemeinden Bordelum, Bredstedt und Sönnebüll nötig sind. Angrenzend an einen privaten Flugplatz bzw. eine Flugschule sollen aus Gründen der Luftsicherheit rot weiße Flugwarnkugeln an den Erdseilen der Maste 48 bis 51 angebracht werden.
Die TenneT TSO GmbH hat im Rahmen der laufenden Planung des o.g. Vorhabens festgestellt, dass Anpassungen am festgestellten Plan in der Gemeinde Klixbüll nötig sind. Der vierte Planfeststellungsabschnitt „UW Husum Nord – UW Klixbüll Süd“ wurde im Januar 2020 durch das AfPE planfestgestellt. Zunächst müssen die zwei Mittelspannungskabel I & II des Windparks „Braderup am Ochsenweg“ aufgrund der 110-kV-Erdkabelplanung umverlegt werden. Die Länge in offener Bauweise beträgt insgesamt ca. 670 m. Die Unterbohrungen finden einmal zur Querung eines Sielgrabens auf ca. 11 m Länge und zur Querung des Mittelspannungskabels auf ca. 27,50 m Länge statt. Dabei haben die Kopflöcher jeweils eine Größe von 7 m x 7 m. Der Arbeitsstreifen um die offene Kabellegung hat eine Breite von 8 m rechts und links der Baustelle und bedarf dreier temporärer Grabenverroh-rungen. In den Bereichen der Verlegung des Mittelspannungskabels I & II des Windparks „Braderup am Ochsenweg“ befindet sich Intensivgrünland und mesophiles Grünland, welches im Anschluss an die Bauarbeiten rekultiviert wird. Eine weitere Verlegung muss bei fünf Mittelspannungskabeln am UW Gasthafen aufgrund des Standorts des Provisoriumportals 11.05 vorgenommen werden. Dabei wird auch hier ein Teil auf ca. 260 m Länge in offener Bauweise und ein Teil zur Querung zweier Sielgräben auf ca. 47 m Länge in geschlossener Bauweise verlegt. Auch in diesem Fall haben die Kopflöcher jeweils eine Größe von 7 m x 7 m. Der Arbeitsstreifen misst insgesamt 60 m, dabei wird eine temporäre Grabenverrohrung benötigt. Die Kabelverlegung findet gänzlich auf Acker statt, der im Nachhinein wiederhergestellt wird.
Der vierte Planfeststellungsabschnitt „UW Husum Nord – UW Niebüll Ost“ wurde im Januar 2020 durch das AfPE planfestgestellt. Die TenneT TSO GmbH hat im Rahmen der laufenden Planung des Vorhabens festgestellt, dass Anpassungen am festgestellten Plan in den Gemeinden Hattstedtermarsch und Risum-Lindholm nötig sind. An Mast 17 war ursprünglich eine Ruderale Staudenflur, frischer und mittlerer Standorte kartiert gewesen. Inzwischen haben sich an der Stelle Gehölze mit u.a. Weiden entwickelt. Diese müssen zur Umsetzung des Vorhabens für die bereits planfestgestellte Arbeitsfläche auf einer Fläche von 186 m² gerodet werden. Dadurch muss in der Planänderung eine Anpassung der Biotoptypen und des Eingriffs mit entsprechender Bilanzierung erfolgen. Mast 91 befand sich bis zum letzten Jahr ein stark verlandeter Graben auf der Mastbaufläche. Dieser verlandete Graben wurde zwischenzeitlich (Ende 2019 / Anfang 2020) reaktiviert, neu gezogen und ausgehoben, so dass eine Verrohrung notwendig wird.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 344 |
Land | 50 |
Wissenschaft | 1 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 310 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 46 |
Umweltprüfung | 26 |
unbekannt | 9 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 54 |
offen | 312 |
unbekannt | 27 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 392 |
Englisch | 134 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 2 |
Datei | 1 |
Dokument | 24 |
Keine | 259 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 110 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 264 |
Lebewesen & Lebensräume | 307 |
Luft | 208 |
Mensch & Umwelt | 393 |
Wasser | 210 |
Weitere | 393 |